Berlin, 9. Se. Majestät der König haben Aller⸗ nädigst geruht, dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor br. Waagen in Berlin zur Anlegung des von des Groß⸗ herzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihm verliehenen Com⸗
thurkreuzes des Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter
Friedrich Ludwig die Erlaubniß zu ertheilen.
“
Bektkanntmachung. Der in Folge Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom einberufene Provin ial⸗Landtag des Herzogthums Pommern und ügen ist heute eröffnet worden.
Nach abgehaltenem Gottesdienste in der Schloßkirche be⸗ gaben sich die Mitglieder des Landtages nach dem hiesigen Ständehause, woselbst ihnen der Unterzeichnete das Allerhöchst .. Propositionsdekret vom 6. d. M., welches wörtlich autet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. entbieten Unseren, zum Provinzial⸗Landtage einberufenen getreuen Ständen des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen Unseren gnädigsten Gruß, und lassen ihnen folgende Propositionen ur Berathung und Erledigung zugehen: 1) Unser Kommissarius wird en getreuen Standen die Verhandlungen vorlegen, welche, in Veranlassung von Anträgen auf Erhebung der Ortschaft Grabow in den Stand der Städte, hierüber und über die Regulirung der Vertretung des 1eenhe Orts auf dem Provinzial⸗Landtage gepflogen worden sind.
ir wollen über diesen Gegenstand der gutachtlichen Aeußerung Unserer getreuen Stände entgegensehen. 2) Unseren e Ständen lassen Wir den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen der Fischerei⸗Ordnung für den Regierungsbezirk Stralsund vom 30. August 1865 nebst den dazu gehörigen Motiven zur Begutachtung vorlegen. 3) Zu den der Pro⸗ vinz angehörigen Bezirks⸗Kommissionen für die kllassifizirte Einkommensteuer haben Unsere getreuen Stände neue Mitglie⸗ der und Stellvertreter in Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die ein⸗ zelnen Bezirks⸗Kommissionen zu wählenden Mitglieder und Stellver⸗ treter, sowie hinsichtlich der übrigen bei den Wahlen zu beobachtenden Momente bewendet es bei den Vorschriften, nach welchen die früheren 'diesfälligen Wahlen stattgefunden haben, und werden Unseren getreuen Ständen die Nachweisungen der einkommensteuerpflichtigen Ein⸗ wohner der einzelnen Bezirke durch Unseren Kommissarius mitgetheilt werden. 4) Unsere getreuen Stände werden ferner, soweit es nöthig, die Wahl des Ausschusses in Gemäßheit des §. 5 Nr. 2 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 unter angemessener Betheiligung der einzelnen Stände zu bewirken haben. 5) Unsere getreuen Stände haben end⸗ lich mit Rücksicht auf die durch §§. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 in den Angelegenheiten der Rentenbank ihnen zugewie⸗ sene Mitwirkung und Kontrole, nach den näheren Mittheilungen, welche Unser Kommissarius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern vorzunehmen. In Betreff der laufenden stän⸗
dischen Verwaltung wird Unser Kommissarius die nöthigen Mitthei⸗
lungen an Unsere getreuen Stände machen. Die Dauer des Provin⸗
zial⸗Landtages haben Wir auf 14 Tage bestimmt. Wir verbleiben
Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. . Gegeben Berlin, den 6. März 1868. 8
(gez.) Wilhelm.
(gegengz.) Graf v. Bismarck. v. d. Heydt. Graf Itzenplitz. .““ Graf Eulenburg. Leonhardt. n die zum Provinzial⸗Landtage des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen versammelten Stände. 8
üvergeben und den Provinzial⸗Landtag für eröffnet erklä Stettin, den 8. März 1868. 9 vvvövöböa
Der Königliche Kommissarius für den Provinzial⸗Landtag
des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen Ober⸗Präsident “ 9 Frhr. von Münchhausen.
HS 9
5 * 8 3
Se. vom 1. und 3. dieses Monats die Einberufung des Provinzial⸗ Landtags der Provinz Westfalen auf den I 8 M. 1ca- und den Wirklichen Geheimen Rath und Regierungs⸗Präsiden⸗ ten von Holzbrinck in Arnsberg zum Landtags⸗Marschall, den Landrath Kammerherrn Freiherrn von Lilien daselbst zu dessen Stellvertreter, sowie den Unterzeichneten zum Landtags⸗Kom⸗ Uhüfscc ü E geruht.
