1868 / 63 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8 8 ““ 1“ nahme gefunden, die sich noch am Schlusse des letzten Jahres dort be⸗ fanden. Die Zahl der Verpflegungstage belief sich auf 46,585. Die sogenannte Krippe, in welcher Abtheilung Säuglinge ver⸗ pflegt werden, ist mehrmals wegen ausbrechender Seuche geschlossen worden. Im Ganzen wurden 14 Säuglinge hier aufgenommen. Das Asyl für größere Kinder dahingegen zeigt den erfreu⸗ lichsten Fortgang. 161 Kinder sind im Lauße des Jahres in demselben aufgenommen worden und am 31. Dezember 1867 befanden sich noch 118 daselbst.

Die mit der Anstalt verbundene Schule ist im Laufe des ver⸗ gangenen Jahres von 143 kleinen Mädchen besucht worden, von denen SIWö noch 95 geblieben sind. An auswärts wohnenden Kin⸗ dern haben indeß 318 Kinder an dem Unterricht Theil genommen.

Was die finanzielle Lage des Pariser evangelischen Diakonissen⸗ hauses betrifft, so hat sich die Schuld desselben, die laut des vorjähri⸗ en Berichts 118,750 Fr. betrug, auf 91,300 Fr. vermindert. Die esammt⸗Einnahmen betrugen 121,956 Fr. 25 Cts.; hiervon brachte die Anstalt selber theils durch die Zahlungen der Kranken und der Kinder, theils durch Verkauf in der Anstalt verfertigter Arbeiten eine Summe von 43,879 Fr. 35 Cts. auf und ein zum Besten der Anstalt stattgehabter Bazar ergab 12/788 Fr. 15 Cts.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Berlin, 13. März. Nachdem das Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegium die am Schlusse unseres gestrigen Berichts mitgetheilten Anträge des Herrn Elsner von Gronow angenommen hatte, ging dasselbe zur Berathung der Frage über, ob es vortheilhaft sei, gegen die Schafpocken⸗Krankheit Impfungen vorzunehmen oder nicht. Herr v. Herford gab über die Schafpocken⸗Krankheit folgende statistische Daten aus sämmtlichen kreislandräthlichen und kreisthierärztlichen Be⸗ richten, welche seit dem Jahre 1816 der Regierung zu Frankfurt a. O. aus allen Orten ihres Verwaltungs⸗Bezirkes, wo überhaupt ein Aus⸗ bruch der Pockenkrankheit stattgefunden hat, erstattet worden sind. Es 1. 413 Fälle in eben so vielen Ortschaften. Nach dem Auszuge, den derselbe gemacht und seiner Proposition beigelegt hat, sind von 65,766 durch natüͤrliche Ansteckung pockenkranken Schafen 5792 gestorben und von 243,635 durch die Impfungen von Pocken ergriffenen Scha⸗ fen 2495 eingegangen. Es gingen mithin verloren im ersteren Falle von 11 Stück eins und im zweiten von 98 eins, oder, auf Prozent⸗ säte reduzirt, 9 Prozent von den durch natürliche Ansteckung pocken⸗ kranken Schafen, gegenüber 1 Prozent von den durch Impfung von den Pocken ergriffenen Schafen. Herr von Herford beantragte demnach: »Hohes Kollegium möge sich dahin entscheiden, daß die Schutzimpfung auch künftig zu empfehlen sei« Der Referent, Herr von Tempelhoff, beantragte: »Hohes Kollegium möge seinen im vorigen Jahre in Bezug auf die der Schafpocken⸗ Krankheit gefaßten Beschlu⸗ dahin abändern, daß 1) die Schutz⸗Impfung auch ferner empfohlen werde; 2) das Toͤdten der ersterkrankten Schafe nicht zu empfehlen sei; 3) die Residua der an den Pocken gefallenen Schafe nicht zu vernichten, sondern nach einer vorläufig auf 6 Wochen fest esetzten Frist für den Verkehr frei zu geben seien; 4) das hohe landwirthschaftliche Ministerium zu bitten sei, genaue Versuche an⸗ stellen zu lassen, wie lange solche Residua für ansteckungsfähig zu erachten seien; 5) die Desinfection bei ländlichen Stall⸗ ebäuden und Stallutensilien pockenkranker Schafe nicht in Anwen⸗ ng; zu bringen, sondern sie auf öffentliche Transportmittel, in denen sich solche Thiere befunden haben, zu beschränken sei.«⸗— Der Korrefe⸗ rent, Landes⸗Oekonomie⸗Rath Kaufmann, stellte folgenden Antrag: „1) Hohes Kollegium wolle die Proposition des Rittergutsbesitzers

