1868 / 50 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lüssen des Reichstages und dieses Hauses Folge zu geben 1 ssem einem chenng zu sagen: die Spielbanken böüren von heute an auf, dies Interesse liegt darin, daß sie wenigstens nach zwei Richtungen hin, wirklich Rücksicht nehmen zu müssen glaubt, ich spreche es frei aus, nicht blos gegen die Gemein⸗ den, sondern auch gegen die Actionaire der Spielbanken. Die Actionaire stnd nicht lauter Schwindler und Spe⸗ kulanten. Wenn Sie sich in Nassau erkundigen wollten, dann könnten Sie hören, daß eine Menge Spielactien in den Häͤnden von sehr soliden Leuten, von sehr achtbaren Familien sind, die sich diese Papiere angeschafft haben und deren ganzes Vermögen sehr oft in weiter nichts als in diesen Actien besteht. Wenn Sie die Volumina von Reclamationen einsehen wollten, die bereits von Privatpersonen in Bezug auf die Aufhebun des Spiels an alle möglichen Ressorts, namentlich an das Res sort des Innern gelangt sind, so würden Sie die Ueberzeugung gewinnen, daß Sie mit der sofortigen Aufhebung des Spiels, ohne Zeit zu gestatten, die Actien zu einem einigermaßen angemessenen erthe zu amortisiren, eine Menge privpatrechtlichen Schadens selbst solchen Leuten zufügen, die es nicht verdienen. Auch kann man unmöglich von den betreffenden Städten behaupten, daß sie fortwährend in dem Bewußtsein gewesen sind, sich auf einem, wenn ich so sagen soll, unerlaubten Boden zu befinden, daß sie sich fortwährend hätten der Gefahr ausgesetzt glauben müssen, die Spielbanken geschlossen und dadurch ihrem spekulativen Trei⸗ ben ein Ende gesegt zu sehen. Ich glaube, daß es nur wenige Leute in Homburg giebt, die nicht an das Fortbestehen des Spiels bis zu dem kontraktlich festgesetzten Zeitpunkt glaubten. Man baut nicht Häuser, man macht nicht großartige Anlagen in der Furcht, daß jeden Monat und jedes Jahr die Gefahr der Schließung der Spielbanken hereinbrechen könnte. Alle diese Leute haben, meiner Ansicht nach und so viel ich gehört habe, im besten Glauben gehandelt und würden außerordentlich hart betroffen, wenn sie in ihren berechtigten Berechnungen plötzlich ge⸗ täuscht würden. Die Regierung kann unmöglich die durch die Spielbanken begründeten kommunalen Interessen, die wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse der Einwohner der dortigen Städte ohne Weiteres preisgeben; sie muß darauf bestehen, daß für die Ausführung der Beschlüsse des Reichstages und des Abgeord⸗ netenhauses über Aufhebung der Spielbanken ein Uebergangs⸗ stadium neschaffen werde, welches diese Interessen einigermaßen sicher stellt. Wie das zu machen ist, meine Herren, darüber läßt sich sprechen; aber trauen Sie doch der Regierung zu, daß si⸗ gründlich darüber nachgedacht, alle möglichen Mütel ver⸗ ucht hat, bis sie endlich auf dem einen Wege stehen geblieben ist, der ihr allein zum Ziele zu fuͤhren scheint. Das ist der, mit den Spielbanken Verträge der Art zu schließen, daß sie auf eine nicht zu lange Zeit hinaus noch spielen, dafür aber von ihrem jaͤhrlichen Spielgewinnst theils im vorgeschriebenen Maße Actien amortisiren, theils Kapitalien zurücklegen, um den Städten die Mittel zu geben, die Aus⸗ aben, die bis jetzt von den Spielbanken bestritten worden sind, felbft zu bestreiten. Das muß, wenn es Erfolg haben soll, mit all diesen Städten gleichzeitig geschehen; es darf nicht mit Einer Kommune ein Vertrag der Art geschlossen werden, während man in der anderen ruhig fortspielen läßt. Das Ganze muß aus einem Systeme heraus behandelt werden, eine Maßregel muß mit der andern Hand in Hand gehen, und ich glaube, ohne daß ich mich auf Details einzulassen brauchte, das Haus hat verstanden und gemerkt, welches System die Regierung dabei befolgt. Wollen Sie dieses im Allgemeinen bekämpfen, wollen Sie sagen: wir gehen auf ein System der Art überhaupt nicht ein dann freilich müssen Sie dies Gesetz zu Falle bringen, allein wenn Sie sagen: wir gehen auf das System ein, daß man ein Uebergangsstadium schafft, dann, glaube ich, müssen Sie auch auf das Gesetz ein⸗ gehen, so lange Sie nicht etwas besser zum Ziele Führen⸗ des angeben; etwas, was mehr den Wuüͤnschen des Hauses entspricht, ohne doch dem gewünschten Resultate überhaupt ent⸗ gegenzustehen. So viel kann ich erklären, daß, wenn der An⸗ trag des Herrn Abg. Lasker angenommen würde, der auf einen sofortigen Schluß der Spielbanken hinausläuft, und ich glaube, der andere Antrag, der des Herrn Abg. Kratz, geht eben dahin die Regierung sich nicht in der Lage befinden würde, demselben ihre Zustimmung zu ertheilen.

