1868 / 81 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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u“ 38 8 11““ 1 zessin Marie von Sachsen⸗Altenburg, Fnsdeen Tochter weil. Sr. Hoheit des Prinzen Eduard von Sachsen⸗Altenburg, ent⸗ gegenzunehmen und, nach allseitiger Zustimmung der Nächst⸗ betheiligten, Höchstseine Genehmigung zu diesem (von uns tele⸗ graphisch bereits signalisirten) Eheverlöbnisse zu ertheilen ge⸗ ruht hat.

1 Anhalt. Dessau, 31. März. Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern⸗Sigmaringen ist heute Morgen von hier wieder abgereist. .

Hessen. Darmstadt, 1. April. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde das Einführungsgesetz zu den preußischen Militair⸗Strafgesetzen und die Gesetzentwürfe, die Versorgung der als Invaliden entlassenen Unteroffiziere und Soldaten, die Pensionserhöhung der invalid gewordenen Offiziere, und die Unterstützung der Wittwen und Waisen im Kriege gebliebener Militairpersonen aller Rangklassen betreffend, angenommen, so wie zwei Petitionen erledigt.

8 Heute beschäftigte sich die zweite Kammer mit dem Ge⸗

setzentwurf, die Todeserklärung der in dem Feldjug von 1866 vermißten Soldaten betreffend. Nach demselben kann von den Angehörigen aller Personen, welche an diesem Feldzuge Theil enommen und von welchen seit dem Friedensschluß keine Kachricht eingegangen ist, die Todeserklärung derselben verlangt werden. Für diese Erklärung ist das Gericht zuständig, bei welchem der Vermißte während des Feldzuges zuletzt seinen all⸗ gemeinen Gerichtsstand gehabt hat. Der Nachweis darüber, daß seit jener Zeit keine Nachricht von den Betreffenden eingelaufen ist, kann auf jede, nach den allgemeinen Ge⸗ setzen zulässige Art, insbesondere durch schriftliche auf Grund amtlicher Nachrichten ausgestellte Zeugnisse einer Militair⸗ oder Civilbehörde geführt werden. Der die Todes⸗ erklärung Beantragende hat ferner eidlich zu bekräftigen, daß hm von dem Leben des Vermißten keine Nachricht zugegangen sei. Auf Grund dieses Beweises hat das Gericht die Todes⸗ erklärung ohne alle weitere Förmlichkeit auszusprechen und ist das ganze Verfahren kostenfrei. Als Todestag gilt der letzte Dezember 1866. In Rheinhessen wird die Todeserklärung in öffentlicher Sitzung verkündet und wird der Tag der Erklärung als der Tag der definitiven Einweisung der Erben in den Besitz des Nachlasses angesehen, die Erbfolge regelt sich jedoch nach dem letzten Dezember 1866. Der Ausschuß beantragte unveränderte Annahme des Entwurfs und erklärte sich die Kammer hiermit einverstanden. Ein weiterer vorliegender Gesetzentwurf ver⸗ ordnet in Gemäßheit des Artikels 249 des allgemeinen deut⸗ schen Handelsgesetzöbuchs, daß bei Actien⸗Gesellschaften, welche den von den Ständen genehmigten Bau und Betrieb von Eisenbahnen zum Gegenstande haben, im Gesellschaftsver⸗ trag mit staatlicher Genehmigung festgesetzt werden kann, daß die im Art. 222 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches bestimmte Höhe der Einzahlung von 40 pCt. des Nominal⸗ betrags der Aktien auf 25 SCt. dieses Betrags herabgesetzt werde. Auch hier wird der auf Genehmigung gehende Ausschuß⸗

aanntrag zum Beschluß erhoben. Bezuüglich des Gesetzentwurfes

über die Zuziehung der Ausländer zur Personalsteuer stellte der Ausschuß den Antrag: die Kammer wolle in der Voraus⸗ etzung, daß der vorliegende Gegenstand durch die zu erwartende umfassende Gesetzesvorlage über eine allgemeine Einkommen⸗ steuer seine Erledigung finden werde, vorerst von einer Be⸗ chlußnahme über denselben absehen. Die Kammer gab auch diesem Antrag ihres Ausschusses ihre Zustimmung.

