1868 / 81 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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DSKie Koͤnigliche Forst⸗Akademie zu Münden wird am 27. April d. J. eröffnet werden. 3 Zu Lehrern an derselben sind berufen: 1) Dr. G. Heyer als Di⸗ rektor und erster Lehrer der Forstwissenschaft, 2) Oberförster Knorr als zweiter Lehrer der Forftwissenschaft, 3) Professor Dr. A. Mitscherlich als Lehrer der Chemie, Physik und Mineralogie, 4) Docent Borggrevpe als Lehrer der Zoologie und Botanik, 5) Oberförster Schering als Lehrer der Mathematik und Geodäsie, 6) Amtsrichter Leonhardt als Lehrer der Rechtskunde.

Im nächsten Sommer⸗Semester werden bei der Forst⸗Akademie folgende Vorlesungen gehalten werden: 1) vom Direktor Dr. Heyer: Geschichte Literatur und Eintheilung des Forstwesens, Standortslehre, Forsteinrichtung und Abschätzung; 2) vom Oberförster Knorr. Forst⸗ schutz, Jagdkunde und Jagdverwaltung; 3) vom Prof. Dr. Mitscherlich: Anorganische Chemie, Mineralogie, Pflanzenchemie, 4) Vom Docenten Dr. Borggreve: Einleitung in die Naturgeschichte, Allgemeine Botanik und spezielle Forstbotanik, Anatomie und Physiologie der Pflanzen, 5) Vom Oberförster Schering Repetitorien und Uebungen in der Arithmetik, Repetitorien und Uebungen in der Trigonometrie, Geodäsie und Planzeichnen; 6) vom Amtsrichter Leonhardt: Einlei⸗ Kung in die Rechtskunde, historische Entwickelung der preußischen Gesetz⸗ gebung, Allgemeine Civilrechtslehren. 3 An zwei Tagen in der Woche werden forstliche Excursionen in die benachbarten Forsten abgehalten, die Nachmittage werden zweimal in der Woche zu Meßübungen, zweimal zu naturwissenschaftlichen

Excursionen benutzt. Anmeldungen zur Aufnahme auf die Forst⸗Akademie 7 Münden für das nächste Sommer⸗Semester sind an das Finanz Ninisterium Berlin, den 1. April 1868. Der Ober⸗Land⸗Forstmeister. von Hagen.

MNiliIichtamtliches. 1 F111.“*“ Preußen. Berlin, 3. April. Se. Majestät der König nahmen heute Vormittag 11 Uhr im Beisein des Gou⸗ verneurs und des Kommandanten von Berlin militairische Melduugen entgegen und empfingen hierauf den General der Infanterie und kommandirenden General des VII. Armee⸗ Torps von Zastrow und den Polizei⸗Präsidenten von Wurmb. Um 31 Uhr statteten Se. Majestät Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Gvoßherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗ Schwerin im Königlichen Schloß einen Besuch ab und begaben Allerhöchstsich gegen 44 Uhr nach Charlottenburg zum Diner bei Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe. Bei den Königlichen Majestäten fand gestern im Palais eine musikalisch⸗dramatische Abendunterhaltung unter Leitung des Kapellmeisters Taubert und unter Mitwirkung der Da⸗ men Harriers und Artöt, der Herren Niemann, Salomon und Woworsky, sowie der französischen Schauspieler statt, zu wel⸗ scher die anwesenden fremden Herrschaften, sowie die Botschafter mit ihren Gemahlinnen geladen waren. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Ober⸗Amtmann von Manstein aus Sigmaringen, stattete mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin einen Besuch bei Ihrer Majestät der Königin ab, fuhr zur Pürschjagd nach Pbandan und erschien Abends in der Soirée im Königlichen alais. Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing den Besuch Ihrer Hoheit der Herzogin von Sachsen⸗Altenburg nebst Prinzessin Tochter und Prinzessin Marie und ertheilte dem Grobßherzoglich sächsischen Gesandten von Watzdorf und Ge⸗ mahlin eine Audienz.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr trat heute Mittag zur Fort⸗ setzung der Enquêéte über das Hypothekenbankwesen zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ ags des Norddeutschen Bundes sprachen die Ab g. v. Wede⸗ meyer und Schulze (Berlin) noch über den §. 2 des Waldeckschen Antrags auf Gewährung von Diäten und Reisekosten. Der Bundeskanzler Graf von Bismarck erklärte sich gegen diesen Antrag. Derselbe wurde bei namentlicher Abstimmung mit 97 gegen 92 Stimmen abgelehnt. Hiermit war die Tages⸗ ordnung erledigt. Schluß der Sehan 3 ½¼ Uhr. Die heutige (7te) Plenarsitzung des Reichstags des Norddeutschen Bundes wurde um 11 ¼ Uhr durch den 3g hüte Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes⸗ Kommissarien waren anwesend: der Bundeskanzler, Graf von Bismarck⸗Schönhausen, Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirkl. Geh. Rath Delbrück, Vice⸗Admiral Jachmann, General⸗ Postdirektor von Philipsborn, Geh. Regierungs⸗Rath Graf zu Eulenburg, Geh. Regierungs⸗Rath v. Puttkamer, Minister v. Watzdorff, Minister v. Härbou, Minister v. Gerstenberg⸗ Zech, General v. Bilguer, Geh. Regierungs⸗Rath Klapp, Oberst v. Brandenstein, Staatsrath Bucholtz, Senator Dr. Curtius, Senator Gildemeister. V Der Präsident machte Mittheilung von der Wahl von je

2 Mitgliedern in allen Abtheilungen zur Vorberathung des Antrags des Abg. v. Blanckenburg wegen Erlaß eines Gesetzes, betr. die Aufhebung der Schuldhaft, und von der Constituirung der Kommission, zu deren Vorsitzenden der Abg. v. Hagemeister (Stellvertreter Wagner Altenburg) ernannt ist.

„Das Haus wurde darauf durch den Präsidenten von der Mittheilung des Bundeskanzlers in Kenntniß gesetzt, daß der Gesetzentwurf, betreffend die Gewerbe⸗Ordnung, im Bundesrathe so weit gefördert sei, daß er spätestens am nächsten Montag oder Dienstag dem Reichstage vorgelegt werden könne. Das Haus autorisirte den Präsidenten, die Vorlage während der Ferien drucken und vertheilen zu lassen. Alsdann geneh⸗ migte es den Vorschlag des Präsidenten, die Vorlage der um 14 Mitglieder verstärkten Kommission für Handel und Gewerbe zu überweisen.

Der Präsident machte den Vorschlag, den folgenden An⸗ trag der Abgg. Reincke und Genossen durch Schlußberathung m Plenum zu erledigen:

Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesetz⸗Ent⸗ wurf seine Zustimmung zu geben.

Gesetz, betreffend die Einsetzung von Reichstags⸗Kommissionen zur Untersuchung von Thatsachen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Einziger Artikel. In die Verfassung des Norddeutschen Bun⸗ des wird nach Artikel 23 nachstehender Artikel eingefügt:

Art. 23a. Der Reichstag hat das Recht, Behufs seiner Infor⸗ mation Kommissionen zur vaschehcg von 4 atsachen zu ernennen. Die Behörden sind gehalten, diesen Kommissionen bei Ausübung ihrer Amtspflicht, innerhalb der Grenzen ihres Kommissoriums, die geforderte Unterstützung zu gewähren.

Das Haus trat dem Vorschlage des Präsidenten bei.

Der Präsident theilte ferner mit, daß die Deutschen in New⸗Orleans bei Gelegenheit der ersten Ankunft des Dampfers »Bavaria« von der Hamburger Packet⸗Dampfschifffahrts⸗Ge⸗ sellschaft dem Capitain Meyer eine Flagge in den Norddeutschen Bundesfarben nebst Flaggenstock überreicht haben, damit er dieselbe als Symbol ihrer Freude über die Gründung des Norddeutschen Bundes und ihrer Theilnahme an den Ge⸗ schicken des deutschen Vaterlandes nach Deutschland zurück⸗ bringe und sie dem Reichstagspräsidenten zum Aufhän⸗ gen in dem Sitzungssagle des Reichstages übergebe. Die Flagge trägt die Inschrift: »Dem deutschen Parlament die Deutschen in New⸗Orleans 1867«. Der Präsident schlug vor, dieses be⸗ redte Zeugniß der Theilnahme von Stammesgenossen an der Entwickelung des deutschen Vaterlandes entgegen zu nehmen, den Unterzeichnern der beigelegten Adresse und den deutschen Frauen, durch deren Arbeit die Fahne zu Stande gekommen

sei, den Dank auszusprechen und die Fahne an einem geeigneten

Platze im Hause aufzuhängen. Der Vorschlag nehmigt. .

