1868 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 71 die Ertheilung des Ex als schwedisch⸗nor. wegischer Vice⸗Konsul im Nament des Norddeutschen Bundes an den Kaufmann Schröder zu Neustadt in Holstein.

Berlin, den 5. März 1868. 8

Zeitungs⸗Comtoir.

Allerhöchster Erlaß vom 27. Januar 1868 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhal⸗ tung der Kreis⸗Chausseen im Landkreise Königsberg im gleichnamigen Regierungsbezirke: 1) von Lauth, an der Königsberg⸗Tapiauer Staats⸗ Chaussee, bis zur Labiauer Kreisgrenze bei Legden; 2) von Königsberg über Samitten nach der Fischhauser Kreisgrenze; 3) vom Kirchdorfe Schaaken nach Schaaksvitte und 4) von Craussen an der Königsberg⸗ Uderwanger Chaussee nach Steinbeck.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau folgender Kreis⸗Chausseen im Landkreise Königsberg im gleichnamigen Regierungsbezirke: 1) von Lauth, an der Königsberg⸗Tapiauer Staats⸗ Chaussee, bis zur Labiauer Kreisgrenze bei Legden; 2) von Königsberg über Samitten nach der Fischhauser Kreisgrenze; 3) vom Kirchdorfe Schaaken nach Schaaksvitte und 4) von Craussen an der Königsberg⸗ Uderwanger Chaussee nach Steinbeck genehmigt habe, verleihe Ich hier⸗ durch dem Landkreise Königsberg das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗-Bau⸗ und Unterhaltungs⸗Ma⸗ terialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehen⸗ den Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi⸗ gen Anterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim⸗ mungen auß den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ TT“ auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

er gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen

Kenntniß zu bringen. 8S 8 1.“ 88 8 1 W ilh e 1

von der Heydt. Graf von Itzenplitz

An den Finanzminister und den Minister für Hande,/,

Gewerbe und öͤffentliche Arbeiten. g8

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Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗ Obligationen des Königsberger Land⸗Kreises im Betrage vo vhö117,000 Thalern. II. Emission. Vom 27. Januar 1868. N 1

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von den Kreisständen des Königsberger Landkreises, im gleichnamigen Regierungsbezirk, auf dem Kreistage vom 6. No⸗ vember 1867 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten, außer der durch das Privilegium vom 31. Mai 1865 genehmigten Anleihe von 100,000 Thlrn. noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu be⸗ schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons ver⸗ sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an⸗ genommenen Betrage von 117,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 117,000 Thalern, in Buchstaben: »Ein hundert siebenzehn Tausend Thalern,« welche in folgenden Apoints: 30,000 Thaler à 1000 Thlr. 30 Stück, 30,000 Thaler à 500 Thlr. 60 Stück, 40,000 Thaler 100 Thlr. 400 Stück, 10,000 Thaler 50 Thlr. 200 Stück, 7,000 Thaler 25 Thlr. 280 Stück. nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge⸗Ordnung vom Jahre 1870 ab mit jährlich wenigstens 7800 Thlr. zu amortisiren sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obliga⸗ tionen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höͤchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 9 Gegeben Berlin, den 27. Januar 1868.

(L. 8) von der Hevdt. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

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Provinz Preußen. 4 Regierungsbezirk Köͤnigsberg.

Obligation des Königsberger Landkreises. II. Emission. a sh Fai ng, h Thaler Preußisch Courantt.

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Auf Grund des unterm genehmigten Kreistag vom 6. November 1867 wegen Aufnahme einer ferneren Schuld von 117,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im Königsberger Landkreise, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers un⸗ kündbare E1 zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 117,000 Thalern ge⸗ schieht vom Jahre 1870 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von funfzehn Jahren mit jährlich wenigstens 7800 Thalern, welche vom Krelze aufgebracht werden. 6 .

