1868 / 46 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Obligation gehörenden und auf den 2. Januar 1867 fällig gewor⸗ denen Zinscoupon auch der daran befindliche Talon irrthümlicher Weise weggegeben sei, so wie, daß sich herausgestellt habe, daß gegen Einlieferung des oben gedachten Talons bei dem Kassirer der Kasse des ritterschaftlichen Credit⸗Instituts im Fürsten⸗ thume Lüneburg zu Celle ein neuer Talon mit zehn halbjährigen Zinscoupons über je 3 Thlr. 15 Sgr. für die fünf Jahre vom 2. Ja⸗ nuar 1867 bis 2. Januar 1872 gehoben, der Emipfänger aber bislang nicht zu ermitteln gewesen sei, vorgelegt und beantragt hat, den vor⸗ gedachten Talon nebst Zinscoupons zu Gunsten seiner Pflegebe⸗ fohlenen zu mortificiren und zu diesem Zwecke das Erforder⸗ liche zu verfügen, so werden, da sich dieser Antrag nach den König⸗ lichen Verordnungen vom 20. Januar 1826 und 4. Februar 1847, so wie nach dem §. 501 der bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung als begründet dar⸗ stellt, alle unbekannten Besitzer der zehn halbjährigen Zinscoupons für die Zeit vom 2. Januar 1867 bis dahin 1872 nebst dem dazu gehörigen Talon u der vorhin genau bezeichneten au porteur Obligation hiemit aufgefordert, solche spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. Februar 1869, Morgens 11 Uhr,

angesetzten Termine dem unterzeichneten Gerichte im Originale hha

legen, widrigenfalls die vorerwähnten Zins⸗Coupons nebst Talon für

erloschen und ungültig werden erkannt werden. Celle, den 11. Februar 1868. 8 Königlich Preußisches Amtsgericht. Abtheilung I.

H. Leschen, Dr. [177] Ediktal⸗Citation.

Die verehelichte Pappenfabrikant Wolff, Auguste, geb. Gillert zu Breslau, hat gegen ihren Ehemann, den ehemaligen Pappenfabrikan⸗ ten Carl Wolff, zur Zeit angeblich in Amerika, unterm 8. November 1867 wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage Klage erhoben:

das zwischen ihr und dem Verklagten bestehende Band der

Ehe zu trennen, den Verklagten für den allein schuldigen

Theil zu erklären, ihn in die gesetzlichen Scheidungsstrafen zu nehmen und ihm die Kosten des Prozesses aufzuerlegen.

Zur Beantwortung dieser in unserem Bureau III. A. einzusehen⸗ den Klage, haben wir einen Termin auf

den 22. Mai 1868, Vorm. 11 Uhr, 8 vor dem Herrn Ger.⸗Assessor Sack, in unserem Parteien⸗Zimmer Nr. 2, anberaumt, und laden den Verklagten, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch unter der Warnung vor, daß im Falle seines Ausbleibens angenommen werden wird, er räume die böswillige Verlassung ein. 8

Breslau, den 6. Januar 1868.

Königliches Kreisgericht.

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IJ. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bekanntmachung.

„Durch die Ablösung der dem Kalkofen zu Alexandrowo bei Birnbaum in Königlichen Forsten zustehenden Brennholzberechtigung hat die Forstverwaltung freie Verfügung über folgende Brennhölzer in den Königlichen Oberförstereien Zirke und Birnbaum erhalten:

IJ. Aus dem Wirthschaftsjahre 18666 1) Oberförsterei Zirke: a) Belauf Neuzattum: Jagen 108 und 110: 357 ½ Klafter Kiefern Kloben und 111 1 Klafter Kiefern Knüppel; b) Belauf Kaczemka: Jagen 148: 39 ½1 Klafter Kiefern Knüppel. 2) Oberförsterei Birnbaum: 8— 111XX*“] Jagen 59, 71, 82 und 107: 338 Klafter Kiefern

und 54 Klafter Kiefern Knüppel. 3

II. Aus dem Wirthschaftsjahre 1867:

1) Oberförsterei Zirke: 1“

Belauf Neuzattum: Jagen 79 und 110:4 Kiefern Knüppel. erförsterei Birnbaum:

Belauf Thiergarten: Jagen 37, 85, 94 und 121: 332 ½¼ Klafter Kiefern Kloben, 114 Klafter Kiefern Knüppel.

