2 1““ ““ — ““ Eür. Regt. Nr. 5. Am 24. Oktober: v. Da erg, Ob
88” vlest Regrn dem jetzigen Magdeb. Kür. Regt. Nr. 7 aggr. und Loew 5 zGch. Kriegsrath a. D., 12 t bei der e II. Armee⸗ Corps Am 25. Oktober: Sineck, Major a. D., 8 Direktor des vorm. lithogr. Instituts, und v. Folgersberg, Major a. D., zuvletzt Hauptm im jetzigen Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4. Am 27. Oktober: v. Roebe, Major a. D., zuletzt Hauptm im jebigen Magdeb. Füs. Regt Nr. 36. Am 31. Oktober: v. Eberhardt, Gen. Lieut. a. D. zuletzt Gen. Maj. und Commdr. des Kadettenhauses zu Potsdam. Am 2. November: Conraht, Major a. D., zuletzt Hauptmann im vormal. 2. Bataillon (Stolp) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21. Am 8. November: Leist, Hauptm. a. D., zuletzt Prem. Lieut. im vorm. 2. Bat. (Halberstadt) 2. Magdeb. Landw. Regt. Nr. 27. Am 10. November: Pose, Hauptm. a. D., zuletzt Prem. Lt. im jetzigen Hohenzoll. Füs. Regt. Nr. 40. Am 11. November: Mancheé, Maj. a. D., zuletzt Hptm. im vorm. 2. Bat. (Treuenbrietzen) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20. Am 13. November: Mündel, Hptm. a. D./ uletzt Pr. Lt. i. vorm. 3. Bat. (Glogau) 1. Niederschl. Ldw. Rgts. Nr. 6. m 14. November: Komorowski, Maj. a. D., zuletzt Hauptm. in der Garde⸗Art. Brig. Am 16. November: Gaddum, Oberst a. D.) zuletzt Ob. Lt. in der jetzigen 7. Artill. Brig. Am 21. November: v. Gaza, Maj. a. D, zuletzt bei der vorm. 6. Div. Garnis. Comp. Am 22. November: v. Schlichting, Hauptm. a. D., zuletzt im Garde⸗Füs. Regt. Am 27. November: v. Freyburg, Maj. a. D., zuletzt Hauptm. im 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60. Am 15. De⸗ zember: v. Heinz, Ob. Lt. z. D. und à la suite des 3. Bats. (Grau⸗ denz) 1. Garde⸗Landw. Regts. Am 17. Dezember: Praetorius, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 1. Pomm. Ulanen⸗Regt. Nr. 4. Am 18. Dezember: Frhr. v. Eickstedt, Maj. a. D., zuletzt im vorm. Pomm. National⸗Kav. Regt. Am 19. Dezember: v. Kotze, Major a. D., zuletzt im vorm. Garde⸗Ulanen⸗Regt. Am 22. Dezember:
Papin, Ob. Lt. a. D., zuletzt Maj. im jetzigen 1. Westf. Inf. Regt. Nr. 13.
Nichtamtliches.
Großbritannien und Irland. London, 25. Februar. in der heutigen Sitzung des Unterhauses kündigte Lord hamler an, daß Graf Der by aus Anlaß seiner Krankheit resignirt habe. Ihre Majestät die Königin habe die De⸗ nission angenommen und Disraeli, welcher diese Auf⸗
sondern nur den Mißgriff der Regierung hervorzuheben.
gabe übernommen, mit der Kabinetsbildung beauftragt. I beantragte Lord Stanley, das Haus möge scch bis nächsten Freitag vertagen. Gladstone sprach sein Be⸗ dauern über die betrübende Veranlassung zum Rücktritt des Grafen Derby aus und stimmte dem Antrage auf Vertagung zu. Im Oberhause machte Graf Malmesbury dieselbe Mittheilung.
Beide Häuser vertagten sich bis Freitag.
