20; h) nach Westindien: 285; i) nach Südamerika: 4280; 2) nach Australien 3897 und zwar a) nach dem Austral⸗Continent: 38967 b) nach den Hawaiischen Inseln: 1; 3) nach Afrika 397; 4) nach Asien 34 und zwar: a) nach Ostindien 24; b) nach China 6; c) nach
1“ “ 8
Ueber die Gerichtsverfassung der neuen Landestheile.
Ddie durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile besaßen sechs verschiedene von den bereits bestehenden beiden preußischen abweichende Gerichtsverfassungen. Es war daher nothwendig, diese Verschieden⸗ heiten zu einer gewissen Uebereinstimmung auszugleichen; dies ist durch die Gesetzgebung des Jahres 1867 geschehen. Es bestehen jetzt neben den beiden alten preußischen Gerichtsverfassungen im Ge⸗ biete des Landrechts und des französischen Rechts nur noch drei ver⸗ schiedene Gerichtsorganisationen für Hannover, resp. für Schleswig⸗ Holstein, Kurhessen, Nassau und die vormals bayerschen und Großherzog⸗ lich hessischen Gebietstheile, und resp. für den Bezirk des Appellations- gerichts zu Frankfurt a. M., welche sämmtlich mit geringen Abweichungen auf den modernen Prozeßgrundsätzen beruhen. — Die hannoversche Gerichtsverfassung ist in ihren wesentlichen Grundsätzen bestehen geblieben. 104 Amtsgerichte, aus Einzelrichtern bestehend, verwalten die freiwil⸗ lige Gerichtsbarkeit nebst dem Vormundschafts⸗ und Hypothekenwesen.
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Außerdem liegt denselben die Rechtsprechung in den Injurien⸗, den schleunigen und den “ (bis zu einem Objekt von 150 Thlr.) Civilprozessen, ferner
und die Aburtheilung der Polizeistrafsachen ob. Zwölf Obergerichte
entscheiden theils in II. Instanz die den Amtsgerichten zustehen⸗ Prozeßsachen, theils in I. Instanz die übrigen rozesse, und zwar je nach dem Gegenstande in kleinen Senaten von drei oder in großen Senaten von fünf Mitgliedern. Die großen Senate bilden zugleich die Berufungs⸗Instanz für die kleinen Senate. Mit den Ober⸗ gerichten sind ferner die Schwurgerichte verbunden. Das Appella⸗ tionsgericht in Celle erkennt in II. Instanz über Nichtigkeits⸗ eschwerden und Berufungen gegen die Urtheile und Verfü⸗ gungen der Obergerichte; es bildet zugleich die — in Strafsachen. Das Ober⸗Appellationsgericht in Berlin ist zuständig in bürgerlichen Rechtssachen für Nichtigkeitsbeschwer⸗ egen die Entscheidungen des Appellationsgerichts in Celle und ichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Geseggs. in Strafsachen
das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde. Die Gerichtsbarkeit
in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen gehört in den meisten hannover⸗
ie Voruntersuchung in kriminellen Strafsachen
Anklagekammer
Land⸗Justizamt verwaltet, namentlich auch die Verrichtungen d
Strafkaämmer und der Rathskammer wahrnimmt. Der lII. Abtzes lung des Stadtgerichts ist die Obervormundschaft, die Todeserklärun Verschollener, die Bearbeitung der Erbschaftsauseinandersetzungen, d. Beaufsichtigung der Verwaltung des Hypothekenwesens und der freiwillige Gerichtsbarkeit überwiesen. Beide Abtheilungen gemeinschaftlich erlassen in Expropriationsverfahren das Entäußerungserkenntniß. Das Appel lationsgericht zu Frankfurt a. M. entscheidet auf Rechtsmittel und Beschwerden gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Stadtgerichts. 