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es scheint keinen zu großen Schwierigkeiten zu begegnen. An des nenes sc soll es nicht fehlen und werden wir bei weiterem Vordringen nach Süden und den tiefgelegenen Theilen sogar Flüsse und Bäche antreffen. Die Wege sind allerdings emüch schlecht, fuͤr eine Armee mit nicht zu umfangreichem Gepa jedoch stets zu pas⸗ siren und bieten nur die, die abyssinischen Hochlande zerreißenden Schluchten mit ihren meist senkrechten Wänden wirkliche Hinder⸗ nisse. Man gedenkt Magdala in 25 Tagen erreichen zu können, womöglich früher als Theodor selbst, der mit seiner schwachen Armee kaum mehr Etwas unternehmen kann und Märsche von 10 Minuten Länge zurücklegen soll. Dabei steht das ganze Land immer mehr guf Seiten der Engländer; Munzinger und Major Grant befinden sich augenblicklich beim Fürsten von Tigrée, ihm Geschenke überbringend und ihm von Seiten Englands versichernd, daß nur die Befreiung der Gefangenen Zweck der Expedition sei und daß die Armee sofort nach Erreichung desselben Abyssinien verlassen werde. In den nächsten Ta⸗ gen steht eine Zusammenkunft dieses Fürsten mit Napier bevor, und wird diesem Beispiel ohne Zweifel später der Fürst von Shoa folgen.
Landwirthschaftliche Nachrichten. Berlin, 10. März. Wie s. Z. mitgetheilt ist, hatte das Lan⸗ des⸗Oekonomie⸗Kollegium in der Spiritussteuerfrage auf Antrag des Herrn Elsner v. Gronow eine Kommission aus seiner Mitte ernannt, welche Vorschläge machen sollte, damit das Kollegium in den Stand gesetzt werde, Anträge zu stellen, die gecignet wären, den dem Brennereibetriebe des Norddeutschen Bundes durch die öster⸗ reichische Besteuerungsweise drohenden Gefahren vorzubeugen. Den Verhandlungen in dieser Angelegenheit wohnte als Ministerial⸗ Kommissarius der Geh. Ober⸗Regierungsrath Oppermann bei. Die Kommission legte als Resultat ihrer Berathungen folgende Anträge vor: »l. An den Minister die Bitte zu richten, beim Koͤniglichen Staats⸗ Ministerium behufs Abwendung dieser Gefahr dahin zu wirken, daß die geeigneten Schritte gethan werden, um die österreichische Regierung zur strengeren Innehaltung des zwischen Preußen und Oesterreich ab⸗ geschlossenen Vertrages, wonach die Besceagrog einer, wenn auch nur indirekten Export⸗-Prämie auf exportirten Spiritus nicht zulässig ist, zu bringen; II. die Einführung des Maischsteuer⸗Pauschalirungs⸗ Systems nach österreichischem Muster zu empfehlen. Ferner: 1) Die Verhaftung des Brennereibesitzers in Defraudationsfällen fällt weg, dagegen wird der Defraudant nach dem höchsten gesetzlichen Strafmaße bestraft. Ist der Brennereibesitzer selbst der Defraudation überführt, sei es als wirklicher oder nur intellektueller Urheber derselben, so treten für ihn auch die im Gesetze vorgesehenen Bestrafungen hin⸗ zu; 2) die Betriebzeit in den Brennereien darf in der Zeit vom 1. April bis ult. September schon um 3 Uhr Morgens beginnen; 3) die kleinen sogenannten landwirthschaftlichen Brennereien ‚dürfen vom 1. Oktober bis ult. Mai jeden Jahres nach dem geringeren Steuersatze brennen; 4) die Export⸗Bonification wird wenigstens um 1 Pfennig per Quart erhöht.“«
Das Mitglied der Kommission, Herr Elsner v. Gronow, re⸗ ferirte über die Gründe, durch welche die Kommission zur Stellung dieser Anträge geführt worden ist, und empfahl dieselben. Er aus, daß diese Anträge nicht allein den Brennerei⸗
esitzern, sondern auch den mit Spiritus handelnden Personen nütz⸗ lich wären, da jetzt beide unter den österreichischen Besteuerungs⸗Ver⸗ hältnissen litten. Nichtsdestoweniger erklärte sich derselbe gegen die Einführung einer Pauschal⸗Besteuerung.