— Die der Theilnahme an der Clerkenweller Explosion beschuldigten 7 Fenier sind heute sämmtlich den Assi sen über⸗ wiesen worden. Die im indischen Amte von General Napier einge⸗ gangene Depesche vom 6. d. M. lautet ausführlicher: Mein Ab⸗ gesandter, Major Grant, wurde von dem Häuptling Kassai gut aufgenommen. Kassai empfing meine Briefe und Ge⸗ schente in einer öffentlichen Versammlung von 2000 Personen. Eine Privataudienz fand nicht statt. Kassai's Umgebung scheint uns gewogen und empfing uns zum Theil mit herz⸗ licher Bewillkommnung. Verwickelungen sind daher nicht zu
besorgen. 88 Publin, 22. Februar. Aus der ECECE“ Mar⸗ ngeklagten, ist
tin's, eines der wegen der Trauerprozession Folgendes nachzutragen. Er beschwerte sich über die Geschwor⸗ nenliste, die aus lauter politischen Gegnern zusammengesetzt sei. Er wolle weder ihre, noch des Anklägers Rechtschaffenheit be⸗ zweifeln: es handle sich eben um einen politischen Prozeß, in welchem sie natürlich ihrer politischen Ueberzeugung folg⸗ ten. Politische Prozesse in Irland seien stets in der Weise behandelt worden. Aber allerdings glaube er, daß die Maxime, wenn einem Repealer (Gegner der Union mit England) der Prozeß gemacht werde, alle Repealer von der Liste auszu⸗ schließen, Mißachtung, Unzufriedenheit und Haß gegen die Rechtspflege erzeugen müsse. Als loyaler Unterthan protestire er dagegen. Er habe sich keinen Advokaten gewählt und vor⸗ gezogen, sich selbst zu vertheidigen, nicht weil er Zwei⸗ fel in die Rechtschaffenheit und Tüchtigkeit des Bar⸗ reau setze, sondern weil hier zu Lande kein Ad⸗ vokat von einem Whig⸗ oder einem Tory⸗Ministerium ein Staatsamt erhalte, der nicht Handlungen, Schriften oder Mei⸗ nungen entgegentrete, die dem Ministerium nicht genehm seien; und da sein Vertheidiger würde als Repealer zu sprechen haben, so habe er nicht so egoistisch sein wollen, einen Advokaten in eine Lage zu bringen, in der er seine Carriere verscherzen müßte. Er suchte sodann nachzuweisen, daß keiner der sieben Umstände vorhanden sei, welche der Richter als zum Thatbestande ge⸗ V Lürig bezeichnet habe. Die Versammlung habe keinen gesetzwidrigen Zweck gehabt, sondern ein friedlicher Ausdruck der Meinung
über einen amtlichen Akt von Staatsbeamten sein sollen. Die Theilnehmer seien nicht so zahlreich gewesen, um den öffentlichen Frieden zu gefährden, alle unbewassnet, Tausende von Weibern und Kindern. Die Versammlung habe die übrigen Unter⸗ thanen Ihrer Majestät nicht in Unruhe versetzt. Sie habe keine Unzufriedenheit erregt, noch erregen sollen, im Gegentheil Unzufriedenheit beseitigen sollen. Sie habe nicht die Irländer gegen die Engländer aufgeregt, son⸗ dern im Gegentheil auf verfassungsmäßigem Wege ein rich⸗ tiges Verständniß einer Thatsache angebahnt, die, wenn nicht gehörig erklärt und richtig beurtheilt, Haß zwischen den beiden Völkern zu erregen geeignet wäre. Nicht die, welche gegen jene Thatsache, die Hinrichtung in Manchester, protestirten, wären als Aufrührerische zu betrachten, sondern die, welche dafür verantwort⸗ lich seien. Sechstens habe die Verhandlung nicht den Zweck gehabt, das Recht und die verfassungsmäßige Rechtspflege zu neg
ei ganz konstitutionell, daß alle guten Bürger sich bemühten, die Rechtspflege über dem Verdacht der Parteilichkeit erhaben zu er⸗ halten. Ein Unrecht sei geschehen und werde dadurch nicht gut gemacht, daß man ihn ins Gefängniß schicke. Die Anklage gegen ihn treffe virtuell Millionen seiner Mitbürger. Er würde die Prozession nicht veranstaltet haben, wenn er nicht nach der Er⸗ klärung Lord Derby's geglaubt habe, sie sei gestattet.
