1868 / 43 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ist nicht befriedigt worden, denn bis zu diesem Augenblicke sind noch namhafte Nachweisungen im Rückstande und haben nicht beschafft werden können, und die Regierung war daher in der Lage, davon abstrahiren zu müssen, um die ihr gesetzlich obliegende Ver⸗ pflichtung, noch diesem Landtage das Gesetz vorzulegen, zur rechten Zeit zu erfüllen. Dies ist der Grund für die Verzögerung. Aber, meine Herren, die Verzögerung, namentlich wenn die An⸗ gelegenheit nach dem Vorschlage des Herrn Präsidenten behan⸗ delt wird, hat doch auch gar keinen materiellen Nachtheil, denn das steht fest, daß während dieser ganzen Legislaturperiode jede Erneuerungswahl auf Grund des alten Wahlbezirkgesetzes ge⸗ macht werden muß, das neue Wahlbezirkgesetz kann erst dann eintreten, wenn diese Legislaturperiode abgelaufen oder das Abgeordnetenhaus aufgelöst worden ist. Also wenn Sie mit diesem Gesetze, welches die Verordnung von 1849 definitiv ein⸗ führt, in dieser Session noch fertig werden worüber gar kein Zweifel ist, daß es geschehen kann so ist es ganz gleichgültig, ob Sie das Wahlbezirkgesetz in dieser oder erst in der dritten Session berathen, es kann in keinem Falle zur Anwendung kommen, ehe diese Legislaturperiode des Landtages abgelaufen ist.

Die volkswirthschaftlichen Zustände Ungarns im 81 1867.

Der Königlich ungarische Minister für Ackerbau, Industrie und Handel Stephan von Gorové, hat dem Kaiser Franz Joseph unlängst einen Bericht über die volkswirthschaftlichen Zustände Un⸗ im Jahre 1867 unterbreitet. Derselbe behandelt alle Zweige

er Production, die Landwirthschaft, den Bergbau, die Industrie und

den Handel; er charakterisirt insbesondere in eingehender Weise die Situation der Viehzucht, die Lage der Fabrication und des Klein⸗ gewerbes und dice Zustände des Communicationswesens und schildert die Organisation des geschaͤftlichen Kredites, des Associationswesens, der gewerblichen Interessen⸗Vertretung und bie Mittel zur Förderung der ökonomischen und technischen Ausbildung.

Vorzugsweise umfaßt der Bericht die Zeit, welche seit der Ueber⸗ tragung der öffentlichen Angelegenheiten Ungarns an das ungarische Ministerium verflossen ist.

Zunächst gedenkt der Bericht der reichen Ernte des vorigen Jahres in fast allen Gebieten des weiten Ungarlandes. Die Folge dieses Segens war, daß der Handel, und hauptsächlich der Export, große Dimensionen annahm, und hierdurch dem Lande sehr beträchtliche Kapitalien zugeführt wurden, welche beinahe sämmtlichen Klassen der Bevölkerung zu gute kamen und allseitig einen Fnsaen Einfluß aus⸗ übten. Das Kapital suchte nach fruchtbringenden Anlagen und in veseer Folge trat eine Reihe bedeutsamer industrieller Unternehmungen

ervor. Ins Einzelne übergehend, betrachtet der Bericht zuerst die Ergeb⸗ nisse des Post⸗ und Telegraphenwesens.

Der für Ungarn und Siebenbürgen präliminirte Bruttoertrag des Postgefälles von 2,660,651 Fl. pro 1867 (wiewohl die Fahrpost⸗ gebühren, welche ein Drittheil des Gesammterträgnisses bilden, seit 15. März um 25 pCt. im Durchschnitt herabgesetzt wurden) wird that⸗ sächlich nicht nur gedeckt sein, was in der Regel nicht zu geschehen pflegte, sondern, so weit es sich aus den bereits eingelangten Rech⸗ nungen der ersten 3 Quartale schließen läßt, den Voranschlag wahr⸗ scheinlich um 5 pCt. übersteigen.