IE E Hwa aumeaümnlese v112 ““ Nachdem sich die meisten der Redner ebenfalls gegen die Besß wortung der Pauschal⸗Besteuerung ausgelassen hatten, weil dedi sehr leicht die kleinen Brennereien unterdrückt werden könnten der Minister seinen Standpunkt und seine Ansicht zur vorlieg . Frage kund. Er wünsche es genauer betont zu sehen, ob die 89 dahin gehe, dem österreichischen Steuergesetz in Preußen Ein 8 verschaffen, um dadurch der Konkurrenz mit österreichischem 9 wein vorzubeugen, oder ob auf die österreichische Regierung ein Bmnt ausgeübt werden solle, ihr bisheriges Verfahren aufzugeben; — fenh im ersten Falle, ob der Accent mehr darauf gelegt werde, die vnn kurrenz zu bestehen oder die österreichische Steuer zu erlangen - dadurch sich von den bei uns eingeführten Kontroll⸗Maßregeln frein machen. Besitze die Pauschal⸗Besteuerung so große Vorzuüge, den klare und überzeugende Darlegung er für seine Person jedoch noch vernise so werde man sie möglicher Weise auch bei uns einführen, jedoch 1- unter der Voraussetzung, daß die Einnahme der Staatskasse dadurch nng geringer werde, was aber nach den Ausführungen des Referenten n zu erlangen sein wird, ohne die Steuer zu erhöhen. Der ganze Gewinn s die Brennereibesitzer würde sich darauf beschränken, daß die Kontra welche man als lästig bezeichne, aufhöͤre. Dies könne jedoch nicht ve so großem Belange sein, da auch die Pauschal⸗Besteuerung in Dest reich nicht ganz ohne Kontrole dastehe. Deshalb allein könne er eine nen Gesetzgebung nicht befürworten, obschon er bereit sei, Anträge, n wirkliche Erleichterung im Gefolge hätten, zu unterstützen.
Hierauf wurde Antrag J. der Kommission mit großer Majoriti acceptirt, Antrag II. dagegen abgelehnt. Nachdem über Nr. 1 a weiteren Kommissions⸗Anträge, welche sich auf die Haftbarkeit ze Brennereibesitzer bezieht, eine längere Diskussion stattgefunden undhe Regierungs⸗Kommissarius bemerkt hatte, daß der gestellte Antrag ebens wie eine Abschaffung der Haftbarkeit des Besitzers nuͤr auf legislate⸗ rischem Wege zu realisiren sei, wurde an Stelle des ersten Absates de Kommissions⸗Antrages Nr. 1 von Herrn Elsner v. Gronow in Per⸗ schlag gebracht, das gänzliche Aufhören der in §. 83 des Gesetzes vom 8. Februar 1819 bestimmten eventuellen H aftbarkeit des Brenner⸗ Besitzers für Defraudation und Vergehen Felnler Beamten und Arbeite zu blantragen.
Bei der Abstimmung wurde dieser Vorschlag zur Abänderung za Nr. 1, ebenso Nr. 2, 3 und 4 der Kommissions⸗Anträge angenommm sowie der nachfolgende Antrag des Herrn von Herford:
»Hohes Kollegium wolle beschließen, Se. Excellenz den Hemn Minister zu bitten, auf eine Codifizirung der für die Brennereien ge⸗ tenden Steuer⸗Verordnungen einzuwirken.«
Auch nachstehender Antrag des Herrn von Meding fand die ze⸗ stimmung des Kollegiums:
„zu beschließen, den schon wiederholt von ihm auch den Häͤnsen des Landtags gestellten Antrag zu erneuern: »»Die hohe Regienag wolle die ernstlichsten Bemühungen fortsetzen, um die Koniglich guf britannische Regierung zur Aenderung der Bestimmungen der enil⸗ schen Steuergesetzgebung zu bewegen, durch welche der Absatz des dies seitigen Spiritus in England wesentlich benachtheiligt ist.«« Aus Veranlassung der Verhandlungen über die Spiritusstaa⸗ frage 5 Herr Elsner v. Gronow noch folgenden, Antrag (i⸗ gebracht: 1
»Hohes Kollegium wolle beschließen, den Herrn Minister n bitten, seinen Einfluß für die Herabsetzung der Frachten von Cpirine geltend zu machen.«
Das Kollegium gab dem Antrage seine Beistimmung
Oeffentlicher Anzeiger.
