im Gebrauche der W hr geschickt wären, während unser Volk 1 “ mehr vaff zweihundertjährigen Frieden die Waffen nicht zu gebrauchen wußte, und es lag kein Grund vor, den Krieg gegen alle fremden Mächte zu beginnen, denn unser Land war nur eine kleine Insel im Ostmeere, so daß nicht anzunehmen war, daß wir un⸗ sere Ansicht gegen das Uebereinkommen der Welt, daß alle Nationen Freundschaft halten müßten, als ob sie in demselben Hause wohn⸗ ten, allein bei den obenerwähnten Verhältnissen würden auf⸗ recht zu erhalten im Stande sein. Darum stimmten wir zu, Verträge zu machen, um die Freundschaft mit den Fremden zu er⸗ alten. 1 Es war ein großer Schritt für die Japaner, Bekanntschaft mit den Fremden zu machen, und einen Vertrag mit ihnen zu schließen, nur bleibt es zu bedauern, daß wir nicht alle Daimios und das ganze Volk, sei es hoch oder gering, zu verschiedenen Malen befragten und über die Angelegenheiten konsultirten, welche die Fremden betrafen, damit sie später, nachdem wir übereingekommen, die Fremden freund⸗ lich zu empfangen, nichts mehr dagegen hätten einwenden können.
— Die Nr. 8 (vom 21. Februar) des »Justiz⸗Ministerialblattes« enthält u. A. folgenden Beschluß des Königlichen Ober⸗Appella⸗ tionsgerichts vom 3. Januar 1868: »Ist die Straftlage ohne vor⸗ gängige Voruntersuchung erhoben worden, so muß der über die Er⸗ öffnung des Hauptverfahrens beschließende Richter bei Beurtheilung der Zuständigkeit den Thatbestand so, wie er in der Anklageschrift auf⸗ gestellt und behauptet worden ist, zum Grunde legen; es steht ihm in diesem Falle nicht zu, auch die Beweisfrage zu prüfen und die Er⸗ öffnung deshalb abzulehnen, weil er jenen Thatbestand ganz oder zum Theil für nicht genügend dargethan erachtet«, sowie ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗ Konflikte vom 14. Dezember 1867, demzufolge eine Schul⸗Societät nicht berechtigt ist, Anordnungen der Regierung, durch welche ihr Lei⸗ stungen an die Schule oder deren Lehrer auferlegt werden, im Wege einer gerichtlichen Klage anzufechten.
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten. 8
— Der Schutz des geistigen Eigenthums an Schriften und Kunst— werken ist erst in neuerer Zeit ein Gegenstand der Gesetzgebung gewor⸗ den. Für das deutsche Reich mußte derselbe durch kaiserliche Privilegien erworben werden. Nach dem Vorgange des Allgemeinen Preußischen
Landrechts wurden desfallsige Bestimmungen in die einzelnen Landes⸗ gesetzgebungen aufgenommen. Die Bundesbeschlüsse vom 5. Novem⸗ ber 1835 und 9. November 1837 führten demnächst den Schutz des geistigen Eigenthums in das gesammte Gebiet des deutschen Bundes ein. Verträge, welche Preußen in den Jahren 1846 bis 1863 mit England, Frankreich und Belgien abschloß und denen die meisten deutschen Staaten beitraten, verschafften demselben eine internationale Geltung. Gleichwohl ist der Grundsatz der territorialen Geltung des geistigen Eigenthums nicht aufgehoben. Die Schutzfristen sind in den einzelnen Staaten mehrfach verschieden; die Grenzen der unerlaubten Nachahmung, die Förmlichkeiten der Erwerbung, der Kreis der künst⸗ lerischen Production