Eine noch bedeutendere Zunahme zeigt sich im Telegraphenver⸗ kehre. Während die Zahl sämmtlicher aufgegebenen und eingelangten Depeschen im Jahre 1866 1,056,111 betrug, stieg sie im Jahre 1867 auf 1,530,904, das Ergebniß aber, welches sich im Jahre 1866 auf 383,624 Fl. stellte, war im Jahre 1867 559,507 Fl., was einer Stei⸗ erung von nahezu 45 pCt. gleichkommt. Wird hierbei der auf die im Jahre 1867 neu errichteten Stationen entfallende Prozentsatz zu 10—11 pCt. abgerechnet, so stellt sich als Verhältnißziffer der thatsäch⸗ lichen Verkehrszunahme etwa 34 pCt. heraus. b 1

Die Zahl der Postämter in Ungarn und Siebenbürgen betrug bei der Uebernahme der Verwaltung des Postwesens durch das un⸗ garische Ministerium 938. In den jüngst verflossenen 8 Monaten wurde diese Zahl um 136 neue Aemter vermehrt. Die Zahl der Te⸗

graphenstationen betrug 136, deren Verbindungsdrähte bei einer Länge von 2000 Meilen 814 Meilenleitung darstellten. Jetzt, nach⸗ dem die für das Jahr 1867 präliminirten Leitungen ausgebaut sind, eträgt die Zahl der Stationen 152 und die Gesammtlänge sämmt⸗ icher Linien 895,e Meilen.

Wegen Eröffnung von weiteren 158 Postämtern sind Verhand⸗ lungen eingeleitet, während andererseits im Präliminare des Jahres 1868 für den Bau neuer Telegraphenlinien 232,640 Fl. in Antrag gebracht wurden; die projektirten neuen Linien uufassen eine Länge von 101,6 Meilen, die neuen Leitungen dagegen 186/,6 Meilen, zu deren Betrieb 27 neue Stationen eröffnet werden.

Aus einem neu eingerichteten telegraphischen Lehrkurs gingen nach kurzer Zeit 69 ausgebildete ungarische Telegraphenbeamte hervor.

Bei der nun folgenden Betrachtung des Handelsverkehrs Un⸗ garns werden die Hauptexportartikel hefäpet. Es wurden im Jahre 1867 5 ortirt: an Weizen 10,616,000 Ctr., an Korn 814,000 Ctr., an Hafer 2,544,000 Ctr., an sonstigen Fruchtgattungen 2,457,000 Centner, Raps 639,000 Ctr., Mehl 1,890,000 Ctr., Tabak 331,000 Ctr., Wein 688,000 Ctr., Wolle 304,000 Ctr., Holzgattungen 1,358,000 Ctr., lebende Thiere 1,423,000 Ctr. Diese Ziffern beziehen sich jedoch lediglich auf die durch die Staats⸗ Gesellschaft, und theilweise durch Pferdeschleppschiffe auf der Donau beförderten Quantitäten, und liefern daher kein umfassendes getreues

und Südbahn, so wie die Dampfschifffahrts⸗

““ v“ 111““ Bild des auswärtigen Handels Ungarns, da ein Theil der heimischen Produkte nach Galizien und andererseits in die westlich anstoßenden Länder pr. Achse befördert wird und sich so der Controle gegenwärtzg

entzieht.

„Landwirthschaftliche Nachrichten.

