1868 / 46 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ir 4 Pfennige 7852 Thaler 13 Silbergroschen 8 . iger Subhastation in dem auf abgeschäh sids gu nf 1862,von Bormiktags 11 Uhr ab, an hiesiger Rehchehne sebichend verkauft werde 1 rmi öffentli ei anberaumten fffs in unserer Registratur einzusehen.

Taxe und Hypotheken öö Gläubi welche wegen einer aus dem Hypotheken Befriedigung aus den Kaufgeldern suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden. Elsterwerda, den 13. November 1867. Koͤnigliche Kreisgerichts⸗Kommission.

Nothwendiger Verkauf. 189481 Köni chts Kreisgericht. 1. Abtheilung. Das den Erben der Tischlermeister Johann Carl Gottlob K hächn. schen Eheleute gehörige, in hiesiger Stadt sub Nr. 2305 Felegene ü 88 haus, abgeschätzt auf 13,618 Thlr. 20 Sgr., zufolge der nebst Hypoth schein in unserer Registratur einzusehenden Tagxe, soll am 7. Mai 1868, von Vormittags 11 Uhr ab, vor dem Deputirten aöe an ordentlicher GHerichtsstelle Zimmer Nr. 34 subhastirt werden. Gerichegftene, einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern e suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzume 99 1 8 Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, si 8 Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Erfurt, den 1. Oktober 1867. 1t

diger Verkauf. MWesckrhisterck Belmat Agnes EE1111“ hiere ge⸗ öri dem Neuerbe hier sub Nr. 532 gelegene Mühlgrund versgeZ gufzrd abgeschätzt Hvhtr⸗ 9 Hypo⸗ . in i r Registratur einzusehenden Taxe, 8 8 thekenschein in unsere cgist 1688, 3 von Vormittags r ab, vor dem Deputirten, Herrn an ordentlicher ichtsstelle, Zimmer Nr. 34, subhastirt werden. v“ welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

rfurt, den 8. Oktober 1867. Erfurtf denagn gliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

[3963 Das den Geschwistern Selma,

8 Fsthw zchchicber Verkauf. Das der decche eh ten Restaurateur Sticks hier gehörige ö stück: »Erfurt Nr. 1849m.«, abgeschätzt auf 8408 Thlr., zufolge ff nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, so am 15. Juni 1868, von Vormittags 11 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Oelzen, an ordentlicher erichtsstelle Zimmer Nr. 34 subhastirt werden. Gericheeen, 8 welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichklichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht E Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des verstorbenen Oekonomen Johann Heinrich Kirchner aus Ilversgehofen werden hierzu öffentlich vorgeladen. 1 Lich n den 7. November 1867.

57 Nothwendiger Verkauf. dem Gutsbesier Friedrich Leopold Hahn und dessen Ehefrau Pauline Zelinde, geb. Backhauß gehörige, in der Flur Albrechts be⸗ legene Gut Altenfeld, bestehend aus:

a) einem Wohnhause Nr. 139 cat. nebst Ziegelei und Stallgebäuden,

eschä [3919 Thlr. 15 Sgr. nebst Landungen:

abgeschäte auf 302 Altenfelde 3 Acker Rodwiese, jetzt Land, 128 daselbst Acker Land, 130 1 ½ Wiese,

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139 53 an der Ameisenleite 2 ¾ Acker Wiese, 178 19 sind Zubehör des Gutes Altenfeld, im Altenfelde 1 Acker Rodwiese,

das. 1116“ im Altenfelde » im Altenfelde X »

1 2

6

nach der Grundsteuerrolle 50,94 Morgen enthaltend, von

Erste Abtheilung. 8

c) Inventarienstücke, abgeschätzt auf 40 Thlr. 27 Sgr. 6 PBf.

zufolge den nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden

aben, sanh September cr., von Vormittags 11 Uhr ab,

vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Riemann, an ordentlicher ichtsstelle, Zimmer Nr. 12, subhastirt werden. Gerichecich ler, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Fieütforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, Gerbermeister Stephan Munk aus Suhl, wird hierzu öffentlich vorgeladen.

en 10. Februar 1868. 8 Ee 8 20 Flbgns Kreisgericht. I. Abtheilung.