von Herford, betreffend die Empfehlung der Schutzimpfung Verbreitung der Schafpocken, eblemgen 2) Vahafung, 88 Nothimpfung der Heerden eines abgesperrten Bezirkes drin bend empfehlen. 3) Hohes Kollegium wolle sich dahin ent. scheiden, daß jede Heerde, in welcher Impfungen, auch Schuß. impfungen, vorgenommen werden, als eine mit der Pockenseuche behaftete Heerde angesehen wird, und daß namentlich hier wie beim Ausbruche der natürlichen Pocken a) eine frühzeitige Anzeige als 8 forderlich erachtet wird, b) eine mit Strenge aufrecht zu haltende und bis über die Endschaft der Krankheit hinaus reichende Absperrung an. ist.«“ Herr v. Herford stellte dann noch einige Anträge ie jedoch abgelehnt wurden, ebenso wie der des Herrn v. Nathusius. Königsborn, wohingegen der vom General⸗Secretair v. Salviati ge⸗ stellte Antrag Annahme fand. Dieser lautet: »Das Kollegium wolle beschließen, das sämmtliche Material und die ganze Frage zu ein⸗ gehender Erörterung in eine von dem Herrn Minister behufs Bericht. erstattung in der nächsten Sitzungs⸗Periode zu ernennende Kommission zu verweisen.«

Durch die Annahme dieses Antrages wurden die andern vorlie. genden Anträge von selbst aufgehoben.

Im Laufe der Debatte über den vorhergehenden Gegenstand war S Rittergutsbesitzer von Weiher folgender Antrag eingebracht worden:

»Hohes Kollegium wolle Sr. Excellenz dem Minister die Bitte stellen, sich bei den betreffenden Ressort⸗Behörden dahin verwenden zu wollen: 1) daß für Ankäufe von Speise⸗ und Viehsalz durch land⸗ wirthschaftliche Vereine die Steuer für diejenigen Landestheile, in denen ein anerkannter Nothstand herrsche, bis zur nächsten Ernte erlassen würde; 2) daß eine Transport⸗Ermäßigung auf 1 Pfennig pro Cent⸗ ner und Meile für die sub 1 angeführten Nährmittel, und 3) daß auch für die sub 2 erbetene Transport⸗Ermäßigung vermittelt werde.⸗«

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten ergriff in Bezug auf diesen Antrag das Wort und sprach seine Bereit⸗ willigkeit aus, den Antrag an den betreffenden Stellen zu befürworten Das Kollegium nahm denselben hierauf an. 8 8

Ueber den Stand der Saaten wird den »Preußischen Annalen der Landwirthschaft« aus dem Regierungsbezirk Breslau gemeldet: Auf die Landeskultur war die Witterung von günstigem Einfluß. Die Saaten, die vielleicht nur schwach in den Winter übergegangen, haben rectheftig die schützende Schneedecke empfangen, und das Erd⸗ reich wird seit Jahren in den letzten Monaten wieder einmal die für das Gedeihen der Feldfrüchte nothwendige Winterfeuchtigkeit erhalten haben; ferner aus dem Regierungsbezirke Stralsund: die Winter⸗ saaten sind in Folge der Nässe, welche im verflossenen Jahre herrschte, zum Theil spät und mangelhaft bestaudet, dennoch ist ihr Stand bit jetzt nicht gerade ungünstig zu nennen und schließt derselbe die Hof⸗ nung auf eine gute Ernte nicht aus. Auf das Gedeihen der Fors⸗ kulturen hat die feuchte Witterung des Vorjahres einen günstigen Einfluß geäußert.

Nach demselben Blatte stehen im Herzogthum Altenburg die Raps⸗ und Rübsensaaten gut.