Nach der »Hess. Landesztg.« ist der Direktor des Ober⸗ Appellations⸗ und Kassationshofes Dr. Brenner zum ersten Präsidenten dieses Gerichtshofes an Stelle des jüngst verstor⸗ benen Dr. v. Hesse ernannt worden.

2. April. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 17

enthält eine Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs, die Organisation der Landwehr⸗ Behoörden betreffend. Weiter wird nachträglich zu der Verordnung vom 15. v. M., die Organisation der Landwehr⸗Behörden betreffend, insbesondere zu §. 3, Pos. 2 und 3 bekannt gemacht, daß, nach getroffener Uebereinkunft, die Functionen des Divisions⸗Kom⸗ mandos, im Falle des Ausmarsches, auf das dienstälteste stellvertretende Brigade⸗Kommando übergehen.

Baden. Karlsruhe, 1. April. Das heute erschienene

Regierungsblatt Nr. 20 enthält u. A. das Gesetz, den Bau einer

n der Rheinebene von Mannheim nach Karlsruhe führenden enbahn betreffend, und eine Bekanntmachung des Groß⸗ erzoglichen Kriegsministeriums: Den Vollzug des Wehrgesetzes, ier die Konstituirung der Ober⸗Rekrutirungsbehörde betreffend. Bayern. München, 1. April. Die Kammer der Ab⸗ geordneten hat heute den Gesetzentwurf bezüglich der Vermar⸗ kung der Grundstücke mit einigen Modificationen der Fassung, n der er von der Kammer der Reichsräthe an sie gekommen war, einstimmig angenommen. Morgen wird sie von Neuem über den Gesetzentwurf bezüglich der Nothcivilehe berathen.

und Brestl sind nach Pesth berufen worden, um dem Kaiser über die laufenden Geschäfte Vortrag zu erstatten.

2. April. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner heuti⸗ gen Sitzung sämmtlichen seitens des Herrenhauses an dem Schulgesetzentwurf vorgenommenen Aenderungen zugestimmt. Ferner nahm das Haus den Gesetzentwurf an, betreffend die Organisation der Bezirksgerichte.

Pesth, 1. April. In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses wurde beschlossen, die Nationalitäten⸗Kommission, in welcher mehrere Lücken eingetreten sind, zu ergänzen. Der Centralausschuß empfiehlt den Gesetzentwurf über Steuer⸗Rück⸗ vergütung bei Ausfuhr von Zucker und Spirituosen mit dem Beifügen, daß das Gesetz am 15. April ins Leben trete. Zur Wahl eines Eisenbahnausschusses, ferner der vier neuen Mit⸗ glieder der kroatischen Regnikolardeputation wurden die Stimm⸗ zettel abgegeben.

Im Finanzministerium sind, wie der »Pesther Lloyd« meldet, folgende Steuergesetz⸗Entwürfe ausgearbeitet: Grund⸗ und Haussteuer, Personal⸗Erwerb⸗ und Einkommensteuergesetz, ferner Salz⸗, Tabak⸗, Bier⸗, Zucker⸗ und Branntweinsteuer, Wein⸗ und Fleischverzehrungssteuer, endlich ein Gebührengesetz⸗ Entwurf, welche Entwürfe alle noch in dieser Session vor⸗

Belgien. Brüssel, 2. April. Der Senat genehmigte in seiner heutigen Sitzung die Gesetzentwürfe, betreffend die Re⸗ organisation der Armee.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Justizminister legt die Gesetzentwürfe vor wegen Einführung des Instituts der Schwurgerichte und Bildung der Geschwornen⸗ gerichte. Hierauf wurde die Konkursordnung in dritter Lesung angenommen und sodann die Spezialdebatte des interkonfessio⸗ nellen Gesetzes begonnen.

