öhi zeldet: Das Befinden des Königs Ludwig J. 5 Morgen, nachdem gestern eine venöse Blutung er⸗ folgt war, ein verhältnißmäßig besseres. Die Nacht war ruhig, der Zustand ist schmerzlos und sieberfrei. des heutigen Tages ist eine neue Blutung erfolgt.
esterreich. Pesth, 27. Februar. Die hier versam⸗ iͤrgelitischen Seea h wurden heute von dem Kaiser empfangen. Auf die ungarische Ansprache des Leo Hol⸗ länder erwiederte der Kaiser gleichfalls in ungarischer Sprache, indem er besonders die Wichtigkeit der Schulangelegenheiten
mungen des ehemaligen deutschen Bundes beruhenden Gesetze über Vereins⸗ und Versammlungsrecht aufzuheben, gleichzeitig wurde die Abschaffung der Todesstrafe genehmigt. Nizza, 29. Februar. König Ludwig I. von Ba yern
ist heute Morgen 8 Uhr 35 Minuten gestorben.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 29. Februar. In der gestrigen Sitzung des
Herrenhauses nahm in der Debatte über den mit der pfän⸗ Heantllaan Saline zu Halle a. d. S. am 7. Februar 1868
in die Liste der
EE1“ AA“
ar gi
Genehmigung. Es ist schon von den ersten
Vergleich angenommen hat, nicht blos und armen Personen besteht.
Betheiligten geworfen. Es
r Zustimmung des Landstags nicht, nehmen. sie bedarf aber der Zustimmung, wo es sich darum handelt, au Staatskosten Ausgaben sa machen, dafür beansprucht sie Ihre
— Herren Rednern darauf hingedeutet worden, daß die Pfaännerschaft, die mit großer Majorität mit Ausnahme sehr weniger Stimmen, den aus Wittwen, Waisen Ich habe eben einen Blick sind dabei
f und Ems das Uebereinkommen noch bis Ende des Jahres 1872 dingung, von ihren . ein Reseree Kapiial für gebildet werden könnte, aus dessen Zi iejeni
Petungen ahtruden ssen Zinsen hinterher diejenigen ücfe der Spielbanken bestritten worden
ist mit den Spielbanken in Wiesbader getroffen worden, daß dieselben 2 spielen sollten unter der Be⸗ Spielgewinnsten so viel abzugeben, daß die Städte Wiesbaden und Ems
Demgemäß
werden könnten, welche bisher durch Bei⸗ 1 sind. Eine Spielgesell⸗ chaft kann sich zu einem solchen Abkommen nur dann ent⸗
Professoren, Kollegen des Herrn Referenten Es fragt sich, ob sich der Herr Referent mit derselben Wärme dafür interessirt haben würde, wenn die Saline in einer entfernten Provinz läge; ich weiß es nicht. Es ist möglich. Aber einigermaßen pflegt man immer etwas befangen zu wer⸗ den durch die Nähe derjenigen, denen man ein besonderes Interesse zuwendet. Das ist auch häufig bei Behörden der Fall und es zeigt sich eben im Schoße der Landesvertretung zum öfteren. Ich sehe unter den Betheiligten verzeichnet: Professoren, Kauf⸗ leute, Justiz⸗Räthe, Schul⸗Räthe, Inspektoren, Regierungs⸗Praͤ⸗ sidenten, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Räthe, Justiz⸗Räthe, Con⸗ sistorial⸗Räthe, Rentiers, Kreisgerichts⸗Direktoren „Prediger, V