8. genügt zur Gültigkeit der Beschlußfassung die Theilnahme von drei Mit gliedern. In der Strafgerichtsbarkeit verwaltet das Appellationsgerich zugleich die Geschäfte der Berufungskammer und der Anklagekammer. Die beisitzenden Richter des Schwurgerichtshofes werden vom Präsidenten des Appellationsgerichts aus den Mitgliedern des letzteren oder des Stadt⸗ gerichts ernannt. Die oberste Instanz bildet das Ober⸗Tribunal in Berlin. — Das Civilprozeßverfahren ist in Hannover unverändert geblieben, hat aber in Kurhessen, Nassau und Schleswig⸗Hol⸗ stein nicht unwesentliche Modificationen erlitten. — Die durd.⸗ greifendste Aenderung in dem Rechtszustande der neuen Pro⸗ vinzen hat indessen die Einführung des preußischen Straf⸗Geset⸗ buches und der Preußischen Strafprozeßordnung durch die Vn. ordnung vom 25. Juni 1867 hervorgebracht. Dagegen ist das mate rielle Civilrecht kaum durch die Gesetzgebung auf den übrigen Gebieten berührt worden. — Eine systematische Zusammenstellung aller Ge⸗ setze, Verordnungen und Instruktionen, welche auf diesem Gebiete it den Fahren 1866 und 1867 erlassen worden, haben Beamt des Königlichen Ober⸗Appellationsgerichts unter dem Titel:. „Die Justizverwaltung in den neuen preußischen Landestheilen« (Berlim 1867, bei F. Heinicke) herausgegeben. Das Werk zerfällt in zwei Theile, deren erster das materielle und Prozeßrecht zum Gegenstande hat, während der zweite die persönlichen Verhältnisse der Justizbeam⸗ ten behandelt. Auch diejenigen früheren Gesetze, auf welche die neum Verordnungen Bezug genommen haben, sind dabei berücksichtigt wor⸗ den. Durch seine Vollständigkeit und übersichtliche Anordnung macht das Werk es möglich, sich mit Leichtigkeit über das umfangreiche Ma⸗ terial zu informiren.
Carl Moritz Ferdinand von Bardeleben
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wurde am 7. Juli 1777 zu Prenzlau geboren. Sein Vater war 1806 Oberst und Commandeur des alten Infanterie⸗Re⸗ giments Prinz Heinrich (Nr. 35); nach der Campagne des lete genannten Jahres nahm er seinen Abschied und ging auf sein Gut
14. Dezember 1843 zum Gouverneur von Coblenz ernannt,
irter Stabs⸗Capitain bei der Brandenburgi illerie⸗ Brigade angestellt, und nachdem er sein Nüschen Arüilerie Examen bestanden, am 25. Juli 1811 als wirklicher Capitain zur Schlesischen Artillerie⸗Brigade versetzt, und dort den 11. Mär 1812 Compagnie⸗Chef. Von hier kam er schon im Mai des
setztgenannten Jahres als Artillerie⸗Offizier nach Cosel EP 1 1b 1 Auf seine b fa 9 8 9 Y reits ist es im Werke, dieselbe auch beim Dienst der Königlichen
7. Mai 1813 Versetzung zur Feld⸗Armee wurde er am 30. Septer - dem 4. Armee⸗Corps als dienstleistender Stabevssigier bobewigee n dieser Stellung zeichnete er sich in den Belagerungen bei Tor⸗ gau und namentlich bei Wittenberg aus, wofür ihm das Eiserne Kreuz II. Klasse und die Ernennung zum Major mit Patent vom 13. Juni 1814 wurde. Außerdem erhielt er für seine Dienste in dieser Campagne den russischen Wladimir⸗Orden 12 deff Schleife und am 1. Januar 1815 das Eiserne Kreuz „Klasse. Beim Ausbruche der Campagne 1815 nahm Gnei zu sich um seine Person, gewissermaßen acs Aereisenan ihn diesem Verhältnisse wohnte er den Schlachten von Ligny und Belle⸗Alliance bei, und wurde dann von Blücher dem Corps des Generals v. Hacke zugetheilt, um als Ister Artillerie⸗Offizier die Belagerung von Mezieères zu leiten. Se. Majestät Friedrich Wilhelm III. belohnten seine dort geleisteten Dienste mit der Beförderung zum Oberst⸗Lieutenant d. d. 2. November 1815 in Folge des Vorschlags des Generals v. Hacke. b Auch in den Friedensjahren fuhr der Major von Barde⸗
