1868 / 71 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11“ e. Theilnahme in Anspruch nahm, und über die Unter⸗ stützung hülfsbedürftiger Familien der Ersatz⸗Reserve werden Ihnen Vorlagen zugehen. Die Besteuerung des Branntweins in den Hohenzollernschen Landen und in dem zum Bunde gehörenden Theile Hessens bedarf der Regelung und mit dieser Regelung steht ein Vertrag in Verbindung, durch welchen der freie Verkehr mit Branntwein und Bier zwischen dem Bunde und dem übrigen Theile Hessens hergestellt werden soll.

Der Haushalts⸗Etat des Bundes für 1869 wird Ihnen vorgelegt werden. Die Schwierigkeiten, welche seiner Aufstellung in den ersten Monaten des Jahres entgegenstehen, haben dem Wunsche weichen müssen, Sie zu einer Zeit zu berufen, in welcher Sie Sich Ihrer gewohnten Berufsthätigkeit mit den geringsten Opfern entziehen können.

Die Regelung des internationalen Postverkehrs auf Grundlage der in Ihrer letzten Session beschlossenen Gesetze, ist weit vorgeschritten. Postverträge mit den Süddeutschen Staaten, mit Oesterreich, mit Luxemburg, mit Norwegen und mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind abgeschlossen und werden Ihnen vorge⸗ legt werden; mit anderen Staaten sind sie dem Ab⸗ schluß nahe und werden, wie Ich hoffe, noch zu Ihrer Berathung gelangen.

Ein mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossener Vertrag ist dazu bestimmt, die Staats⸗ angehörigkeit der gegenseitigen Einwanderer zu regeln und damit aus den Beziehungen zweier, durch Ver⸗ kehrs⸗Interessen und Familienbande eng verbundener Nationen den Keim von Zwistigkeiten zu entfernen.

Im Einverständniß mit Meinen Verbündeten habe Ich Behufs Unterhandlung dieser Vertraäge und um die völkerrechtliche Stellung des Norddeutschen Bundes zur Geltung zu bringen, die in der Verfassung vorgesehene Vertretung des Bundes im Auslande hergestellt, und ist dieser Schritt zu Meiner lebhaften Genugthuung allseitig in dem Geiste aufgefaßt und erwiedert worden, aus welchem er hervorgegangen war. Er hat die freundschaftlichen Beziehungen ge⸗ fördert und befestigt, welche zwischen dem Nord⸗ deutschen Bunde und den auswärtigen Mächten be⸗ stehen und deren Pflege und Erhaltung der Gegenstand Meiner unausgesetzten Sorgfalt bleiben wird.

ch darf daher der Ueberzeugung Ausdruck geben,

daß der Segen des Friedens auf den Anstrengungen ruhen werde, welche Sie der Förderung der natio⸗ nalen Interessen widmen wollen, zu deren Pflege und zu deren Schutz das gesammte deutsche Vater⸗

land sich verbündet hat. Nach Beendigung der Rede trat der Bundes⸗Kanzler Graf

v. Bismarck⸗Schönhausen vor und verkündete die Eröffnung des Reichstages mit den Worten: »Im Namen der verbündeten Regierungen erkläre ich auf Allerhöchsten Präsidialbefehl den Reichstag für eröffnet«, worauf Se. Majestät der König unter abermaligem, von dem Königlich sächsischen Geheimen Rath und Ministerial⸗Direktor Dr. Weinlig ausgebrachten dreimali⸗ gen Hoch der Versammlung in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Prinzen mit dankendem Gruß die Versammlung verließen.

Ihre Majestät die Königin, die hohen Gäste und die Prin⸗ zessinnen des Königlichen Hauses wohnten der Feierlichkeit in der Hofloge im Weißen Saale bei.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten, in Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Diensten stehenden Personen Orden zu verleihen, und zwar:

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den Rothen E“ zweiter Klasse mit 88 ern: dem Hofmarschall und Kammerherrn Freiherrn vonSten g⸗ lin und dem Ober⸗Jägermeister Grafen von Bernstorff; den Stern zum Kronen⸗Orden zweiter dem Ober⸗Stallmeister Freiherrn von Brandenstein; Den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse! dem Kammerherrn von Hirschfeld und dem Theatex. 2- Freiherrn von olzogen und Neuhaut, owie den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Hof⸗Kapellmeister Alois Schmitt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hofstaats⸗Secretair, Geheimen Hofrath Dohme den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Kammer⸗Lakaien Mehlow und dem Leibkutscher Heise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten zu ernennen:

den bisher mit der Direction der Abtheilung für die katho⸗ lischen Kirchen⸗Sachen beauftragten Geheimen Ober⸗Regierungs. Rath Dr. Kraetzig zum Ministerial⸗Direktor und Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath,

den Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Pinder zum Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath, und

den Universitätsrichter Dahrenstaedt zum Geheimen Re⸗ gierungs⸗ und vortragenden Rath. 1