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbriefs⸗Erledigung.
2
Der unterm 15. Februar d. J. hinter den Kaufmann Franz
Hermann Boettcher erlassene Steckbrief ist durch freiwillige Ge⸗
stellung des ꝛc. Boettcher erledigt.
Berlin, den 9. März 1867. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation II. für Vergehen.
Bekanntmachung. Der frühere Brennerei⸗Inspektor Hermann Modrewski, gebürtig aus Landsberg a. W., ist des schweren Diebstahls und der vorsätzlichen Brandstiftung auf dem Gute Groß⸗Baebelin in Mecklenburg dringend verdächtig. Er ist von dort flüchtig geworden und hat seine Flucht auf einem ebenfalls gestohlenen Gespann bewirkt, das er auf dem Wege bis Berlin verkauft haben muß. Das Gespann bestand aus einem dunkelbraunen Wallach, 5—6 Jahre alt, mit kleinem Stern, einem schwarzen Wallach, ebenso alt, mit Bleß und weißem Fleck am linken Hinterfuß und einem zweispännigen Korbwagen, grün gestrichen ohne Federn, mit eisernen Achsen, ohne Sitzbänke, aber mit einem Sprungfederkissen versehen. .
Es werden alle Behörden ersucht, auf diesen gefährlichen Ver⸗ brecher zu vigiliren, ihn zu verhaften und mir sogleich Nachricht da⸗ von zu geben. Ebenso bitte ich, nach dem Verbleibe des Fuhrwerks Nachforschungen anzustellen, und ersuche die Käufer desselben, im In⸗ teresse der Sache mir Kenniniß darüber zu geben.
Signalement: Hermann Modrewski ist 34 Jahre alt, klein, kaum 5 Fuß groß, von gedrungener Statur, hat einen sehr kurzen Hals, hellblondes etwas gekräuseltes Haar, auffallend kleine Hände und Füße und trug einen Backen⸗, Kinn⸗ und Schnurrbart von hell⸗ blonder etwas ins Röthliche spielender Farbe. 88
Die Photographie desselben befindet sich hier und kann zur A- sicht mitgetheilt werden. 3 Landsberg a. W., 11. März 1868. 8 Der Staats⸗Anwalt.
Bei einem Arbeitsmann, welcher bei der 3. Compagnik 16 7. Pomm. Infanterie⸗Regiments Nr. 54 den Feldzug von 1866 ni gemacht hak, sind über 7000 Thaler, meistens in Preußischen eir ungesthaer Bantnoten vorgefunden, welche er auf dem Schlache ei Königsgrätz in einer sogleich weggeworfenen Brieftasche gefundn haben will. Es wird ersucht, über den muthmaßlichen Eigenthümm oder dessen Erben hierher nähere Mittheilung zu machen.
Bromberg, den 12. März 1868.
8 Königlicher Staatsanwalt.
“ EEEE“] . 82
Handels⸗Register.
Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Unter Nr. 450 unseres Gesellschafts⸗Registers, woselbst
Handlung 86 Gebrüder Marcuse
Berlin die bith
und als deren Inhaber die Kaufleute
1) Aron Marcusius 2,) Selig Mareusiuss ben
vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen. U 8 er Kaufmann Selig Marcusius ist aus der Handelsg schaft ausgeschieden. Der Kaufmann Aron Marcustund, sdoas Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Verglen Nr. 5198 des Firmen⸗Registers.