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in dem Monate Februar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus⸗ loosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuld⸗ verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die ge⸗ kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗ machung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungs⸗ termine in den vier Amtsblättern der Köͤniglichen Regierungen der Provinz Preußen, in der zu Königsberg erscheinenden Ostpreußischen Zeitung, im Kreisblatte des Königsberger Landkreises, sowie im Staats⸗Anzeiger. 8

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Munz⸗ sorte mit jenem verzinset. 1

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Königsberg und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗Termins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 1

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ber Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I., Titel 51, §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis⸗ Gerichte zu Königsberg.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nac Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis detein nicht vorgekommenen Zins⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind. .halbjährige Zins⸗Cou⸗ pons bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Königsberg gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ zeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unte Unterschrift ertheilt. 4

Königsberg i. Pr., den 83 8 2 11““

Die ständische Kommission für den Bau der Chau Koönigsberger Landkreise.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Zins⸗Coupon zu der Kreis⸗Obligation des Königsberger Landkreises, an Emission. über.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Nüc⸗ gabe in der Zeit vom ten bis resp. vom ten . blis ... und späterhin die Zinsen der vorbe⸗ nannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom b

sbeschlusses b

Köoönigsberg, den ten 18..

Johann Matzdorf zu Swinemünde,

Thaler zu fünf Prozent Zinsen

mit (in Buchstaben). Eilbergrosch 1 der Kreis⸗Kommuna Königsberg, den. ten. 18. Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im Königsberger Land⸗Kreise. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner halb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Ka-. lenderjahres an gerechnet, erhoben wird. vasch ve gae 8 Provinz Preußen. Negierungsbezirk Königsberg⸗ a lon

ur Kreis⸗Obligation des Königsberger Landkreises.

II. Emission. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Königsberger Land⸗Kreises II. Emission Littr. 2 über. Thaler à fünf Prozent Zinsen, die . te Serie Zins⸗Coupons für die fünf Jahre 18., bis 18., bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Königsberg. Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im Königsberger Landkreise. 8

81 Miinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche

895

Den Gebrüdern H. & R. Schultze in Berlin ist unter

dem 3. März 1868 ein Patent

auf eine Achsbüchse für Wagenräder, soweit dieselbe nach der

voorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigen⸗ thümlich erachtet worden,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den

Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Druckerei⸗Besitzer H. Walbrodt zu Wesel ist unter dem 3. März 1868 ein Patent

aauf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte, in ihrer

Zusammensetzung als neu und eigenthümlich erkannte Vor⸗

richtung zum Anlegen von Papierbogen an Schnelldruck⸗ pressen, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt wordben. 8

sterium der gelstlichen⸗ Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse Robert Leopold Pech zu Neuhaus ist zum Kreis⸗Thierarzt der Kreise Meschede⸗Brilon ernannt worden. 3

1I1I1“ 18 141† 1 16““ Kriegs⸗Ministerium.

Wohlthätigkeit. 6 Hoff’'sche Stiftung betreffend. 1 Aus den Zinsen der von dem Königlichen Hoflieferante Herrn Kommissionsrath Johann Hoff zu Berlin gegründeten Stiftung, welche gegenwärtig 1750 Thlr. in zinstragenden Papieren und 80 Thlr. 6 Sgr. baar beträgt, werden nach dem Wunsche des Stifters alljährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Königs hülfsbedürftige Veteranen der Feldzüge von 1813/15 und bei Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordene Soldaten beschenkt.

Der gegenwärtige Stand der Fonds gestattet es, nach⸗ benannten 10 Veteranen der Feldzüge von 1813/15 JZacob Stanoszeck zu

Nieder⸗Kunzendorf, Kreis Creutz⸗ burg,

artin Hill zu Klein⸗Lüdtkenfürst, Kreis Heiligenbeil,

Johann Jankowski zu Schöneberg, Kreis Marienburg, Andreas Dringmann zu Schillgallen, Kreis Tilsit, Adolf Geduld in Berlin, 1 ig Gerath, auch Gerhardt, zu Frank⸗ urt a. O., Christoph Fechner zu Gremsdorf, Kreis Bunzlau, Franz Jeglinsky zu Weigelsdorf, Kreis Münsterberg, Johann Bierbüsse zu Bruchhausen, Kreis Höpxter, und nachbenannten vier, bei Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordenen Kriegern: Karl Josef Neumann zu Kölmchen, Kreis Freistadt, riedrich Grohn zu Hohenfelde, Kreis Angermünde, ustav Blankenburg zu Malz, Kreis Nieder⸗Barnim, gane inrich Gustav Wilkening zu Dehme, Kreis inden, Geschenke à 5 Thlr. zu bewilligen, welche den Genannten am 22. d. Mts. durch Vermittelung der betreffenden Königlichen

General⸗Kommando's werden eingehändigt werden.

