1868 / 43 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

73

raner sagten: wir sind in derselben Lage wie die Kurhessen, denn auf den Ausdruck »Staatsschatz, Blufgeld« und was sonst für Ausdrücke gebraucht sein mögen, kann es nicht ankommen. Die rechtliche Natur des Ablösungsfonds ist die, daß er ein Aktivum ist, welches durch Passiva nicht konsumirt wird. So natürlich die Anforderung der Provinz erschien, so natürlich mußte es der Regierung erscheinen, auf die Bitte der Provinz nicht mit »Nein« zu antworten. Allein eines Theils drängte die Zeit, anderntheils, und das kann ich versichern, hatte die Regierung Bedenken, eine Frage von so großer finanzieller Tragweite einfach im Wege der Verordnung abzumachen, was sie rechtlich sehr gut gekonnt hätte. Sie rieth daher Sr. Majestät dem Könige, eine vorläufige Zusage zu ertheilen, daß die Re⸗ 8 von der Billigkeit des Anspruchs überzeugt sei und die Verpflichtung übernähme, mit dem Landtage ein Gesetz zu ver⸗ einbaren, das in der Hauptsache der Provinz Rechnung trage. Wenn Sie nun das Gesetz zum Falle bringen, so glaube

ich, daß Sie der Provinz unrecht thun, insofern, als sie offen⸗ baren Billigkeitsansprüchen der Provinz nicht genügen. Denn es ist unzweifelhaft und bedarf keiner Ausführung, daß, wenn bisher für Wege, Blindenanstalten, Taubstummenanstalten, Irrenanstalten, und was es sonst noch in diesem Genre giebt, von Staatswegen gesorgt worden ist, es eine große Unbilligkeit sein würde, zu sagen: von heute an habt ihr das selbst zu tragen, und die Provinz in die Lage zu bringen, daß sie, die wie dort behauptet wird, ohnehin schon etwas stark in ihrer Steuerkraft herangezogen wird, gezwungen werde, sofort noch ein ziemliches Quantum Provinzialsteuern auf ihre Schultern zu nehmen. Ich glaube, es findet darüber Einver⸗ ständniß statt, daß man dieses der Provinz nicht zumuthen könnte. Bringen Sie das Gesetz aber zum Falle, dann tritt dieses Resultat ein.

Sie würden aber auch den andern Provinzen gegenüber Unrecht thun. Die Behauptung, daß die alten Provinzen des preußischen Staates eine Zurücksetzung darin erblicken würden,

wenn die Provinz Hannover so dotirt wird, wie vorgeschlagen ist, ist nicht begründet. Auf den ersten Blick ist es allerdings eine Bevorzugung, wie man sagt. Das kann aber nur der agen, der sich die Verhältnisse nicht kkar macht Die Bevor⸗ ugung beruht auf ganz bestimmten Verhältnissen; und wer sich die Mühe giebt, nachzuforschen, warum die Provinz etwas erhalten soll, dem wird klar werden, daß keine Bevorzugung, sondern nur eine Gleichstellung stattfindet. Wenn aber zugleich mit der Ueberweisung eines Kapitals oder einer Rente an eine Provinz die Bedeutung lebendig hervortreten muß, welche es für eine Provinz hat, mit ihrem eignen Gelde wirthschaften zu köͤnnen , so knüpft sich daran die Hoffnung für die anderen Provinzen, bei jeder vorkommenden Gelegenheit in gleicher Weise behandelt zu werden, und die Regierung, die sich einstweilen nur auf Ver⸗ sprechungen und Zusagen hat beschränken können, ist in der moralischen Verpflichtung, bei jeder analogen Lage zu sagen: wir wollen den Grundsatz, den wir in Bezug auf Hannover adoptirt haben, auf die übrigen Provinzen anwenden. Ich glaube also, Sie thun den anderen Provinzen kein Unrecht, wenn Sie Hannover etwas bewilligen, aber unrecht würde es sein, wenn Sie diesen moralischen Druck von der Regierung und der Landesvertretung nehmen wollen.

