— „Hpinione« theilt mit, daß Lord Clarendon hier ein⸗ Ferefen ss. und heute früh den Ministerpräasidenten Menabrea e
sucht habe. die gelehrten und Künstler⸗Gesell⸗
n Rom werden d 1 esel schaften e Trauergottesdienst für den verstorbenen König
Ludwig von Bayern im Pantheon veranstalten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. März. (W. T. B.) Die Zollkommission hat gestern die Besteuerung der Maschinen nach Kategorieen mit 25 bis 150 Kopeken per Pud angenommen, und die Werthzölle auf Tischzeug und
Drillstoffe aufzuheben beschlossen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. Februar.
(H. N.) Die erste Kammer hat mit 45 gegen 16 Stimmen
den Vorschlag angenommen, die griechische Sprache nicht als
ezwungenes Unterrichtsfach in den lateinischen Schulen festzu⸗
ellen. Anstatt der griechischen will man die englische Sprache
waͤhlen, welche bei den stattgehabten Verhandlungen wegen ihrer größeren praktischen Bedeutung hervorgehoben wurde.
Dänemark. Kopenhagen, 2. März. In der heuti⸗ gen Sitzung des Folkethings theilte der Präsident mit, daß der Fiteacceish seer ein Zulagebewilligungsgesetz für das Finanzjahr 1867—68 vorzulegen gedenke, betreffend die Besol⸗ dung der Amtsverwalter und der Zollbeamten, und der Justiz⸗ minister ein Gesetz, betreffend die Besoldung der Gerichts⸗ und Magistratsbeamten, einbringen wolle. Es wurde darauf die in der Geschäftsordnung vorgeschriebene vierwöchentliche Wahl der Beamten des Thinges vorgenommen. Zum Präsidenten wurde Etatsrath Bregendahl mit 55 von 66 Stimmen wieder⸗ gewählt, zum Vice⸗Präsidenten Carlsen mit 41 Stimmen von 73 und Fenger mit 40 Stimmen ebenfalls wiedergewählt. So⸗ dann ging das Kopenhagener EE.“ in Berathung.
— Saͤmmtliche Amtmänner des Landes sind vom Justizmini⸗ sterium in einem Circulair vom 24. Februar, auf Veranlassung des hiesigen K. K. österreichischen Gesandten, ersucht worden, den Gerichtsbeamten in den ihrem Amte unterlegenen Distrikten den Auftrag zu geben, alle ausländischen Orden nach erfolgtem Tode der resp. Dekorirten an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten einzusenden, um von diesem an die betreffende fremde Regierung abgeschickt werden zu können.
Statistische Nachrichten.
— Die angesjedelten Theile der britischen Besitzungen in Nord⸗ Amerika haben einen Flächeninhalt von 632,300 Quadratmeilen, mit 3,328,872 Einwohnern nach einer Zählung von 1861. — Die Einnahmen in 1865 betrugen etwas über 16 Millionen Dollars, wovon 12 ⅞ Millionen auf Canada kommen; die Ausgaben stiegen um 5 Millionen von 1859 bis 1865. Die Einfuhr betrug (1865) 45 Millionen in Canada, 14 Millionen in Nova Scotia, 7 Millionen in New⸗Brunswick und 5 Millionen in Neu⸗Foundland. Die Aus⸗ fuhr betrug (1865) 80 Mill. Dollars.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
