1868 / 83 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kelbergerstraße mit einer Zwei straße von Feid nach Driesch, der Flaumbachstraße von Treis nach Castellaun, der Straße von Brachtendorfer Mühle nach Gassenhof, der Straße von Kelberg nach Ahrdorf und endlich der Enkirch⸗Irmenacherstraße auf den Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Coblenz beschlossen. b

Zum Ausbau einer eisernen Brücke üher die Ahr bei Neuenahr wurden hierauf 3000 Thaler aus der Provinzial⸗ Hülfskasse bewilligt und beschlossen, die bei diesem Bade an beiden Seiten der Ahr ausgebauten Dorfstraßen auf den Be⸗ zirksstraßenfonds zu übernehmen; gleichzeitig auch eine Unter⸗ stützung von 6000 Thalern für diesen Brückenbau nach⸗ zusuchen. Auf den westrheinischen Bezirksstraßenfonds des Regierungs⸗Bezirks Cöln wurden übernommen die Prämien⸗ Straße von Elsdorf nach Buir und die Straße von Zülpich nach Wollersheim, auch der vorgeschlagene Verwendungsplan des Fonds pro 1868/69 genehmigt. Den Vorschlägen wegen Verwendung des westrheinischen Bezirksstraßenfonds des Re⸗ gierungs⸗Bezirks Düsseldorf wurde die Zustimmung ertheilt, die Aufnahme der Straße von Camp nach Aldekerk unter die Bezirksstraßen beschlossen und eine Neubauprämie für dieselbe von 5000 Thlrn. beantragt. Aus dem Bezirke der Königlichen Regierung zu Trier wurde auf dem Bezirksstraßenfonds über⸗ nommen die Straße von Hillesheim über Wiesbaum und Mirbach nach der Dollendorfer Mühle an der Ahrstraße und traf sodann der Landtag die erforderlichen Ergänzungswahlen der ständischen Kommissarien für den westrheinischen Bezirksstraßenfonds. Die Lage des ostrheinischen Bezirksstraßenfonds des Regierungs⸗ bezirks Cöln gab hierauf Anlaß zur längeren Diskussion und wurde beschlossen, Se. Majestät zu bitten, dem genannten Fonds zur Herstellung seiner Straßen ein siherfeiss Kapital von 65,000 Thlrn. aus Staatsfonds darzuleihen, gleichzeitig aber den Ober⸗Präsidenten zu ersuchen, die gesetzlichen Bestimmungen wegen der Felgenbreite der Fuhren strenge hand⸗ haben zu lassen. Nachdem noch eine kleine Abänderung der bereits beschlossenen Adresse wegen des Schlußsatzes des §. 54 des Reglements für die Provinzial⸗Feuer⸗Societät getroffen war, wurde die Sitzung geschlossen.

Mecklenburg. Schwerin, 4. April. (Meckl. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter, sowie Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog und Se. Hoheit der Herzog Paul sind heute früh von Berlin hier wieder eingetroffen. 1 Ihre Hoheit die Prinzessin Marie wird heute Nachmittag eben daher zurückkehren. 1 Lübeck, 3. April. Die Mitglieder der Organisations⸗ Kommission für den Eintritt Mecklenburgs und Lübecks in den Zollverein sind vorgestern Abends hier eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 4. April. Die Erste Kammer be⸗ schäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit Deputationsberichten und trat in Bezug auf das Königliche Dekret, die Zoll⸗, Steuer⸗, Handels⸗ und Schifffahrtsverhältnisse des Königreichs Sachsen betreffend, den Beschlüssen der Zweiten Kammer ohne Debatte einstimmig bei. Hessen. Darmstadt, 4. April. (Darmst. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde beschlossen, auf die Be⸗ rathung der Vorlage des Gr. Justizministeriums, die Ab⸗ kürzung der Fristen für Vorladungen der Ausländer und für Ergreifung von Rechtsmitteln in der Provinz Rheinhessen be⸗ treffend, bezüglich deren der Ausschuß mit Rücksicht auf die zu erwartende allgemeine deutsche Civil⸗Prozeßordnung beantragt, die Berathung auszusetzen, einzugehen. 1

Württemberg. Stuttgart, 4. April. Bei der Nach⸗ wahl zum Zollparlament im 5. Wahlbezirke wurde Freies⸗

leben gewählt. 1 München, 3. April. In der heutigen Sitzung

Bayern. des Se unter dem Vorsitz Sr. Königlichen Hoheit de Prinzen Luitvold, kamen u. A. zur Berathung: ein Gesetz⸗ entwurf über provisorische Forterhebung der Steuern für 1868; der Gesammtbeschluß beider Kammern des Landtags über den Gesetzentwurf, Heimath, Verehelichung und Aufenthalt betreffend; der Gesammitbeschluß beider Kammern über den Gesetzentwurf, die Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes be⸗ treffend; ein Gesetzentwurf über die Stellvertretung der Notare in der Pfalz; ein Gesetzentwurf über die Auslieferung von Verbrechern.