Drittens, meine Herren, thun Sie der Regierung selbst ein Unrecht, wenn Sie den Gesetz⸗Entwurf zu Falle bringen. Ich habe schon gesagt, wie die Regierung bereiks vor dem 1. Zk⸗ tober zur Frage gestanden hat. Wenn die Regierung nun der Ueberzeugung gewesen ist, daß die Forderung der Provinz gerechtfertigt sei, wenn sie in der Lage war, im Ver⸗ ordnungswege dies noch im letzten Augenblicke auszusprechen, und wenn sie statt dessen vorzog, an den Landtag zu gehen und zu sagen: hier sind unsere Gründe, wir wollen ein Gesetz

mit Euch vereinbaren, ist sie dann in einer anderen Lage, als

wenn sie einen Vertrag geschlossen hätte des Landtags unterliegt?

Auch zu Verträgen kann der Landtag Nein sagen, aber er thut es nicht, er läßt eine Regierung nicht im Stiche, die das

der der Genehmigung

Vertrauen der Landesvertretung hat; daß Jemand den Gesetzes⸗ Entwurf aus Mangel an Vertrauen zur Regierung verwerfen

Und doch sollten Sie der trag damals dahin ging,

wollte, ist nicht behauptet worden. Regierung, nachdem sie erklärt hat, welch außerordentlichen Werth sie darauf legt, daß diese Regierungsvorlage in einem genehmigenden Sinne zum Abschluß komme, eine Verlegenheit bereiten wollen?

„„Nun könnten Sie sagen, Sie wollten die Gesetzesvorlage nicht zu Falle bringen, sondern sie nur in einem Sinne amen⸗

2

Selfgovernments zusammenhalte, die Ueberzeugung, da mehr zur Selbstregierung dient, über ein Kapital verfügen zu können. Es war deshalb auch das ursprüngliche Projekt der Regierung dahin gerichtet, ein Kapital zu überweisen, allei die Kapitals⸗Ueberweisung ist in dem Abgeordnetenhause definitiy abgelehnt worden und derselben nach harten Kämpfen und nach vielen Phasen, welche die Frage durchgemacht hat eine Rente substituirt worden. Nun steht die Sache so, daß Sie s zu fragen haben, welchen Beschluß Sie zu fassen haben, einen

einen Beschluß, von dem Sie die Ueberzeugung haben können daß er auch die Zustimmung des andern Hauses und der R. gierung findet. Herr von Kleist⸗Retzow sagt, wo kommen wir hin, wenn wir fragen, wird das, was wir hier beschließen, auch im andern Hause angenommen oder nicht? Ich gebe zu, daß wenn man das immer fragt, dies zu einer Abhängigkeit führen kann, die nicht in dem Wesen eines Hauses des Landtages liegen darf, aber, daß ein Seitenblick auf die Stimmung des anderen Hauses nicht blos zulässig sei, sondern nothwendig ist, davon bin ich fest überzeugt. Glauben Sie, daß die Regierung jemalz einen Gesetzentwurf vorlegt, ohne sich zu fragen, hat derselbe auch wohl Aussicht, im Abgeordnetenhause durchzugehen, oder hat derselbe wohl Aussicht, im Herrenhause angenommen zu werden? Diese Frage ist die allerlebhafteste, welche die Regierung bei Ausarbeitung der Gesetzentwürfe sich vorlegt, und wie wir auf das Abgeordnetenhaus und Herren— haus Rücksicht nehmen, so muß das Herrenhaus auch auf Roe— gierung und Abgeordnetenhaus sehen, so wie es lebhaft zu wünschen ist, daß auch das Abgeordnetenhaus diesem Beispiele folgt und auf Regierung und Herrenhaus sieht. Nur auf diese Art können zum Ziele fuhrende Beschlüsse zu Stande kommen, Wenn dies schon für die Fälle richtig ist, wo Sie den ersten Beschluß zu fassen haben, dann ist es von ganz besonderer Bedeutung da, wo ein Beschluß des anderen Hauses schon vorliegt und die Debatte, die Stimmenzahl und Alles, was damit zusammenhängt, zu übersehen ist; in diesem Falle befinden Sie sich jetzt. Ich bin fest überzeugt, daß das Abgeordnetenhaus weit entfernt ist, einen Beschluß, wie das Amendement von Waldaw es besagt, anzunehmen, vielmehr leicht in den Fall kommen kann, das ganze Gesetz zu verwerfen, also etwas herbeizuführen, was weder die eine noch die andere Seite dieses Hauses wünschen kann und auch nicht der Herr Amendementsteller. Es ist, wie ich schon in der Kommission gesagt habe, res integra nicht mehr vorhanden. Sie müssen mit gegebenen Größen rechnen. Eine solche Rechnung hat die Regierung dahin geführt, mit dem Antrage, der im Abgeord. netenhause angenommen worden ist, sich einverstanden zu er⸗ klären, nur um Etwas zu Stande zu bringen, was sich nicht zu sehr von der Vorlage entfernt, und sie muß das Herrenhaus dringend ersuchen, im Interesse des von allen Seiten gewünsch⸗ ten Resultats ein Gleiches zu thun.

