1868 / 75 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bei dem Premier in seiner Amtsw fand sich gestern eine zahlreiche Deputation ein, um der Regierung be⸗ züglich Besteuerung der Wohlthätigkeits⸗Anstalten Vorstellungen zu machen. Der Minister bemerkte, er habe nicht vergessen, was Lord Derby vor seiner Krankheit in Betreff ähnlicher Vorstellungen versprochen. Die Krankheit des Letztern habe verhindert, daß bis jetzt etwas in der Sache geschehen sei, doch werde die Regierung die Angelegenheit nunmehr reiflich in Erwägung ziehen.

Der Strike in den Kohlengruben von Süd⸗Derby⸗ shire, welcher ein volles Jahr andauerte, ist endlich beigelegt worden, und zwar dadurch, daß die Arbeiter zu den früheren Lohnsätzen die Arbeit wieder aufnahmnen. 6

Frankreich. Paris, 25. März. Bei Beginn der gestri⸗ gen Senatssitzung theilte Präsident Troplong den Tod des Senators, Grafen de la Riboisisre, mit, der schon Kammer⸗ herr und Ordonnanzoffizier Napoleon's I. gewesen war. In der Debatte über das Gesetz, welches dem General⸗Gouverne⸗ ment von Algerien für die nothleidenden Araber zwei Millio⸗ nen zur Verfügung stellt, erklärte der Herzog von Magenta, daß die Regierung keine Schuld an dem Unglücke habe, welches über Algerien hereingebrochen sei, da der Kaiser schon vor einem Jahre dem General⸗Gouvernement die nöthi⸗ gen Mittel in Aussicht gestellt habe. Daß das Unglück größer geworden, als man vorausgesehen, sei daher gekommen, daß im Januar und Februar in Folge der starken Kälte eine Masse Vieh zu Grunde gegangen sei. Die Hungersnoth herrsche aber nicht allein in Algerien, sondern auch in Tunis und Marokko, und dort in weit höherem Grade. Der Marschall behauptete, daß sich die Stämme schnell wieder erholen würden. Die Ara⸗ ber seien viel zäher, als die Europäer, und gelangten, selbst wenn sie ins größte Elend gerathen seien, wieder schnell zu Wohlstand und selbst Reichthum

Nizza, 27. März. Der Großfürst⸗Thronfolger von Ruß⸗ land wird nach dem »Moniteur« morgen die Rückreise nach St. Petersburg antreten. v

8 3 Rußland und Polen. Warschau, 24. März. (Osts. Ztg.) Durch Kaiserlichen Befehl ist angeordnet, daß von den⸗ jenigen Truppentheilen, welche von dem diesjährigen Rekruten⸗ Kontingent eine neue Verstärkung erhalten, gleichzeitig eine die⸗ ser Verstärkung gleichkommende Zahl von Mannschaften, welche mindestens acht Jahre gedient haben, auf unbestimmten Urlaub

entlassen werden soll.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. März. Am Sonnabend gelangte das Gutachten des Constitutions⸗ Ausschusses in Betreff der Staatsprotokolle zur Behand⸗ lung im Reichstage. In der ersten Kammer hatten außer dem Justizminister Freiherrn de Geer noch acht Redner das Wort, welche größtentheils für die Annahme des Gutachtens sprachen. In der zweiten Kammer wurde auf Vorschlag des Präsiden⸗ ten das Gutachten punktweise vorgenommen, jedoch so, daß jeder Redner sich über sämmtliche Punkte in einem Vortrage aussprechen konnte. Der Staatsrath Ugglas, der Minister des Innern, Lagerstrale, und noch 14 andere Redner sprachen sich gleichfalls alle für die Annahme des Gutachtens aus. In beiden Kammern wurde eine Abendsitzung beschlossen.

26. März. Der König ist heute nach Norwegen ab⸗ gereist; während seiner Abwesenheit übernimmt der Prinz Os⸗ kar die Regentschaft.