Unter Nr. 5198 des Firmen⸗Registers ist heute
Aron Marcusius zu Berlin als Inhaber der Handlung
1“
Firma: Gebrüder Marcuse 1 (jetiges Geschäftslokal Neue Friedrichsstr. 23)
eingetragen. . Die unter Nr. 3773 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige
Firam 5uvn— Inhaber: Kaufmann Carl Adolph Wilhelm Ludwig, st erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der
Bore Firma Borchardt & Ehrmann
8 (Handel mit Papier en gros, .““ jetiges chgegsal Merdersche Figewar. Februar errichteten offenen Handelsgesellschaft sind 98 — 8 der Kaufmann Adolph Borchardt, gesellschaf 1 G 2) der Kaufmann Moritz Ehrmann, beide zu Berlin. 1 “
Dies ist in das Gesellschafts⸗Register unter Nr. 2269 zufolge heuti⸗
ger Verfügung eingetragen. 1“
Die unter Nr. 2239 des Gesellschafts⸗Registers eingetragene hiesige
delsgesellschaft, Firma “ Casper & Nathansohn, deren Gesellschafter
der Kaufmann Robert Casper und 8 der Kaufmann Jacob Nathansohn aren, ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst und zufolge heuti⸗ ger Verfügung im Register gelöscht. Zum alleinigen Liquidator ist der Kaufmann Robert Casper zu
Berlin bestellt.
Der Kaufmann Gustav Loewenberg zu Berlin hat für seine hier⸗ selbst unter der Firma
3
G. Loewenberg & Co. 80 des Firmen⸗Registers einge
bestehende, unter Nr ftragene Handlun e dem Carl Jacob zu Berlin n;- 8
6
Prokura ertheilt. Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1200
kuren⸗Register eingetragen.
Berlin, den 12. März 1868. 8
Kdonigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
—————
In unser Genossenschafts⸗Register ist bei der sub Nr. 1 einge⸗ tragenen Genossenschaft Vorschußverein zu Insterburg Col. 4 folgender „Vermerk eingetragen:
Durch Beschluß des Verwaltungsraths vom 1. März 1868 ist der Kaufmann Franz Roddewig von hier zum interi⸗ mistischen Stellvertreter des Vorstandsmitgliedes und Ver⸗ einskassirers Wilhelm Osterroht ernannt. Eingetragen zu⸗ folge Verfügung vom 9. März 1868 am 10. März 1868.
Insterburg, den 9. März 1868. “ I. Abtheilung.
in das Pro⸗
Königliches Kreisgericht.
In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist heute zufolge Verfügung vom 6ten d. M. eingetragen unter Nr. 198
der Ritterguts⸗ und Wollspinnereibesitzer Carl von
Schloß Plathe, 8
Ort der Niederlassung: Ratzebuhr, Firma: »Wollspinnerei Carl von Neustettin, den 7. März 1868.
Königliches Kreisgericht.
der Osten auf
der Osten.
1. Abtheilung.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[661]
In dem Konkurse über das Vermögen der Handlung B. Rolling et Co., alleinige Inhaberin Maria Louise Rolling hier, werden alle die⸗ jenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 21. März d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Pro⸗ tokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Be⸗ finden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf
den 31. März d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schliemann, im Ver⸗ handlungszimmer Nr. 10 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. W Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Vohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhofn oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ äßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor⸗ eladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an kkanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Scheller, Schüler, ietmann und von Forckenbeck zu Sachwaltern vorgeschlagen. Elbing, den 19. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
18161
[817]
88159 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen der verwittweten Frau Kaufmann Bertha Jacoby, geb. Abrahamsohn, Inhaberin der Firma Hirsch Jacoby in Neuteich, ist, nachdem der bisherige definitive Verwalter, Herr Rechts⸗Anwalt Boie, in Folge seiner Versetzung an das Kreis⸗ gericht zu Bromberg sein Amt niedergelegt hat, der Secretair a. D. err Herrmann Stobbe hierfelbst zum desfinitiven Verwalter der asse ernannt. Tiegenhof, den 9. März 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[663] Bekanntmachung. .