Meine Herren! Sie sagen, wir können unserer Ueberzeu⸗ gung keinen Zwang anthun. Ich glaube, das Wort »Ueber⸗ zeugung« ist wohl nicht ganz am richtigen Orte. Was hat überhaupt die Frage, ob Kapital, ob Zinsen, mit der Ueber⸗ zeugung zu thun. Es sind nur Ansichten, um die es sich han⸗ delt, und warum Sie nicht, um überhaupt ein Resultat her⸗

der Sie sonst ergeben sind, wollen, das sehe ich nicht ein. Eine Ueberzeugungsuntreue muthen wir Ihnen nicht zu, aber das Aufgeben einer Ansicht, wie ja oft der Freund dem Freunde gegenüber thut.

Hierauf nahm der Finanzminister Frhr. v. d. Heydt das Wort wie folgt:

Das verehrte Mitglied Herr v. Waldaw hat die Güte ge⸗ habt, einige Bemerkungen an den Finanz⸗Minister zu richten. Ich bitte um die Erlaubniß, wenige Worte zu erwidern. Ich kann mich in Beziehung auf meine Stellung bei den Verhand⸗ lungen der Vertrauensmänner kurz fassen, da der Herr Minister des Innern schon die Güte gehabt hat, über diesen Gegenstand sich auszusprechen.

Was meine persönliche Stellung im Schooße der Ver⸗ trauensmänner betrifft, so bemerke ich zunächst, daß der An⸗ ohne Mitwirkung des Preufßischen Landtages ein Kapital der Provinz zur Verfügung zu stellen. Ich habe schon im Schooße der Vertrauensmänner meine großen Bedenken dagegen ausgesprochen, eine solche Maßregel ohne vorherige Zustimmung des Landtags vorzunehmen, dann war auch nicht, wie es in diesem Gesetze geschieht, eine bestimmte Gegenleistung so formulirt, wie es jetzt geschehen ist; im Uebrigen

von einer Ansicht

diren, wie es der Regierung lieber sei, als der Beschluß, den das Abgeordnetenhaus gefaßt hat. Wenn ich meine persönliche Meinung sagen darf, so glaube ich auch, daß eine Kapital⸗ abfindung besser gewesen wäre, als eine Rente. Ich habe, wenn

aber waren die Erklärungen der Regierung so entgegen⸗ kommend, daß ein Mitglied, welches jetzt diesem hohen Hause an— gehört, bald nachher in einem besonderen Schreiben seiner Be⸗ friedigung über meine Erklärungen bei den Vertrauensmännern

