Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. Die diesjährige regelmäßige General⸗Versammlung un⸗ serer v wird
Mittwoch, den 29. April c., Nachmittags 5 ½ Uhr,
im Konferenz⸗Saal des Verwaltungsgebäudes, am Askanischen Platz Nr. 6, 1 Treppe, stattfinden. Zu derselben laden wir die Actionaire der Berlin⸗Anhal⸗ tischen Eisenbahn⸗Gesellschaft mit dem Ersuchen ein, gemäß der Bestim⸗ munsen des §. 28 des Statuts, in den Tagen des 25., 27., und 28. April c., Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr und Nachmittags wischen 3 und 6 Uhr, ihre Stamm⸗Actien nebst einem nach den ver⸗ chiedenen Kathegorieen (Littr. A., B. und C.) gesonderten und nach der Nummernfolge geordneten, vom Inhaber unterschriebenen Ver⸗ zeichnisse in der Gesellschafts⸗Haupt⸗Kasse (am Askanischen Platz Nr. 6) niederzulegen. Die Actien mit dem Verzeichnisse werden daselbst zurück⸗ behalten und es wird dagegen eine Bescheinigung über die Stimmen⸗ zahl des Inhabers und ein Exemplar des Geschäftsberichts pro 1867 ausgehändigt werden, wovon Erstere als Einlaßkarte zur General⸗ ersammlung dient. Die Vertreter stimmberechtigter Actionaire, welche statutenmäßig Mitglieder der Gesellschaft sein müssen, haben ihre be⸗ glaubigten Vollmachten ebenfalls in den genannten Tagen in der Hauptkasse niederzulegen. Die deponirten Actien werden vom 30. April c. ab in den oben angegebenen Geschäftsstunden in der Gesellschafts⸗Hauptkasse gegen Aushändigung der darüber ausgestellten Bescheinigungen zurückgegeben.
Zweck der General⸗Versammlung ist:
1) Vortrag des Berichts über die Geschäfte des verflossenen Jahres unter Periepeng es Direktorialberichts und des Rechnungs⸗
abschlusses, 2 *½ 2) Vornahme der erforderlichen Wahlen der Mitglieder des Ver⸗
waltungsraths, 1 3) Berathung und Beschlußfassung über Anträge von Actionairs, welche in der nach §. 32 des Statuts pegegzen Frist vor der General⸗Versammlung dem Vorsitzenden des Verwaltungsraths schriftlich mitgetheilt werden. Berlin, den 15. März 1868. — 1n Der Verwaltungsrath.
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[920] Stettiner Gahht.((kkahsts getien⸗ “ ese
aft.
In Gemäßheit des Art. 42 unseres Gesellschafts⸗Statuts bringen
wir hiermit zur Kenntniß, daß »die Direction« unserer Gesellschaft aus
Heerrn Ferd. Jahn, Vorsitzender, 1““ „ E. Böttcher, Stellvertreter des Vorsitzenden,
„ Th. Kreich “ besteht und daß der Unterzeichnete nach Art. 31 und 32 des Statuts interimistisch mit der Leitung des Betriebes beauftragt ist .“
Sctettin, den 17. März 186cc68885. Die Direction.
Königsberger Privatbank. Geschäftsbericht npro 1857. 8 Der Gesammtumsatz der Bank belief sich im Jahre 1867 an Thlr. 34,012,200. Auf Lombard wurden Thlr. 5,436,475 ausgelichet Wechsel wurden Thlr. 7,592,686. 17. 10 Pf. diskontirt, von denen a Jahresschluß Thlr. 1,060,353. 22. 8 Pf, im Bestand verblieben. a. positen wurden im Ganzen Thlr. 1,433,340 eingezahlt und s cuüde die Bank davon am Ende des Jahres Thlr. 173,778. Die Dividen pro 1867, von jetzt ab zahlbar, ist Thlr. 30. 15 Sgr. pro Actie. 89 Reserve⸗Fonds beträgt am Ende des Jahres Thlr. 139,921. 21. 1N
Im Uebrigen beziehen wir uns auf den ausführlichen Bericht 8 Aufsichtsrathes, welcher für die Herren Actionaire im Lokale d 1“ sowie bei sämmtlichen Privatbanken, in Berlin bei 8 “ in Breslau bei dem Schlesischen Bank⸗Varn ereit liegt.
Nach §. 39 des revidirten Statuts erfolgt die Bekanntmachun deö nach geschehener Prüfung durch die Revisions⸗Kon missarien.