Nach dem Abgeordneten von Benda und mit Bezug auf das vom letzteren gestellte Amendement, bemerkte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg:

Ich muß mir erlauben, gegen einen Passus in der Moti⸗ virung des Amendements zu protestiren. Herr von Benda sagt, es scheine ihm nicht recht mit der Würde des Hauscs zu⸗ sammenzustimmen, wenn man ihm proponire, nach einem Be⸗ schlusse, den es früher gefaßt habe, nun seine ausdrückliche Zu⸗ stimmung zur Verlängerung des Spie es bis zum Jahre 1872 zu ertheilen. Meine Herren! Es handelt sich um die Aus⸗

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führung strafrechtlicher Bestimmungen. Hätte ich voraussehen können, daß das Haus so gütig sein wollte, ohne Weiteres den Termin zur Ausführung der strafrechtlichen Bestimmungen in die Hand der Regierung zu legen, so hätte mich das wohl bestimmen können den Gesetz⸗Entwurf danach zu fassen. Aber mir ist die Sache doch so wichtig „erschienen, daß ich nicht geglaubt habe der Landtag würde auf sein Recht verzichten, in Be⸗ zug auf den 5 Termin mitzusprechen, zu welchem eine Strafrechts⸗ Bestimmung in Kraft treten soll, und nur aus diesem Grunde ist ausdrücklich gesagt worden: »bis zum Jahre 1872 hin. Wenn ich sagte: nur aus diesem Grunde! so muß ich mich verbessern. So lebhaft, wie hier das Spiel angefochten wird und so sehr darauf gedrungen wird, den Termin für die Fortsetzung desselben möglichst kurz zu halten so giebt es doch auch andere Ansichten, die den Termin von 1872 für einen viel zu kurzen halten, und diese Ansichten wer⸗ den in sehr maßgebenden Kreisen getheilt.

„Ehe man zu dem des Jahres 1872 gekommen ist, sind sehr weitgehende Verhandlungen gepflogen worden, welcher Termin nun eigentlich als der Endtermin anzunehmen sei.

Ich kann das Amendement des Herrn Abg. von Benda, Namens der Regierung, im Allgemeinen wohl annehmen, allein die Möglichkeit liegt nahe, daß wenn der Termin von 1872 ge⸗ strichen wird, diejenigen Ansichten, welche den Ansichten dieses Hauses diametral entgegen und über das Jahr 1872 hinaus⸗ Fchenee auch wieder aufleben und sich geltend machen werden.

ch würde also vorziehen, durch diesen Termin nach allen Sei⸗ ten hin Ruhe und Bestimmtheit zu schaffen.

