8 “ . 8 8 1“
2 Das die Montanindrustrie regelnde ungarische Bergrecht soll
einer zeitgemäßen Umgestaltung unterzogen werden.
ie Landwirthschaft, noch für lange Zeit der Zweig des national⸗ökonomischen Lebens Ungarns, bedarf, wie der Bericht ausdrücklich hervorhebt, noch unzähliger rationeller Ver⸗ besserungen.⸗
8 Sehr wirksam förderten bisher schon die landwirthschaftlichen
Vereine die Interessen der ungarischen Bodenproduction. Die Zahl derselben vermehrte sich in der hier fraglichen Periode in namhafter Weise. So entstanden in Abauj⸗Torna, im Biharer, Gömörer und Borsoder Komitate, in Kaschau und Debreczin landwirthschaftliche Vereine. Es konstituirte sich die Gartenbau⸗Gesellschaft in Debreczin und der prak⸗
ische Gartenbauverein in Pesth. Eine Umgestaltung erfuhr der Lan⸗ desforstverein, im Entstehen begriffen ist der Marmaroser landwirth⸗ schaftliche Verein.
Landwirthschaftliche Lehranstalten wurden errichtet zu Debreczin und Keszthely; weitere sollen gegründet werden in Ober⸗Ungarn, in Siebenbürgen und in Hradek.
1 Eingehend behandelt der Bericht die Rinderzucht und die schon seit Jahren vorhandene Rinderpest.
In der Zeit vom September 1861 bis Mai 1865 herrschte die Seuche in Ungarn in 530 Orten, und es unterlagen derselben bei
einem Gesammtviehstande von 834,166 Stück (mit Iubegriff der der Keule unterzogenen) 137,126 Stück, d. i. 16 ½ GCt. Vom Manate Juli es Jahres 1866 bis Ende Januar 1867 fielen bei einem Viehstande von
74,043 Stück in 150 verseuchten Orten 8348 Stück, d. i. 11,3 pCt. Vom Monate Februar bis zum Schlusse des Jahres 1867 endlich be⸗ zifferte sich die Anzahl des der Seuche erlegenen Viehes in 51 Orten bei einem Viehstande von 32,263 Stück auf 2092, d. i. auf 6 ½ pCt. Wenn der verlorene Kapitalswerth (das Stück Viech im Durchschnitte mit 50 Fl. gerechnet) und die aus Anlaß der Seuche (für gekeultes Vieh, Reiseauslagen und Diäten) aus Landesmitteln getragenen Un⸗
osten als Grundlage der Berechnung genommen werden, ergiebt sich nachstehendes Resultat. Im ersten (in den Jahren 1861 bis 1865 3 Jahre nd 9 Monate umfassenden) Zeitabschnitte betrug der Verlust an Kapi⸗ al 6,858,300 Fl., die Auslagen 73,823 Fl., 6,932,123 Fl., per Monat entfiel demnach beiläufig 154,000 Fl. nn der zweiten
(7 Monate umfassenden) Periode war der Verlust an Kapital 417,400 Fl., die Kosten betrugen 51,166 Fl., zusammen 468,566 Fl., i. monatlich annäherungsweise 66,940 Fl. Im dritten (11 Monate umfassenden) Zeitabschnitte dagegen beziffert sich der Kapitalsverlust mit 104,600 Fl., der Kostenbetrag mit beiläufig 50,000 Fl., zusammen 154,600 Fl., sonach per Monat mit 14,050 Fl. und es verhalten sich iese Zahlen zu einander wie 11:4, 7:1. In der ersten Zeitperiode erlagen von dem erkrankten Vieh 64 pCt. und genasen 35. pCt.; in der zweiten fielen 51 pCt. und genasen 41 pCt.; in der dritten erlagen
37 pCt., während 57 pCt. gerettet wurden.
Die günstigen Resultate in den beiden letzten Perioden schreibt er Bericht den in Anwendung gebrachten Maßregeln zu.
Unter diesen sind in erster Linie die eigens entsendeten Ministerial⸗ Commissaire zu erwähnen, welche an Ort und Stelle durch ineinander greifende schleunige Verfügungen die Seuche zu ersticken oder doch zu beschränken bemüht waren, ferner jene Maßregel, wonach an Orten, in denen die Seuche intensiver auftrat und die Gefahr der Ver⸗ schleppung eine größere war, die strenge Absperrung des verseuchten Gebietes durch einen Militairkordon angewendet wurde. Dies geschah im Distrikte der Jazygier und Kumanier auf der Moriczgäter und Szt.⸗Läßlöer Pußta, ferner im Nagy⸗Köröser und Raͤkos⸗Kereßturer “ so wie in den an Galizien angrenzenden Komitaten Bereg un ips.
