Protokoll aufzunehmen, welches von dem zugezogenen Polizei⸗
oder Kommunal⸗Beamten mit vollzogen wird.
Auf die in den Fällen der §L. 35 und 36 des Zollgesetzes Januar 1838 behufs spezieller zollamtlicher Kontrole der vor⸗
vom 23. zu führenden Handelsbücher finden die Be stehenden Verfügung keine Anwendung. Berlin, den 3. Februar 1868. Freiherr von der Heydt. . An sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren (exkl. derjenigen zu Kassel und Hannover) und die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frank⸗ furt a. O. und das Haupt⸗Steueramt für inlä dische uüund ausländische Gegenstände hier.
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Miinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Lehrer an dem Königlichen Institut für Kirchenmusik hierselbst, Albert Löschhorn, ist das Prädikat »Professor⸗«
verliehen worden.
„ Der Chemiker und Apotheker Dr. phil. August Kind zu Cassel ist zum pharmaceutischen Assessor des Medizinal⸗Kolle⸗
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giums der Provinz Hessen ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes vom 23. Dezember v. J., betreffend und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges.⸗S. S. 1929), wer⸗ . 18. Mai 1866 (Ges.⸗S. S. 227) von der Königlichen Hauptverwaltung der Darlehns⸗ usgefe und noch nicht vernichteten Darlehns⸗ kassenscheine im Betrage von 1,228,000 Thaler wieder in von der Königlichen Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden ausgefertigte Darlehnskassenscheine im Be⸗ tr Indem ich daher die Anordnung vom 5. Juni 1867, nach welcher die erstgedach⸗ bei der Königlichen Dar⸗ Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen angenommen und von denselben eingelöst werden
die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg den die nach der Verordnung vom kassen ausgefertigten 1 Umlauf gesetzt, und neue, trage von Einer Million Thaler ausgegeben.
ten Darlehnskassenscheine nur noch lehnskasse in Berlin und bei den
sollten, hierdurch aufhebe, bringe ich zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß beide Arten von Darlehnskassenscheinen in Ge⸗ mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember v. J. bis auf Weiteres bei allen öffentlichen Kassen in Zahlungen nach ihrem vollen Nennwerth angenommen werden. “ Berlin, den 21. Februar 1868. ö 1A11I1X“ Finanzminister. von der Heydt.
““ Preußische Bank.
„ „Bekanntmachung. „In Gemäßheit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Ok⸗ tober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der ö] Bank in Flensburg beschlossen worden. Ueber den Geschäftsumfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt⸗
Bank⸗Direktorium das Nähere bekannt machen.
Berlin, den 20. Februar 1868. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 1 Chef der Preußischen Bank. Graf von Itzenplitz.
Se. Majestät der König haben Allergnädig su der von des Fürsten zu Hohenzollern Hechingen chlossenen Verleihung des
geruht, bhenz oheit be⸗ Fürstlich hohenzollernschen Haus⸗
Ordens an die nachbenannten Personen, und mür.
8 des Ehrenkreuzes erster Klasse: an den General⸗Major von Mirbach, Commandeur der 18. Infanterie⸗Brigade; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: an den Obersten von Burghoff, Commandeur des 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 47; 8 des Ehrenkreuzes zweiter Klasse: an den Ober⸗ Regierungs⸗Rath von Wegnern bei der Regierung zu Liegnitz, an den Fürstlich hohenzollern⸗hechingen⸗ Wen eetes Htigten, Wirklichen Geheimen Finanzrath rörer, des Ehrenkreuzes dritter Klasse mit Schwertern: an den Oberst⸗Lieutenant von Brandenstein und an den Hauptmann Masuch vom 2. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 47; — Seeeeenif⸗ vllese che⸗ auptmann Ba vom Königs⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment (2. Westpreußischen) Nr. 7 2 8 b
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der silbernen Verdienst⸗Medaille mit Schwertern. an den Feldwebel Schroth und an den Sergeante Schooz vom 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 47 der silbernen Verdienst⸗Medaille:
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Infanterie⸗Regiment Nr. 47 und an den Feldwebel Maiwalh vom 1. Bataillon (Jauer) 2. Westpreußischen Landwehr⸗Regi⸗ ments Nr. 7, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Seine Majestät der König haben Allergnädi ges dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Simon Ipp eicse 15 Cöln die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Krone II. Klasse und zur Führung des damit verbundenen erblichen Freiherrn⸗Titels zu ertheilen, sowte den Geheimen Kommerzien⸗ Rath Abraham Oppenheim ebendaselbst in den Freiherrn⸗ stand zu erheben. “
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Dersonal-Veränderungen. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
„Den 15. Februar. Freiherr v. Amelun en, Major vom Niederrhein. Füs.⸗Regt. Nr. 39 und kommandirt als Adjut. bei dem Gen.⸗Kommando des VII. Armee⸗Corps, unter Ueberweisung zum Gen.⸗Kommando des I. Armee⸗Corps, in den Generalstab versett v. Holleben, Major vom Generalstabe, vom großen Generalstabe zur 22. Div. versetzt. ander, Maj. vom Generalstabe, von der 22. Did⸗ zum großen Generalstabe versetzt. Steffen, Pr. Lt. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommande zur Ausbildung in der französischen Sprache nach Paris und unter Beförderung zum Hauptm., dem Generalstabe der Armee aggregirt. Jaensch, Pr. Lt. aggr. dem 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, in das Regt. einrangirt. v. Bilow, Sec. Lt. vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, in das Pomm. Drag. Regt. Nr. 11 versetzt. Riedel, Sec. Lt. vom 8. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedr. Karl von Pr.), in das 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 versetzt.