Königsberg, den 17. März 1868. 2 “
Direction der Königsberger Privatbank
Ahrens. rueger.
Koönigsberger Privatbank. Wir benachrichtigen unsere Herren Actionaire, daß die auf Thlr. 30. 15 Sgr. pro Actie für 1867 festgestellte Dividende von heute ab gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 1 und eing Verzeichnisses der 1e en Actien⸗Rummern hier bei unserer Bank⸗Kasse, 1 in Berlin bei der Direction der Diskonto⸗Ge⸗ sellschaft, iin Breslau bei dem Schlesischen Bank⸗Verein, und außerdem bei sämmtlichen inländischen Privatbanken gezahlt wird. 1 Königsberg, den 17. März 1868. Der Aufsichtsrath der Königsberger Privatbank. Moritz Simon.
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8 “ “ 8 .“ “ Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Von jetzt ab bis zum 30. September d. J. werden auf der Ni⸗
derschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn a) Getreide und Hesag jeder Art bei Sendungen nach Gll⸗ denboden und den östlich davon belegenen Stationen der Ostbahn zu dem um 33 ½ pCt. ermäßigten Tarifsatze und Kartoffeln jeder Art bei Sendungen in Wagenladungen von mindestens 100 Centnern nach Elbing und den östlich davon be⸗ legenen Stationen der Ostbahn zu dem Tarifsatze von 1 Pf. pur Centner und Meile nebst einer Expeditionsgebühr von 1 Thl. pro 100 Centner befördert. Ausgerechnete Tarife sind bei jeder Güter⸗Expedition der Nitder⸗ schlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn einzusehen. Berlin, den 16. eeed; 1868. Koͤnigliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
“
Aetiva.
..... . Tklr. 68,279. 17
Baarbestände.. Wecbselbestände Wechsel in Thalern abzüglich der vom 1. Jan. 1868 laufenden Zinsen 2,139,165 11 6 Wechsel in fremden Valuten 8 abzüglich der vom 1. Jan. 8 1868 laufenden Zinsen... 32,739. 28 —
Effekten..
Lombard-Darlehn.
Debitoren in laufender Rechnung Immobilien. 1X““ 111“ Inventar 8
Rückständige Lombard-Zinsen
2,171,905.
Actien-Capital Noten im Umlauf. Creditoren in laufender Rechnung.. Depositehn Rückständige Depositen-Zinsen..
„ Verwaltungskosten
„ Dividenden Reserve laut Artikel 35 des Statuts
(es kommen am 1. Jan. 1868 hinzu
Thlr. 7932. 3 Sgr. siehe unten.) Special-Reserve für zweifelhafte Forderungen .. Conto nuovo Gewinn
34,206. 3,832.
Vertheilung des Gewinns: Dividende 5¾4 ℳ gleich zu erheben w.... .. .FThlr. 73,500. zur statutenmässigen Reserve laut Artikel 35 2,932. desgl. laut Beschluss der 7. eneral-Versammlung... 5,000. Tantième laut Art. 42 u. 60 882. Abgabe von der Dividende, 6 ie 5 % übersteigt laut Art. 32 875. Uebertrag auf 1868 81. “ Thlr. 85,321.
Thlr. 4,043,293 13 5
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ü Gotha, den 12. März 1868. 8 Direction der Privatbank zu G0
gpor das bierteizate.
Das Abonnement be
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*
9 Preußischen Staais⸗Anzeigers: Zäger⸗Straße Nr. 10.
(zwischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)
. 16— 28b 1 1 1““ „ E11“ 328. be— - In⸗ und 82 4 Thlr. ..“ X8& 12 E u 1 E fir Herlin die Expeditton des Lonfot.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kreisgerichts⸗Rath von Voß in Wernigerode zum direktor des Kreisgerichts in Höxter zu ernennen.
Berlin, den 20. März.
Se, Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen ist sestern Abend, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von
Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ großherzog und Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin sind heute hier eingetroffen und im König⸗
licen Schlosse abgestiegen.
MNorddeutscher Bund.
