1868 / 42 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

9—

trag Richard wurde sch

Der Präsident bemerkte anläͤ habe das Vertrauen,

tbheilt worden.

des Kriegs⸗Ministers Stanton ist veröffentlicht worden.

tannien abzubrechen.

704

Frankreich. Paris, 17. Februar. In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers suchte Baron de Janzé die Genehmigung zu einer Interpellation nach wegen der von der Regierung verweigerten Einleitung einer Untersuchung gegen den Friedensrichter im Departement Cötes du Nord, welchem Erpressung zur Last gelegt worden ist. Richard vertheidigte bei der darauf fortgesetzten Berathung des Preßgesetzes sein Amendement, wonach die Wahl von Zeitungen für öffentlichung von Gerichtsanzeigen den betheiligten Parteien überlassen bleiben solle. Der Regierungskommissar Jolibois bekämpfte dieses Amendement.

Brame unterstützte das Amendement Richard der Bericht⸗ erstatter Nogent Saint⸗Laurens erklärte sich dagegen. Der Minister des Innern, Pinard, erklärte, die Regierung sei ent⸗ schlossen, von ihrem Rechte Gebrauch zu machen und werde solchen Zeitungen, welche auf den Sturz der Regierung arbeiten, keine Anzeigen zuwenden. Lan juinais verlangte, daß die Zeitungen in den Arrondissements von der Ver⸗ pflichtung entbunden würden, ihre Anzeigen im Aus⸗ zuge an das Journal der Präfektur einzusenden. Nach der Rede Olliviers wiederholte der Minister des In⸗ nern, daß die Regierung denjenigen Zeitungen, welche sich ihr feindlich gegenüber stellen, keine Anzeigen zuwenden werde. Sie habe es aber bei 37 Zeitungen gethan, welche sich in den Gren⸗ en der erlaubten Opposition hielten. Die ganze Angelegenheit 5 vorzugsweise eine Frage der lokalen Publizität. Der An⸗

ießlich mit 186 gegen 47 Stimmen verworfen, ebenso mit 126 gegen 103 ein Antrag Ber⸗ ryers, welcher verlangte, daß die richterlichen Behörden die Zeitungen für die Gerichtsanzeigen auswählen sollen.

Italien. Florenz, 17. Februar. In der heutigen Siseung der Deputirten⸗Kammer brachte die Regierung einen Gesetzentwurf ein, durch welchen der Prinzessin Margaretha eine Dotation von 500,000 Fr. zugewiesen wird, und einen zweiten, betreffend die Bewilli ung des provisorischen Budgets.

glic⸗ dieser letzteren Vorlage, er die Kammer werde die Budgetberathung im laufenden Monate erledigen und eine weitere provisorische Bewilligung nicht mehr nöthig sein. Darauf wurde die Budgetberathung fortgesetzt. Sella hielt eine längere Rede über die Verhältnisse der Nationalbank⸗

Der Bericht über das Ausgabebudget des Ministeriums für öffentliche Arbeiten ist heute in der Deputirtenkammer ver⸗ Der betreffende Etat ist auf 57 Millionen redu⸗

irt und beträgt sonach 23 ½ Millionen weniger als im ver⸗ angenen Jahre.

Die Nationalbank hat eine Subscription zum Verkauf on 30 Millionen der letzten Zwangsanleihe zum Course von 1, 20 eröffnet. Die zu deckenden Beträge sind vollständig ge⸗ eichnet worden.

Amerika. Washington, 4. Februar. Nachdem in den hiesigen Tagblättern die Anrede veröffentlicht worden war, mit wel⸗ cher der Gesandte des Norddeutschen Bundes sein Kreditiv am 24. Ja⸗ nuar dem Präsidenten der Vereinigten Staaten überreicht hatte, so wie die von Letzterem ertheilte Antwort, wurde von den hier angesessenen naturalisirten Deutschen eine Massen⸗Versammlung in Temperance⸗Hall gehalten, in der beschlossen wurde, den Ge⸗ sinnungen der Deutschen über jene neuen Anordnungen durch eine Adresse »an die Norddeutsche Bundes⸗Regierung« Ausdruck zu geben. Der Gesandte, Freiherr von Gerolt, wurde ersucht, diese durch ein Comité der Versammlung anzunehmen und dem Bundeskanzler zu übersenden. Gestern wurde dieses Comite deutscher Bürger, Zehn an der Zahl, im Gesandtschafts⸗ hotel empfangen und dem Gesandten durch den Ad⸗ vokaten Schade vorgestellt, worauf Dr. Schmidt, ein schon 46 Jahre in den vereinigten Staaten lebender Deutscher, die Adresse mit einer kurzen Anrede im Namen der Deutschen Washington'’s überreichte. Hieran schloß sich, nach den Mit— theilungen des »The Intelligencer« ein Diner, an welchem das Comite und sämmtliche Beamte der Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes Theil nahmen.