„Berlin, 19. Februar. Im weitern Verlaufe der gestrigen Sitzung des Kongresses Norddeutscher Landwirthe bean⸗ tragte der Referent, Präsident des Königlichen Revisions⸗Kollegit für Landeskultursachen, Dr. Lette, in Uebereinstimmung mit dem Korreferenten, Professor Dr. Bekker aus Greifswald, beim Eintritt in die Diskussion über das landwirthschaftliche Kre⸗ ditwesen, die Annahme folgender Resolutionen seitens der Versammlung: I. die Preußische Hypotheken⸗Ordnung von 1783 nebst Novelle von 1853 bedarf einer Reform, welche 1) die Verwaltung der Hypothekensachen von den richterlichen Kolle⸗ gien auf besondere Hypotheken⸗ (Buch⸗) Aemter überträgt; 2) bei den Eintragungen das Legalitätsprinzip durchdas Konsens⸗ prinzip ersetzt; 3) selbstständige Grundschulden ssogenannte Realobligationen) anerkennt; 4) den Uebergang der Grundschuld⸗ forderungen auf einen neuen Erwerber ohne Buchakt durch Uebertra⸗ gung der über dieselben ausgestellten Scheine gestattet. II. Es ist da⸗ hin zu streben, daß eine solche Reform nicht auf einzelne Provinzen des preußischen Staats beschränkt bleibe, sondern zur Herstellung einer gemeinschaftlichen Grundbuchordnung für das ganze Gebiet des Nord⸗ deutschen Bundes führe. III. Mit der Reform der Hypothekengesetz⸗ gebung ist eine Reform des Subhastationsrechts nach Maßgabe der in der Brochüre des Referenten „das landwirthschaftliche Kredit⸗ und Hypothekenwesen« S. 57 ff. bezeichneten Prinzipien zu verbinden. IV. Gesetzesänderungen allein können den begründeten An⸗ sprüchen der Landwirthe und „verschiedenen Grundbesitzer auf Verbesserung ihrer Kredit⸗Verhältnisse nicht genügen, vielmehr ist außerdem auf die angemessene weitere Entwickelung von Kredit⸗Instituten, und Beseitigung der einer weckmäßigen Ausdehnung derselben entgegenstehenden gesetzlichen Beschraͤnkunem hinzuwirken. V. Durch Kredit⸗Institute ist neben der Hebung des Immobiliar⸗Kredits, auch für Unterstützung des Mobiliar⸗ und reinen Personal⸗Kredits zu sorgen. VI. Für den Immobiliar⸗ Kredit empfehlen sich vor ühameis auf Selbsthülfe gegründete Institute. VII. Der geschäftsführende Ausschuß wird beauftragt: 1) für Verbreitung und Anerkennung der in vorstehenden Resolutionen angenommenen Grundsätze thätig zu sein, 2) dem nächsten Kongresse über die Erfolge zu berichten, auch Entwürfe für die beschlossenen Gesetzesänderungen, wie für die freiere Gestaltung und weitere Ent⸗ wickelnng der wünschenswerthen Kredit⸗Institute vorzubereiten. An der hiernächst eröffneten General⸗Diskussion betheiligten sich die Mitglieder: Hrn. von Koschutzki, Holtz, Altmarien, Willmanns, Knoblauch, Mühlenbeck, Wachlin und Heymann. Nachdem in Folge ihrer Ausführungen der Referent und der Korreferent nochmals das Wort ergriffen hatten, fand der eingebrachte Antrag, auf Schluß der General⸗Diskussion, eine nach der angenommenen Geschafts⸗Ord⸗ nung hinreichende Unterstützung und es begann die Spezial⸗Debatte. Zur Spezial⸗Diskussion wurden folgende Anträge gestellt: Von Hrn. Holtz: zur Resolution I hinzuzufügen: 5) gleiche Zins⸗ und Kündi⸗ gungstermine einführt.