Dem Reichstage ist eine Königliche Botschaft mitgetheilt worden, in welcher angezeigt wird, daß in Betreff der neuen Armee⸗Organisation in dieser Session eine Vorlage nicht mehr gemacht werden soll

Amerika. Einem aus New⸗York vom 14. März datir⸗ ten Posttelegramm entnehmen wir zur Ergänzung der über die Anklage⸗Affaire gebrachten Mittheilungen Folgendes: Gestern versammelte der Senat sich wieder als Anklage⸗Gerichtshof, unter Vorsitz des Chief Justice Chase, um den Prozeß gegen den Präsidenten Johnson zu führen. Attorney⸗General Stanberry verlas eine Vertheidigungsrede Johnsons, worin dieser sagt, eine genaue Prüfung der Anklagepunkte habe ihn zu der Ueberzeugung gebracht, daß eine Frist von 40 Tagen zu deren Beantwortung erforderlich sei; er bitte daher um die Gewährung dieses Zeitraumes. Von Seiten des Repräsentantenhauses wurden Einwendungen gegen den Verzug erhoben, aber mit 26 gegen 25 Stimmen verweigerte der Gerichtshof die sofortige Inangriffnahme des Prozesses, und mit 40 gegen 10 Stimmen wurde der Präsident ange⸗ wiesen, seine Erwiderung bis zum 23. d. einzubringen; der Prozeß werde dann seinen Anfang nehmen, sobald die Antwort des auf die Erwiderung des Präsidenten vorliege.

Mcorney⸗General Stanberry hat bekanntlich sein Amt

8

öʒ11A1A“ 1u niedergelegt, weil die Vertheidigung des Präsidenten seine gan Zeit in Anspruch nehme. Letzterer hat die Abdankung an d nommen und den Secretair Grounding zum interimistisch Attorney⸗General ernannt. en

Der Prozeß gegen Jefferson Davis ist vom 2öste März auf den 14. April verschoben worden; die Bürgschat mußte daher erneuert werden.

Für die Wahlen in Louisiana hat General Hancoc den 17. und 18. April angesetzt..

Washington, 25. März. Präsident Johnson hat gegen die vom Kongreß angenommene Bill, welche Appellationen von dem Nationalgerichtshof an den obersten Gerichtshof untersag das ihm verfassungsmäßig zustehende Veto eingelegt. 1

aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. Brüssel, Freitag, 27. März, Vormittags. Nach amt⸗ lichen Angaben sind bei dem blutigen Zusammenstoß, welchen zwischen Truppen und Bergwerksarbeitern in der Nähe vo Charleroi stattgefunden hat, 7 Menschen getödtet und 13 ver wundet worden. London, Freitag, 27. März, Morgens. Aus Washing. ton wird pr. atlant. Kabel gemeldet: Der Senat hat dee Staatsangehörigkeits⸗Vertrag mit dem Norddeutschen Bunde

genehmigt.

Berlin, 27. März. Der in der 2. Sitzung des Reichs⸗ tags des Norddeutschen Bundes vom 24. d. vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bewilligung von lebens länglichen Pensionen und Unterstützungen an die Angehörige der vormaligen schleswig⸗holsteinischen Armee, lautet wie folgt. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zo verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: §. 1. Den Offizieren und oberen Militairbeamten der vormali⸗ gen, im Jahre 1851 aufgelösten schleswig⸗holsteinischen Armee, welch ei ihrem Eintritt in diese Armee einem Staate des Norddeutschen Bundes angehört haben, oder gegenwärtig einem solchen angehören und sich noch nicht im Genusse von Pensionen befinden, werden vom 1. Juli 1867 ab lebenslängliche Pensionen nach Vorschrift des die Preußische Armee geltenden Reglements vom 13. Juni 1825 aus der Bundeskasse bewilligt. §. 2. Diejenigen Offiziere und Beamten (§. 1), welche als solche bereits Pensionen oder dauernde Unterstützungen beziehen, verbleiber

im Genusse derselben, sofern sie nicht auf ihre Pensionirung nach dem

Reglement vom 13. Juni 1825 antragen.

§. 3. Diejenigen Offiziere und Beamten (§. 1), welche in den

Feldzügen der Jahre 1848, 1849 und 1850 durch Verwundung Beschädigung oder durch Kriegsstrapazen zur Fovrtsetzung des Dienstes unfähig geworden und deshalb als Invalide aner⸗ kannt worden sind, erhalten, wenn ihre Pension nach dem Reglement vom 13. Juni 1825 bemessen ist, eine Erhöhung dieser Pension nach Maßgabe des Gesetzes vom 16. Oktober 1866 (Preußische Gesch Sammlung Seite 647).

§. 4. Erreicht die Pension (§§. 1 und 3) nicht 240 Thaler, so wird sie auf diesen Betrag erhöht.