schließen, wenn man ihr das Spiel auf eine so lange Reihe von Jahren gestattet, daß sie dadurch die Aussicht hat, die Spielbank⸗ Actien in nennenswerther Weise zu verwerthen. Denn wenn ihr nur ein ganz kurzer Zeitraum zum Spielen gelassen oder ihr eine zu große Leistung zugemuthet wird, so wird sie sich hüten, auf ein Abkommen einzugehen, vielmehr abwarten „ was man über sie befinden möͤchte. Es muß der Spielgesellschaft der Vortheil geboten werden, den Theilnehmern einer Spielbank beim Aufhören des Spiels wenigstens einigermaßen den Werth, den die Theilnehmer in ihren Actien zu haben glaubten, ersetzen zu können. Nach sehr vielfachen Verhandlungen ist man dahin gekommen, 5 Jahre als Minimum der Zeit zu fixiren, welche die Spielbanken zu diesem Zwecke noch nöthig haͤtten und zu gleicher Zeit ist bei dem Adkommen mit den Spielbanken in Wiesbaden und Ems vorausgesetzt, daß nicht etwa eine andere Spielbank noch länger im Betriebe erhalten wird. Es gehen also die Maßregeln gegen eine Spielbank Hand in Hand mit den Maßregeln, welche gegen andere Spielbanken getroffen werden müssen. Gerade dieser Gesichtspunkt hat die Regierung bestimmt, dem Landtage einen Gesetzentwurf vorzu⸗ legen, der sich implicite die Genehmigung zu einem Abkommen erbittet, in welchem das Jahr 1872 genannt ist, indem sie zu⸗ gleich die Verpflichtung übernimmt, über das Jahr 1872 hinaus nicht spielen zu lassen, und außerdem um Erthei⸗ lung der Berechtigung bittet, gegen eine Spielbank, die auf die “ der Regierung nicht eingehen sollte, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche dieselbe für gut befindet, das heißt mit andern Worten: namentlich sie zu schließen.
Wenn Sie diesen Gesichtspunkt erwägen, meine Herren, so werden Sie sehen, daß die Regierung auf die Amendements, die hier gestellt sind und die im Wesentlichen mit den im Ab⸗ geordnetenhause gestellten übereinstimmen, nicht eingehen kann. Es kann sich nicht mehr darum handeln, ob man statt des Jahres 1872, das Jahr 71 „70 oder 68 nehmen will. Die Gesellschaft, mit der man bisher verhandelt hat und mit der — Ems und man mitt vieler Mühe zum Abschluß gekommen ist, hat das Graf zu Eulen⸗ Jahr 1872 als Minimum der Zeit hingestellt und wird davon von Daniels, nicht abgehen. Wenn Sie also die Frist um ein Jahr kürzen, so machen Sie den Vertrag fallen und durchlöchern damit das ganze Werk, das die Regierung sich vorgesetzt hat durchzufüh⸗ ren. Im höheren Maßstabe ist dies nun der Fall, wenn Sie sagen, die Spielbanken sollen sofort geschlossen werden. Sie gefährden und schädigen die Interessen der Kommunen auf das Heftigste, und wenn ich auch oft in der Lage gewesen bin, den Klagen der Bewohner dieser Orte mit dem Troste entgegen⸗ zutreten, daß es Bäder seien, die auch auf andere Art,
betonte. 8 8 Vor dem Schwurgerichte hat heute die Verhandlung des
Böszörmenyischen Preßprozesses begonnen. Der Angeklagte I nicht 8 8 Kränklichkeit um Vertagung bis zum 20. März gebeten. Dem Gesuche wurde jedoch keine Folge gegeben und wurde Böszörményi mit 11 Stimmen gegen 1e. für schuldig erkannt und zu einem Jahre Gefängniß und
2000 Fl. Geldbuße verurthellt. es 1“
““ 11“ Schweiz.
