Preuß. Courant gegen Rück⸗ eine mit Quittung ver⸗
sowie die Stückzahl und
Designation
festgesetzt hat und daß diese Dividende in abe der Dividendenscheine Nr. 3 und gegen ehene, Namen und Wohnung des Inhabers, den Gesammtbetrag der Dividendenscheine enthaltende vom 1. April d. J. ab bei unseren Hauptkassen in Berlin und Hamburg in den stunden von 9 bis 1 Uhr erhoben werden kann. Formulare zu den Designationen, in welchen die Aufführung der Nummern der Actien nicht erforderlich ist, können in unseren Hauptkassen in Berlin und Hamburg unentgeltlich in Empfang genommen werden.
Wir bemerken dabei, daß gemäß §. 29 des Gesellschafts⸗Statuts die Dividenden, welche vier Jahre vom Ablauf des Jahres an, in welchem sie fällig werden, unerhoben bleiben, verjährt und der Ge⸗ sellschaft verfallen sind.
Berlin und Hamburg, den 26. März 1868.
8 Die Direction.
Vormittags⸗
Verschiedene Bekanntmachungen. xö M . Berliner Handels⸗Gesellschaft.
8 1““ der Berliner Handelsgesellschaft werden hierdurch
e
Montag, den 27. April dieses Jahres, Nach⸗
mittags 6 Uhr, in der neuen Börse im fruͤhe⸗
ren Sitzungslokale des Kollegiums der Herren
Aeltesten der Kaufmannschaft (Eingang von der Neuen Friedrichsstr.) stattfiddenden
General⸗Versammlung eingeladen, in welcher nach Erledigung der im §. 23 des Statuts
vorgeschriebenen Angelegenheiten, als Vorlegung der Bilanz pro 1867 und Er⸗ satzwahl fuͤr die gemaͤß §§. 30 und 31 des Statuts ausscheidenden Mitglieder des Ver⸗ waltungsraths
noch über den Antrag auf Genehmigung
ddeer Auszahlung der nach §. 52 des Statuts
eerst im Monat Juli faͤllig werdenden Divi⸗
dende fuͤr diesmal vom 1. Mai ab
Beschluß Lesaßt werden soll. Zur Theilnahme an der General⸗Versammlung sind nach §. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft berechtigt,
welche mindestens 20 Antheilsscheine derselben besitzen.
Dieselben werden, insofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilsscheine unter Beifügung einer Specification ge⸗ mäß der allegirten Bestimmung des Statuts in den Tagen
9 6 6 9 9 vom 20. bis 23. April c. inkl. bei der Kasse der Gesellschaft, Französische Straße 42, zu deponiren und dagegen Bescheinigungen in Empfang zu nehmen, welche als Ein⸗ laßkarten zu der Versammlung dienen.
Abwesende können sich nach §§. 19 und 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der General⸗Versammlung an⸗ wesenden stillen Gesellschafter vertreten lassen.
Berlin, den 25. März 1868.
Berliner Handels⸗Gesellschaft. gez.) Gelpcke anen. Wm. Conrad. Friedr. Gelpcke jun
[1042] Allgemeine Eisenbahn⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Die Herren Actionaire werden hierdurch in Gemäßheit des §. 29 der Statuten 1 zur dreizehnten ordentlichen General⸗Versammlung lauf Dienstag, den 28. April cr., Nachmittags 5 Uhr, im unserer Gesellschaft, Markgrafenstraße Nr. 63, 1 Treppe, eengeladen.
Die Eintritts⸗Karten und Stimmzettel sind daselbst von den Herren Actionairen, auf deren Namen die AOctien in unseren Büchern eingetragen sind, bis zum 28. April cr., Mittags 1 Uhr, in
mpfang zu nehmen. Eine Vertretung ist nur zulässig, wenn der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht dem Verwaltungsrathe ein⸗ reicht; auch muß der Bevollmaäͤchtigte selbst Actionair der Gesellschaft sein. (§. 33 der Statuten.) 8 I lin, den 26. März 1868. ““ Der Verwaltungsrath. Henoch.