«“ Von Hrn. Willmanns: Der Kongreß wolle zu der Resolution Nr. VI folgenden Zusatz beschließen: »es ist dahin zu streben, daß im Gebiete des Nordd. Bundes die auf Selbst⸗ hülfe der Grundbesitzer gegründeten Institute, unbeschadet ihrer selbständigen Organisation und eigenen Verwaltung behufs gemeinschaftlicher Emission von Kreditpapieren zu einem einheitlichen Banksysteme sich vereinigen.« Von Hrn. Willmanns: Abänderungs⸗Vorschlag zu Nr. III.: Der Kongreß wolle anstatt der Resolution Nr. III. folgende Resolution beschließen: Mit der Reform der Hypotheken⸗Gesetzgebung ist eine Reform des Subhastationsrechtes zu verbinden, bei welcher nament⸗ lich auf größere Beschleunigung des Verfahrens und auf Beseitigung der die Vollstreckung der Execution hindernden oder verzögernden Pri⸗ vilegien, so weit diese ohne Eingriff in wohlerworbene Rechte möglich erscheint, Bedacht zu nehmen. Von Hrn. Holtz zu Nr. VI.: diese Nummer zu streichen. Von Hrn. Mühlenbeck⸗Wachlin zu Nr. V.: »Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erklärt eine Reform des nord⸗ deutschen Bankwesens im Sinne der Gleichberechtigung und leichteren Gründung für geboten.« Alle diese Anträge fanden genügende Unter⸗ stützung, dagegen ein von Hrn. Wegner zur Resolution I. gestellter Antrag nicht. Es segee demnächst die Spezialdiskussion, welche der Referent, Präsident Dr. Lette, einleitete. An der Spezialdiskussion betheiligten sich außer den beiden Referenten die Herren Schuch⸗ macher, Willmanns, Holtz, Petersen und Hirschfeld. Bei der Abstimmung wird die Resolution I. mit dem Amendement Holtz angenommen, ebenso die Resolution II. Zu der Resolution III. liegt der Willmanns'sche Antrag vor. Da der Referent Dr. Lette sich mit demselben einverstanden erklärte, wurde die Reso⸗ lution mit dem Antrage angenommen. Ein Antrag auf Verta⸗ gung der Debatte erhielt die Majorität. Graf von Wedell stellt den Antrag: für jeden auf der Tages⸗Ordnung stehenden Gegenstand eine Kommission von 5—9 Mitgliedern zur Vorberathung zu ernen⸗ nen. Dieser Antrag wurde schließlich dahin modifizirt, daß es den Referenten überlassen bleibe, nach eigenem Ermessen eine Anzahl von Mit⸗ gliedern zur Vorberathung heranzuziehen und in dieser Fassung angenom⸗ men. Schließlich schritt die Versammlung zur Wahl der Kommission zur Vorberathung des Statuts. Es wurden gewählt die Herren Hagemann⸗ Segefeld, Ruͤder⸗Oldenburg, Pogge⸗Roggow, v. Wedell⸗Fehlingsdorf, Bück⸗Stannaitschen, Haffer (Westpreußen), Witt⸗Bogdanowo, Turck⸗ Schönberg, Dietze⸗Pommsen, Dr. Mein (Schleswig⸗Holstein), Dr. Müller⸗Mülfe, Caesar⸗Groß⸗Bresen, Franz⸗Eggerstädt, Schönermark⸗ Prieborn, Güssen⸗Kride bei Cöln. Um 3 ¾ Uhr wurde die Sitzung