Der Präsident setzte das Haus von den ihm übergebenen Interpellationen der Abgg. Wiggers Berlin und Gen. in Kenntniß. Dieselben lauten:

.a) Ob das Bundes⸗Präsidium noch während der gegen⸗ wärtigen Session des Reichstages den Erlaß eines allgemeinen Wahlgesetzes und Wahl⸗Reglements für den Norddeutschen Bund zu veranlassen gedenkt?

b) 1. Ist es zur Kenntniß des Bundespräsidiums gelangt, daß die beiden mecklenburgischen Regierungen gesetzliche Bestim⸗ mungen erlassen haben, nach welchen jüdische Glaubensgenossen, welche Grundeigenthum erwerben, von den mit dessen Besitz verbundenen Rechten der Ausübung der Landstandschaft, der Jurisdiction und eines wesentlichen Theiles der Polizei ausge⸗ schlossen worden sind? Eventuell 2. ob und welche Schritte gegenüber diesem im Widerspruch mit dem Bundes⸗Freizügig⸗ keitsgesetz stehenden Vorgehen der gedachten beiden Regierungen seitens des Bundespräsidiums geschehen sind oder noch beabsich⸗ tigt werden?

„Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes erklärte sich be⸗ reit, die Interpellationen sofort zu veantworten. Der Antragsteller beantragte, die Begründung seiner Anträge für heute auszu⸗ setzen und die Interpellationen erst auf die nächste Tages⸗Ord⸗ nung zu bringen.

Die Erklärung des Abg. Dr. Waldeck, daß er durch die gestrige Abstimmung über seinen Antrag in der Vorberathung denselben noch nicht für erichige halte, rief eine längere De⸗ batte hervor, an der sich die Abgg. Duncker, Vincke⸗Mörs, Twesten und v. Bernuth betheiligten. Das Haus beschloß, die in Rede stehende 5 der Geschäftsordnungs⸗Kommission zur R- zu überweisen, zugleich aber, ohne Präjudiz für die Entscheidung der Frage, den gestern abgelehnten Antrag des Abg. Dr. Waldeck zur Schlußberathung zu bringen.

„Das Haus ging zum ersten Gegenstande der Tagesordnung über: Schlußberathung über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienst einberufener

wurde ge⸗

Mannschaften der Ersatz⸗Reserve. Der Referent Dr. Friedenthal begründete seinen Antrag: der Reichstag wolle beschließen: den vorbezeichneten Gesetzentwurf ungeändert anzunehmen. Nach⸗ dem der Bundeskommissarius Geh. Regierungsrath von Put⸗ kamer ebenfalls die Vorlage befürwortet hatte, wurde die Diskussion eröffnet, zu der sich nur der Abg. von Wedemeyer meldete. Das Gesetz wurde hierauf einstimmig angenommen.

Es folgte in der Tagesordnung die Schlußberathung über: 1) den Vertrag vom 30. November v. J. zwischen dem Nord⸗ deutschen Bunde und dem Kaiserthum Oesterreich wegen der eschlossenen Post⸗Transite; 2) den Postvertrag vom 17. Februar 8 J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen, nebst Schluß⸗Protokoll von demselben Tage; 3) den Postvertrag vom 21. Oktober v. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Nordamerika, nebst Ahdditionalartikel von demselben Tage; 4) über a. den Postvertrag vom 23. Novem⸗ ber v. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württem⸗ berg und Baden, nebst Schluß⸗Protokoll von demselben Tage b. den Postvertrag vom 23. November v. J. zwischen dem Norddeutschen

unde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und Oester⸗ reich andererseits, nebst Schluß⸗Protokoll von demselben Tage, c. den Postvertrag vom 23. November v. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und Luxemburg, nebst Schluß⸗Protokoll von demselben Tage. Der Referent von Unruhe⸗Magdeburg motivirte seinen Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen: den vorstehend aufge⸗ führten Verträgen die Genehmigung zu ertheilen.

Einer Bemerkung des Abg. Becker Dortmund zum 368 vertrag sub pos. 2) gegenüber vertrat der General⸗Post⸗ Direktor von Philipsborn die Vorlage. Der Reichstag be⸗ schloß über sämmtliche Verträge nach dem Antrage des Referenten.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf: Schluß⸗ berathung über den Antrag des Freiherrn Nordeck zur Rabenau und Genossen: den Bundeskanzler aufzufordern: dahin zu wirken, daß in Zukunft ein gleichzeitiges Tagen von territorialen und Provinzial⸗Landtagen mit dem Reichtstage vermieden werde. 8

Der Referent, Abg. Freiherr von Hagke begründete seinen Antrag: Der Reichstag wolle beschließen: den vorangeführten Antrag unverändert anzunehmen. Der Correferent Abg. Graf v. Schwerin⸗Putzar sprach sich gleichfalls für Annahme des Antrags aus. Der Bundeskanzler Graf v. Bismarck⸗Schön⸗ hausen erklärte sich gern bereit, seine Einwirkung in der an⸗ geregten Weise eintreten zu lassen. In die Diskussion griffen noch ein die Abgg. Dr. Stephani, Twesten und Nordeck zur Rabenau. Der Antrag wurde hiernächst fast einstimmig ange⸗ nommen.