Zusammen 1800 Klafter Kiefern Kloben⸗ und Knüppelholz. Die⸗ selben sollen licitando verkauft werden, und ist zu diesem Behufe ein Termin auf 8 Montag, den 9. März d. Is., Vormittags 10 Uhr,

im Froelich'schen Gasthofe zu Zirke anberaumt, wozu Käufer mit dem Bemerken eingeladen werden, daß das Holz nach dem Warthe⸗ geschafft werden kann, die Förster angewiesen sind, dasselbe auf erlangen vor dem Termine vorzuzeigen und die Bekanntmachung der Verkaufsbedingungen im Termin erolllt. Zirke, den 16. Februar 1868. Der Oberförster.

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[564] ekanntmachung.

Der Bedarf an Wäsche⸗ ꝛc. Gegenständen für die Garnison⸗An-

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stalten im Bereich des 9. Armee⸗Corps, bestehend aus:

883 wollenen Decken, 201 feinen und 3309 ordinairen Bett⸗ laken, 140 Halstüchern, 362 feinen und 9382 ordinairen Handtüchern, 13 Kopfpolster⸗ und 562 Kopfmatratzensäcken, 16 gefütterten und 86 ungefütterten Krankenhosen, 145 ge⸗ fütterten Krankenröcken Nr. 1 und 146 dergl. Nr. 2, 25 Krankenröcken, ungefütterten Nr. 1 und 25 dergleichen

n, 53 ⅞Klafter

Nr. 2, 78 Leibmatratzenhülsen, 560 Strohsäcken, 141 Pantoffeln, 48 Paar wollenen und 352 Paar baumwollen Socken, 189 feinen Deckenbezügen, 3123 ordinairen bunten und 21 ord. weißen Deckenbezügen, 200 feinen Kissenbezu 8 4190 ordinairen bunten und 29 ord. weißen Kissenbezuge soll im Wege der Submission verdungen werden.

Zu diesem Behuf ist ein Termin im Büreau Intendantur auf:

Montag, den 2. März 1868, anberaumt.

Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsicht im diesseitige Büreau und bei den Garnison⸗Lazarethen in Altona, Rendsban und Flensburg aus. Bei den genannten Garnison⸗Lazarethen lie auch die Normalproben der Wäschestücke ꝛc. zur Ansicht bereit. 8

Die Offerten sind uns versiegelt und portofrei mit der Aufschrift.

»Offerte auf die Lieferung von Wäsche⸗ ꝛc. Gegenständen füt die Garnison⸗Anstalten des 9. Armee⸗Corpse«. h bis zum Termin einzureichen.

In den Offerten ist anzugeben, gungen Kenntniß genommen hat.

Schleswig, im Februar 1868.

Käönigliche Intendantur 9. Armee⸗Corps

der unterzeichneten Vormittags 11 Uhr,

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Es sollen im Wege der Submission

1795 Pfd. Twist, 8 6000 Pfd. Brennöl,

1618 Stück Strauchbesen,

1228 Pfd. weiße Oelfarbe (Bleiweiß),

fferner Leinöl, Fette ꝛc.

beschafft werden.

Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift »Submission auf Materialien« einzureichen bis zu dem am Mittwoch, den 26. d. N im Depot⸗Büreau, Markt Nr. 91, Vormittag 11 Uhr, anstehenden öffentlichen Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der erschiene. nen Submittenten eröffnet werden.

In genanntem Büreau liegen die Lieferungsbedingungen zur Ein⸗ sicht aus und können auf portofreie Anfragen gegen Erstattung dar Schreibgebühren übersandt werden. v“

Geestemünde, den 17. Februar 18688.

Königliches Marine⸗Depot.

Bekanntmachung. Die Lieferung von 5 Güterzug⸗Lokomotiven soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. „Die Lieferungs⸗Bedingungen sind in unserem Central⸗Büreau hin einzusehen und von dem Eisenbahn⸗Secretair Meyer hier gegen Er⸗ stattung der Kopialien zu beziehen. Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: n b »Submission auf Lieferung von Lokomotiven« bis zu dem am 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, in unserem Central⸗Büreau anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittent portofrei an uns einzusenden. Münster, den 11. Februar 1868. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

1X“ REI;veegex Privatbank. Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung der Acctionaire unserer Bank ist in Gemäßheit des §. 22 unseres Statuts auf Donnerstag, den 12. März c., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Börsensaale— festgesetzt. Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht für das verflossene Jahr, 2) Ergänzungswahl für die aus dem Aufsichtsrathe ausgeschi⸗ denen zwei Mitglieder: die Herren Albert Fabricius und Adolph Sattler; 1 dreier Kommissarien zur Prüfung der vorjährige ilance. Eintrittskarten für die im Actienbuche eingetragenen Acctionairt können gegen Vorzeigung der Actien vom 9. März an in unserem Geschäftslokale in Empfang genommen werden. .““ Magdeburg, den 6. Februar 1868. 8 Die Direction der Magdeburger Privatbank. de la Croix. 8

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Dampf⸗Schleppschifffahrts⸗Actien⸗ G texp schifff b

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Auf Grund des Artikels 33 unseres Statuts beehren wir und die Herren Actionaire zur

ordentlichen General⸗Versammlung Montag, den 16. März a. c., Nachmittags 4 Uhr, gerichtslokale des hiesigen Börsengebäudes einzuladen. Stettin, den 18. Februar 1868.

Die Direction.

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20. Februar 1868 ein Patent

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pas Abonnement beträgt 1 Thlr. 8 für das Vierteljahr.

11““ Alle post-Anstatten des In⸗ und Aluslandes nehmen an,

fär Herlin die Expedition des Königl. 88 Preußischen Staats-Anzeigers: Zäßger⸗Straßte Nr. 10. (wischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)

Se. Majestät der Koͤnig haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver⸗ eihen, und zwar: den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Grafen Franz von Reina zu Dessau;, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: ddem Sanitäts⸗Rath und Stadt⸗Physikus Dr. Haas zu Tep⸗ itz, dem Kaufmann und Großherzoglich oldenburgischen General⸗ Konsul von Schmidt⸗Pauli zu Hamburg; den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Rittmeister a. D., zuletzt im 2. Rheinischen Husaren⸗ Regiment Nr. 9, von Muschwitz zu Coburg, dem praktischen Arzt Dr. Meier zu Coswig, dem Regierungs⸗Kommissionsrath Dr. Lange zu Dessau, dem Apotheker Theophil Pusch da⸗ elbst, dem Fabrikanten und Besitzer des Rittergutes Limbach, euschner zu Glauchau, dem Buchhändler Andreas Per⸗ hes zu Gotha, dem Kaufmann Adolph Schmidt zu Braun⸗ chweig, dem Stadtwundarzt Kolben zu Teplitz, dem Kauf⸗ B. Bune zu Flensburg, dem Wundarzt und Hospital⸗ Inspektor Krämer ss Coburg; das Allge meine Ehrenzeiche: [⸗Verwalter Aloys So d;mmer zu Tepliz.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Adolf Hermann Heinrich Kamphausen in Bonn zum ordent⸗ ichen Professor in der evangelisch⸗theologischen Fakultät der dortigen Universität; desgleichen Die Kreisrichter Schulz in Oranienburg, Richter in Strehlen und Bopp in Worbis, so wie die Stadtrichter Sack ind Elsner von Gronow hierselbst zu Stadtgerichts⸗Räthen ei dem hiesigen Stadtgericht zu ernennen; und Dem Berg⸗Assessor von Tschepe zu Breslau den Charak⸗ er als Berg⸗Rath zu verleihen.

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Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ igten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Portugal, Grafen von Brandenburg, zugleich als außerordentlichen Ge⸗ andten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bun⸗ des zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige on Portugal sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft

m 20. Februar d. J. zu überreichen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Der bisherige Königliche Landbaumeister Böttcher zu Cöln ist in die dortige Kreis⸗Baumeister⸗Stelle versetzt worden.

Dem Herrn Emile Cornely in Paris ist unter dem auf eine durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nachge⸗ wiesene Vorrichtung zur Erzeugung einer Zweifadennath an der Wilcox & Gibbs'schen Nähmaschine, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

uf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den

Umfang des preußischen Staats ertheilt worden

Das dem Ingenieur Leopold Lewald zu Breslau unter

28. Mai 1866 ertheilte Patent

auf eine nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtete rotirende Dampfmaschine ist aufgehoben.

Justiz⸗Ministerium. Assessor Ehrlich in Brieg ist zum Rechts⸗

anwalt bei dem Kreisgericht in Belgard und zugleich zum

Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Cöslin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Belgard, ernannt worden.

Verfügung des Justiz⸗Ministers vom 15. Februar 1868, betreffend die Beschlagnahme von Handlungsbüchern in Unter⸗ suchungen wegen Zoll⸗ oder Steuervergehen.

Der Herr Finanz⸗Minister hat im Einverständniß mit dem Justiz⸗Minister an sämmtliche Provinzial⸗Steuerbehörden, mit Ausschluß derjenigen zu Hannover, Kassel und Glückstadt, die nachstehend (a.) abgedruckte Verfügung vom 3. d. M. erlassen. Dieselbe wird, als Erläuterung des Reskripts vom 6. Dezember 1819, den Gerichtsbehörden und Beamten der Staatsanwalt⸗ schaft in den alten Provinzen der Monarchie zur Kenntniß⸗ nahme und Beachtung hierdurch mitgetheilt.

Berlin, den 15. Februar 1868. G Der Justiz⸗Minister. Dr. Leonhardt. A166“ 1 An sämmtliche Gerichtsbehörden und Beamte der Staatsanwalt⸗ schaft, ausschließlich derer in den Bezirken der Appella⸗ liShs zu Celle, Kassel, Wiesbaden, Frankfurt a. M. und Kiel.

a. 8 Unter Beziehung auf das Cirkular des Herrn Justizministers

vom 6. Dezember 1819 (Jahrbücher Bd. 14 S. 258) wird mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Veränderungen in der Gerichts⸗Organisation wegen der Beschlagnahme von Handlungs⸗ büchern durch die Steuerbehörde Folgendes bestimmt.

Wird im Laufe einer gegen einen Gewerbetreibenden, wel⸗ cher Handlungsbücher führt, von der Verwaltungsbehörde wegen Zoll⸗ oder Steuer⸗Vergehen eingeleiteten Untersuchung wahr⸗ scheinlich, daß die Defraudation durch Einsicht der Handlungsbücher werde festgestellt werden können, so ist, wenn der Angeschuldigte deren geforderte Vorlegung an die Zoll⸗ oder Steuerbehörde verweigert, die Weigerung als Berufung auf richterliches Gehör anzusehen, und die Sache Behufs Einleitung des gerichtlichen Verfahrens an die zuständige Staatsanwaltschaft, oder, wenn Gefahr im Verzuge obwaltet, an die eher zu erreichende kom⸗ petente Gerichtsbehörde mit dem Antrage auf Beschlagnahme der Handlungsbücher abzugeben.

Nur in den Ausnahmefällen, wenn diese Beschlagnahme durch die Organe der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts nicht so schleunig ausführbar sein sollte, daß die Besorgniß einer Wegschaffung oder Veränderung des Inhalts der Bücher ausgeschlossen erscheint, ist die Maßregel der vorläufigen Be⸗ chlagnahme der Handlungsbücher durch die Verwaltungs⸗ Behörde statthaft. .“

Im letzteren Falle sind die Bücher zu umschnüren und mit dem Steuersiegel zu belegen. Zugleich ist dem Angeschuldigten jedesmal ausdrücklich anheimzugeben, sein Privatsiegel ebenfalls anzulegen. Die versiegelten Bücher sind mit dem aufgenom⸗ menen Protokolle der Staatsanwaltschaft mit der nächsten Post zu übersenden, und ist der Antrag auf Einleitung der gericht⸗ lichen Untersuchung unverweilt zu stellen. Ueber den Hergang bei der Beschlagnahme (Versiegelung) ist ein ausfübrliches