geschlossen.

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Die heutige Sitzun wirthe eröffnete der Prä ident von Sänger⸗Grabowo um 10 Uhr 20 Minuten. Derselbe theilte mit, daß die Kommission zur Bera⸗ thung der Statuten sich gestern sofort konstituirt und bereits eine Sitzung gehalten habe. Nach Mittheilung der Namen des Vorstandes übergab derselbe der Kommission eine Broschüre des Herrn Hundt v. Hafften als Material für die Kommissionsberathungen. Sodann setzte er die Versammlung davon in Kenntniß, daß die landwirthschaftlichen Vereine und Institute durch Deputirte vertreten seien, von anderen Vereinen ihm zwar ein Gleiches bekannt sei, die Meldung der Deputirten als solcher aber noch fehle. Die Zahl der Kongreßmitglieder ist b⸗s gestern Abend durch Ein⸗ eichung auf 364 gestiegen, wovon auf die Provinz Brandenburg 108, Ponmben 57, Schlesien 27, Posen 24, Ost⸗ und Westpreußen 27,

estfalen 5, Sachsen 23, Rheinprovinz 9, Hannover 3, Schleswig⸗ b

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des Kongresses norddeutscher Land⸗] Holstein 7,

1 Fefen 6, auf Württemberg 2, Baden 2, Oesterreich 1, die anhaltischen Fuͤrstenthümer 3, die thüringischen 4, Rußland 1, Italien 1, Oldenburg 6, Königreich Sachsen 14, Mecklenburg 25, Braun⸗ schweig 2 und Hamburg 1 Vertreter kommen. Vor Eintritt in die Tages⸗Ordnung machte Hr. Schriftführer Witt der Versammlung die Mittheilung, daß die Berichte der Sitzung vom Tage vorher jedesmal am nächsten Tage bis Mittags 12 Uhr auf dei Tische des Präsidiums zur Einsicht der Mitglieder auslägen. Darauf setzte die Versammlung die Debatte über die Kreditfrage fort. An dersel⸗ ben betheiligten sich außer den beiden Referenten die Herren Flügge⸗ Speck, Mühlenbeck, Schumacher, Sombart⸗Ermsleben, Holtz, v. Knebel⸗ Döberit, Güssen⸗Kriele, v. Sänger⸗Grabowo, Ihssen⸗Plodnick, Han⸗ spohn (Köln) und Knoblauch. Dann wurde die Diskussion geschlossen.

(Schluß des Blattes.)

Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

88 Bekanntmachung. 8

Ein hier in Haft befindlicher Dieb hat gestanden, am 24. Novem⸗ ber 1867 auf der Eisenbahn zwischen Wittenberge und Spandau einem einen Beutel mit mehr als 15 Thlr. und eine Uhr gestohlen u haben.

8 größte Theil des Geldes und die Uhr sind beschlagnahmt und werden voraussichtlich dem Bestohlenen zurückgegeben werden können.

Der bisher unbekannte Bestohlene wird gufaferscht⸗ entweder direkt oder durch Vermittelung der nächsten Polizei⸗Behörde schleunigst bei dem Königlichen Staats⸗Anwalte zu Spandau oder bei dem Un⸗ terzeichneten sich zu melden.

Stade bei Hamburg, den 14. Februar 1868.

Der Untersuchungsrichter des Königlichen Obergerichts. (gez.) Hoppenstedt.

Handels⸗Register.

Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin Unter Nr. 2793 des Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige Hand⸗

lung, Firma Bernhard Flatow, und als deren Inhaber der Kaufmann Benjamin Bernhard Flatow zu Berlin vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Siegmund Flatow ist als Handelsgesell⸗ schafter in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Benjamin Bernhard Flatow eingetreten, und ist die nunmehr unter der Firma »Bernhard Flatow⸗ bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 2253 des Gesellschafts⸗Registers eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Bernhard Flatow (jetziges Geschäftslokal: Prenzlauerstraße Nr. 53) am 1. Januar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: 1) der Kaufmann Benjamin Bernhard Flatow, 2) der Kaufmann Siegmund Flatow, beide zu Berlin. v Dies ist in das Gesellschafts⸗Register unter Nr. 2253 zufolge Ver⸗ fügung vom 17. Februar 1868 am selben Tage eingetragen. 8 Berlin, den 17. Februar 1868. ““ 1 Koönigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. —————— In das Gesellschafts⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 47 die Handels⸗Gesellschaft Lehmann und Seidel zu Triebel auf Verfügung vom 13. Februar 1868 heut eingetragen. Die Gesellschafter sind 1) der Maurermeister Louis Lehmann zu Triebel, 2) der Fabrikbesitzer Theodor Seidel zu Triebel. Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1867 begonnen. Sorau, den 14. Februar 1868. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abthelung. Die in unserem Firmen⸗Register unter Nr. 99 eingetragene Firma Noack und Brade zu Groß⸗Saerchen ist durch Erbgang auf 1) Ge; August Herrmann Franz Noack zu Groß⸗ Saerchen 2) den Kaufmann Moritz Nabbat zu Groß⸗Saerchen bergegangen, und die auch ferner unter der Firma Noack und Brade zu Groß⸗Saerchen bestehende Handelsgesellschaft mit dem Beginne seit dem 31. Dezem⸗ ber 1867 in unser Gesellschafts⸗Register unter Nr. 46 auf Verfügung vom 13. Februar 1868 heut übertragen. 1. Sorau, den 14. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. „JIn das Register, betreffend die Ausschließung der Gütergemein⸗ schaft, ist zufolge Verfügung vom 7. Februar 1868 am 8. Februar