abgeschlossenen Vergleich, und über den mit den Interessenten 88 Sl zu am 10. Dezember 1867 abgeschlossenen Vergleich der Finanzminister Frhr. von der Heydt, nach den Bemerkungen des Herrn von Senfft⸗Pilsach, das Wort wie folgt: b rgne. Herren! Ich habe nicht erwartet, daß die Vorlage in diesem hohen Hause irgend einen Widerspruch finden würde, ich habe am wenigsten erwartet, daß man der Regierung vor⸗ werfen werde, bestehende Verträge nicht heilig zu halten. Die letzten Worte des Herrn Vorredners beruhen wohl auf einer änzlichen Verkennung der vorliegendenden Sachlage. Der Herr Vorredner wirft der “ vor, daß sie rückwärts gehe, während sie vorwärts gehen solle. Es kann diese Ansicht auch auf einer Verwechselung des Begriffs beruhen; wenn der Herr Vorredner glaubt, vorwärts zu gehen, geht er vielleicht rückwaͤrts. Es ist angeführt worden, der Vertrag sei erst so spät abge⸗ schlossen, und erst spät vor das Haus gelangt. Die Regierung hatte den dringendsten Wunsch, sehr lange schon diese Verhand⸗ lungen zum Abschluß zu bringen. Es hat an ihr nicht gelegen: sie hat fortwährend durch Kommissarien und durch Aufforde⸗ rung der Behörden die Pfännerschaft ermuntert und aufgefor⸗ dert, über die Lage der Dinge sich zu verständigen. Es ist hier angeführt: die Regierung habe die Rechte nicht respektirt. Nach unserer gewissenhaften Ueberzeugung steht der Pfännerschaft ein formelles Recht nicht ser Seite. Dennoch aber ist die Regierung von vornherein sehr geneigt gewesen, Billigkeit verwalten zu lassen, wie sie das überall thut, wo irgend die Veranlassung sich darbietet. 1 In diesem hohen Hause hat der Gegenstand früher gar keine Aufmerksamkeit Seg. Herr v. Senfft meint: die Vorlage hätte nur dem Reichstage vorgelegen, sein Gedächtniß hat ihn wohl getäuscht, es ist in diesem Hause zweimal die Rede davon gewesen: erst hat das Haus die Ermächtigung dazu ertheilt, und nachher ist noch einmal eine Vorlage im Laufe des Sommers hierher gekommen. Im andern Hause war speziell aufmerksam gemacht auf das Verhältniß der Pfännerschaft in e⸗ Es hat also nahe gelegen, wenn die Herzen so warm schlugen für die Pfännerschaft, damals das Wort zu nehmen, damals war Veranlassung vorhanden.
Bern, 24. F becar. 8 am 20. fin 8. Bundesstadt zusammengetretene Militair⸗Kommission . e- Reformen sh der Bekleidung und Ausrüstung der chweizerischen Armee, hat sich, wie der »Köln. Ztg.- gemeldet wird, nur über einige wenige Beschlüsse definitiv geeinigt. So soll
der Uniformrock in Zukunft. eine gerade zugeschnittene, jacken⸗
artige Facon mit Shawlkragen, in der Farbe der Uniform, erhalten und als Gepäck ein erheblich reduzirter Tornister, so wie der Reiter⸗Säbel eingeführt werden. Eben so hat man sich betreffend die Gradbezeichnungen dahin geeinigt, daß dieselben aus queren Klappen auf der Schulter nach nordamerikanischer Art von Silber oder Gold, mit schwarzem Sammt im Innern und mit Sternen als Distinctionszeichen, bestehen sollen. Was da⸗ gegen die Kopfbedeckung betrifft, so ist die Kommission zu kei⸗ nem Beschluß gelangt, sondern hat dem Bundesrath zur defini⸗ tiven Wahl den nordamerikanischen Hut mit Randschmuck und Abzeichen und eine Polizeimütze, oder nur die von Oberst⸗Lieu⸗ tenant Rothpletz modifizirte österreichische Mütze mit Schirmdach