Florenz, Donnerstag, 2. April, Abends. Marquis Pe⸗ poli ist gestern auf seinen Gesandtschaftsposten nach Wien ab⸗ gereist. Am 3ten hält die General⸗Budgetkommission ihre erste Sitzung ab.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.

Statistische Nachrichten.

London, 31. März. Heute sind die Voranschläge für den Civildienst der nächsten Verwaltungsjahre (bis 31. März 1869) ausgegeben worden. Der Gesammtbetrag ist 2,128,000 Pfd. St. Da⸗ von 212,000 Pfd. St. auf die irische Roltzet 123,000 Pfd. St. für die Grafschaftsgerichte, 170,000 Pfd. St. für Schulwesen, 88,000 Pfd. St. für Schulwesen in Irland, 71,000 Pfd. St. für Gefängnisse, 66,000 Pb. b für Polizei und 30,000 Pfd. St. für öffentliche Bauten in

rland.

Abyssinien, November 1867 bis Januar 1868. Mit 2 Karten. (Aus Petermann's Geogr. Mitth. 1868, Heft 2.) Gotha, Justus Perthes. Von den bisher erschienenen Orientirungs⸗Mitteln über Abyssinien ist geographisch und kartographisch eines der wichtigsten die große offizielle Karte des englischen Kriegsministeriums im Maßstabe von 1:633,600 (=— 10 engl. Meilen auf I engl. Zoll), die vor längerer Zeit mit einem Blaubuche zusammen der Oeffentlichkeit übergeben wurde. Wichtige Bereicherungen zu dieser Karte, wie zu der Kenntniß Abyssiniens überhaupt bilden die oben angeführten Aufnahmen, die besonders vom englischen Quartiermeisterstabe behufs des Vor⸗ marsches der Truppen seit November ausgeführt worden sind. Die bisherigen Resultate derselben werden in 2 Kartenblättern veranschau⸗ licht, denen erläuternde Bemerkungen vorangeschickt sind. 8

Gewerbe und Handel. 8

erzen sind, so verhältnißmäßig arm sind sie an Kupfererzen. Erheb⸗ liche Ned, werden nur in Westfalen gewonnen! Dñs bupfeneea- förderung im Rheinlande konzentrirt sich hauptsächlich auf die Gegend von Linz am Rhein, wo jetzt durch zwei Pariser Geschäftsleute eine seit Jahrhunderten nicht mehr in Betrieb stehende Kupfererzgrube wieder in Förderung genommen wird. Verhüttet werden die dort gewonne⸗ nen Erze auf der Newerhütte bei Linz, welche der Gesellschaft für rheinischen Bergwerks⸗ und Kupferhüttenbetrieb gehört, so wie auf der Kupferhütte Tubalkain bei Remagen. In den Revieren Aachen und Düren wurden, nach dem »Actionair«, 1849: 644 Ctr., 1850: 74 Ctr., 1857: 100 Ctr. und 1865: 624 Ctr. Kupfererze gewonnen. Die Seidenfabriken des Crefelder Bezirks sind nach dem »Pr. H. A.“« seit einiger Zeit im Allgemeinen sehr lebhaft beschäftigt und fehlte es, um die vielen Aufträge, welche mit kurzen Fristen auf⸗ gegeben waren, zu effektuiren, an Arbeitern. In Folge dessen waren auch die Färbereien und Appreturen in voller Thätigkeit. Leichte halb⸗ seidene Stoffe, vorzugsweise aber Atlas, der in allen Farben als Be⸗ satzartikel haͤufig verwendet wird, waren lebhaft begehrt, indeß ist auch für den Absatz ganzseidener Kleiderstoffe die gegenwärtige Mode günstig. Die Preise der Rohseide haben sich wenig geändert. Die feineren euro⸗

Oesterreich. Wien, 1. April. Die Minister Herbst

Wien, Freitag, 3. April, Vormittags. Unterhaus. Der

Kunst und Wissenschaft. Die ersten Aufnahmen der englischen Armee in

So reich Rheinland⸗Westfalen an Eisen⸗, Blei⸗ und Blenden⸗

äischen Sorten blieben gesucht und die Preise steigend, während väüschche Seiden, besonders chinesische, vernachlässigt und im Preise etwas weichend waren.