§. 5. Den im Staats⸗ oder Kommunaldienste angestellten Offi⸗ 5 und Beamten (§. 1) wird die Pension (§. 1) um denjenig 8

Zetrag gekürzt, um welchen ihr reines Einkommen aus dieser An⸗

stellung die Summe von 250 Thalern jährlich übersteigt. G Werden sie vorübergehend gegen Tagegelder oder eine anderweite

Entschädigung beschäftigt, so wird ihnen die Pension für die erst

sechs Monate dieser Beschäftigung unverkürzt, dagegen vom siebent

Monate ab nur zu dem nach der vorstehenden Bestimmung zulässigem

Betrage gewährt. 1 §. 6. Die Feldzüge der Jahre 1848, 1849 und 1850 werdeng cn jeder für sich, den dabei Betheiligten bei Berechnung ihrer Dienstzeit als Kriegsjahre in Anrechnung gebracht. 8 §. 7. Den Wittwen und Waisen der in den Feldzügen vo 1848 bis 1850 gebliebenen oder an den erlittenen Verwundungen und Beschädigungen oder in Folge der Kriegsstrapazen verstorbenen Ose⸗ iere und Beamten (§. 1) wird, sofern der Verstorbene bei säinesn Kintritt in die schleswig⸗holsteinische Armee oder bei seinem Anlah einem Staate des Norddeutschen Bundes angehörte, eine Beihu nach Maßgabe des Gesetzes vom 16. Oktober 1866 und des 98 Gesetzes vom 9. Februar 1867 (Preuß. Gesetz⸗Sammlung S. aus Bundesmitteln gewährt. 1 lätait §. 8. Diejenigen Unterstützungen, welche Offiziere und 1 w sa beamte, die nach §. 1 dieses Gesetzes pensionsberechtigt sind, aus? u. einzelner Bundesstaaten erhalten, kommen mit Gewährung, si Pension auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes in Wegfall; dem 1. Juli 1867 gezahlten Unterstützungsbeträge werden aea Pensionen in Anrechnung gebrach, welche auf Grund des gegen tigen Gesetzes bewilligt werden. Pensionen §. 9. Die auf Grund dieses Gesetzes zuständigen Fücta können den Betheiligten nicht angewiesen werden, wenn diese Komn reits eine gleich hohe oder höhere Pension aus Staats⸗ oder munalfonds beziehen. 66 ö16““

A

Ist die letztere niedriger, als d 1 1

st die leßrere niedriger, als die nach diesem Gesetze zu gewäbrende ension, so wird zur Erfüllung des M 28 Zuschuß gewährt. g ehrbetrages der erforderliche

§ 10. Keinen Anspruch auf die durch dieses Gesttz bewilli Pensionen haben: 1) die mit Zeitbeschränkung in 8. de. hen Eear angestellt gewesenen Offiziere, sowie die zur Erfüllung ihrer Dienst⸗ pflicht eingetretenen, während des Krieges zu Offizieren beförderten und nach Beendigung desselben nicht als Invalide in die bürgerlichen Verhältnisse zurückgekehrten Personen; 2) solche Offiziere, deren Aus⸗ scheiden weder durch Invalidität, noch durch die Auflösung der schles⸗ wig⸗holsteinischen Armee bedingt gewesen ist; 3) Offiziere und Beamte, welche nach Auflösung der schleswig⸗holsteinischen Armee anderweit Anstellung im Militairdienste gefunden haben und sich noch gegen⸗ wärtig in demselben befinden „oder mit Pension entlassen sind. Ist jedoch in dem letzteren Falle die Pension niedriger, als die nach diesem Gesetz zu gewährende, so kommt Alinea 2 des §. 9 zur Anwendung.

1 TTöö11“ dis vrmagfa finden innerhalb der entsprechen auch auf die vormalige schleswig⸗ ini ahng Aaegndange Ueer ge schleswig⸗Hholsteinische

Die auf Grund dieses Gesetzes jährlich zu zahlenden Beträge si in den Bundeshaushalts⸗Etat des betreffenden Jahres als öö lche vansgahen ö Höchst 1g

rkundlich unter Unserer eigenhändigen Un h i⸗ gedrucktem Bundes⸗Insiegel. FElö tiseEn R 0

Der in der 2. Sitzung des Reichstags des Norddeutschen Bundes vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Mannschaf⸗ ten der Ersatz⸗Reserve betreffend, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ simmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Das durch Unsere Verordnung vom 7. November 1867 (Bundes⸗ Gesetzblatt Seite 125) §. 1 Nr. 5 im ganzen Bundesgebiete einge⸗ führte Gesetz, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Reserve⸗- und Landwehr⸗Mannschaften vom 27. Februar 1850, findet auch auf die bedürftigen Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften der Ersatz⸗Reserve Anwendung.

Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.