New⸗York, 5. Februar. Die dem hause übergebene Correspondenz zwischen Johnson und General Grant

Repräsentanten⸗ dem Präsidenten bezüglich der Erlasse Dem⸗ Ministerial⸗ General Grant er—

zufolge befahl Johnson dem General Grant, den Erlassen Stanton’'s keine Folge zu leisten.

widerte, er würde Stanton's Erlasse als solche von der Execu⸗ tive betrachten.

Dem Comité für auswärtige An elegenheiten ist eine Re⸗ solution zur Berichterstattung überwiesen worden, derzufolge der Präsident ersucht wird, die Befreiung Nagle's und anderer auf britischem Boden verhafteten amerikanischen Bürger zu be⸗ wirken, und im Falle die nachgesuchte Befreiung verweigert würde, sofort die diplomatische Verbindungen mit Großbri⸗

8 1

die Ver⸗

Die Bürger von eine Petition übersandt,

Rio de Janeiro, Ss zufolge hat seit e

verhält sich ruhig. So

Telegr

Stuttgart, Dien

treten, welcher sodann in

in Gefecht stattgefunden. gegenwärtig mit der Befestigung seiner Position und läßt durch die Chaco⸗Sümpfe eine Straße bauen.

Pennsylvanien haben dem Senate worin sie um sofortige Abberufung des

diesseitigen Gesandten in London bitten.

23. Januar. Nachrichten aus Para⸗ dem Abgange der letzten Post daselbst

Präsident Lopez beschäftigt sich

o Der Marquis de Carias wohl in der Armee als auch in der

Flotte herrschen Krankheiten. Die Revolution in der Provinz Santa nimmt immer mehr einen ernsten Charakter an. vX““

aphische Depeschen

aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

stag, 18. Februar, Mittags.

Kammer der Standesherren ist in heutiger Sitzung den ab⸗ weichenden Beschlüssen der Abgeordnetenkammer, betreffend den Gesetzentwurf über die Verpflichtung zum Kriegsdienste,

g zun e, beige⸗ der Schlußabstimmung mit 26 gegen

4 Stimmen angenommen wurde.

Landtag Berlin, 18. Febru

für die Wahlen zum Ha Gesetze vom 20. Septen

Wir Wilhelm, verordnen zur Ausführung kunde u. s. beiden Häuser des

der Abgeordneten vom 30. Ausschluß der durch den §. Samml. S. 357) aufgehob

Maßgaben. Zu F

angesetzt werden. Zu § 10

Grundsteuer die selben noch Denselben nannten

treten in stehenden

die Aussonderung derselben 1867 (Gesetz⸗Sammlung S. Ausführung dieses Gesetzes

erlassen. Urkundlich ꝛc.

eines Gesetzes, betreffend d

Wir Wilhelm, von mäß Artikel 69

17. Mai 1867, betreffend Verfassungsurkunde u. s. w.

Wahlorte und die Abgeordneten halt des anliegenden Das Oberamt Meisenheim

Zahl

St. Wendel bestehenden Wa

§. 3. Die kreise Wiesbaden gebildeten beim Eintritte von Wahlen Landes stehen, werden

legenen Wahlbezirke durch

einer Berichtigung der Lande eenderung der Wahlbezirks

Landtags der §. 1. Bis zum Erlasse des im Artikel 72 der Verfassungs⸗Ur⸗ Wahlgesetzes erfolgen die Wahlen

und Wahlorte (§§. 2, 3 und 26 am Ende), und

anlagende Grundsteuer zur Erhebung kommt, Schleswig⸗Holstein bei der Landsteuer fortzuentrichten gleichem b n Gefällen Charakter einer direkten Staatssteuer an sich tragen, hinzu, sobald

bezirke für das Haus der Abgeordneten, Wahlbezirke, Wahlorte und der in den einzelnen Bezirken zu wͤählenden Anzahl der Abgeordneten, lautet wie folgt:

1850, so wie in Ausführung des

ses hinzu, mit welchem dasselbe vereinigt werden wird. Vereinigung wird das Oberamt Meisenheim dem aus dem Kreise

8⸗Angelegenheiten. ar. Der heut dem. Abgeordnetenhause

vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die fernere Geltun der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Ges.

Samml. S. 2089 use der Abgeordneten in den durch die äber und 24. Dezember 1866 mit der

preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen, lautet, wie folgt: von Gottes König von e

reußen ꝛc.,

des Artikels 4 des Ge etzes vom 17. Mai

1867, betreffend die Abänderung des Artikels 69 der Verfassungs⸗Ur-⸗ w. (Ges. Samml.

S. 1481), mit Zustimmung der

Monarchie, was folgt:

vereinigten Landes⸗

theilen auf Grund der Verordnung über die Ausführung der Wahl

Mai 1849 (Ges.⸗Samml. S. 205), mit 4 des Gesetzes vom 27. Juni 1860 (Ges.⸗ enen Vorschriften wegen der Wahlbezirke unter nachstehenden 5 der Verordnung vom 30. Mai 1849:

1) In Urwahldezirten dneg⸗ ganz oder theilweise aus Inseln bestehen kann je nach der Oertlichkeit und dem 18 19 Tehen, versammlung für den ganzen Bezirk abgesehen und können Wahlver⸗ sammlungen für einen Theil desselben oder für jede einzelne Insel

edürfnisse von einer Wahl⸗

der Verordnung: 2) Bis die neu zu ver⸗ sind in der Provinz Wahlabtheilungen als Contribution, soweit die⸗ Anrechnung zu bringen. Umfange die befindlichen Beträge,

Bildung der und die sind in

welche den gemäß § 4 der Verordnung vom 28. April

543) erfolgt sein wird. §. Die zur erforderlichen Anordnungen, insbesondere

die Bestimmung der mit den Wahlangelegenheiten zu beauftra enden Behörden, hat das Staatsministerium im Wege ds Rentfmagen zu

Der heute dem Abgeordnetenhause vorgelegte Entwurf

ie anderweitige Feststellung der Wahl⸗ nebst Verzeichniß der

Gottes Gnaden König von Preußen 6 der Verfassungsurkunde vom N. - b Artikels 4 des Gesetzes vom die Abänderung des Artikels 69 der (Gesetz⸗Sammlung Seite 1481), mit

Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Mo 8 ech auch für das Jadegebiet, was g narchie, zugleich

folgt:

b §. 1. Die Wahlbezirke, die der in

jedem Bezirke zu wählenden

für das Haus der Abgeordneten werden na n⸗ erzeichnisses hierdurch 97 8⁸

1 festgestellt. 2. tritt dem Wahlbezirke 8

Bis zu dieser

hlbezirke zugewiesen und für die Dauer

dieser Verbindung Weyerbach statt St. Wendel zum Wahlort bestimmt. 1 Garnison von Mainz gehört zu

. dem aus dem Staͤdt⸗ Wahlbezirke. Andere Truypen, welche zum Hause der Abgeordneten außerhalb

behufs derselben einem möglichst nahe ge⸗

das Staats⸗Ministerium zugetheilt.

4. Veränderungen der Kreisgrenzen, welche in Folge einer ander⸗ weitigen Abgrenzung von Gemeinde⸗ oder Gutsbezirken, oder in Folge

sgrenzen nothwendig werden, ziehen die grenzen, soweit dieselben davon

8

30. Mai 1849 und der Vorschrift im §. 26 desselben Gesetzes wegen

des vertheilen. Eine Anzahl von Schriftstücken ist eingegangen, darunter unter den soge⸗