Das 6. Stück des Bundes⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthält unter
Nr. 72 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des deutschen Zoll⸗ vereins. Vom 7. März 1868, unter
Nr. 73 die Bekanntmachung, betreffend den provisorischen Gebührentarif für die Konsuln des Norddeutschen Bundes. Vom 15. März 1868, unter
Nr. 74 die Ernennung . 8
des bisherigen Königl. preußischen General⸗Konsuls, Lega⸗ tions⸗Raths Theremin, zum General⸗Konsul des Norddeut⸗ schen Bundes für Aegypten, b
des bisherigen Königl. preußischen Konsuls Dr. Blau zum
Konsul des Norddeutschen Bundes in Bosnien,
des bisherigen Königl. preußischen Konsuls, General⸗Konsuls Veber, zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Beyrut und
des bisherigen Königl. preußischen Konsuls, Legations⸗ Raths Freiherrn von Bülow, zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Smyrna; und untter
Nr. 75 die Ernennung 1 3
des dänischen Kommerzienraths F. U. Gerdes in Aarhus
der preußischen Konsuln Jens Andersen in Svaneke Onsel Bornholm),
Paul Frederek Michelsen in Rönne (Insel Bornholm),
Jens Korsholm Bork in Fanöo, ““ 8
Peter Julius Kall in Friedrichshafen, .
Carl Prytz in Helsingör, 88 Aes hamburgischen Konsuls Christian Henrik Nielsen in Hjöring,
der preußischen Konsuln August Friedrich Philip Crome in Horsens, “
A. Quehl in Kopenhagen, 18
Johann Steenberg in Rander,
Andreas Christian Husted in Ringkjöbing, und
Jens Nyeborg in Thisted,
sämmtlich zu Konsuln des Norddeutschen Berlin, den 20. März 1868. 1 Zeitungs⸗Comtoir.
—
gesetz, betreffend die Bestimmungen wegen der Wahlen zum hnuse der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. Sep⸗ tmber und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie Vom 9. März 1868. .“
8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchte, was folgt: 1 Art. 1. Der im Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Mai
8
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt.
1867, betreffend die Abänderung des Artikels 69 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde u. s. w. (Gesetz⸗Samml. S. 1481), vorbehal⸗ tene Gesetz⸗Entwurf über die Bildung der Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten, so wie über die definitive Einführung der Verordnung vom 30. Mai 1849 in den neu erworbenen Landestheilen, soll dem Landtage der Monarchie erst bei dessen nächster regelmäßiger Zusammenkunft (Art. 76 der Verfassungs⸗ Urkunde) vorgelegt werden.
Art. 2. Sofern die im Artikel 1 vorgesehene gesetzliche Regelung nicht früher erfolgt, bleiben bis zum 1. April 1869 für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den neu er⸗ worbenen Landestheilen die Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Mai und der Verordnung vom 14. September 1857 (Ge- setz⸗Sammlung S. 1481 — 1495) in Kraft. 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 9. März 1868. 11“
(L. S.) Wilhelm. b
.
v. Mühler. Leonhardt.
v. Selchow.
Gr. v. Itzenplitz. “ Gr. zu Eulenburg.
Das 18. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 7022 das Gesetz, betreffend die Bestimmungen wegen der Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Ge⸗ setze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preu⸗ ßischen Monarchie vereinigten Landestheilen. Vom 9. März 1868; unter
Nr. 7023 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Februar 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Landsberg a. d. W. für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗Chaussee von Landsberg a. d. W. bis zur Grenze des Kreises Birnbaum in der Richtung auf Schwerin;, unter
Nr. 7024 den Allerhöchsten Erlaß vom 7. März 1868, be treffend die Aufhebung des für Benutzung der Schleusen an der Lahn zu entrichtenden Schleusengeldes; und unter
Nr. 7025 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. März 1868, be⸗ treffend die Zulassung der dänischen Schiffe zur Küstenfracht⸗ fahrt von einem preußischen Hafe anderen inlän “ Gesetz⸗Sammlungs Debits⸗Comt
oir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Königlichen Assessor D'Avis zu Wiesbaden ist die Stelle eines Mitgliedes der Koͤniglichen Direction der West fälischen Eisenbahn zu Münster vorläufig kommiissarisch über⸗
tragen worden.
Dem Königlichen Regierungs⸗Assessor von Guérard zr Saarbrücken ist die Stelle eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn⸗Direction dortselbst verliehen worden.
Die Königlichen Regierungs⸗Assessoren Büchtemann zu Elberfeld und Dr. Frölich zu Berlin sind zu Mitgliedern der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Elberfeld ernannt worden
Das Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Elberfeld, Regierungs⸗Assessor Fleck, ist in gleicher Eigenschaft zur Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen bahn in Berlin versetzt worden. 18 1