„Die Eröffnung findet an dem bezeichneten Tage nach vor⸗ hüngigem E11“ ltt Dome 8 in der Föan geitsegan m hr Mittags im hiesigen Ständ 1 Münster, den 6. Mach 18gh 3b W11“ Der Königliche Landtags⸗Kommissarius. Ober⸗Präsident von Westfalen,
v. Düesberg.
„
5
Majestät der König haben durch Allerhöchste Erlasse
2*
1 shnd elle Station mit ven⸗
Bekanntmachung. 8 In Waldenburg in Schlesien ist die mit der Orts⸗Po kombinirte Telegraphen⸗Station aufgehoben und an deren 1. März ecr. ab eine selbstständige Telegraphe Tagesdienste eingerichtet worden. Dresden, den 7. März 18c 8 —— Bundes⸗Telegraphen⸗Direction. Ludewig.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. März. Se. Majestät d König nahmen am gestrigen Vormittage die Meldung des Allerhöchstseinem Flügel⸗Adjutanten ernannten Majors von; 1 men vom Garde⸗Husaren⸗Regiment entgegen, ließen Allerhöchst V hierauf Vortrag halten von dem Hof⸗Baurath Strack m empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen August wh 8
Heute Vormittag empfingen Se. Majestät den Pr Lieutenant Nachtigall vom früheren Neacestit ghen rn⸗ gent, welcher als Secretair des Hamburger Frauen⸗HülfsN. eins Ihrer Majestät der Königin den von gedachtem Verch für die Nothleidenden in Ostpreußen gesammelten Betrag w 20,000 Thlr. gestern zu überreichen die Ehre gehabt hatte.
Um 11 Uhr ließen Se. Majestät der König Allerhöchstse Vortrag halten durch den Geheimen Kabinets⸗Rath von Mühs und empfingen um 1 Uhr Se. Durchlaucht den Fürsten w E““ welcher sich bei Allerhöchstdemselben vergh
ete.
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— Ihre Majestät die Königin war vorgestern
dem 9. Vortrage des Wissenschaftlichen Vereins anwesend. Abends fand im Königlichen Palais eine musikalische Son statt, an welcher sich Fräulein Désiré Artêt und die Hern Salomon, Niemann und Lefort, unter Leitung des Kaych meisters Taubert, betheiligten. Außer der Königlichen Famle und Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Prinzen Napoleon wam die Botschafter von Frankreich und England, so wie eine gre Zahl von einheimischen und fremden Gästen geladen. Geffe wohnte Ihre Majestät die Königin dem Gottesdienste in ders Matthäikirche bei. — Beide Königliche Majestäten waren bei einn rößern Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Pvrinna lbrecht anwesend. — Ihre Majestät die Königin hat d neuen Markthallen, das jüdische Waisenhaus und h Städtische Siechenhaus mit Allerhöchstihrem Besuche he ehrt und durch den Bevollmächtigten des Frauenhuülfs⸗Y. eins in Hamburg 20,000 Thlr. als Ertrag des dort verm
stalteten Bazars zum Besten der Nothleidenden in Ostpreuße
persönlich in Empfang zu nehmen geruht.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Sonnabend Vormittag Herrn von Sänger, den Grafen Burghauf und mehrere Militairs. Um 2 ½¼ Uhr besuchte Se. Königliche Hobct das Königliche Museum, wohnte Abends der Vorstellung i Opernhause bei und erschien hierauf in der Soirée Ihn Majestäten.
— Heute Nachmittag findet die dritte Plenarsitzung de Bundesrathes des deutschen Zollvereins stak.” EEh ais
— Die diesjährige Session des Bundesraths des Norz
deutschen Bundes wurde am 7. d. M. eröffnet. Der ei Gegenstand der Verhandlungen betraf die Bildung und C gänzung der Ausschüsse.
wiesen: Gesetzentwurf, betreffend die Unterstützung der Familig der zum Dienst einberufenen Mannschaften der Ersatz⸗Reserke
— Antrag wegen der Transportvergütung für die Beförderunge
von Truppen u. s. w. auf Eisenbahnen; — Gesetzentwurf, treffend die Bewilligung von Pensionen an die vorman schleswig⸗holsteinischen Offiziere; — Gesetzentwurf, betreffen die Erhebung einer Abgabe von der Branntwein⸗
reitung in den hohenzollernschen Landen; — Antrag wegge Herbeiführung eines internationalen Systems der Schiffsve
messung;, Vertrag mit den Vereinigten Staaten von Non
amerika über die Staatsangehörigkeit, — Antrag des Germope
nischen Museum's auf Bewilligung einer Unterstützung.