Der Kronanwalt erwiederte: Das Zusammenbringen großer Volksmassen, auch wenn keine Waffen geführt, kein Wort ge⸗ sprochen werde, könne den Thatbestand des Aufruhrs bilden. Die Befugniß, 1“ zu diskutiren, die in abstracto allerdings existiren, sei praktisch an gewisse Bedingungen ge⸗ knüpft. Es sei ganz zweierlei, bei einer geeigneten Gelegenheit und vor einem geeigneten Auditorium einen angeblichen Irrthum noch so hoch gestellter Personen zu diskutiren und große Massen zusammenzubringen nicht für jenen gese Eueeüse Zweck, son⸗ dern um sie zu blindem, unverständigem Enthusiasmus und zur Unzufriedenheit mit den Behörden zu erhitzen. Man müsse sich erinnern, daß die Versammlung zu einer Zeit berufen worden, wo die Habeascorpusacte suspendirt war.
Der Richter Fitzgerald belehrte die Jury, daß die Berufung auf Aeußerungen Lord Derby's und des Staatssecretairs für Irland irrelevant seien; was Rechtens sei, müsse nicht von einem Staatsmanne oder Beamten der Verwaltung, sonden von dem Gerichtshofe entnommen werden. Die Jury sei nicht parteiisch zusammengesetzt; es seien von der Krone nur vier Geschworene rekusirt worden. Was den Thatbestand betreffe so habe die Volksversammlung vom 8. Dezember die
ehabt, die Rechtspflege eingehend zu erörtern; aber in Aus⸗ übung der Befugniß habe sie nicht Haß oder Verachtung gegen die Rechtspflege erregen dürfen. Wenn sie das ge⸗ than, so sei sie eine ungesetzliche Versammlung gewesen. Um den Animus zu beurtheilen, mußten die Geschwornen die Ein⸗ ladungen zu dem Meeting in Betracht ziehen.
Am 22. wurden die Urtel gegen Sullivan, den Eigenthümer der »Weekly News«, und Pigott, den Eigenthümer des »Jrist⸗ mang«, gesprochen. Das erstere, von dem Richter Fitzgerah gesprochen, lautete:
»Alexander Sullivan! Sie sind angeklagt, Schmähschriften gegen die Regierung und die Rechtspflege verfaßt und veröffeng licht zu haben. Die Jury, welche zur vollen Entscheidung über die Schuld oder Unschuld kompetent ist, hat entschieden, daß diese Artikel aufrührerische Schmähschriften sind, dazu angethan und darauf berechnet, Haß gegen Ihrer Majestät Regierung und die Rechtspflege zu erregen und den öffentlichen Frie den und die öoöffentliche Ruhe zu stören. Das Verdikt is endgültig und unumstößlich, und seine Wirkung ist, daß Sie eines hig wisdemeanour (eines schweren, jedoch nicht „mi Tod und Vermögensconfiscation bedrohten Verbrechens) über
dem Ermessen des Gerichts verwirkt haben. Diese Artikel sind in einem Blatte veröffentlicht worden, welches einen grofßel Leserkreis in den ungebildeten Klassen hat. Ich spreche Et von der Absicht frei, wenn es in der Anklage heißt, eine Versöhnung zwischen dem irischen und dem englischen Volke für immer unmöͤg⸗ lich zu machen. Aber Sie hätten es selbst einsehen müssen und Sle ina gen es jetzt selbst fühlen, daß eine Regierung nicht bestehen könnte, und wenn sie bestände, auf die Zuneigung und Achtung des Volkes rechnen könnte, wenn sie einem Journalisten ge stattete, ungestraft dem von ihr regierten Volke zu verkünden daß, wie es in dem einen Artikel heißt, der Kerkermeister um⸗ der Henker die beiden Pfeiler seien, welche die englische Hern schaftin Irland trügen. Die Gerechtigkeit erfordert es, darauf hinzi weisen, und ich thue es hiermit, daß alle jene aufrührerisch Artikel mit einer wichtigen Ausnahme sich auf die Hinrrichtun gen in Manchester und nur darauf beziehen, und daß, da dieee Vorgang große Aufregung erzeugte, die Stimmung des
