1868 / 44 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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werden angesehen werden, und daß zum vorläufigen Kurator

Stadtkämmerer Wolff dahier bestellt worden ist.

Ziegenhain, den 12. Februar 1868. 1 KeoZnigliches Amtsgericht.

Ediktalladung.

Konkursprozeß zu dessen Vermögen vhlsisses worden.

Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des

genannten Näther, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche aus irgend

einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen, hier⸗

durch geladen, in dem auf den 27. April 1868

anberaumten Liquidationstermine in Person oder durch gehörig legiti⸗

mirte Bevollmächtigte bei Strafe des Ausschlusses von diesem Kredit⸗ wesen, sowie bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an hiesiger Gerichtsamtstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumel⸗ den, zu bescheinigen und darüber mit dem bestellten Konkursvertreter, Herrn Stadtrath Advokat Opitz allhier, sowie nach Befinden unter sich selbst der Priorität halber rechtlich zu verfahren, innerhalb sechs Wochen zu beschließen und 1 den 13. Juni 1868 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids sich zu versehen, hier⸗ nächst aber in dem auf den 15. Juni 1868 anberaumten Verhörstermine Vormittags 10 Uhr anderweit an hie⸗ siger Gerichtsamtsstelle sich einzufinden und wo mäöglich sich zu ver⸗ leichen, wobei Diejenigen, welche nicht erscheinen oder über die Ver⸗ leichsvorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als den Be⸗ chlüssen der Mehrheit der Gläubiger zustimmend werden erachtet verden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte 1 den 1. Juli 1868 der Inrotulation der Akten, und ““ 1“ den 14. Juli 1868 er Eröffnung eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein. G Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe, Be⸗ vollmächtigte im hiesigen Orte oder in der Nähe zu bestellen. Neustadt bei Stolpen, den 13. Februar 1868 Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

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Subhastations⸗Patent. 8 Nothwendiger Verkauf Schulden halber. 1 8 dem Otto Herrmann Schmalz gehörigen Grundstücke zu Altcarbe

3526]

1) die Mahl⸗ und Schneidemühle zu Altcarbe Vol. II./IIa Fol. 2 Nr. 7, abgeschätzt auf 10,502 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. das sogenannte Goldbruch Vol. IV. K. Fol. 301 Nr. 23, abge⸗ schätzt auf 2364 Thlr. 28 Sgr 4 8 3) das sogenannte Hinterland Nr. 29a Vol. XIX. Fol. 265 des Hypothekenbuchs verzeichnet, abgeschätzt auf 165 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bureau Nr. III einzusehenden Taxe, sollen am 19. März 1868, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Mehler an hiesiger Gerichtsstelle im 11“ Nr. I öffentlich an den Meistbietenden verkauft verden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu melden.

Sriedeberg N. M., den 11. September 1867. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf Theilungs halber. 8 Die dem Post⸗Expedienten Ludwig Grothe zu Pritzerbe gehörige,

in dem Dorfe Tschicherzig belegene und Nr. 4 Vol. I. Fol. 25 des Hypothekenbuchs verzeichnete Rest⸗ Bauernahrung, abgeschätzt auf 1390 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Büreau C. einzusehenden Taxe, soll

am 6. Juni 1868, Vormittags 11 AUhr,

vor dem Kreisgerichts⸗Rath Ferber an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 2 öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu melden.

Züllichau, den 1. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8

1“

1) folgende Staatsanleihe⸗Obligationen: a) Litt. C. Nr. 23,938 über 200 Thlr. b) Litt. D. Nr. 18,061 über 100 Thlr. c) Litt. C. Nr. 407 über 200 Thlr. 4 1864 d) Litt. D. Nr. 7139 über 100 Thlr. 8 1 2) die Berliner Stadt⸗Obligation Litt. D. Nr. 4002 vom 1. Juli 1852 über 200 Thlr. in dem Lumpen⸗ und Produktengeschäft der Ehefrau des Zimmer⸗ 2 2. Friedrich, Linienstraße Nr. 142/43, unter altem Papier auf⸗ gefunden und in gerichtliche Aufbewahrung genommen worden. „Die unbekannten Eigenthümer werden ierdurch aufgefordert, sich mit ihren Eigenthums⸗Ansprüchen spätestens in dem auf den

de 1859,

Auf erfolgte Insolvenzanzeige des Getreidehändlers Carl Gott⸗ lob Näther allhier ist mittels Beschlusses vom heutigen Tage der

9. Juni d. Js., Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Dannenberg im Stadtgerichts. gebäude, Jüdenstraße Nr. 58, Portal III., Zimmer Nr. 12 anberaum. ten Termine zu melden, widrigenfalls sie ihrer Eigenthums⸗Ansprüche für verlustig erklärt, der betre senbe Fund aber den Findern resp. der zuständigen Behörde zugesprochen werden wird.

