1868 / 48 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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867 darauf hingewiesen, nach Anhörung der Interessenten« 18 und es läßt sich kaum ein Fall denken, wo die Regierung gegen die Wünsche der Interessenten entscheiden sollte. Eine Entscheidung glaubte aber die Regie⸗ rung sich vorbehalten zu müssen, für einzelne, wenn auch seltene Fälle; wenn z. B. einmal ein Geometer von der Gemeinde gewünscht werden sollte, der vielleicht durch verwandtschaftliche Verhältnisse oder sonst einzelnen Mitgliedern zu nahe stände. Da würde die Regierung doch wohl das Recht haben müssen, zu refüsiren; oder wenn um ein anderes Beispiel zu wählen die Gemeinde einen Geometer wünschen sollte, der schon so vielfach in Anspruch genommen ist, daß die Ausführung der und über das Maaß der Beschäftigung der einzelnen Geometer wird doch bei der Centralstelle die beste Uebersicht sein. In solchen Fällen muß doch am Ende die Regierung das Recht und die Macht haben, zu sagen: »Nehmt den Mann nicht, der ist zu sehr beschäftigt, nehmt irgend einen andern, weni⸗ ger beschäftigten Mann.« Bis jetzt ist die Regierung in dieser Beziehung auf die allerhumanste Weise vorgegangen; sie hat die Wünsche der Interessenten stets beachtet. Mir liegt die Er⸗ klärung der Provinzial⸗Regierung vor, daß sie auch künftig fortgesetzt die Sache so handhaben werde, und ich glaube, man kann schließlich auch noch auf den Trost zurückgehen, daß, wenn jemals die Regierung irgendwo eine büreaukratische Willkür üben wollte, dann doch der Weg der Beschwerde an die Central⸗ stelle immer noch offen bleibt. Ich finde also auch gar kein Bedürfniß, an dieser Bestimmung des Gesetzes irgend etwas zu ändern, und ich möchte überhaupt der Erwägung des hohen Hauses anheimgeben, ob es wohl zweckmäßig wäre, schon jetzt, wo noch von keiner Seite her eine Beschwerde erhoben worden ist, die Bedenken vielmehr lediglich theoretischer Art sind, an der Ver⸗ ordnung irgendetwasändern zu wollen. Warten wir doch ab, ob sich irgend ein Mißstand herausstellen wird, und ich bitte das Haus, im⸗ mer das Vertrauen zur Regierung zu haben, daß sie ganz ge⸗ wiß die erste sein wird, die eine auch nur als wünschenswerth anerkannte Abänderung anbahnt, daß sie mit Freuden die Ini⸗ tiative ergreifen wird, etwas zu ändern, was sich dem Lande als unbequem dokumentirt; denn sie kennt keine andere Absicht, als die, den Wünschen und Bedürfnissen des Landes entgegenzukommen. Ich bitte Sie, meine Herren, lassen Sie gegenwärtig auch diesen Antrag, wenngleich derselbe durch den Vorschlag des Herrn Referenten sehr gemildert ist, fallen und gehen Sie über die ganze Angelegenheit zur Tagesordnung üͤber, so lange bis irgend eine Beschwerde, aus der Praxis des Lebens gegriffen, sich kund thut.

Die politische Lage Japans.

II.

Damals hatte man die Ansicht, daß es am besten sein würde, zu⸗ erst ein sehr kurzes und einfaches Uebereinkommen mit den Fremden zu treffen, die näheren Arrangements aber für die Zukunft aufzusparen, in der unser Volk sich gegen seine alten Ansichten in das neue Ver⸗ hältniß des Fremdenverkehrs gefunden haben möchte, allein wir sehen jetzt, daß dies ein Mißgriff war, und dies die Ursache ist, aus der viele und schwere Verwickelungen mit Bezug auf die Fremden ent⸗ standen sind.

Die größten Daimios wünschten dann selbst Taikun zu werden und machten dem Mikado allerhand unbegründete Vorstellungen, daß Alles schlecht sei, was der Taikun thue. Da es nun für uns sehr peinlich ist, hier die verschiedenen Ursachen anzugeben, durch welche die Macht des vorigen Taikuns hinterlistigerweise geschwächt worden

ist, so sollen wir nichts weiter darüber sagen.