— Die Kohlentransporte aus Westfalen nach östlichen Gegend haben, dem »Actionair« zufolge, auch im Jahre 1867 eine beträchtliche Steigerung erfahren. Im Jahre 1866 gingen allein nach Bremen 1,530,145 Ctr., 1865: 1,464/,600 Ctr., 1864: 1,345,440 Ctr., 1863: 1/112,970 Ctr. gegen 351,440 Ctr. im Jahre 1859. Ebenso macht sich an den auf hannoverschen Bahnen transportirten Kohlen eine Stei⸗ gerung bemerkbar. Es wurden befördert 1864,65: 615,908 Tonnen à 4 Ctr., 1863/64: 500,385 Tonnen, 1862 /63: 319,162 Tonnen, 1861/62: 204,908 Tonnen. b
— In den ersten beiden Monaten dieses Jahres betrug die Zahl
der im Hamburger Hafen angekommenen Seeschiffe 402 und der aus demselben abgegangenen 296. Die ersteren bestanden aus 206 Segel⸗ und 196 Dampfschiffen. Von denselben kamen 73 Schiffe, sämmtlich mit Ladung, aus transatlantischen Häfen, und 329 aus europäischen, von denen 271 beladen und 58 leer oder in Ballast waren. Steinkohlen hatten 54 Schiffe geladen. Von den auspassirten Schiffen waren 98 Segel⸗ und 198 Dampfschiffe. Nach transatlanti⸗ schen Plätzen waren 29 bestimmt, darunter 1 ohne Ladung. Nach europäischen Häfen gingen 267 Schiffe ab, von denen 208 befrachtet und 59 ohne Ladung waren. 1 Stockholm, 29. Februar. (H. N.) Das Dampfschiff »Polhem⸗, velches die Postverbindung zwischen dem festen Lande und C othland zu unterhalten hat, und seit dem 13. Februar vermißt und deshalb als total verunglückt betrachtet wurde, hat seitdem im Treibeise fest⸗ gesessen und jetzt, ohne Schaden genommen zu haben, seine regelmäßi⸗ gen Fahrten wieder übernommen. b — Die Hudson's Bai Compagnie wurde am 2. Mai 1670 incor⸗ orirt, und erhielt seit 1783 das Monovol des Pelzhandels im Hud⸗ on's Bai Territorium; eine Concurrenz⸗Compagnie, die Nord⸗West⸗ Compagnie, wurde 1821 mit ihr vereinigt. Ihr Monopol⸗ erstreckte sich (1835) westlich von den Fetecehit bis nach dem stillen Ocean, wobei besonders vorbehalten wurde, daß sie der Colonisation nichts
muß. Sie wurde ausdrücklich verpflichtet, Vancouvers Island zu
besiedeln.
8 Die Gesellschaft beschäftigt 3000 Weiße der Boote und Bereitung der Pelze, sowie 100, indianische Jäger. Auf den 2 ½ Millionen Quadratmeilen Land der Compagnie leben nur
120,000 Menschen. 1b Während des Zeitraums von 110 Jahren zahlte die Gesellschaft
70 pCt. Dividende. Schon im Jahre 1767 zahlte ie 50 pCt. 4
Während des Jahres 1855 wurden von den Jägern der Com⸗ pagnie erlegt:
Biber 90,000 Stück, Marder 171,000 Stück, Lynx (Luchs) 24,000 Stück, Bären 10,000 Stück, Füchse 33,000 Stück, Moschusratten 300,000 Stück, Skunks (Stinkthiere) 18,000 Stück, Otter 12,000 Stück, geringere Thiere 30,000 Stück, Büffel 145,000 Stückk. Die Felle dieser Thiere erhielt die Gesellschaft für eine Kleinigkeit von den indianischen Jägern, welche sie mit Perlen, Branntwein,
Pulver, Blei, Waffen ꝛc. bezahlt. Das Capital der Compagnie beträgt 7,000,000 Dollar Gold; Million Gold im amerikani⸗
sie besitzt Eigenthum von einer v schen Oregon, das ihr durch den Vertrag von 1846 gesichert ist.
8
Landwirthschaftliche Nachrichten.