unterliegen in denselben einer von einander ab⸗ weichenden Auffassung, wodurch die Wirksamkett des Schutzes nicht selten beeinträchtigt wird. — Einen Schutz des Eigenthumes an Er⸗ findungen kennt die Gesetzgebung der deutschen Zollvereinsstaaten über⸗ haupt nicht. Das Recht des Erfinders ist der richterlichen Cognition nicht unterstellt und lediglich der polizeilichen Regelung unterworfen. — Eine Ergänzung und Neugestaltung der Gesetzgebung auf diesem Gebiete fordert ein Werk des Oberbergrathes R. Klostermann: »das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen nach preußischem und internationalem Recht« (Berlin, 1867. J. Guttentag), welches zugleich ein reiches Material für eine solche darbietet. Der bis jetzt erschienene I. Band giebt zunächst eine eingehende Vertheidi⸗ gung des geistigen Eigenthums gegen seine noch immer zahlreichen Wider⸗ sacher, die kurze Geschichte desselben und eine umfassende Angabe der Rechtsquellen und Literatur. Der Verfassergeht dann zu einer Erörterung der allgemeinen Grundsätze des geistigen Eigenthums über, wobei er abweichend von seinen Vorgängern das Recht des Erfinders neben das literarische und artistische Eigenthum stellt. Ferner enthält dieser Band die Darstellung des Verlagsvertrages und des Nachdrucksrechts. Der Verfasser berücksichtigt die Praxis, namentlich die Gutachten des Literarischen Sachverständigen⸗Vereins zu Berlin, sowie die nicht⸗ deutsche Gesetzgebung, insbesondere die Englands und Frankreichs. — Der II. Band wird die Patentgesetzgebung aller Länder und die Gesetzgebung über den Muster⸗ und Formenschutz, sowie über den Schutz der Waarenzeichen umfassen. — Von Cannabich's bekanntem Lehrbuch der Geographie (B. F. Voigt in Weimar) ist uns kürzlich des ersten Bandes vierte Lieferung zugegangen. Das Werk, 2 Bände stark, erschein bereits in 18. Auflage, bearbeitet nach den neuesten Friedensbestimw ungen von Prof. Dr. Oertel. Die vorliegende Lieferung umfaßt Rußland, das germanische Tiefland und Oesterreich, und zeichnet sich, wie die früheren Lieferungen, durch eine faßlich übersichtliche Darstellung aus. London, 21. Februar. Lord Bulwer Lytton, der bekannte
Romanschriftsteller, ist von einem in Paris wohnenden englischen Arzte, Dr. Turnbull, von der Schwerhörigkeit, an der er schon seit Jahren gelitten, geheilt worden.
Statistische Nachrichten. Is.
Nach den Kommerzial⸗Uebersichten für 1866 sind vom Aus⸗ lande 588,008 Ctr. Salz in den Zollverein eingeführt worden, wäh⸗ rend dieser 895,403 Ctr. nach dem Auslande abgesetzt hat; es zeigt sich
salze verarbeiten, errichtet worden sind.
also eine Mehrausfuhr von 307,395 Cir. Früher war dies anders, der Zollverein bedurfte zu seiner eigenen Production noch eines erheb⸗ lichen Zuschusses vom Auslande, der im Jahre 1848 sich auf 1,541,770 Centner stellte und in den funfziger Jahren durchgängig noch 1 Mill. Centner betrug. Seitdem ist dieser Zuschuß aber erheblich geringer geworden und seit 1863 ist der Zollverein nicht nur im Stande, durch eigene Production seinen Bedarf vollständig zu decken, sondern kann auch erhebliche Mengen Salz an das Ausland