erührt

sich. §. 5. In denjenigen Wahlbezirken, hesden, ees des anliegenden Verzeichnisses zwei Wahlorte benannt 82 findet die zunächst eintretende Wahl in dem zuerst genannten, 18. demnächst folgende Wahl in dem zweitgenannten Orte und so dir. esetzt in derselben Reihenfolge abwechselnd in dem einen und dem 1e Orte statt. §. 6. Eine Abweichung von der laut §. 5 vor⸗ geschriebenen Regel im Wechsel der Wahlorte oder die Bestimmung 9 es andern abs des in dem anliegenden Verzeichnisse genannten Wahlortes steht dem Minister des Innern, jedoch stets nur ür die einzelne, zunächst bevorstehende Wahlhandlung, auch nur ’. dem Falle zu, wenn die Abhaltung der Wahl an dem Verzeichnisse bestimmten Orte des betreffenden Wahlbezirks durch ansteckende Krankheiten, Unterbrechung der Verbindung mit dem Wahlorte oder durch andere unabwendbare Zufälle unaus⸗ fuͤhrbar wird. Der vom Minister des Innern zu bezeichnende ndere Wahlort darf niemals außerhalb des Wahlbezirks bestimmt v §. 7. Die Verordnung vom 7. Juni 1866, betreffend die Zuweisung der in den Herzogthümern Schleswig⸗Holstein und Lauenburg stehenden Truppen zum ersten Wahlbezirke des Regie⸗ rungsbezirks Potsdam für die Wahlen zum ggns der Abgeordneten Geset⸗Sammluug Seite 272), sowie das Gesetz vom 27. Juni 1860, betreffend die Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten (Gesetz⸗Sammlung Seite 357) werden auf⸗ ehoben. Es bewendet aber bei der durch §. 4 des letztern Gesetzes kefolgten Aufhebung der §§. 2, und 3 der Wahl⸗Verordnung vom

immung der Wahlorte, sowie der Bestimmung unter Nr. 1 leterimistischen Wahlgesetzes für die Wahlen zur zweiten Kammer in den Fürstenthümern Hohenzollern vom 30. April 1851. .8. Das gegenwärtige Gesetz tritt bei der ersten nach dessen Ver⸗ üͤrꝛdigun stattfindenden Neuwahl des Hauses der Abgeordneten in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkte bleibt für die neu erworbenen Lan⸗ destheile die durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. September 1867 Gesetzsammlung Seite 1482) erfolgte Feststellung der „Wahlbezirke, er Wahlorte und der Zahl der in jedem Bezirke zu wählenden Ab⸗

geordneten in Kraft. Urkundlich ꝛc.

Landwirthschaͤftliche 1 8

erlin, 18. ebruar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Eröffnungs⸗ e des JE1 Norddeutscher Landwirthe wurde zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden der Graf zur Lippe aus Sachsen durch Acclamation gewählt. Bei der Wahl der Schriftführer erhielten die meisten Stimmen die Herren Pogge (Roggow), Dr. Wil⸗ ckens (Pogarth), Witt (Bogdanowo) und Landrath z. D. Jachmann. erner wurde die Kommission zur Vorberathung der Realkredit⸗ 8— aus folgenden Herren zusammengesetzt: Präsident Dr. Lette, Professor Dr. Bekker, Assessor Willmanns, Professor Birnbaum, Lan⸗ desökonomie⸗Rath Rüder, Gutsbesitzer Sombart, Gutsbesitzer v. Raabe, Dr. Richter cun Gutsbesitzer Pogge⸗Pölitz. Um 3 Uhr

ie Sitzung geschlossen.

aung. Ee gurn des Kongresses norddeutscher Land⸗ wirthe eröffnete der Präsident von Saenger⸗Grabo wo um 10 Uhr 20 Minuten mit geschäftlichen Mittheilungen. Die Zahl der bis gestern Abend erschienenen Mitglieder belief sich auf 326, die sich auf die verschiedensten Provinzen des Staates und Landestheile des Bun⸗