Eisenach, 21. März. Heute Mittag 11 ½ Uhr war die Feier zur Einweihung einer Gedenktafel für Johann Sebastian Bach. Die weiße Marmortafel ist an dem Geburtshause Bachs angebracht und zeigt in goldenen Buchstaben die Worte: »Johann Sebastian Bach wurde am 21. März 1685 in diesem Hause geboren. Errichtet 1868.«

Am 10. März starb zu Leyden der in weiten Kreisen auch außerhalb Hollands bekannte Professor der Zoologie Jan van der Hoeven im Alter von 67 Jahren, von denen er 41 als Lehrer der Leydener Hochschule verlebt hatte.

Statistische Nachrichten.

Der Etat der Stadthauptkasse von Berlin für 1868 schließt im Ordinarium mit 3,499,770 Thlr., im Extraordinarium mit 214,595 Thlr. Einnahme gegen 3,548,895 und resp. 110,122 Thlr. im vor. J. ab. Die Ausgaben betragen 4,591,130 Thlr. gegen 4,585,240 Thaler für 1867. Die Meyrausgabe beträgt also 876,765 Thlr. gegen 926,223 Thlr. vor. J. Der Kapitalvermögens⸗Nachweis schloß am 15. September 1867 mit einem Bestande von 2,602,773 Thlr., die Nachweisung der städtischen Schuldenlast an demselben Tage mit 7,936,617 Thlr.

Keoönigliche Schauspiele. 8

Sonnabend, 28. März. Im Opernhause. (3ste Vorst.) Joseph in Egypten. Musikalisches Drama in 3 Abth. nach Alexander Duval. Musik von Méhul Benjamin: Frl. Grün. Joseph: Hr. Niemann. Hierauf: Thea, oder: Die Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni. Die Blumenfee: Frl. Selling. Thea: Frl. David. Anfang 6 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (S7ste Ab.⸗Vorst.) Egmont. Trauer⸗ spiel in 5 Abth. von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Mittel⸗Preise.

Sonntag, 29. März. Im Opernhause. (74ste Vorst.) Die Krondiamanten. Komische Oper in 3 Akten von Scribe. Musik Pr Theophila: Frl. Artot, als letzte Rolle. Mittel⸗

reise.

Im Schauspielhause. (8Sste Ab. Vorst.) Die Journalisten. Lustspiel in 4 Akten von G. Freytag. Mittel⸗Preife.

Sonnabend, 28. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Fünfzigste Vorst. der französischen Schau⸗ spieler⸗Gesellschaft. Premiéères représentations de: Les brebis de Panurge. Comédie en un acte de Mrs. Meilhac et Halévy.

a pluie et le beau temps. Comédie en un acte de Mr. Oe- tave Feuillet. La niaise de Saint-Flour. Comédie en un acte e Mrs. Bayard et Lemoine.

Telegraphische Witterungsberiehte v. 26. März

Par. IbwsTemp. Ibw Allgemeine g Ort. Per. a; R. v. M. M Helsingfors 337,1 1,0%¶ sruhig. Petersburg 3388 0,5 S., schwach.

27. März.

-1,6,— 1,4] 0.3 NO., s. schwach. -1,4,— 0,4] 0,6 N., s. schwach. -1,2— 0,9 -0 6S., schwach. -1,7 0,6 0,7 S0., s. schwach. -1, 8 2,3 1,8 SW., schwach. -2,5 1,6 0,9 W., mässig.

—2, 6 1,8 0,9 NW., schwach. 5 - 1,9,— 0,5 -0,4 0., stille.

-1, 5 0,0 0,0(W., mässig.

-1, 5 0,0 -0,4 W., schwach. —2, 6 0,9 0,0(W., mässig.

4.7 3,0,SW., sechwach. 5,0 2,4 W., schwach. 3,4 1,9/S0., schwach. NW., lebhaft. Regen.

NW. zieml. stark.st. Reg., wolki WNW., mässig. sehr bewölkt. S., fast still. bedeckt. 0N0., schwach. sbedechkt.

80., schwach. swobbig.

NO., schwach. sedeckt.

bedeckt. bedeckt.

bedeckt.

Königsberg.]; Danzig Cöslin Stettin Putbus 32

ganz bedeckt.

Ratibor 32 Breslau

Torgau..

wolkig. bewölkt, Reif. Reg., und Schnee. trübe, Regen. trübe.