abgeben. Es ist dies durch Entdeckung der bedeutenden Steinsalzlager bei Staßfurt und Er⸗ furt möglich geworden, denen in nächster Zeit noch ein weiteres, erst im vorigen Jahre neu entdecktes Lager bei Sperenberg in der Mark hinzutreten wird, welches gleichfalls von großer Mächtigkeit sein soll. Wenn gleichwohl noch immer erhebliche Mengen Salz vom Auslande ein⸗ geführt worden sind, so kommt hierbei in Betracht, daß in einzelnen Theilen des Zollvereins wegen ihrer Entfernung von den inländischen Salzlagern die Versorgung mit ausländischem Salze sich weniger kostspielig stellte. Am bedeutendsten ist die Einsuhr in den Ostseechafen gewesen (1866 377,180 Ctr.), namentlich von England, Torrevieja und St. Ubes. Auch aus Frankreich (Lothringen) sind 159,421 Ctr., aus Holland 47,458 Ctr. hauptsächlich zur Versorgung der Rheinprovinz und Luxemburgs eingeführt worden. Preußen hat von dem in 1866 im⸗ portirten Salze 556,442 Ctr. oder etwas über 94 pCt. erhalten. — Die Ausfuhr von Salz hat bedeutend zugenommen, sie betrug 1836 nur 1250 Ctr., stieg im Jahre 1842 bis auf 105,357 Ctr., ging dann nach und nach bis 1298 Ctr. im Jahre 1853 zurück, ist von da ab aber in stetem Steigen begriffen gewesen, so daß für 1857 — 181,473 Ctr., 1859 — 277,889 Ctr., 1861 — 404,458 Ctr., 1863 — 566,288 Ctr., 1866 — 895,403 Ctr. in Betracht kommen. Von dem letzteren Quan⸗ tum sind 487,/730 Ctr., also über die Hälfte, nach Hamburg, 150,857 Centner nach Oesterreich, 132,207 Ctr. nach den Niederlanden, 50,858 Centner nach Holstein und Lauenburg, 48,421 Ctr. nach Bremen, 14,615 Ctr. nach der Schweiz, 9243 Ctr. nach Mecklenburg ausgeführt worden.
Die eigene Salzproduction des Zollvereins hat im Jahre 1866 ca. 9 ½ Mill. Ctr. betragen; rechnet man derselben die Einfuhr mit 588,008 Ctr. zu und bringt die Ausfuhr mit 895,403 Ctr. in Abzug, so bleiben zum Verbrauch ca. 9,200,000 Ctr. oder etwas über 25 Pfund pro Kopf der Bevölkerung, während der Kopfverbrauch im Jahre 1860 nur 19 Pfund betragen hat. Die Zunahme ist in weni⸗ gen Jahren eine erhebliche gewesen, sie beruht namentlich in dem Um⸗ stande, daß in der Nähe der Steinsalzlager bei Staßfurt mehrere be⸗ deutende chemische Fabriken, welche die geförderten Kali⸗ und Abraum⸗ Der durchschnittliche Verbrauch von Salz zum menschlichen Genuß hat im Zollverein bisher nur etwa 17 Pfund für den Kopf betragen.
— Nach der vom Herzoglichen Staats⸗Ministerium veröffentlichten Uebersicht beträgt nach der am 3. Dezember 1867 erfolgten Zählung die Bevölkerung des Herzogthums Meiningen 180,241 Seelen, 2176 mehr als im Jahre 1864. Nur in der Residenzstadt und im Amtsbezirk Kamburg hat die Einwohnerzahl abgenommen.
Kopenhagen, 19. Februar. Die Kriegssteuer auf ein⸗ geführte Waaren betrug in den letzten 10 Minuten 768,744 Thlr. und auf die Branntweinproduction 440,114 Thlr., im Ganzen 1,208,858 Thlr., gegen 1,193,009 Thlr. während desselben Zeitraums im vorigen Finanzjahr. Die dänischen Zollintraden beliefenr sich in den verflossenen 10 Monaten auf 6,561,903 Thlr. und zeigten eine Mehreinnahme von 345,268 Thlr. gegen denselben Zeitraum im Finanzjahr 1866—1867.