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan genen Nachrichten befindet sich S. M. S. »Vineta⸗ noch i Dock zu Shanghai und werden die im Dock auszuführende Reparaturen voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Mona0 beendigt sein.
Sachsen. Dresden, 7. März. Se. Königliche Hohc der Kronprinz hat sich, dem »Dresd. Journ.« zufolge, heu Nachmittag nach München begeben, um die Königliche Famln bei der feierlichen Beisetzung der Leiche Sr. Majestät des v. storbenen Königs Ludwig von Bayern zu vertreten.
Den letzteren wurden folgende Präsidial⸗Vorlagen übc
Weimar, 7. März. Der Landtag hat sich in seinen letzten Sitzungen hauptsächlich mit dem Ausgabe⸗Etat beschäftigt und namentlich die in denselben eingestellten Erhöhungen der Beamtengehalte mit wenigen Ausnahmen bewilligt. — Das heutige Regierungsblatt enthält das Gesetz wegen Aufhebung der 9 Instanz in Polizeiverwaltungssachen und das Gesetz, die Einführung des Mahnverfahrens in bürgerlichen Rechtssachen
nd. 8 1 beiregen.n. Karlsruhe, 8. März. Der Flügel⸗Adjutant Generalmajor Wilhelm Freiherr von Neubronn ist, nach der heutigen »„Karlsr. Zeitung«, zum General⸗Lieutenant und
1⸗Adjutanten ernannt. 4 1 Generaarftemberg⸗ Stuttgart, 7. März. Das Regie⸗ rungsblatt Nr. 6 enthält u. A. das Gesetz, betreffend die Re⸗ krutenaushebung für die Jahre 1868, 1869 und 1870 und eine Verordnung, betreffend die internationale Schifffahrts⸗ und
afenordnung für den Bodensee, wie solche unterm 22. September 1867 zwischen den Regierungen sämmtlicher Uferstaaten vereinbart und nunmehr allseitig ratifizirt worden ist. Dieselbe regelt die Verhältnisse der Bodenseeschifffahrt in einer den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen entsprechenden Weise und setzt die zur Aufrechthaltung der Ordnung bei der Dampf⸗ und Segelschiff⸗ fahrt erforderlichen Sicherheitsvorschriften fest, ebenso die Kechtsverhältnisse , nach denselben dürfen keine andern als die in der gegenwärtigen Ordnung bestimmten Abgaben und Gebühren jeder Art erhoben werden. Auf dem Bodensee dürfen die Schiffe nirgends dise anges „wer⸗ den, ihre Ladungen ganz oder theilweise zu löschen oder an Bord eines andern Schiffes zu bringen. Alle Stapel⸗ und Umschlagsrechte sind und bleiben aufgehoben. In Beziehung auf die Hafenanstalten muß u. A., um in Gefahr erathenen Schiffen rasch zu Hülfe kommen zu können, in jedem Hafen stets wenigstens Ein mit den hierzu erforderlichen Geräthschaften ausgerüstetes Ruderschiff in Bereitschaft gehalten werden. In dieser Verordnung werden sodann noch festgestellt: die Beseitigung von Schifffahrtshindernissen, die Erfordernisse der Bodenseeschiffe, die Berechtigung zur Bodenseeschifffahrt, die Befugnisse der Hafenbehörden ꝛc.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Beilage.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Von den Königlich spanischen Sanitäts⸗ 893. angeordnet worden, 1) daß der Insel Sicilien und von Calabrien), der Türkei, Tunis, aus der aus New⸗York, Charlestown, Baltimore,
Berlin, 9. März. Behörden ist unter dem 14. Januar alle aus Italien (mit Ausnahme aus Algier, Preußen, Griechenland,
Argentinischen Republik, 1 Boston, Terreneuve und Labrador kommenden Schiffe, auch wenn sie