. In Lohr (Spessart) ist bei der engeren Wahl eines Ab⸗ geordneten für das Zollparlament Professor Edel in Würz⸗ burg gewählt worden.

4. April. Bei Beginn der heutigen Sizung der Ab⸗ geordneten⸗Kammer verlas der Präsident ein Königl. Reskript, wodurch die Sitzung des Landtages bis zum 25. April weiter verlängert wird; ferner ein Schreiben des Königl. Staats⸗ ministers der Finanzen, durch welches auf allerh. Befehl ein Gesetzentwurf, die provisorische Forterhebung der Steuern be⸗

treffkend, der Kammer vorgelegt wird. Es begann hierauf die Berathung des Ausgabe⸗Budgets, welche durch einen Vortrag des Referenten Abgeordneten Feustel eingeleitet wurde, in welchem sich derselbe auch über die Frage der Beamtengehalts⸗Erhöhung aussprach. Diese Frage veranlaßte eine längere Debatte. In der heutigen Abend⸗ sitzung der Abgeordnetenkammer gelangte die Berathung des Ausgabebudgets bis zum Etat des Ministeriums des Aeußeren, ausschlüssig dessen letzter Position »Regierungspresse«. Bei der Position »Gesandtschaften« fand eine Debatte über Jörg's Antrag, alle außerdeutschen Gesandtschaften zu streichen, statt. Schließlich wurde Jörg's Antrag verworfen und der betreffende Betrag genehmigt.

Der Gesetzentwurf, die provisorische Erhebung der Steuern pro 1868 betreffend, lautet: »Die Wirksamkeit sämmtlicher Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 30. Dezember 1867, die provi⸗ sorische Erhebung der Steuern pro 1868 betreffend, wird bis

Hesterreich. Pesth, 3. April. In der heutigen Sitzung des Unterhauses referirte die Petitionskommission und es wur⸗ den die Stimmzettel zur Ergänzung der Nationalitätenkom⸗ mission abgegeben.

Wie der »⸗Ung. Lloyd« vernimmt, dürfte das Landesbudget am nächsten Mittwoch in seinen Hauptziffern dem Unterhause vorgelegt werden. Die selbstständige Finanzwirthschaft werde nicht ohne Defizit beginnen. Erst in den letzten Tagen wurden mehrere Erfordernisse angemeldet, welche den Ausgaben das Uebergewicht über die Einnahmen verschafften.

4. April. In heutiger Sitzung der Magnatentafel über⸗ brachte ein Schriftführer des Unterhauses das Nuncium über die Annahme des Gesetzes bezüglich der Steuerrückvergütung bei Zucker⸗ und Spiritusexport und über die Ergänzung der Regnikolardeputation für kroatische Angelegenheiten. Das er⸗ wähnte Gesetz wird im Oberhause nächsten Montag in Verhandlung genommen. 4

Niederlande. Haag, 4. April. Die Zweite Kammer hat gestern das Budget der indischen Kolonieen angenommen und darauf auf den Antrag des Herrn Storm van 8 Grave⸗ sande beschlossen, sich bis zum 21. April zu vertagen, dann aber sofort die Berathung des Staatsbudgets zu beginnen.

Belgien. Brüssel, 4. April. Der Senat hat in seiner Fescrigen Sitzung das Budget des Kriegs⸗Ministers mit 41 gegen Stimmen und das Gesetz über den Postdienst einstimmig

angenommen und sich darauf vertagt. Die Repräsentanten⸗ kammer vertagte sich heute ebenfäͤlls bis zum 21.

Grosbritannien und Irland. London, 4. April. Jyre Majestät die Königin, welche gestern Mittag dem Earl

of Derby einen Besuch in seiner Wohnung abstattete, ist heute nänt 8 Königlichen Familie von hier nach Windor zurück⸗ gekehrt.

Beide Häuser des Parlaments haben sich heute vertagt, das Oberhaus bis zum 23., das Unterhaus bis zum 20. d. M.

So eben sind über den Sklavenhandel dem Par⸗ lamente mehrere Blaubücher vom Jahre 1867 vorgelegt worden. Das erste enthält die Korrespondenz müi den diessei⸗ tigen Kommissaren in Sierra Leone, Havanna, am Kap, in Loando und New⸗York nebst Berichten von den dritischen Vice⸗ Admiralitäts⸗Gerichtshöfen. Das zweite bringt die auf den Gegenstand bezügliche Korrespondenz mit den buotischen Gesand⸗ ten und Agenten im Auslande, sowie mit den Gesandten frem⸗ der Mächte in England. Das dritte endlich enhält einen Aus⸗ weis und Bericht über die zur Unterdrückung des Sklavenhan⸗ dels verwendeten Kriegsschiffe und ihre Thätigfeit.

„— Nachdem Otway's Antrag die Prügelstüfe für Friedens⸗ zeiten im Landheere abgeschafft hat, ist unter igener Befürwor⸗ tung des Lord Lennox, als Unterstaatssecetair im Kriegs⸗ ministerium, nun“ auch die Prügelstrafe fir Seesoldaten in Friedenszeiten, wenn sie sich auf dem Lanse befinden, aufge⸗ hoben worden.

Nach brieflichen Berichten aus Abyssinien, welche bis zum 8. März reichen, verweilte R. Napier noch in dem Lager bei Antalo, wo er Vorräthe von allen Seitn herbeischaffte und seine Truppen kampfbereit machte. Das genze Expeditionscorps wird in zwei Divisionen getheilt, von senen die erste unter General Stavely, 4600 Mann und 600 Poniere zählend, zum Vormarsche und die zweite unter General Malcolm zur Reserve und Besatzung der Zwischenstationen, von Zulla angefangen, bestimmt ist. Die europäischen Infauerie⸗Regimenter, die ganze europäische und der beste Theil der indischen Kavallerie, so wie ein guter Theil der Artillerie bilden nebst den Pionieren die erste Division, die in zwei Brigadet, eine 2600, die andere 2000 Mann stark, zerfällt. Die Hülf!, welche die Einwohner bei Transporten leisten, erleichtert den Vormarsch. 1

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Frankreich. Paris, 3. April. Der Stnatsrath hat den ge.engar⸗ angenommen, wodurch die Suezkanal⸗Gesellschaft ermaͤchtigt wird, 100,000 Obligationen zu emittiren.

4. April. Der Gesetzentwurf über die Vollendung der Vicinal⸗Eisenbahnen wurde heute an die Sectionen fürs Innere und die Finanzen im Staatsrathe vertheilt. Die Budget⸗ Kommission hat die Deputirten Gressier und Ruisson⸗ Buillault zu ihren Berichterstattern erwählt.

Das Ober⸗Kommando über das Lager von Chalons erhält dieses Jahr General de Failly, Adjutant des Kaisers und Senator. Chef seines Generalstabes ist Brigade⸗General Graf Reille, ebenfalls Adjutant des Kaisers. Das Lager beginnt am 1. Mai, dauert bis zum 30. Juni und wird gebil⸗ det von 3 Divisionen Infanterie (12 Linien⸗Regimentern und 3 Jäger⸗Bataillonen) ohne Artillerie und einer Kavallerie⸗Divi⸗ sion (2 Lanciers⸗ und 2 Kürassier⸗Regimentern).

Heute wurden die Verhandlungen in dem Prozesse gegen Vicomte Kerveguen (wegen Verleumdung verschiedener Zeitungen) geschlossen. Die Anklagebehörde empfahl die Berück⸗ sichtigung mildernder Umstände. Das Urtheil wird am 17ten verkündigt.

8. April. Der heutige »Moniteur⸗ veröffentlicht die unter dem 28. Januar d. J. zwischen Frankreich und dem Großherzogthum Luxemburg abgeschlossene Post⸗Convention, und ein Dekret vom 3. d. M., betreffend die Organisation des astronomischen Observatoriums zu Paris. 1A““

Spanien. Madrid, 1. April. Der Kongreß setzte heute die Diskussion des Budgets fort. Nocedal verlangte Reduzirung der Ausgaben und des Effektivbestandes der Armee, welche, alle einbegriffen, nur 50,000 Mann stark sein solle. er Minister des Innern erklärte eine solche Maßregel für unausführbar. Seine Rede wurde mit zahlreichen Beifalls⸗ äußerungen aufgenommen. Der Kongreß hat beschlossen, daß, bis die Diskussion des Budgets beendet ist, Nachtsitzungen ge⸗ halten werden sollen.