Nach den Ausführungen des Abg. Grumbrecht erkärte der Minister des Innern Graf zu Eulenburg:

Ich knüpfe an dasjenige an, was der Herr Vorredner ge⸗ sagt hat, der sich für dasjenige Amendement aussprach, welches statt des Jahres 1872 das Jahr 1868 setzen will. Dazu muß ich bemerken, daß das Wählen des Jahres 1872 nicht etwas Willkürliches ist, sondern daß das Jahr 1872 das Resultat langer Verhandlungen und Erwägungen gewesen ist, und zwar einfach aus dem Grunde: Wenn der Grundsatz richtig ist, den ja auch der Herr Abgeordnete Grumbrecht anerkennt, daß man nicht ohne Weiteres uͤber die Interessen der Gemeinden hinweg⸗ gehen kann, so muß es doch darauf ankommen, die Gesellscha. ten dazu zu bewegen, daß sie von ihrem jährlichen Spielgewinnst etwas abgeben und soviel abgeben, daß diese Interessen gewähr⸗ leistet werden. Nun kann ich vor allen Dingen versichern, daß bei den Propositionen, welche die Staatsregierung der Ge⸗ sellschaft gemacht hat, keineswegs darauf gerechnet ist, den Kommunen Alles dasienige so reichlich und so brillant zu 6“ als sie es bisher gehabt haben, sondern daß das

anze nur von dem Standpunkte einer wirklichen Lebensfrage behandelt wurde. Die Staatsregierung will den Kommunen so viel zuwenden, als sie bedürfen, um nicht sofort in Decadence zu verfallen, die ihnen selbst diejenigen Fremden nicht mehr zuführen würde, die sonst auch, abgesehen von dem Spiel, ge⸗ kommen sein würden. Und ich glaube, daß man diesen Gesichts⸗ punkt ftzt festhalten muß, sonst hat man überhaupt keinen

Maßstab für die Beurtheilung der Sache. Allein die Summen,

die sie zu diesem Zwecke bedürfen, und um diese sehr bedeutenden gesellschaften zu erhalten, muß man denselben irgend einen Vortheil bieten, sonst wüßte ich nicht, wie sie dazu kommen sollten, weiter zu spielen, warum die Leute blos für das Interesse der Gemeinde spielen sollten; die Spielbanken haben wieder das Interesse, wenn sie doch ein⸗ mal geschlossen werden sollen, ihren Actionairen möglichst viel zu gewaͤhren, d. h. sie in den Stand zu setzen, ihre Actien der⸗ einst, innerhalb dieser 5 Jahre, mit einem Werthe ausgezahlt zu bekommen, der ungefaͤhr dem Einkaufs⸗, dem Erwerbspreise der Actien gleichkommt. In sofern, sage ich kommt bei dem ganzen Abkommen auch das Interesse der Actionaire in's Spiel, von welchem ich bereits vorhin gesprochen habe. Wenn Sie nun sagen, wir wollen der Gesellschaft in Wiesbaden und Ems

sind bereits sehr bedeutend, Summen durch die Spiel⸗

noch bis Ende 1868 zu spielen erlauben, dafür muß sie aber

jährlich eine sehr bedeutende Summe, die fast das Ganze des Spielgewinns absorbirt oder vielleicht nur wenig zur Verzin⸗ sung und Amortisirung übrig läßt, abgeben, so sagt die Ge⸗ sellschaft sicher, das thun wir nickt, da wollen wir lieber sehen, was die Gesetzgebung sonst thun wird, aber auf ein solches Abkommen lassen wir uns nicht ein; ein Abkommen können wir unseren Actionairen gegenüber überhaupt nur dann vertreten, wenn wir einen sichtbaren Vortheil oder einen sichtbaren, mäglichst kleinen Nachtheil nachweisen können und zu diesem Zwecke brauchen wir und das ist das Re⸗ sultat der eingehendsten Ver bandlungen fünf Jahre Spiel. Auf diese Art, meine Herren, sind wir dahin gektommen, in das Gesetz das Jahr 1872 aufwnchmen. Es ist dies keines wegs

willkürlich geschehen; so wie Sie sagen 1871, so sagen die Spiel⸗

Hrn. Noodt⸗Berlin.

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8 8 n 1 ö““ 1 esellschaften wahrscheinlich schon nein, und mit jedem Jahre, das Sie mehr abkürzen, werden sie noch mehr nein sagen;,

wenn Sie aber statt 1872 das Jahr 1868 in das Gesetz hinein⸗

setzen, so ist das eine Verwerfung des Gesetzes, das sage ich Ihnen voraus; und wenn das Gesetz verworfen wird, so kann ich nur das wiederholen, was von den Vorrednern, die die Verhältnisse genau kennen, gesagt worden ist wenn das Gesetz verworfen wird, so führen Sie gerade den Zustand herbei, den die Freunde der Spielbanken dort herbeisehnen, während diejenigen, die gegen die Spielbanken operiren, durch Ihre Be⸗ schläͤsse in ihren Absichten gehemmt werden.

