einer ehrlichen Erörterung (fair discussion) überschritten wären, so müßte sie den Angeklagten schuldig finden. Es sei merkwürdig, daß das Gefühl der Unterdrückung je leb⸗ hafter werde, je weiter von dem Schauplatz der Unterdrückung. Er sehe nicht, worin die Unterdräckung des irischen Volkes bestehe. Drei der amerikanischen Artikel enthielten streng ge⸗ nommen nicht Nachrichten, sondern beständen aus Leitartikeln mit der Tendenz, das Fenierwesen in Amerika zu befördern. Er verlas Stellen aus dem Artikel »das Brandopfer« und be⸗ zeichnete dieselben als höchst entzündlich. — Die Jury fand nach einer Berathung von zwei und einer halben Stunde den Angeklagten schuldig in Betreff aller Artikel, ausgenommen die drei Zahlen 98, 48 und 68. Das AUrtheil ist noch nicht gemeldet.
8 Frankreich. Paris, 21. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde die Be⸗ rathung des Preßgesetzes fortgesetzt. In der Diskussion über das Amendement Janzé, betreffend die Zulässigkeit igenen Kammerberichten seitens der Presse, führte Thiers aus, daß eine freie Diskussion der Vorgänge n der gesetzgebenden Versammlung im Interesse der Re⸗ gierung sei; auch habe der Gesetzgeber bei der Bestimmung, durch welche nur die Veröffentlichung offizieller Kammerberichte estattet werde, jedenfalls nur beabsichtigt, Ungenauigkeiten in en Berichten auszuschließen, nicht aber die Besprechung der Debatten überhaupt verbieten wollen. Um die Verlegenheiten, welche der gegenwärtige Zustand mit sich bringe, zu beseitigen, müsse das Februar⸗Dekret jedenfalls abgeändert werden. Die Würde der gesetzgebenden Versammlung fordere, daß einer Situation, welche unerträglich erscheine, ein Ende gemacht werde. Nachdem Thiers seine Rede mit der Aufforderung, as vorliegende Amendement anzunehmen, geschlossen hatte, rgriff der Justiz⸗Minister Baroche das Wort und hob hervor, daß eine Besprechung der Kammerdebatten im Sinne Thiers’ einem vollständigen Kammerberichte gleichkon me. Thiers onstatirte darauf, daß die Regierung bei ihrer bisherigen An⸗ sicht über diesen Gegenstand verharre. Nach Thiers ergriff Granier de Cassagnac das Wort.
Italien. Florenz, 21. Februar. Auch der Senat hat das provisorische Budget für März, so wie die Dotation für die Prinzessin Margaretha bewilligt.
In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurden aämmtliche Kapitel des Ausgabe⸗Budgets der öffentlichen Arbeiten angenommen. — Sella referirte darauf über das ge⸗ sammte Ausgabe⸗Budget und hob hervor, daß es nothwendig sei, ür die Besserung des Finanzzustandes des Koͤnigreichs jede mög⸗ iche Sorge zu tragen. Das Ausgabe⸗Budget beziffere sich im Ganzen ür das laufende Jahr auf 918 Millionen, die Ersparungen, welche durch die Beschlüsse des Hauses herbeigeführt seien, be⸗ aufen sich auf 3 ⅜ Millionen. Redner hob ferner hervor, daß
wünschenswerth sei, die Berathung der Finanzgesetze zu ver⸗ infachen, indem die Berichte über die einzelnen Gesetze mög⸗ ichst rasch nach einander vorgelegt würden. Der Finanz⸗ minister theilte mit, daß das Budget für das Jahr 1869 in den ersten Tagen des Monats März vorgelegt würde. Abg. Kap⸗ pelari legte darauf den Bericht über das Mahlsteuergesetz vor. Das Ausgabebudget wurde mit 176 gegen 38 Stimmen geneh⸗ migt. Die Kammer vertagte sich darauf bis zum 2. März. — Wegen dieser anläßlich der Karnevalzeit eingetretenen Vertagung wird die Schlußabstimmung über das Budget pro 1868 erst m nächsten Monat erfolgen.
— Rattazzihat auf eine telegraphische Anfrage des Vicomte Kerveguen die Angabe, daß er der »Opion nationale« gewisse Summen zur Verfügung gestellt habe, für völlig unbegründet erklärt.
