1868 / 88 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

b 8I1“ ; schaft. Ueber die Zeiten vor Karl dem Großen war keine Kunde. Aber es war zu hoffen, daß in diesem Grenzlande der slavischen und germanischen Nationen die alten Grabstätten über eine Zeit Aufschlüsse geben würden, von welcher weder die Sage noch die Schrift mehr zeugte. 1

Diese Hoffnung blieb nicht ohne Erfüllung. Nachdem Danneil zahlreiche Grabstellen nach Lage, Bauart und Inhalt sorgfältig untersucht und durch die hierdurch gewonnenen Er⸗ fahrungen, so wie durch die Nachrichten über ähnliche For⸗ schungen in anderen Ländern ein reichliches Material zu Ver⸗ gleichungen gewonnen hatte, faßte er die Resultate elfjähriger Arbeiten in einen »Generalbericht« an den thüringisch⸗sächsischen Verein zu Halle, dessen Mitglied er war, zusammen. In die⸗ sem, unter dem 20. September 1835 eingesandten und in Först⸗ manns»Neuen Mittheilungen⸗Bd. II. enthaltenen Generalbericht scheidet er sämmtliche heidnische Gräber der Altmark in drei Klassen, in Hünenbetten, in Hügelgräber von Kugelabschnitt⸗ form (Kegelgräber), und in Urnenlager ohne Erderhöhung (Wenden⸗Kirchhöfe). Er zeigt die Verschiedenheit dieser drei Klassen sowohl im Bau der Gräber, als auch im Inhalt der⸗ selben und bestimmt nach diesen Verschiedenheiten die Zeitfolge ihrer Entstehung, sowie die Nation, deren Hinterlassenschaft sie waren. Die cyklopischen, von großen Steinblöcken gebildeten Hünenbetten rechnet er dem ältesten Zeitalter zu und weist nach, wie sich der Bau, von ihnen anfangend, die zweite Klasse hin⸗ durch bis in das umstandslose Eingraben der Aschenurnen mit der Zeit vereinfacht. Der Inhalt der Gräber, bestehend in Ur⸗ nen und Werkzeugen, ist ihm der Maßstab für die Kultur ihrer Entstehungszeit. Jene ältesten Hünenbetten enthalten nur Steingerätb; ihr Ürsprung reicht in die Zeit hinauf, wo der

Mensch die Metalle noch nicht zu bearbeiten verstand. - In der zweiten Klasse der Gräber finden sich seltener Steingeräthe, da⸗ gegen häufig Werkzeuge aus einer Kupferlegirung (Erz, Bronze). Erst in der dritten Klasse tritt das Eisen auf. Hier finden sich auch Schmucksachen; und in Form und Verzierung der Metall⸗ sachen sowohl als der Urnen zeigt sich größere Kunst. Diese Unterscheidungen, zusammengehalken mit dem Vorkommen der verschiedenen Klassen in verschiedenen Theilen Europa’s, ergaben ihm auch den Schluß auf die Nationen. Sein System ist im Allgemeinen folgendes: 1) Hünenbetten. Steinalter. Urvolk (Germanen?) 2) Kegelgräber. Bronzealter. Germanen. 3) Wendenkirchhöfe. Eisenalter. Wenden.

Danneil war hiernach der Erste, der, von der Gräberfor⸗ schung ausgehend, die Eintheilung in die drei Zeitalter ableitete, welche die Grundlage für alle weiteren eene in diesem Gebiete gelegt hat. Er war erfreut, als bald nach ihm von

Kopenhagen und Schwerin aus durch die Arbeiten von Thomson (Leitfaden zur nord. Alterthumskunde, dänisch 1836, deutsch 1837) und Lisch (Andeutungen über die altgermanischen

und slavischen Grabalterthümer Mecklenburgs 1837) seine An⸗ sichten bestätigt wurden und sah darin, daß die Forscher, un⸗ abhängig von einander, zu denselben Resultaten gelangt waren, eine Gewähr für die Richtigkeit derselben. Wenn jetzt dem Dänen Thomson die Aufstellung der drei Zeitalter zugeschrieben wird, so ist doch, ohne das Verdienst desselben zu verringern, auch für Danneil der gebührende Antheil hieran in Anspruch zu nehmen. Schon der Genfer Morlot, welchem man be⸗ deutende Aufschlüsse über das Alterthum verdankt, hat dies da⸗ urch anerkannt, daß er in die deutsche Ausgabe seiner Schrift das graue Alterthum 1865) die Seiten 18—20 des oben er⸗ wähnten »Generalberichts« einschaltete.

