der seit Erlaß des Münzgesetzes vom 30. September 1821 bis En
*
tellung b . 1 65 8 1 “ e 1867 stattgehabten Kö iglich preußischen Ausmünzungen.
—
1 Goldmünzen.
4
Silber⸗Courant⸗Münzen.
88 Silber⸗Scheide⸗Münzen.
—
Zeitangabe der Ausmün⸗ ungen und Bezechnung der Münz⸗ stätten.
7.Törr. für
1/
71 beson⸗ Vereins⸗ dere [*¼½ Thaler Landes⸗ zwecke
Thlr.
Frie⸗ Kronen
drichsd'or in
21] —1 u. 4 Thlr.
Thaler
Summa
Kronen
Thlr. ssg
Summa der Silber. Scheide⸗
Summa der Silber⸗Cou⸗
Thaler - rant⸗Münzen
In den Jahren 1821 bis ult.
*
“ “ “ 1
111“ “ 85834598 7990640
Juni 1857..
In der Zeit vom 1. Juli 1857 bis ult. 1866: Berlin
annover rankfurt
Ese x.
452246
15610 ⅔
8
455730
88478860 777827 25 65678 12 33999. 1270/18 S
452246 . v
1595039
751533
a. M
15610 ½
IOI77OSS-5792000007557500b
1596325:
8005 105 10751533 15 J779008380500327
Summa
m Jahre Jonc⸗ Berlin, Münzzchn. A. desgl. Hanno⸗ ver, do. B... desgl. Frankf.
2390 31390303 593095 2097672 179482
6942 ⅔ 14954
2855 ½
24732
125536 10 22610
4606 3 23976 -
1261725] 532,22
255878 28582 20803
107731 15
31417425 593095. 2277154 [7653]0.
a. M., do. C. 1— — M. AEEEE
305265
142760] 8147120 7
22732 5s5287677 5111538
Summa
Zusammen vom 1. Juli
is ult. 1897 bis 18466 106765
118357459
480462
.[921858 21[112814
123252779 15,866918]. [1901590
.
2 * ““ “
209087378 5 1
9892231 10]q
Kupfermünzen
Zeitangabe der Ausmün- ezeichnung der Münz⸗ Pfenninge stätten.
Pfenninge
Pfenninge
Thlr. sg.] pf. f.
6 und 3 Kreu⸗ er in Silber
Kupfer⸗ Münzen
f der Pfenninge H
Thlr. sg.] pf. Thlr.
Thlr. sg.] pf.
In den Jahren “ 1821 bis ult.
Juni 1857..
Thlr. sg.] pf.
8
26
In der Zeit vom 1. Juli 1857 bis ult. 1866 Berlin
Hannover Frankfurt a. M.
31342 244087
31322] s225087 75777
Summa
128512
Im Jahre1867 Berlin Hannover Frankfurt
11294 1150
784
35243 16928
4700 14
2836
11129 4298
777 15 10
60503 1 22377 1
6820 12 2
is 3 29
a. M. 557 8 8
89700 71 2
Summa 33053 [5687 2
34736 20
15205 ]17 170]
569416 ]24
Summa pro 1821 bis inkl.
Zusammen — 1867 V öö
11““
1902631 21 1. 1 [28840 15040 2195]0 300
vom 1. Julii
1857 bis ult.
b Vorstehende Zusammenstellung wird in Gemäßheit des 2 Kenntniß .. 9 . Berlin, den 24. März 1868.
tikels 24 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 zur öffentlichen
Reichstags⸗Angelegenheiten.
1b Berlin, 26. März. Der in der dritten Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes demselben vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der polizeilichen Be⸗ sehrs der Eheschließung lautet wie folgt: Wir Wilhelm u. s. w. verordnen, im Namen des Norddeutschen Blundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Neichs⸗ tags, was folgt: §. 1. Bundesangehörige bedürfen zur Eingehung einer Ehe oder u der damit verbundenen Gründung eines eigenen Haushalts weder es Erwerbs der Gemeinde⸗Angehörigkeit (Gemeinde⸗Mitgliedschaft), oder des Einwohnerrechts, noch der Genehmigung der Gemeinde
utsbergschaft oder des Armenverbandes, noch einer obrigkeitlichen Erlaubniß, sofern diese nicht nach den Vorschriften des bürgerlichen Eherechts erforderlich ist.
§. 2. Die polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur Ehe⸗ schließung, welche in Ansehung der Ehen zwischen Juden und für die einzelner bürgerlicher Berufsstände bestehen, werden auf⸗ gehoben.
Die Bestimmungen über die Genehmigung der Eheschließung der Militairpersonen, Beamten, Geistlichen und Lehrer durch die Vorge⸗ setzten werden hiervon nicht betroffen.
