indigen Durchführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten hand durch das Privilegium vom 16. April 1866 (Gesetz⸗ Sammlung 1866 Seite 250) genehmigten Anleihe von 80,000 Thlr. noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu be⸗ schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 80,000 Thlrn. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner, etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 ur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 80,000 Thalern, in Buchstaben: Achtzig Tausend Thalern, welche infolgenden Appoints:
40,000 Thaler à 1000 Thlr.
24,000 „ » 500 „
12,000 » » 100 »
4,000 »„ 2 50 »
80,000 Thaler, 6“ nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1869 ab mit wenigstens jährlich inem Prozent des Kapitals unter Zu⸗ wachs der Zinsen der getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh⸗ migung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dleser bligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber⸗ fuagung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗ ugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die I ung der Inhaber der Obli⸗ gationen eine Gewährleistun Seitens des Staats nicht übernommen ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu
ringen.
Urkundlich unter Unserer gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. Februar 1868.
8 Wilhelm von der e Graf von Itzenplitz.
öchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗
raf zu Eulenburg.
a. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Obligation des Goldaper Kreises It II. Emission Thaler Preußisch Courant
Auf Grund der unterm genehmigten Kreistags⸗Beschlüsse vom 20. Dezember 1867 wegen Aufnahme einer Schuld von 80,000 Thalern bekennt sich die ständische Kom⸗ mission für den Chausseebau des Goldaper Kreises, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des ö unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
„Die Rückzahlung der ganzenz Schuld von 80,000 Thalern ge⸗ schieht vom Jahre 1869 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe ge⸗ bildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem des gesamm⸗ ten Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnun der Stnsgefcün der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch Pesbhh Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden, unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er⸗ folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, dem Kreisblatte des Goldaper Kreises, der Preußisch⸗Litthauischen Zeitung, so wie in der Königsberger Hartungschen Zeitung.
„Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Goldap, und
in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen⸗
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren
nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. — Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Goldap.
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer⸗ den. Doch soll Demjenigen, welcher den watu von Zinscou⸗
pons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗ verwaltung anmeldet, und den durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter
wenn dessen
9 v111“
stattgehabten Besitz der Zinscoupons
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
„Miit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres .. ausgegeben. ür die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Goldap gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ zeitig geschehen ist. 1b
ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Goldap, den Die ständische Finanz⸗Koꝛ :mi sion für den Chausseebau im Goldaper
Kreise.
Provinz Preußen. Reglerungsbezirk Gumbinnen. Zinscoupon zu der Kreisobligation des L“ 1“ “ E“ über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen. ö“
„Derr Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten bis „resp. vom .. ten ... 8. . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bis . mit dmn Buchstaben) Thalern.. groschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu 3 Goldap, den. ten 186. G Die ständische Finanz⸗Kommission für den Chausseebau im Goldaper Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, 1— eldbetrag nicht innerhalb vier Jahre nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen. 8 “ Gumbinnen. a o n zur Kreis⸗Obligation des Goldaper Kreises. II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen de Rückgab 88 “ des Kreffea 8 e itr. .... N über Thaler à fünf Prozent Zinsen e . Serie Zintoupons fir die 5 Jahr⸗ sanf Aechent Finsen. xeis⸗Kommunal⸗Kasse zu Golda ofern nicht rechtzeiti Widerspruch erhoben ist. b 8 “ Goldap, den.ten e
ständische Finan Kommission für den Chausseebau im Goldaper
Kreise.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Disse ist zum Kreis⸗Phystkus
des Kreises Höxter ernannt worden.
Dem Gärtner des botanischen Gartens der Universität zu 8
Halle, Moritz Paul, ist das Prädikat eines Garten⸗Inspektors beigelegt worden.
Akademie der Künste.
4&““ Die Königliche Akademie der Künste hat die Fortepiano⸗ Fabrikanten Theodor und Wilhelm Steinway zu New⸗ York zu ihren akademischen Künstlern ernannt und das Patent für dieselben unter dem 5. Februar d. Js. ausgefertigt. Berlin, am 19. Februar 1868. 1 Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege.
Königliche Bibliothek.
In der nächsten Woche vom 2. bis 7. März c. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio⸗ thek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vor⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber aus⸗ hee Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme er Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A. — H. am Montag und Dienstag,
“
von J. —R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S. — Z.
am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 25. Februar 1868. Der Königliche Geheime öGö” und Ober⸗Bibliothekar. r. Pertz.
stattete Ihre
ddie Bewilligung der beantragten Zinsgarantie. “ 8 8 8 v“
Abgereist: Se. Excellenz; der Wirkliche Geheime Rath, Appellationsgerichts⸗Chef⸗Präsident Graf Rittberg nach Schlesien.
Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihrem General à la suite, Ge⸗ neral⸗Major von Obernitz, Inspecteur der Jäger und Schützen ꝛc., die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm en Komthurkreuzes erster Klasse mit Stern des Friedrichs⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei und empfingen alsdann, den General⸗Lieutenant von Beyer, den Baron von Rothschild, sowie den Wirklichen Geheimen Rath von Düesberg, Ober⸗Präsidenten der Provinz Westfalen.
— Se. Majestät der König nahmen im Laufe des heutigen Tages die Vorträge des Hausministers und des Civil⸗ Kabinets entgegen, empfingen den Grafen Eberhardt von Stoll⸗ berg⸗Wernigerode, den General⸗Lieutenant von der Armee von Hartmann und ertheilten dem nordamerikanischen Ge⸗ sandten Mr. Bancroft eine Audienz.
— Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der
Sten Vorlesung des wissenschaftlichen Vereins anwesend.
Gestern wohnte Allerhöchstdieselbe dem Gottesdienste im Dome bei. — Das Familiendiner fand bei Ihrer Majestät der
verwittweten Königin in Charlottenburg staft. — Abends war Ihre Majestät die Königin in einer Sitzung des Magdalenen⸗
Stifts⸗Vereins anwesend. — — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz stattete vor⸗
gestern dem Kadetten⸗Corps einen Besuch ab und wohnte da⸗
selbst, früöh 9 Uhr, einer Prüfung der Kadetten bei. Um 4 Uhr
dinirte Höchstderselbe bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexander. Ihre Majestät die Königin erschien um 2 Uhr zum Besuch im Kronprinzlichen Palais.
Gestern Vormittag wohnte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dem Gottesdienst im Dome bei, ertheilte von 12 Uhr an Audienzen dem Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des 1. Pommerschen Ulanen⸗Regiments Nr. 4, von Schmid, dem General⸗Lieutenant Prinz zu Bentheim⸗Tecklenburg, dem Grafen Reventlou⸗Starzeddel und dem Professor Becker, dinirte um 5 Uhr bei Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe und nahm den Thee bei Nren Majestäten ein. Um 512 Uhr Vormittags
ajestät die Königin⸗Wittwe einen Besuch im
“ 1“
6 88₰
*
Kronprinzlichen Palais ab.
“ 1“ — Im weiteren Verlaufe der Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses vom 22. d. M. nahmen in der Spezial⸗Diskussion über
den Gesetzentwurf, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gum⸗
binnen herrschenden Nothstandes, das Wort die Abg. Windt⸗ horst (Meppen), Kantak, Lasker, Dr. Faucher, Freiherr v. Hoverbeck und der Finanzminister Freiherr v. d. Heydt. Der Antrag des Abg. Kosch wurde zurückgezogen. Bei der Abstimmung wurden die einzelnen Paragraphen des Gesetz⸗
Entwurfs nach den Vorschlägen der Kommission angenommen; hierauf mit großer Majorität das Kanze Gesetz und die von der Kommission beantragte, in der 2
r. 46 d. Bl. mitgetheilte
Resolution. L Schließlich wurden auch die auf den Nothstand bezüglichen Petitionen gemäß den Kommissions⸗Vorschlägen erledigt. Der Schluß der Sitzung erfolgte um 3 Uhr 35 Minuten. — Die heutige (55.) Plenar⸗Sitzung des Abgeordneten⸗
hauses wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 10 ½⅔
Uhr eröffnet. reffges istertische befanden sich der Finanzminister Freiherr
von der Heydt, der Handelsminister Graf von Itzenplitz,
der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.. Vor Beginn der Berathungen wurden 14 Mitglieder des
Hauses, welche den verfassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben, durch den Präsidenten von Forckenbeckfeierlich vereidigt.
Es folgte der Bericht der vereinigten Kommissionen für hHandel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle über den
Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung einer bedingten Zins⸗
garantie für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Posen
nach Thorn und Bromberg.
Der Berichterstatter, Abg. Dr. Hammacher, begründete den
Antrag der Kommissionen:
dem vorgelegten Gesetzentwurfe und dem Vertrage vom
30. November 1867 die Zustimmung zu ertheilen. Der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz befürwortete
An der Generaldebatte betheiligten sich die Abgeordneten Twesten, Lesse, Dr. Becker und von Unruh. In der Spezial⸗ Diskussion ergriffen das Wort die Abgeordneten Dr. Loewe und Bassenge. Der Finanzminister Freiherr von der Heydt sprach sich ebenfalls für die Zustimmung zu der Regierungs⸗ Vorlage aus.
„Der ganze Gesetz⸗Entwurf wurde hierauf mit großer Ma⸗ jorität angenommen und über die hierzu eingebrachten Peti⸗ tionen zur Tagesordnung übergegangen.