8 — Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Berlin, 24. Februar. Verschiedentliche zur Sprache gekommene Ausstellungen gegen die in den letzten Jahren in den Militair⸗ Bäckereien in Aufnahme gekommenen Backöfen auf Steinkohlen⸗ Feuerung haben, wie das »Milit.⸗Wochenbl.« mittheilt, das Militair⸗ Oekonomie⸗Departement des Königl. Kriegsministeriums veranlaßt, Versuche mit den nach dem Prinzip der sogenannten Hochdruck⸗Wasser⸗ heizung konstruirten Wasserheizungs⸗Backoͤfen, wie solche namentlich von der Firma Wieghorst u. Sohn in Hamburg in deren Brotfabrik eingeführt sind, anstellen zu lassen. Die nach diesem System von den Wieghorst u. Sohn in den Militair⸗Bäckereien namentlich zu Erfurt seit dem Jahre 1866 und hier hergestellten Backöfen haben in Vergleich zu den Backöfen auf resp. Steinkohlen⸗, Braunkohlen⸗ ꝛc. Feuerung vielfache Vorzüge herausgestellt und überhaupt sich so bewährt, daß es beabsichtigt wird, diese Art Backöfen bei vorkommenden Neuanlagen in Anwendung zu bringen, so weit die Lokalität des betreffenden Bäckerei⸗Gebäudes solches nicht behindert.
Kiel, 20. Februar. Auf der Werfte der Norddeutschen Schiffsbaugesellschaft ward vor einigen Tagen das dritte eiserne Dampfschiff vollendet. Dasselbe ist 106 Kommerzlast groß und wird durch eine Actiengesellschaft in regelmäßige Fahrten zwischen Kiel und Gothenburg gesetzt werden.
— Der für die Instandhaltung des schiffbaren Theiles der Ems bestimmte etatsmäßige Fonds von 5000 Thlr. ist, nach einer Mittheilung der Königlichen Regierung zu Münster in Nr. 7 des Amtsblattes, im Jahre 1867 bis auf einen geringen Betrag seinem Zwecke entsprechend verwendet worden. Obwohl der Herbst und der Winter 1866/67 bedeutende und sehr lange andauernde Hochfluthen ge⸗ bracht haben, so sind dadurch doch keine wesentlichen Beschädigungen an den Strombauwerken in der Ems entstanden und nur vielfache mehr oder minder erhebliche Uferabbrüche zu beseitigen gewesen. Die Buhnen und Flechtzäune hatten wenig gelitten. Nach der im Früh⸗ jahr 1867 aufgenommenen Peilung der ganzen Stromstrecke zeigen sich nur 4 Stellen, welche bei einem Pegelstande von 2 mam Grevener
Pegel und 9 701 am Mesumer Pegel nicht 3 Fuß Fahrtiefe hatten.
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Diese seichten Stellen sind durch geeignete Maßnahmen vollständig be⸗ seitigt worden, und es ist nunmehr den dkʒebedcheghae mit voller Ladung bei einem Wasserstande von 2/6 am Grevener und von 10/1“ am Mesumer Pegel bis nach Schöneflieth hinauf⸗ zukommen. — Zu den Uferdeckarbeiten sind verwendet wor⸗ den 716 Schock Faschinen, 762 ½ Schock Buhnenpfähle, 9 Fhot, Sgang 19 si 5 Steine, wozu die Uferbe⸗ itzer S Faschinen, 6 ock Buhnenpfähle ã Heins wngnheahg beenenen de hnenpfähle und sämmtliche er Schiffsverkehr auf der Ems bis Rheine hat sich auch in die⸗ sem Jahre nicht gehoben und wird bis Greven henir h, 105 un R. gen Wasserstände und des vorhandenen guten Fahrwassers von Jahr zu Jahr geringer. In Rheine passirten die Unterschleuse zu Berg 299 Pünten mit 3016 Last Ladung (also durchschnittlich 10 Last) — zu Thal 281 Pün⸗ ten mit 4181 ½ Last (durchschnittlich 14 ½ Last). — Gegen 1866 sind 313 Schiffe und 594 Last weniger angekommen und 2022 Last weniger ab⸗ gegangen. In Greven sind nur 36 Pünten mit 458 ¼ Last (durchschnittlich 12½). — Auch an Holzflößen sind 59 weniger den Fluß hinabgegan⸗ gen, wie im Jahre 1866, nämlich statt 80 nur 21. 8 Die zu Rheine und Greven gelöschten Waaren bestanden in Ge⸗ treide, Cichorien, Rapps und Leinsamen, Oel und Oelkuchen, Kolonial⸗ waaren, Wein, Kreide, Eisen, Ziegelsteinen, Cement, Bauholz, Bret⸗ tern, Käse und Butter, Dünger, Theer, Knochen, Stroh, Roggen und Ziegeln bildeten die Hauptbefrachtung. Zu Thal gingen hauptsächlich Kalksteine, Bauholz und Mehl, auch etwas Eisen, Steinkohlen, Ko⸗ lonttigage ansden, Tabar und Buchweizen. er höchste Wasserstand (am 11. Februar) betrug am Pegel zu Greven 197 9 ; zu Mesum 217 3“. Der niedri reven 0 2 8 Biechan 9 z s 3 er niedrigste zu Greven 0w 2“ — Von dem deutschen Mineralogen Mauch ist, wie vom K der guten Hoffnung, 13. Januar, gemeldet henn9, eine Entdedung von Goldlagern in der Kolonie gemacht, deren einige bis 60 Meilen lang und 20 M. breit sind. Das Gold kommt in Quartzadern vor.