Sh. 18 F dem Aüllerhöchsten Dienste zu weihen. eine ih rdene neue Waffe me p war sein — ffe mehr zu vervollkommnen,
„Die folgenden Avancements, Orden ꝛc. ergeben die i dafür gewordene Allerhöchste Anerkennung: 38 Ottober 8 wurde er in den Generalstab versetzt und kam zur Dienst⸗ listung zum General v. Steinmetz nach Trier; 16. März 1816 zum Brigadier der Garde⸗Artillerie⸗Brigade ernannt, in dieser Stellung auch Mitglied der Prüf. Kommiss. für Art. Pr. Lts. und von 1818 — 1824 auch Mitgl. d. Art. Prüf. Kommiss. ; 16. April 1823 zum Oberst befördert; 15. Januar 1827 als interim. Inspecteur zur 3ten (seit 1839 d. 4.) Artillerie⸗ Inspection ernannt, 30. März 1834 zum wirklichen Inspekt. dieser Inspection ernannt, 6. April 1834 zum General⸗Major, 12. September 1842 zum General⸗Lieutenant befördert,
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Gebrauch von Stuben⸗
der Depeschen in Druckschrift
sich. In Folge dessen werden auch die Substanzen Sen samer verbraucht, die neuen Elemente haben af eine gröͤßet⸗ Constanz, als die früheren, und sind nichtsdestoweniger, obgleich 2 sogar einen kleineren Raum einnehmen, kräftiger, als diese.
o hat die Neuerung schnell Anerkennung gefunden, und be⸗
118gR. einzuführen. „Mit Anwendung dieser Elemente konstruirt die Fabrik zu⸗ nächst Haustelegraphen verschiedener 88 Die n-. nöchi⸗ gen Drahtleitungen können unter Tapeten, Thürrahmen u. s. w., ja selbst im Kalkputz der Wände verborgen werden, da eine be⸗ 1“ präparirte Umhüllung den Leitungsdraht vor jeder nach⸗ ö. e r Einwirkung schützt. Zur Vermittelung der Signale ient die Glocke mit einfachem Schlag und die Fortschalleglocke welche letztere, durch einen leisen Druck auf den Kontakt in Be⸗ wegung gesetzt, so lange fortläutet, bis der Empfänger des Signales sie durch eine leichte Berührung abstellt. Hiermit können auch beliebig Tableaus mit Nummern oder anderen Angaben verbunden werden, auch lassen sich alle möglichen Kontroll⸗Apparate damit vereinigen. Ueber diese Mittel des Verkehrs hinaus leistet ein enie ag. dgens. gute Dienste, p. iefert und von jede - kenntnisse und Uebung gehandhabt werden 86, e S;g 8 Eine Spezialität der Fabrik sind die elektrischen Uhren, ie einer besonderen Sees thang vSene und für jeden beliebigen ich von is zu Thurmuhren geeignet si jede Uhr, die in sich vollkommen fertig g dee h. daen egendss abhängig ist, trägt ihre elektrische Batterie und die urze Drathleitung zwischen dieser und dem Werke in sich, und geht ohne aufgezogen zu werden so lange, bis die Elemente durch Zersetzung ihre Kraft eingebüßt haben. Die Stubenuhren sehen den sogenannten Regulatoren sehr ähnlich und haben auch ungefähr dieselben Preise. Die Constanz der Elemente wird auf ein Jahr garantirt, geht aber unter gewöhnlichen Verhält⸗ nissen weit darüber hinaus. Später sind sie leicht zu ergänzen Eine gewichtige Anerkennung ist diesen Uhren Seitens des Herrn Obersten v. Chauvin, Generaldirektors der Bundes⸗ Telegraphen⸗Verwaltung, zu Theil geworden, der dieselben für die Jö ren beabsichtigt. Line zweite Spezialität bilden die medizinischen A . rate. Alle Vorrichtungen für die elektrisce sinp de bewährten Constructionen vorhanden.
