1868 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11““

Der Ausschuß de unde Bundes trat heute Mittag zu einer Sitzung zusammen.

Die heutige (6te) Plenar⸗Sitzun Norddeutschen Bundes 18 Präsidenten hr. Simson eröffnet. Am kommissarien waren anwesend: der Kanzler Bundes Graf von Bismarck⸗Schönha eges Wirklicher Geh.

. Ober⸗Justizrath Dr. von Philipsdostiet Pahe, die Minister von Watzd berg⸗Zech, der General Oertzen, der Geh.

Banknoten im Ur asa 8 rre Ins ra1

im Umlau S.

7) Depositen⸗Kapitalien ... aa s 1Sogh

8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute

und Privatpersonen, mit Einschluß des

öniglich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktori

von Dechend. Kühnemann. Boese. Rorth 8

Gallenkamp. Herrmann. 8

usen, der Prä

Berlin, 2. April. Allergnädigst geruht: zur tionsrath v.

orf, von Harbou zeral von Bilguer, Legationsrath Hofma

Seine Majestät der König haben 1 Anlegung des dem Wirklichen Lega⸗ 1 „v. Bülow, vortragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, von des Königs von Bayern Miajestät verliehenen Comthurkreuzes des Verdienst⸗Ordens der Bayerischen Krone und des dem zu Sielce im Königreich Polen als Bevollmächtigte des Grafen Johannes Renard sich aufhaltenden Preußischen Unterthanen, Lieutenant a. D Moebius, von des Kasers von Kußland Majestät ver⸗

bene . „Ordens dritter Klasse Allerhöchsti nehmigung zu ertheilen. 1“ s 5

1161“

rath Buchholtz, rungs⸗Kommiss —: C men Regierungsräthe E

Der Präsident setzte

des Bundeskanzlers

ch welcher der Bundes

den Vorlagen zu bes xan 8 asonderen Kommiss . die Gesetzentwürfe, ssarien ernannt ha

amilien zum Dienste einber U 0 Zarbich st fener

-. e. An ef Journale ist die Nachricht verbrei . he2 daß die noch nicht ausgegebenen Prele gte verbre 1 hües 8 Beliehenen direkt bei der Kaiserlich französischen Kommission reklamirt werden müßten, und ist dies, wie aus vielfachen An⸗ Es; sich FSgen; dahin verstanden worden, daß auch aus⸗ Aussteller, welche noch nicht im Besitze ihrer Prämien sind, sich deshalb nach Paris zu wenden hätten. Dies ist nicht Fichtic /vielmehr wird die Zustellung der bisher noch nicht zur ege gelangten bronzenen Medaillen, sowie der von der schamtttekngolane Ausstellunge. Kommission noch nicht aus⸗ lome über die »Ehrenvollen Erwähnungen⸗ durch die unterzeichnete Central⸗K .1218 April 1868. Die Königliche Central⸗Kommission für di h Auausstellung van Fög IA““ Moser.

. w neuen 6. April 8g auser Allee Nr. 173. (&,*. * tritt in dem Hause Schönhauser Alle a heecyeditsen. beranec, velchs und mit der Annahme von Postsendun en si nsauser Allec) erhalt befassen wird, wie dies bei den übr⸗ nng 8 19 1 demselben Umfange §. post⸗Expeditionen der Fall ist. bestehenden Stadt- Handels⸗ und Wechsel⸗Sachen als Private t Berlin, den 30. Mfan sbes 8 Arrest fernerhin nicht angewendet 8n Executionsmiktel Personal⸗ Landes⸗Gesetz⸗

Des verog.Ouen 868 Sämmtliche entgegenstehende Bestimmungen der a gegen Fremde ist nur in dem

8 es 4 ““ 1 ““ 6 2 gebungen werden hierdurch auf v e. 1 ehoben. ß 1 8 Fale diese in dem Heimathslande d ; des Norddeutschen Bundes noch Saeee; elben gegen Aͤngehöͤrige §. 1 findet nur im