Italien. Florenz, 5. April. Die Deputirten⸗ kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Ar⸗ tikel des Mahlsteuergesetzes, welcher die Bestimmung enthält, daß gleichzeitig mit der Mahlsteuer eine Besteuerung der Ren⸗ tencoupons eintritt.

Die Kammer hat die 9 ersten Artikel des Gesetzentwurfs mit alleiniger Ausnahme des dritten, welcher an die Kommission zur Amendirung zurückgewiesen ist, jetzt angenommen.

General Ckam⸗Gallas hat heute Neapel verlassen, um sich nach Rom zu begeben. Admiral Farragut wird sich morgen nach Messina begeben. . 4

Das Senats⸗Comiteée, dem die Einsicht der Akten bezüg⸗ lich der Beschwerde des Deputirten Nicotera gegen den Minister des Königlichen Hauses, Marquis Gualterio, übertragen ist, hat die betreffenden Piecen der Staatsanwaltschaft zugehen lassen.

Rom, 3. April. Eine Deputation aus der Stadt Mai⸗ land hat gestern im Vatican dem heiligen Vater ihren Dank für die Erhebung des Mgre. Borromeo, welcher aus Mai⸗ land stammt, zur Kardinalswürde abgestattet.

RNußland und Polen. St. Petersburg, 3. April. Die unter dem Vorsitze Sr. ven Hoheit des Groß⸗ fürsten⸗Thronfolgers stehende Kommission zur Ertheilung von Unterstützungen an die von der Mißernte betroffenen Be⸗ wohner Rußlands meldet, daß Se. Majestät der Kaiser zu befehlen geruht, daß die Nikolaibahn das für die Nothleidenden gespendete Getreide auf Anweisung der Kommission und der Moöskauer Abtheilung derselben unentgeltlich versende, ohne daß jedoch hierdurch eine Störung der festgesetzten Reihenfolge der Waarentransporte veranlaßt würde.

Schweden und Norwegen. Christiania, 30. März. Nach einer, im »Aftonbladet« enthaltenen tabellarischen Ueber⸗ sicht sind in diesem Winter in Norwegen im Ganzen 140 Men⸗ schen durch Schneesturz um's Leben gekommen.

Dänemark. Kopenhagen, 2. April. Die im Folke⸗ thing bereits längere Zeit gehegte Absicht, die Frage anzuregen, ob das Kriegsministerium nicht mit dem Marineministerium zu verschmelzen sein könne, ist jetzt durch die Einbringung einer bezüglichen Adresse zur Ausführung gekommen. G

Das Landsthing hat die vom Folkething in's Finanz⸗ gesetz votirte, vom Kriegsminister als Mißtrauens⸗Votum be⸗ Hiccste Anmerkung, betreffend die Vermieitanß des Festungs⸗ Lerrains, in seiner gestrigen Abendsitzung, in we cher das Thing die zweite Behandlung des Finanzgesetzes beendigte, gestrichen. Der Kriegsminister erklärte von Neuem, daß er die Sache zur Kabinetsfrage machen müsse, worauf die Annahme seines Aen⸗ derungsvorschlages, daß die Anmerkung entfernt werde, einstim⸗ mig erfolgte.

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Heute fand im Landsthing die zweite Behandlung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend die Hafenanlage bei Esbjerg im süd⸗ westlichen Jütland, statt.

5. April. (W. T. B.) Der Kriegsminister, General⸗ Major v. Raaslöff, ist heute nach Paris abgereist. Wäh⸗ rend der Zeit seiner Abwesenheit übernimmt der Conseils⸗ präsident Graf Frijs das Kriegsministerium.