„Wollstein, 9. März. (Pos. Ztg.) Trotz der bereits sehr vor⸗ gerückten Hopfensaison befinden sich nach ungefährer Berechnung in unsern sämmtlichen Hopfendistrikten noch 6—7000 Ctr. Hopfen theils bei Produzenten, zum größeren Theile jedoch bei Händlern auf Lager. Käufe werden nur hin und wieder je nach augenblicklichem Bedarf zu 16 bis 18 Thlr. pro Ctr. abgeschlossen. 8

Der Dienstknecht Johannes Zinngräbe aus Eltmannshausen, welcher wegen Zuwiderhandlung gegen den §. 3 der Gesinde⸗Ordnung vom 18. Mai 1801 nach Urtheil vom 15. Mai 1867 zu 8 Tagen Ge⸗ fängniß rechtskräftig verurtheilt wurde, bis jetzt aber die Strafe noch nicht verbüßt hat, wird, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort hier un⸗ bekannt ist, andurch steckbrieflich verfolgt.

Eschwege, am 10. März 1868. Königliches Amtsgericht.

Abtheilung II.

Steckbriefs⸗Erledigung.

Der unterm 19. Oktober 1867 hinter den Arbeiter Joachim St aus Gulow erlassene Steckbrief ist durch seine Verhaftung erledigt. Perleberg, den 4. März 1868. 1

Kä8nigliches Kreisgericht.

1. Abtheilung.

8 ereeeeeeeeiechan

Bei einem Arbeitsmann, welcher bei der 3. Compagnie des 7. Pomm. Infanterie⸗Regiments Nr. 54 den Feldzug von 1866 mit⸗ gemacht hak, sind über 7000 Thaler, meistens in Preußischen Ein⸗ hundertthaler⸗Banknoten, vorgefunden, welche er auf dem Schlachtfelde bei Königsgrätz in einer sogleich weggeworfenen Brieftasche gefunden haben will. Es wird ersucht, über den muthmaßlichen Eigenthümer oder dessen Erben hierher nähere Mittheilung zu machen Bromberg, den 12. März 1868. FKFKäöniglicher Staatsanwalt.

Ediktal⸗Citation.

Auf die Anklage des Staats⸗Anwalts vom 9. Januar 1868, gegen 1) den Leopold Heinrich Max Flemming aus Brandenburg, geb. dden 24. November 1844, 2) den Julius Wilhelm Carl Schmidt ebendaher, geb. am 12. No⸗ vember 1844, 3) den Friedrich Ferdinand Nielebock aus Brettin im 2. Jerichower Kreis, geb. 29. Februar 1844, 4) de Carl Friedrich Wolff aus Selbelang, geb. den 23. Augus 5) den Carl Friedrich Brandt ebendaher, geb. am 1. Februar 1849 6) den Ferdinand Friedrich Otto Janicke aus Brandenburg, gel. den 4. März 1845, 7) den Hermann Theodor Protz aus Brandenburg, geb. dem 2. Januar 1845, 8) den, Carl Friedrich Albert Frosch von hier, geb. den 8. Mälh 0, 9) Ferdinand Kerkow von hier, geb. den 14. Auguß

5, 10) den Albert Theodor Dänicke von hier, geb. den 27. Novembet 5, 1 b 11) den Leopold Wilhelm Ferdinand August Rähmel von hier, geb. den 18. September 1845, 12) den Albert Paul Janicke von hier, geb. den 15. Mai 181771 wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaubniß und Emn⸗ ziehung des Eintritts in den Dienst des stehenden Heeres die Unter-

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chung eingeleitet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen des Firmen⸗Registers ex deereto vom 6. März 1868 am heutigen

u in au 8 3 beama 1s 26. Mai 1868, Vormittags 11 Uhr, unserem Gerichtslokale Nr. 46 anberaumt, wozu die dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannten Angeklagten mit der Aufforderung vor⸗ geladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Pertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der dadurch zu erweisenden That⸗ chen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung Entscheidung in contumaciam verfahren werden. 1“ Brandenburg, den 16. Januar 1868. Königliches Kreisgericht.

in

und

Abtheilung JI.

Handels⸗Register.

unter Nr. 2 unseres Gesellschafts⸗Pegisters vermerkten, aus den Kaufleuten Julius August Mücke und Paul Theodor Mücke hierselbst ebildeten offenen Handels⸗Gesellschaft ist der Kaufmann Julius August

ücke ausgeschieden. Der Kaufmann Paul Theodor Mücke führt das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma hierselbst allein fort und ist als nunmehriger alleiniger Inhaber der Firma heute, nach

Löschung der , Firmen⸗Registers eingetragen. 0*ꝗ Beeskow, den 10. März 1868.