Zur Regelung des in Zukunft zu beobachtenden Verfahrens wurde ein Gesetzvorschlag über die Anwendung der Seuchenvorschriften ver⸗ faßt, welcher, sobald er ins Leben übertritt, hoffen läßt, daß das ver⸗ heerende Uebel mit der Zeit ausgerottet werden wird.
8
— Das Amts⸗Blatt der Norddeutschen Telegraphen⸗ Verwaltung (Nr. 3 vom 14. Februar) enthält eine Verfügu ng vom 9. Februar, betreffend die Wortzählung bei Chiffre⸗Depeschen.
— Die Nr. 7 der Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Ver⸗ waltungen vom 14. Februar 1868 hat folgenden Inhalt: IV. Ver⸗ sammlung der Techniker des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwal⸗ tungen, im September 1868. — Mittheilungen über Eisenbahnen. Vereinsgebiet. Projecte und Bau: Eine zweite Route Wien⸗Paris. Baden, Landtagsverhandlungen über das Eisenbahn⸗Budget. Mann⸗ heim⸗Carlsruhe, Gesetzesentwurf. Württembergische Eisenbahnbauten in der Finanzperiode 1867 /70. Pferdebahn von Stuttgart nach Berg. Benssh⸗ Nordbahn, General⸗Versammlung. Gießen „Fulda und
ießen⸗Gelnhausen, Konzession. Preußen: Halle⸗Guben⸗Sorau; Gotha⸗Leinefelde. Ofener Straßen⸗Eisenbahn, Stand des Baues. — Betrieb: Betriebsresultate der württemb. Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1866/67. Badische Staatsbahnen, Jahres⸗Einnahmen. Bayerische Staatsbahnen, Tarifnachträge. Bayerische Ostbahnen, zweiter directer Zug zwischen München und Prag. Oesterreichische Eisenbahn⸗Tarife. — Ausland: Schweiz, Toggenburger Bahn. See⸗ ländische Eisenbahn, Konzession zum Bau der Südseeländischen und Falsterschen Bahnen. .
. 5 8 — Die Nr. 8 der »preußischen Annalen der Landwirthschafte⸗ hat feqhepsen Inhalt: XIII. Sitzungs⸗Periode des Königlichen Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegiums. Drillsaͤe⸗Maschine und Dibbelvorrichtung von F. Zimmermann in Halle a. S. Von E. Perels. Die Zuckerfabrik Arnstein. Vom Rittergutsbesitzer Sombart⸗Ermsleben. Berichte und oneshondenzen. Literatur: Die Physik in ihrer Anwendung auf
““
nd Pflanzenphysiologie von Dr. W. Schumacher.
— Das „Ministerial⸗Blatt für die güehmt⸗ innere Verwaltun in den Königlich preußischen Staaten« (Nr. 1 vom 31. Januar) ent⸗ hält u. A. nachstehend bezeichnete Erlasse, Verfügungen ꝛc.: Cirkular⸗ Verfügung des Kriegs⸗Ministers und des Ministers des Innern an sämmtliche Königliche Regierungen und an den Ober⸗ Präsiden⸗ ten der Provinz Hannover, betreffend die Ertheilung von Schutzscheinen an die in Rußland sich aufhaltenden militair⸗ pflichtigen preußischen Unterthanen, vom 16. Dezember 1867. Verfügung des Kultus⸗Ministers an sämmtliche Königliche Regierun⸗ gen der älteren Provinzen (einschließlich Sigmaringen), die Dauer der provisorischen Anstellung der Elementarlehrer betreffend, vom 22. No⸗ vember 1867. Bescheid an das Koͤnigliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium zu N., betreffend die Wittwenkassenbeiträge der emeritirten Geistlichen und Lehrer, vom 1. Oktober 1867. Cirkular⸗Erlaß des Ministers des Innern an sämmtliche Regierungen der Monarchie (inkl. Sigmaringen, Wiesbaden, Cassel, Kiel und Schleswig) auch mut. mut. an den Kö. niglichen Ober⸗Präsidenten von Hannover und an das Königliche EEE11A“ hier, betreffend die Ausführung des Bundes⸗
aßgesetzes vom 12. Oktober 1867, vom 30. ezember 1867. Reglement zu dem Gesetz über das Postwesen des Norddeutschen Bundes, vom 11. Dezember 1867. Zusammenstellung der Grundsätze über Behandlung des Portofreihcits⸗Wesens im Norddeutschen Post⸗ “ 1. Januar 1868. Verfügung der Königl. Telegraphen⸗