adheits⸗Atteste führen und keinen Krankheitsfall an Bord gehabt Ocsundhei ihrer Ankunft in spanischen Häfen einer dreitägigen strengen Beobachtung in den dazu bestimmten Lazarethen unterworfen werden sollen; 2) daß die aus Sieilien, Calabrien, den französischen Besitzun⸗ gen in Asien und Amerika, aus Malta, Fernando Po, Cuba, Por⸗ torico, New⸗Orleans, Galvpeston, St. Thomas, Mexico, Uruguay, Paraguay, Brasilien und Haiti kommenden Schiffe als unrein an⸗ gesehen und der für diese Schiffe vorgeschriebenen Behandlung unter⸗ worfen werden sollen; 3) daß dagegen diean us anderen Häfen kom⸗ menden Schiffe frei in den spanischen Häfen zugelassen werden sollen. Es sind bereits Schritte geschehen, um eine Aufhebung der durch die Gesundheits⸗Verhältnisse Preußens nicht gerechtfertigten Bestimmungen des obigen Dekretes in Betreff der aus preußischen Häfen kommen⸗
Schiffe herbeizuführen. ; den Schiffe herbeizufüb vom 1. bis 15. Februar 1868 wurden in
— In dem Zeitraum Berlin Ingefahris zu Wasser: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Coaks 5742 Tonnen; auf den Eisenbahnen: 138,899 Tonnen; Summa 144,641 Tonnen. Aus Berlin ausgeführt, zu Wasser: an Steinkohlen ꝛc. 1224 Tonnen; auf den Eisenbahnen 16,644 Tonnen; Summa 17,868
Tonnen. zondon, 5. März. Unter dem Exp ort des vergangenen Jahres indet sich der Posten ebrugte Bücher« mit 49,906 Ctr. Gewicht, repräsentirend einen deklarirten Werth von 613,325 Pfd. St., verzeich— net, was einen Durchschnittswerth von etwas mehr als 26 d. per Pfund ergiebt. Der Import unter derselben Rubrik ist noch nicht angegeben, wird aber voraussichtlich keinen bedeutenden Unterschied gegen 1866 aufweisen. Damals betrug der Import 8789 Ctr. und war mit 108,489 Pfd. St. deklarirt. Zur selben Zeit wurde an Schreib⸗ und Druckpapier 174,429 Ctr. ein⸗ und 18681 Ctr. fremdes und 131,638 Ctr. heimisches Papier ausgeführt. Der dekla⸗ rirte Werth des ausgeführten Papiers, das meist nach Australien und Indien geht, vöütnn ö8 Pfd. b — Die große Dampferlinie ng Schanghai “ vollständig im Gange. die Dampfer der »Pacifich Mail« verlassen von nun an Hongkong an jedem zweiten Mittwoch um 7 Uhr früh. Die aus Panama kommenden Schiffe segeln von erohama am Freitag um 1 Uhr Nachmittags, laufen am folgenden onntag in Nagasaki an, erreichen am Mittwoch darauf Schanghai,
und treffen endlich in Hongkong Montags um 7 Uhr früh ein
Haupt⸗Getreidemärkten der Monarchie.
Berlin Breslau
anama, Yokohama und
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3 8
Uebersicht über die Weizen⸗ und Roggenpreise auf den
1 Um die egleichung zu er⸗ leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der Berliner Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen (loco und ohne Säcke) in Thalern berechnet.
Weizen. 15. Februar. 22. Februar. 29. Februar. Königsberg 102 ½2 102 ½ 102 % Danzig 95 — 112 ⅞ 99 —- 1113 99 —114
osen 83 — 102*) 83 — 104*) 85 —102*) Stettin 96 ¾ — 104 ½¼ 96½ —- 105 94 — 101 ¼
90 — 108 90— 110 93 — 108
90 — 100 1 89 % — 100 ½ 90 — 100 ¾ 93 56 — 96 ⅔ 96 — 100 93 ¼ — 101
101 ½ 103 ¼ 103 15. Februar. 22. Februar. 29. Februar.
Landwirthschaftliche Nachrichten.
102 ½⅛
84 — 100*) 96 ½ — 104¼ 92 — 108 90 — 100 ¾ Magdeburg .... 94 ½ — 103
Cöln Roggen:
Stettin
Berlin
Breslau 1
Magdeburg .... 8
*) Nach dem Wochenbericht.
— Dem »Moniteur Universel⸗ vom 26. Februar wir die folgenden Nachrichten über den Ackerbau in Griechenland:
Jede griechische Provinz hat einen Agrikultur⸗Rath, der aus 10 ordentlichen und 3 Ergänzungs⸗Mitgliedern besteht. Der Präfekt führt den Vorsitz im Rath. Die Rathsmitglieder verwalten ihr Amt ohne Entgeld, ihre Geschäftsführung dauert 3 Jahre, der Rath hält jährlich 2 Sitzungen, jede von 10 Tagen; die erste findet im Monat März, die zweite im Oktober statt.