9 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

In unser Firmen⸗Register ist unter Nr. 413 der Kaufmann

Carl Julius Kuhn in Bommels⸗Vitte, Ort der Niederlassung: Bommels⸗Vitte Firma: C. J. Kuhn, eingetragen zufolge Verfügung vom 3. März 1868 Memel, den 6. M 1868. Königliches Kreisgericht. Handels⸗ und Schifffahrts⸗Deputation.

Der Kaufmann August Klug zu Posen hat für seine in Posen

unter der Firma August Klug bestehende und in unserm Firmen⸗Re⸗ gister unter Nr. 197 eingetragene Handlung seinem Sohne Wilhelm August Klug zu Posen Prokura ertheilt. Dies ist heute in unser Prokuren⸗Register unter Nr. 105 einge⸗ KöniglichessKreisgericht. I. Abtheilung.

In unser Gesellschafts⸗Register ist heute bei Nr. 503 die durch den Austritt des Kaufmanns Reinhold Hermann Monski aus der offenen Handelsgesellschaft Monski & Sobotha hierselbst erfolgte Auflösung dieser Gesellschaft und in unser Firmen⸗Register Nr. 2218 die Firma Ernst Sobotha und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Sobotha hier eingetragen worden.

Breslau, den 6. März 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Gesellschafts⸗Register ist bei Nr. 556 die Auflösung der hg Handelsgesellschaft: Brüchner & Comp. heute eingetragen worden.

Breslau, den 6. März 186c838. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmen⸗Register ist Nr. 2217 die Firma H. Krichler und als sehr Inhaber der Kaufmann Hugo Krichler hier heute eingetragen worden.

Breslau, den 6. März 18s68. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Gesellschafts⸗Register ist heut zufolge Verfügung vom 8. d. Mts., auf Grund vorschriftsmäßiger Anmeldung als Handels⸗ Gesellschaft, sub laufende Nr. 41 unter der Firma: »Jannowitzer Pa⸗ pierfabrik von G. Patzky und Philipp Zipp« die am 10. Januar 1868 zu Jannowitz, Kreis Schönau, errichtete Zweigniederlassung der in Breslau unter derselben Firma bestehenden Hauptniederlassung ein⸗ Die Gesellschafter sind: 1) der Kaufmann Gottfried Patzky 2) der Kaufmann Philipp Zipp, beide in Breslau, 3) der Kaufmann Hugo Winkler zu Jannowitz. Hirschberg, den 9. März 1868. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Die in unserm Firmen⸗Register unter Nr. 267 eingetragene Firma „E. Ernst« zu Neisse ist gelöscht. Neeisse, den 6. März 1868.

Königliches Kreisgericht.

I. Abtheilung. In unser Firmen⸗Register ist sub laufende Nr. 94 die Firma F. Nowatius fa Groß⸗Strehlitz und als deren Inhaber der Kaufmann Franz Nowa⸗ tius hierselbst am 6. März 1868 eingetragen worden. Groß⸗Strehlitz, den 6. März 1868. b Königliches Kreisgericht. Abtheilung Jl.

Die in unserm Firmen⸗Register unter Nr. 84 eingetragene Firma: Gottholdt Eduard Pötzsch

ist auf den Kaufmann Gustav Eduard Pötzsch zu Bitterfeld unver⸗

ändert übergegangen, daher auf den Namen des letzteren unter Nr. 164

Aus der bisher hierselbst unter der Firma: J. A. Mücke bestan⸗

derselben im Gesellschafts⸗Register, unter Nr. 83 unseres

V Tage eingetragen, dagegen sub Nr. 84 gclöscht.

Delitzsch, den 6. März 1868. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der Gewehrfabrikant Georg Jung zu Suhl hat als Inhaber der unter Nr. 6 unseres Firmen⸗Registers eingetragenen Handlung

b „Friedr. Jung & Söhne zu Suhl dem Büchsenmacher Friedrich Oscar Jung daselbst

für die vorgedachte Handlung Prokura ertheilt.