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Landwirthschaftliche Nachrichten.
Berlin, 24. Februar Aus dem am Sonnabend, 22. d. I in 111“”“ des Kongresses Heong beunfer Landwirthe zur Berathung gelangten S en wir folgend dane bevor; hung g ungter Statut heben wir folgende
Artikel 1. Zweck des Kongresses. Durch die Gründung des Kongresses Norddeutscher Landwirthe soll ein “ zu ö samem Zusammenwirken Behufs Wahrnehmung der Interessen der Landwirthschaft im ganzen Umfange des Norddeutschen Bundesgebietes geschaffen werden. Die Theilnahme der süddeutschen Landwirthe ist willkommen.
Artikel 2. Wirkungskreis des Kongresses. Der Kongreß wird es als eine seiner wesentlichsten Aufgaben erachten, neben all⸗ gemein technischen, solche wirthschaftspolitische Fragen zu verhandeln, bei denen die deutsche Landwirthschaft besonders betheiligt ist, und die aus den Verhandlungen sich ergebenden Beschlüsse, auf dem im ein⸗ zelnen Falle sich empfehlenden Wege zur Geltung zu bringen, eventuell dieselben den gesetzlichen Organen des Norddeutschen Bundes zur Kennt⸗ Föhnase zu
Artikel 5. Versammlung des Kongresses. Der Kongreß versammelt sich Me im Menat Februar und kgfin⸗ tuirt sich in der ersten Sitzung durch die Wahl seines Vorstandes.
„Es lag zu der Berathung des Entwurfes eine große Zahl von An⸗ trägen vor, von welchen nach längerer Diskussion angenommen wurden:
1) ein Antrag des Prof. Dr. Birnbaum: im Artikel 2 statt „neben allgemein technischen ꝛc. Fragen« zu setzen neben den tech⸗ nischen ꝛc. Fragen;
2) ein Antrag des Regierungs⸗Raths Haffer, als Absatz 7 des Art. 8 hinzuzufügen: »Die Kommissionen sind beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet die Stimme des Vorsitzenden«;
- 3) ein Antrag des Hrn. Mühlenbeck⸗Wachlin: In Alinca 1 des Artikel 9 statt »9 gewählt werden« zu setzen: 2»12 gewählt werden⸗ und statt »9 weitere Mitglieder« zu sagen »6 weitere Mitglieder⸗;
4) ein Antrag des Hrn. Prof. Birnbaum: als Ueberschrift zu setzen: »Statut fuͤr den Kongreß Norddeutscher Landwirthe«.