schen Bezirken in I. Instanz vor die Konsistorien. Ferner hat sich innerhalb des »Königlich Preußischen und Herzoglich Arembergschen Gesammt⸗Obergerichts⸗« zu Meppen noch eine ausgedehnte standesherrliche Gerichtsbarkeit des Herzogs von Aremberg erhalten. Eigenthümlich ist auch die Stellung der Kron⸗ Anwaltschaft, welche nicht blos die Functionen der alten preußischen Staatsanwaltschaft, sondern auch innerhalb der Civilgerichtsbarkeit und der Verwaltung ein Ueberwachungs⸗ und Aufsichtsrecht übt. — Die Gerichtsverfassung in Schleswig⸗Holstein, Kurhessen und Nassau unterscheidet sich von der in den alten Provinzen ebenfalls hauptsächlich dadurch, daß die nichtstreitige Gerichtsbarkeit mit wenigen Ausnahmen den einzeln stehenden Richtern den Amtsgerichten, überwiesen ist, so daß die kollegialisch ein⸗ gerichteten Kreisgerichte im wesentlichen nur als Recht sprechende Behörden fungiren, und zwar ähnlich wie die hannoverschen Ober⸗ gerichte. theils als Gerichte I. Instanz, theils, soweit sich die Kompetenz der Amtsgerichte erstreckt, in II. Instanz. Eine fernere Abweichung von der Gerichtsverfassung der alten Provinzen besteht darin, daß die Strafvoll⸗ streckung und die Bearbeitung der Begnadigungssachen nicht zumRessort der Gerichte sondern der Staatsanwaltschaft gehört. Im übrigen sind die Prinzipien der alten preußischen Gerichtsverfassung, namentlich im Gegensatze zu den früheren Verhältnissen die Trennung der Justiz von der Verwaktung, und im Gegensatze zu Hannover die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und der geistlichen Jurisdiction in bür⸗ gerlichen Rechtssachen streng durchgeführt. Es bestehen in den Herzogthümern Holstein und Schleswig 1 Appellationsgericht, 5 Kreisgerichte, 86 Amtsgerichte; im ehemaligen Kurhessen und Bagyerischen Gebiete 1 Appellationsgericht, 6 Kreisgerichte, 77 Amtsge⸗ richte, für das vormalige Herzogthum Nassau, Hessen⸗Homburg und die Großherzoglich Hessischen Gebietstheile 1 Appellationsgericht, 3 Kreisgerichte, 34 Amtsgerichte. Die höchste Instanz bildet das Ober⸗ Appellationsgericht in Berlin. — In Frankfurt a. M. bestehen als Gerichte I. Instanz ein Stadtamt, ein Land⸗Justizamt, ein Rügegericht Und ein Stadtgericht, die drei ersten ausEinzelrichtern bestehend, das letztere ein Kollegium. Stadt⸗ und Land⸗Justizamt entscheiden in Civilstrei⸗ tigkeiten über Gegenstände unter 300 Gulden im Hauptstock. Außer⸗ dem 17. August 1808 ausgefertigt wurde mit Beilegung
Wartekow in Hinterpommern, wo er im November 18e22 statt. Besonders hervorzuheben
Seine Erziehung erhielt von Bardeleben zuerst auf dem Lande, und zuletzt bei einem Feldprediger in Treptow a. R. 14. Juni 1791 trat er in die Armee ein als Gefreite-Korporal bei dem alten Infanterie⸗Regiment Nr. 12, das damals dan Namen v. Kleist und seit 1800 den Prinz Wilhelm von Braun⸗ shmeig führte, und in Prenzlau und Templin in Garnison
and.
Mit diesem Regimente ging er 1792 in die Rheincampagne und war im selben Jahr in dem Gefechte bei Crüne, bei der Kanonade von Valmy, in dem Gefechte bei Homburg a. 9.
11. April 1848 mit Pension in den Ruhestand versetzt, 18ten Juli 1850 der Charakter als General der eee 17 ver⸗ liehen, 1850 — 1851 während der Mobilmachung stellvertre⸗ hgr. F 1-; des VIII. Armee⸗Corps.