Das Sommer⸗Semester beginnt an der Universität Marburg mit dessag, .3. Eine Ausnahme von der V Konkurs⸗ oder Falliment Verfahre: ö Verfahren statt, wo der V und Sicherst ünen Gemeinschuldner,

em 20. d. M.; die Immatriculation nimmt bereits am 16. d. M. soweit es die Förderung

hre Eefans. 5* aarburg, am 1. April 188.

durch gerichtlichen B Civi des Verfahrens erfordert

Dlese hglich varf schgu mit Civilhaft belegt werden kann. 1

2 e b“ sechs Meon de berficedn⸗ unter keinen Umstaͤnden die Dauer von „Der Präsident des Bundeskan ler⸗Amtes stheilung, daß in nächster Zeit eine Vorlant belchte die Mit. Cnc hühg zu fel. E Praftsiums in Haus ging darauf zum ersten Gegenstan 8 ,-. zorddeutschen Bunde und den Vereini taaten von Amerika abgeschlo en Vereinigten Staatsangehörigkeit verjenrsgei gleen Vertrag, betreffend die biete des einen Theils in d 19. 88 kesonfm, welche aus dem Ge⸗ 9 nderen einwand v Abg. W. e 1 er⸗ Bremen begründete den⸗Antrag 1 zu ertheilen. rtrage die verfassungsmäͤßige Zustimmung Dem Korreferenten Abgeordneten Dr.

auf seine Bedenken gegen den Vertr ag der

Zundesrathes Geh; Legationsraih König. In drearius, ds Hi betheiligten sich die Abgeordneten Dr. Löme Bismarck⸗Schördierauf ergriff der Bundeskanzler Graf von Vertrag fast a hausen das Wort. Haus ertheilte dem

Der heitc. im fassungsmäßige Genehmigung am 31. Cmets ostand der Tagesordnung betraf: „den schafts⸗, Handels v. J. in Hamburg abgeschlossenen Freund⸗ deutschen Vun els⸗ und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Nord⸗ demselöen dnne 8 Repubtth nebst Protokoll von

I““ er Referent Abg. Roß motivi

Zuftaae dem vorangeführten Vertrage die verfafstntgtenelnen Ab ung zu ertheilen. Nach einigen Bemerkungen des

g. v. Hagke genehmigte das Haus den Vertrag.

densionen u. s. w. an die Schleswig ⸗Holsteinschen Armee⸗ Ng deeg. Rath. e. 8 und den Königl. 1— . art, für d 8

Vertrag mit Nordämerita —uf der Fages S

Legationsrath König. den Königl. Preußischen Geh.

Das Haus trat hierauf dem V - i bei, über den folgenden Antrag des ccglcge s. Prästdentea nossen in Schlußberathung 1.“ Br. Ketiht undehne.

welche eleitet werden Pen Gri e zu erheben.

vuscgh, 8 Lorbe sntrag da e“ Een.

Gegen Angehörige des Norddeutschen Hunges estn Civil-,

Post⸗Expedition in der

Der Prorektoeor

er

Se. Majestät d ral⸗Lieutenants von

nere on Tresckow e m Beisein des Gouverneurs und des

militairische Meldungen. Der Rittmei P hen.hen . nefläent bei der n, b on⸗Ahlimb, hatte die Ehre, Sr. jestã dem Könige die Orden des verstorbenen Ger a e Rajest von S Wfeehet. Bei den Königlichen Majestäten t Düger den Gestirngen egesten am 8 „— Ihre Majestät di önigi in dem W1“ 78 agchor⸗ 29.. ö Se. Königliche Hoheit der Kronprin vatate hefa sntee eden Königlich würter berchefinggeftern te eldungen entgegen, stattete Sr. Kaiser⸗ chen Hoheit dem Großfürsten⸗Thronfol Gegenbesuch ab, fuhr nach dem Gewerte⸗Museunsland gnixte 8 1che ohritdon glichen Majestäten. Abends befumnte dnd Könirte un . Eonesde zur Feter dee der 68 im Opernhause und das Domchor⸗ Bej . Soc gich Hoheit d esu r. Kaiserlichen Hoheit des Gro zfürsten⸗ und Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Pringeshn hen

egen om⸗

Schleiden erwiederte

srathes des Norbdeutsche

inisterial⸗Direkt born, Geh. Reg. Rath Graf zu Eulenburg, „von Gersten.