8 Die reichhaltige Sammlung Danneils ging in den Besitz

der Königlichen Museen zu Berlin über. In späteren Jahren veranstaltete er keine Ausgrabungen mehr, sondern be⸗ chäftigte sich mit der Aufzeichnung und Erhaltung der beson⸗ ders ausgezeichneten Görabmäler in der Altmark. Er machte auch zu diesem Zweck in höherem Auftrage eine Rundreise durch ie Altmark, deren Ergebnisse im 17. Jahresberichte des Altm. Vereins 1843 p. 86 ff. verzeichnet stehen.

6 Neben diesen Forschungen auf vorhistorischem Boden setzte

Danneil die Quellenstudien für vaterländische Geschichte fort. Ein reichliches Material bot ihm das Salzwedel'sche

Rathsarchiv, mit dessen Sichtung und Ordnung er vom Ma⸗ gistrat beauftragt wurde. Auch die Einsicht in die Archive an⸗ derer altmärkischer Städte und Rittersitze ward ihm gestattet, und namentlich war es das seit den ältesten Zeiten mit der Stadt Salzwedel in vielfacher Beziehung stehende Geschlecht der von der Schulenburg, welches ihm die alten Pergamente

zu reicher Ausbeute öffnete. Die Früchte dieser Studien sind die Geschichte des Gymnasiums zu Salzwedel in den Program⸗ men für 1822, 1824, 1830, 1831, 1833 und 1844, verschiedene Beiträge zu Förstemann's, »Neue Mittheilungen« III. 4. u. IV. 1, und v. Ledebur's, Archiv IV., V., VI., XIv., sowie zu fast ee Jabresberichten des Altmärkischen Vereins.

Eine Reihe kleiner Beiträge zu Salzwedels Geschichte findet

sich in den ersten drei Jahrgängen des Salzwedeler Wochen⸗ blattes 1833 35. Größere Werke von ihm sind⸗ »Kirchen⸗ geschichte der Stadt Salzwedel⸗«, welche mit dünterstügung des Königlichen Ministeriums 1842 bei Schwetschke in Halle erschien, und »Geschichte des Geschlechts der von der Schulenburg«, welche 1847 in zwei Bänden und einem Heft genealogischer Tafeln ans Licht trat. Die älteren Urkun⸗ den zu diesem letzteren Werke sind in Riedel'’s Codex brand. A. Bd. 5 S. 277 500, Bd. 6 S. 232—38 enthalten.

Im Jahre 1837 gründete Danneil im Verein mit einigen Fe den „altmaͤrkischen Verein für vaterländische Heschichte und Industrie.“« Der Verein legte den Grund zu einer Sammlung von Urkunden, Münzen, Siegeln, Wappen, Büchern und Alterthümern, welche von Jahr zu Jahr wachsend, in der Altmark einen günstigen Einfluß auf die Belebung histo⸗ rischen Sinnes ausgeübt hat. Danneil war erster Secretair des

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Vereins, bis hohes Alter ihn bewog, jüngere Kräfte für sich eintreten zu lassen. vns

Nach Niederlegung seines Schulamtes lebte Danneil in stiller Zurückgezogenheit noch 15 Jahre. Ein hoher Siebenziger schrieb er das »Wörterbuch der altmärkisch⸗plattdeut⸗ schen Mundart hee 1859), welches sich des Beifalls von ZJac. Grimm zu erfreuen hatte. Aus seinem 80. und 83. Le⸗ bensjahre finden sich noch zwei größere Arbeiten im 13. und 15. Jahresber. des »Altm. V.«: »Die Altmark von den Wenden angebaut⸗ und »Geschichtliche Nachrichten über die Königliche Burg zu Salzwedel⸗«. Letzter Auf⸗ satz ist auch besonders im Druck erschienen.

Mehrfach wurde Danneil die Allerhöchste Anerkennung zu Theil. Im Jahre 1852 erhielt er den Rothen Adler⸗Orden III. Klasse und 1863 den Kronen⸗Orden. Gelehrte Gesellschaften übersandten ihm ihre Diplome. Um seinem Wirken ein dauern⸗ des Andenken zu stiften, begründeten ehemalige Schüler zu sei⸗ nem 80. Geburtstage ein Stipendium, welche Danneils Na⸗