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blicks Sie vielleicht hingerissen hat, als Ihre Absicht
ührt sind und unbegrenzte Gefängniß⸗ und Geldstrafe nach
in Ihrer Verthei igt igsrede haben Sie versichert aß Sie Un Slülvyalität gegen die Königin oder ihre Negierung beabsichtigt haben, daß Ihnen nichts ferner gelegen hat, als Aufstand oder Entzweiung zu veranlassen, und daß Sie
nicht Sympathie mit dem Verbrechen, sondern Mitleid für die
Personen, welche dafür dem Gesetz zum Opfer fielen, hätten hervorrufen wollen. Ich glaube diesen Versicherungen, aber habe dagegen auch das zu berücksichtigen, daß es nicht auf das ankommt, was Sie in innerster Seele beabsichtigten, sondern was die Artikel ausdrückten und dem Publikum beizubvringen geeignet waren. Ich erfülle mit tiefem Bedauern meine Pflicht, Ihnen das Urtel zu verkünden. Ich und mein Amtsbruder haben die Sache ängfilich erwogen und mit dem Wunsche, wenn wir irren sollten, lieber nach der Seite der Milde zu irren. Das Urtel ist, daß Sie sechs Monat von heute ab gefangen gehalten wer⸗ den und nach Ablauf dieser Zeit Caution für Ihr gutes Ver⸗ halten während zweier Jahre stellen sollen und zwar mit 500 Pfd. St. baar und durch zwei Bürgen jeder mit 500 Pfd. Sterling, und daß Sie in Ermanglung dieser Bürgschaft fernere sechs Monate im Gefängniß gehalten werden sollen.«
Das Urtel gegen Pigott lautete auf zwölf Monat und dazu dieselbe Sicherheitsbestellung wie Sallivan.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 26. Februar. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses nahm in der Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den E1111“ önigsberg und Gumbinnen herrschen⸗ den Nothstandes, der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt nach den Ausführungen des Referenten, Herrn von Tettau, das Wort wie folgt:
Der Herr Referent hat seinen Vortrag damit begonnen, daß er besonders betonte, die frühere Vorlage der Regierung habe sich als nicht ausreichend erwiesen. Meines Erachtens ist die Regierung ganz richtig verfahren, wenn sie bei der ersten Vorlage ihre Vorschläge bemaß nach der Sachlage, wie sie damals zu übersehen war; sie befand sich dabei im vollständigsten Einklange mit den Mitgliedern aus der Provinz Preußen in beiden Häusern des Landtages, und wenn der Herr Referent heute sagt, er hätte schon damals die Summe nicht für ausreichend erachtet, namentlich in Beziehung auf die Chausseebauten, so erinnere ich mich nicht, daß er da⸗ mals die Summe nicht für ausreichend erachtet hat, und ich kann hinzufügen, daß in Beziehung auf Chausseebauten es Fla nothwendig gewesen wäre, auch jetzt eine neue Vorlage zu machen.