— Das »Journal d'Italie« dementirt die Gerüchte von einer bevorstehenden Entwaffnung. Der Effektivstand des Heeres sei gegenwärtig und bleibe 195,000 Mann. Das italienische Geschwader wird, meldet dasselbe Blatt, von Spezzia nach Palermo abgehen. 16¹“ “
— Zwischen Italien und der Schweiz ist der definitive Ver⸗ trag über das Kirchengut des Bisthums Como unterzeichnet. — Marquis Montezemolo übernimmt in diesen Tagen die
Dänemark. Kopenhagen, 19. Februar. Das Folke⸗ thing setzte in den letzten Sitzungen und auch heute die zweite Behandlung des Staatsbudgets fort. 8
Im Landsthing wurde gestern nach längerer Debatte über das Freigemeindengesetz der Uebergang zur zweiten Be⸗ handlung mit allen gegen eine Stimme beschlossen, desgleichen die Niedersetzung eines Ausschusses von 9 Mitgliedern. Heute wurde die dritte Behandlung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ertheilung des Indigenats an eine Anzahl Ausländer, erledigt.
aber die Grenzen
8
von
Amerika. Aus New⸗York, 21. Februar, wird pr atlant. Kabel gemeldet: Der Präsident hat Stanton zum zweiten Male der Functionen als Kriegssecretair enthoben und an dessen Stelle den General Lorenz Thomas, bisher Ge⸗ neraladjutant im Kriegsdepartement, ernannt. Die bereitz gestern angekündigte Ernennung des Generals M'Clellan zum Gesandten in London ist vom Präsidenten vollzogen
worden.
Landtags⸗Angelegenheiten. 8
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Berlin, 22. Februar. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses erklärte der Finanz⸗Minister Freiherr v. d. Heydt, nach den Ausführungen des Herrn v. Kleist⸗ Retzow, was folgt:
Meine Herren! Wenn bei einem so wichtigen Etat, wie der gegenwärtige ist, der in so manchen Beziehungen von den früheren abweicht, wenn da nur zwei Punkte zur Sprache ge⸗ bracht sind, so kann ich das als ein sehr günstiges Zeichen für die Finanzverwaltung betrachten. Ich werde nun diese Punkte näher berühren.
Der erste Punkt betrifft die Schatzanweisungen. Herr von Tettau hat sich des längern über diesen Gegenstand geäußert, und der letzte Herr Redner mit einer Höflichkeit und mit einem Tone, der mir ganz unverständlich ist. Er spricht von Ein⸗ grifsen der Regierung in die Rechte des Herrenhauses, diese seien verletzt.
Ich höre nochmals Ja rufen. Es ist das doch entschieden nicht wahr. Die Herren haben ganz vergessen, daß im Jahre 1866 ein Gesetz vorgelegen hat, daß darin die Schatzanweisungen votirt worden sind, daß ein Redner, Herr Mevissen, in einer längern Rede auf das Neue dieses Papiers, auf seine ganze Bedeutung aufmerksam gemacht hat, und daß nicht eine einzige Stimme sich bei dieser Gelegenheit über die Schatzanweisungen erhoben hat. Was soll das also heißen, wenn man sagt: aus der Seele des Herrenhauses? wo ist diese Seele zu finden? Wenn nun das Herrenhaus ohne irgend eine Diskussion einen Para⸗ graphen genehmigt hat, der also heißt: »Ob und in welchem Betrage neue Schatzanweisungen an Stelle der eingelösten aus⸗ gegeben werden sollen, bleibt der Bestimmung durch das Staatshaushaltsgesetz vorbehalten«, — wie dann? Und nun sagen die Herren, das ist nicht der Ort, während doch gerade das Gesetz diesen Ort vorschreibt. Da will man uns gute Lehren geben, wohin wir das zu bringen hätten, und will uns, wie der se Herr Redner gethan hat, beschuldigen, daß wir uns einen Eingriff erlaubt haben. Das ist eine Beschul⸗ digung, und ei Beschuldigung, die der letzte Herr Redner sich gegen die Regierung erlaubt hat, die ich eben so entschieden und noch ent⸗ schiedener zurückweise, als wie Herr v. Kleist Feglaaage hat, die Regierung beschuldigen zu dürfen. Wenn das Gesetz also sagt, das Staatshaushaltsgesetz solle bestimmen über die Frage, ob und in welchem Betrage diese Schatzanweisungen erneuert wer⸗ den sollen; — wie kommen da die Herren dazu, nun auf ein⸗ mal zu sagen: dahin gehört es nicht. War nicht die Regie⸗ rung verpflichtet durch das Gesetz? Ich hätte doch gewünscht, daß, ehe man einen solchen schweren Vorwurf gegen die Re⸗ gierung schleudert, man sich erst etwas besser informirt hätte. Wenn nun Herr v. Tettau sagt, man solle bei künftigen Etats nicht mehr solche Vorschläge machen, was soll diese Resolution, was sollen solche Vorschläge bedeuten? Wollen Sie da die Regierung in ihrem Rechte beschränken? Sie wiederholen zehn und zwanzig Mal, man solle die Rechte des Herrenhauses nicht angreifen, — wollen Sie in das Recht der Regierung eingreifen? Wollen Sie uns das Recht der Initiative nehmen!