„Die übrigen Artikel des Entwurfes wurden genehmigt. Nach einer kurzen Unterbrechung die Wahl des Ausschusses vorgenommen. 8 Während der Zählung der eingegangenen Stimmen durch das Bureau des Kongresses ging die Versammlung zur Fortsetzung der inder vorigen Sitzung vertagten Debatte über indirekte Besteuerung über. An der Debatte betheiligten sich die Herren Kiepert, Dr. Franck, v. Wedemeyer, Niendorf, Güssen, Philippson und Sombart und es wurden folgende nträge angenommen:
Von den Herren Sombart und v. Wedemeyer: Der Kon⸗ greß erklärt: die Landwirthschaft trägt fast zu allen durch. bn Zolltarif erhobenen Steuern bei, wird durch einzelne dacselhen z. B. die Eisenzölle wesentlich behindert. 12) Die Land⸗ Pir hschaft fürchtet auf keinem Gebiete der landwirthschaftlichen
1“ die Konkurrenz des Auslandes, bedarf daher keines Schutz⸗ 2 es. 3) Bei dem egenwärtigen Umfange und dem Stande der sachnischen Nebengewerbe liegt es nicht im Interesse der Landwirth⸗ den Besteuerungsmodus für Spiritus und Zucker zu ändern, 1 veMeach würde die Einführung einer direkten Fabrikatsteuer nachtheilig ehle ie Entwickelung der Landwirthschaft und deren Industriezweige ein⸗
rken. Eine Besteuerung des Rübensaftes oder Krautes erscheint ver⸗
werflich 4) Der Ausschuß wird beauftragt, die erforderlichen Schritte 9 ½ 1⁷ üis Berücsichtigung der Interessen der Landwirthschaf Zolltarif SE 2g Bed 2e — b Zollta erwirken. — Von Herrn Kiepert⸗Marienfelde zur Frage 6 n Nr. 88 “ bendemn He 6 ongreß nfccde 1 die NMa dac⸗ „ist diejenige Jorm der Besteuerung der Spiritusfabrication, unter welcher das Gewerbe die gegenwartige Blüͤthe erreicht ha be hält de gege t, — derselbe an egnede Neehenaltlen “ landwirthschaftlich fär nerlelae halt 8 Vhnns eser Gesetzgebung, welche vom Jahre 1819 an datirt, G Es sollte nunmehr nach der Tages⸗Or g die des landwirthschaftlichen Versicherunges Ienung 11 Knoblauch beantragte jedoch, wegen der Wichtigkeit der Sache und wegen der vorgerückten Zeit, den Gegenstand von der Tages⸗ 82 es dem Ausschuß anheim⸗ 1 n, nächsten Kongreß auf die Tages⸗Ord zu bringen. Der Präsident wSs. die A vmnung sich damit einverstanden. Sodann wählte die Versamm⸗ “ für das Genossenschaftswesen, die Herrer des — Oldenburg, Schumacher — Zarchli Dr. Lette von Knebel⸗Döberitz, Holtz — Alt⸗Marien, 1.— Plagwitz, von Corswandt, von Benda und Dr. Wilkens. — Da die Stimmzähler das Resultat der Ausschußwahl noch nicht ermittelt, so schritt man zum Schluß der Sitzung. Herr Hirschfeld ergriff das Wort und sprach dem Präsidenten Nammens der Ver⸗ sammlung den Dank für die Mühe aus, mit der er sich der Lei⸗ tung der Angelegenheiten unterzogen. Die Versammlung erhob sich „und brachte dem Präsidenten ein dreimaliges Hoch aus. Der Präsident von Sänger dankte für diesen Beweis großer Freund⸗ lichkeit und für die bewiesene Nachsicht und schloß sodann die Sitzung mit dem Wunsche, daß das Resultat des Kongresses nicht blos für die Thasrfehrher⸗ sondern auch für die weiteren Kreise ein günstiges sein werde. ‚Nicht leicht werde es eine Versammlung geben, so aus allen verschiedenen Theilen des Landes zusammengesetzt, so wenig bekannt so wenig vorbereitet, welche in einer sechstägigen Sitzungsdauer mit solchem Eifer, solcher Sachkunde und Präcision ihre Aufgabe gelöst.
(er hoffe, die Mitglieder werden in
und stimmte dreimal begeistert in den Ruf ein.