Was die Schatzanweisungen betrifft, so freue ich mich, daß der Herr Referent seine Ansicht darin modifizirt hat, insofern es sich um einen wohlwollenden Akt für die Provinz Preußen handelt. Wenn er lieber gesehen hätte, daß man statt dessen unverzinsliche Papiere, Darlehns⸗Kassenscheine ausgege⸗ ben hätte, so kann ich das dem gesunden Prinzipe der Finanzverwaltung nicht entsprechend erachten. Preu⸗ ßen könnte ja ganz gut die Zahl des unverzins⸗ lichen Papiers noch ziemlich erhöhen, wenn es nicht im Inter⸗ esse einer guten Finanz⸗Verwaltung für nützlich erachtet worden wäre, das coursirende unverzinsliche Papier auf die Hälfte zu reduziren. Bei der ersten Vorlage wurden die Darlehns⸗ Kassenscheine; wesentlich aus dem Grunde gewählt, weil noch eine gewisse Anzahl vorhanden war, und nicht erst gewartet zu werden brauchte, bis die Papiere an⸗ gefertigt seien. Zu dem kommt noch, daß gerade die
rovinz Preußen und gerade die Darlehnsempfänger bei An⸗ nahme der Darlehnskassenscheine immer sehr schiefe Gesichter machen, während man hätte erwarten sollen, daß sie die Scheine gerne annehmen würden. Aber abgesehen davon glaube ich, daß es sich empfiehlt, die Summe des unverzinslichen Staats⸗ papiergeldes nicht ohne Noth zu erhöhen.
Nach der Rede des Freiherrn von Manteuffel erklärt der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt:
Es ist gewiß nicht zu bestreiten, daß, wie Herr v. Man⸗ teuffel sagt, bei dem Nothstande, den er ja selbst auch aner⸗ kennt, traurige Wahrnehmungen gemacht sind, aber ich bin ewiß, daß der Herr Vorredner von diesem Platze aus gerade o gehandelt haben würde, wie die Staats⸗Regierung, und es liegt ja auch in seinen Worten.
Die Staats⸗Regierung hat geglaubt, daß, wenn einmal der Nothstand vorhanden ist, es nicht darauf ankomme, zu ermitteln, ob Jemand die Schuld trägt und wie weit man die Schuld trägt, sondern daß es zunäͤchst darauf ankomme, soweit su helfen, als überhaupt eine Pülicht des Staates, zu helfen, anerkannt werden muß. 2ch bin mit dem Herrn Vorredner der Meinung, daß es der Staats⸗Regierung ganz besonders obliege, durch die Er⸗ besueg ihres Wohlwollens nicht einen Effekt hervorzurufen, er höchst nachtheilig in gesellschaftlicher Beziehung sein kann.
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(Darum hat ja auch die Staats⸗Regierung es ganz besonders für ihre Pflicht erachtet, für Arbeitsstellen 8 88 en. Das war ganz besonders der Zweck der früheren ee. Der Zweck der jetzigen Vorlage ist hauptsächlich der, für Saat rüchte zu sorgen, weil in dem Falle, wenn es daran fehlte, das öffentliche Interesse darunter leiden würde. Das ist der Hauptzweck, der im §. 1 ausgesprochen ist.
s können außerdem nun Fälle vorkommen, wo die Staats⸗ Fegierung ausnahmsweise sich verpflichtet erachten kann, auch sonst noch eine Unterstützung zu gewähren, aber es werden da gewiß die Gesichtspunkte im Auge gehalten werden, die auch nach der Ansicht des Herrn Vorredners als Pflicht für die Staatsregierung sich darstellen.