§. 3. Die für Geistliche und Civilstandsbeamte bestehenden Ver⸗ bote, bei der Schließung einer Ehe ohne vorherige Beibringung einer obrigkeitlichen Bescheinigung amtlich mitzuwirken, bleiben in Beziehung
“ 1299
auf Bundesangehörige nur so weit in Kraft, als diese Bescheinigung das Vorhandensein der im bürgerlichen Eherecht begründeten Voraus⸗ stzungen der Eheschließung oder die im F. 2. al. 2 erwähnten Bestim⸗ mungen zum Gegenstande hat.
.4. Die Vorschriften der Landesgesetze über die Zulassung von Ausländern zur Eingehung einer Ehe finden auf Bundesangehörige kine Anwendung. “
§. 5. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli d. J. in Kraft.
des Reichstages des Norddeut⸗ führerwahl hat folgendes Re⸗ Stimmen erhalten die Abgeord⸗ „Seidewitz⸗Bitterfeld, v. Schöning, Puttkamer⸗Sorau.
— Die in der gestrigen Sitzun en Bundes vorgenommene Schrift sultat gehabt: Es haben die meisten neten Forkel, v. Unruhe⸗Bomst, v. Stumm, Evelt, Cornely und von 8— — Im 3. Potsdamer Wahlbezirk, Ruppin⸗Templin, ist an 2o. d. M. bei der Nachwahl zum Reichstage der Landrach Graf von Arnim⸗Boytzenburg in Templin mit 7950 gegen 324 Stimmen wieder gewählt worden.
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten
— Das Graun⸗Denkmal, welches in Wahrenbrück errichtet werden soll, geht seiner Vollendung mehr und mehr entgegen. Die bronzene Büste nach Professor Hagen’s Modell, ist bereits in Lauch⸗ hammer gegossen und zu dem Granitpostamente fehlen nur noch 200 Thlr. Viele Verdienste um das Zustandekommen des Werks hat sich der unlängst verstorbene Biograph des berühmten Kapellmeisters Friedrichs II. der Historiograph und Professor Dr. J. D. C. Preuß rrworben. Obschon bereits krank, schrieb derselbe noch im verflossenen Jahre in Bezug auf das dem Kapellmeister Graun in Wahrenbrück su errichtende Denkmal, historische Erinnerungen über den »Tod esu«. . — Bei Uebergabe des Altstädtischen Rathhauses zu Salzwedel an das dortige Kreisgericht stellte der Magistrat die Bedingung, daß das durch seine schöne mittelalterliche Architektur ausgezeichnete Ge⸗ häude und namentlich auch das sehr zierliche Dachreiterthürmchen un⸗ verändert erhalten und bei künftigen Reparaturen in alter Weise wie⸗
der hergestellt würde.
Eine solche Reporatur ist nothwendig geworden, und es ist daher vom Herrn Justiz⸗Minister Anordnung getroffen, daß das Aufreiterthürmchen nach Maßgabe des den Wünschen des dortigen Magistrats entsprechenden Kostenanschlages wiederhergestellt werde. Das Rathhaus ist im Uebri⸗ gen in seiner schönen Ziegelarchitektur (Anf. 16. Jahrh.) gleichfalls hergestellt, und werden namentlich die zahlreichen Wappenschilde, so weit ihre Bilder kenntlich, in ursprünglicher Weise hergestellt, während die übrigen mit passenden Wappen der Landesherren, staäͤdtischen und andern Corporationen und des mit der Stadt in alter Verbindung stehenden Adels geschmückt werden.