Und wenn Sie zehn Resolutionen machen, dieses Recht lassen wir uns nicht nehmen. An Ihnen aber ist es, zu ere⸗ wägen, ob Sie die Vorschläge der Regierung geeignet finden oder nicht, Sie können sie annehmen, Sie können sie verwerfen. Die Regierung aber wird jedesmal ihrerseits zu erwägen haben, was unter den gegebenen Umständen sich empfiehlt.
Herr von Tettau hat Bedenken vorgebracht, wie sie fast buchstäblich auch im anderen Hause vorgebracht worden sind, und er meint, die konservative Partei sowohl, wie das Herren⸗ haus, die werden immer an diesem Bedenken halten. Herr von Tettau im andern Hause gewesen, so würde er ge⸗ sehen haben, daß sich die konservative Partei dort nicht für den Antrag v. Dechend erhoben hat, und daß der Antragsteller nur wenige Stimmen fand. Und da sollen die Bedenken gegen Schatz⸗Anweisungen nun identisch gemacht werden, mit dem System der konservativen Partei und des Herrenhauses! Das Herrenhaus, das men hat, wo bisher kein Bedenken vorgebracht wurde, als nur heute die Bedenken des Herrn von Tettau und des Herrn von
eine sehr ungerechtfertigte
Kleist? Worin bestehen nun die Bedenken? Ich brauche .A“ 8 —
andere
Wäre
einstimmig die früheren Vorschläge angenom⸗
eigentlich darüber nichts zu sagen. Es ist das sehr erschöpfend von Herrn Camphausen vorgetragen, aber ich will wieder⸗ holen, was ich im andern Hause gesagt habe. Die Re⸗ gierung schlug damals vor, einen Theil der Schuld vorläufig durch Schatzanweisungen zu negociiren, sie behielt einem mit den beiden Häusern zu vereinbarenden Gesetz vor, im anderen Jahre zu erwägen, ob und welcher Betrag erneuert werden solle. Diese Erwägung mußte also bei Aufstellung des Etats herantreten. Herr von Tettau bei Einbringung des Etats⸗Gesetzes, was daran besser ist, mögen wir selbst beurtheilen. Es war zu entscheiden bei Aufstellung des Etats und man mußte sich klar sein, ob es sich empfehle, Staatspapiere zu negociiren oder Schatzanweisungen, und es lag die Erwägung nahe, daß, wenn ohnehin schon eine bedeu⸗ tende Summe von Staatsanleihen zu negociiren war, es sich empfehle, die Schatz⸗Anweisungen vorläufig zu erneuern, und ich habe im andern Hause angeführt, was zu diesem Gedanken Anlaß gab. Im Jahre 1866 war der Ueberschuß ungefähr 8 Millionen und fast eben so viel im vorhergehenden. Es war noch nicht zu übersehen, wie nach Ablauf des Jahres sich die Rechnung gestalten werde. Wäre derselbe Reinertrag aufgekommen und hätte der Staatsschatz das Maximum er⸗ reicht, so wäre der Ueberschuß für die Einlösung der Schatz⸗ Anweisungen zu verwenden gewesen. Man hielt es für mög⸗ lich, daß ein Theil immerhin dafür zu verwenden sein möchte, später haben sich die Erwartungen allerdings anders gestellt. Es liegt gar keine Gefahr darin, die 10 Millionen auf ein Jahr zu prolongiren. Man vergleicht sie mit Wechseln und vergißt, daß diese Schatzanweisungen sich durchaus unter⸗ scheiden von den in andern Ländern, z. B. in Paris zirkuli⸗ renden, wo die Schatzanweisungen von der Verwaltung auf den Tresor ausgestellt werden. Man vergißt, daß hier eine Form und andere Bedingungen vorliegen. Die Staatsschulden⸗Verwaltung schreibt diese Schatzanweisungen aus auf Grund des Gesetzes, die Finanzverwaltung kann nicht verfügen, daß außerdem noch andere ausgeschrieben werden. Nun schwärmt Herr v. Tettau trotz seiner Antipathie gegen
die Schatzanweisungen für eine verzinsliche Staatsanleihe. Nun,
eine solche Aversion gegen Schatzanweisungen und solche Sympathie für verzinsliche Schuldverschreibungen, daß man nicht noch ein Jahr warten könnte, ist mir neu. Es will mir nicht einleüuchten, wie dies den Staatskredit gefährden könnte. Ich habe viel nachgedacht, was für ein Sinn darin liegen könnte. Welcher Finanzmann wird glauben, daß dadurch der Staatskredit bei einer Lage der Finanzen, wie die unsrige, gefährdet sein könnte? Herr v. Tettau sagt, im andern Hause hätte eine Partei gerathen, den Staatsschatz anzugreifen. Fürchtet er, die Regierung möchte auch auf sol⸗ chen Gedanken kommen? Er hat vergessen, daß die Regierung den Staatsschatz als einen Kriegsschatz betrachtet. Soviel ich mich erinnere, hat Niemand vorgeschlagen, den Staatsschatz zur Einlösung von Schatzanweisungen zu benutzen. Man hat wohl darauf hingewiesen, daß der gren ische Staat so viel Aktiva habe, daß Niemand auf den Gedanken kommen könnte, der Staatskredit werde gefährdet durch Verlängerung der Schatzanweisungen auf ein Jahr. Bei diesem Anlaß hat man auch hingewiesen auf die Aktiva des Staatsschatzes. Daß Jemand auch vorgeschlagen hat, damit die Schatzanweisungen einzulösen, ist mir nicht erinnerlich.
Es ist nun ein zweiter Punkt berührt worden, nämlich der Mennonitenstreit. Ich habe persönlich sehr viel Sympathie für solche Leute, wie diese Mennoniten sind;, gottesfürchtige, brave Leute, die Gewissensskrupel haben. Noch heute ist eine Deputation derselben bei mir gewesen und hat auch ihre Be⸗ denken darüber ausgesprochen, daß durch eine Aufhebung der Steuer ihre Lage noch verschlimmert werden könnte. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn ihnen von Bundes wegen gewisse Privilegien genommen sind, es doch nicht gerecht erscheine, ihnen ferner eine Zwangssteuer aufzuerlegen und diese exekutivisch im Falle der Noth beizutreiben. Ich habe sie ver⸗ sichert, daß es nicht im Mindesten influiren könne auf die Hernefrage, ob ihnen das Privilegium erhalten werden könne
nicht.
Ich habe ihnen aber gesagt, wenn sie in ihrem Gewissen sich gebunden fühlten, die Steuer zu zahlen, ich bereit sein würde, e anzunehmen.