Berlin, 22. März 18c65. Heu chmittag um 4 Uhr hat im hiesigen Kronprin⸗ lichen Palais die feierliche TVaufe des am 10. Februar d. J. geborenen Prinzen, Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen, durch den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übr⸗ gen Hof⸗ und Domvprediger, stattgefunden. Der junge Prinz hat in der heiligen Taufe die Namen: Joachim Friedrich Ernst Waldemar erhalten. Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufzeugen wan anwesend: 8 Seine Majestät der König, Ihre Majestät die Königin, 1116“ Ihre Maäjestät die Königin Wittwe, Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg, Seine Königliche Hoheit der Prinz Adalbert,

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thronfolger von Rußland, Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Sachsen. Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Heinrich von Hessen und bei Rhein, Se. Hoheit der Herzog Elimar von Oldenburg. Abwesend: Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Ihre Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach, Herzogin zu Sachsen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck, Ihre Durchlaucht die Fürstin zu Wied, geborene Prinzessin zu Nassau. Nach beendigtem Taufakt fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen Gala⸗Tafel stat.

Se. Königliche Hoheit der Graf von Flandern, Ee Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern⸗Sigma⸗ ringen und Se. Hoheit der Erbprinz von Hohenzollern⸗ Sigmaringen, sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen. 1

Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt, Höchstwelche heute Mittag hier eingetroffen und im Königlichen Schlos abgestiegen war, hat heute Abend die Rückreise angetreten.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Ada ist von München, v

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thronfolger Caesare⸗ witsch Alexander von Rußland von St. Petersburg hier ingetroffen, . eing roff Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg von Oldenburg,

Se. Hoheit der

Altenburg.

Norddeutscher Buüundd.

Bekanntmachung. 1 Die mit Ablauf des Jahres 1867 außer Gebrauch get tenen preußischen Postfreimarken und Franco⸗Couverts können nur noch bis Ende des Monats Märzee. an die Post⸗ Anstalten zurückgegeben werden. 5

Berlin, den 22. März 1868. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Gesetz, betreffend die Abänderung des für das vormalige Königreich Hannover zur Anwendung kommenden Gesetzes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851.

Vom 12. März 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc., verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Nonarchie für das mit derselben vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover was folgt: .

§. 1. Der Betra der Umlage, fowohl zur Wegeverbandsleistung nach §. 35 als zum Gemeinde⸗Voraus nach §. 37 des Gesetzes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 wird ermittelt unter Zugrundelegung a) der nach §. 3 der Verordnung vom 28. April 1867 im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover bis auf Wei⸗ teres zu erhebenden Grundsteuer von den Liegenschaften mit Einschluß der auf den Hausgärten bis zur Größe eines preußischen Morgens haftenden Steuerbeträge in der dort bestimmten Höhe von 1n der früheren Steuern; daneben b) des ganzen Betrages der Gebäudesteuer (§. 2. Nr. 1 der Verordnung vom 28. April 1867) und c) von zwei Fünfteln der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer; sowie -d) von swei Fünfteln der Gewerbesteuer mit Ausnahme der vom Gewerbe⸗ betriebe im Umherziehen zu entrichtenden Steuer (§. 2. Nr. 2 und 3 derselben Verordnung). Dabei soll jedoch für solche Gewerbetreibende, welche die Wege in besonders erheblicher Weise benutzen, auf Antrag des Wegever⸗ bandes von der Obrigkeit bei der Ermittelung des Betrages der Umlage auch eine größere Quote als zwei Fünftel der Gewerbesteuer bis zu deren vollem Betrage zu Grunde gelegt werden können. b

§. 2. Die Obrigkeit hat in denjenigen Fällen, in welchen auf Grund des §. 21 des Gesetzes vom 19. Juli 1861, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom Zo. Mai 1820, die Gewerbesteuer vom Finanzminister herabgesetzt oder erlaffen ist, die Verbands⸗ oder Vorausleistung für das Jahr nach Verhältniß, unbeschadet der nöthigen Abrundung, zu ermäßigen.

§. 3. Die Obrigkeit ist befugt, im Einverständnisse mit dem Wegeverbande den Beitragspflichtigen, welche zur Klassensteuer in der Stufe I., Unterstufen a und b. beschrieben sind, wegen Armuth, Ge⸗ brechlichteit oder temporairen Mangel an Verdienst die Beitrags⸗ leitung ganz oder theilweise zu erlassen. 1

§. 4. Für das Halbjahr vom 1. Juli bis Ende Dezember 1867 behält es bei der noch in bisheriger Weise geschehenen Feststellung der Landstraßen⸗Umlagen auf der Grundlage der für das Jahr vom lsten Juli 1866— 67 entrichteten hannoverschen direkten Landessteuer sein Bewenden.

§. 5. Als der für die Vertheilung der Gemeindewegelast nach §. 25 und §. 27 des Gesetzes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 aushülflich zur Anwendung kommende Landstraßen⸗ suß gilt für die Zeit vom 1. Januar 1868 der im §. 1 des gegen⸗ wärtigen Gesetzes festgestellte Fuß. 1

§. 6. Die den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes widerstrei⸗ tenden Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 1851 über Gemeinde⸗ wege und Landstraßen sind aufgehoben. 1 1

§. 7. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei⸗ ba hat die zur Ausführung dieses Gesetzes nöthigen Vorschriften zu reffen.