ich die Kapitalabfindun an die Provinz mit dem Begriff des

den freundlichsten Ausdruck gegeben hat. Damals bestanden

Beschluß, der nach Ihrer Ueberzeugung der richtigste ist, oder

vorzubringen, zumal wenn eine Regierung Sie darum ersucht, ablassen

noch keine Provinzialstände. Der Herr Minister des Innern

hat schon angeführt, daß aber nicht lange nachher aus den

Kücksichten, die ich im Eingange der Sitzung angedeu⸗ nen gSn8s der Provinz Hessen der Staatsschatz eigenthüm⸗ lich überwiesen wurde. Diese Ueberweisung gab nun ne große Anregung zu ähnlichen Anträgen in Hannover, und un traten sehr beachtenswerthe Rücksichken der Politik dazu. Es ist, wie ich versichern darf, ein entschiedener Irrthum, wenn Herr v. Waldaw annimmt, daß es keine Sache der Politik ge⸗ wesen sei. Ich darf versichern, daß diese Maßregel in dem allerengsten Zusammenhange steht mit den leitenden Gedanken, welchen die Regierung in ihrer Politik, die ja in diesem Hause die ungetheilteste Anerkennung gefunden hat, gefolgt ist. Die Pflicht des Finanzministers ist es auch, solchen Rück⸗ sichten Rechnung zu tragen. Meinerseits hatte ich nur darauf zu sehen, daß der Ueberweisung eine gleiche Leistung gegenüber⸗ stehe oder kurz gesagt, daß aus dem Staatshaushalts⸗Etat so viel an Ausgaben herausgenommen und der Provinz über⸗ wiesen würde, als ihr an Rente zukam / geschah das, dann war die Maßregel finanziell keine nachtheilige. Wenn nun das verehrte Mitglied bei diesem Anlaß die Lage der Finanzen durch eine schwarze Brille betrachtet, so beruhigt mich eine Aeußerung, die dabei gemacht worden ist, daß Sie nämlich mit der Lage der Finanzen nicht vertraut seien. Es ist auch in der That keine Veranlassung, irgendwie in dieser Beziehung Besorgnisse zu hegen; es würde mir leid thun, wenn solche beständen. In welchem Lande ist die Finanzver⸗ waltung eine so geordnete, wie bei uns? In welchem Lande haben Sie jemals einen Staatshaushalts⸗Etat vorliegen sehen so solide wie der unsrige? Ist der Zustand, wie mit Recht be⸗ merkt wurde, jetzt kein rosiger, so kann ja von einem rosigen Zustande nicht die Rede sein, wenn ein Theil des Landes schwer heimgesucht ist, wenn fast in allen Landestheilen augenblicklich ein Druck auf vielen Zweigen des Gewerbes und der Landwirthschaft ruht. Aber wir dürfen doch zu Gott hoffen, daß dieser Zustand kein dauernder sein wird, und nur in diesem Jahr, wie ich zugeben will, die vLaße der Finanzen in gleichem Maße nicht eine so erfreuliche ist, wie zu anderen Zeiten, so bin ich doch überrascht gewesen von der Bemerkung, daß der Zustand zu neuen Auflagen führen müsse; ich habe nicht im Entferntesten daran gedacht, Ihnen neue Auflagen vorzuschlagen, so liegen die Dinge Gott sei Dank nicht. Es ist auch auf die Höhe der An⸗ leihen aufmerksam gemacht worden, die mit Ihrer Zustimmung gemacht worden sind. Diese Anleihen sind gemacht worden, einmal, um einen Theil der Kriegskosten zu decken, und ich glaube, wenn ich Herrn v. Waldaw die Frage vorlege, ob es besser gewesen wäre, diese Kosten gleich umzulegen, er wird selbst die Frage verneinen und auch für Recht gefunden haben, daß darauf eine Anleihe gemacht wurde. Die übrigen Anleihen sind zu Eisenbahnzwecken nachgesucht und bewilligt worden. Nun ich bin Zeuge gewesen der Verhandlungen, die darüber in beiden Häusern stattfanden, und habe gefunden, daß man gegen den Herrn Handelsminister immer noch den Wunsch aussprach, nur nicht ängstlich zu sein, man sei immer bereit. Ich bin stumm gewesen, aber ich glaube doch nicht, daß man nun mit Recht sagen kann, die Regierung sei darin zu weit gegangen. Die Häuser des Landtages haben aus gleichen Rücksichten den Anleihen zugestimmt, als die Regierung sie ihnen vorgeschlagen hat, in der Absicht, den Wohlstand des Landes zu heben, und wird das erreicht, so werden wir uns auch über die Anleihen trösten. Erwägen Sie noch, meine Herren, in welchem Maß wir amortisiren; wir amortisiren mit den er⸗ sparten Zinsen der ersten Anleihe, die zu Eisenbahnzwecken ge⸗ macht wurde, da haben sich die Amortisationsquoten schon auf eine bedeutende Höhe gestellt; wir amortisiren ja etwa 6 Mil⸗ lionen jährlich, und je weiter wir gehen, desto höher werden die Amortisationsquoten steigen. Ich sehe also in der That nicht den mindesten Anlaß, daß die Lage der Finanzen, die uns so sehr zum Ruhme gereicht, in diesem Hause sollte zu einem Ge⸗ genstand der Sorge erhoben werden. Diese Lage ist nicht eine besorgliche, ich darf das ja sagen, es kommt ja dabei nicht die Person in Betracht, eine solche Lage der Finanzen kann nicht ein Finanzminister schaffen, sie ist nicht in ein paarJahren zu schaffen, das kann auch die sorgsamste Finanzverwaltung in ein paar Jahren nicht schaffen. Es ist die unausgesetzte sorgsame Füh⸗ rung der Finanzen, die diesen Zustand herbeigeführt hat, und ich möchte wünschen, daß das hohe Haus nicht in Besorgniß käme, daß diese Rente nun die Finanzverwaltung en déroute stürzen würde, und dazu ist um so weniger Anlaß, als das vorliegende Abkommen der Staatskasse gar nichts kostet. So viel Rente als gegeben wird, so viel Ausgaben nimmt die Pro⸗ vinz Hannover der Staatskasse ab. Meine Herren, ich glaube,