[1022] Arenberg'sche Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und — Hüttenbetrieb in sse. Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft beehren wir uns, unter Bezugnahme auf die §§. 31 u. f. des Statuts, zu der am
11“““ i1444“;
Samstag, den 25. April c., Vormittags 11 Uhr im Hötel Schmidt hierselbst, V stattfindenden diesjährigen ordentlichen General⸗Versammlmung hier⸗ durch ergebenst einzuladen. Die Tagesordnun umfaßt: 1) Erstattung des Geschäftsberichtes und Vorlage der Bilanz pro 1867 3) Bericht der Revisions⸗Kommission und Ertheilung der Dechar 4 3) Beschlußfassung üͤber die Verwendun des Reingewinnes pro 1867 3 Wahl von 3 Revisoren für das laufende Geschäftsjahr. 5) Neuwahl des Verwaltungsrathes und Feststellung der Aus.⸗ scheidungsperiode nach §. 20 des Statuts. Essen, 23. März 1868. 11“ Der Verwaltungsrath.
“
[1029] Gelsenkirchener Bergwerks⸗Verein.
8 Detillieux frères & Co.
1 Actionaire sind zur gewöhnlichen General⸗Versamm⸗ 6” auf Montag, den 20. April dieses Jahres, um 3 Uhr zu Paris, rue de la paix No. 8 ei “
Westdeutsche Versicherungs⸗Actien⸗Bank in Es
In Folge des Todes unseres seitherigen Direktors, Herrn Bansig haben wir unterm heutigen Tage die Direction unserer Gesellscha provisorisch dem Ober⸗ Inspektor, Herrn’ Ph. Dietzler vlerscaf
übertragen. 1 Essen, den 23. März 18688. Westdeutsche Versicherungs⸗Actien⸗Bank. 18 Der Vorstand. Dr. Friedr. Hammacher
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. AE. Vom 1. April d. Js. ab wird der Personene Ferh bis zur Vollendung unseres im Bau begriffe nen Berliner Empfangsgebäudes nach dem hiesige Bahnhofe der Ostbahn verlegt werden. Die Annahm und Ausgabe der Eilgüter erfolgt dagegen nach wi 2 . vor auf dem Niederschlesisch⸗Märkischen Bahnhofe’ so wie auch der gesammte Güterverkehr lediglich auf letzterem verbleibt Die Pferdesendungen expedirt vom 1. April ab nicht mehr die Gepaͤch Expedition, sondern die Eilgut⸗ Expedition in unserem neuen Güter schuppen, die Anmeldung zur Verladung muß aber vom gedachte Tage ab spätestens 1 ¾ Stunden vor fahrplanmäßiger Abfahrt der be⸗ teeerhen Züge, mit denen die Beförderung überhaupt zulässig ist erfolgen.
In den Ankunfts⸗ und Abfahrtszeiten unserer Züge von de Bahnhofe der Königlichen Ostbahn treten vorläufig im Allgemeinen Veränderungen nicht ein, jedoch wird der Breslau⸗Berliner Schnellzuß statt wie bisher um 5 Uhr, erst um 5 20 Uhr früh und der Sora Berliner Lokalzug statt wie bisher um 10 Uhr 55 Minuten erst un 11 10 Uhr Vormittag hier eintreffen.