der Landdrost von

2 n gierungsrath Klapp, der Geh. Rath Dr. Sin 129 i

ster; ferner die Regie. th König, die Gehei⸗

aus von einer Mittheilung

des für die Vertretung der nachstehen⸗ betreffend „die Vhiteisütaing der bederrefün annschaften d -

Uühser en ferner betreffend »die Bewilligungh 889 lebenisat. Angehörigen der vormaligen

den Königlich Preußischen Preußischen stehenden

Reichstages dez Arag des Abgeordneten ¼ Uhr durch den Tische der Bundes des Norddeutschen

1

Es folgte in der

Tagesordnung die Vorberathung über den

Dr. Waldeck und Genossen, betreffend

d Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Norddeut⸗ sen Bundes. Der Präsident eröffnete die Generaldebatte, zu zlcher sich kein Redner meldete. Zu §. 1 sprachen die Abge⸗ dneten Dr. Waldeck, Graf v. d. Schulenburg⸗Beetzendorf,

Schweitzer, v. Blanckenburg, Försterling, v. Vincke⸗Olbendorf, Schulze, Wagner, v. Hennig.

s Ve⸗ Schluffe des Prnig. dauerte die Debatte noch fort.

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. S. »Augusta« nach einer 15tägi⸗

gen Fahrt von Madeira den 4. v. M. in Barbados eingetroffen.

Der am 15. v. Mts. eröffnete Provinzial⸗Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz ist, nachdem er seine Berathungen beendet, gestern durch den Königlichen Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsidenten, Wirk⸗ lichen Geheimen Rath von Jagow, geschlossen worden. Breslau, 1. April. In der am Montag stattgehabten siebentenSitzung des Schlesischen Provinzial⸗Landtages wurde, nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten, über die Verwaltung der Provinzial⸗Land⸗Feuer⸗Societät referirt und über mehrere, die Verwaltung betreffende Punkte Beschluß ge⸗ faßt, dem Provinzial⸗Feuer⸗Societäts⸗Direktor der Dank für die umsichtige und sorgfältige Verwaltung der Societät aus⸗ gesprochen, ihm die Ermächtigung ertheilt, in solchen Jahren, welche bei Erhebung der ordentlichen Jahresbeiträge erheb⸗ liche Ueberschüsse liefern, die Aufbringung eines Thei⸗ les derselben den Associaten zu erlassen, und der Re⸗ visions⸗Ausschuß beauftragt, dem nächsten Provin⸗ zial⸗Landtage Vorschläge auf Ermäßigung der Beitrags⸗ Simpla in den beiden ersten Klassen zu unterbreiten. Die bei der Land⸗Feuer⸗Societät versicherten Besitzungen aus den in⸗ zwischen in die Reihe der Städte übergegangenen Ortschaften Kattowitz und Myslowitz sollen bei der Societät verbleiben, auch Erhöhung dieser Versicherungen zulässig sein, neue Ver⸗ sicherungen aus diesen Orten dagegen bei der Land⸗Feuer⸗ Societät nicht mehr angenommen werden. Der Etat pro 1868 und 1869 wurde festgestellt. Nach Kenntnißnahme von der beabsichtigten Vereinigung der Directionen der standischen Feuer⸗Societäten resp. eines Ver⸗ bandes derselben zur Einrichtung einer Vorschußkasse und eines Verbandes für Vergütigung von Kriegsschäden ꝛc. wurde der Direktor ermächtigt, die in Aussicht stehende Konferenz durch einen Deputirten auf Kosten der Fonds der Societäten zu be⸗ schicken. Die Berichte über die Taubstummen⸗Anstalten zu Breslau, Liegnitz und Ratibor wurden vorgetragen, und indem der Landtag sich mit den vom Ausschuß beantragten Be⸗ willigungen im Allgemeinen einverstanden erklärte, behielt er sich die Festsetzung der Höhe der Bewilligungen noch vor und beschloß leichzeitig, die Erlangung der Portofreiheit für die Angelegen⸗ heilten der drei Anstalten zu erstreben. Weitere innere Ange⸗ legenheiten fanden durch Beschluß ihre Erledigung; ebenso die aus dem Referate über Verwaltung des Vermögens des Pro⸗ vinzial⸗Ständehauses sich ergebenden Punkte, wobei dem Ober⸗ Präsidenten, sowie der ständischen Kommission der Dank für die umsichtige Verwaltung ausgesprochen, einem Beamten auch eine Remuneration bewilligt wurde. 8 Auf den Bericht über Verwaltung des Pensionsfonds für die ständischen Beamten wurde beschlossen: den Beamten die Beiträge zum Pensionsfonds vom 1. Januar 1868 an zu er⸗ lassen, den Pensionsfonds aufzulösen, das Vermögen dem Haupt⸗Irrenfonds zu überweisen und die künftig zu bewilligen⸗ den Pensionen auf den Etat desjenigen Instituts zu nehmen, welchem der betreffende Beamte vor seiner Penstonirung ange⸗ hört hat. Mittelst Allerhöchster Proposition ist der Land⸗ tag zur gutachtlichen Aeußerung über den Maßstab der Vertheilung der Kosten der örtlichen Armenpflege zwi⸗ schen den Dominien und Gemeinden im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz aufgefordert worden. Die Ansichten hierüber gingen auseinander, und nachdem sowohl der Maßstab der sämmtlichen direkten Staatssteuern, ausschließlich der Hausir⸗ gewerbesteuer, als auch der Maßstab der Gebäudesteuer allein, verworfen worden war, wurde, in Uebereinstimmung mit der roposition, die Annahme der Grund⸗ und Gebäudesteuer als epartitions⸗Maßstab mit großer Majorität angenommen. Einer Petition auf Regelung des Maßstabes zur Verthei⸗ lung der Kriegslasten auf die einzelnen Kreise nachgehend, be⸗ schloß der Landtag: den Herrn Landtags⸗Kommissar um Vor⸗ schläge in dieser Beziehung zu ersuchen. Eine fernere Petition 1 g. 8v Kommerzienraths Lehfeldt in Glogau ing dahin: 8 922 Maäjestät den König um Aufhebung der Ufer⸗Ward⸗ und egungs⸗Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft latz vom 12. September 1763 zu bitten, weil diese eine für die Be⸗