Obschon wir nicht sagen können, daß Alles, was unter dem vorigen Taikun mit Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten ge⸗ schehen ist, sehr gut gewesen sei, so haben wir (d, h. die Regierung)

och stets an dem Vorsatze festgehalten, allen Feindseligkeiten gegen die Fremden zu wehren und alles dasjenige auszuführen, was in den

Verträgen mit denselben versprochen war.

Ferner ist zu erwähnen, daß unser jetziger Taikun, groß an Tha⸗ tenlust und voll Muth (ja er ist beides in ungewöhnlichem Maße) gewiß der Mann ist, welcher die Regierungsform, wie sie Jyeyasu geschaffen, stärker zu machen im Stande ist. Und wäre es nicht der gegenwärtige Taikun, der augenblicklich die Macht in Händen hat, so wäre nicht abzusehen, wie die früher mit den Fremden abgeschlosse⸗ nen Verträge ausgeführt werden sollten.

Unser gegenwärtiger Taikun hatte es bald als die Grundlage aller Staatskunde erkannt, daß alle Befehle von einer Hand ausgehen müßten. Zu Anfange der Zeit, als er zum Taikun ernannt wurde, hielt er sich eine geraume Zeit in Kioto auf, und da er sich überzeugte, daß dort viel Falsches in der alten Staatskunde bestehe, weigerte er sich, das Taikunat anzunehmen. Nur gezwungenerweise nahm er es an, da die fremden Staaten es zur Zeit nothwendig machten, einen mit den aus⸗ wärtigen Angelegenheiten vertrauten Mann an der Spitze zu haben. Und niemand anders als er vermag die bereits geschlossenen Verträge mit den Fremden (trotz der Schwierigkeiten) zur Ausführung zu bringen

nd so den Namen des Japanischen Reiches groß zu machen. Er erief die Vertreter aller Länder it

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6 11“ ““ ““ 111.“ . abgeschlossen, nach Osaca, behandelte dieselben nicht allein sehr freund⸗ lich, sondern erfüllte auch alles, was in den Verträgen mit den Frem⸗ den versprochen war. Dies Alles mag als Beweis dienen, daß unser gegenwärtiger Taikun nicht allein seine Pflicht erfüllt, sondern sich auch in vielen schwierigen Lagen als zuverlässig erwiesen hat.

Als nun alle Verträge erfüllt waren und wir uns den Fremden gegenüber nicht mehr zu schämen brauchten, beabsichtigte der Taikun auf die Regelung der inneren Angelegenheiten des Reiches überzu⸗ ehen. geh Bei den vielen im Lause der Zeit im Reiche vorgegangenen Ver⸗ änderungen müssen selbstverständlich auch die Form und Art der Re⸗ ierung einer Veränderung unterliegen, und es stehen heute manche Gesetze, die sich in alter Zeit vorzüglich bewährt haben, im Wider⸗

Consolidation vielleicht Jahre lang zurückgelegt werden müßte stmuch ar vi erxne e gemnge an

Da, wo eine Aenderung der Regierungsgesetze nothwendig gewor⸗ den ist, können wir uns nicht mehr mit den Vorschriften einer ver⸗ alteten Regierungskunst genügen lassen. 8

Wenn der Taikun seine Absicht nicht ausführen kann, so wird ihn dies sehr schmerzen. Wir haben bereits oft versucht, diese alten Ge⸗ setze umzuändern, allein der einzige, welcher die genannten, den frem⸗ den Verhältnissen entsprechenden Vorhaben ausführen kann, ist kein anderer, wie unser gegenwärtiger Taikun, der mit den fremden Ver⸗ hältnissen vertraut ist. Legt daher der Taikun sein Amt nieder, so thut er dies in der Absicht, daß alsdann alle Befehle von einer Hand ausgehen. Diese Ansicht muß zur Geltung gebracht werden, da dies auch so nach den Gesetzen aller fremden Länder geschieht; aber bisher ist noch nie in vapan danach verfahren worden.

Gehen die Befehle nicht ins Gesammt von einer Hand aus, so dürfte es unmöglich sein, das Land in Zufriedenheit zu erhalten.