An Orden ꝛc. erhielt er: Am 20. Januar 1825: den Rothen Abler⸗Orden 3. Kl., 1826: das am 31. März 1826 Lerafken (Dienstauszeichnungskreuz, am 21. Januar 1830: den Johan⸗ niter⸗Orden, am März 1832: die Schleife zum Rothen
sind: der Commutator nach Professor Remak, zur beliebi elieb Einschaltung von 1—100 Elementen, mit 28 .g Fe und große Schlitten⸗Induc⸗ ions⸗ na rofessor Dubois⸗ ; di 1 üebaran etnada u 18 Frbig Reymond); die unpolari ie Fabrik ist zur Anfertigung der vorerwähnten, sowi b 1“”]; 8 . 2 6 . U 8 e Kl., im Oktober 1836: den Rothen Adler⸗Orden der »Telegraph⸗ durch “ eang Bätober 8 1840: den Stern zu diesem Orden, am belohnt. Züngst auf dem Bazar für Ostpreußen im Köni F und bei dem Bombardement von Königstein. 1793 wohnte siothen ee berZ Jubiläums: den lichen Schlosse wurde eine elektrische Uhr von Sr. Ma festat den Gefechten bei Gleisweiler und Modebacher⸗Thal, dem Bom. 1861: das Großkreuz van b Löö“ ees dem K angekauft ..“ bX“ bardement von Landau, den Gefechten von Lembach, auf dr Tage für die alten Krieger aus d 58 die an diesem 18 “ Scheeshöhle, bei Weißenburg und Klembach bei. 1794 mach e stiftte Denkmünze ger aus dem Befreiungskriege ge⸗ er die Schlacht bei . und die Gefechte bei Johannit Diesen Auszeichnungen, die dem Verewigten von seinem kreuz, Jägerhause und Heltersberg mit. b wr 2l Lönige und Herrn zu Theil wurden, reihen sich noch andere Im Laufe der Campagne am 3. April 1794 zum wme ee an, die nicht minder Bedeutung haben. Es sind Allerhöchst lichen Fähnrich und somit zum Offizier befördert, kehrte er nac a und Höchste Handschreiben von Sr. j t regierend 1i hste dem Frieden mit seinem Regiment in die alten Garnisonen nd als Prinzen von Preußen und d. jetzt regierenden kajestät zurück. Nachdem er am 6. Februar 1797 Seconde⸗Lieutenam Preußen und Briefe von Feies 1e geworden und darauf bis zum ältesten in dieser Charg Boyen ꝛc. an ihn, welche von seiner Acht ind 1ee e avancirt war, brach die Campagne 1806 aus. Sen d zeugen. 8 r Achtung und Tüchtigkeit seh 8 Ibübbee 68 seiner Verabschiedung blieb der General in Coblenz w etirirende n, wo, nach einem 34jährigen A . . aie; renden . nach ein jährigen Aufenthalte, am 14. Fe 8 1
LE11“ vscgo sich, demmachst, västnzaun umd 88 d0s 9 Tod im vlster Lebensjaͤhre erfolgte, nachdem veghig ne,8 neeea,s ner Beümebene G hv. enns
g *£ „„ — He 78 8 8 * 4 Dle 0 Lübeck das Schicksal des Blücherschen Corps am 7. Novemban a gen war. he “ ee alt, ö 1g e dus dem ver ner Piu.