Den 18. Februar. Regely, Hauptm. à la suite des lsten Westpr. Gren. Regts. Nr. 6 und Lehrer an der Kriegsschule zu Han⸗ nover, unter Entbindung von diesem Verhältniß und Belassung à h suite des gedachten Regts., in den Neben⸗Etat des roßen General⸗ stabes versetzt. Bötticher, Hauptm., aggr. dem 1. Thür. Inf. Regt, Nr. 31 und kommandirt zur Dienstl. bei dem großen Generalstabe, unter Stellung à la suite des gedachten Regts., in den Neben⸗Etat des großen Generalstabes versetzt. v. Zglinitzky, Major von der 3. Art. Brig. und kommandirt als Adjut. bei dem Gen. Feldzeug⸗ meister und Chef der Art. Prinzen Carl von Pr. K. H., unter Ver⸗ setzung zu den Offizieren der Adjutantur, zum persönlichen Adjut.
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des Prinzen Carl von Preußen K. H. ernannt. Gr. v. Seyßel d'Aix, Hauptm. und Batt. Chef im Rhein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 8 und kommandirt zur Dienstl. bei des Prinzen Carl von Preußen K. H., als Agut. zum Gen. Feldzeugmeister und Chef der Art. Prin⸗ zen Carl von Preußen K. H. kommandirt.
Militair⸗Justiz⸗Beamte. Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee. „Den 18. Februar. Abel, Garnison⸗Auditeur in Stralsund) in gleicher Eigenschaft an das Kommandanturgericht in Thorn, Kir⸗ stein, Garnison⸗Auditeur in Thorn, in gleicher Eigenschaft an das Kommandanturgericht in Stralsund, vom 1. April d. J. ab versetzt. Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 10. Februar. lume, Intend. Registratur⸗Avpplikant
bei der Intendant. des X. Armee⸗Corps, zum überzähl. Intendantur⸗ Registratur⸗Assistenten ernannt. 88 Läx J
vSr a Inds B grn n t Pe Alch ung. z.m 1. März cr. werden zu Marburg, Wanfried, Regierungs⸗ bezirk Cassel, und Friedrichswerth, Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Goth Telegraphen⸗Stationen mit beschränktem Tagesdienst (efr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet werden. “
Frankfurt a. M., den 20. Februar 1868. 1 ““ Telegraphen⸗Direction.
Schmidt. “
Nichtamtliches.
„ „Preußen. Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der König begaben Allerhöchstsich gestern in Begleitung der Königli⸗ chen Prinzen nach Potsdam zur Besichtigung der Rekruten des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, nahmen alsdann das Dejeuner beim Offizier⸗Corps des Regiments, auf dem Babelsberg, und kehrten mit dem 2⸗Uhrzuge nach VBerlin zurück. Nachmittags arbeiteten Se. Majestät der König mit dem Minister⸗Präsidenten. und besuchten Abends den Subscriptions⸗Ball im Opernhause. 1b Heute nahmen Se. Majestät der König im Beisein
des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Mel
an den Sergeanten Gerhardt vom 2. Niederschlesischen
besichtigten die Anlagen
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en ntgegen, empfingen den General⸗Lieutenant à la suite 8 1e.⸗ rinzen u Bentheim⸗Tecklenburg⸗Rheda, und ließen Allerhöchstsich vom Militär⸗ und Civil⸗Kabinet Vortrag halten.
—Ihre Majestät die Königin besuchte gestern die ver⸗ wittwete Königin in GSeeene und erschien Abends mit Sr. Majestät dem Könige auf dem Opernhausfeste.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vorgestern den Militair⸗Oberprediger Wilhelmi aus Stettin, die Königlich sächsischen Offiziere Oberst von Monbé und Oberst⸗Lieutenant von Tetktau, eine Deputation aus Ostpreußen und den Prediger Schiffmann, wohnte in Bethanien der Leichen⸗Feierlichkeit für die verstorbene Oberin, Gräfin Stollberg, und Abends der Festlichkeit bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht bei. Se. Majestät der König statteten einen Besuch im Kronprinzlichen Palais ab.