Gegeben Berlin, den 12. März 1868. 8 8

(L. S.) Wilhelm. 8 v. Bismarck. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. 8

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Justiz⸗Ministerium. h“

Der Kreisrichter Stüler in Rummelsburg ist zum Rechts⸗ Anwalt bei dem Kreisgericht in Bütow und zugleich zum No⸗ tar im Departement des Appellationsgerichts zu Coeslin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rummelsburg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

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Akademie der Wissenschaften.

Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs wird die Akademie der Wissenschaften am Donnerstag, den

26. d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffentliche Sitzung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Ein⸗ ladung durch Karten, freisteht. Beerlin, den 21. März 1868. 8 Das Sekretariat der Königl. Akademie der Wissenschaften.

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Bekanntmachung. 8 Wohlthätigkeit. 1

Aus der zur Jubelfeier des 17. März 1863 dargebrachten, verzinslich angelegten Gabe eines ungenannten Patrioten von 5000 Thlrn. werden alljährlich circa 600 Thlr. zur Unterstützung von Veteranen sowohl Offizieren als Personen des Soldatenstan⸗ des vom Feldwebel abwärts aus den Feldzügen von 1813/15 ver⸗ wendet, und zwar, was die letztgedachte Kategorie betrifft, in der Weise, daß 19 Individuen auf Lebensdauer je 24 Thlr. in halbjährlichen Raten à 12 Thlr. im März und September jeden Jahres erhalten.

Demgemäß sind gegenwärtig Veteranen:

1) Heinrich Aßmann zu Stettin, 2) Johann Gottfried Haftmann zu Thielitz, Kreis Görlitz, 3) Michael Richa zu Alt⸗Christburg, Kr. Mohrungen, 4) Simon Laurinat zu Gr.⸗Lumpönen, Kr. Tilsit, 5) Johann Fehlberg zu Dubber⸗ tech, Kr. Fürstenthum, 6) Georg Busse zu Conitz,) Friedrich Wilhelm Sagert zu Gr.⸗Neuendorf, Kr. Lebus, 8) Joachim Friedrich Kagel zu Berlin, 9) Friedrich Guhl zu Zernikom, 10) Ludwig Schulenburg zu Stendal, 11) Adam Zipf zu Falken, Kreis Mühlhausen, 12) Johann Balzer zu Wilhelms⸗ feld (Kreis Rothenburg), 13) Friedrich Klimpel zu Sierakowo, Kreis Kroeben, 14) Gottlieb Passaucke (Posanke) zu Ka⸗ rauschke, Kreis Trebnitz, 15) Joseph Muschkowski zu Tschammer⸗Ellguth, Kreis Groß⸗Strehlitz, 16) Joseph Strauch, zu Nieder⸗Steine, Kr. Neurode, 17) Wilhelm Glubb zu Her⸗ decke, Kr. Hagen, 18) Vernard Fester zu Münster, 19) Christian Schroeder zu Pelm, Kr. Daun, dne à 12 Thlr., mit zusammen 228 Thlr., bewilligt worden.

Indem das Kriegsministerium Vorstehendes zur öffent⸗ lichen Kenntniß bringt, bemerkt dasselbe, daß die Auszahlung der gedachten Beträge durch die Königlichen General⸗Komman⸗ do's erfolgt⸗ 8

Berlin, den 13. März 1868. 8

Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Onvalidenwesen. v. Etzel. v. Kirchbach.

wieder an nachbenannte

Ober⸗Rechnungskammer.

Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Grothe,

örner, Hartmann, Krämer, Friesicke, von Wedel⸗

ädt und Raabe, sind zu Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei Ober⸗Rechnungs⸗Kammer ernannt worden.

Der bisherige Appellationsgerichts⸗Secretair Juliu Berlin und der seitherige Militair⸗Intendantur⸗Secretair Bruno Müller sind zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren bei der Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms Hohen⸗Solms⸗Lich, von Lich, b G

Se. Durchlaucht der Fürst zu Lynar, von Lindenau,

Se. Durchlaucht der Prinz Adolph zu Hohenlohe Ingelfingen, General der Kavallerie und Chef des 2. Ober schlesischen veaigwenr Reg imemis Nr. 23, von Koschentin,

Se. Excellenz der General der Infanterie und komman dirende General des V. Armee⸗Corps, von Steinmetz, vo

osen

8 8 Excellenz der General der Infanterie und komman dirende General des IJ. Armee⸗Corps, Vogel von Falcken⸗ stein, von Königsberg i. Pr., 1 b

Se. Excellenz der General der Infanterie, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirende General des 4. Armee⸗Corps, von Alvensleben, von Magdeburg,

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der

3. Division, von Wer der, von Stettin, Der General⸗Major und Commandeur der 8. Kavpallerie

Brigade, von Flemming, von Erfurt.

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Berlin, 23. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Decorationen zu er-⸗

theilen, und zwar: