1868 / 50 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort

urück. 3 Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus⸗ reichung der neuen Coupons zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann sich die Kontrolle der Staats⸗Papiere mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Coupons durch eine der oben genannten Provin⸗ ial⸗Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem

oppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs⸗Bescheini⸗ gung versehen, sogleich zurückgegeben, und ist bei Aushändigung

„Preußen. Berlin, 27. Februar. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht (Vater) und nahmen alsdann die Vorträge des General⸗Lieutenanks von Podbielski und des General Adjutanten von Tresckow entgegen. Zwischen 2 und 3 8—3 be⸗ suchten Se. Majestät das Atelier des Professors Steffeck, um ein Bild in Augenschein zu nehmen. 8

Beide Königliche Majestäten besuchten gestern die Treibhäuser des Geheimen Kommerzien⸗Raths Borsig. Ihre Majestät die Königin wohnte Abends der liturgischen An⸗

12) Stadtgerichts⸗Rath Keyßner: Ueber das preußische Civilrecht mit besonderer Rücksicht auf die für den Landwirth wichtigen Rechtz. verhältnisse: Sonnabends von 9 11 Uhr publice. Lehrsaal im Institut. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

13) Garten⸗Inspektor Bouche: Ueber Gartenbau unter besondern Berücksichtigung des Gemüse⸗ und Obstbaues, der Gcehölzzucht, der Parkanlagen, der Construction von Gewächshäusern: Mittwochs von 3—5 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der

Instituts⸗Quästur. 1 Hiernach sind die Vorträge in folgender Reihenfolg⸗

Ministerium des Innernr.

Erlaß vom 13. Dezember 1867 die Verhältnisse der An⸗ gehörigen der Norddeutschen Bundes⸗Staaten in Bezug auf Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend.

Ew. ꝛc. erwidern wir auf den gefälligen Bericht vom 30. September d. J. ergebenst, daß Angehörige Norddeutscher Bundesstaaten nach der Bestimmung des Artikel 3 Alinea 1 der Verfassung des Norddeutschen Bundes nicht mehr als Aus⸗

länder im Sinne des §. 12 des Hausir⸗Regulativs vom 28sten geordnet:

An den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Provinz

prublice. Duustur.

zu betrachten, sondern wie Einheimische zu behan⸗ eln sind. 18 ꝛc. wollen hiervon die Landdrosteien der Provin Kenntniß setzen. Berlin, den 13. Dezember 1867. 8 ö Der Finanz⸗Minister. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Minister des Innern.

in

Hannover und abschriftlich zur Kenntnißnahme und Beachtung an sämmtliche übrigen Königlichen

Die Kanzlei⸗Diätarien Schilke, Laeckemaecker, Kaeh⸗ ler und Greifeld sind zu Geheimen Kanzlei⸗Secretairen er⸗ nannt worden.

für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten

Verzeichniß der Vorle ung 3 welche im Sommer⸗Semester 1868 bei dem mit der Uni⸗ versität in Beziehung stehenden ö landwirth⸗

schaftlichen Lehrinstitute zu Berlin (Behrenstraße 28) stattfinden werden.

1) Professor Dr. Thaer: 9 Spezieller Acker⸗ und Pflanzenbau: Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 4—5 Uhr rivatim. b) Geschichte und Literatur der Landwirthschaft seit;

es vorigen Jahrhunderts: Dienstags von 5— 6 Uhr publice. c) Colloquien über Gegenstände aus der Praxis des Landbaues: Frei⸗ tags von 5—6 Uhr publice. Lehrsaal im Universitätsgebäude. Anmeldungen in der Universitäts⸗Quästur. S

2) Professor Dr. Eichhorn: a) Abriß der Chemie für Land⸗ wirthe, erläutert durch Experimente: Dienstags, Mittwochs, Freitags und Sonnabends von 11 —12 Uhr privatim. b) Die chemischen Grundlagen des Ackerbaus und der Thierzucht: Dienstags, Mitt⸗ wochs und Freitags von 10 11 Uhr privatim. c) Anleitung zu agricultur⸗chemischen Untersuchungen mit Uebungen im Laborato⸗ rium: Montags und Donnerstags von 9 12 Uhr privatim. Lehrsaal im Institut (Behrenstr. 28). Anmeldungen in der Insti⸗ tuts⸗Quästur.

3) Professor Dr. Karl Koch: Landwirthschaftliche Botanik, verbunden mit Exkursionen und Bonitiren des Bodens und der Wiesen: Montags und Donnerstags von 5—7, Uhr privatim. Lehrsaat im Universitätsgebäude. Anmeldungen in der Universitäts⸗

uästur.