Wien, 31. März. Die heute stattgehabte Generalversammlung der Actionaire der Kreditanstalt hat die Vertheilung einer Super⸗ dividende von 5 ½ Gulden beschlossen und den Antrag auf Rücktauf von 10 Millionen Gulden Kredit⸗Actien angenommen. Der Antrag Königswarter's, falls das Gesetz über die Vermögenssteuer in Kraft tritt, die Hinterlegung von 250,000 Gulden in den Reservefonds für die Jahre, in welchen die Steuer gezahlt werden müsse, zu sistiren, wurde ausreichend unterstützt und auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung gestellt. . 3

London, 30. März. Die Handelsausweise für Februar sind heute ausgegeben worden. Ihnen zufolge betrug der Werth des Exportes 14,340,979 Pfd. St. gegen 14,446,072 Pfd. im Februar 1867, und 15,116,063 Pfd. im Februar 1866. Rechnet man Januar und Februar zusammen, so betragen die resp. Exportwerthe: im Jahre 1868: 26,593,667 Pfd., 1867: 27,232,914 Pfd., 1866 29,470,811 Pfd. Während der beiden Monate betrug die Specieeinfuhr: 4,040,908 Pfd.; die Specieausfuhr 4,178,224 Pfd.

Rouen, 3. Februar. Die Ausfuhr von hier nach Preußen be⸗ stand im Jahre 1867 in ca. 70,000 Flaschen Champagnerwein und ca. 30,000 Mühlsteinstücken. 19 Schiffe kamen aus preußischen Häfen nach Rouen mit Holz und Getreide, davon 15 unter preußischer Flagge, 4 unter französischer Flagge. Von 16 preußischen Schiffen, die hier ankamen, gingen 13 mit Ladung und nur 3 mit Ballast von hier weg. Dieppe zählte 7 von Preußen kommende Schiffe, Caen deren 8, und Cherbourg 4, sämmtlich mit Holz oder Getreide.

Das französische Dekret vom 23. v. M., wodurch Ladungen

an Getreide, Mehl ꝛc. auf den französischen Fluͤssen und Kanälen vom

28. März bis 30. September von allen Staatsabgaben befreit werden,

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lautet wie folgt: b Art. 1. Vom 28. d. Mts. an und bis zum 30. September des

laufenden Jahres werden die Ladungen von Getreiden und Mehlen,

1 von Reis, Kartoffeln oder Hülsenfrüchten, welche mittelst Booten auf

den Flüssen oder Kanälen, die dem Staate angehören, transportirt werden, von jeder Gebühr innerer Schifffahrt, die zum Nutzen des Staatsschatzes erhoben werden, befreit sein. S Art. 2. Die fremden Schiffe können bis zur nämlichen Zeit und unter den nämlichen Bedingungen, wie die französischen, zollfrei auf allen Strömen, Flüssen und Kanälen, die dem Staate gehören, fah⸗ ren, welches auch der Ursprung ihrer Ladung sei, wenn diese Ladun⸗ gen aus Getreide oder Nahrungsmitteln bestehen, die im Art. 1 spezi⸗ fizirt sind. si Art. 3. Welches auch der Zeitpunkt ihrer Ankunft am Bestim⸗ mungsort sei, die so beladenen französischen oder fremden Boote werden der Gebührenbefreiung, welche der Gegenstand des gegenwär⸗ tigen Dekrets ist, theilhaft werden, unter der Bedingung, daß sie ihren Abfahrtspunkt vor dem 30. September 1868 verlassen haben. 1 Queenstown, 1. April. Der Inmandampfer »City of Lor ist aus New⸗York hier eingetroffen. 9 8 Verkehrs⸗Anstalten. Florenz, 1. April. In den nächsten Tagen wird die neue Eisenbahnlinie von Turin nach La Veneria Reale eröffnet und dem Verkehr übergeben werden. Dieser Schienenweg, welcher in die nördlich von Turin belegene Ebene über La Veneria hinaus verlängert werden soll, verheißt guten Erfolg. Ferner soll die auf den Abhängen des Mont Cenis von dem Unternehmer Fell erbaute Eisenbahn hessghe Susa und San Michele nächstens in Betrieb gesetzt werden. Moskau, 17. März. (B. Z.) Die stehende Borodino⸗ brücke über die Moskwa ist heute durch den Bischof Leonid ein⸗ geweiht und der Circulation übergeben worden.