*

eine von dem landwirthschaftlichen Lokal⸗Verein zu Frank⸗ guch a. O. an den Minister des Innern gerichtete Petition Zwangsversicherung gegen Rinderpest. Der Verein 1. an den Kongreß die Bitte, sich der Petition anzunehmen. Herr Elsner von Gronow, der das Referat über das Genossenschaftswesen üͤbernommen, hat angezeigt, daß er sich dieser Arbeit nicht unterziehen könne, da er als Geschworner einberufen sei. An seiner Stelle wird Herr Schumann als Referent für das Genossenschaftswesen eintreten. Von Herrn Flügge⸗ Speck ist ein Antrag eingereicht mit einem Statutenentwurf für den Kongreß. Er wird der betreffenden Kommission überwiesen werden, die am Schlusse der Sitzung gewählt werden soll. Dann trat das Haus in die Tagesordnung, die Diskussion über die Frage betreffend das Realkreditwesen. Die Sitzung wurde beim Schluß des Blattes auf ¾ Stunde vertagt.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 19. ö Im Opernhause. 39. Vorstellung. Zum ersten Male: Die Fabier. Dramatische Oper in 5 Akten, nach Gustav Freitag von G. v. Meyern. Musik von A. Lan⸗ 18 Ballet von P. Taglioni. In Scene gesetzt vom Regis⸗ eur Hein. 1 8en etzung: Caeso Fabius, Konsul, Hr. Fricke. Marcus, Fabia, Quintus, seine Kinder, Hr. Betz, Frl. Grün, Frl. Henins. Sextus Fabius, Hr. H. Krüger. Gnäus Sicanius, Volks⸗ Tribun, Hr. Salomon. Gajus Icilius, Hr. Woworsky. Si⸗ senna, Lictor, Hr. Barth. Zwei Fabier, Hr. Basse, Hr. Mürich. Die Solotänze werden ausgeführt von den Frls. Selling, Le⸗ noir, Ribek, Döring, Giese, H. Trepplin, E. Trepplin, Schmidt und Peters. Ort der Handlung: Thetls in Rom, theils auf dem Lachtfelhe bei Veji. Zeit: 477 v. Chr. kittel⸗Preise. Im Eena Iertsigenuse (49. Abonnements⸗Vorstellu 9.) Der Hollandgänger. Genrebild, in 3 Akten von Paul Frohberg. Vorher: Feuer in der Mädchenschule. Pariser Lebensbild in 1 Akt, nach dem Französischen von Förster. .

d dngecnen grstellung, Elisabeth Charlotte.

Im Schauspielhause. (50ste

e Schauspiel

Donnerstag, 20. in 5 Akten von Paul Hey Keine Vorstell 1 m Opernhause. Keine Vorstellung. Donnerstag, 20. Februar. Im Saal⸗Theater des König⸗ lichen Schauspielhauses. Neunundzwanzigste Vorstellung. La poudre aux yeux. Comédie en deux actes de Mrs. La- biche et Martin. Bataille de dames. Comédie en trois actes

de Mrs. Scribe et Legouvé. 1““ Freitag, 21. Februar, findet im Königlichen Opernhause der zweite diesjährige Subscriptions⸗Ball statt. Der Ueber⸗ schuß ist zum Besten der Berliner Armen bestimmt. 8 Die bestellten Billets werden den Betreffenden zugesendet. Von den bereits eingegangenen Meldungen zum Zuschauer⸗ Raum kann, da überhaupt nur 178 Billets disponibel sind, höchstens der fünfte Theil berücksichtigt werden; weitere Mel⸗

dungen werden daher nicht mehr angenommen.

.

Telegraphische Witterungsberichte v. 17. Februar.

St. Bar. Abw[Temp. Abw 3 AIlgemeine 89. Ort. F.T. 8 n. 5. 8 v. 1 Wmad. Himmeseannicht. 8 [Christians. 332,2q 2,2] SSW., mäassig. sgewöhnlich. Reg.

18. Februar. 8

0,9 3,5/W., mässig. bbed., Staubrgn. 0,4 3,4 SW., bedeckt, Schnee. 1,7 3,2 W., stark. sbed., fein. Reg.

36,4 Königsberg 337,4 Danzig 338,1

340,0 .337,2 338, 5 .337,7 Ratibor 332, 8 Breslau 334, 8 Torgau 336,9 Münster 338, 4 338,9 335,6 339,4

w340,2 Haparanda. 334,0 Helsingfors 334 1 Petersburg. 336, 3 Riga 335, 8 Libau

Moskau Stockholm 335,9

—2

2

bed ckt.

0, 1,9 W., stark. bezogen.

1.5 3,4 NW., schwach. 1,2] 1,9 W., mässig. 0,2 2,1 W., schwach. 1,0 3,1 SO., mässig. halb heiter. 0,4 W., mässig. bewölkt, Reif. 0,7 NW., mässig. shalb heite 1,0 SW., schwach. [Nebel. 0,5-0,4 SSO., schwach. ssehr heiter.

2,0 -1,5 NO., schwach. neblig, Reif.

2, 6 NW., mässig. Nebel.

—8“

——

2₰

.& 2 21. -0 & ½ 80 d⸗

2

nAÖS’SgnNS.

2₰

1,3 S., schwach. 2,9 SW., still. 0,2 S., schwaech. 5,1 S0., schwach.

0,0 S., mässig.

*

8 b heiter. edeckt.

FAiIIIIII

LsLLLer 0 ILLLLLLLLr S.—

SW., schwach. bedeckt. SW., schwach. gleichmässig. WSW., schwach. heiter.

Skudesnäs. Gröningen . 340,4 Helder. 340,3 Hörnesand. 334,0 Christians.

Produhten- und Waaren-Börse.

Berlin, 18. Februar. (Marktpreise.) Zu Lande: 1 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. Erbsen 2 Thlr. 28 Sgr. 9 8 Zu Wasser: Weizen 4 Thlr. 15 Sgr., auch 3 Tblr. 22 Sgr. 6 Pf. Roggen 3 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf., aueh 3 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. Grosse Gerste 2 Thir. 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pk. Hafer ¼ Thlr. 20 Sgr, auch 1 Thle. 13 Sgr 9 Pf. Erbsen 3 Thlr. 5 Sgr., auch 3 Thlr. Futter- waare 2 Thir. 75 Sgs. Das Schock Stroh 9 Thlr. 15 Sgr., auch 8 Thlr. 20 Sgr. Der Gemther ticu 29 Sgr. geringere Sorte auch 20 Sgr. Kartoffeln, der Scheffel 27 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf., metzen- Fei Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr. . G E“ (Niechtamtlicher Getreidebericht.) Weizen loco 90 108 Thlr. pr. 2100 PfHd. nach Qualität, pr. 92 ½ Thlr. Br., April-Mai 94 Thlr. bez., 93 ¾ Br., Mai-Juni 94 ½ Thlr. Br., 94 G. 1 g loco 78 79pfd. 81 Thlr. pr. 2000 Pfd. ab Bahn bez., b 52¾ 773 Thlr. 8 pr. Februar und Februar-März 79 ¾ Thlr. bez. u. Br., 79 ¼ G., April-Mai 8— 79 ¾ Thlr. bez., Juni- li Thlr. bez., Juli-August 71 r. bez. 8 Sh grosse und Nleice, à 49 59 Thlr. per 1750 149.2 1 Hafer loco 36 39 ⅜˖ Thtr., schles. 37 ½ 38 Thlr. pr. Bahn bes. pommerscher 38 ½¼ Thlr. do., pr. Februar 37 ½ Thlr. Br., 88 36 ¾ Thlr. Br., April Mai 37 ½ 36 ¾ Thlr. bez., Juni-Juli 38 ½ Thlr. bez. Erbsen, Kochwaare 67 80 Thlr., Futterwaare 66 72 Thlr. Rüböl loco 10 ½ Thlr. Br., pr. Februar 105 Thlr. bez., Februar- März 10 ½ Thlr. bez., Februar u. Februar-0 März 10 7⁄2 —- X☛ Thlr. bez., April-Mai 10 3 Thlr. bez., Mai-Juni 10 ½8 Thlr. bez., September- Oktober 10 % 11 ½ Thlr. bez.

einöl loco 12 ¾ Thlr. Fvan en ohne Fass 19 ¾ Thlr. bez., pr. Februar und Februar-

8 ¹2. 19 Thlr. bez., April- Mai 20 ½12 ¼ Thlr. bez. u. Br., 1en Hjai- Juni 20 ½— ½ -— Thlr. bez., Br. u. . Juni-Juli 20 8⅓ bis

Hafer

S

Mittel⸗Preise.

20 ¾ ½1 Thlr. bez., Juli-August 21., ⁄% 21 Thlr. bez.