S Landwirthschaftliche Nachrichten. Berlin, 27. Februar. Die in der letzten Sitzung des Kongresses Norddeutscher Landwirthe gewählten Ausschußmitglieder konstituirten sich sofort am Sonnabend Abend im Saale des »Club der Landwirthe⸗ und erwählten zu ihrem Vorsitzenden Hrn. von Sänger⸗Grabowo, zu dessen Stellvertreter Hrn. von Benda⸗Rudow und zum Geschäftsführer Nach §. 8 des vom Kongreß angenommenen Statuts wurden demnaͤchst noch weitere sechs Mitglieder gewählt, so daß der Ausschuß gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern besteht: v. Benda⸗Rudow (Prov. Brandenburg), Prof. Dr. Bekker⸗Greifswald (Prov. Pommern), Prof. Dr. Birnbaum⸗Plagwitz (Königr. Sachsen), TCaesar (Provinz 1 Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Engel Berlin), Güssen⸗Cride (Rheinprovinz), Graf zur Lippe⸗Thum (Sönigrelch Sachsen), Dr. Meye (Schleswig Holstein), Noodt Berlin, Pogge⸗Roggow (Mecklenburg), Landes⸗Oekonomie⸗Rath Rüder (Oldenburg), v. Sänger⸗Grabowo (Prov. Posen), v. Saucken⸗ Julienfelde (Prov. Preußen), Sombart⸗Ermsleben (Prov. Sachsen), Baron v. Schwarzkoppen (Wiesbaden), v. Wedell⸗Vehlingsdorf (Prov. Pommern), Dr. Wilckens⸗Pogarth (Prov. Schlesien). Die Mitglieder des Ausschusses vertheilen sich somit auf alle Staaten des Norddeut⸗ schen Bundes und auf alle Provinzen des preußischen Staates; die⸗

selben haben die für den nächsten Kongreß vorliegenden Arbeiten unter sich vertheilt.

Telegraphische Wictterungsberiechte v. 27.

ebruar.

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Allgemeine Himmelsansicht. bed ckt. 8 bedeckt. bedeckt. bedeckt. trübe. wolkig. trübe, gest. Reg. 1 8 trübe.

Bar. Abw Temp. [Abw 3 ort. [T. L. w. M. E. . N., Wind. 331,71-4,8 2,0 3,9/ W., s. stark. Königsberg 333, 6 2, 8 2,6 4,7 W., stark. Danzig 334,2 -2,7 4,7] 6,2 WNW., Sturm. 336,1] 0,2 5,4 6,8 W., stark. 336,8] 0,0 5,9] 6,2 W., stark. 333,7]1-1.4 4,1 4.8 NW., s. stark. 336,5 0,s8 6 2] 6,1 W., s. lebhaft. Posen 335,0 1,3 6,1 7,5 WsW., mãssig. Ratibor 330,9 0,5 2,5 4,7S., mässig. Breslau 332,8 0,8 6,0 6,9 W., schwach. Torgau 334,9 0,s8 6,1 6,1NW., mässig. wolkig.

Münster 335,6 0,4 5,2] 4,71SW., schwach. strübe. 337,3] 1,8 6,2]/ 4,8 WNW.,schwach. bezogen.

334,7 2,4 6,1] 5,8 S., schwach trübe. Flensburg . 336,2 —- 4 °00 )— [VW., lebbaft. bezogen.

Paris. 340,5 5, 8 WSW., schwach. bedeckt. Brüssel 338,9 6,9 SW., s. schwach. sehr wolkig.

e ehe en 321,1 1,9 SW. bedeeckt.

SW., zieml. stark. bewölkt.

329,0

fast heiter, gest. Sechnee. 8 Max. +5,6 Min. 2,0. bedeckt.

wenig bewölkt. gewöhnlieh. halb bedeckt.

1— 328, 0 W., 1eör2,8

W., frisch. WSW., s. schw.

SW., zicml. stark. W., schwach.

ö“ Skudesnäs. 331. 9 Gröningen. 338,3 Helder 338,5 Hernösand. 323,7 Christians.