Anter dem Titel: »Die Legende vom heiligen Chrisf horus und die Plastik und Malerei, eine Studie über christliche Kunst vom Lehrer August Sinemus⸗ ist im Ver⸗ lage von Karl Mayer in Hannover eine Abhandlung erschienen, welche unter Reproduction und nach einer allegorisirenden Definition der bekannten Legende deren Bedeutung und ursprüngliche Volksthüm⸗ lichkeit nachweist, wodurch sie den Anlaß zu kirchlichen Insti⸗ tutionen gegeben und den Stoff zu mehreren Kunstwerken geliefert hat. Der Verfasser führt u. A. Christophsklöster, welche sich in Thüringen und den Rheinlanden befanden, und Christophskirchen in Breslau und Mainz an. In dem Dom zu Cöln befindet sich eine bemalte, steinerne Riesenstatue des Christophorus. Während dic früher am Zollthore zu Düsseldorf aufgestellte Statue der Bau⸗ schutt bedeckt und somit unsichtbar gemacht hat, ist eine solche noch am Wasserthore zu Emmerich vorhanden. Unter den Darstellungen des Christophorus sind außerdem hervorzuheben: die im Wallraff⸗Richartz⸗ schen Museum in Cöln befindlichen 6 Gemälde der kölnischen, nieder⸗ ländischen und niederdeutschen Schule, ferner im Besitze des Berliner Museums ein Gemälde der kölnischen Schule, ein anderes von Liberale a Verona, ein drittes von L. Lotto. Das Berliner Kunstkabinet weist Kupferstiche und Federzeichnungen von Albrecht Dürer, M. Schön, v. Meckenen u. A. auf, sodann 4 xylographische Blätter von verschiedenen Künstlern, ein geschnitztes Altarwerk (21 Z. Nr. 578) und eine silberne Monstranz aus den Baseler Kirchenschätzen. Auf diesen sämmtlichen Werken findet man Darstellungen des Christophorus oder seiner Geschichte. 8 8 1 8 88

Die unlängst von Dr. W. Kellner bei C. Luchardt in Cassel herausgegebene Schrift: »Kurzer Abriß der Geschichte der Regierungs⸗ bezirke Cassel und Wiesbaden und des Königreichs Preu⸗ ßen« sucht in der Einleitung den Nachweis zu führen, daß die heutigen Hessen und Nassauer gleichen Stammes seien. Es giebt im heutigen Lande Nassau eine große Anzahl von Ortschaftsnamen, welche sich ganz ebenso oder mit nur geringen Abweichungen im Hessischen wieder finden, wie Allendorf, Arnsbach, Arnstein, Baum⸗ bach, Bielstein, Büdingen, Berg, Dernbach, Diez, Ehringshausen, El⸗ ben, Ellenhausen, Falkenstein, Fischbach, Ernsthausen, Flörsheim, Freilingen, Frohnhausen, Gemünden, Hadamar, Hausen, Heringen, Hersch⸗ bach, Hirschberg, Josbach, Kalkofen, Lahr, Laubach, Merzhaus en, Mengers⸗ kirchen, Winnen, Nentershausen, Roßbach, Seelbach, Liederbach, Rücke⸗ roth, Rettershain, Schönberg, Soden, Stockhausen, Wolfenhausen, Steinbach u. s. w. Eine so große Menge gleichlautender Ortsnamen läßt ohne Zweifel auf ein ursprünglich gleiches Volksthum schließen, welche Annahme durch das weitere Vorkommen der Namen: Katz, Katzenelnbogen, Kehmel (Kattenmelle) im Gebiete des ehemaligen Herzogthums Nassau, nicht unwesentlich unterstützt wird.

Im weiteren Verlaufe der Schrift wird ein Abriß der Ge⸗ schichte des Regierungsbezirks Cassel gegeben, an welche sich eine kurze Schilderung der den Regierungsbezirk Wiesbaden bildenden Gebiete, des ehemaligen Herzogthums Nassau, der ehemaligen Landgraf⸗ schaft Hessen⸗Homburg, der Stadt Frankfurt und des sogenannten hessischen Hinterlandes anschließt.

zum Prager Frieden vom 23. August 1866.

Marine⸗Ministerium, Elbertzhagen;

dem Müllergesellen Carl Friedrich Rhode zu Sm im Kreise Flatoow. 1.“

rakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

1 8 Den Schluß des Werkes bildet eine gedrängte Darstellung der Geschichte des preußischen Staates bis

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Austandes nehmen Bestellun Fr Lerna die Erpebition des Lamr Preußtschen Staaits-Anzeigers: Jäger⸗Strasze Nr. 10.