1 c,o“ Gegenstände sind als gefunden oder herrenlos

ichtliche Aufbewahrung genommenen worden: .

b Gliedr Lirm bande am 6. November 1867

er Statue des Fürsten? er,

b) 1“ von 88 Thlrn., gefunden am 4. Juni 9.223 in dem Wolf'schen Verkaufs⸗Geschäfte, Landsbergerstr. Nr. 82,

c) 2 Kassenanweisungen a 3 Thrr. und 8 Sehcten am 2. Juli v. J. vor dem Hause Alezandrinenstr. 44,

d) eine preußische Vanknote von 25 Thlrn. (Litt. C. N. 002,706), gefunden am 29. Oktober v. J. am Hause Rosmarienstr. 1

e) 50 Thaler Courant in einer Papierrolle, gefunden am 1. No⸗ vember v. J. in der Droschke Nr. 1849. 8 Die unbekannten Eigenthümer dieser Gegenstände werden hiermit

aufgefordert, sich mit ihren Eigenthumsansprüchen beim unterzeich⸗

neten Gericht binnen vier Wochen spätestens aber in dem auf

den 18. April d. J., 11 ½ Uhr Vormittags, 8

im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 58, Zimmer 12, vor em

Herrn Stadtgerichts⸗Rath Dannenberg anberaumten mel⸗

den, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthumsansprüchen G“ ir 8

die Sachen den Findern resp. der Armenkasse oder dem Fistus werden

ugesprochen werden. 8

LesgFerlin, den 13. Februar 1868. h

Koöhnigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civi sachen. Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

1“ 11“

8 . w Bih ls Kurator des

Auf Antrag des Doktor C. Dugge zu Bützow, a ato!

H Heunt cgen Machlasses, werden alle Diejenigen, welche an den

uͤbrigens von den Erben ausgeschlagenen sehr geringfügigen Nach⸗

laß des am 13. Februar 1866 zu Falkenberg in der Mark verstorbenen

Oekonomie⸗Volontairs Heinrich Pauly aus Vietschow aus irgend

einem civilrechtlichen Gruͤnde Ansprüche und Forderungen zu haben neinen, peremtorie hiemit geladen, am

S Mitlwoch, den 1. Mai d. Js., Mittags 12 Uhr,

auf hiesiger Großherzoglicher Justiz⸗Kanzlei zu erscheinen, und solche

ihre Ansprüche bestimmt anzumelden und sofort zu bescheinigen,

widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie damit unter Auferlegung

eines ewigen Stillschweigens von der Nachlaßmasse auf stets werden

räkludirt und abgewiesen werden.

Gegeben Güstrow, am 15. Februar 1868. 1 Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Borke⸗Verkauf ““ in berförsterei Lödderitz.

Am S Sr vst get, cr., Vormittags 11 Uhr, steht in meiner Dienstwohnung zum meistbietenden Verkauf der hian⸗ unter angegebenen Eichenrinde mit dem Bemerken Termin an: da das Angebot für die noch am Stamme befindliche Borke pro Klafter geschieht und die Herren Förster Bohne in Susigke und A ngern in Lödderitz die zu schälenden Hölzer auf Verlangen zuvor nachweisen werden. 1““ b

itz, den 4. Februar 1868. 1“

Der Königliche Oberförster

gez. n. 8 üumen zum Verkauf: .““

W“ 1) Forstbegang Susigke:

ca. 38 Klafter Spiegelrinde im Königsmarkerbusch, Distrikt Schlag 10, aus 15jährigem Kernwuchs, von eine 15 Morgen großen Fläche erfolgend.

2) Forstbegang Lödderitz:

111A“

von 24 Morgen erfolgend.

Holzverkauf.