„ u. s. w. Ferne ntike Büsten, zum Theil selbst⸗
indes es vuch in Kriegsgefangenschaft kam. den Lieutenan ie Verringerung der Armee veranlaßte den Lieutene ständige, zum Theil von vollständigen Statuen, in Original⸗ v. Bardeleben, seinen Abschied desinitiv zu nehmen, der ihne ung größe; z. B. die Juno Ludovisi, die Zeusmaste von Steicolt, es Che die sogenannte Clytia aus dem britischen Museum zu Lon⸗ don; die Niobe und die Büsten der oben genannten Sta⸗
dem verwaltet das Land⸗Justizamt die freiwillige Gerichtsbarkeit, das ters als Capitain. Er degab sich in die abgetretenen Provinge 8 Weede tuen. — Von Werken der Renaissance sind besonders zu nennen: Der Moses von Michel Angelo, der Raub der
Hypotheken⸗ und, in beschränktem Umfange, das Vormund- ’ in b
Fa tewesen für die nS b nis Letab kaünnts mit be⸗ jenseits der Elbe. Am 22. April 1809 erfolgte seine Waer⸗
schränkter Kompetenz die Nachlaßregulirungen und die freiwil⸗ anstellung in der Armee, und zwar als Stabs⸗Capitain, agg, lige Gerichtsbarkeit für die Stadt. Fuür die Verwaltung des dem Leib⸗Infanterie⸗Regiment. Am 26. Maidesselben Jahres sch Sabinerinnen von Giovanni da Bologna, einige Apostel Hypothekenwesens in der Stadt ist eine besondere städtische Trans⸗ erhielt er auf seinen Antrag wiederum den Abschied n. s vom St. Sebaldusgrabe Peter Vischer's. — Die Neuzeit ist seriptions⸗ und Hypothekenbehörde, welche aus drei rechtsgelehrten Vornehmen, in österreichische Dienste zu treten. Die schnen in großer Auswahl besetzt mit Werken Canova'’'s, Thor⸗ Beamien besteht, bestellt. ußerden ist für die Stabt eintibrsondercd Beendigung des österreichisch franzoösischen Krieges vereitelte mente zur Bi ndun waldsen’s, Dannecker's, Pradier's, Rauch's ꝛc. Außerdem ist Fiscalat für die Vornahme von Executionen, Su hastationen un Ausführung dieses Vorhabens, weshalb er auf seinen Wun 1 räuchliche dildung der elektrischen Batterie sind den bisher ge⸗ eine umfangreiche Sammlung von Portraitbüsten und
in der preußischen Armee am 17. Februar 1810 wieder ang haus Zink Fen mehreren Beziehungen überlegen. Sie bestehen Statuetten vorhanden, sowohl in Lebensgröße als in kleinerem 1 „Kohle, Braunstein und Salmiak und arbeiten ohne Format, zum Theil Nachbildungen berühmter Monumente. —
Die Abgüsse sind theils in reinem Gyps dargestellt, theils und
Im Anschluß an die von uns wiederhol erwähnte Beschrei bung der Gypsabgüsse im Neuen 2vee. wir Anlaß, darauf hinzuweisen, daß sich in der Gypsfigu ren⸗ und Marmorwaaren⸗Handlung von Gebrüder Micheli in Berlin Abgüsse nach den berühmtesten Skulptur⸗ werken des Alterthums, der Renaissance und der Neuzeit in verschiedenen Größen vorfinden. Namentlich ist eine große An⸗ zahl von Kopieen nach der Antike in kleinen Maßstäben vor⸗
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Die Kommandit Actien⸗Gesellsg L“ ie sei 1 en haft-Telegraph⸗ Berlin, die seit etwa Jahresfrist begründet ist, verfolgt in
in erster L
rauch 88 das Ziel, die elektrische Telegraphie in den Ge⸗ zungch des täglichen Lebens in den mannichfachsten Anwen⸗ 98 einzuführen. ie von der Fabrik neu zur Anwendung gebrachten Ele⸗
baupt zur Wahrung der Interessen des Fiskus errichtet. Das Rügegericht hat die Functionen des Polizeirichters. Das Stadt⸗ Gericht besteht aus zwei Abtheilungen, deren eine die streitige Gerichts⸗ barkeit theils in 1., theils als Berufungs⸗Instanz für das Stadt⸗ und
Versiegelungen, zum Vorschlage von Vormündern und über⸗ stellt wurde. Säure; di b 1 Auf Veranlassung Scharnhorst's verließ er seit e; die Zersetzung geht daher nur bei geschlossener Kette vor Waffe und ging zur Artillerie über. Hier wurde er als