Niederlande. Haag, 28. Februar. (W. T. B.) Aus
Deputirtenkreisen wird gemeldet, daß Thorbecke die Ermäch⸗
tigung nachgesucht bat, das Ministerium in Betreff der letzten Kammerauflösung interpelliren zu dürfen. u““
Großbritannien und Irland. London, 28. Fe⸗ bruar. Ihre Majestät die Königin hat die gestern mitge⸗ theilte Ministerliste Disrgeli's genehmigt. — In der heutigen Sitzung des Unterhauses verhieß Lord Stanley, daß die Regierung ihrerseits Alles thun werde, um die Diskussion über die irischen Angelegenheiten möglichst 8 bald beginnen zu lassen⸗ 8 5 Wenn man glaubte eine Ausnahme machen zu müssen zu Das Parlament hat sich bis nächsten Donnerstag weiter Gunsten der PWännerschaft⸗ damals war nena dahen9 zehenn vertagt. b b Sprache zu bringen, wie es auch im andern Hause ge eehen ist. T. Das Blaubuch, welches die auf die abyssinische Frag Sr üs che z ü dae ZEö öö.“ bezüglichen Aktenstücke enthält, ist ausgegeben worden. gabe beschlossen, und die Staatsregierung ist nicht be⸗
is, 28. F iteur⸗ echti irge intreten zu lassen. Würde
eich. Paris, 28. Februar. Der »Moniteur« rechtigt, irgend eine Ausnahme ein; iss 8 melde Sns e 8 zwischen Frönteag vücg Patten 489 68 8 111“ wieregierung 9 koenkeh e e vhdeeat ba hhe ghie eec übe Regierun hat wie ich schon vorhin erklärte, nach ihrer in Frankreich lebenden Italiener und der in Zialien lebenden eier ger vnc gehatbeit. Wees dis Reakerung acezrbotre die 1“ rdendecc o endige 85 üt gäirgel becgen dlauchs nächt 2 ecins⸗ als man von einer Seite hat vor⸗ große Verschiedenheiten der Meinung nicht bestehen. verden. Pürxan sn d von der Verpflichtung zur Ueber⸗ stellen wollen. Der Betrieb in Halle war ein sehr theurer, egierung 8 der Ansicht, daß das Spiel in keinem 2b vehrnag Ar 82 sonst würde, wenn die Einrichtungen gut wären, die Pfänner⸗ preußischen taates sanctionirt bleiben dürfe, und daß mit der ten Vermögens⸗Zerrüttungen nach sich ziehen würde, abgesehen “ 5g cer. vsc afier am hiesigen Hofe, Baron Bud⸗ schaft sehr gut bestehen koͤnnen. Die Staats⸗Regierung hat ihr Aufhebung der Spielbanken vorzugehen sei. Es fragt sich nur, davon, daß man in Bezug auf Homburg wohl behaupten kann, “ Der reeftsc 4 8 erer Abwesenheit hier wieder ein⸗ ganzes Eigenthum an der Staats⸗Saline mit noch anderem zu welcher Zeit und unter welchen Bedingungen. In dieser Be⸗ daß die Heilquellen nie im Stande sein werden, diejenige Men⸗ aste e Fßßs Arctegetseh Eigenthum unentgeltlich hergegeben nd außerdem noch andee zichung hat sie sich der Auffassung nicht verschlossen, daß da, schenmenge herbeizuziehen, die bisher durch das Spiel herbeigezogen 1 Bewilligungen gemacht. Vor wenigen Tagen noch wurdeder Staats⸗ wo Spielbanken existirt haben, Interessen geschaffen sind, die wurde. Aus diesen Rücksichten, meine Herren, ersucht Sie die Regie⸗