In diesem Sinne wollen wir die Meinungen der vielen Daimios anhören, über den Grund der entstandenen Unruhen, und welche Dienste sie der Regierung zu leisten gewillt sind. In diesem Falle wird der Taikun die Regierung, die seine Vorfahren von allen Zeiten her bis auf den heutigen Tag geführt haben, an den

ikado zurückgeben, und die großen Geschlechter und Familien aufrufen, um sie eingehend über die gegenwärtige Lage Japans zu befragen, und wir werden das Land dann auf einen solchen Punkt bringen, daß in Zukunft nichts zu ändern oder zu verrücken möglich ist, und das Glück und die Freiheit unseres Landes sollen dann für lange Zeit erstarken. Solches ist die Herzensmeinung un⸗ seres Taikuns, und sie übertrifft Alles bei Weitem, was die vielen anderen Leute gethan haben.

Solches ist augenblicklich der wahre Zustand im japanischen Reiche, und es herricht bei dieser Gelegenheit kein Zwiespalt zwischen Japanern und Fremden, also seid nicht besorgt darüber. Ganz von selbst versteht es sich, daß in Zukunft keinerlei Schwierigkeiten zwischen Japanern und Fremden entstehen sollen, da es die einzige Absicht un⸗ seres jetzigen Taikuns ist, selbst in dieser kritischen Zeit kein Wort an den Verträgen mit den Fremden zu ändern, und wir denken, daß auch die Daimios, die durch den Taikun zusammengerufen worden und deshalb kommen sollen, nicht zweifelhaft über die auswärtigen Angelegenheiten sein, sondern auf das richtiges⸗Urtheil des Taikuns hören werden, und daß die geringeren Daimios und Hattamottos natürlich dem Taikun gehorchen werden.

Wir wünschen, daß die fremden Regierungen in Folge der be⸗ stehenden Freundschaft mit unserer Ansicht übereinstimmen werden, und wir hoffen auf ihre Unterstützung, so daß wir in späterer Zeit im Stande sein moͤgen, zu sagen, daß die Einheit und Macht unseres Landes mit ihrer Hülfe hergestellt worden sei.

Unsere Auseinandersetzung bricht hier ab. Ueber den Verfolg der Angelegenheiten werden wir Ihnen sofort Mittheilung machen, sowie ein Beschluß gefaßt ist, wie wir dies schon früher an Sie geschrieben

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Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten.

delskammer wurde eine Zuschrift des Handelsministers verlesen, in welcher der Kammer eröffnet wird, daß der Minister zur Untersuchung der allgemein gewordenen Beschwerden über die Frachttarife der Eisen⸗ bahnen ein Comité niedergesetzt habe.

Die Hermannstädter Stadt⸗ und Stuhlskommunität hat an den Königlich ungarischen Minister für Communicationen Grafen Emerich v. Miko über das vom Königlich ungarischen Handels⸗ ministerium veröffentlichte Eisenbahnnetz für Ungarn und seine Neben⸗ länder vom 20. AÄugust 1867 eine Denkschrift gerichtet. In dem mini⸗ steriellen Eisenbahnnetzentwurf für Siebenbürgen werden folgende Linien vorgeschlagen: 1) Die Fortsetzung der FiheG wwardeis Klatsihnb heg bis nach Kronstadt und zur Landesgrenze bei Bodzau; 2) die Zweig ahn von Kapus nach Hermannstadt; 3) die Linie Kronstadt⸗Csik⸗Szereda⸗ Gyergyô⸗Szt.⸗Miklös; 4) die Flügelbahn von Zerend oder Hadreév nach Maros⸗Vöͤsärhely; 5) die Linie Klausenburg⸗Bistritz. Es ist darin die Hermannstadt⸗Rothenthurmer Linie ausgelassen und die er⸗ wähnte Denkschrift beschäftigt sich besonders mit dieser Linie und sucht nachzuweisen, daß der Ausbau derselben, d. h. die Verbindung Sieben⸗ bürgens auf dem von der Natur bezeichneten Wege mit der kleinen und großen Wallachei nicht nur für Hermannstadt eine Lebensfrage, sondern für den industriellen Aufschwung eines großen Theiles von

niescnsder⸗ Linie Hermannstadt⸗Rimnik⸗Pitest⸗Rustschuk nicht aus hlie 3 88

welche bereits Verträge mit Japan

In der am 19. d. M. abgehaltenen Sitzung der Wiener Han⸗

bruar 1868.

Siebenbürgen unerläßlich sei und die Linie Kronstadt⸗Bodzau⸗ Galat

m unserem Firmen⸗Register sind zufolge Verfügung vom 18ten

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4 2₰

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Handels⸗Regist er.

Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter

Nr. 5185 ng dder Kaufmann zu Berlin,

lauerstraße Nr. 47a.), Firma: Bernhard Segall,

eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Februar 1868 am selben Fene Die unter Nr. 2873 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige

Firma

. L. Bendheim, 1“ Inhaber: Kaufmann Liepmann Bendheim, ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Unter Nr. 1999 des Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige Handlung,

Firma Louis Mendelssohn,

und als deren Inhaber der Kaufmann Louis Mendelssohn zu Berlin

vermerkt steht, ist zufolge heutiger Versügung eingetragens

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte auf die Kauf⸗ und Rudolph Mendelssohn, beide irma ist nach Nr. 2254 des

n E1134“*“ u Berlin, übergegangen. Die 1 Gesellschafts⸗Registers Die Gesellschafter der hierselbst unter der Fima sietziges G schans hen delssohn iges Geschäftslokal: Klosterstraße Nr. 44 am 1. Januar 1868 errichteten offenen Fend che efechat sind 1) der Kaufmann Jacob Mendelssohn, 2) der Kaufmann Rudolph Mendelssohn, Dies ist; z 9 eerdin Dies ist in das esellschafts⸗Register unter Nr. 2254 3 Verfügung vom 22. Februar 1868 am seiben Tage 111“ Die dem Kaufmann Jacob Mendelssohn für die fruͤhere Einzel⸗ firma Louis Mendelssohn ertheilte Prokura ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 363 im Prokuren⸗Register gelöscht.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma

(Damen⸗Confecti 8Bensbeirn Confections⸗Geschäft en gros, jetziges Geschäftsl 1

Niederlagstraße Nr. 4, vom 1. April 1168909, ölbaf 23 18

„Beau⸗LAkademie Nr. 4), am 1. Januar 1868 errichteten offene Hand lsgesellschaft sind die

Kaufleute: 1 Liepmann Bendheim,

2) Adolph Abraham Schultz, X“ beide zu Berlin. Dies ist in das

fügung vom 22. F. 89 188 ve.Ss 2. Februar am selben Tage ei Berlin, den 22. Februar 1868. Henecege hagrn

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Eivilsachen.

.“

zufolge Ver⸗

1“

In unser Handels⸗Firmen⸗Register ist zufolge heutigen Tage LER164““ ad Nr. 33. Firma: E. Frank in Friedeherg, Inhaber: Kaufmann Ephraim Naphtali Frank sen., Kolonne Bemerkungen: Die Firma ist durch den Tod des Inhabers ecexerloschen. Firma: A F. Kuklinsky in Friedeberg, Inhaber: August Ferdinand Kuklinsky, Kolonne Bemerkungen: Die Firma ist durch Aufgabe des Geschäfts Inh berloschem tt Inhaber: die Wittwe des Kaufmanns Franz Seeger Martha geborne Skerl, 1 6 DOrt der Niederlassung: Friedeberg N. M., ö Franz Seeger. Inhaber: Gutsbesitzer Wilhelm Hagse, Ort der Niederlassung: Friedeberg N. M., Firma: W. Haase. Friedeberg, den 21. Februar 1868. 8 Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verfügung vom

16““

I 4 In unser Firmen⸗Register ist Nr. 116 als Firmen⸗Inhaber: Wilhelm Schwarz zu Vierraden. G Ort der Niederlassung: Vierraden. 3 8 einget Schwarz. getragen zufolge Verfügung vom 20. Februar 1868 am 20. Fe⸗

Schwedt, den 20. Februar 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Seelow.

(Weinhandlung en gros) Bernhard Segall Ort der Niederlassung: Berlin Ijetziges Geschäftslokal: Prenz⸗

ist durch Beschluß vom 4. hunderttausend Thaler erhöht und in 400 von je 500 Thlr. Fünfhundert Thaler die auf bestimmte

haber lauten, zerlegt, was dur 7 1— Handels. (Gesellschafts⸗ ch Verfügung von gestern heute in das

11“

seit

Februar 1868 gelöscht:

1868 am 20,. Februar 1868 unter Nr.

Gusow« und als deren Inhaber der 8. mann Hellwig daselbst Kaufmann O

die unter der gemeinschaftlichen Firma

mit dem Sitze in Bahn, demselben Tage eingetragen.

behufs gegenseitiger Beschaffung nöthigen standsmitglieder sind:

“.“

schehen unter der Firma und der Unterschrift von mindestens zwei Vor⸗ standsmitgliedern durch Kurrende und durch Anschlag 88 Rassoeihar.

