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berichtete über den Fortgang und den gegenwärtigen Stand der Bestrebungen, welche das »Deutsche Gewerbe⸗Museum« ins Leben gerufen haben. Auf die Anregung Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Kronprinzessin bildete sich im De⸗ ember 1866 ein Verein zur Begründung desselben, er im März 1867 sich durch Annahme der inzwischen ent⸗ worfenen Statuten und durch Wahl eines provisorischen Vor⸗ tandes konstituirte, und im Oktober v. J., nachdem inzwischen ie Statuten die Allerhöchste Genehmigung erhalten und die Interessen des Museums nach allen Seiten, auch auf der Pariser Weltausstellung wahrgenommen waren, den proviso⸗ rischen Vorstand zum definitiven machte und demselben die Förderung des begonnenen Werkes übertrug. Ihre Majee⸗ stäten der König und die Königin überwiesen der Mustersammlung werthvolle Gegenstände, ebenso Se. König⸗ liche Hoheit der Kronprinz, während Ihre Königliche oheit die Kronprinzessin dem Museum eine jähr⸗ liche Beisteuer von 1000 Thalern bewilligte. Der Han⸗ dels⸗Minister ließ eine zu Paris angekaufte Samm⸗ lung von mustergiltigen gewerblichen Erzeugnissen im Werthe von 15,000 Thalern im Gewerbe⸗Museum auf⸗ stellen, und verlieh jetzt einen Staatszuschuß von 5000 Thalern. Gleichfalls hat derselbe angeordnet, daß die Doubletten und eine große Anzahl keramischer Erzeugnisse aus der Königl. Porzellanmanufaktur in das Museum überführt werden. Auch die Generaldirection der Königl. Museen hat die leihweise Ueberlassung von Doubletten des Antiquariums zugesagt, und die Königl. Bauakademie überläßt gleichfalls leihweise farbige Glasfenster aus dem späteren Mittel⸗ alter. Andere Gegenstände werden von Privaten geschenkt oder dargeliehen. — Die seit dem 12. Januar eröffnete Unter⸗ richtsanstalt zählt in acht Klassen, von denen zwei am Tage, die übrigen des Abends und am Sonntage ihre Stunden ab⸗ halten, 220 Schüler; außerdem wurden an drei wöchentlichen Abenden Vorträge über Farbenlehre, Technologie und Kunst⸗ gewerbe gehalten.
Nach Beendigung der Rede begab sich die Versamm⸗ lung, vom Vorstande geführt, in die erhellten Museums⸗ und Lehrsäle. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm alle Theile der Sammlung genau in Augenschein, und sprach längere Zeit mit dem Dr. Salviati aus Venedig, der eine in Paris bestellte Sammlung venetianischer Gläser hierher gebracht und aufgestellt hatte, über diesen Zweig der Kunstin⸗ dustrie. Auch die Zeichen⸗ und Modellirsäle, in denen ge⸗ rade unterrichtet wurde, erfreuten sich des Besuches Sr. König⸗ lichen Hoheit, Höchstwelcher an einzelne Schüler ermunternde Worte richtete. — Erst gegen 9 Uhr war der Amgang durch alle Räume beendet und verließen darauf Se. Königliche Hoheit wie die übrigen Versammelten das Gebäude.
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Statistische Nachrichten.
— Nach den »Annalen« von Hirth sind im Jahre 1864 an Spi⸗ rituosen zum Eingange verzollt worden:
im Zollverein 2,305,000 preuß. Quart mit einem Steuerertrage von 408,000 pr. Thlr.,
in Großbritannien 24,992,000 preuß. Quart mit einem Steuerertrage von 22,018,000 pr. Thlr.,
in Frankreich 12,179,000 preuß. Quart mit einem Steuerertrage von 262,000 pr. Thlr.