Gestern begab Se. 6“ Hoheit Höchstsich im Ge⸗ folge Sr. Majestät des Königs zur Rekruten⸗Besichtigung nach Potsdam und erschien Abends auf dem Opernballe.
— Die heutige (15.) Prengestanmug des Herrenhauses wurde von dem Präsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg⸗ Wernigerode mit einigen geschäftlichen Mittheilungen 11 ⅞ Uhr eröffnet. 6
Am Ministertisch befanden sich: der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf Itzenplitz und der Justiz⸗ minister Dr. Leonhardt, sowie einige Regierungskommissare.
Der erste Gegenstand der Tages⸗Ordnung betrifft die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf wegen Beschränkung der in den neuen Landestheilen in Verwaltungs⸗Angelegenheiten zur Erhebung kommenden Gebühren und Sporteln.
Referent Dr. v. Düesberg empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes und beantragte:
»Das Herrenhaus wolle beschließen: Dem vorstehend bezeichneten Gesetzentwurfe in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause gleichfalls unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.⸗
Das Haus trat diesem Antrage ohne jede Diskussion bei.
Es folgt der zweite Gegenstand der Tagesordnung: Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Recht der im preußischen Unterthanen⸗Verhältniß stehenden Civilbeamten des Norddeutschen Bundes zum Eintritt in die Allgemeine Wittwen⸗ Verpflegungs⸗Anstalt.
Der Antrag des Referenten Herrn von Salisch: »Das Herrenhaus wolle beschließen: den vorangeführten Gesetzentwurf unverändert anzunehmen,« — wurde ohne Debatte vom Hause angenommen. — Ebenso wurde der dritte Gegenstand der Tagesordnung: Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffkend die Verwaltung der durch die Verordnung vom 15. September 1867 geschlossenen Beamten⸗, Wittwen⸗ und Waisen⸗Kassen und die Verwendung ihres Vermögens, nach dem Antrage des Referenten Herrn Denhard:
„dem bezeichneten Gesetzentwurf in der vom Abgeordneten⸗ hause angenommenen Fassung unverändert die Zustimmung
zu ertheilen« ohne Debatte erledigt. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung betrifft den münd⸗ lichen Bericht der Petitions⸗Kommission über die Petition der Aeltesten der Mennoniten in Preußen (Gerhard Penner in Rocze⸗ litzkii bei Marienburg und Genossen), welche den Antrag gestellt aben: 1 »Das Herrenhaus wolle dahin wirken: daß das im Reichstage angenommene Reichswehrgesetz, welches durch seine Inkraftsetzung einem Verbannungsurtheile aller rechtgläubigen Mennoniten gleich käme, insoweit es die Mennoniten betrifft, nicht zur Ausführung komme, und die Gewissensfreiheit der Mennoniten, durch Befreiung vom Militairdienst, auch ferner gewahrt werde.« Berichterstatter Herr v. Brünneck motivirte den Antrag der Kommission, welcher dahin geht: 8 18 „das Herrenhaus wolle beschließen: die vorangeführte Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.« Gegen diesen Antrag nahm das Wort der Handelsminister Graf von Itzenplitz, welcher die Competenz der preußischen Regierung zur Erledigung dieser Frage in Abrede stellte. Referent Herr v. Brünneck sprach für den Antrag der Kommission, welcher nach längerer Debatte, an der sich die Herren v. Senfft⸗Pilsach, v. Kleist⸗Retzow, Graf York v. War⸗ tenburg, Ondereyck, Camphausen, Graf zu Eulenburg, Bloemer, Graf Rittberg, v. Bernuth und Uhden betheiligten, mit großer Majorität angenommen wurde. Damit war die Tagesordnun erledigt. Nächste Sitzung am Dienstag, den 25. d. M. Schlu der heutigen 12 ⅞ Uhr. — Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Abgeordne⸗ tenhauses trat das Letztere dem von dem Abg. Lampugnani befürworteten, und in der gestrigen Nr. d. Bl. mitgetheilten
um
Antrage ohne Diskussion bei. BVeim dritten Gegenstand der Tages⸗Ordnung: Schlußbera⸗
thung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwen⸗ dung der Jagdscheingebühren in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Monarchie ver⸗ einigten Landestheilen, und die Gültigkeit der Jagdscheine im anzen preußischen Staate, beantragte der Abgeordnete Dr. Feanc-, als Berichterstatter der Kommission: das Haus der bgeordneten wolle beschließen, dem vorbezeichneten Gesetz⸗Ent⸗ wurfe in unveränderter Fassung die verfassungsmäßige Zustim⸗ mung zu ertheilen.
Dieser Antrag wurde ohne Einspruch genehmigt. Es folgte der vierte Gegenstand der Tagesordnung: Schlußberathung über den Antrag des Abg. Francke und Genoössen, betreffend die Auf⸗ hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in Schleswig⸗Holstein. — der Antrag des Referenten Dr. Braun (Wiesbaden) autete:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Staats⸗Regierung aufzufordern, auf verfassungsmäßi für die Provinz Schleswig⸗Holstein das Jagdrecht auf 1 und Boden, in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 31. Oktober 1848, aufzuheben und gleichzeitig die erforderlichen jagdpolizeilichen Anordnungen zu treffen.
Ueber den Francke'schen Antrag entspann sich eine längere Debatte, an der die Abgeordneten Dr. Braun ese , von Diest, Waldeck, Freiherr von Scheel⸗Plessen, Lette, von Zastrow und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow theilnahmen. M
Nach Schluß der Diskussion wurde das Amendement de Abgeordneten von Diest, in dem genannten Antrage die Worte: in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 31. Oktober 1848, zu streichen, in namentlicher Abstimmung mit 139 gegen 132 Stimmen angenommenz; hierauf wurde ohne die genannten Worte der Antrag selbst genehmigt. Um 5 Uhr erfolgte der Schluß der Sitzung.
— Die heutige (54.) Plenar⸗Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses wurde von dem Präsidenten von Forckenbeck gegen 10 ¾ Uhr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Freiherr von der Heydt, der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Der Referent der XIII. Kommission, 88 Lasker, er⸗ Uete zunächst mündlichen Bericht über: a) den Antrag der
bgeordneten v. Hennig und Genossen, betreffend die Errich⸗ tung einer Hülfskasse zur Linderung des Nothstandes in der Provinz Preußen; b) den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regie rungs⸗Bezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Noth⸗ standes; c) den Antrag des Abg. Kosch, betreffend die weitere Ausgabe von Darlehns⸗Kassenscheinen, und d) mehrere Petitionen. 8 Derselbe begründete die folgenden Anträge der Kommission:
I. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) den Antrag der Abgeordneten von Hennig und Genossen abzulehnen; 2) den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regierungs Bezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden 1 Nothstandes mit folgenden Abänderungen anzunehmen: 1) das Gesetz einzuleiten mit den Worten: Wir Wilhelm, von Gottes Gna⸗ den König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 2) im §. 2 des Entwurfes das vierte Wort vom Anfange „besonders« zu streichen; 3) zwischen §. 2 und §. 3 des Entwurfes folgende zwei neue Paragraphen einzuschalten. §. 3. Die gericht⸗ lichen Akte, welche die gewährten Vorschuͤsse und Darlehne erforderlich machen, mit Einschluß der hypothekarischen Eintragungen, Umschrei⸗ bungen und Löschungen erfolgen kostenfrei. Für die aufzu⸗ nehmenden Urkunden und Gesuche wird ein Stempel nicht erhoben. §. 4. Die Vertheilung der Geldmittel an die einzelnen Kreise und die Verwendung derselben in den einzelnen Kreisen erfolgen unter Mitwirkung einer Provinzial⸗Kommission, deren Mitglieder von dem Provinzial⸗Landtage der Provinz Preußen, und von Kreis⸗Kom- missionen, deren Mitglieder von dem Kreistage jedes betreffenden Kreises zu wählen sind. Den Vorsitz in jeder dieser Kommissionen führt ein von der Staats⸗Regierung zu bestellender Kommissarius. Das Nähere hierüber bestimmt die von dem Finanz⸗Minister und dem Minister des Innern zu erlassende Instruction. 4) Die Zahlen der vEE 3, 4, 5, 6 und 7 der Reihe nach abzuändern in
. 5, 6, 7, 8 und 9. 8 88 I. Das Haus der Abgeordneten wolle ferner beschließen: 1) den Antrag des Abgeordneten Kosch abzulehnen. 2) Gleichzeitig zu er⸗ klären: Das Haus der Abgeordneten nimmt Akt von der Erklärung der Königlichen Staatsregierung in der Plenarsitzung vom 12. Februar 1868, in gleicher Weise von der Namens der Bankverwaltung gemach⸗ ten Zusage des Bankpräsidenten v. Dechend, welche dahin gehen, daß die preußische Bank in der Lage und bereit ist, während des Noth⸗ standes in Ostpreußen die Leistungen von Darlehnskassen zu ersetzen, insbesondere, abweichend von den gewöhnlichen Normen, auch Fabri⸗- kate zu beleiben und so weit die Bedürfnisse es erfordern, den Minimal betrag für Darlehne auch unter 50 Thlr. herabzusetzen, und erwartet demnach, daß die Preußische Bank auch den kleineren Gewerbtreibenden
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