4) Professor Dr. Karsten: a) Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen: Dienstags und Freitags von 4—-5 Uhr soisaisg b) Praktische Uebungen in pflanzen⸗anatomischen und phy⸗

kinisterium

iologischen Untersuchungen der gesunden und kranken Pflanzen mit⸗

es Mikroskopes: in näher zu bestimmenden Stunden publice.

elst Lehrsaal im physiologischen Institute, Cantianstr. 4.

in der Universitäts⸗Quästur. b . 5) Professor G. Rose: Kurzer Abriß der Mineralogie: Mitt⸗ wochs und Sonnabends von 12—1 Uhr privatim. Lehrsaal im Universitätsgebäude. Anmeldungen in der Universitäts⸗Quästur. 6) Dr. Gerstäcker: Ueber die der Landwirthschaft schädlichen und nützlichen Insekten: Dienstags und Freitags von 9—10 Uhr publice. Lehrsaal im Universitätsgebäude. Anmeldungen in der Universitäts⸗

Quästur. 7) Professor Manger: Praktische Uebungen im Feldmessen und Nivelliren, Kartiren und Berechnen von Flächen, mit Hinweisung

auf Drainagen und Berieselungen: Sonnabends von bis 7 Uhr Lehrsaal im Institut. Anmeldungen in der Instituts⸗

8) Dr. Spinola: Exterieur und die äußeren Krankheiten des

seit Beginn

Anmeldungen

Montag

Dienstag

Mitt⸗ woch

Don⸗ nerstag

Freitag

Sonn. abend

Stahl⸗ schmidt

Müller

Stahl⸗ schmidt

Müller

Eichhorn

Gerstäcker

Müller

Eichhorn

Gerstäcker

Keyßner

Eichhorn

Eichhorn

Eichhorn

Eichhorn

Eichhorn

Keyßner

Eichhorn

Eichhorn

Eichhorn

Eichhorn

Eichhorn

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Petzold

Rose

Petzold

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Bouché

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Thaer Karsten

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Thaer Karsten

Mange

Koch

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8

Thaer

Mannger

6 —7 Koch

ökonomie.

Spinola

denselben frei steht, oder do Von den Vorlesungen an heben: Allgemeine otanik, Physik,

der Königl. Universität am 20.

Spinola

n, wer

er . sind

eologie, Zoologie,

Spinola

besonders

Mange

Außer diesen, für die der EETöAö beflissenen Studirenda besonders eingerichteten Vorlesunge

der Thierarzneischule noch mehrere Vorlesungen, welche für angehende

Landwirthe von näherem Interesse sind und zu welchen der

leicht verschafft werden kann, stattfinden

en an der Universität und

utrit

ervorzu⸗

ational

Die Vorlesungen beginnen gleichzeitig mit den Vorlesungen an 1b April 1868. Meldungen wegen da Aufnahme in das Institut werden von Professor Dr. Eichhorn, Behrenstraße Nr. 28, entgegengenommen. „Die Benutzung der Bibliothek des Königl. landwirthschaftlicha Ministeriums (Schüͤtzenstraße Nr. 48) ist den Studirenden gestatttt ebenso haben dieselben Zutritt zu den Sammlungen des Königl. land wirthschaftlichen Museums (Schöneberger Ufer Nr. 26). Die Instituts⸗Quästur befindet Königlichen Ministeriums für die landwirthschaftli Schützenstraße 26, und ist

Wehrmann.

sich im Central⸗Bureau dh aftlichen Angelegenheiten

von 11—2 Uhr geöffnet. Das Kuratorium. Lüdersdorff. Olshausen.

mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage und sionstage, ausgereicht. Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinscoupons Serie II. zur Preußischen Staatsanleihe von 1864.

Die neuen Coupons Serie II. Nr. 1 bis 8 über die Hinse der Staatsanleihe von 1864 für die vier Jahre vom 1. Aprf 1868 bis dahin 1872 nebst Talons werden vom 16. Mält d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Om⸗ nienstraße Nr. 92, unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhrn⸗

der Kassenrevr

ber 1868

der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial⸗Kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu be⸗ zeichnenden sonstigen Kassen, unentgeltlich zu haben. . Des Einreichens der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be⸗ treffenden Dokumente an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der oben genannten Provinzial⸗Kassen mittelst beson⸗

derer Eingabe einzureichen.

Die Beförderung der Talons oder der Schuldverschreibun⸗ gen an die Provinzial⸗Kassen (nicht an die Kontrolle der Staats⸗ papiere) erfolgt durch die Post bis zum 1. November d. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist: 1

»Talons beste. sweise Schuldverschreibungen) der Staats⸗ Knle g 864 zum Empfange neuer Coupons. Werth Mit dem 1. November d. J. hört diese Portofreiheit auf,

und es erfolgt auch die Rücksendung nur bis dahin portofrei.

erlin, den 22. Februar 1868. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

Bekanntmachung. Die von der Staatsanleihe vom Jahre 1848 am 1. Okto⸗ zu tilgenden Schuldverschreibungen werden am 11. März d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines Notars, öffentlich durch das Loos gezogen werden.

Die Littern, Nummern und Beträge der gezogenen Schuld⸗

verschreibungen werden demnächst durch Zeitungen und Amts⸗

blätter bekannt gemacht werden. Berlin, den 25. Februar 1868. HSHaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

Berlin, 26. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Militair⸗Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Decorationen

zu ertheilen, und zwar: G

des Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse:

dem General⸗Major Stoltz, Commandeur der 15. In⸗

fanterie⸗Brigade;

vierter Klasse:

u“

des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗Ordens

dem Rittmeister von Trampe, Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, sowie

der dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗ orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille:

dem Feldwebel Rothe und dem Büchsenmacher Gmeiner

vom 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 96.

vET11“ „Nach dem Befehle Sr. Majestät des Königs sollen die Provinzial⸗Stände des Königreichs Preußen zu einem Pro⸗ vinzial⸗Landtage in Königsberg außerordentlich versammelt und dieser am Sonntage, den 1. März cr., in der bisher üb⸗ lichen Weise eröffnet werden. Zum Landtags⸗Kommissarius haben des Königs Majestät den Unterzeichneten, zum Landtags⸗Marschall den Königlichen Regierungs⸗Prasidenten und Ober⸗Burggrafen des Königreichs

dacht zum Beginn der österlichen Zeit im Dome bei.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am 1e- Vormittag den Fürsten Salm⸗Horstmar, besichtigte um 3 Uhr das in der Einrichtung begriffene neue landwirth⸗ schaftliche Museum in den provisorisch zu diesem Zweck bestimm⸗ ten Räumen des Hauses Ecke der Potsdamer Straße und des

Schöneberger Ufers und dinirte um 5 Uhr bei Ihren Majestäten. Um 8 Uhr versammelte sich um Se. Königliche Hoheit das gesammte Comité zur Unterstützung der Nothleidenden Ost⸗ preußens zu einer Sitzung, der um 10 Uhr ein Souper folgte.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses

wurde nach einer längeren Debatte, an der die Herren Dr. Dern⸗ burg, von Senfft⸗Pilsach, Graf zur Lippe, Blömer, Graf Brühl, Graf York von Wartenburg und von Kröcher, sowie der Handelsminister Graf von Itzenplitz und die Regierungs⸗Kommissare Theil nahmen, schließlich ein Antrag, die die mit der pfännerschaftlichen Saline zu Halle an der Saale und mit den Interessenten der Saline zu Lüneburg

abgeschlossenen Vergleiche betreffende Vorlage von der Tages⸗

ordnung abzusetzen, angenommen.

Es folgte der siebente Punkt der Tagesordnung: Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf wegen Aenderung der Stem⸗

pelsteuer in den Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden, mit Ausnahme der Stadt Frankfurt a. M. Der Antrag des Referenten, des Grafen von Königsmarck⸗Olesnitz: das

Herrenhaus wolle beschließen, dem vorbezeichneten Gesetz⸗Ent⸗

wurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, wurde vom Hauf angenommen.

Um 2 Uhr 40 Minuten wurde die Sitzung geschlossen.

Im weitern Verlauf der geordnetenhauses wurde der Antrag des Abg. Uhlendorf in namentlicher Abstimmung mit 153 gegen 151 Stimmen verworfen. Der Abg. v. Hennig hatte zu §. 1 folgenden Antrag eingereicht: Bis dahin ist jedenfalls das Spiel an allen Sonn⸗ und Feiertagen verboten. Dieser An⸗ trag wurde angenommen; desgleichen der Reihe nach die einzelnen Paragraphen sowie Titel und Ueberschrift des Gesetzes nach der Regierungsvorlage. Schließlich wurde das Gesetz im Ganzen genehmigt. Ordnung: Bericht der Kommission zur Prüfung des Staats⸗ haushalts⸗Etats über die Denkschrift, betreffend die Ausführun des Gesetzes vom 28. September 1866, und den Entwur eines Gesetzes, betreffend eine Erweiterung des durch §. 2 und 3 des Gesetzes vom 28. September 1866 über den außerordentlichen Geldbedarf der Militair⸗ und Marine⸗Ver⸗ waltung und die Dotirung des Staatsschatzes (Ges. Samml. S. 607) eröffneten Kredits. Zu dem Gesetzentwurfe lag fol⸗ gender Abänderungs⸗Antrag des Abgeordneten v. Dechend vor: An Stelle des K. 2 der Regierungs⸗Vorlage fol⸗ genden §. 2 zu setzen: »Der Bedarf ist bis auf Höhe von 5 Millionen Thalern durch Begebung einer verzins⸗ lichen Staats⸗Anleihe zu decken, deren Betrag vom Jahre 1869 ab jährlich mit mindestens Einem Prozent zu tilgen ist.« Nach⸗ dem der Abg. v. Dechend diesen Antrag zurückgezogen hatte, wurde das Gesetz in seinen einzelnen Paragraphen, wie im Ganzen nebst Titel und Einleitung ohne Debatte angenommen. Es folgte der vierte Gegenstand der Tagesordnung: Wahl⸗ prüfungen.

Die Wahlen der Abgeordneten Thilo, Qual, zur Me⸗ gede, sowie die aus dem sechsten, neunten und dreizehnten schleswig⸗holstein'schen Wahlbezirke wurden für gültig erklärt.

Namens der fünften Abtheilung referirte der Abgeordnete

gestrigen Sitzung des Ab- 1

Es folgte der dritte Gegenstand der Tages⸗

Preußen, Grafen zu Eulenburg⸗Wicken, zum Stellvertreter des Landtags⸗Marschalls den General⸗Landschafts⸗Direktor Grafen von Kanitz⸗Podangen zu ernennen geruht.

Die Eröffnung wird, nach vorausgegangenem Gottesdienste, in dem Stände⸗Saale des Königlichen Schlosses um 12 Uhr

Pferdes: Dienstags, Mittwochs und Freitags von 6—7 Uhr pri⸗ vatim. Lehrsaal in der Thierarzneischule, Louisenstr. 55. Anmel⸗ dungen in der Instituts⸗Quästur. b

9) Lehrer der Thierheilkunde Müller: Allgemeine Physiologie,

mit besonderer Beruͤcksichtigung der Lehre von der Ernährung der

Hausthiere: Mittwochs von 8—10 Uhr u. Sonnabends von 8 —9 Uhr

publice. Lehrsaal in der Thierarzneischule. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

10) Dr. Stahlschmidt: Ueber Bierbrauerei und Branntwein⸗ brennerei: Montags und Donnerstags von 8—9 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

11) Ingenieur Petzold: Allgemeine Maschinen⸗Mechanik und beschrei⸗ bende landwirthschaftliche Geräthe⸗ und Maschinenkunde: Dienstags und Freitags von 12—1 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. An⸗ meldungen in der Instituts⸗Quästur.

genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen auch is Cassel und Wiesbaden die General⸗Kasse in Hannover, N Kreis⸗Kasse in Frankfurt a. M. oder die Haupt⸗Kasse in Rende⸗ burg bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die ã9 lons vom 22. Februar 1864 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg b Mittags erfolgen. dem Ober⸗Postamte unentgeltlich zu haben sind, bei der Kom⸗ Königsberg, den 25. Februar 1868.

trolle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben Der Landtags⸗Kommissarius.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfang⸗ Dber⸗Präsident der Provinz Preußen, . ng des Al bescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen Mirkliche Geheime Rath netenhauses welche vom Präsidenten von Forckenbeck nach dasselbe von denen, welche eine schriftliche Bescheinigung uüͤbc Eichmann. 1 10 ½ Uhr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnete wurde,

die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzl 88 107 ½* legen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das em

Graf zu Eulenburg über die Waähl der Abgeordneten Witt und von Tempelhoff. Der Kommissions⸗Antrag: die Wahl der Abgeordneten Witt und von Tempelhoff für ungültig zu erklären, desgleichen sämmtliche Urwahlen der Stadt Rogasen, sowie eine Reihe von Urwahlen aus anderen Wahlbezirken, wurde vom Hause genehmigt. 8 Der Schluß der Sitzung erfolgte um 4 Uhr 5 Minuten. In der heutigen (58.) Plenar⸗Sitzung des Abgeord-