ö1 Königliche Schauspiele.

DSponnabend, 4. April. Im Opernhause. (80 Vorst.) Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Topase: Frl. 8 Hirodf Eine Nereiĩde: Frl. Selling. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ Preise.

Im Schauspielhause. (94. Ab. Vorst.) Zum ersten Male: Phädra. Trauerspiel in 5 Aufzügen. Musik von W. Taubert. In Scene gesetzt vom Direktor Düringer. Besetzung: Theseus, König von Athen, Hr. Berndal. Hippo⸗ lyt, Sohn des Theseus und der Amazonen⸗Königin Antiope, Hr. Karlowa. Pirithous, Sohn des Zeus und der Dia, Hr. Dahn. Aricia, aus dem Stamme der Pallantiden, welcher früher über Athen herrschte, Frl. Satran. Minos, König von Kreta, Hr. Kaiser. Phädra, Ariadne, Töchter des Minos und der Pasiphas, einer Toch⸗ ter Apollos, Fr. Jachmann, Frl. Keßler. Oenone, Frl. Döllinger. Der Oberpriester der Venus, Hr. Lichterfeld. Der Demarch von Athen, Hr. Siegrist. Bürger von Athen, Hrn. Fäncr⸗ Grohmann. Ein Diener, Hr. Landwehr. Ein junger Fischer, Hr. Betz. Dionysos, Gott des Weins und der Begeisterung. Volk von Athen. Priester. Bacchanten. Gefolge des Minos und des Theseus. Der erste Aufzug spielt in Kreta, der zweite auf Naxos, die drei letzten irn Athen. Mittel⸗Preise. Sonntag, 5. April' Im Opernhause. (81. Vorst.) Auf Allerhöchsten Befehl. Don Parasol. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 5 Bildern von Paul Taglion Peu von P.

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Hertel. Fiorellina: Frl. Girod. Rosenknospe: Frl. David Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (95. Vorst.) Die Räuber. Trauer⸗ spiel in 5 Abth. von Schiller. Mittel⸗Preise.

Sonnabend, 4. April. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Vierundfünfzigste Vorst. der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Premiere représentation de: Tartuffe. Comédie en cinq actes de Mr. Molière.

S2 5. April. Fünfundfünfzigste Vorst. Au béné- fice de Mr. Luguet. Deuxième représentations de: Tartuͤffe. Comédie en cinq actes de Mr. Moiière.

Telegraphische Witterungsberichte v. 3. April.

b [Bar. Abw Temp. Abw 8 Ort. P.L. v. M. R. sv. AN. Wind. 341,5 4,8 1,0]-1,7 N., schwach.

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vLsSuUs‚eLes GUReLxLeLxLLerr . —— ꝙ;