Berlin, den 6. Februar 1868. 8 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

11881 roeclam a. 8 Der am 4. April 1 geborne Schiffsgehülfe Ludwig Edua Rothenbücher aus Landsberg a. W. (Sohn des daselbst vesstorbetsen Schiffseigenthümers Martin Rothenbücher), welcher seit dem Jahre 1855 verschollen und vermuthlich in der Weichsel ertrunken ist, sowie die etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden auf⸗ gefordert, sich in den am 16. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, »‚Zimmer Nr 7 oben« vor Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Rath Sellmer anstehenden Termine, persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der Ludwig Eduard Rothenbücher für todt erklärt werden wird.

Landsberg a. W, den 4. Februar 1868.

Khönigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[454] Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt⸗Amt am 24. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, im Amtslokale des Steuer⸗Amtes zu Perleberg die der Hebestelle zu Neu⸗Schrepkow zugewiesene Erhebung des Chausseegeldes auf der Berlin⸗Hamburger und Kletzke⸗Genthiner Chaussee vom lsten April dieses Jahres ab unter dem Vorbehalt des Zuschlages der ge⸗ dachten höheren Behörde an den Meistbietenden zur Pacht stellen.

Nur solche Personen, welche sich vor dem Beginn des Termins als dispositionsfähig ausweisen und eine Bietungs⸗Caution von min⸗ destens 100 Thlrn. baar oder in annehmbaren inländischen Staats⸗ papieren bei dem Steuer⸗Amte zu Perleberg niederlegen, werden zum Bieten zugelassen werden.

Die Pachtbedingungen können bei dem unterzeichneten Haupt⸗ Amte und bei dem Steuer⸗Amte zu Perleberg während der Dienst⸗ stunden eingesehen werden.

Warnow, den 8. Februar 1868. 8

Königliches Haupt⸗Zoll⸗Amt.

[515] b Submission auf Lieferung von Telegraphen⸗Stangen.

Die zur Anlage einer Telegraphenlinie von Pollnow nach Varzin erforderlichen 313 Stück eichenen Telegraphen⸗Stangen, sämmtlich in Längen von 26 Fuß und einer Zopfstärke von mindestens 5 ¼ Zoll, sollen im Wege der Submission beschafft werden.

Die näheren Bedingungen sind bei den Telegraphen⸗Stationen zu Berlin, Stettin und Coeslin einzusehen.

Qualifizirte Lieferanten werden aufgefordert, ihre gehörig versiegel⸗ ten Offerten unter der Aufschrift:

»Submission auf Lieferung von Telegraphen⸗Stangen für die Linie von Pollnow bis Varzin« bis zum 29. d. M. unter der Adresse: »Telegraphen⸗Direction in Stettin⸗« frankirt einzusenden, woselbst am gedachten Tage Vormittags 10 Uhr die Eröffnung der eingegangenen Lieferungs⸗Erbietungen in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. Offerten, welche später eingehen, oder welche den Bedingungen nicht entsprechen, wer⸗ den nicht berücksichtigt.

Die Auswahl unter den Submittenten, welche bis zum 8. März e. an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vorbehalten.

Stettin, den 14. Februar 1868.

1 Telegraphen⸗Direction. [451] Bekanntmachung. Zum Heizen der Maschinenkessel des zwischen Stralsund und Mstadt coursirenden Postdampfschiffs⸗Pommerania« sollen pro 1. Mai d. J. bis ult. April 1869 entweder eine Mischung von zur Hälfte Wales⸗ und zur Hälfte Newcastle⸗Kohlen beste Qualität oder schlesische Kohlen bester Sorte zur Verwendung kommen. Der Bedarf an Kohlen, welcher auf ungefähr 33,000 Centner zu veranschlagen ist, so wie ferner die für die hiesige Postdampfschiffs⸗ Schmiede etwa erforderlichen 3 Last Schmiedekohlen sollen im Wege der Submission beschafft werden. Die Bedingungen, unter welchen die Lieferung vergeben werden soll, sind im Büreau der hiesigen Ober⸗Post⸗Direction einzusehen. Auswärtigen Bewerbern kann auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschrift derselben mitgetheilt werden. Offerten von Lieferungslustigen, welche versiegelt und mit der Busschrißt. »Offerte zur Kohlen⸗Lieferung für das Post⸗ Dampfschiff Pommerania« versehen sein müssen, sind an die hiesige Ober⸗Post⸗Direction bis zum 25. d. M., 11 Uhr Vormit⸗ tags, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Bewerber oder deren Be⸗ vollmächtigten stattfinden wird. 8 „Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt der Entscheidung des General⸗Post⸗Amts vorbehalten. Stralsund, den 6. Februar 1868.

g- Der Ober⸗Post⸗Direktor. Gruber

2 2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:;

Vom 3. Februar 1868. verordnen hierdurch in Ausführung des §. 188 des Allgemeinen

111“ pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Viertelfahr.

Alle post-

Auslandes nehmen 39— an,

för Lerlin die Expedition des 22

Preußischen Staats⸗-Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10.

(wischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)

4 1 82

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Berlin, Donnerstag, den 20. Februar, Abends

1868.

mm

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Kaiserlich französischen Beamten Orden zu verleihen, und zwar: 98 den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse: dem Obersten der Gendarmerie der Garde, Grafen Ar⸗ naud de Saint Sauveur; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Ceremonienmeister und introducteur des ambassadeurs Baron de la Sus, dem Kabinetschef des Staats⸗Ministers, Botschafts⸗Secretair erster Klasse, Baron Saillard; den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem General⸗Secretair des Ober⸗Ceremonien⸗Amtes Henri Morice, dem Kabinets⸗Chef des Ministers des⸗Kaiserlichen auses und der schönen Künste, Delacharnne, dem General⸗ Secretair der Polizei⸗Präfektur, Duvergier, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Muscmeister des Garde⸗Gendarmerie⸗Regiments Rie⸗ del, dem Militair⸗Arzt Dr. Gauvin, dem Kabinets⸗Attaché des Ministers des Kaiserlichen Hauses und der schönen Künste Deschapelles, dem Kabinets⸗Chef des Ober⸗Kammerherrn, Théroulde, dem Seeceretair des ersten Kammerherrn und Ober⸗Intendanten der Kaiserlichen Schauspiele Felix Bertora, dem Dfkzier de Paix der Stadt Paris Henr -Archer, dem Inspektor erster Klasse der Hfene, Vicomte de Louven⸗ court, dem Chef des Bahnhofes der Ostbahn in Paris, Cellier, und dem Inspektor des Telegraphendienstes Tesse. 1““

34 1 11111“*“

ie Kreisrichter Menzel in Guhrau, Eichner in Lau⸗ ban „F. e. . n in Freistadt und Sezesder in Grünberg zu Kreisgerichts⸗Räthen zu ernennen, und dem Kreisgerichts⸗ Sekretair und Frnegsefrer raglich in Glogau den Cha⸗ 1s Kanzlei⸗Rath zu verleihen; 1 Soen sCzen hn ernelster der Stadt Münster, Hess. Bürgermeister Offenberg, der von der dortigen Stadtvexord⸗ neten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine ernerweite zwoͤlfjährige Amtsdauer zu be⸗

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Verordnung, bet eeffend die Aufhebung der Ober⸗Berg⸗ und Salzwerts⸗Birection zu Cassel und die Feststellung des Bezirks 8 des Ober⸗Bergamts zu Clausthal.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (Gesetz⸗Samml. für 1865 S. 789⸗ was folgt: Ses cafsel Art. I. Die Ober⸗Berg⸗ und Salzwerks⸗Direction zu Cass ist mit dem 1. März 1868 aufgehoben und der Bezirk derselben mit dem Bezirke des Ober⸗Bergamts zu Clausthal vexeinigt. Axt. II. Der Bezirk des Ober⸗Bergamts zu Clausthal umfaßt vom 1. März 1868 ab: 1) das mit Unserer Mohlaxee vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannoyver, g Ausschluß der Landdrostei⸗Bezirke Osnabruück und Aurich 2 ) das Gehiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen und der vormals Königlich bayerischen Landestheile, mit Ausschluß der Enklavpe Kaulsdorf; 3) die Provinz Schlesiwig⸗Holstem., ba Der Minister für S⸗ 1“ büh egafchih Arbeiten ist mit der Ausführung dieser Vexordnung beauftragt⸗ nit es sfücche Anserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegell. ““ Gegeben Berlin, den 3. Fesfust 1868.

2

s.) Wilhelm,

Gesetz, betreffend die Abänderung des §. 2 des Gesetzes über

ie 2 ührung der Landesvermessung in dem Fürstenthum Nie Astgerung (Gesetz⸗Samml.

ollern⸗Hechingen vom 11. April 1859. Samml. Hohenzollern⸗Heching für 1859 S. 190.) Mües Vom 6. Februar 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der

rchie, was folgt: Morvafh Hi orschaft des K.2 des Geleges vom 11, Aprlf1899,

betressnd die Ausführung der Landesvermessung in dem Fürsten⸗

thum ö“ (Gesetz⸗Samml. für 1859 S. 190),

ird hierdurch aufgehoben. vri. bige 89 1gfdr⸗ nnakwung der 8I“ dem Fürstenthum Hohenzollern Hechingen na er geda

vre shgfefachn ensstandenen Kosten, jedoch mit Ausschluß derer, welche durch die Zuziehung von Urkundspersonen zu dem Vermessungsgeschäfte und durch sonstige Hülfsleistungen bei demselben, sowie durch die Feststellung und Bezeichnung der Eigenthums⸗ und sonstigen Grenzen erwachsen und von den betheiligten Gemeinden, beziehungsweise Grundbesitzern zu tra⸗ gen sind, werden auf die Hohenzollernsche Landeskasse über⸗

nommen. 1 1 1 G 3. Der Finanzminister wird mit der Ausführung die⸗

es Fest es beauftragt. 3 ihündlich unter Unserer Höchsteigenhän Insiegel. ““

und beigedrucktem Königlichen Gegeben Berlin, den 6. Februar 1I1MIII1I“ u“ (Pö. Wilhelm. 1 ö“ S Allerhöchster Erlaß vom 8. Februar 1868, betreffend die Auf⸗ hebung der Königlichen Polizeidirection zu Stade.

den Bericht vom 6. Februar d. J. will Ich die Polizei⸗ grdnaat füͤr die Stadt Stade vom 21. Juni 1859 (Gesetz⸗ amml. ür das vormalige Koͤnigreich Hannover S. 686 ff.) vom 1. April ab hiermit ause Kraft setzen und Sie ermächtigen, die Ortspolizei in der genannten Stadt der dortigen Stadt⸗ gemeinde zur eigenen Verwaltung nach Maßgabe der bestehenden all⸗ gemeinen Vorschriften, und insbesondere unter Vorbehalt der, der Staats⸗Regierung nach §. 78 der Revidirten Städte⸗Ordnung für Han⸗ novper vom 24. Juns 1858 und nach §. 2 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. Sep⸗ tember v. J. zustehenden Befugnisse, zu überlassen. Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu chee lin, den 8. Februar 1868. 8 öC111111“*“*“

treffend die Ullerhöchster Erlaß vom 10. Februar 1868, be Lehekechs der in dem Hafen von Danzig und Neufahrwasser zu entrichtenden Hafenabgaben.

Bericht vom 6. Februar d. J. bestimme Ich, was . Sepen egn Hafen von Danzig vns Nepfa gage nFeg Tarife vom 18. Oktober 1838 (Gesetz⸗Samm 8 Sünh nng; ege eer

Wb ines Erlasses vom Zestimmung unter 1) Meines Erlasses von⸗ 186 S 8.412) zu entrichtende Hafengeld wird vom 1. März d. Jab von allen seewärts ein⸗ und ausgehenden Schiffen und Fahrzeugen a) wenn

sie beladen sind: beim Eingange 19. 8,Sgehne Chssgange met. Ser. ) wenn sie Ballast führen oder leer sind; bveim Eingang 2 Sgr., brnhscange mit 2 Sgr. für die Last Tragfähigkeit S 2) das nach den Bestimmungen unter I. und II. des Anhangs II. zu dem

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Gr. v. Itzenplitz.

2. 4 . . 0. de unter 1 erwähnten Tarise (Gesetz⸗Samml. S. 522) vi ens chtend