Die geehrten Herren dieses Hauses, die ich und die meine Herren Kollegen die Ehre gehabt haben, bei sich zu sehen, wissen sehr gut, daß die Staatsregierung nicht so ohne Weiteres auf alle Anträge eingegangen ist. Ich habe mir oft von Manchen sagen lassen müssen, daß es an dem nöthigen Maß an Theil⸗ nahme mangele, weil man nicht sofort bereit war, auf alle Anträge einzugehen. Das bezieht sich auch auf solche Anträge, die Herr von Kanitz befürwortet hat. Ich nehme Anstand, in dem Sinne hier eine Beruhigung auszusprechen, wie Herr v. Kanitz es gewünscht hat, ich mache aber darauf aufmerksam, daß ja in Ausführung dieses Gesetzes in jedem Kreise eine Kommission gewählt wer⸗ den soll, welche die Kreistage frei wählen sollen, und die mit dem Landrath in Verbindung nicht nur darüber näher befinden soll, wie von den Mitteln des Gesetzes im Sinne desselben zweck⸗ mäßiger Gebrauch zu machen sei, sondern auch darüber, welchen Klassen man solche Wohlthaten erweisen könne, und ob man außer den kleinen Grundbesitzern und in wie weit noch Anderen helfen könne. Ich glaube, darin liegt diejenige Be⸗ ruhigung, die Herr v. Kanitz wünschte. Außerdem wird auch noch eine Kommission unter dem Ober⸗Präsidenten von Königs⸗ berg zusammentreten; diese Kommission wird ihre Meinungen vortragen und die Staatsregierung wird Gelegenheit haben, danach zu befinden. Im Allgemeinen wird es allerdings sehr bedenklich sein, den großen Grundbesitzern überall Hüͤlfe zu gewähren. Es kann bei manchen großen Grundbesitzern eine übele Lage durch schlechte Wirthschaft, durch Mangel an Spar⸗ samkeit in den eigenen Verhältnissen, durch zu hohe Spekula⸗ tionen oder sonst entstanden sein. Wenn dann an die Stelle solcher Grundbesitzer ein solider Wirthschafter einträte und das Gut kaufte, so glaube ich nicht, daß das für den Staat grade ein Nachtheil wäre. Ich erwähne das nur, um zu sagen, daß die Regierung es nicht für ihre Aufgabe erachtet, überall, wo Darlehne gefordert worden, nun in reichem Maße auszutheilen. Es ist die Höhe der Summe auch hier in Frage gestellt worden in dem Sinne, ob sie auch wohl ausreichen möchte. Die Regierung hat Bedenken getragen, durch eine zu hohe Bemessung der Summe zu große Erwartungen zu erregen. Es wird dies allerdings nicht hindern in dem Falle, wenn die Summe sich nicht als ausreichend erweisen sollte, auch darüber hinaus unter Vorbehalt der nachträg⸗ lichen Zustimmung des Landtages Summen zu geben, und ich wiederhole auch hier, wenn die territoriale Beschränkung Bedenken erregt hat, daß die Regierung sich in der Lage glaubt, überall wo sonst nach den bestehenden Grundsätzen eine Staatshülfe erforderlich sein sollte, diese aus den Mitteln zu gewähren, die durch den Staatshaushalt der Regierung zur Verfügung ge⸗ stellt worden sind. Auch aus dem Kreise Rosenberg, dessen Herr von Brünneck Erwähnung that, ist ein Gesuch hierher⸗ gelangt. Es werden alle solche Gesuche, wenn sie an sich be gründet scheinen, Gewährung finden. In einem Punkte stimme ich mit dem letzten Herrn Redner, Herrn v. Manteuffel, nicht überein, wenn er meint, daß die Finanzverwaltung uns in italienische Zustände führen könnte. Ich glaube auch nicht, daß das seine Meinung ist, ich kenne Herrn von Manteuffel zu lange, und ich habe die Ehre, von ihm zu lange gekannt zu sein, als daß er der Meinung wäre, das der Finanzverwal⸗ tung zuzutrauen. Ich glaube, es sollte auch nur auf Gefahren von anderer Seite hingewiesen werden. Was die preußische Finanzverwaltung anbelangt, so wird sie immer bei den Grundsätzen beharren, die die Finanzverwaltung so hoch gestellt haben. Es hat Herr von Manteuffel auch noch auf manche andere Zustände in der Provinz Preu⸗ ßen aufmerksam gemacht, deren Aenderung sich empfehle. Es wird gewiß die Pflicht der Staatsregierung sein, so weit es an ihr liegt, ein Auge darauf zu richten, aber die Provinz ist ja hier reich vertreten an Mitgliedern und wird es diesen Herre uͤberlassen sein, darauf zu antworten. 8
In der gestrigen Nr. d. Blattes ist in der Rede des Handelsministers, Grafen von Itzenplitz, p. 825, Zeile 29 von oben, statt Lachmann — Bachmann zu lesen.