Es berechnet sich hiernach der Verbrauch pro Kopf: im Zoll⸗ verein auf 0,07 Quart, in Großbritannien auf 0,84 Quart, in Frank⸗ reich auf 0,322 Quart; der Steuerertrag pro Kopf: im Zollverein 0,35 Sgr., in Großbritannien auf 22,32 Sgr., in Frankreich auf 0,21 Sgr. Großbritannien erhebt hiernach die höchste Steuer von ein⸗ geführtem Spiritus, von 100 preuß. Quart 85 % und 87 ½ Thlr., wo⸗ gegen die Einfuhr im Zollverein nur mit 6 Thlr. pro Centner oder 13 Thlr. 8 Sgr. pro 100 preuß. Quart besteuert ist. In Frankreich entrichten Spirituosen aller Art beim Empange in Fässern für 100 preuß. Quart zu 50 Ct. Alkohol 2 Thlr. 8 ⅞ Sgr., beim Eingange in Flaschen 4 Thlr. 17 Sgr. dieser Eingangssteuer unterliegen aber die eingeführten Spiri⸗ tuosen, gleich den in Frankreich fabrizirten, beim Konsum, abgesehen von den kommunalen Octrois, noch der staatlichen Getränkesteuer von 79 —91 Frcs. pro Hectoliter relnen Alkohol oder für 100 preuß. Quart à 50 pCt. 12,1 Thlr. bis 13% Thlr. — Die einheimische Spirituosen⸗ steuer ist in Großbritannien, wo sie vom Fabrikat erhoben wird, gleich⸗ alls sehr hoch; die dort fabrizirten Branntweine entrichten pro Gal- ljon proof Spirit (ca. 57 pCt. Tralles) 10 Sh. oder für 100 preuß. Quart 84 Thlr., wogegen die Fabrication von Spirituosen zum Ex⸗ port unbesteuert ist. Im Jahre 1864 sind zum Konsum 81,329,000 preußische QOuart mit einem Errage von 67,845,000 Thlr. ver⸗ steuert worden; es berechnet sich hiernach der Verbrauch in⸗ ländischer Spirituosen in Gropbritannien auf 2,76 preußische Quart mit einem Steuerertrage von 69 Sgr. für den Kopf der Bevölkerung. Der im Norddeutschen Branntweinsteuerverbande fabrizirte Branntwein wird nach dem preußischen Branntweinsteuer⸗ gesetz, welches die Steuer nach dem Rauminhalt des Maischbottichs resp. vom Material erhebt, mit 1 ⁄6 Sgr. pro Quart zu 50 pCt. Al⸗
kohol nach Tralles (100 preuß. Ort. zu 50 pCt. = 5 Thlr. 6 Sgr.)
besteuert, bei der Ausfuhr von derartigem Branntwein wird eine Bo⸗
nification von 11 Pfennig pro Ort. zu 50 pCt. Alkohol (für 100 Qrt. = 3 Thlr. 1 ⅞ Sgr.) gewährt. Der Ertrag der Branntweinsteuer, einschl. der Uebergangsabgabe für den aus dem übrigen Zollverein ein⸗ geführten Branntwein und nach Abzug der gezahlten Seeenah. cationen hat im Jahre 1864 8,938,000 Thlr., oder 12,os Sgr. für jeden Kopf der Bevölkerung ergeben. Der Verbrauch inländischen Brannt⸗ weins berechnet sich auf ca. 12 Quart pro Kopf. — Ueber den Um⸗ fang der Fabrication und des Verbrauchs von inländischen Spirituo⸗ sen in Frankreich fehlt es an zuverlässigen Nachrichten. Der Ge⸗ sammtertrag der dortigen Getränkesteuer (für Wein, Spirituosen und inländisches Bier) betrug im Jahre 1864 57,765,000 Thlr.
Kunst und Wissenschaft.
— Das so eben in Th. Theile's Buchhandlung zu Königsberg erschienene 2. Heft des 5. Bandes der Altpreußischen Monats⸗
schrift (der Neuen Preuß. Provinzial⸗Blätter 4. Folge) herausgegeben von Rudolf NReicke und Ernst Wichert, enthält unter Abhand⸗ lungen: Eine Wanderung durch Königsberg vor 250 Jahren. Vortrag von Hofprediger G. Th. Hoff 8 — Das Amt Balga. Beiträge zu einer Geschichte des Heiligenbeiler Kreises von Adolf Rogge „Pfarrer in Hohenfürst. — Die Königl. Gymnasialbibliothek u Thorn und ihre Seltenheiten. Von M. Curtze. — Dr. August zentz. Nekrolog von Gustav Röthe. Sodann folgen in üblicher Weise Kritiken, Referate, Mittheilungen und Anzeigen. Bromberg, 7 April. Professor Robert v. Schlagintweit ist gestern von seiner Reise in Rußland hier eingetroffen und wird morgen seine Heimreise nach Gießen fortsetzen.