Ueber den Nachlaß des hier am 15. Januar d. J. verstorbenen Oberstlieutenant z. D. Ferdinand von Gerhardt ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren eröffnet worden. Es werden daher die sämmt⸗ lichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht,
1 bis zum 16. April d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmel⸗ dung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer “ Eeufasen.
„Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, Fecehe 279 ihren Nn⸗ sprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständ⸗ Vger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erb⸗ lessers geegfaße Rubungen, übrig bleibt.
ie Abfassung des Präklusionserkenntnisses finde . lung der Sache in der V Fpetset, sgh PeFagg 8 21. April d. J., Vorpatttags 10 Uhrxr,,— erem Audienzzimmer anberaumten öffentlichen Sitzun Stolp, den 19. Februar 1868. Peelh 8 8 Koͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. ch ung.
Nach d Hchhe Ies hüen 8 “ ach dem Testamente des Bauern Engelbrecht wird die mundschaft über dessen sehrwächgatigetn Sohn Wikgeim Friedrich, ge⸗ boren 7. März 1842, bis zu dessen 30. Jahre fortgesetzt, was hierdurch bekannt gemacht wird. Prenzlau, 6. März 1868. Koönigliches Kreisgericht.
Abtheilung II.
Proclama. Nach dem Testamente des Bauern Doll zu Zolchow ist die Vor⸗ mengsche ühen ehen scevachsencges Sohn 8.Sorch Doll gebore en 22. Februar 4, bis zum 30. Jahre desselben verlaä “ Prenzlau, den 5. Maͤrz 1868. 1 Se Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtnngen, Submissionen ꝛc.
Verkauf des Meggener Eisenwerks und des bei der Eisenbahn⸗Station Altenhundem gelegenen
In Folge Beschlusses der Liquidations⸗Kommission des Bergbau⸗ und Hüͤtten KAetüen Berekzls Lesine ühr ee ge; b
dem gedachten Actien⸗Vereine zugehörige Eisenwerk, bestehend aus Puddlings⸗ und Walzwerken mit sechs Dampfmaschinen und der Wasserkraft aus dem Lenne⸗ und Hundemflusse, so wie die Hoh⸗
ofenanlage Carolinenhuͤtte, unmittelbar an der Eisen⸗
bahn⸗Station Altenhundem gelegen, im Wege des ö ist⸗ LeS 28 8 3 8 1b ge des öffentlichen Meist ine nähere Beschreibung der Anlagen ist in der Verk Wi vom 17. Februar d. J. enthalten. Vertgüfgn, h s. Zu dem auf den
21. Maͤrz d. J., Morgens 11 Uhr,
auf dem Meggener Eisenwerk anberaumten Verkaufstermin werden Kaufliebhaber hiermit wiederholt eingeladen.
Die Verkaufsbedingungen liegen in dem Geschäftslokale auf dem 22 und in 8. Pünras des Unterzeichneten zur Einsicht offen, auch werden auf Verlangen gegen Erstat er. stehenden Gebühren Abschriften ertheilt. gene gegen⸗Erstaztungeher ent Attendorn, 28. Februar 1868.
Bönner, Reechts⸗Anwalt und Notar.
1860] Eine schöne Domaine in West⸗Galizien an der nach U führenden Kaiserstraße und an der neukonzessionirten Zweabahtgamn Kaschau⸗Oderberger Bahn gelegen, ganz instruirt mit bedeuten dem Waldkomplex und Wasserkraft, ist zu verkaufen.
Direkte Auskunft mündlich oder schriftlich durch J. H., Prag
Nr. 483 — III. [847] Befkonntmaäachung9. 8 fiskalischen Stein⸗
8 108 cbedanfe an veiese Agf Petergataung des pflasters hierselbst, während der Jahre 1868, 1869 und 1870 welch auf 1500 Schachtruthen jährlich angenommen werden k gon jn Wege der Submission geliefert werden. he Fmne Kolb, zan Die ’ 8 „ ’ Die Lieferungs⸗Bedingungen, nach welchen der Einreichung der
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