Nein, nein, ich bitte nicht zu lachen, es handelt sich hier um Gewissenssachen, ich sage Ihnen, die Herren haben mir mit
hränen gedankt und nicht gelacht. das 5. sagte ihnen, daß ich Mittel und Wege finden würde — as sei wenigstens meine Meinung — wenn sie sich in ihrem ewissen gebunden fühlten, während sie für die Erhaltung des rivilegiums petitioniren, gleichzeitig Steuer zahlen zu müssen. Ich habe ihnen also gesagt, ich hielte es für Unrecht, die Steuer zu fordern; wollten sie sie freiwillig geben, so wolle ich die
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meint, ich hätte besser gesagt,
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Allerhöchste Genehmigung einholen für die Annahme. Ich bin also weit entfernt, irgend Etwas zu thun oder zu befürworten, was den Wünschen der Mennoniten nahe geht, aber das kann man doch nicht sagen, daß man nun von ihnen die Steuer zwangsweise ein⸗ ziehen solle, wenn man ihnen das Privilegium nicht hier, sondern von Bundeswegen genommen hat. Herr v. Kleist hat noch sehr Vieles über das Verhalten des anderen Hauses gesprochen. Ich bin nicht in der Lage, darauf zu antworten. Aber faktisch muß ich dies doch erwähnen, daß wenn in Beziehung auf die Orga-⸗ nisation Herr v. Kleist sagt, man habe Provisorien bewilligt, da, wo durch Gesetze ein fester Zustand bestehe, dies durchau unrichtig ist, ganz unrichtig. Es sind blos die Landdrosteien pro⸗ visorisch genehmigt. Diese sind nicht gesetzlich eingeführt. Aber alles Andere ist definitiv bewilligt. 8 8
Nachdem Herr von Kleist⸗Retzow wiederholt das Wort “ bemerkte der Finanzminister Freiherr von der
Es freut mich, daß Herr von Kleist anerkannt hat, daß di Regierung formell in ihrem Recht war. Um “ An bes hat sich es ja hier nicht gehandelt. Es war der Regierung vor⸗ geworfen, sie hätte Unrecht in formeller Beziehung, die Erneue⸗ rung der Schatzanweisungen im Staatshaushalts⸗Etat vor⸗ geschlagen zu haben. Ist aber in formeller Beziehung kein Fehler gemacht, so hat die Regierung überhaupt keinen Fehler gemacht. Daß materiell Herr von Kleist in Beziehung auf Schatzscheine anderer Meinung ist, kann ihm Niemand verden⸗ e um deswillen beeinträchtigt die Regierung keine
echte. .
In Beziehung auf die Mennoniten möchte ich bitten, meinen Worten keine andere Deutung zu geben, als sie ent— hielten. Sie wollten die Steuer gern zahlen, und ich habe ihnen gesagt: wenn sie sich gedrungen fühlten, so würde ich um Genehmigung bitten, dies anzunehmen. Ich habe mich gehütet, ihnen etwas in Aussicht zu stellen, was ich nicht in Aussicht stellen kann; ich mache nicht solche Illusionen, wenn ich nicht weiß, ob ich sie erfüllen kann. Ich bitte, nichts weiter daran zu knüpfen.
In Beziehung auf die Organisation in Hannover glaubte ich vorher verstanden zu haben, es sei das gesetzliche Recht auf⸗ gehoben. Ich habe darauf antworten müssen, daß gesetzliche Bestimmungen anerkannt sind, daß die Landdrosteien nicht gesetzlich eingeführt sind. Sie bestehen, und wenn Herr von Kleist sagt, sie dürfen nicht aufgehoben werden, so sind sie auch nicht auf⸗
gehoben, die Mittel sind einstweilen provisorisch bewilligt.
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Landwirthschaftliche Nachrichten.
Wien, 21. Februar. Die heutige »Wiener Zeitung« schreibt: Die Rinderpest ist in Galizien während der zweiten Hälfte des Mo⸗ nats Januar in 10 Ortschaften erloschen, dagegen sind 4 neue Seuchen⸗ orte hinzugekommen u. z. Hirrme des Stryer, Nizniow des Tlumaczer, Dubienko des Buczaczer und Nagörzanka des Czortkower Bezirkes. Es werden demnach noch 12 Seuchenorte u. z. 3 des Zidaczower, je 2 des Tlumaczer und Buczaczer, und je 1 des Brzezaner, Stryer, Lemberger, Skalater und Czortkower Bezirkes ausgewiesen, und es sind zu den mit 15. Januar l. J. verbliebenen 24 kranken Viehstücken 27 neue Erkrankungen hinzugekommen, von denen 20 genesen, 16 um⸗ gestanden, 3 kranke und 9 seuchenverdächtige erschlagen wurden, wäh⸗ rend in 4 Ortschaften 12 kranke Viehstücke in veterinär⸗polizeilicher Beobachtung verblieben und in den übrigen Ortschaften die Obser⸗ vationsperiode im Zuge iit. 8