Berlin, den 19. März 1868.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
——
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Für den Transport der Zucht⸗ und Fettvieh⸗Sendungen, welch für die von dem landwirthschaftlichen Verein zu Frankfurt a. M und der süddeutschen Ackerbaugesellschaft für die Zeit vom 7. bis ink 10. Mai cr. in Aussicht genommene Ausstellung nach Frankfurt a. M gesandt werden, sowie für die Beförderung der Viehbegleiter finde nachstehende Erleichterungen statt: 1 1) die Beförderung des Viehs und der Begleiter erfolgt für de Hintransport ohne Ausnahme zu dem vollen tarifmäßige Frachtsatz V der Rücktransport des unverkauft gebliebenen Viehs erfol dagegen auf derselben Route frachtfrei, wenn: a) dem auszustellenden Frachtbriefe der Originalfrachtbrief übe den Hinstransport beigefügt und b) auf dem Frachtbriefe von dem Ausstellungs⸗Comité besche nigt ist, daß das Vieh auf der Ausstellung gewesen und umd verkauft geblieben ist, den Viehbegleitern ist bei der Rückfahrt die Benutzung der 3 Wagenklasse resp. der Viehwagen gegen Lösung eines Fahrbillet zur 4ten Wagenklasse gestattet, 4) diese Transport⸗Erleichkerungen finden nur bis 8 Tage nach de Schlusse der 111A“1“ ö“ Berlin, den 23. März 1868. “ Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. S
Miitt dem 1. April d. J. tritt für den Verkehra
Fehensors senen zwischen Stationen der Lübe
üchener und Berlin⸗Hamburger Eisenbahnen Kh
seits und Stationen der Hannoverschen, Braunschwe
schen und Oldenburgschen Staatseisenbahnen anden
sfeits, ein neuer Güter⸗Tarif in Kraft, welcher auf
iigen Verbandstationen zu 5 Groschen das Stuͤck käuflich abg en wird.
Hannover, den 25. März 1868. 1
Ksnigliche Eisenbahn⸗Direction.
Maybach.
11“
Aue post-Ansttten des In⸗ und Auslandes nehmen Lestellu an, für bertin die Expedition des Löntgr Preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10. Gwischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)
I 8
en 28. Mäaͤrz, Abends
Berlin, 27. März.
8 Se. Majestät der König haben gestern Nachmittag um
4 Uhr dem Großherzoglich sächsischen außerordentlichen Gesand⸗ ten und bevollmächtigten Minister, Grafen von Beust, welcher zugleich von Ihren Hoheiten den Herzögen von Sachsen und
von Ankhalt, so wie von Ihren Durchlauchten dem Fürsten von
Schwarzburg⸗Sondershausen und den Fürsten Reuß älterer und jüngerer Linie in der Eigenschaft eines Minister⸗Residenten am hiesigen Hofe beglaubigt gewesen, eine Privat⸗Audienz zu er⸗
theilen und aus dessen Händen diejenigen Schreiben entgegen⸗ zunehmen geruhet, wodurch er von den gedachten Souverainen aus seiner bisherigen Stellung abberufen wird.
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M“ Füü. LEWII11“ Majestät der König haben Allergnädigst geruht: von Bültzingslöwen, bis⸗
Se. Dem General⸗Major z. D. in herigen Kommandanten von Wesel, den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse, dem Obersten z. D. von Kracht, bis⸗ herigen Kommandanten von Wittenberg, den Königlichen ronen⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Seconde⸗Lieutenant Infanterie⸗Regiment Nr. 70, und dem Husaren Winter im 1. Westfälischen Husaren⸗Regiment Nr. 8, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen, Den Regierungs⸗ und Schul⸗Rath Wätzoldt zu Breslau zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angele⸗
Heinke im 8. Rheinischen
genheiten zu ernennen;
Den Kataster⸗Secretairen Voßwinkel zu Arnsberg und Müller zu Minden den Charakter als Rechnungs⸗Rath; so wie Dem Domainen⸗Pächter, Ober⸗Amtmann Wenzel zu
a Charakter als Amts⸗Rath zu verleihen.
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Berlin, 28. März.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenbur Schwerin ist gestern Abend nach Schwerin zurückgereist.
b Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern⸗ Sigmaringen hat Sich heute früh nach Dessau begeben.