theiligten kostspielige und gefährliche Belastung der Adjacenten bei⸗ behält, welche in andern Provinzen dem Staate obliegt, diesem auch rechtlich obliegen muß. 8

Der Landtag erhob den Antrag zum Beschluß. Merseburg, 30. März. In der Sitzung des Provinzial⸗Landtages der Provinz Sachsen am 25. März kamen zunächst die Angelegenheiten der 3 Taub⸗ stummen⸗Anstalten zu Halberstadt, Weißenfels und Erfurt zur Sprache. Diese 3 Anstalten werden mit einem Etat von zusammen ca. 12 13,000 Thlr. fast lediglich aus ständischen Fonds resp. durch Zuschüsse der Kreise unterhalten.

Der Landtag bethätigte sein Interesse für diese Anstalten durch verschiedene Bewilligungen, namentlich auch die Aufbesse⸗ rung der Lehrer⸗Gehälter. Sodann wurde die Wahl der Mit⸗ glieder des dauernden ständischen Ausschusses für dieselben vor⸗ genommen.

Hierauf erfolgte der Bericht über die Angelegenheiten der Städte⸗Feuer⸗Societät der Provinz Sachsen, welche von der Königlichen Regierung zu Merseburg verwaltet wird. Der Ausschuß drückte seine Befriedigung über die fortschreitende Prosperität der Anstalt aus, deren Versicherungssumme sich auf circa 82 83 Millionen geben hat, während sie im Jahre 1838 46 und im Jahre 1857 circa 64 Millionen betrug.

Dem Gutachten des Ausschusses gemäß wurden die Anträge der Direction auf gewisse Veränderungen des Reglements hin⸗ sichtlich der Ratenzahlungen der Brandentschädigung, hinsichtlich der Rechnungs⸗Publication ꝛc. mit einigen Modificationen an⸗ genommen; dagegen der Antrag auf eine Betheiligung bei der Vereinigung öffentlicher Feuer⸗Societäts⸗Directionen Deutsch⸗ lands, als dem Interesse der Societät nicht hinlänglich ent⸗ sprechend, abgelehnt. 8

Die Angelegenheiten der Landarmen⸗Erziehungs⸗ und Cor⸗ rections⸗Anstalt zu Zeitz, welche aus ständischen Fonds unter⸗ halten wird, bildeten den 3. Gegenstand der Tagesordnung.