Magdeburg, 8. April. Die hiesige diesjährige Kunstaus⸗ stellung beginnt am 9. 88 und währt bis Mitte Mai.
Gotha, 9. April. (W. T. 82 J. Perthes geographische Anstalt erhielt aus Bergen die Meldung, daß die deutsche Nordpol⸗ Expedition in 4 Wochen nach dem Norden abgehen werde.
London, 9. April. (W. T. B.) Der Präsident der geographi⸗ chen Gesellschaft, R. Murchison, hat via Zanzibar Briefe von dem
teisenden Livingstone erhalten. Derselbe ist wohlbehalten und hat die Rückreise bereits angetreten. Seine Reise ist sehr erfolgreich ge⸗
Dresden, 8. April. Das »Dresdener Journal⸗ publizirt eine Verordnung des Ministeriums des Innern, nach welcher, da laut eingegangener amtlicher Mittheilung in Mähren die Rinderpest erloschen ist, das gegen Mähren bisher bestandene Ein⸗ und Durch⸗ fuhrverbot nunmehr aufgehoben und die Bestimmung sub 2 der Ver⸗ ordnung vom 27. Juni 1867 auf das aus Mähren stammende oder daselbst seit wenigstens vier Wochen gestandene Rindvieh der ein⸗ heimischen Racen wieder ausgedehnt ist.
Dagegen ist das Einbringen von Rindvieh der Steppenracen (ungarischem, podolischem, galizischem Vieh) noch ferner verboten, in⸗ dem hierunter, sowie im Uebrigen die Verordnungen vom 27. Juni und 27. Juli 1867 und, soviel Niederösterreich betrifft, die Verordnung vom 22. August 1867 in Geltung verbleiben. b
— Nachdem die Rinderpest in der Moldau gänzlich erloschen ist, so wurde die bei den Quarantäne⸗Anstalten zu Oitoz, Tölgyes und
Csik⸗Gyimes für Großhornvieh eingeführte 20tägige Observations⸗ periode auf 10 Tage herabgemindert. v111A“
Gewerbe und Handel. — In dem Zeitraum vom 16. bis ult. Februar cr. wurden in
Berlin eingeführt an Steinkohlen, Braunkohlen u. Coaks: zu Wasser:
17,169 Tonnen; auf den Eisenbahnen: 113,684 Tonnen; Summa 130,853 Tonnen. Zu Wasser an Torf 29 Klafter. An Brennholz: zu Wasser: 1162 Klafter; auf den Eisenbahnen: 136 Klafter; Summa 1298 ö 1“ Weflin zusgeführe. an ee Braun⸗ ohlen und Coaks zu Wasser: 642 onnen; auf den Eisenbahnen: 26/616 Tonnen; Summa 33,042 Tonnen. 1 „— Um die Fische zollfrei nach Belgien einführen zu können, müssen, nach dem Dekret vom 20. März 1868, die Fischerboote in Belgien selbst ausgerüstet und zur Seefahrt mit einem Erlaubniß⸗ scheine versehen sein. Sie müssen direkt zum Orte des Fischfangs segeln und müssen eben so direkt und ohne im Auslande zu landen,
an den Abfahrtsort zurückkehren. ö111A1414“*“ 8
London, 6. April. Der Postverkehr mit Abyssinien wird von jett ab mit größerer Promptheit und Regelmäßigkeit ver⸗ mittelt werden. Statt wie bisher die Verbindung durch Anschluß an die indische Post im Rothen Meere zu bewerkstelligen, wird in Zu⸗ kunft die abyssinische Post durch eine direkte Dampferlinie einmal wöchentlich von Suez nach Zulla beseheg. werden. Das Briefporto wird ebenso normirt wie bei der indischen Post via Marseille: der gewöhnliche Brief nicht über ½ Unze Gewicht wird für Offiziere mit 10 d., für Mannschaften mit 5 d. und für Personen, die weder in die eine noch die andere Kategorie gehören, mit 1 Sh. 1 d. berechnet. Briefe via Southampton werden für Offiziere mit 6 d., für Mann⸗ schaften mit 1 d. und für andere Personen mit 9 d. frankirt.