10 Uhr ab im Marten'schen Lokale in Berlinchen aus hiesigem Bau⸗ und Schneidehölzer aus den Jagen 77, 100, 110, 117, 175, 21 Lokale der Oberförsterei eingesehen werden können. v

Der Königliche Oberförster.

welchen das Artland auf 4256 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., die

Wiesen auf 1147 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzt sind; 1

Neuhaus bei Berlinchen, den 19. Februar 1868.

Hier folgt die besondere Beilage

nisse

. iegelrinde in den Bienenhorsten, Schlag 22., b, ch. Ie Fisn l2lährigem Stockausschlag, auf einer Fläche

Donnerstag, den 27. Februar cr., sollen von Pesenntttghe

viere 31 Eichen und 14 Birken Nutzenden und ca. 1700 Stück Klefers und 211, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung ver⸗

it dem Bemerken eingeladen wer⸗ eigert werden, wozu Kauflustige mit dem mein en wer⸗ 88 daß die Aufmaͤß⸗Register 3 Tage vor dem Termine im Geschäfts

18 ..1* 2 - F 1 des Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Zu No. 46 vom 22. Februar 1868.

„Verzeichniß: Die ländlichen Verhältnisse Behörden im Jahre 1866. (II.) Das Klima in Preußen Lüttichau. Aus dem neuen Museum in Berlin.

.

der Provinz Preußen. (I.) Die

. 2 Geschäftsverwaltun der preußischen Justiz⸗ Das Wilhelms⸗Stift zu Charlottenburg. Ireraeescen J 8—

lichen Verhältnisse der Provinz Preußen.

Die Literatur, welche über die ländlichen Verhält⸗ der Provinz Preußen Aufschluß iebt, findet ch weniger in geographischen Werken, als in kleineren Dar⸗ ellungen, für welche besondere Veranlassungen vorgelegen aben. Es sind hiervon besonders hervorzuheben: die amtlich verfaßte Denkschrift des General⸗Kommissarius für die Regu⸗ lirung der Grundsteuer für die Provinz Preußen, Geh. Ober⸗ Regierungs⸗Rath Schuhmann, »über die in Gemäßheit der An⸗ eg für das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 festzusetzenden Classifications⸗Tarife für die Pro⸗ vinz Preußen,⸗so wie die beiden Abhandlungen »über die Grund⸗ besit⸗Verhältnisse in der Provinz Preußen⸗ vom Dr. Senftleben und über den Acker⸗ von Conrad Maulen, welche in der Schrift »Die Provinz Preußen, Geschichte ihrer Cultur und Beschreibung ihrer land⸗ und forstwirthschaftlichen Verhältnisse 1863. abgedruckt sind. Ihrer geographischen Lage nach der östlichste und am weitesten nach Norden hinaufreichende Theil der Monarchie. Sie grenzt mit ihren langen Ost⸗ und Südseiten an das dem Verkehre fast gänzlich abgeschlossene Rußland. Wennschon sie im Norden vom Meere bespült wird und dort zum Theil vorzügliche Häfen besitzt und im Westen, jedoch mit seiner kür⸗ zesten Grenze, sich an den übrigen Staat anschließt, so hat sich doch ein größerer Handel und eine irgendwie belangreiche In⸗ dustrie nicht entwickemn können, weil den Häfen ein genügendes Hinterland fehlt und der industriellen Entfaltung die ersten Be⸗ dingungen, Mineral⸗Reichthum und kurze Absatzwege, mangeln. Die dortige Industrie kann in sehr vielen Artikeln nicht einmal den eigenen Bedarf der Provinz decken und namentlich Metallwaaren und Gewebe werden aus den anderen Theilen der Monarchie und aus anderen Ländern eingeführt. Der Handel besitzt aller⸗ dings einigen Umfang, aber er hat fast ausschließlich seinen Sitz in den Hafenplätzen und ist vorzugsweise auf den Export der Bodenprodukte angewiesen. Die Gewinnung dieser, der Acker⸗ bau, ist die Hauptbeschäftigung der Bevölkerung in der Provinz. Der Boden der Provinz ist durch die Ostsee nach den Kar⸗ pathen zu aufgeschwemmt und hat deshalb nirgend eine durch Verwitterung gebildete Ackerkrume. Diese besteht vielmehr überall aus einem Gemenge von Quarz und Thon im ge⸗