Berlin, 5. Maͤrz. Der nächste Gegenstand, welcher in der vor⸗ gestrigen Sitzung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums zur Verhandlung gestellt wurde, betraf die Rinderpestfrage jin Folge einer Vorlage, welche der Minister für die landwirthschaftlichen An⸗ elegenheiten dem Kollegium gemacht hat. In derselben fordert der dinister die Aeußerung des Kollegiums darüber, ob dasselbe nach den neuerlichen Erfahrungen von seinen früheren Anträgen ehßen Abwehr⸗ Maßregeln und der Versicherung gegen die Rinderpest festhält oder Aenderungen daran vornehmen will — und legt dem Kollegium nach⸗ stehendes Promemoria vor: b »Seit Erstattung des Berichts des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums vom 9. Februar 1866 ist in unser Land die Rinderpest eingeschleppt worden aus Bayern und den Thüringer Herzogthümern in den Re⸗ gierungsbezirk Erfurt im Sommer 1866, aus Holland in den Regie⸗ rungsbezirk Düsseldorf im Winter 1866 und aus Oesterreich in den Re⸗ gierungsbezirk Oppeln im Herbste 1867. — In den beiden erstgenannten Re⸗ gierungsbezirken sind nur wenige Gehöfte infizirt, im Ganzen auch nur wenige Opfer gefallen; im zuletzt genannten Bezirke dagegen hat dieselbe eine Ausdehnung genommen, wie noch niemals. — Es bleibt vorbehalten, dem Kollegio eine statistische Uebersicht vorzulegen, welche die Zahl der infizirten Orte und Gehöfte, den Seuchengang und den Umfang der Viehverluste nachweist. — Dieselbe wird, zumal dem Eruptionsfalle in Oppeln gegenüber, die beruhigende Ueberzeugung gewähren, daß die bisheran in Preußen geübten Unterdrückungs⸗Maß⸗ regeln sich auch diesmal bewährt haben. — Es ist bis jetzt wenigstens kein Fall bekannt geworden, daß aus einem Orte, in welchem die Pest konstatirt und die Unterdrückungs⸗Maßregeln angeordnet worden, späterhin die Pest noch weiter nach andern Orten verschleppt wͤäre. Alle Einschleppungen in die Ortschaften lassen sich auf unmittelbaren Verkehr mit Oesterreich resp. mit solchen Orten in Preußen zurück⸗ führen, in denen die aus erstgenanntem Lande eingeschleppte Pest noch nicht konstatirt war. — Der im September v. J. in Zürich versammelt gewesene internationale Veterinair⸗Kongreß, der auch von zahlreichen preußischen Veterinairs besucht und mit Kommissarien der diesseitigen Regierung beschickt gewesen ist, hat anerkannt, daß die Eruptionen in England und Holland für die technische und polizeiliche Behandlung der Seuchenfälle nichts Neues gebracht haben und von den jetzt in Rede stehenden Eruptionen läßt sich im Großen und Ganzen dasselbe sagen. — Für das in Schlesien gel⸗ tende, und vom Landes⸗Oekonomie⸗Kollegio zur Ausdehnung auf das anze Land empfohlene Zwangs⸗Versicherungs⸗Prinzip hat sich dreier⸗ ei abermals bestätigt:
1) Die Einschätzung des Rindviehs nach §. 7 des Gesetzes vom 30. Juni 1841 bleibt noch immer weit unter dem Werthe. Einestheils fixiren die Kreisstände das maximum zu niedrig, und anderntheils wird von den Viehbesitzern in den seltensten Fällen der höchste Satz gewählt. Tritt ein Seuchenfall ein, so wird e die Beihülfe des Staats zum Ersatz der Verluste an⸗ erufen.
as Mastvieh, welches nach §. 4 von der Versicherung aus⸗ geschlossen ist, ist nun noch schwer zu kategorisiren. Fast jeder größere Grundbesitzer, zumal derjenige, welcher technische Ge⸗ werbe treibt, ist Viehmäster. Sobald das nach demselben Paragraphen ausgeschlossene Jung⸗ vieh das Alter eines Jahres erreicht, ist es in die Versicherung aufzunehmen. Der §. 8 läßt Nachträge für das Kataster nur zu⸗ 65 innerhalb der nächsten 3 Meilen die Pest aus⸗ gebrochen ist.
Aus dieser letzten Bestimmung ist geschlossen, daß in solchem Falle das Jungvieh, wenn es im Laufe des Jahres das einjährige Alter erreicht hat, doch nicht nachträglich in das Kataster aufgenommen werden kann. Der Wortlaut des Gesetzes rechtfertigt diesen Schluß, er ist aber ungerechtfertigt in der Erwägung, daß die 1 eben keine freiwillige, vielmehr auch für das über ein Jahr alte Vieh eine zwangsweise ist, daß sie also in allen Fällen geschehen muß.