wir dürfen uns beruhigen. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses

s 1.—

wurden die Gesetzentwürfe über die definitive Einführung der Verordnung 1

Landestheilen, und über die Bildung der Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten

vom 30. Mai 1849 in den neuerworbenen durch den Minister des Innern, rafen zu Eulenburg, mit folgenden Worten vorgelegt:

Meine Herren! Nach Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Mai

1867, welcher die Abänderung des Artikels 69 der Verfassungs⸗ Urkunde betrifft, soll dem gegenwärtig versammelten Landtage der Monarchie ein Gesetzentwurf über die Bildung der Wahl⸗ bezirke für das Haus der Abgeordneten, so wie über die defini⸗ tive Einführung der Verordnung vom neuerworbenen Landestheilen vorgelegt werden. entledigt sich dieser gesetzlichen Verpflichtung, indem sie mit Ge nehmigung Sr. Majestät des Königs nächst dem Hause der Abgeordneten

30. Mai 1849 in den Die Regierun

dem Landtage und zu 1 zwei Gesetzentwürfe vor legt, wovon der eine die definitive Einführung der Verordnung vom Jahre 1849 zum Gegenstande hat, der andere aber die Vorlegung einer Wahlbezirks⸗Ordnung. In dem ersten Gesetz entwurfe wird vorgeschlagen, die Verordnung vom 30. Ma

1849 mit den sehr geringen Modificationen, die die Verhältniss der neuen Landestheile nothwendig erscheinen lassen, in dieselb definitiv einzuführen, d. h. definitiv in dem Sinne, wie di

Verordnung in den alten Landestheilen besteht; unter Vor

behalt desjenigen Gesetzes, welches in der Verfassungs⸗Urkund als eigentlich definitives Gesetz in Aussicht gestellt ist.

