1868 / 73 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Regierung den Präfektur⸗Rath, Herrn Traut, ernannt, welche im Einvernehmen mit dem bayerischen Commissair und dem Präfektur⸗Archivar en chef, Herrn Spach, die Ausscheidung und Uebergabe der Akten und Urkunden besorgen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. März. Ein kaiserlicher Befehl ordnet an, daß das Ministerium des Post⸗ und Telegraphenwesens mit dem Ministerium des Innern

vereinigt werden soll.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. März. Dem Reichstage sind Vorschläge zur Einführung des fran⸗ zösischen Maß⸗ und Gemuschtssvstemng, sowie zur Modification der Bestimmungen für Goldausmünzungen eingereicht worden.

Dänemark. Kopenhagen, 21. März. Im Folkething wurde gestern das Marinebudget in dritter Behandlung er⸗ ledigt. Bei der Abstimmung wurde der vom Marineminister estellte, von der Ausschußmajorität gebilligte Vorschlag, 5000 Thaler zum Anfange des Baues eines kleinen schnellsegelnden Kriegsschiffes auf der hiesigen Werfte zu bewilligen, mit 59 gegen 17 Stimmen genehmigt, dagegen der andere Vor⸗ schlag des Marineministers, betreffend die Anschaffung eines großen Panzerschiffes zum Preise bis 1,600,000 Thlrn., mit 58 gegen 26 Stimmen abgelehnt. Schließlich wurde das ganze

esetz einstimmig definitiv genehmigt und geht nun an's Landsthing.

Amerika. New⸗York, 23. März. Die demokratische Staates New⸗York hat sich versammelt. Ho⸗ Gouverneur des Staates New⸗York, sprach sich

gegen die Zahlung der Bonds in Papiergeld aus. 1 Aus Washington, 12. März, melden die mit dem Dampfschiffe »Weser« eingetroffenen Nachrichten: Die Ergän⸗ zungs⸗Bill zur Reconstructions⸗Akte, wonach bei den unter letzt⸗ genannter Akte stattfindenden Wahlen die Majorität der ab⸗ gegebenen Stimmen entscheidet, erhielt gestern Gesetzeskraft.

8 Reichstags⸗Angelegenheiten. K 8 ö B Berlin, 25. März. Der dem Reichstage in seiner gestri⸗ Pn Sitzung zugegangene Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, be⸗ treffend die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, welche aus dem Gebiete des einen Theiles in das des andern einwandern, lautet wie folgt:

Se. Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeut⸗ schen Bundes, und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, von dem Wunsche geleitet, die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen zu regeln, welche aus dem Norddeutschen Bunde in die Vereinigten Staaten von Amerika und aus den Vereinigten Staaten von Amerika in das Gebiet des Norddeutschen Bundes einwandern, haben be⸗ schlossen, über diesen Gegenstand zu unterhandeln und zu diesem Be⸗ Hs ; cnsachtpte ernannt, um eine Uebereinkunft abzuschließen, nämlich:

Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchstihren Geheimen Legations⸗Rath Bernhard König

und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika: den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Georg Bancroft : welche die folgenden Artitel vereinbart und unterzeichnet haben:

Art. 1. Angehörige des Norddeutschen Bundes, welche natura⸗ lisirte Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika gewor⸗ den sind und fünf Jahre lang ununterbrochen in den Vereinigten Staaten zugebracht haben, sollen von dem Norddeutschen Bunde als amerikanische Angehörige erachtet und als solche behandelt werden.

Ebenso sollen Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, welche naturalisirte Angehörige des Norddeutschen Bundes geworden sind und fünf Jahre lang in Norddeutschland zugebracht

aben, von den Vereinigten Staaten als Angehörige des Norddeutschen Bundes erachtet und als solche behandelt werden.

Die bloße Erklärung der Absicht, Staatsangehöriger des einen oder des andern Theils werden zu wollen, soll in Beziehung auf kei⸗ nen der beiden Theile die Wirkung der Naturalisation haben. 1b

Art. 2. Ein naturalisirter Angehöriger des einen Theils soll bei

etwaiger Rückkehr in das Gebiet des andern Theils wegen einer, nach den dortigen Gesetzen mit Strafe bedrohten Handlung, welche er vor seiner Auswanderung verübt hat, zur Untersuchung und Strafe ge⸗ zogen werden können, sofern nicht nach den bezüglichen Gesetzen seines ursprünglichen Vaterlandes Verjährung eingetreten ist. Art. 3. Der Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und Preußen und anderen deutschen Staaten an⸗ dererseits, wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher, welcher am 16. Juni 1852 ab⸗ geschlossen worden ist, wird hiermit auf alle Staaten des Norddeutschen Bundes ausgedehnt.

Art. 4. Wenn ein in Amerika naturalisirter Deutscher sich wie⸗ der in Norddeutschland niederläßt ohne die Absicht nach Amerika zu⸗ rückzukehren, so soll er als auf seine Naturalisation in den Vereinigten Staaten Verzicht leistend erachtet werden. ““

Ebenso soll ein in dem Norddeutschen Bunde naturalisirter Am rikaner, wenn er sich wieder in den Vereinigten Staaten niederlaͤ ohne die Absicht, nach Norddeutschland zurückzukehren, als auf sei * Naturalisation in Norddeutschland Verzicht leistend erachtet werden 8

Der Verzicht auf die Rückkehr kann als vorhanden angeseh werden, wenn der Naturalisirte des einen Theils sich länger als zna Jahre in dem Gebiete des andern Theils aufhält. 4

Art. 5. Der gegenwärtige Vertrag tritt sofort nach dem Aus tausch der Ratificationen in Kraft und hat für zehn Jahre Gültigkeit Wenn kein Theil dem andern sechs Monate vor dem Ablauf dieser zehn Jahre Mittheilung von seiner Absicht macht, denselben dann auf. zuheben, so soll er ferner in Kraft bleiben bis zum Ablauf von 12 Monaien, nachdem einer der kontrahirenden Theile dem andern von einer solchen Absicht Kenntniß gegeben.

Art. 6. Der gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt werden, von Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes und von dem Präsidenten unter und mit Genehmigung des Senats der Vereinigten Staaten, und die Ratificationen sollen zu .u8 innerhalb sechs Monaten vom heutigen Datum ausgewechselt werden.

Zur Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diese Uebereinkunft unterzeichnet und besiegelt. 8

erlin, den 22. Februar 8c 635.

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Das »Amtsblatt der Norddeutschen Post⸗Verwaltung⸗ Nr. 15 (vom 22. März) enthält zwei General⸗Verfügungen: 1) die Portofreiheit des »Central⸗Vereins für die Pflege im Felde verwun⸗ deter und erkrankter Krieger« zu Schwerin in Mecklenb urg betreffend, vom 17. März; 2) die Portofreiheit für die Korrespondenz der Pra⸗ sidenten und Mitglieder des Reichstags des Norddeutschen Bundes betreffend, vom 21. März.

Die Nr. 12 der Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn. Verwaltungen vom 20. März 1868 hat folgenden Inhalt: Statistik der preußischen Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1866. Zur Sta⸗ tistik der innerhalb des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen im Frühjahr 1866 in Bau befindlichen Eisenbahn⸗Linien. Vom Eisenbahnen⸗Actien⸗Markt: Berlin, 17. März. Projekte und Bau: Fortsetzung der Brennerbahn nach Bayern; Fernbahn, Saalfeld⸗Eichicht; Paris⸗Hamburg, Bau der Elbbrücke bei Hamburg ausgeschrieben; Westfälische Eisenbahn, Spezialtarif für Getreide⸗ Sendungen; Hannoversche Eisenbahnen, Fracht⸗Ermäßigung für Aus⸗ stellungs⸗Gegenstände; Lemberg⸗Czernowitzer Eisenbahn, Verkehrz. Unterbrechung zwischen Luzan und Czernowitz; sächsische Staats⸗ und in Staatsverwaltung befindliche Privat⸗Eisenbahnen, Betriebs⸗Ueber⸗ sicht im Monat Januar 1868; Bayerische Ostbahnen, Fahrplan⸗Aen⸗ derung; Frankreich, Tarif für Getreide⸗Transporte; Luxemburger Wilhelmsbahn, Vertrag mit der französischen Ostbahn⸗Gesellschaft, belgische Staatsbahnen, Geschäftsbericht pro 1866 und Betriebs⸗Ergeth⸗ nisse pro 1867; Varna⸗Rustschuk, Einnahme pro 1866—68; Rußland, Verkauf der Nikolai⸗Bahn betreffend; Kursk⸗Charkow⸗Rostow, Peterz⸗ burg⸗Helsingfors und Moskau⸗Smolensk; russische Privat⸗Eisenbalh⸗ nen; spanische Eisenbahnen, Bahnnetz im Jahre 1867. Technisches: Wärmehaltender Ueberzug für Dampfkessel, Dampfleitungen n. Literatur: Handbuch der speziellen Eisenbahn⸗Technik; Oesterreichisches Eisenbahn⸗Jahrbuch von Kohn. Telegraphenwesen: Vervollständi⸗ gung des bayerischen Telegraphennetzes. gische Bodensee⸗Dampfschifffahrt in 1866—67.

Karlsruhe, 19. März. Gestern starb hier der kürzlich in den Pensionsstand getretene Archivrath Jos. Dambacher im 75. Lebens⸗ jahre. Der Verstorbene, in fruͤheren Jahren Gymnasiallehrer in Konstanz und Rastadt, erwarb sich um die Ordnung des Karlsruher General⸗Landesarchivs große Verdienste und wünde der gelehrten Welt durch seine eifrige Theilnahme an der »Zeit⸗ schrift für die Geschichte des Oberrheins« bekannt, mit deren Heraus⸗ sgach, ee⸗ ihn ein enges Freundschaftsverhältniß von Jugend auf verband.

Der Glasmaler Geyling in Wien hat den für den neuen Dom in Nancy, welcher über der Gruft der Herzoge von Lothringen erbaut wird, die Glasfenster zu malen, die eine dcl von 10 Schuh und eine Höhe von 27 Schuh erhalten. Es werden! solcher Votivfenster gemalt, von denen das erste vom Kaiser Fran Joseph gewidmet wurde. Es stellt die Namenspatrone der beiden Ma⸗ jestäten Franz und Elisabeth dar. Das zweite, vom Kaiser Napolen gewidmek, zeigt uns die Heiligen Ludwig und Eugenie; das driti vom Bischof Troullier von Nancy, die Heiligen Antonius und Mau rus. Die anderen Fenster wurden vom Adel von Lothringeng dam von den Bischöfen von Metz und Toul gewidmet oder durch Sam

lungen aufgebracht. Heute fand die feierliche Jahresversammlung

Pesth, 21. März. Hersangüehh der ungarischen Akademie statt. Anwesend waren der Prima üa der

Minister Eötvös, Sönhap, Miko, Wenkheim und Horwath, sti Curiae und ein sehr zahlreiches Publikum. Baron Eötvös/ als Thr sident der Akademie, eröffnete die Sitzung mit einer Ansprache s welcher er mit dem glücklichen Umschwung der politischen Verhä wn Ungarns motivirte, daß es nicht mehr ausschließliche Aufgabe en Akademie sei, die nationale Sprache und Literatur zu pflegen, soniag die Wissenschaften zu fördern. Der Bestand einer Nation hänge 1 1 von der Menge der Individuen, sondern von der Menge der 9n genz ab. Mit großem Interesse wurde der Vortrag angehört’ welchem Michael Horwath die historische Entwickelung des Kom

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Schifffahrt: Württember⸗

Auftrag erhalten,

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Das Königreich der Niederlande zählte auf 594,88 geogra⸗

phische O.-Meilen 1830 2,613,487, 1840 2,860,559, 1849 3,056,879, V

1859 3,309,128, am Schlusse des Jahres 1866 3,552,665 Einwohner.

Nach der letzten Zählung vom 31. Dezember 1866 wohnen auf der Quadrat⸗

meile 5975 Seelen. Auf die einzelnen Provinzen vertheilt sich die Bevöl⸗ kerungsziffer von 3,552,665 wie folgt: Nordörabant 1761998) Gelenr 430,286 Südholland. 673,761, Nordholland 571,433, Zeeland 177,832, Utrecht 172,487, Friesland 292,503, Overyssel 253,163, Groningen 26,139, Drenthe 104,956, Limburg 223,532. Nach der Zählung vom 31. Dezember 1866 gab es in dem Königreich der Niederlande acht⸗ undzwanzig Städte mit 12,000 und mehr Einwohnern, nämlich: Amsterdam (264,498), Rotterdam (115,277), Haag (87,801), Utrecht 668,007) Leyden (38,000), Groningen (36,852), Arnheim (30,021), Har⸗ lem (30,006), Maestricht (28,495), Leuwarden (25,273), Dordrecht (24,265), herzogenbusch (24,201), Nimwegen (22,551), Delft (21,877), Zwolle 20,438), Tilburg (18,449), Deventer (17,736), Helder (17,563), Schie⸗ dam (16,706), Middelburg (15,914), Gouda (15,527), Kampen (15,213), Breda (15,193), Zutphen (15,138), Amersfoort (13,184), Weststelling⸗ werf (12,853), Opsterland (12,348), Zaandam (12,262).

Der französische Unterrichtsminister hat einen Bericht über den egenwärtigen Stand des secundären (d. h. Gymnasial⸗) Unterrichts in rankreich veröffentlicht. In den Lyceen (Staatsgymnasien) befanden sich

im Jahre 1865 33,680, in den städtischen Colleges 33,038, in Privat⸗ Anstalten 77,906 Schüler und zwar befinden sich von letzteren 43,009 in Laien⸗Anstalten und 34,897 in geistlichen Erziehungshäusern. Die von Geistlichen geleiteten Lehranstalten haben zugenommen. Während seit dem 1. Oktober 1850 168 Laien⸗Anstalten eingegangen sind, zählen in Frankreich die Jesuiten 14 Kolleges gegen 11 in jenem Jahre, die Maristen 15 statt 13, die Lazaristen 2 statt 1, die Basilianer, Josephs⸗ brüder, Priester der ewigen Anbetung, von dem heil. Herzen Jesu und Mariä 21 statt 8. In dieser Zeit haben die dem Unterricht sich wid⸗ menden Congregationen zehn neue Häuser gegründet und ihre Schüler⸗ zahl 8 888 Pegsehch vFhcfhph

Nach dem »Moniteur« wurden im Jahre 1866 in Frankrei

48181,500 Havannah⸗Cigarren von der Regie verkauft, nändlich beich zu 1 ½ Fr., 1500 zu 1 ¾ Fr. 7000 zu 1 Fr., 80,000 zu 74 C., 250,000 zu 60, 560,000 zu 50, 775,000 zu 40, 705,000 zu 35, 4,000,000 zu 30 und 41,800,000 zu 25 C., im Ganzen 48,181,500. Im Jahre 1863

wurden nur 33,470,000 verkauft; der Absatz hatte also in drei Jahren

um 14/711,500 zugenommen.

Das Hamburg⸗New⸗Yorker Postdampfschiff »Germania«, am 4. März von Bremen abgegangen, ist am 20. d. M. in New⸗York angekommen. Das Postdampfschiff des Norddeutschen Lloyd, „Hansa«, hat am 21. d. M. die zweite diesjährige Reise nach New⸗ York via Southampton angetreten. Dasselbe nahm außer der Post 648 Passagiere und 340 Tonnen Ladung an Bord.

London, 16. März. Die neuen Millwall⸗Docks sind nunmehr dem Verkehr übergeben. Das Eingangs⸗Dock ist das größte der Londoner Docks, 450 Fuß lang und 80 Fuß breit. Die Docks haben 28 Fuß Wasser, und drei Schleusenthore am Eingange gewähren e und andern kleinen Fahrzeugen zu jeder Zeit Ein⸗ und

gang.

„— 17. März. Das Spitzengeschäft in Nottingham erfreut sich gegenwärtig einer Lebhaftigkeit, wie seit acht Jahren nicht mehr. Alle brauchbaren Maschinen sind in Thätigkeit.

18. März. Gestern Mittag wurde im Kanal die Brigg

‚John and Isabella« mit einer Kohlenladung für Gibraltar von

der Brigg »Concordia« in den Grund gebohrt. Menschenleben sind nicht verloren gegangen.

Stockholm, 22. März. Die Wiederöffnung der Seeschifffahrt wird in den nächsten Tagen erwartet.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Nach einer Bekanntmachung der Königl. Regierung zu Oppeln ist in Folge des Erlöschens der Rinderpest in Oesterreichisch⸗Schlesien die Einbringung von Nindvieh, Schwarz⸗- und Wollen⸗Vich an den Grenzen der Kreise Beuthen, Pleß, Rybnick, Ratibor, Leobschütz, Neustadt und Neiße ohne Quarantäne wieder gestattet. Ausgelassener Talg darf nur in Fässern importirt werden, ungeschmolzener Talg und frisches Rindfleisch werden zurückgewiesen. Wolle ꝛc. muß in Säcken verpackt sein. Häute werden nur zugelassen, wenn sie gut ausgetrocknet und von bcutig ß Anhängen ꝛc. befreit sind. Frankfurt a. M., 22. März. Gestern Vormittag 10 Uhr die diesjährige Tauben⸗, Hühner⸗ und Vögel⸗Ausstellung Die Rinderpest ist in Ungarn während der zweiten Hälfte des Monats Februar in den Gemeinden Rakos⸗Keresztur und Sacht sar des Pesther, in Veresolag und Harangmezö des Biharer wie auch auf der Babolnaer Pußta des Komorner Komitats erloschen; dagegen in den Gemeinden Eeser und Majoshaza des Pesther wie auch in Neudorf des Wieselburger Komitats zum Ausbruch gekommen. e8 dc E.“ 9 8 en wehehnd 18 zweiten Hälfte des F Ortschaften erloschen. Dagege den i Ortschaften neue Ausbrüche statt. 9 S

5 Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten.

b Kiel, 23. März. Die woͤchentliche Dampfschiffverbindung zwi 8 Christiania wird am 2. April von Eiftzerbind . üscdenr Neuß, 19. März. Heute, begannen die ersten Erdarbeiten zur Neuß⸗Dürener Bahn in der Nähe von Thywissenhof. Auch in Ka⸗ pellen, Wevelinghoven, Grevenbroich, Bedburg u. s. w. ist die Arbei tn snemm Gange. Der Rheinbrückenbau wird jetzt mit allem Ernste Lübeck, 24. März, Abends. (W. T. B.) Die »Eisenbahnzeitung⸗ meldet, daß die heute stattgefundene Generalversammlung der Lübeck⸗ Büchener Eisenbahngesellschaft den Vertrag mit der mecklenburgischen Regierung betreffs des Baues einer Eisenbahn von Lübeck nach Kle in e d sanctimirg, at. 8 Neißen, 21. März. (M. Bl.) Heute gegen Mittag hat an der Martinsbergkuppe, nächst der Eisenbahn⸗ Elogrücke ein Erdsturz statt⸗ gefunden, der die Bahn mehrere Klaftern hoch mit Steingerölle und Erde überschüttet und den oberhalb gelegenen Weinberg geschädigt hat. „Pesth, 19. März. Dem »Pesther Lloyd« zufolge hat das unga⸗ rische Communications⸗Ministerium folgende Konzessionen ertheilt: dem Grafen Ladislaus Vay und Konsorten die Konzession zu den Vorarbeiten einer von Pesth durch Kun⸗Szent⸗Miklos, Halas und Theresiopel nach Neusatz zu führenden Bahn; den Grafen Aladar Andrassy und Adam Potoczky zu einer Bahn, deren Ausgangspunkt Kaschau oder ein Punkt der von dem Consortium Stronsberg zu er⸗ bauenden Linie wäre, mit dem Endpunkte Palota an der ungarischen Landesgrenze; endlich einem Consortium Heinrich Hepitt und Gullifer Gifford die Konzession zu den Vorarbeiten einer Bahn im Waag⸗ Thale mit der Richtung Zsolna⸗Trenesin⸗Neuhäusl, eventuell Komorn. Paris, 19. März. In der Woche vom 4. bis 10. März be⸗ trugen die sämmtlichen Einnahmen der lombardischen Eisenbahn

2,197,762 Frcs., und ergaben mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehreinnahme von 346,156 Fres ch

effentlicher Anzeiger.

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Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Die unter Nr. 4219 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige

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Moritz Brasch, Inhaber: Kaufmann Moritz Brasch zu Berlin, 8 st erloschen und zufolge heutiger Verfuͤgung im Register geloͤscht.

Die unter Nr. 4197 des Firmen⸗Registers eingetragene hiesige

Firma Martin Benda, Inhaber: Kaufmann Martin Hermann Alexander Benda zu Berlin, st erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht. Die dem Ludwig Richard Leben zu Berlin für die osßehachi⸗ Fandlung ertheilte Prokura ist hierdurch erloschen und zufolge heutiger erfügung unter Nr. 867 im Prokuren⸗Register gelöscht. Berlin, den 23. März 1868. Königliches Stadtgericht.

1

Abtheilung für Civilsachen.

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1“*

n das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist zufolge

vacflgung vom 19. März 1868 am 20. dess. Monats eingetragen

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2) Bezeichnung des Firmeninhabers: Sattlermeister und Getreidehändler Wilhelm Lehmann zu Jüterbog, 3) Ort der Niederlassung:; 4) B Sccet 09h 5i 8 ezeichnung der Firma:!. 9 W. Lehmann. e“ Jüterbog, den 20. März 1868. Koönigliches Kreisgericht.

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Erste Abtheilung.

In unser Firmen⸗ARegister ist unter Nr. 216 der Kaufmann Otto Sasse zu Neustadt⸗Eberswalde, Ort der Niederlassung: Spandau, dirma Sn Sasse 8 eingetragen zufolge Verfügung vom 23. März 1868 am sel Spandau, den 23. März 91868. 1 8 . Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. 8

In das Gesellschafts⸗Register des unterzeichneten Gerichts i Nr. 48 die Handelsgesellschaft e 1 Schneider & Comp. zu Christianstadt auf Verfügung vom 21. März d. J. heut eingetragen. Die Gesellschafter sind