irection mit der Telegraphen⸗Ordnung des Norddeutschen undes, vom 28. Dezember 1867. Verfügung der Königlichen Telegraphen⸗ Direction mit der Neuen Instruction über die Vermittelung von Baarzahlungen durch den Telegraphen, vom 27. Dezember 1867. Cirkular⸗Erlaß des Finanz⸗Ministers an sämmtliche Königliche Regierungen der älteren Provinzen, das Verfahren bei Veran⸗ lagung der Klassensteuer betreffend, vom 28. September 1867. Erlaß des Ministers des Innern an den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Provinz N., die Kompetenz bei Reclamationen auf Entlassung aus dem Militairdienst betreffend, vom 19. Dezember 1867. — Cirku⸗ lar⸗Erlaß des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern an die sämmtlichen Königlichen Regierungen (incl. Schleswig, Kiel, Cassel und Wiesbaden), die Kosten für Druck⸗Formulare zum Gebrauch für das Militair⸗Ersatzgeschäft betreffend, vom 30. Januar 1868.
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.
“
„— Die 15. Versammlung deutscher Architekten und Ingenieure wird vom 1. bis 4. September d. J. in Hamburg stattsinden.
London, 15. Februar. William Heraäpath, durch seine che⸗ mischen Analysen bei Kriminalfällen bekannt und berühmt, ist im Alter von 72 Jahren gestorben.
— Nach dem »Athenäum« hat der kürzlich veröffentlichte Par⸗ lamentsbericht ergeben, daß die Ausgaben für die englische National⸗ Galerie im letzten Jahre 15,894 Pfd. Sterl. (etwa 125,000 Thlr.), für das South⸗Kensington⸗Museum 1523 Pfd. Sterl. betragen haben; 2000 Pfd. Sterl. wurden für Reisen, Agenturen u. s. w. und 10,000 Pfund Sterl. für Ankauf von Gemälden verausgabt. Im Jahre 1865 belief sich die Zahl der Besucher der National⸗Galerie auf 694,254, des South⸗Kensington⸗Museums auf 692,000.
— Es ist nunmehr festgestellt, wird der »Osts. Ztg.« aus Warschau, 16. Februar, geschrieben, daß die feurige Kugel/ welche am 30. v. Mts. gegen 7 Uhr Abends einen Theil von Europa durchflog, im Gouver⸗ nement Plock, im Königreich Polen, über den Gütern Zamsko, Gost⸗ kowo und Sielec geplatzt und eine Fläche von 3 — Werst mit einer Menge größerer und kleinerer Meteorsteine überschüttet hat. Die Gegend liegt an der Narew, 2 Meilen von Pultusk und 10 Meilen von Warschau. Die Meteorsteine sind theils in die Erde gedrungen, theils auf gefrorenem Boden und auf der Eisdecke der Narew ge⸗ funden worden. Die Landleute haben die von ihnen aufgefundenen Steine theils an das Kreisamt in Pultusk abgeliefert, theils an Lieb⸗ haber verkauft, theils als Merkwürdigkeit behalten. In Warschau ist die chemische Untersuchung der eingelieferten Meteorsteine angeordnet.
— Bei einer am 30. Januar in New⸗Yortk stattgefundenen Versammlung amerikanischer Verlagsbuchhändler und Schriftsteller wurde ein internationales Verlagsrecht eifrig befürwortet und ein Ausschuß ernannt, der einen Operationsplan zur Erlangung des⸗ selben entwerfen und einer in Bälde zusammenzuberufenden neuen Versammlung der Anwesenden vorlegen sollte. “
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Statistische Nachrichten.
Holzminden. Die Baugewerkschule zu Holzminden an der Weser hat in diesem Wintersemester von 780 angemeldeten Schü—⸗ lern 638, meistens dem Zimmer⸗ und Maurergewerk, so wie dem Mühlen⸗ und Maschinenbaufach angehörend, aufgenommen. Hiervon haben 550 Schüler Wohnung, Kost und Verpflegung in der Anstalt selbst genommen.
— Vom Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Staats⸗ kalender ist soeben der 93. Jahrgang für das Jahr 1868 in der Hof⸗ buchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung erschienen. Nach der Ta⸗ belle II des 2. Theiles, welcher die kirchliche Bevölkerungs⸗, Geburts⸗, Confirmations⸗, Heiraths⸗ und Sterbelisten des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin vom 2. Dezember 1866 incl. bis 30. November 1867 incl. enthält und welchen für die Bevölkerungsangaben, mit Aus⸗ nahme derjenigen größeren Orte, in welchen schon seit längerer Zeit obrig⸗ keitliche Zählungen stattfanden, nur die Martinilisten zu Grunde gelegt werden konnten, indem aus dem übrigen Theil des Landes die Ergeb⸗ nisse der allgemeinen obrigkeitlichen Zählung vom 3. Dezember 1867, ebenso wie im vorigen Jahre die der obrigkeitlichen Zählungen vom 12. November 1866, zur Zeit der Zusammenstellung des Kalenders noch nicht einberichtet waren, stellt sich die Gesammt⸗
Bevölkerung des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin pro November (Dezember) 1867 auf 553,884 Einwohner, auf 550 mehr, als im Jahre 1866, in welchem dieselbe, nach gleichem Berechnungs⸗ Modus, 553,884 ; In der Mehrzahl der geistlichen Inspectio⸗ nen (25) hatte sich die Bevölkerung zwar vermindert, im Ganzen, um 2268, dagegen aber in den 14 anderen um 2818 vermehrt. Die er⸗ heblichste Vermehrung fand in Rostock und Parchim statt.
Vertheilt man die obige Einwohnerzahl von 553,884, je nachdem sie in den Domänen, in den ritterschaftlichen Gütern, in denen der Klöster, in den Städten und in deren Kämmerei⸗Gütern wohnen, so kommen davon auf die Domänen 202,540 (im November 1866 betrug die Summe 204,261), auf die ritterschaftlichen Güter 134,787 (im November 1866: 135,740), auf die Kloster⸗Güter 8970 (1866: 8961), auf die Städte 193,377 (1866: 190,114), deren Kämmerei⸗Güter 14,210 (1866: 14,258), Summg 553,884 (1866: 553,334), mithin im Jahre 1867 mehr: Klostergüter 9, Städte 3263, Summa 550, weniger: Domänen 1721, ritterschaftliche Güter 953, städtische Käm⸗ merei⸗Güter 48. 1 M
Nach dem Alter und den Geschlechtern gesondert zerfällt die Einwohnerzahl von 553,884 in Konfirmirte, männlich 180,675, weib⸗ lich 194,419, Nichtkonfirmirte, männlich 30,199, weiblich 88,591, zu⸗ sammen männliche Konfirmirte 270,874, weibliche 283,010,
Auf jede der 244 Quadratmeilen kamen Ende 1866: 2268 Einwohner, jetzt 2270. An jedem Tage des zurückgelegten Kirchen⸗ jahres von 364 Tagen wurden durchschnittlich etwa 51 Kinder gebo⸗ ren und starben fast 33 Personen.
Was das Verhältniß der ehelichen zu den unehelichen Geburten betrifft, so waren unter 18,573 Geborenen 15,078 eheliche und 3495 uneheliche, also ein uneheliches Kind gegen fast 45 eheliche (1866: 1 gegen 4½¼; 1865: 1 gegen 3 . Mit Inbegriff der vor der Taufe oder der Geburt gestorbenen Kinder betrug die ganze Sterblichkeit 12,968 Seelen.
Im Alter von mehr als 70 Jahren starben 1819 Personen, darunter 1112 zwischen 70 und 80 Jahren, 373 zwischen 80 und 90 Jahren, 46 zwischen 90 und 100 Jahren, 1 über 100 Jahre alt. Von den übrigen 387 war das Alter nicht genauer angegeben. Nach Abzug der im höheren Alter und in der Kindheit gestorbenen 8925 bleiben für die mittleren Jahre vom 14. exkl. bis zum 70. inkl. 5010, also 105 weni⸗ ger als die gewöhnlichen drei Siebentheile der ganzen Mortalität. .
Unter den 9484 Getrauten waren 4461 Jungfrauen gegen 4106 Junggesellen und 355 Wittwer mehr als Wittwen.
— Die Einfuhr von Wein in den Zollverein betrug nach den Kommerzial⸗Uebersichten für 1866 — 394,095 Ctr.; sie hat in Folge der mit 1. Juli 1865 eingetretenen Herabsetzung des Eingangszolles auf 4 Thlr. für den Centner eine Höhe erreicht, wie Bestehen des Zollvereins nicht vorgekommen ist. So betrug z. B. bei einem Zollsatze von 8 Thlr. für den Centner die Einfuhr 1842 — 238,824 Ctr., 1845 — 259,167 Ctr., 1850 — 252,255 Ctr., und als der Satz für Wein in Fässern auf 6 Thlr. pr. Ctr. vom 1. Januar 1854 ab ermäßigt worden war, 1854 — 250,917 Ctr., 1858:— 261,867 Ctr., 1862 — 241,745 Ctr. Es hat sich also seit 1842 der Bezug fremder Weine im Verhältniß von 100:165 gesteigert. In noch viel größerem Maße hat der Absatz vereinsländischer Weine in das Ausland zugenommen. Im Jahre 1866 betrug die Ausfuhr 419,274 Ctr.; dagegen werden nachgewiesen für: 1842 — 109,889 Ctr., 1845 — 80,102 Ctr., 1850 — 118,719 Ctr, 1854 — 310,260 Ctr., 1858 — 219,813 Ctr., 1862 — 285/749 Ctr. Bis zum Jahre 1858 hat, mit Ausnahme der beiden Jahre 1853 und 1854, fortwährend Mehreinfuhr von Wein stattgefunden, seitdem ist aber die Ausfuhr alljährlich stärker gewesen. Stellt man die Export⸗ ziffern von 1842 und 1866 einander gegenüber, so ergiebt sich eine Zu⸗ nahme im Verhältniß von 100:381. — Was die Herkunft der in den Zollverein eingeführten Weine betrifft, so läßt sich dieselbe aus den Kommerzial⸗Uebersichten mit Genauigkeit nicht übersehen, man kann indeß annehmen, daß ungefähr 80 pCt. der Gesammteinfuhr aus fran⸗ zösischen Weinen bestanden haben, während Oesterreich mit 12 pCt. und die übrigen Produetionsländer mit 8 pCt. an derselben betheiligt gewesen sind. Nach den zollamtlichen Anschreibungen sind im Jahre 1866 eingeführt worden: 78,237 Ctr. oder 19,9 pCt. aus Frankreich, 64,085 Ctr. oder 16/3 pCt. aus Hamburg, 56,929 Ctr. oder 14,4pCt. ostsee⸗ wärts, 44,743 Ctr. oder 11,3 pCt. aus Belgien, 32,021 Ctr. oder 8⁄1 pPCt. aus Oesterreich, 30,865 Ctr. oder 718 pCt. nordseewärts, 30,520 Ctr. oder 7,7 pCt. aus Bremen, 19,843 Ctr. oder 5,0 Ct. aus Holland, 9309 Ctr. oder 2 ½ pCt. aus der Schweiz. Außer⸗ dem sind 16,751 Ctr. oder 4,3 pCt. als Erzeugnisse badischer Enklaven in der Schweiz zollfrei eingelassen worden. Die Ausfuhr, überwiegend aus Rhein⸗, Mosel⸗ und süddeutschen Weinen bestehend, war am stärksten nach Holland mit 299,139 Ctr. oder 71,3 pECt.; außerdem exportirten noch 34,790 Ctr. oder 8,2 pCt. nach der Schweiz, 26,907 Ctr. oder 6,4 pCt. nach Bremen, 15,343 Ctr. oder 3,7 pCt. nach Hamburg, 13,714 Ctr. oder 3,2 pCt. nach Frankreich, 11,414 Ctr. oder 2,7 pCt. nach Holstein und Lauenburg, 8063 Ctr. oder 1/9 pCt. nach Belgien. — Die Zoll⸗Einnahme vom ausländischen Wein hat im Jahre 1866 1,506,692 Thlr. oder 1/26 Sgr. pro Kopf der Bevölkerung ertragen. — Der Konsum ausländischer Weine hat etwas zugenommen, er betrug im Jahre 1841 — 0,32 Quart, 1850 — 0,31 Quart, 1859 — 0,30 Quart, 1866 — 0,39 Quart pro Kopf der Bevölkerung. Da⸗ gegen ist der Weinkonsum im Zollverein überhaupt geringer geworden. Nach Bienengräbers »Statistik des Verkehrs und Verbrauchs im Zoll⸗ verein für 1842 — 64 ¼ beträgt die eigene Weinproduction 182,002,020 Quart; hiervon ist für 1866 die Mehr⸗Ausfuhr mit 25/,179 Ctr. = 906,444 Qrt. in Abzug zu bringen, so daß also für den Verbrauch 181,095,576 Qrt. oder 5,04 Qrt. für den Kopf der Bevölkérung ver⸗ bleiben. Dieterici hat den Weinkonsum für 1849—53 auf 5,99 Qrt. pro Kopf berechnet, so daß sich also eine Abnahme um 0,98 Qrt. pro Kopf herausstellt, die als Folge der stärker gewordenen Consumtion
“ 8
Meiendor diesem Punkte aus über Willinghusen, Heidkrug und Ohe nach Müh⸗
lenbeck, wo sie die Bille überschreitet und dann an die Binnenlinie des Grenzbezirks im Herzogthum Lauenburg sich anschließt. dem Punkte an, wo die Binnenlinie, vom Steinfelder H. eckkathen kom⸗ mend, an die Lübeck⸗Oldesloer Chaussee tritt, geht dieselbe in nächster Richtung an die Trave und dann längs dieses Flusses bis Benstaven,
von Bier und des gestiegenen Absatzes vereinsländischer Weine nach dem Auslande angesehen werden muß
— Die Ausgaben für die italienische Marine stellten sich im Jahre
1860 auf 20,225,000 Fres.; 1861 auf 57,000,000, 1862 auf 85,000,000; 1863 auf 93,000,000, 8 1866 auf 41,500,000; 1867 auf 44,379,000 Frecs. Am 1. Januar 1867 hatten die Schiffe der Kriegsmarine — abgesehen von den Neubauten — einen Werth von 127,645,000 Fres. Die Ausgaben für den Bau des neuen Arsenals zu La Spezia betragen 34 Millionen Fres. Nach Abau der Kosten für den Unterhalt der Bagno's und derjenigen für ie
eigentliche Kriegsmarine in den letzten sechs Jahren eine jährliche
1864 auf 62,000,000; 1865 auf 47,000,000;
ministration der Handelsmarine, bleibt als Ausgabe für die Durchschnittssumme von 37 Mill. Frcs.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
— Dem ersten Hefte des IV. Jahrganges des »Archiv für See⸗ wesen« (Herausgeber Johann Ziegler) entnehmen wir folgende Notiz über den Stand der Arbeiten am Suez⸗Kanal: Mit Ende November vor. J. waren 32,562,631 Kubikmeter Erde ausgehoben; es bleiben noch 41,549,499 Kubikmeter zu heben übrig. Zur selben Zeit standen 39 Bagger in Arbeit, 21 andere sollten im Monat Dezember in Ar⸗ beit gesetzt werden. Hie Anzahl der Arbeiter betrug 8340, von welchen 5980 im Suez⸗Distrikt, d. i. 28 engl. Meilen von der Mündung des Kanals, vertheilt waren. Von den Baggern arbeiteten 5 im Bassin von Port Said, 6 im Port Said⸗Distrikt, 14 im El Guisir⸗Distrikt, 10 im Ismailia⸗Distrikt und 4 im Suez⸗Bassin.
Kiel, 15. Februar. Nach einer Bekanntmachung der kommissa⸗ rischen Verwaltuͤng des Provinzial⸗Steuerdirektorats für Schleswig⸗ Holstein, vom 4. Februar, betreffend eine Verlegung der inneren Linie des Grenzbezirks im südlichen Holstein, wird in Folge der Eröffnung des freien Verkehrs zwischen dem Herzogthum Lauenburg und dem
Zollverein, sowie des damit eintretenden Wegfalls der Zolllinie zwi⸗
schen Holstein und Lauenburg, auch der Grenzbezirk auf der Strecke von
Höltigbaum bis Benstaven wegfällig und erhält die innere Linie des Grenz⸗ bezirks veränderte Richtung: 1) In Fortsetzung der Richtung von
auf das Wirthshaus Höͤltigbaum geht die Binnenlinie von
2) Von
so wie von da aus über Klein⸗ und Groß⸗Barnitz und Westerau nach Ahrensfelde, von wo aus sie längs des Weges nach Siebenbäumen in die Binnenlinie auf lauenburgischem Gebiet übergeht.