Büreau IV. eingesehen werden.

unter der Firma Julius Raäabe et Comp.

a) die Nr. 28 verzeichne Fir 3 Gußogs zeichnet gewesene Firma »Herrmann Päch« zu die Nr. 53 wegen eines nunmehr aufgehobenen Zwei blissements zu Letschin verzei 1“ net gewesene E. Buchhandlung« des Dr. vfäschges ge 1 WFienmae 8

Königliche Kreisgerichts⸗Deputati

. hts⸗ ion zu .““

In unser Firmen⸗Register ist zufolge Verfuͤgung 188eg 59 die Firma »O. Hellwig zu

tto Wilh

16““

Zufolge Verfügung vom 14. Februar d. J. ist am 18. dess. M.

& J. Dueck 1

seit dem 1. April 1867 aus den Kaufleuten

1) Gerhard Dueck, 2) Johann Duceck,

bestehende Handels⸗Gesellschaft in das diesseiti Register unter Nr. 88 Cöö diesseitige Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Elbing ihren Sitz

1 mit dem Bemerken, daß dieselbe in

Elbing, den 18. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Das Grund⸗Kapital der sub Nr. 47 in unser Handels⸗ (Gesell⸗

schafts⸗) Register durch Verfügung vom 21. Februar 1866 ei Kommandit⸗Gesellschaft auf Actien, in Firma: eingetrag

»Elbinger Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft

George Grunau«,

Januar 1868 auf 200,000 Thlr. Zwei⸗ Vierhundert Actien

In⸗

Register eingetragen w den 20. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Zufolge Verfügung von heut ist in das hiesige Handelsregister

Elbing, 8

eingetragen, daß der Kaufmann Robert Adolph Weese zu T seine Ehe mit Anna Ottilie : zu Thorn für 1868 die Gemeinschaft v Meyer durch Vertrag vom 3. Februar

der Güter und des Er Thorn, den 17. Februar 1868. es Erwerbes ausgeschlossen hat.

Königliches Kreisgerich I.

In unser Genossenschafts⸗Register ist unter Nr. 3 die Firm Vorschuß⸗Verein zu Bahn, eingetragene Genostasgme zufolge Verfügung vom 21. Februar 1868 an

Der Gesellschaftsvertrag ist am 15. Dezember 1867 ab

Gegenstand des Unternehmens ist der Verne⸗ eines Beegeschtassen. 1 ng der in Gewerbe und Wirthsch

eldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit; die zeinden Wof

1) der Kaufmann Herrmann Witte, 2) der Gastwirth Wilhelm Kuhfuß, und 3) der Maurermeister Carl Bork,

sämmtlich zu Bahn.

Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen ge⸗

Der Vorstand zeichnet für die Genossenschaft in der Art, daß die

zeichnenden Mitglieder desselben zu der Firma ihre Namensunterschri hinzufügen; rechtliche Wirkung für den Verein hat die 1“ wenn sie mindestens von zwei Vorstandsmitgliedern geschehen ist.

Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jeder Zeit in unserem

Greifenhagen, den 21. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

„In unser Prokuren⸗Register ist Nr. 422 Isidor Sonntag zu Ber⸗ lin als Prokurist des Kaufmanns David I hier sun

hier mit einer Zweig⸗Niederlassung zu Berlin bestehende, in unserem Firmen⸗Register Nr. 2203 eingetragene Firma D. Sonntag heute ein⸗ getragen worden.

r dessen

Breslau, den 19. Februgr 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmen⸗Register ist Nr. 2203 die Firma D. Sonntag

hier mit einer Zweigniederlassung in Berlin, und als deren Inhaber der Kaufmann David Sonntag hier heute eingetragen 1 1 Breslau, den 19.

9. Februar 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Die Firma Julius Raabe zu Brieg ist erloschen, dagegen besteht

dem 16. Dezember 1867 in Brieg eine offene Handelsgesellschaft

Die Gesellschafter sind: 1) der Kaufmann Julius Raabe, kkes. Am 2) der Kaufmann Franz Schneider, ö11“ „bbeide zu Brieg wohnhaft. Dies ist bei Nr. 99 unseres Firmen⸗Registers und sub Nr. 14

unseres Gesellschafts⸗Registers heut eingetragen worden.

Brieg, den 17. Februar 1868. önigliches Kreisgeri IJ. Abtheilung.