Gwischen d. Friedrichs⸗ u. Aanoniersti)

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht,

den nachbenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen, und zwar:

den Rothen ET111u““ Klasse mit der eife: dem Geheimen Admiralitäts⸗ und vortragenden Rath im den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: 1 dem kommissarischen Schiffbau⸗Direktor Randow bei der

Werft in Danzig, dem Rechnungs⸗Rath und Kreis⸗Steuer⸗Ein⸗ nehmer Beyer zu Erfurt, dem Kreis⸗Einnehmer Wedekind zu Hannover, dem Kreis⸗Einnehmer a. D. Sander zu Verden und dem Kreis⸗Wundarzt Schmidt zu Görlitz,

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Fürsten Carl zu Carolath⸗Beuthen; das Kreuz der vierten Klasse des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern: 1b dem Ortsrichter und Vauerguksbestber Herbst zu Roßleben im Kreise Querfurt; das Allgemeine Ehrenzeiche: dem Schullehrer Lorenz zu Boberwitz im Kreise Sprottau,

die Rettungs⸗Medaille am Bande: ierdowo

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Se. der König haben Allergnädigst geruht: Deen außerordentlichen Professor Dr. Hensen zum ordent⸗

lichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität

zu Kiel und den außerordentlichen Professor Dr. Nöldeke zum ordentlichen Proßssor in der philosophischen Fakultät derselben Universität; so wie

Den Ober⸗Zoll⸗Inspektor, Regierungs⸗Assessor Hauschild

in Emmerich zum LE zu ernennen; und

Dem Regierungs⸗Secretair, Kanzlei⸗Rath Franck in Merse⸗ burg bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Cha⸗

1 5

Berlin, 14. April.

82 Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗

prinzessin von Preußen sind mit Höchstihren Kindern, der Prinzessin Victoria und dem Prinzen

RNorddeutscher Bund.

sez, die Unterstütung der bedürftigen Familien zum Dien le

einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend. Vom 8. April 1868. 4

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Prensen ꝛc., verordnen, im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter

Zust immung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Das durch Unsere Verordnung vom 7. November 1867 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 125) §. 1. Nr. 5 im ganzen Bundesgebiete eingeführte Gesetz, betreffend die Unterstützung der bedürftigen amilien Dienste einberufener Reserve⸗ und Landwehr⸗ Rannschaften, vom 27. Februar 1850 findet auch auf die be⸗ dürftigen Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften der Ersatzreserve Anwendung. 88

11“

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Bundes⸗Insiegel. Gegeben Berlin

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Verordnung, betreffend die Einberufung des Zollparlaments. Vom 13. April 1868.

Wir Wilbelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen, auf Grund der nach dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867 Uns zustehenden Präsidlal⸗Befugniß, was olgt:

Das Zollparlament wird berufen, am 27. d. M. in Ber⸗ lin zusammenzutreten und beauftragen Wir den Vorsitzenden des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.

„Urkundlich unter Unserer öe Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1“ Gegeben Berlin, den 13. April 1868. r

8 *

Das 7. Stück des Bundes⸗Gesetzblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 76 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Haus⸗ halts⸗Etats des Noroͤdeutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 30. März 1868, unter

Nr. 77 die Convention, abgeschlossen zwischen den Post⸗ verwaltungen des Norddeutschen Bundes und der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika Behufs der Vervollkommnung des

Postdienstes im gegenseitigen Verkehr. Vom 21. Oktober 1867;

unter Nr. 78 das Gesetz, die Unterstützung der bedürftigen Fa⸗

milien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend. Vom 8. April 1868; unter

Nr. 79 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Zollparlaments. Vom 13. April 1868, unter

Nr. 80 die Beglaubigung des Königlich spanischen außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Don Miguel Tenorio de Castilla beim Norddeutschen Bunde; unter

Nr. 81 die Beglaubigung des Königlich portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Füon Luiz Victorio de Noronha beim Norddeutschen Bunde; unter 8 Nr. 82 die Ernennung der bisherigen Königlich preußischen Konsuln F. W. Hepner zu Amsterdam zum eneral⸗Konsul, J. W. Bunge zu Rotterdam und L. de K8sel 8 Vlissingen, ferner der Kaufleute A. Bauer zu Batavia und L. v. Abereron u Makassar (Insel Celebes) zu Konsuln des Norddeutschen

undes; und unter 8

Nr. 83 die Ernennung der bisherigen Königlich preußischen Konsuln Günther in Antwerpen, Neuhaus in Brüssel, Prayon de Pauw in Gent und Bach in Ostend Konsuln des Nord⸗

Berlin, den 14. April 1868.

8 Zeitungs