Die Landes⸗Gesetzgebung läßt sich den Schutz des Landbaues an⸗ gelegen sein, und namentlich ist in dieser Hinsicht die aus den Jahren 1835 und 1843 erwähnenswerth. Auf Grund jener gesetzlichen Be⸗ stimmüungen sind Landgüter ohne Aequivalent an Ackerbauer ver⸗ theilt, und der Ueberfluß an Staatswaldungen läßt es zu, daß der Kolonist auf einem solchen Ackergute ohne Entschädigung in der nächsten Forst das nothwendige Bauholz für seine Wohn⸗ und Wirth⸗ schaftsgebäude abholen kann, dazu kommt noch, daß Ackergeräth mit keinem Eingangszoll belastet ist. ““
In Folge dieser Sorgfalt der Regierung für möglichste Ermunterung und Vervollkommnung des griechischen Landbaues sind Studienkurse auf den landwirthschaftlichen Lehranstalten eröffnet, welche zu Tirynth und an anderen, für die Agrikultur günstig gelegenen Orten errichtet sind Außerdem werden aber auch in den Gemeindeschulen einige Belehrun⸗ gen über die Landwirthschaft ertheilt. Griechenland hat bekannter⸗ maßen einen Flächeninhalt von 45,429,000 Stremma’'s. (1 Stremma ist der 10. Theil einer franz. Hektare, 1 Hektare ungefähr 4 preußische Morgen.) Das bebaute Land nimmt davon 7,435,900 Stremmas ein, das unbebaute 11,748,000 Str. Die natürlichen Weideflächen 18,599,240 Str., die Waldungen 5,419,660 Str., die Sumpfflächen 833,448 Str., die Ortschaften, Wege und Flüsse 1,653,000 Str. Aus den gegebenen Zahlen geht hervor, daß der siebente Theil des Bodens sich in Kultur befindet und daß die Hälste von dem noch übrigen zur Bebauung geeignet ist. In der Walachei kommen auf 1000 Hektaren 784,4 kultivirtes Land; in Frankreich 500,9; in Griechenland 249,5.
Hiernächst gehen wir zu einigen Haupterzeugnissen des griechischen Landbaues über. . 1 b
Zu Anfang der Regierung des Königs Otto betrug die Wein⸗ trauben⸗Production 6 bis 10 Millionen Pfund, und im Jahre 1861 kam sie sogar mit Einschluß der jonischen Inseln auf 125,575,717 Pfund. Während der ersteren Jahre war der Verkaufspreis 60 bis 100 Thaler, jetzt ist er auf 22 bis 42 Thaler gesunken; auch fangen viele Eigen⸗ thümer an, den Weinbau zu vernachlässigen. ” Im Jahre 1834 gab es in Griechenland 2,300,000 Oelbäume, im Jahre 1866 7,500,000 Stück, welche 5,812,315 Oka's (1 Oka enthält ungefähr 2 ½ preuß. Pfund) Hel gaben. Im Jahre 1860 zählte man 1,500,000 Stück Maulbeerbäume
d 360,000 Stück Feigenbäume. b und 3600000 Stück Feigenee Johre 1c0 ac. 5,345,085 Haupt,
Der Viehstand belief sich im 1 mit Ausschluß des Viehes unter Jahren an Schweinen und Ar⸗
beitsthieren. “ — Im Jahre 1860 war die Zahl der Schafe 2,539,538 und die der
Ziegen 2,415/143 Stück. In eben diesem Jahre “h die Schafe 2,296,000 Otka's Wolle und die Ziegen 556,000 Oka's Haare.
8 Die im Staatseigenthum befindlichen Eichen⸗, Pinien⸗ Ulmen⸗, Tannen⸗ und anderen Waldungen haben einen Werth von mehr als 200 Millionen Franken.
Königliche Schauspiele.
-. März. Im Opernhause. 56. Vorstellung. Der “ e . Akten, nach dem Italienischen des S. Camerano. Musik von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. Leonore: Fr. Lucca. Manrico: Hr. Wachtel. Graf Luna: Hr. Betz. gxkreaufpteihause 69. Abonnements⸗ Vorstellung. Michel Perrin, der Spion wider Willen. Lustspiel in 2 Ab⸗ theilungen, nach Melesville und Duveyrier, von L.
8 “
7. März.
entnehmen
Schneider.