Italien. Florenz, 27. Februar. Der Marquis Filippo
Rechnungs⸗Räthe, Ministerwittwen, Kreisgerichts⸗Raͤthe, Oberst⸗Lieutenants, Stadträthe, Kriminal⸗ Aktuare, Geheime Sanitätsräthe, Conditoren, Banquiers, Stadtverordnete, Ge⸗ richts⸗Assessoren, Bürgermeister, Amtmänner u. s. w. Es sind alle möglichen Klassen vertreten, und nun sagt man, diese armen Wittwen und Waisen, die seien eigentlich geopfert, und V doch geht aus der Verhandlung hervor, daß die Betheiligten sich Rechtsgutachten haben geben lassen und nur nach sorgfältigster Erwägung zugestimmt haben. Die Zustim⸗ mung ist auch nicht in Eile erfolgt, sondern es sind lange Verhandlungen vorhergegangen, und man hat sich so lange besonnen, daß die Regierung zu einem Entschluß zu drän⸗ gen hatte, damit sie vor Schluß des Landtags in die Lage ge⸗ setzt wurde, den Akt des Wohlwollens auszuführen, zu b dem die Regierung von Anfang an geneigt war. Mir scheint in der That kein Grund und keine Veranlassung vorzuliegen, der Vorlage nicht zuzustimmen, wenn man auch von dem wärmsten Wohlwollen für alle Bethei⸗ ligten erfüllt ist. Im Gegentheil würde man den Bethei⸗ ligten Uebel zuwenden, wenn man die Vorlage in Gefahr brächte. Die Regierung ihrerseits wird sich nicht veranlaßt finden weiter zu gehen als sie gegangen ist.
In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Schließung der öffentlichen Spielbanken zu Homburg, Wiesbaden erklärte der Minister des Innern, burg, nach den Bemerkungen des Herrn was folgt:
Wenn ich auch glaube meist Bekanntes zu sagen, muß ich V doch den Standpunkt der Regierung, den sie bei der Vorlegung des Gesetzes angenommen hat, mit einigen Worten auseinander setzen, weil es sonst den Anschein haben könnte, als stände die Regierung gewissermaßen unparteiisch der Annahme oder Nicht⸗ annahme des Gesetzes gegenüber. Das ist nicht der Fall. Sie legt auf die Annahme des Gesetzes den allergrößten Werth, weil sie glaubt, daß nur auf dem von ihr bezeichneten Wege als durch Spielen Erwerb und Gewinn finden könnten, so läßt die Angelegenheit zum Austrage gebracht werden könne. Ueber sich doch nicht leugnen, daß ein so plötzliches Uebergehen von Verwerflichkeit oder Nichtverwerflichkeit des Spieles werden glaͤnzenden, ja fast zu glänzenden Zuständen zu einer völligen
Auch die Hülflosigkeit, und zum bloßen Angewiesensein auf die Heilquellen, Theile des ein unendlich schroffes sein würde, das auf Jahre hin die größ⸗
.
1“
Sg 18
. I.; Regierung in diesem Hause dringend empfohlen, in den Zu⸗ unabhängig von der Verwerflichkeit des Spieles an sich, ihre rung, an dem Systeme, welches in diesem Gesetze seinen Ausdruck Oldoini ist zum italienischen Gesandten beim Hofe zu Lissabon
rnannt worden. Terselbe ist zunächst nach München abgereist, um dem bairischen Hofe, wo er bis dahin akkreditirt gewesen, sein Abberufungsschreiben zu überreichen.