— Der ottomanische oberste Sanitätsrath hat in gewissen, im Reglement über die Cholera⸗Provenienzen näher bestimmten Fällen den Passagieren choleraverdächtiger Schiffe die Erleichterung zuzugestan⸗ den, ihre Quarantaine am Bord zu halten, welches Zugeständniß von den Delegirten sämmtlicher Müchte angenommen wurde. Damit aber aus diesem Zugeständnisse der Quarantaine⸗Verwaltung kein Ausfall in ihren Einkünften erwachse, haben sich die Delegirten für die ungeschmälerte Anwendung des bisher bei Abhaltung der Quaran⸗ taine in den Lazarethen bestandenen Tarifes auch auf die Fälle aus⸗ gesprochen, in welchen die neue Erleichterung statthaben soll.
1 -o L andwirt h sch a ft. ö11114“X“ 8. 8 .“
Verkehrs⸗Anstalten.
Beschlußfassung über den
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Telegraphische wWitterungsberichte v. 9.
8 r. [Abw Temp. Abw b Allgemeine 9 b P. v. M. R- v. M. Wind. Himmgilsansicht. 321,71-5,0 0,2 - 1 3,0,sechwach. trübe, stark. Reif. 330,9 -5,4 20 -0,5 S0., schwach. bedeckt.
330,5 -6,3 3,2 40,s81S0., schwach. sbedeckt, Regen. 328,6 - 7,1 2,8 +0,4 S0., s schwach. bedeck:.
328,7 -8,2 5,1 †1,s SO., schwach. sbedeckt, Nebel. .,327,6 -26'8 0,8 -2,370., s. stark. Sebnee.
327,4 -8,1 4, 57† ,6S0., schwach. bew., gest. Abds. u. heut. fr. Reg. 327,0 5 4 *+2,3 8S0., mässig. bed., gest. Reg. 322, 7 6¹0 42,8 S., mässig. halb heiter. 324,2 5 6, +2,3 S., schwach. bew., gest Abds.
stark. Regen. trübe, gest. Gew. trüb., Schn. u. Reg trübe, Regen. trübe, nebl., Reg.
— v 2 S822S.— S.98
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Breslau.
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Torgau 324,8 6,2]1†2, 1 SW., mässig. MsSter ..,x328, 0 1,s -2,7 NW., schwach. 5 328,6 -6. 3,4 1-2,5 N., mässig. 323,7 6,9 -2,2 NO., mässig. Flensburg. 331,5 3,0 — NNO., mässig, swolkig.
Paris 332, 8 3,4 N., zieml. stark. bedeckt, Regen. Brüssel. 331,1 4,3 NN0., schwach. s. bew., Regen.
Haparanda. — — — — Helsingfors 332,1 — 3,4 — S., schwach.
Petersburg. 331,1 — 6,0 N0., schwach. Riga 331,9 — 2,0 S., schwach.
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seit gst. bewölkt. Stockholm. — Skudesnäüs. 334,0
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bewölkt, ruhig. N., frisch. bewölkt.
NO. s. stark, unruhig..
Gröningen. 332, 7 Helder 332,7
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Hörnesand. B — WSW., mässig. [bewölkt, bewegt.
Christians. 334,3
Kbönigliche Schauspiele.
Freitag, 10. April, Sonnabend, 11. April, sind die Kgl. Theater geschlossen. Spöonntag, 12. April. Im Opernhause. (85. Vorst.) Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. Donna Anna: Fr. Blume, letzte Rolle vor ihrem Abgange von der Königlichen Bühne. Zerline: Fr. Luccn. Don Juan: Hr. Betz. Leporello: Hr. Salomon. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (99. Abonn.⸗Vorst. Maria Stuart. Trauerspiil in 5 Abtheilungen von Schiller. Mittel⸗Preise.
Montag, 13. April. Im Opernhause. (86. Vorst.) Mar⸗ garethe. Oper in 5 Akten, nach Goethe’s Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. Gast: Frl. Mathilde Sessi, vom Stadttheater zu Frankfurt a. M.: Margarethe. Faust: Hr. Woworsky.