„Es folgte der mündliche Bericht der vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für das Gemeindewesen über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend: die Errichtung öffent⸗ licher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser, sowie über die Petition des Dr. Stolp, denselben Gegenstand betreffend.
Der Berichterstatter, Abgeordneter Lauenstein, begründete den Antrag der Kommissionen:
Das Haus der Abgeordneten wolle dem Gesetzentwurfe in der⸗ jenigen Fassung welche derselbe durch das Herrenhaus erhalten hat, seine Zustimmung ertheilen.
Dieser Antrag wurde ohne Diskussion angenommen und die Petition als erledigt erachtet.
Der Abg. Krieger befürwortete hierauf als Bericht⸗ erstatter der Kommission für Finanzen und Zölle die Zustim⸗ munf zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Erhebung jährlicher Aversionalbeiträge in den von dem Zollvereine ausgeschlossenen Gebietstheilen.
Es lagen hierzu folgende Amendements vor: 1) Vom Abg. Twesten: “
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) im §. 1 Ali⸗ nea 2 nach den Worten »Erhebung derselben wird« einzuschalten: für das Jahr 1868; 2) im §. 2 Alinea 2 statt der Worte in dem Staats⸗ haushalts⸗Etat als Ausgabe nachzuweisen« zu setzen: durch den Staats⸗ haushalts⸗Etat festzustellen.
2) Vom Abgeordneten Warburg:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, in Alinea 1 des §. 1 nach dem Worte »Gebietstheilen« die Worte »mit Ausnahme der Stadt Altona« einzuschieben.
An der General⸗Diskussion betheiligten sich die Abgeordneten Dr. Francke, Gumbrecht, Warburg und Twesten.
Der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Burghardt, wiederholte seine in der Kommission abgegebenen Erklärungen und sprach sich für das Amendement Twesten, aber gegen das Amendement Warburg aus. Beim Schlusse unseres Blattes begann die Spezial⸗Diskussion.
— (XIII. Sitzungs⸗Periode des Königlichen Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegiums.) Das Königliche Landes⸗Oekono⸗ 1 wird sich am Montag, den 2. März d. J., Vormittags 10 Uhr, im Ständehause hierselbst, Spandauer⸗ straße Nr. 59, versammeln und an diesem und den folgenden Tagen die in der nachfolgenden Tagesordnung bezeichneten Gegenstände in Berathung ziehen. Tages⸗Ordnung: 1) Mit⸗ theilungen des Vorsitzenden.
A. Vorlagen Sr. Excellenz des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten: 2) betreffend die Maßregeln wegen der Rinderpest. (Referent: von Viebahn. Correferent: von Nathusius⸗Hundisburg.) 3) betreffend die Wucherblume Senecio vernalis. (Referent: von Herford. Correferent: von Nathusius⸗Königsborn.) 4) betreffend den Lehrplan für die theoretischen mittleren Ackerbauschulen. (Referent: Dr. Hartstein. Correferent: Rimpau.) 5) betreffend die Maßregeln zur Förde⸗ rung des Real⸗Credits. (Referent: von Rabe. Correferent: Graf von Borries.) 6) betreffend die Petersen'sche Wiesenbau⸗ Methode. (Referent: Graf von Burghauß. Correferent: Baron von Cramm.) 1
B. Propositionen der Mitglieder: 7) betreffend die Maß⸗ regeln gegen die Verbreitung der Schafpockenkrankheit. (Pro⸗ ponent: von Herford. Referent: von Tempelhoff. Correferent: Kaufmann.) 8) betreffend die Beurlaubung von Mannschaften des stehenden Heeres zur Aushülfe in den Feldarbeiten, beson⸗ ders während der Erntezeit. (Proponent: von Rath. Referent: von Hagen), 9) betreffend die Bedeutung der Vieh⸗ und Fleisch⸗ märkte in den größeren Städten des preußischen Staats, resp. des norddeutschen Bundesgebietes. (Proponent: Dr. Engel. Referent: Dr. Hartstein.) 10) betreffend die Errichtung einer Actien⸗Gesellschaft für das landwirthschaftliche Museum in Ber⸗ lin. (Referent: Elsner von Gronow. Correferent: Richter.) 11) betreffend die Förderung der Maulthierzucht in Preußen. (Proponent: Martens. Reßerent: von Borries. Correferent:
von Rath. V 1 h⸗ 9 Entwurf des von dem Kollegio zu
C. Jahresbericht. d erstattenden Jahresberichtes pro 1867. (Referent: von Sal⸗ viati).
— Nach einer allgemeinen Bestimmung werden in den
Königlichen Nadelholzwaldungen alljährlich Sammlungen nach
schädlichen Forstinsekten — sogenannte Probesammlungen