Das Haus ging zum 4. Gegenstande der Tagesordnung über: Vorberathung uͤber den Antrag Lasker und Genossen, auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend die Nichtverfolgbarkeit der Mitglieder der Landtage und Kammern. Hierzu lag der fol⸗ gende Antrag von v. Seydewitz (Bitterfeld) und Genossen vor: Der Reichstag wolle beschließen: über den Antrag Lasker und Genossen, auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend die Nichtverfolg⸗ barkeit der Mitglieder der Landtage und Kammern, zur ein⸗ fachen Tagesordnung überzugehen. Der Antragsteller v. Seyde⸗ witz sprach für seinen Antrag, der Abg. Miquel dagegen.

Gegen den letztgenannten Redner äußerte sich der Bundes⸗ gommeffar Minister von Watzdorf, worauf das Haus den Antrag auf Uebergang zur einfachen Tagesordnung ablehnte. Beim Schlusse des Blattes begann die Debatte über den An⸗ trag. Der Abg. Dr. Aegidi ergriff zuerst das Wort.

In Nr. 69 der »Neuen Preußischen Zeitung⸗ war die Notiz enthalten, daß »Seine Majestät der König von Bayern sich in Folge seiner bekannten Parforceritte ein Brustleiden ugezogen habe.« Wir sind von der Königlichen Bayerischen Ge⸗ sagdif aft ersucht worden, diese Mittheilung der »Neuen Preu⸗

Füscheh Zeitung« in allen ihren Theilen für erfunden zu er⸗ lären.

Am 1. April wurde in allen hanseatischen und mecklen⸗ burgischen Häfen die Norddeutsche Bunbdes agg⸗ auf den Schiffen aufgehißt und die betreffende bisherige Landes⸗ flagge niedergelassen. b

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine einge⸗ gangenen Nachrichten ist S. M. Brigg ⸗-Musquito⸗ am 2. April von Coruna nach England in See gegangen.

Düsseldorf, 1. April. In der gestrigen achten Sitzun des Rheinischen Provinzial⸗Landtages wurde zunächst das Protokoll der vorigen Sitzung vorgelesen und genehmigt. Nach einer auf den Geschäftsgang bezüglichen Mittheilung und nach Verlesung des Referats über den Bezirksstraßen⸗Baufonds des Regierungsbezirks Aachen beschloß der Landtag die Ueber⸗ nahme der Straße von Würselen über Stolberg und Zweifall