sub Nr. 14 eingetragen: G Der Kaufmann Albert Necker zu Demmin hat für seine

Ehe mit Marie Sophie, gebornen Mertens, die hierorts gel⸗

tende Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes durch ge⸗ richtlichen Vertrag vom 21 Januar 1868 ausgeschlossen. Demmin, den 8. Februar 1868. 8 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

In unser Prokuren⸗Register ist a) bei Nr. 248 das Erlöschen der dem Adolph Wiche von dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Grund hier für die Nr. 214 des Firmen⸗Registers eingetragene Firma Bernh. Jof Grund ertheilten Prokura; b) Nr. 420 Adolph Wiche hier als Prokurist der Nr. 578 des Gesellschafts⸗Registers eingetragenen Han⸗ delsgesellschaft Jos. Grund hier heute eingetragen wordben.

Breslau, den 12. Februar 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Prokuren⸗Register ist Nr. 421 der Kaufmann Franz Gottwald hier als Prokurist des Heinrich Schaefer hier für dessen hier bestehende, in unserem Firmen⸗Register Nr. 520 einge⸗ tragene Firma H. Schaefer & Co. heute eingetragen worden.

Breslau, den 13. Februar 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmen⸗Register ist Nr. 2202 die Firma M. Teuber und als deren Inhaberin die Frau Kaufmann Teuber, Marie geb. v. Perroy hier, heute eingetragen worden.

Breslau, den 13. Februar 1868. 1

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmen⸗Register ist heute das durch Aufhebung der hie⸗ sigen Zweigniederlassung der Nr. 1757 des bezeichneten Registers ein⸗ getragenen Firma »Waldenburger Glasfabrik Adolph Brier« zu Wal⸗ denburg erfolgte Erlöschen der genannten Fima am hiesigen Orte ein⸗ getragen worden.

reslau, den 13. Februar 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. 8

In unser Gesellschafts⸗Register ist Nr. 579 die von den Kaufleuten Salo Schlesinger und Albert Schlesinger, beide hier, am 14. Februar 1868 hier unter der Firma

Gebr. Schlesinger, errichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden.

Breslau, den 14. Februar 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Die in unserm Firmen⸗Register unter Nr. 257 eingetragene Firma & M. Freund

zu Görlitz In unser Gesellschafts⸗Register ist unter Nr. 78 die Handels⸗

esellschaft ge Adolph Freund & Comp am Orte: Görlit, unter folgenden Rechtsverhältnissen: Die Gesellschafter sind: 1) der Kaufmann Adolph Freund‧, 2) der Schneidermeister Gottlob Budig, beide zu Görlitz. Die Gesellschaft hat am 1. Februar 1868 begonnen. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht nur dem Kaufmann Adolph Freund zu. eingetragen zufolge Verfügung vom 11. am 12. Februar 1868. Görlitz, den 12. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. In unser Firmen⸗Register ist unter Nr. 291 die Firma) b Gustav Tzschaschel zu Görlitz und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Gustav Tzschaschel zu Görlitz zufolge Verfügung vom 11. am 12. Februar 1868 eingetragen worden. Görlitz, den 12. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. In unser Firmen⸗Register ist sub Nr. 249 die Firma »Gottlob Jung« zu Langenbieclau und als deren Inhaber der Fabrikant Carl Gottlob Jung daselbst heute eingetragen worden. Reichenbach i. Schl., den 15. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I. In unser Firmen⸗Register ist zufolge Verfügung vom bruar ecr. an demselben Tage eingetragen worden: unter Nr. 329: der Materialwaarenhändler Theodor Wilhelm Bahrs aus Staßfurt, als Inhaber der Firma Th. W. Bahrs daher. den 15. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.