Es werden auch diese Erfahrungen bei der im Werke begriffenen Gesetzesberathung erwogen werden.
Vor allen Dingen wäre nothwendig, auf bessere Zustände in Oesterreich hinwirken zu können.
Es scheint in der That, als wenn in den an unseren Grenzen lie⸗
in den W . onders begünstigen eg legen darf, sondern dieselbe 3 Stsist günstig n
genden Provinzen die Pest einheimisch bleibt, und es ist auf die Länge
1
veiner Desinfizirung zu unterwerfen; den Eisenbahn⸗Verkehr jedoch,
Hahre in Oberschlesien,
lrogressiv noch
in doch unmöglich, die Grenzen zur Belästigung und Hemmung des Verkehrs, sowie zur kaum erträglichen Belastung der Staatskasse fort und fort mit militairischen Kräften gesperrt zu halten.⸗
Zum Referenten in dieser Frage war der Regierungs⸗Präsident zu Oppeln, von Viebahn, und zum Correferenten der Rittergutsbesitzer bon Nathusius⸗Hundisburg ernannt worden. Der erstere, in dessen Verwaltungsbezirk der große Seuchenausbruch Oberschlesiens erfolgte, hat einen sehr eingehenden und umfangreichen Bericht geliefert, welcher viel und interessantes Material enthält, das Kollegium schloß deshalb seine Berathungen den Ausführungen und Anträgen desselben an weshalb aus ihnen das Wichtigste mitgetheilt werden soll. Zunächst wird eine Beschreibung der Eruption in Oberschlesien gegeben. Der Ausbruch zeerfolgte vorzugsweise in dem Kreise Ratibor, wo allin 78 Gehöfte von der Krankheit infizirt waren, ferner in den Kreisen Leobschütz, Kosel, Pleß und Rybnick. Es waren im Ganzen 36 Dörfer Oberschlesiens von der Pest befallen, in ihnen sind 127 Gehöfte mit einem Viehstande von 1153 Stück Rindvieh infizirt worden. Von diesem Viehstande sind 104 Stück wirklich an der Seuche gefallen. Von deu übrigen sind 973 Stück theils als be⸗ reits seuchenkrank, theils als seuchenverdächtig getödtet und verscharrt worden, so daß die betreffenden Viehbesitzer nur 72 Stück übrig be⸗ halten haben. Außerdem sind noch 115 Gehöfte, welche mit den infi⸗ zirten in sehr naher Nachbarschaft liegen, zur Unterdrückung der Seuche vakuirt worden und haben in denselben 329 Viehstücke getödtet und versharrt werden müssen. Demnach beläuft sich der Gesammtverlust beim diesjahrigen Seuchenausbruch auf 1406 Viehhäupte.
Unter den Anträgen, welche derselbe stellt, sind hervorzuheben, mit der österreichischen und russischen Regierung wegen besserer Abwehr und Cernirung der Rinderpest zu verhandeln; nicht allein das Steppen⸗ vieh, sondern alles aus Oesterreich und Rußland eingehende Rindvieh einer Quarantaine von 21 Tagen, nicht von 12 Tagen, welche der Veterinär⸗Keongreß in Zürich für ausreichend erklärt hat, zu unter⸗ werfen; weitere Quarantaine⸗Anstalten zu diesem Behufe zu errichten; den Chaussee⸗Verkehr mit benachbarten von der Seuche befallenen Gegenden, da er nicht mehr ganz gehemmt werden kann,
wenigstens was Personen betrifft, frei zu lassen; bei der Tilgung der Rinderpest den Polizei⸗Behörden eine discretionaire Geralt 2 raumen, wobei der Referent den förmlichen Antrag stellt, daß durch Königlichen Erlaß die Tilgungsvorschriften des Seuchenpatentes von 1803 außer Kraft gesetzt und die Herren Minister für Landwirthschaft zund Medizinalwesen ermächtigt werden möchten, neue In⸗ structionen über diesen Gegenstand zu erlassen.