Mittel⸗Preise. 8 Im Schauspielhause. (100. Abonn.⸗Vorst.) Die zärtlichen Verwandten. Lustspiel in 3 Aufzügen von R. Nene. Vor⸗ her: Freund und Feind. Dramakisirte Anekdote in 1 Akt von Paul Frohberg. Mittel⸗Preise.
Sonntag, 12. April. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Siebenundfünfzigste Vorst. der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Tartuffe. Comédie en cinq actes de Mr. Molière.
Montag, 13. April. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Letzte Vorstellung. Premières représentations de: On demande un gouverneur. Comédie en deux actes de Mrs. Decourcelle et Jaime fils. Chez une petite dame. Co- médie en un acte de Mrs. Monnier et Edouard Martin. Nos adieux au publiece. 1““ eu“
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Oeffentlicher
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 8— 1117 Konkurs⸗Eröffnung. — 1asnigl. Kreisgericht zu Strasburg in W.⸗Pr.
Den 1. April 1868, Vormittags 10 Uhr.
Ueber das Vermögen des Schlossermeisters Wilhelm Walbrach — Firma W. Walbrach — zu Michelau, früher W. Walbrach u. Roeske daselbst, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungseinstellung auf den 29. März cr. Mefbßesche
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Apotheker Grun⸗ wald hierselbst besteütt. Fie Gläubiger des Gemeinschuldners werden
ert, in dem au n. G anfe ee ben 8. April cr., Vormittags 12 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes vor dem
Perichtlichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Pospieszyt, anberaumten
ermine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung
dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver⸗ s abzugeben. m vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenst nde bis zum 23. April cr. einschließlich dem Gerichte oder dem Ver⸗ walter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab uliefern. Pfand⸗ inhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte läubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen. v 1201 Bekanntmaäachung. 8 9e dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Jacob Klingenberg junior zu Tiegenhof, ist zur Verhandlung und Beschluß⸗ fassung über einen Akkord Termin auf den 29. April cr., Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 3 anbe⸗ raumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen
orderungen 8* Seeeefsgtanbigkr⸗ o weit für dieselben weder ein
orrecht, noch ein Hypothekenrecht, fandrecht oder anderes Abson⸗ derungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme n der 8 88 berechtigen. 8 Tiegenhof, den 6. Apr b
8 ü — Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Kommissar des Konkurses.
[1202] Bekanntmachung. Zu dem Konkurse über den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Kaufmanns Heymann Jacobsohn hat die Frau Anna, verwittwet ge⸗ wesene Springer, wieder verehelichte Meyer Fließz geborene Müller, zu Bromberg nachträglich eine Darlehensforderung von 600 Thlr. nebst 5 Prozent Zinsen seit dem 1. Januar 1859 angemeldet. —
2
8 8
Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf
den 7. Mai, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar in unserem Sitzungszimmer Nr. 1 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen ange⸗ meldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. “ “ Koenäglich,⸗ Kreisgericht. I. Abtheilung. “ er Kommissar des Konkurses.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. W. Al⸗ schefski hier ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 18. April cr. einschließlich fest⸗ gesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an⸗ gemeldet haben, werden ansgefardern dieselben, sie mögen bereits rechtshaͤngig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu hee gedachten Tage bei uns schriftlich oder zum Protokoll anzu⸗ melden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 15. März cr. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf
den 24. April cr., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath von Windheim, an Gerichtsstelle, Domplatz Nr. 9, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Costenoble, Block, Moritz, Fritze II., Justizräthe Steinbach und Durro zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Magdeburg, den 23. März 1868.
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Erste Abtheilung.
— l.. Tag der Zahlungseinstellung in dem Konkurse über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Kreickemeyer sen. hier ist auf den 11. Juli 1867 bestimmt. X“
Talbe a S., den 6. April 1868. dbe SKsnigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung
Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das dem Eigenthümer Andreas Forst gehörige, in der Orangenn straße Nr. 12 zu Charlottenburg belegene, im Hypothekenbuche von der Stadt Charlottenburg früher Vol. II. Nr. 53 pag. 417, jetzt Vol. cont. III. Nr. 136 Blatt 185 verzeichnete Grundstück, gerichtlich geschätzt auf 6170 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf., soll am 26. Oktober 1868, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.