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* 8

Das Kriegs⸗Ministerium bringt dies mit dem Ausdruck des Dankes für Herrn Hoff hiermit zur öffentlichen Kenntniß Berlin, den 2. März 1868. Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. v. Etzel. v. Kirchbach.

betreffend die Eröffnung des Landtages der Provinz Sachsen. ““ c Jhagen vüsch Allerhöchste Ordre vom

.d. Linberufung des Landtages der5 inz Sachse nach Merseburg fung ages der Prontns Fäcchle

auf Sonntag, den 15. März d. J.,

anzuordnen und den Herrn Ober⸗Präsidenten a. D. und Kura⸗ tor der Universität Halle, von Beurmann auf Oppin, zum Landtags⸗Marschall, den Landrath von Münchhausen auf Steinburg zu dessen Stellvertreter, so wie den Unterzeichneten zum Landtags⸗Kommissarius zu ernennen geruht.

Die Eröffnung des Provinzial⸗Landtages wird an dem bezeichneten Tage in dem Ständehause zu Merseburg nach vor⸗ angegangenem Gottesdienste in der Schloß⸗ und Dom⸗Kirche daselbst stattfinden. ö ““ Der Königliche Landtags⸗Kommissariuse,“ SODOber⸗Präsident der Provinz Sachsen.

3 Bekanntmachung. SZu Oerlinghausen im Fürstenthum Lippe⸗Detmold wird am 16. März c. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste efr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für die Correspondenz im Deutsch⸗ esterreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet werden. Cöln, den 3. März 1868. Der Telegraphen⸗Direktor Sev Richter.

Nichtamtliches.

„Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des gestrigen Tages die Meldung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Admiral, sowie den Mili⸗ tair⸗Vortrag entgegen und empfingen und erwiederten den Be⸗ such Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Napoleon. Dem Re⸗ gierungs⸗Präsidenten von Bardeleben ertheilten Allerhöchstdie⸗ selben eine Audienz und hatte derselbe die Ehre, die Orden seines Vaters, des Generals der Infanterie a. D. von Bardeleben, überreichen zu dürfen. Später fuhren Se. Majestät nach Schloß Wellenue zur Geburtstags⸗Gratulation Sr. Hoheit des Herzogs

ilhelm.

Ihre Majestät die Königin empfing gestern den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Fichas Lestemn. zu Ehren ein größeres Diner im Königlichen Palais stattfand, unter Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, der Prinzen Carl und Albrecht und des Kaiserlich Französischen Botschsstens.. lcche H

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Gutsbesitzer Dr. Bauer und den Feldprdbst vng Kectern nahm militairische Meldungen entgegen, stattete um 12 Uhr Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Prinzen Napoleon einen Besuch im Hotel Royal ab, fuhr nach dem Schlosse Bellevue, um Se. Hoheit dem Herzog Wilhelm von Mecklenburg zum Geburts⸗ tage zu gratuliren, empfing um 2 Uhr den Gegenbesuch des Prinzen Napoleon und wohnte dem Diner bei Ihren König⸗ lichen Majestäten bei.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat in der Sitzung vom 4. Dezember v. J., wie damals mitgetheilt worden, beschlossen, eine Enquête in Betreff des Hypotheken⸗ Bankwesens zu veranstalten und über die näheren Vor⸗ schläge zu derselben den Ausschuß für Handel und Ver⸗ kehr mit der Berichterstattung beauftragt. Nachdem gegenwärtig die erforderlichen Vorverhandlungen beendet, hielt der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkehr gestern Abend im Herrenhause eine Sitzung. In derselben verständigte man sich über die Fragen, welche bei der demnächst beginnenden Enquéte über das Hypothekenbankwesen den von den Bundesregierungen ben ahaan Sachverständigen zur Beantwortung vorgelegt wer⸗

en sollen.

Laut Telegramm an das General⸗Post⸗Amt ist die Post von England vom 4ten d. M. Abends in Cöln am 5ten d. M. Abends rückständig gewesen.

88 Kiel, 4. März. (Kieler Ztg.) Die Fregatte »Gefion«, welche zum 1. April in Dienst gestellt werden soll, wurde

gestern zur Ausrüstung und Auftakelung nach dem Marine⸗