« Ferner be⸗ antraggt Herr von Viebahn in Bezug auf die Vergütung für getödtetes Vieh, daß, wenn in einem Departement die Schadensver⸗ gätung in einem Katasterjahre ein Prozent des Viehwerthes übersteigt, die Vergütung auf die Versicherungs⸗Gesellschaften der ganzen Pro⸗ einz, und, wenn sie ein Prozent des provinziellen Viehwerths über⸗ seigt, auf die Versicherungs⸗Gesellschaften des ganzen Staats vertheilt werde. — Es bleibt auch nach allgemeiner Organisation der Vieh⸗Versiche⸗ nos⸗Gesellschaften, sagt ber Referent, nothwendig, daß der Herr Finanz⸗ v ünister die Regierungen ermächtigen möge, die Entschädigungen an die Viehbesitzer unmittelbar nach eingetretener Kalamität vorschußweise auszu⸗ ahlen. Erfolgt ein dese eates gche es ate wie im vergangenen O o reichen die Bestände des Versicherungs zur Befriedigung der Verunglückten nicht hin. I 1 1 14 ebee nimmt 8 Monate in Anspruch. Das eue Vieh ber sofort angeschafft w ie Wi sn düach neaes sa geschafft werden, wenn die Wirthschaft — Die Viehseuche in Holland ist nunmehr als gänzli loschen zu betrachten; wie der dEe e gonhennte— meldet, gänälich en letztverflossenen Monaten kein einziger Erkrankungsfall mehr orgekommen, und wenn auch das Land noch nicht als voll⸗ 199e seuchenfrei erklärt ist, so wurden doch bereits die 6 von Viehmärkten und sonstige Verkehrsvorsichten all⸗ 1 zurückgezogen und dem Handel freiere Wege gestattet. — Die 8 euche war im Juli 1865 in Süd⸗Holland eingedrungen und brei⸗ tte sich rasch über das ganze Land aus; nur die nordöstlichen Bezirke Eontügen hatten verhältnißmäßig weniger zu leiden. Beim ersten 1 e der Seuche waren die Erkrankungsfälle durchschnittlich 500 000 Inseete fäaete jedoch v dg 3000 in der Woche und eiter darüber hinaus. Mit der größeren Ausdehnu hn die Seuche zugleich an Intensität es szen nn b e Dezember 1866 bereits 87,000 Rinder gefallen; der weitere Ver⸗ bh en Thieren während der Monate Januar bis inkl. Juli 1867 18 auf ca. 40,000 Stücke geschätzt; die Seuche hat sonach dem 88 ein Opfer von ca. 130,000 Rindern gekostet. — Holland hatte nungs 1865 bei Beginn der Seuche einen Stand von 1,330,000 St. ieh, wonach sich der Verlust mit rund 10 pCt. vom Gesammt⸗
ande Hche.
— Das englische Journal »The Farmer« meldet das Wiederauf⸗ 88 der Rinderpest in Schottland; es waren jedoch nicht dort 88 zogene, sondern aus England eingefuührte zweijährige Shorthorns,
er denen die Seuche ausgebrochen.
Königliche Schanspiele.
1 in 6. z. Im Opernhause. (52ste Vorstel⸗
7. Joseph in Egypten. Musikalisches in 3 8—
hcben nach Alexander Duval. Musik von Méhul. Ben⸗
ndel. e. Hr. Niemann. Hierauf: Liebes⸗
1 2 3 2 9 . 8 8 Anfang 6 nh 1 allet in 3 Bildern von Paul Taglioni.
Im Schauspielhause.
6 . Der Pollandganger (65ste Abonnements⸗Vorstellung.)
Genrebild in 3 Akten von Paul Froh⸗ berg. Hierauf: D iel i . ch.: 8 8 Verschwiegene wider Willen. Lustspiel in
Mittel⸗Preise. 8 2
Sponntag, 7. März. Im Oßenn ause. (53sͤte Vor bellun Pe seenseris. Oper in 5 Akten 2 e. Easts, varstic vn F. e I Ballet von Paul Ta t : Fr. Lucca. Va . Relusko: Hr. Betz. Anfang 6 Uhr. F“
Im Schuspielhause. (66 ste Ab hss. ause. e onnements iir ennziet in 5 k.ne von Sbat⸗ erstellng.) ne eingeri Mittel⸗Preise. g rich et von L Tieck. 1
Sponnabend, 7. März. Achtu mière représentation de: Gabrielle. actes de Mr. Emile Augier.
reißigste Vorstellung. Pre- 8 „Comédie en vers en cinq Première représentation de: La
grammaire. Comédie en un acte de Mrs. Labiche et Jolly
Allgemeine Himmelsansicht. heiter, s. Reif. heiter. bedeckt. bed ckt.