Amerika. Washington, 3. April. Die Leiter der An⸗ klage legten heute dem Gerichtshofe des Senates, zum Zeugnisse wider den Präsidenten Johnson, verschiedene Reden desselbe vor, in welchen er die Handlungsweise des Kongresses getadelt

Die Vertheidigung Johnsons brachte die Klagebeant⸗ wortung ein, in welcher auf alle Punkte der Anklage aus⸗ führlich eingegangen wird. Es wird bestritten, daß die Entsetzung Stanton's von seinem Amte als Kriegs⸗Minister eine Verletzung der tenure of office-bill wäre, da Stan⸗ ton schon von dem Präsidenten Lincoln ernannt sei. Johnson behauptete, daß die Reden, die er auf seiner Rund⸗ reise im Westen gehalten, ungenau wiedergegeben seien, auch beansprucht er für den Präsidenten das Recht, seine Ansichten über Staatsangelegenheiten öffentlich zur Aussprache zu brin⸗ gen. Der Senat als Gerichtshof vertagte sich um vierund⸗ zwanzig Stunden. —f— Präsident Johnson hat den General Buchanan zum irGcülschen Kommandanten des fünften Militair⸗Distrikt ernannt. Aus Hayti wird der Erlaß einer allgemeinen Amnestie gemeldet.

Asien. Teheran, 20. März. Die persische Regierung beschäftigt sich gegenwärtig unter der Leitung des Finanz⸗Ministers mit einem Vorhaben, wozu die Anregung schon aus dem 16. Jahrhundert herstammt, nämlich mit der Ueberleitung eines 30 Meilen von Ispahan fließenden Stromes nach dieser Stadt hin.

General Sahad el Moulk, General⸗Direktor des Zeug⸗ hauses, sowie der Artillerie zu Teheran, ist mit Tode abge⸗

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aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau

Paris, Montag, 6. April, Morgens. Der Bericht des Finanzministers, betreffend die neue Anleihe, wird Ende April, der Bericht über das Budget Mitte Mai den Kammern vorge⸗ legt werden. Zu Milan, im Departement Gers, haben leicht Arbeiterunruhen stattgefunden; die Ordnung ist jedoch wieder⸗

hergestellt.

Kunst und Wissenschaft.. 8 Altenburg, 3. April. In den Tagen vom 19. bis 22. Juli dieses Jahres wird hier die diesjährige, mit Aufführung größerer Musikwerke verbundene Versammlung deutscher Tonkünstler saalffinden. 8

Gewerbe und Handel. 8

Horsens, 30. Januar. In dem hiesigen Hafen sind in 1867 eingegangen: vom Auslande 471 Schiffe, beladen mit 10,554 Last

vom Inlande 463 Schiffe, beladen mit 4569 Last; ausgegangen: nach dem Auslande 486 Schiffe, beladen mit 5529 Last; nach dem Inlande 448 Schiffe, beladen mit 1060 ½ Last.

Landwirthschaft.

Oppeln, 2. April. (Schles. Ztg.) Da amtlichen Nachrichten und Ermittelungen zu Folge eine Einschleppung der Rinderpest aus Oesterreich in die Kreise Neustadt und Neisse zur Zeit nicht zu be- sorgen steht, so hat sich die Königliche Regierung hierselbst veranlaßt

esehen, für denjenigen Theil der andesgrenze, welcher die Kreise Neu⸗ adt und Neisse von dem benachbarten österreichischen Schlesien schei. det, die Bestimmungen des §. 2 der Verordnung vom 27. März 1836 (Ges. S. S. 173) aufzuheben und an ihre Stelle die Vorschriften des §. 1 a. a. O. in Kraft zu setzen. Dieser letztere Paragraph hat, indem er die Grenze dem übrigen erkehr völlig freigiebt, nur die Einbringung von Rind 8 vieh der Steppenrace (podolischem Vieh) in die östlichen Provinzen 1 des Staats im Auge und setzt fest, daß dieselbe zu keiner Zeit auf andern Punkten, als durch bestimmte mit Quarantain e⸗Anstalten ver sehene Einlaßorte über die Landesgrenze, und nur dann erfolgen kann

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wenn das Vieh nach 21tägiger Quarantaine gesund befunden worden

ist. Außerdem hat die Koͤnigliche Regierung die Polizei⸗Verordnung vom 8. November v. J., betreffend die Bildung einer Viehkontrolle resp. die Anlegung von Hornvieh⸗Registern und die An⸗, resp. Ab meldung des veränderten Hornvieh⸗Besitzstandes durch sämmtlich E“ des Regierungs⸗Bezirks, nunmehr auch für die Kreise teustadt, Creutzburg, Rosenberg, Lublinitz und Neisse außer Kraft ge⸗ setzt, so daß jene Polizei⸗Verordnung bis auf Weiteres nur noch für die Kreise Beuthen, Pleß, Rybnik, Ratibor und Leobschütz in Kraft be⸗ stehen bleibt