Das Resultat der Versammlung sei ein außerordentlich günstiges, r ihrer Heimath für den zweite Kongreß Propaganda machen und derrs⸗ 1114“ freuliche, vielleicht große Resultate erreichen. Diesen Wunsch wolle er den Mitgliedern mit auf die Reise geben. Dies sei die Bitte welche er an das Lebewohl knüpfe, das er den Mitgliedern hiermit zurufe. Hr. Hillmann bat darauf, die stenographischen Be⸗ richte in größerer Anzahl drucken und im Lande verbreiten zu lassen. Hr. Schumacher (Mecklenburg). Meine Herren! Nicht als wenn es so Sitte wäre, sondern weil mein Herz mich es heißt/ fordere ich die Mitglieder des Kongresses Nord⸗ deusscher Landwirthe auf, demjenigen, der die verschiedenen Theile Norddeutschlands wieder vereinigt hat, dem Schirmherrn des Nord⸗ deutschen Bundes ein dreifaches Hoch zu bringen: Se. Majestät der deutschen Bundes, lebe hoch! hoch! hoch! Die Versammlung erhob sich schloß sodann die Sitzung und den Kongreß. — In E11“ Ausschuß sind gewählt: von Sänger — Grabowo, Rüder — Oldenburg, Noodt — Berlin, Dr. Bekker — Greifswald, von Saucken — Julienfelde, hg F Sehatacch Sis mhah. — Ermsleben, Pogge — Roggow, de 4 8 3 f 2 , 7„ 5 82 edend —J. 8g orf, Dr. Birnbaum — Plagwitz, Güssen — Criele, — Uebersicht über die Weizen⸗ und Roggenpreise fü d Haupt⸗Getreidemärkten der Monarchie. Um Pegseralesisursaee 68 leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der Berliner Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen (loco und ohne Säcke) in Thalern berechnet. 8 „Weizen. 1. Februar. 8. Februar. Königsberg 102 1½ 102 % 1 78 ¼ — 111 ½ 97 ½ — 108,;, 95 - 112 99 - 111¾ 79 — 102*) 83 — 101*) 83 — 102*) 83 - 104*) 96 5 — 104 ½ 96 ⅛ — 104 ½ 96 — 104 ½ 96½ — 105 ¼ 89 —- 106 89 — 107 90 — 108 90 — 101 ¼ 89 ⅛ — 100 ½ 90 - 100 % 95 — 99 91 ⅞ — 96 ½ 93 ¼ — 96 ½ 101⅔ 101½ 101 ½ .Februar. 8. Februar. 15. Februar. 79 ½ 80 77 — 79 ½ 74 — 78 Posen ..... 75 — 79*) 74 ½ — 78*) Stettin. 76—78 77 — 79 Berlin 79 78 ½ — 80 ½ Breslau .. 73 12)—76 ⅛ 72 ⅞ — 76 % Magdeburg.... 79 —880 79 —O82 Cöln 85 1“
*) Nach dem Wochenbericht. u“ 1““
Oppeln, 17. Februar. (Schlef. Ztg.) Da amtlichen Nachrichter und Ermittelungen zufolge die Rinderpest in österreichisch Schlesien er loschen und die zuletzt daselbst infizirt gewesene Ortschaft Lobensteirn für seuchenfrei erklärt worden ist, so hat sich die Königliche Regierung hierselbst veranlaßt gesehen, für denjenigen Theil der Landesgrenze, welcher den Kreis Leobschütz von dem benachbarten österreichisch Schle⸗ sien scheidet, nunmehr ebenfalls die Bestimmungen des §. 4 der Ver⸗ ordnung vom 27. März 1836 (Ges. Samml. Nr. 173) außer Kraft und an Stelle derselben die des §. 3 a. a. O. in Wirksamkeit zu setzen Der §. 3 besteht sonach für die gesammte Landesgrenze des Regie rungsbezirks nunmehr bis auf Weiteres zu Recht.
V König Wilhelm von Preußen, der Gründer und Schirmherr des Nord⸗
15. Februar. 22. Februar. 102 12 102
Stettin... Berlin Breslau Magdeburg .... Cöln
Roggen: Königsberg Danzigg..
101 ½*