5 MHemeAl.. Königsberg.
Danzig...
S0., mässig. 0., schwach. ds 8S0., schwach. G S., schwach. “ SW., mässig. sbed., gst. Schnee. 8 bbbez, gest. Schn. W ““ zicml. trüb., Reg., ö Schn., später Regen. SSW., schwach. be deept. Nebel, gest. Schnee. trübe. trübe, gest. Abd. Schnee. Reg., gest. Reg. trübe, Regen. sehr trübe. trübe, Regen. trübe. bedeckt. Regen. bedeckt. heiter. wolkig. heiter.
Posen..
Ratibor.. Breslau..
W., mässig. W., schwach.
Torgau 331,8 -1, 5 Münster 333,0 -1,2 Trier 332, 5 +†0, 9 Flensburg 332 9 Paris. 339,0 Brüssel 336,0 Haparanda. 334, 0 Helsingfors 336,4 Petersburg. 332, s Riga 336,4 Libau — Moskau — Stockholm 332,9
W., mässig. SW., schwach W., mässig. SC.. statlk. SW., lebhaft. SW., schwach. SW., stark.
S., schwach. S0., schwach. ruhig.
80., mässig.
S., schwach dchwacl
vsLSLILLrGIlsXR v
bed. Gest. Ab. S. Max. —- 1, o. Min. -— 11,1. Regen.
Meer gewöhnl.
Skudesnäs 8 Gröningen. SW., mässi Helder “ SW., s. 88 Hernösand. SW. mässig Christians.. S., frigch.
Meer unruhig. bedeckt, Sehneec. wolkig.
Meer gewöhnl.
Produkten- und Waaren-Eörse.
1 5. März. Zu Wasser: Tbür. Sgr., auch 3 Thw. 22 Sgr. 6 Pf. Roggen
10 Sgr., auch 3 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Se Gerste 28een 113 h 9 hsi. 88n ö“ Hafer 1 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., aueh 1 f. 11 Sgr. 8 rbsen 3 Thlr. 1 8 .
1 Sgr. 3 n. Futterwaare 2 Thhr. 26 Sgr. 3 27 CC1 Kartoffeln, der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf. gr. 6
neLen er,g Pk., aneh 1 Sgr. bFpf , auch 22 Sgr. 6 Pf., metzen- „Berlin, 5. Mirz. (Nichtamtlicher Getreidebericht W eizen loco 90 — 109 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, 1. Brhn 1 ab Bahn bez., gelber poln. 101 ¾ Thlr. do., pr. März S * April-Mai 92 ¾ Thlr., Mai-Juni 93 ½ Thlr. Br., Juni-Jufi RKozgen loco 78— 80pfd. 79 Thlr. pr. 2000 Pfd. bez. lizisch 75— ½ Thlr. do., pr. Mirz 77 ½ — 77— ½ Ihir. bez., April-Mai 72½ 16 ⁄ bis 77 8 Thlr. bez., Mai-Juni 77 ¾ — 77 — ½ Thlr. bez., Juni-Juli 75 ¾ — † bis X Thlr. bez., Juli-August 70 — 69 ½ — 70 Thlr. bez. vün Gerste, grosse und kleine, à 49 — 59 Thlr. per 1750 Pfd.
Hafer loco 34 ½ —-38 Unir., böhmischer 35 — 36 Thlr. ab Bahn bez. galiziseher 34 — 34 ¼ — 35 ¼ Thlr. ab Bahn bez., pr. März 36 Thle.
(Marktpreise.) Weizen
Thlr. bez.
Mittel⸗Preise.
bez., April-Mai 36 Thlr. bez., Mai - Juni 36 ¾ Thlr. bez., Juni-Juli 37