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““ 1““ Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

. Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unter dem 16. Juli 1867 hinter den Bäckergesellen Guggenbiller wegen Urkundenfälschung in den Akten G. 253. 67 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuerert. ““ Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen. 8 8 Signalement. v1A1“ Der ꝛc. Guggenbiller ist 28 Jahre alt, am 1. Januar 1840 in Großenpinning geboren, katholischer Religion, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat braune Haare, braune Augen und Augenbrauen, freie Stirn, rundes Kinn, gewöhnliche Nase und Mund, runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, unvollständige Zähne, namentlich defekte Vorder⸗ zähne, ist mittelstarker Gestalt und spricht die d oberländischem Dialekt.

Steckbrief.

Gegen die unten näher bezeichnete, angeblich im Besitze eines

amerikanischen Passes befindliche Person, welche als Künstler August Kaminsky aus Boston im Lande umhergezogen ist, zu Neustadt⸗ Eberswalde gebürtig sein und die Bäcker⸗Profession erlernt haben soll, ist wegen Verdachts eines hierselbst am 14. Oktober v. J. verübten Diebstahls die gerichtliche Haft beschlossen. Dieselbe hat sich am 5. Januar d. J., als sich der Verdacht des Diebstahls auf sie lenkte, aus Golßen unter Zurücklassung ihrer Effekten heimlich entfernt, und ist ihr jetziger Aufenthalt unbekannt. 8

Ein Jeder, welcher von demselben glaubhafte Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

Gchicgzeitig werden alle Civil⸗ und Militairbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Kaminsky zu achten, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin⸗ denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Ge⸗ fängniß⸗Inspection abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. 8

Beeskow, den 25. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter. Signalement.

Der ꝛc. Kaminsky ist 31 Jahre alt, mittler Statur, etwa 52

4“1 groß, hat dunkelblondes Haar und blonden Bart (s. g. Henri⸗ quater).

Sammetkragen, dunkle Buckshinhose, auf dem rechten Knie ein Stück dunkelblaues Tuch eingesetzt, ein hellblaues Shawltuch mit rother Kante, braune Tuchmütze mit Schirm und kurze Militairstiefeln.

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Bekleidung: Schwarzer Double⸗Ueberzieher mit schwarzem

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SHandels⸗Register. Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. 8 1S. Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter shder vAe (Canavas⸗Fabrik) Carl Traugott Küttner zu

erlin Ort der Niederlassung: Berlin, (jetziges Geschäftslokal Thorstraße 4/5), Firma: C. T. Küttner, eingetragen zufolge Verfügung vom 25. Februar 1868 am selben Tage

Die unter Nr. 2388 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige irma: 8 9

Carl Hermann Faehndrich, 1 Inhaber: Kaufmann Carl Hermann Faehndrich, ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Unter Nr. 5146 unseres Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige Handlung, Firma: 99. öiX“

und als deren Inhaber der Kaufmann Levin, genannt Louis Cohn, vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Moritz Cohn zu Berlin ist in das Handels⸗ geschäft des Kaufmanns Levin, genannt Louis Cohn, als Handels⸗Gesellschafter eingetreten und die unter der Firma Leuis Cohn jr. nunmehr bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 2256 des Gesellschafts⸗Registers eingetragen. 4 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:!. Louis Cohn jr. b (ietziges Geschäftslokal Leipzigerstraße 65), am 25. Februar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind 1) der Kaufmann Levin, genannt Louis Cohn, 2) der Kaufmann Moritz Cohn, beide zu Berlin. Dies ist in das Gesellschafts⸗Register unter Nr. 2256 zufolge Verfügung vom 25. Februar 1868 am selben Tage eingetragen. 5 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firm Kahn & Cronbach G 8 (Kurzwaaren⸗Geschäft, jetziges Geschäftslokal Neue Grünstraße Nr. am 1. Januar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: 1) der Kaufmann Max Kahn, 1 2) der Kaufmann Sigmund Cronbach, beide zu Berlin. EE111111A1AX“ ies ist in das Gesellschafts⸗Register des unterzeichne en Gerichts unter Nr. 2257 zufolge Verfügung vom 25. Februar 1868 am selben Tage eingetragen.

Unter Nr. 704 unsers Gesellschafts⸗Registers, woselbst die hiesige

Handlun 8 J. Stehely & C

und als deren Inhaber

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