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nach Jägerhaus und von der Atsch nach dem Stolberger Bahn⸗ hofe auf den genannten Fonds, sowie die Gewährung eines Zuschusses aus demselben zum Ausbau der Straße von Zwei⸗ fall nach Jägerhaus; ferner, die Straße von Heinsberg nach Sietard resp. Tundern, die Gemeindestraße von Baraque⸗Michel nach Amel und die Prämienstraße von Blumenthal auf der Luxemburg Schleidener Bezirksstraße über Reifferscheid nach Sistig auf den Bezirksstraßenfonds zu übernehmen und für den Neubau einer Straße von Gey nach der Langerwehn⸗Hürtgener Prämien⸗ Straße einen Zuschuß aus demselben Fonds zu gewähren, schließlich den Landtags⸗Kommissarius zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Baarbestände des Aachener Bezirksstraße Fonds, so weit sie nicht zu den laufenden Ausgaben erforder⸗ lich sind, bei der Provinzial⸗Hülfskasse zinstragend angelegt und die Passiva des Fonds aus den Beständen getilgt werden. Auf den Antrag des betreffenden Ausschusses bewilligte der Landtag den Gemeinden Altenahr und Creuzberg zum Bau einer massiven steinernen Brücke über die Ahr bei Creuzberg eine außerordentliche Unterstützung aus dem Bezirksstraßen⸗ Fonds und aus demselben Fonds der Gemeinde Spabrücken im Kreise Creuznach eine Beihülfe zu ihren Straßenbauten. Demnächst wurde dem Ausschußantrage entsprechend be⸗ schlossen, die Neuwied⸗Dierdorfer Actienstraße auf den ostrhei⸗ nischen Bezirksstraßenfonds des Feehenvnebagznes Coblenz zu übernehmen und den betreffenden emeinden zu den Herstellungskosten der Straße aus demselben Fonds eine Beihülfe zu gewähren. Die von der Steaatsregierung vorgeschlagene Erhöhung der Gehälter der Aufseher und Wärter auf den Bezirksstraßen vom Jahre 1868 ab wurde genehmigt und die Zahlung der nach Verhältniß dieser Ver⸗- besserungen für die Zeit vom 1. April bis ultimo 1867 gewährten Remunerationen nachträglich gutgeheißen. Den Gemeinden Wal und Merscheid im Kreise Solingen wurde auf ihr Gesuch un Erstattung der Kosten der Baumpflanzungen an der Merscheider Bezirksstraße eine Unterstützung bewilligt, der Gemeinde Bor⸗ kum ein Zuschuß zu den Kosten der Essig⸗Mehlemer Straße votirt und die Uebernahme der Straße von Geldern über Waldeck nach der niederländischen Grenze auf den Bezirksstraßenfonds, so wie Bewilligung einer Bauprämie für dieselbe beschlossen. Ein Antrag auf Uebernahme der Straße von Winnekendonk nach Calcar, sowie Bewilligung einer Bauprämie wurde abgelehnt und über einen Antrag wegen Verlegung einer projektirten Prämienstraße über den Artillerie⸗Schießplatz bei Wesel zur Tagesordnung übergegangen. Nach dem Ausschuß⸗Referate beschloß der Landtag, die Homburg⸗Broelthal⸗ und die Wersch⸗ thal⸗Straße, sowie die Straße von Barmen über Lichtenplatz nach der Barmer⸗Ronsdorfer Staatsstraße auf den ostrheinischen Bezirksstraßenfonds zu übernehmen.

Sachsen. Dresden, 2. April. Die zweite Kammer hat in ihrer gestrigen Abendsitzung die Berathung über den Gesetzentwurf, das Verfahren in den vor die Geschworenen verwiesenen Sachen betreffend, beendigt und in der Schlußab⸗ stimmung die Vorlage mit einigen Aenderungen einstimmig angenommen. b

Der Finanz⸗Ausschuß beantragt mit Zustimmun der Regierung die Konzessions⸗Ertheilung inklusive de Expropriations⸗Rechts für die Großenhain⸗Cottbuser Eisenbahn⸗ Gäsellschaft.

Leipzig, 2. April. Vorgestern Abend traf Se. Durch⸗ laucht der Prinz Adolph von Schwarzburg⸗Rudolstadt mit seiner Gemahlin und Tochter, Prinzessin Marie, hier ein und stieg im »Hotel de Prusse« ab. Gestern Mittag ½ 12 Uhr langte Se. königl. Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin an und wurde von Sr. Durchlaucht dem Prinzen Adolph von Schwarzburg⸗Rudolstadt empfangen. Abends ½9 Uhr trafen die Mutter des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin, Ihre königl. Hoheit die verw. Groß⸗ herzogin Alexandrine, sowie der Erbgroßherzog Friedrich Franz, der Herzog Paul Friedrich und die Herzogin Marie hier ein und stiegen ebenfalls im »Hotel de Prusse« ab.

Gotha, 1. April. Dem heute hier zusammengetretenen Sonderlandtage ist, außer der in Nr. 79 d. Bl. telegraphisch gemeldeten Regierungsvorlage, betreffend die Ermächtigung zur Aufnahme einer Anleihe, als wichtigste Ferlase; der Etat pro 1868— 69 unterbreitet worden. Behufs der Verminderung der Ausgaben wird, laut einer anderen Vorlage, eine Reduction der Justizbehörden beabsichtigt; eine fernere Vorlage betrifft die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen außerehelichen Kindern und deren Eltern. Nach den hinsichtlich der projektirten Anleihe gegebenen schriftlichen Erläuterungen soll dieselbe von 1871 an mit 1 Prozent amortisirt werden.

Altenburg, 1. April. Das offizielle Amtsblatt meldet, daß Se. Hoheit der Herzog am 29. d. M. die Bewerbung Sr. Durchlaucht des Erbprinzen Karl Günther von Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen um die Hand Ihrer Durchlaucht der Prin⸗

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