„Eingetragen unter Nr. 27

fügung vom heutigen Tage. Suhl, den 29. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Nachdem der Gewehrfabrikant Carl Joseph Dörsch in Suhl 8 der Liquidationsführung der am 4. Dezemb fgelöste Hendaezeüsg g zember 1865 aufgelösten offenen

J. Dörsch & v. Baumgarten in Suhl zurückgetreten, ist solche dem Kaufmann Friedrich Herrmann Bohne Beselb übescracen Whaehe es sias zufalge Verfügung vom heutigen . 7 unseres Gesellschafts⸗Registers v 5 8 Suhl, den 5. März 1868. 6 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der Inhaber der unter Nr. 88 unseres Fi 1““ genen dandelsfimmg . seres Firmen⸗Registers eingetra Jsoh. Valtin Jung & Sohn in Benshausen, Rittergutsbesitzer und Weinhändler Johann Friedrich gee. zu Bens⸗ hausen ist verstorben, dagegen aber als jetziger Inhaber dieser Firma: W gung vom heutigen Tage eingetragen worden. Suhl, den 7. März 1868. g getrag orden IJ. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht. Der Inhaber der unter Nr. 95 unseres Firmen⸗Registers einge⸗ tragenen E iteh . Hoff ristian Hoffmann in Schleusingen Senator Christian Hoffmann ist Dessen beide Söhne:

a) der Fabrikant Louis Emil Hoffmann,

b) der Oekonom Carl Edgar han in Schleusingen, haben unter derselben Firma am 9. Mai 1864 in Schleusinge eine offene Handelsgesellschaft errichtet, zu deren Vertretung der Fabri⸗ kant Louis Emil Hoffmann nur allein berechtigt ist.

Eingetragen unter Nr. 49 des Gesellschafts⸗Registers zufolge Ver⸗ fügung vom heutigen Tage. Suhl, den 7. März 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Fol. 105 des hiesigen Handels⸗Registers eingetragene Firma »„Liqueurfabrikant üthannd Kunze« in vskat 8 6 ist erloschen und dies im Register heute eingetragen. Goslar, am 7. März 1868. 8 Königliches Amtsgericht. Schuster.

8 1“ 8 „In das Genossenschafts⸗Register des Königlichen Amtsgerichts Lüneburg ist heute auf Fol. 1 unter der laufenden Nr. 1 eingetragen: die Firma: Vorschuß⸗Verein zu Lüneburg, eingetragene Genossen⸗ schaft, und als Sitz der Genossenschaft: Lüneburg. Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 6. Februar 1868 und be⸗ findet sich ein von sämmtlichen Vorstandsmitgliedern unterzeichnetes Exemplar desselben im Beilagebande sub Nr. 1 Anlage E. Gegenstand des Unternehmens ist Herbeischaffung der erforder⸗ lichen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit für die Genossen⸗ schafter zu ihrem Gewerbe, Geschäftsbetriebe und sonstigen Zwecken. Die 9 zeitigen Vorstandsmitglieder sind: 1) der Zimmermeister Westphal als Vorsitzender, 2) der Uhrmacher C. Uhrbach als Schriftführer, 3) der Bäckermeister H. C. Schultz als Controleur, 4) der Tischlermeister Meinshausen, 5) der Drechslermeister Rickmeyer, 9 der Schneidermeister Dittrich,

des Prokuren⸗Registers zufolge Ver⸗

1“

7) der Rechnungsführer W. Schultz; 8) der Repermeister C. H. F. Becker und 9) der Schuhmachermeister E. H. Witte, sämmtlich aus Lüneburg. 1.““ Die Zeichnungen für die Genossenschaft geschehen rechtsverbind⸗ lich in der Weise, daß 4 der Vorstandsmitglieder zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen. Die Einladun⸗ en zur General⸗Versammlung und alle sonstigen Bekanntmachungen er Genossenschaft erfolgen, indem der Vorsitzende und Schriftführer, Fast deren Stellvertreter ihre Namensunterschrift der Firma hinzu⸗ ügen. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt: ) durch die Lüneburgischen Anzeigen, und

) durch die Neue Hannoversche Zeitung.

Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit bei dem hie⸗ sigen Amtsgerichte eingesehen werden. G Lüneburg, den 7. März 1868. 8 Kgszniglich Preußisches Amtsgericht.

In das Handels⸗Register bei dem Königl. Handelsgerichte hierselbst

ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: 1) Nr. 1063 des Gesellschafts⸗Registers. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Schmitz et Thomas in Elberfeld, welche am