Der zweite Gesetzentwurf enthält eine Wahlbezirksordnung

für den ganzen Umfang der Monarchie. Als die Regierung

““

vom Landtage autorisirt wurde, für die ersten Wahlen die

Wahlbezirke festzustellen, ist die Regierung bei Feststellun

dieser Wahlbezirke von einem andern Prinzip ausgegangen alg 5 3 g

dasjenige ist, welches in dem Gesetze vom Jahre 1860 befolg war, sie hat nämlich nicht Kreise zusammengelegt, sondern si hat jeden Kreis womöglich zu einem Wahlkörper konstituirt, und in jedem Kreise einen Abgeordneten wählen lassen. Diese Prinzip, welches nach Ansicht der Regierung richtiger ist al dasjenige, auf welchem das Gesetz von 1860 beruht, hat sich be

den ersten Wahlen bewährt, und die Regierung ist zu der An

sicht gekommen, daß es zweckmäßig sei, gleiche Grundsätze auch für die alten Landestheile einzuführen, und dem Hause die

Genehmigung derselben vorzuschlagen. Es ist deshalb ein

Wahlbezirksordnung für die ganze Monarchie ausgearbeitetworden,

deren Hauptgrundsatz darin besteht, womöglich jeden Kreis und jede große Stadt für sich wählen zu lassen. Ueber die Behand⸗ lung des Gegenstandes will ich mir bestimmte Vorschläge nicht erlauben, historisch aber bemerken, daß im Jahre 1860 bei der Berathung der damaligen Wahlbezirksordnung ein Werth darauf gelegt wurde, aus jeder Provinz Abgeordnete in de Kommisstors zu haben, weil gerade bei der Eintheilung de Wahlkreise es viel auf Lokalkenntniß ankommt. Es wurder damals aus jeder Abtheilung acht Mitglieder aus den verschie denen Provinzen gewählt und diese siebenmal acht, also 56 Mit⸗ glieder, traten zusammen, um aus sich eine definitive Kommission zu konstruiren, die aus drei Abgeordneten aus jeder Provinz bestand. Nach dieser Analogie würden also jetzt etwa aus sieben Abtheilungen für 11 Provinzen 77 Mitglieder zu wählen sein, denen es dann überlassen bleiben könnte, aus sich heraus eine Kommission zu konstrutren, in der jede Provinz gleichmäßig vertreten wäre. Ich weiß nicht, ob der Vorschlag überhaupt Anklang findet, ich habe ihn auch nicht als Vorschlag formu⸗ liren, sondern nur eine historische Bemerkung machen wollen. Ich überreiche dem Herrn Präsidenten die Aktenstücke und stelle die Beschlußnahme über die geschäftliche Behandlung anheim.

Nach den Bemerkungen des Abgeordneten Lasker erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg:

Die Verhandlungen über die Vorlage nahmen anfänglich im Staatsministerium die Richtung, daß, wie der Herr Abg. Lasker es wünscht, nur eine Vorlage für die Erledigung der sämmtlichen Punkte in Aussicht genommen wurde. Da aber die Staatsregierung daran festhielt, mit der Feststellung der Wahlbezirke in den neuen Provinzen zugleich einen Vorschlag für die Aenderung der Wahlbezirke in den alten Provinzen zu verbinden, so war es ihr im höchsten Grade wünschenswerth, diejenigen Bevölkerungszahlen zur Disposition zu haben, welche sich durch die letzte Volkszählung im Dezember vor. J. heraus⸗ gestellt haben; denn bei aller Mühe, die man sich giebt, das Prinzip klar durchzuführen, daß jeder Kreis einen Abgeord⸗ neten für sich wählt, ist die große Verschiedenheit der Be⸗ völkerungszahlen der Kreise ein Zwang gewesen, hin und wie⸗ der von diesem Prinzipe abzuweichen. Es kommen in dem Ihnen vorgelegten Entwurfe einige Fälle vor, in denen Kreise zusammengelegt sind, um einen Abgeordneten zu wählen, und andere Fälle, wo einem Kreise wegen sehr großer Bevölkerung zwei Abgeordnete zugewiesen werden müssen. Daß der Wunsch der Regierung dahin ging, die Resultate der letzten Volkszäh⸗ lung abzuwarten, werden Sie erklärlich finden, allein ihr Wunsch