— Die Holzschnitzkunst wurde früher in Holstein mit Liebe und großem Erfolge gepflegt. Jeder Landwirth übte in den Tagen des Winters dieselbe mit mehr oder weniger Geschick. Alle Hausgeräthe des holsteinischen Bauern wurden durch die genannte Kunst verziert. Weithin bekannt war der Holzschnitzer Hans Brüggemann, von dem das mit Recht viel gerühmte Altarblatt im Schleswigschen Dome herrührt. — Aemälig kam jedoch diese Kunst in Verfall, und nicht blos die Kunst selbst, sondern auch die in früheren Epochen ge⸗ schaffenen Kunstwerke wurden mißachtet. Viele der letzteren sind zu wahren Spottpreisen dem Lande entführt worden und erst in neuester Zeit wurde das Interesse in Holstein für die gediegenen Schöpfungen, welche in so beredter Weise von der Ausdauer und dem Kunstsinn der Vorfahren Zeugniß ablegten, wieder rege. Insbeson⸗ dere hat Professor Thaulow in Kiel seit Jahren mit Fleiß und Geschick ebenso werthvolle als zahlreiche Holzschnitzereien gesam⸗ melt. Leider bleiben aber alle diese Sammlungen immer nur geringe Reste eines einst bedeutenden Reichthums. Was noch in den Kirchen vorhanden, wird jetzt ebenwohl sorgsam bewahrt und nach Bedürfniß von sachkundiger Hand wieder restaurirt. Auch hat diese von Alters her in Hotstein geübte Kunst neuerdings wieder einen Jünger gefunden, der verdient, auch außerhalb seiner Heimathkreise genannt zu werden. Es ist dieses ein unbemittelter Käthner aus Angeln, Namens Claußen, auf den eine Korrespondenz der »Spenerschen Zeitung« unlängst die Aufmerksamkeit gelenkt hat. Claußen hat vor Kurzem für eine schleswigsche Kirche eine sog. Gedenktafel — zur Erinnerun an die in den Jahren 1848—1850 Gefallenen — vollendet, welche in der Kieler Kunsthalle ausgestellt wurde, und allgemeine Bewunderung
erregte.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, 8 Vorladungen u. dergl. (1027] Konkurs⸗Eröffnung.
Koͤnigliches Kreisgericht zu Schroda, I. Abtheilung,
den 23. März 1868, Abends 8 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns W. N. Jerzykiewicz in Schroda ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungs⸗Einstellung auf den 20. März 1868 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Dr. Eckert in Schroda bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 6. April 1868, Vormittags 10 Uhr, in unserem Ge⸗ richtslokal hierselbst, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Winchen⸗ hach anberaumten Termine ihee Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines an⸗ deren einstweiligen Verwalters abzugeben. —
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren dder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche m etwas verschulden wird aufgegeben, nichts an denselben zu erabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände his zum 11. April 1868 einschließlich dem Gerichte oder dem Perwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger Besitz befindlichen
ich Gemeinschuldners haben von den in ihrem pfandstücken nur Anzeige zu machen.
102. Bekanntmachung. ““ Der über das Vermögen des Kaufmanns Paul Zemanek in bösenberg O. S. eröffnete kaufmännische Konkurs ist durch Akkord Rosenberg, den 17. März 1868. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
11681] Konkurs⸗Eröffnung. “ Koͤnigl. Kreisgericht zu Merseburg. Erste Abtheilung. Den 14. März 1868, Mittags 12 Uhr. Ueber den Nachlaß des am 28. Februar 1868 zu Schkeuditz ver⸗ sorbenen Fabrikanten Friedrich (August Gerhard) Niecks, ist der kauf. nännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag verFahlungseinstellung vorläufig auf den 29. Oktober 1867 festgesetzt — Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Fabrikant und aufmann Emil Walkhoff zu Schkeuditz bestellt. ie Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem 1 „auf den 7. April d. J., Vormittags 10 Uhr, n Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, vor dem Kommissar, Herrn üesrichter Rindfleisch, anberaumten Termine die Erklärungen über te Vorschläͤge zur Bestellung des deflnitiven Verwalters abzugeben.
8
163“
1“
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstaͤnde
1 bis zum 1. Mai 1868 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken bis zum vorgedachten Tage nur An⸗ zeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche
als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗
sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht 1 bis zum 1. Mai 1868 einschließlich . bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemel⸗ deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals 1 auf den 8. Mai 1868, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Rindfleisch, im Terminszimmer Nr. 9, zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ 8 jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts. anwalte, Justizrath Hunger, Rechtsanwalt Wetzel, Vitz und Klinkhardt hier, der Justizrath Herrfurth zu Wehlitz und der Rechtsanwalt Wöͤlfel zu Lützen zu Sachwaltern vorgeschlagen.
[4742] Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das dem Rechnungsrath a. D. Georg Christian Habenicht ge⸗ henige het Alt⸗Thymen belegene Etablissement Bartelshoff, be- 1) dem Bauergute vol. I. Nr. 18 des Hypo⸗ thekenbuchs von Alt⸗Thymen, gerichtlich geschätzt auf 8 2) der Ackerparzelle vol. II. Nr. 32 desselben Hypothekenbuchs, gerichtlich geschätzt auf 3) dem Bruchgrundstücke vol. II. Nr. 40 des⸗ selben Hypothekenbuchs, geschätzt auff.. 4) ding Wohnhause vol. II. Nr. 42, geschätzt auf... 1—
1“ 11“ 11“—¹
8135 Thlr. 1515 Thlr. 224 Thlr. 25 Sgr.
680 Thlr. 25 Sgr. Summa 10,355 Thir. 20 Sgr.
16.““
6681ö1ö11 2222