-1, 2 -0,3 -1, 0

Flensburg . 37 Paris. 8 Brüssel 4 Haparanda.? Helsingfors Petersburg. Riga

Libau. Moskau. Stockholm.

bedeckt. Max. + 4,3. Min. 0,9. halb bedeck bewölkt. g Meer unruhig. bedecki.

bed., gewöhnl.

SS0., schwach.

Skudesnäs. Gröningen 8 Helder... Hernösand. Christians..

NNW., frisch. NW., schwach. NW., s. stark.

SSW., mässig. SSW., mässig.

335,1 336,3 334, 6 335,3

Produkten- und Waaren-Börse. erlin, 27. März.

Bis Mittel 14 lIthr Isg.] pf. Ithrs sg.] pf. Weizen Schfl. 12 4 Roggen . 5 gr. Gerste 13 zu W. 18 Hafer u L. fleisch Heu pr. Ctr. 28 23 IHammelfleisch Stroh Schck. 9 7 9 3 9/[Kalbfleisch Erbsen Metze 9—— 8— Butter Pfd. 8— Linsen 10 9 6Eier Mandel] 5 6 6

Von 1 sg. pf 11 3Bohnen Metze 6 9 3 2 10 [Kartoffeln 6 1 2 8 9Rindfleisch Pfd. 5 1 ˙13 2Schweine-

Bis

Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf biesigem Platze am 20. März 1 20 1 21. »

28. 8 24. » ö 5 26. Berlin, Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Bexlin. 8

Berlimn, 27. März. (Nichtamtlicher Getreideberieht.) Weizen loco 90 109 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualit., wriss schles- 104 ½ Thlr. ab Bahn bez, weiss galiz. 97 Thlr. do., pr. April-Mai 92 bis 5 93 ¾ 93 ½ Thlr. bez., Mai-Juni 92 ¾ Thlr. bez. u. G.

Roggen loco 76 77 pfd. 74 ¾ Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., 78 80pfd. 75z 76 Thlr. do., galiz. 72 ½ Thlr. do., pr. März 74 75 Thlr. Uez., April-Mai 73 ½ 73 74 ¾ Thsr. bez., Mai-Juni 73 ½ 73 74 ¼ Thlr. bez., Juni-Juli 71 ¾ 71 ½ 72 ½ Thlr. bez., Juli-August 66 ¼ Thlr. bez. Gerste, grosse und kleine, à 50 60 Thlr. per 1750 Pfd.

Hafer loco 33 36 ¾ Thlr., schles. und böhm. 34 ½1 Thlr., fein schles. 35 ½ Thlr. ab Bahn bez., pr. April Mai 33 ¾ ½ Thlr. bez., Mai- Juni 33 ½ 34 ½¼ Thlr. bez. u. Br., Juni-Juli 34 ½ Thlr. bez. 8 Erbsen, Kochwaare 73 82 Thlr., Futterwaare 68 72 Thlr. Rüböl loco 10 72 Thlr. bez., pr. März u. März-April 10 ⁄2 Thlr. bez., April-Mai 10 7132 —¶l☚̈ Thlr. bez., Mai-Juni 10 % bez., September- Oktober 1041⁄% Thlr. bez. Leinöl loco 13 Thlr. Spiritus loco ohne Fass 19 3% Thlr. bez., pr. März u. März-April 20 Thlr. bez., April -Mai 20 ¼ Thlr. bez. u. Br., ¾ G., Mai-Juni 20 ½ Se Thlr. bez., Juni-Juli 20 12 ½ Thlr. bez., Juli-August 20 ½.— . hlr. bez. Weizen loco und Termine fester. Roggen-Termine eröffneten heute mit dringenden Offerten und ca. 1 Thr. niedriger, als solehe gestern geschlossen. Nachdem hierzu Mehreres gehandelt, befestigte sich die Haltung merklich, wodurch Preise steigende Tendenz verfolgten und 1ahen c gegen gestern wenig verändert sind. Effektive Waare be- gegnete guter Nachfrage und sind für den Versand mehrere Posten aus dem Markt genommen worden; Preise haben sich daher gut behaupten

Sonntag, 29. März. Einundfünfzigste Pegae Montjoye.

Comédie en cinq actes et six tableaux de ave Feuillet.

können. Gek. 1000 Ctr. Hafer loco schwer verkäuflich, Termine fest schliessend. 8 .“

Himmelsansicht.

est. Reg.

nebl., trübe, Reg.

1 8 1 8 9 8 7 11

heiter, stark. Reif.

bezogen.

zieml. heit., Reif.

8 8

8

8

(Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.

.sg. pf.

1 8

Die Marktpreise des Kartoffel -Spiritus, per 8000 pro Cem nach