schlemmten Zustande, resp. Kalk in den mannigfaltigsten Zusam⸗ mensetzungen. Die Niederungen an der Weichsel und Memel zeich⸗ anderen Gegenden des Staates ein odentliches Lager und diesen Umständen ist es

nen sich durch ihre Fruchtbarkeit aus. Der Höheboden dagegen ist von großer Verschiedenheit. Weite Strecken leichten Landes finden sich von Deutsch⸗Krone nach Pr. Stargardt, leichter Kncegethcdc zwischen der Tuchelschen Haide und der Weichsel, nordwärts an Bindung zunimmt. der zuerst bezeichneten Gegend bei 1b hinaus. Zwischen Dirschau und Danzig liegt strich, der überwiegend durch einen milden höchst bigen Lehmboden ausgezeichnet ist. Ebenso findet sich auf rechten Weichselufer von Thorn bis nach Pr. einer ungefähr 6 Meilen breiten Fläche meist überwiegend Gerst⸗ und Weizenboden. Südlich von dem Höhenzug, welcher die Wasserscheide zwischen dem Weichselgebiet und dem ausdrückt, ist der leichte Boden mit durchlassendem Untergrunde die vorherrschende Bodengattung, während auf der nördlichen Seite der Lehmboden Der Boden Litthauens ist durchgehends ein lehmhaltiger, der meistentheils einen milden Charakter hat. In Masuren ist allerdings der leichtere Boden überwiegend, jedoch ist er mit genügendem Lehme ver⸗ sehen, um ernster Kultur eine lohnende Aufgabe zu verheißen. Die Provinz Preußen ist die größte in dem gesammten Staate, ihre veeolkerung aber die verhältnißmäßig geringste. Nach der Zählung von 1864 lebten auf der Quadratmeile in der ganzen Provinz Preußen 2766, im Regierungsbezirke Dan⸗ zig 3480, Königsberg 2700, Gumbinnen 2525 und Marien⸗ werder 2360 Menschen, dagegen in dem ganzen Staate durch⸗ schnittlich 3800 Menschen. Es wird von allen Provinzen in der Provinz Preußen die stärkste Quote der Bevölkerung als Lohnarbeiter bei der Landwirthschaft, und zwar auch des weiblichen

Pr. Stargardt und darüber

ist die Provinz Preußen

Auch bessert sich v V

uch bessert sich der Boden gähigkeir der Fall gewesen wäre. ein Höhe⸗- ergie⸗ dem Holland hin auf

regel t 10 18

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Hofgesinde noch eine leute« oder »Gärtner« im ahl der Gute gehoͤörigen. nur ausnahmsweise als Akkordarbeiter.

Geschlechtes, sowohl im Stande der 5

boten (nach Abzug derzu persönlichen Diensten verwandten), wie de Tagelöhner beschäftigt. Nichts destoweniger wird über Mange an Arbeitskräften geklagt. Als Grund hierfür wird die relativ geringe Bevölkerung und die hohe Mortalitätsziffer derselben

angegeben.

e Wegen der klimatischen Verhältnisse der Provinz Preußen ist die Bestellzeit des Ackers dort eine beschränktere Asbi ge übrigen Theilen des Staates, und hat beispielsweise gegen die Rheinprovinz, namentlich in Ostpreußen, über 32 35 Tage im Jahre weniger zu verfügen. Die Frühjahrsbestellung beginnt im Regierungsbezirk Marienwerder zu Anfang April, in den Niederungen des Danziger Regierungsbezirks nach dem ersten Drittel des April, für die höheren und höchsten Theile desselben rückt der Ausgang April und Anfang Mai heran. In dem Re⸗

gierungsbezirk Königsberg ist die Mitte April im Allgemeinen

und Wiesenbau in der Provinz Preußen⸗« der Zeitpunkt für den Beginn der Bestellung, in den Kreisen