Allgemeine Himmelsansicht. heit., Nehts. wen. V Schnee. Königsberg. 342,0 5,7 0,6] -2,3 NW., s. schwach. heiter. Danzig 342,5 5,6 1,7 -3,6 NW., mässig. heiter, stark. Reif. Cöslin 341,9 6,2 2,1] *ℳ4,4 S0., heiter. 342,9 6,4— 1,0 -3,8 NW., mässig. hheiter. 340,6 5,8 0,0]-2,s W., schwach. swolkig, schö Berlin 341,4 5,9 2,0,-1,3 0., schwach. ganz heiter. 340,1 6,8 2,2 -4,4 NO., stille. anz heiter. Ratibor 334,6 5,7] 1,0 -3,3 N., schwach. b Reif. Breslau 327,2 -4,3 2,3.-5,1 N., schwach. heiter, Reif. Torgau 338,9] ß5,4— 0,6 -3,9 NO., mässig. ganz heiter. Münster 339,8 4,8]/ y1, 2 -2,3 N., schwach. heiter. 349,8 5,0 4,86 -0,6N., mässig. sehr heiter. 336,1 4,4 2,2 -1,2 NO., mässig. heiter. Flensburg . 342, 3 Windstille. heiter. 340,7 0NO., s. schwach. sschön. Brüssel 340, 9 NO., schwach. swenig bedeckt. Haparanda. 339, 1 S0., schwach. hheiter. Helsingfors Petersburg. 3 Riga 341,1 mässig. heiter. L1“ 11 Stockholm. 341, 4 wenig bewölkt. Gest. Schn., gest. Ab. N. schw. bed., gewöhnl. schwach S0

Memel.

Skudesnäs. 339, 3

Gröningen. Helder 1“ Hörnesand. 338, 4 1 SSW., z. schw. bedeckt, Schnee. Christians. 335, 2 SW., frisch. Regen, bewegt.

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Produkten- und Waaren-Börse. Berlin, 3. April. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs. Von Bis Mittel Von] Bis 8 8 thr [sg.] Pf. Ithrü sg.] pf. sg. pf. Isg [pf. Weizen Schfl.]: 12 1] 3[Bohnen Metzesf 7 110 Roggen 4 5] 2 29 9 Kartoffeln 1 gr. Gerste 212 6 7 6 Rindfleisch Pfd. 6 Hafer] ²u W. 51 1 16 112 SSchweine- zu L. 170 6 1ʃ16 fleisch 6 Heu pr. Ctr. 5— 28 22 MHammelfleisch 5 Stroh Schcek. 9, (Kalbfleisch 6 Erbsen Metze 9—— 8 Butter Pfd. 2 Linsen 10—— 8— Eier Mandel 6 Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus, per 8000 pro Cem nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze auam 27. März 186686 .Hr. E““ 30. » 8 8 Fer.. V 19 % ohne Fass. 1. April BI 19 ½ à 19 ½ Berlin, den 2. April 1868. 8 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Berlin, 3. April. (Niehtamtlicher Getreideberiecht.) Weizen loco 90 109 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualit., pr. April u. April-Mai 93 92 ½ ¾ Thlr. bez., Mai-Juni 92 ¾ 93 Thlr. bez. Roggen loco 78 79pfd. 75 Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., galiz. 70 ½ Thlr. bez., pr. April u. April-Mai 72 ¾ ½ 73 ¼ 73 Thlr. bez. u. Br., 22 % bez., Mai-Juni 72 ¼ ½ ½ Thlr. bez. u. Br., X G., Juni-Juli 70 ¾ 71 70 ½ ½ Thlr. bez., Juli-August 64 ¾ ½ Thlr. bez. 6 Gerste, grosse und kleine, à 50 60 Thlr. per 1750 Pfd. Hafer loco 32 36 ½ Thlr., böhmischer 32 ¼ ¼ Thlr., April Mai 32 ½ 32 ¾3 Thlr. bez., Mai-Juni 33 ½ ½ ½⅓ Thlr. bez., Juni-Juli 34 Thlr. bez., Juli-Augus“ 32 Thlr. bez. u. G., September-Oktober 28 ½¼ bis 29 Thlr. bez. K Erbsen, Kochwaare 74 80 Thlr., Futterwaare 68 72 Thlr. Rüböl loco 10 ¼ Thlr. Br., pr. April u. April-Mai 10 ¼ Thlr. bez. u. Br., Mai- Juni 10 ⁄.,— 5 Thlr. bez., Juni-Juli 10 512 Thlr. bez., September-Oktober 10 ½ 5 Thlr. bez. Leinöl loco 13 Thlr. Spiritus loco ohne Fass 19 437— 5 Thlr. bez

pr. April u. April-