— Vor einigen Tagen wurde der Bericht der Rheinschifffahrts⸗ Kommission herausgegeben; derselbe umfaßt die Jahre 1865 und 1866, und wir entnebmen ihm folgende Daten über den Rheinverkehr. Bei Emmerich betrug die Einfuhr von Kaffee 1856: 632,748 Ctr. und 1866: 378,913 Ctr.; die Einfuhr von Baumwollengarn 1856: 156,636 Ctr. und 1866: 112,589 Ctr.; die Einfuhr von Rohtabak 1856: 152,822 Ctr. und 1866: 80,400 Ctr. Der Transport der Kaufmanns⸗ güter nahm also ab. Die verschiedenen Rohstoffe und Lebensmittel dagegen werden immer massenhafter, sowohl zu Berg wie zu Thal, befördert. Der Transport von Steinkohlen betrug: 1856 bei Emme⸗ rich 6,357,888 Ctr. zu Thal, 1866 16,074,890 Ctr. zu Thal; 1856 bei Mainz 3,210,195 Ctr. zu Berg, 1866 8,969,661 Ctr. zu Berg. Das absolute Gewicht der Rheintransporte nimmt, trotz der Eisenbahnkon⸗ kurrenz, fortwährend zu. In keinem der früheren Jahre hat der Ge⸗ sammtverkehr auf dem Rhein den Umfang der leßten Jahre erreicht. Auch die Zahl der auf den rheinischen Dampfbooten beförderten Rei⸗ senden ist vor wie nach sehr bedeutend.
München, 16. Februar. Das Apothekergewerbe gehört nach Art. 8 des neuen Gewerbegesetzes auch ferner wie bisher zu den kon⸗ essionspflichtigen Gewerben. Weil jedoch die hierüber geltenden Vor⸗ schriften theils lückenhaft sind, theils den Anforderungen der Gegen⸗ wart nicht mehr genügen, haben sich die Königlichen Staatsministerien des Innern und des Handels veranlaßt gesehen, die bezüglichen Be⸗ stimmungen einer Revision zu unterstellen und vorerst die Kreis⸗Me⸗ dizinal⸗Ausschüsse, sowie die Ausschüsse der Apotheker⸗Gremien mit ihren gutachtlichen Vorschlägen zu hören. Ohne für den In⸗ halt und den Umfang der zu erstattenden Gutachten eine Grenze setzen zu wollen, sind unter Zugrundelegung der Apothekerordnung folgende Punkte angedeutet, welche vorzugsweise eine nähere Erwägung zu erheischen scheinen: Die Voraussetzungen für die Errichtung sowohl allopathischer als homöopathischer Apotheken, die etwaige Beseitigung der Filial⸗Apotheken, die Vorbedingungen zur Führung einer Handapotheke, die Transferirung der Apotheken, die Ansprüche der Erwerber bereits bestehender Apotheken auf Erlan⸗ gung der Konzession; die etwaigen Folgen der Veräußerung einer Apotheke, im Falle der Verkäufer später wieder als Bewerber um eine Apotheker⸗Konzession auftritt; dann, insoferne die allgemeinen Bestimmungen des neuen Gewerbegesetzes in Beziehung auf die Apotheken einer weiteren Spezialisirung bedürfen sollten, die Zulässigkeit der Stellvertretung und Verpachtung, die Fortsetzung des Geschäftes durch die Wittwe, die provisorische Fortführung eine Apo⸗ theke für Rechnung einer Konkurs⸗ oder Nachlaßmasse, die rechtlichen Wirkungen der realen Eigenschaft einer Apotheke, endlich die Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens insbesondere bezüglich der Ver⸗ leihung einer Konzession zum Betriebe einer schon bestehenden, so wie zur Errichtung einer neuen Apotheke, die Vorbedingungen zur Erler⸗ nung des Apotheker⸗Gewerbes, die Fortbildung während der Lehr⸗ und Servirzeit, dann die Fähigkeitsprüfungen; die Stellung der Apotheker, dann die Organisation und der Wirkungskreis der Apotheker⸗Gremien.
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