Wie bei den vorigen Anstalten, wurden auch hier die Rechnungs⸗Angelegenheiten durch Dechargirung erledigt und die Frage wegen Erhöhung der Beamtengehälter und der Pensionsberechtigung für eine spätere Berathung ausgesetzt.

Düsseldorf, 31. März. In der gestrigen 7. Sitzung des 19. Rheinischen Provinzial⸗Landtages stellte, nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung, ein Abgeordneter vor der Tagesordnung den Antrag, der Landtag möge, wenngleich er in der vorhergehinden Sitzung die Peti⸗ tion des Rektors der rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität um Stiftung von Stipendien bei Gelegenheit der anstehenden Feier des 50jährigen Bestehens der Universität abgelehnt habe, doch ein Zeichen der Anerkennung gegen den hohen Gründer derselben ge⸗ ben, und könne dies am zweckmäßigsten in der Weise geschehen, daß man der Universität für ihre Bibliothek, welche hinter den anderen Universitäten zurückstehe, eine Dotation von 5000 Thlrn. aus den Ueberschüssen der Provinzial⸗Hülfskasse votire. Nach längerer Diskussion wurde der Antrag angenommen. Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetreten und nach Ueberweisung einer neu eingegangenen Mitt heilung des Königlichen Landtags⸗ Kommissars an den betr. Ausschuß, sowie Verlesung einer Adresse an des Königs Majestät über die in der vorigen Sitzung beschlos⸗ sene Aufnahme der Baal⸗Wassenberger Straße auf den Aache⸗ ner Bezirksstraßenfonds, das Referat über die Reorganisation der Irrenpflege in der Rheinprovinz erstattet. Ueber dieses Referat fand eine längere Debatte statt, die eigentliche Beschlußfassung wurde aber ausgesetzt, da die heutige Berathung nur dazu dienen sollte, die Grundzüge der zu machenden Reorganisationsvorschläge festzustellen, während die gründlichere Berathung auf die 9. Sitzung vorbehalten wurde. Hierauf wurde ein Referat über einige bau⸗ liche Veränderungen in der Provinzial⸗Irren⸗Heilanstalt zu Siegburg verlesen und die dazu erforderlichen Mittel aus den disponibeln Mitteln der Provinzial⸗Hülfskasse bewilligt. Der dem Landtage vorgelegte Etats⸗Entwurf derselben Anstalt pro 1868—- 1869 wurde genehmigt und nahm derselbe von den Rech⸗ nungen über die Einnahmen und Ausgaben der Taubstummen⸗ Schulen der Provinz pro 1864, 1865 und 1866 Kenntniß. Zu den Unterhaltungs⸗Kosten bewilligte der Landtag für die Jahre 1867 1870 jährlich 4000 Thlr. aus den Ueber⸗ schüssen der Prov.⸗Hülfskasse und aus demselben Fonds zur Deckung ihrer Mehrausgaben jährlich 2000 Thlr., ebenso wurde beschlossen, die von den Bewilligungen der Jahre 1865/66 nicht verwendeten Summen ihnen als Baufonds zu überlassen, da⸗ gegen bei der Verwaltung der Anstalten von nun an ständische Mitwirkung eintreten zu lassen. Für die Provinzial⸗ Blindenanstalt zu Düren bewilligte der Landtag auf den F des Ausschusses die pro 1867 bereits gezahlten 4 Thlr., erhöhte den Zuschuß aus Provin⸗ ialfonds für dieselbe pro 1868/69 von je 4000 Thlr. auf je

000 Thlr., votirte einen außerordentlichen Zuschuß von 1000 Thalern für dieselbe zu baulichem Zwecke, dechargirte die vor⸗

gelegten Anstaltsrechnungen pro 1 bis 1866 und nahm eine

175 ½ *