Amerika. Nach Berichten aus New⸗York vom 19. d. Mts. ging im Senat die Bill durch, welche die Verminde⸗ rung der Heeresmacht bezweckt. — Das Repräsentantenhaus genehmigte die Bill, nach welcher fremde, auf das Gebiet der Union entwichene Straͤflinge ausgeliefert werden sollen. Ferner bewilligte dasselbe 50,000 Dollars zur Unterstützung von im Auslande inhafuurt gewesenen amerikanischen Bürgern. 82
Telegraphische Depeschen
aaus dem W olff'schen Telegraphen⸗Vürcau. Weimar, Sonnabend, 29. Februar, Mittags. Der
Land⸗
wendungen der Liberalität doch nicht so weit zu gehen, uUnd nicht 6 vergessen, daß die Staatskasse nicht für Akte der Wohlthätigkeit aufzukommen habe. Aus demselben Munde wird nun jetzt die Ermahnung laut, sich der Kirchen anzunch⸗ men und der wohlthätigen Anstalten, die vielleicht leiden möchten. Jetzt werden neue Opfer zugemuthet. E. zeigt das, und man macht recht häufig „die Erfahrung wenn man recht weit geht in der Liberalität, so weckt da den Appetit und es werden dann nur noch größere Ansprüche gemacht. Es werden jetzt so viele und große Ansprüche erhoben, daß wir alle Tage dergleichen zurückzuwei⸗ sen haben. Wie nun, wenn der Vertrag nicht genehmigt würde, die Regierung darf die Pfännerschaft nicht ausschließen 80G der Zahlung der Abgaben und ste darf auch nicht aus eigenem Recht dasjenige thun, wofür sie Ihre Genehmigung jetzt nach sucht. Es ist gesagt worden, die Vorlage sei nicht vollständig.
tag beschloß in seinger heutigen Sitzung, die auf den Bestim⸗
8*
Sie ist aber vollständig. Zum Abschluß eines Vergleiches be⸗
eigene Berechtigung haben, und die man nicht mit einem Striche verwischen kann, ohne Leute und Interessen jeder Art auf das Tiefste zu schädigen. Es würde die preußische Regierun schmerzlich berühren, wenn so blühende Städte wie Homburg, Wiesbaden und Ems ihren uin von der Zeit datiren sollten, wo sie unter Preußische Herrschaft gekommen sind und diese das Spiel aufgehoben hat. Die Kommunen haben sicherlich in sehr gutem Glauben ge⸗ handelt, als sie hoffend und bauend auf die Fortdauer des Spiels auf lange Jahre hinaus, Einrichtungen gekroffen haben, die alle mit einem Strich vernichtet werden würden, wenn man die Spielbanken plötzlich aufhöbe. Die Rücksicht auf die Interessen der Kommunen hat die Regierung bestimmt, den Weg einzuschlagen, die Spielbanken wo möglich auf einer gewissen Uebergangsstufe aus der Welt zu schaffen, das heißt mit den Gesellschaften Verträge zu schließen, ie einerseits die Interessen der Kommunen, so weit 8 loglich war, wahrten, auf der anderen Seite auch den pielgesellschaften Vortheile darböten, ohne welche sie sich nicht entschließen würden, Leistungen an die Kommunen zu über⸗
ge
Es wird von denjenigen Spielpächtern, die sich nicht bereit klärt haben, auf ein gehen, der Moment ersehnt, wo das ablehnt, und ich glaube,
-—
findet, nicht zu rütteln. ii erwähnt, und kann es hier nur auf das Bestimmteste wieder⸗ holen:
wird sicherlich das geschehen, was keiner von Ihnen wünscht.
Regierung sich in diesem Fall aber zur sofortigen die, daß ein Zustand herbeigeführt wird, der sich weiter von dem entfernt, gierung nach reiflicher Ueberlegung aller nsichten als hat. Aus diesen Gründen, und da muß, diese leidige Angelegenheit auf eine möglichst billige Art aus der Welt zu schaffen, ersuche ich Sie, dem Gesetz⸗Entwurfe,
Ich habe das schon im andern Hause Die Regierung kann auf keines der Amendements ein⸗ hen. Bringen Sie aber das ganze Gesetz zu Falle, dann er⸗ Arrangement mit der Regierung einzu⸗ Haus den Gesetz⸗Entwurf der Calcül ist nicht ganz falsch.
Ich kann nicht vorher sagen, zu welchen Maßnahmen die alle entschließen wird, auf keinen chließung, und die Konsequenz ist noch viel den das Gesetz will und den die Re⸗ scher darüber herrschenden den einzig zum praktischen Ziele führenden erkannt Allen darum zu thun sein