1 8 1A1A“ 1
Gesetz, betreffend die Gewährung einer Staats⸗Unterstützung an die Thüringische Eisenbahn⸗Gesellschaft für den Bau einer Eisenbahn von 1“““ 9—sELeinefelde nach Gotha. Vom 2. März 18638.
von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
das Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Eisenbahn von Leinefelde Landesgrenze in der Rich⸗ Zustimmung beider Häuser
2 b
111““ “
k Wir Wilhelm, verordnen, mit Bezug auf ez, bet Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer üͤber Mühlhausen und Langensalza bis zur tung auf Gotha, vom 14. Juli 1866, unter
d dtags der Monarchie, was folgt: — n 89 1. Der Minister füh Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
wird ermächtigt, der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zur Aus⸗ gleichung der Lbei Kescbung Aihrer Stamm⸗Actien Littr. B. über den Betrag von 435,000 Thalern hinaus sich ergebenden Ausfälle aus den Beständen des Dis vositions⸗Fonde der Eisenbahn⸗Verwaltung eine Beihülfe bis zum Betrage von 132,000 Thalern zu gewähren. Urkundlich unter 8. 1Se getg ecigtgeh Unterschrift und bei⸗ Gegeben Berlin, den 2. März 18689. “
Gf. v. Bis ck. rhr. v. d. Heydt. Gf. v. Itzenplitz. „. ℳ EETE“ zu Eulenburg. Dr. Leonhardt.
“
166 ½
Gesetz, betreffend die Declaration der Verordnung vom
24. August 1867, betreffend das Münzwesen in den neu er⸗ worbenen Landestheilielen. — Vom 13. März 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: —
Einziger Artikel. Die Bestimmung des §. 2 zu 4 der Verordnung vom 24. August 1867, betreffend das Münzwesen in den neu erworbenen Landestheilen, berührt nicht das aus bestehenden Privat⸗Rechtsverhältnissen erwachsene Recht, Zah lung in einer bestimmten Münzsorte zu fordern.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif und beigedrucktem Königlichen nsiegel.
Gegeben Berlin, den 13. März 1868. 3u.
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler.
v. Selchow. Leonhardt. b
Arbeiten. “
Der Königliche Kreisbaumeister Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und dem Bau⸗Inspektor⸗Stelle zu Danzig verliehen worden.
Der Baumeister Neumann zu Bonn ist zum König⸗ lichen Kreisbaumeister ernannt und demselben die Kreisbau⸗
meisterstelle für den Baukreis Euskirchen mit dem Wohnsitze in Bonn verliehen worden.
Ministertum für Handel, Gew erbe und öffentliche
LEö“ 8
der Diätar Carl Ferdinand Blaeser ist als Geheimer Kanzlei⸗Secretair bei dem Königlichen Ministerium für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten angestellt worden. 1
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Ee
Der bisherige Kanglei⸗Hülfsarbeiter Wilhelm Lietert ist als Geheimer Kanzlei⸗Sekretair bei dem Ministerium der geist⸗ lichen, Unterricht d M dizinal ⸗Angelegenheiten angestellt worden. “ Ministerium
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5.
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für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
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3 9
Die Einrichtungen in dem neubegründeten landwirth⸗ schaftlichen Museum haben zwar noch nicht beendigt und namentlich hat eine Aufstellung der Sammlungen nach wissen⸗ schaftlichen Grundsätzen noch nicht vollständig durchgeführt wer⸗ den können; da jedoch ein Theil der Sammlungen so weit ge⸗ diehen ist, daß es sich empfiehlt, den Besuch des Publikums nicht länger auszuschließen, so sollen die Parterre⸗Mäume des interimistischen Museumsgebäudes, Potsdamer⸗ straße 24. und Seeden en Ufer 26 hierselbst, bis auf Weiteres an jedem Dienstag und Sonnabend, von 10 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags, unent⸗ geltlich dem Zutritt des Publikums geöffnet werden, und zwa zum ersten al Sonnabend, den 4. April d. J.