Neidenburg, Ortelsburg, Allenstein,

Osterode, Memel und Pr. in Litthauen ist es durch⸗ noͤrdlichen Theile des April und in Masuren . Wintersaaten müssen bereits ins Land gelegt werden: im Regierungsbezirk Marienwerder im September, in der Niederung des Regierungsbezirks Danzig vom 8. September ab, auf der Höhe desselben Bezirks von Ende August an, im Regierungsbezirk Königsberg von Anfang bis Ende September, im Kreise Darkehmen Gumbinner Re⸗ gierungsbezirks, vom 24. August bis 10. September.

Das Bedürfniß, während der kurzen Bestellzeit viele Men⸗ schenhände mit Sicherheit zur Disposition zu haben, ist der Grund, weshalb größere und kleinere Wirthschaften außer dem Zahl von Arbeitern als sogenannteInst⸗ jährlichen Engagement halten. Die Arbeiter ist darum geringer, als die zum Meistens dienen dieselben gegen Tagelohn, »Sie sind auf den Abhandlung, »„um

Eylau fällt derselbe 14 Tage später,

schnittlich der 20. April, in dem Regierungsbezirks Gumbinnen der 25. der Anfang des Mai. Die

ganz freien

Tagelohn«, sagt Dr. Senftleben in seiner

der tägkichen Existenz willen gewiesen und leben in des Wor⸗ dtes striktester Bedeutung von der Hand in den Mund.« Bei einer solchen Lage, wirtbschaftlichen des Verdienstes, vermochte derselbe der durch die Mißernte ein⸗

zum großen Theile eine Folge des un⸗ Verhaltens des Arbeiterstandes in den Zeiten

getretenen Zeit in Ostpreußen einen irgendwie eigenen erfolg⸗ reichen Widerstand nicht entgegenzusetzen. Er spart nicht und sorgt nicht einmal ausreichend für das, was auch für den Arbeiter in ein Bedürfniß geworden ist, für für gute und warme Kleidung. Unter erklärlich, daß die Noth fast urplötzlich über die Arbeiter herfiel und daß sie einen größeren Umfang enommen hat, als dies bei nur geringer eigener Widerstands⸗

Die Arbeitslöhne in der Provinz Preußen sind nicht etwa so niedrig, daß es den Arbeitern nicht möglich wäre, über das allernächste Nothwendige hinaus zu sorgen. Sie stellen sich nicht ungünstiger, zum Theil noch höher als in anderen Theilen des preußischen Staates.

Es beträgt das durchschnittliche Tagelohn eines freien Ar beiters während der Ernte: im Regierungsbezirk Marienwerde gr., auf der Danziger Höhe 10 21 Sgr., in der Danziger Niederung 20—30 Sgr., im Regierungsbezirk Königs⸗ berg 8— 15 Sgr., im Regierungsbezirk Gumbinnen 16 Sgr., während des Sommers: im Re jerungsbezirk Marienwerder 7— 10 Sgr., auf der Danziger Höhe 7 ½ 12 i Sgr., in der Danziger Niederung 10 15 Sgr., im ö Königs⸗ berg 8—15 Sgr., im Regierungsbezirk Gumbinnen 5—16 Sgr., während der Winterzeit: im Regierungsbezirk Marienwerder 5 —7 Sgr., auf der Danziger Höhe 5—10 Sgr., in der Dan⸗ iger Niederung 8 10 Sgr., im Regierungsbezirk Königsberg bgelg Sgr., im Regierungsbezirk Gumbinnen Sgr.

Das ürbeitslohn der Frauen beträgt im Durchschnitt während der Ernte: im Regierungsbezirk Marienwerder 6 bis 10 Sgr., auf der Danziger Höhe 5 7 ½ Sgr., in der Danziger Niederung 10 Sgr., im Regierungsbezirk Königsberg 6 10 gr., im Regierungsbezirk Gumbinnen 5—10 Sgr.; w hrend des

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