12 obligatorisch zu machen, einmal, weil Fabrik⸗Ordnunge S K. vbrigc 1 hen, — gen, wo das Be⸗ Theile der Motivpe ihre ü i Hü 1 ;. ae. 88 ohne gesetzlichen Swan aufgestellt selbstständige Fencerbirefgenche eed g gefacdeci el wo mit dem Charakter eines Fabricbe scheber die dosihenen. siufstelune (8. hsllegt kein Grund vor. Die 2 Uavirkung der chsherendahen * “ Hrdnung Se.ge solt Gegenüber den Bestimmungen Pütteücbes arder e Gründung der gewerblichen Hülfskassen und Fest⸗ de n U „ob ein Fabrikbetrieb vorliegt v“ “ 9 b 1 ““ selten Schwierigkeiten machen, vJaührener 1.“ Titel IX. Ortsstatuten. Figfemern klasiffih b trben elzanc einer Fabrikordnung jedes Eta⸗ behandelten lokalen Bestimmungen rechtfertigt sich dadur 1 obligatorische Einführung von E1111 9 “ 5— Verhältnisse der Arbeiter und Arbeitergeber Angreffendafalhatbe in Zweifel bestehen, daß die ausdrückliche oder durch An⸗ eeee ugen nicht lediglich den lokalen Organen überlassen 1 der Fabrikordnung stillschweigend 8 1 “ terwerfung eiters unter eine bestehende Fabrik. Titel X. Strafbestim Fäsenset 88 Ven set n sslceqfach 1 über Kün. Die Strafbestimmungen sind U ver sezes, sondern die Vorschriften der Fabrikondnung 8r 106 ff. des Ge. den Bestimmungen der Landes eseze über di Ehrannaen fh. Die Bestimmungen uüͤber dir Fabrikordnung zu gelten haben. den betreffenden Bestimn geseze über die Ehrenstrafen (§. 161), in den Fabriken und die b““ e nachgebildet. Wegen der 88. 169 18 vonfischen d 8e 8 . S 8 8 4 4 282 * as o i ² duziren im Wesentlichen die in Preußen geltenden beiresfen en Gescze, “ Soalitions⸗Beschränkungen Gesagte ne verrvesen.
11“ g ferprobt, bereits in einigen anderen hördhr eüfsimmungen. Bei der Verschiedenartigkeit der be⸗
8 8 1 brblichen Verfassungen i nen Zur 8 vr ünoch Folgendes zuu ““ gen im Allgemei⸗ zeichnungen der cgeden nsdes untefacni o unhee Een⸗ nod, der pflicht bezüglichen Landesge sche 8 Gad Enfünung 8. “ “ . Bundesstaate bekannt machen, welche Behsrden Veschrantdag 0ho,depemme nch, 8 cfolgung derselben thatsächlich eine zeichnungen zu vers desennde üt getsce 0c. 1 Kinder zu Gewerbsarber 8 beigefüͤhrt iaeh beehn schulpflichtiger Das Inkrafttreten des Titels III. des Entwurfs als §. 134, hierin ein Widerspruch mit dem Cgewerbe F. v geht 1. Januar k. J. verschoben werden, einestheils meif in de 1 8 tlhst geben ist; §. 134 enthält eben nur ein unter allen vnnggn⸗ nicht ge. Staaten noch mancherlei Aenderungen, namentlich in der Ste⸗ en. ꝛwingendes Minimum, wie dies durch das Wort ntadeseno. er⸗ gebung nothwendig sein werden, um das nkrafttreten di severgaset, dreistündigen⸗ im 2. Alinea ausgedruͤckt wird. “ Söendcere, und weil andererseits die Gewerbescheine ele beirefhele 1 Titel VIII. Gewerbliche Hülfskafsen. en Gewerbetreibenden in der Regel auf das Kalenderjahr lauten.
imm 7, Für die übri in früͤ 2. 8 I dieses Titels haben schon in dem allgemeinen van bei “ bön schre eS defrüherer Heiipnt gewählt werden,
*
88
8 Aue Post-Anstatten des In⸗ und uU 8 Auslandes nehmen an,
ssen für bE “ ök111116161611212A
Königlich
Das Abonnement beträgt für GSerlin die Expedition des igl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Jäger⸗Straße Nr. 10. (wischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr)
1“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister
Dem emeritirten Schul⸗Vorsteher Ziemendorff zu Char⸗ für Handel ꝛc., Graf von Itzenplitz, von Cunersdorf bei lottenburg und dem emeritirten Schullehrer Zech zu Louisen⸗ Wrietzen a. O. Aacs 8 re Rehnbec 58 r., 8 Fener nler vn 1Ie 8 Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, sowie 1 dem SFn br⸗ Menzel 2 Greiffenberg i. Schl. das Alleg. MNichtamtliches. meine Ehrenzeichen zu verleihen; 3 1 ant. Den Ober⸗Staatsanwalt bei dem Appellationsgericht zu . v. verr; Berlin, 15. April. Bei den Königlichen Arnsberg, von Lauhn, in gleicher Eigenschaft an das Appella⸗ N giestg en fand gestern ein größeres Diner statt, zu welchem, tionsgericht in Halberstadt zu versetzen, und den Staatsanwalt außer hiesigen hochgestellten Personen, der bisherige Gesandte Dütschke in Falle a. S. zum Ober⸗Staatsanwalt bei dem der Schweizer dehenoslorchatt und die neu eingetroffenen König⸗ Appellationsgericht in Arnsberg zu ernennen; lich württembergischen Offiziere geladen waren.
Dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor Petri in Celle bei seinem Aus⸗ e Fehte Umbfingen Ihre⸗ Fenmalichen Mazestasen 1-9 Besuch scheiden aus dem Dienste den Charakter als Steuer⸗Rath; sowie Sr. Königlichen Hoheit des Er großherzog en. Heen
Dem praktischen Arzt ꝛc., Dr. Alexander Fischer in Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der vn 8rg er⸗ Posen, den er als Sanitäts⸗Rath zu verleihen Fa nehmen vom 15. April bis 1. Mai die Königlichen Kammer⸗ 1 “ vmn. herren Freiherr von Brenken und Freiherr von der Lanken. 1“ 11X“ — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute, den
v“ 15. d. M., früh, von Gotha hier wieder eingetroffen. — Am “ 16. d. M., Mittags, begiebt Höchstderselbe Sich zunächst auf
einen Tag zum Besuch des dortigen Königlichen Hofes nach München und von da nach Turin und Florenz, um der Ver⸗ maählung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Italien eebeeizuwohnen. Im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit befinden sich . SESERIIeneral-⸗Major von Stosch, Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗ Justiz⸗Ministerimä. Adjutant von Lucadou, General⸗Arzt Dr. Wegner und die per⸗ 3 . b sönlichen Adjutanten Hauptmann von Jasmund und Haupt⸗ Dem Rechtsanwalt und Notar Dreyer in Reichenbach mann Graf Eulenburg.
O. L. ist gestattet worden, seinen Wohnsitz nach Görlitz zu ver⸗ b 1 Hiisty nach * — Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut⸗
legen. inigten 5 deu
Der Kreisrichter Henkel in Falkenberg O.⸗Schl. ist zum schen Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie für Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Ratibor und zugleich Handel und Verkehr, traten heute Mittag zu einer Sitzung zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Ratibor zusammen, in welcher die Aenderung einzelner Bestimmungen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hultschin ernannt worden. der Zollordnung berathen wurde.
u — Ueber die Zustände im Regierungsbezirk Gumbinnen bringt die »Prov. Corresp.« folgende Mittheilungen:
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und er Eisgang auf der Memel und den übrigen Strömen ist bei niedrigem Wasserstande glücklich und ohne erhebliche Beschädigungen
8 Medizinal⸗Angelegenheiten.
b n 3 der Strom⸗Ufer verlaufen, so daß die Wasserstraßen nunmehr eisfrei sind. Der Adjunkt am Joachimsthalschen Gymnasium hierselbst, Auch die durch Unhaltbarkeit des Eises unterbrochene Communication Lic. theol. Deutsch, ist zum Oberlehrer befördert worden. zwischen den Ortschaften der Niederung ist hergestellt, und haben die
Der Oberlehrer am Gymnasium zu Sorau, Dr. F. Hanow, vore helegeschentehs Poergih⸗ b um die 1e t. h ges ist i lei aft an das Gymnasium zuü Cüstri „ wirklichem Nahrungsmangel zu bewahren. Leider haben die heftigen st in gleicher Eigenschaft as Ghminastum zu Cüstrin ver⸗ Stauwinde der letzten Zeit Antge am Kurischen Haff belegene Ort⸗
— — 4—
8 8
**
setzt worden.
An der städtischen höheren Bürgerschule in der Steinstraße hieselbst sind der ordentliche Lehrer vom Friedrichs⸗Gymnasium, Dr. Brecher, und der ordentliche Lehrer von der Königstädtischen Realschule, Dr. Wüllenweber, als Oberlehrer angestellt worden.
Die Anstellung des ordentlichen Lehrers am Gymnasium zu Schwerin, Dr. Volz, als Oberlehrer am Gymnasium zu Mühlhausen ist genehmigt worden.
Der Oberlehrer Förstemann zu Salzwedel ist in gleicher Eigenschaft an das Dom⸗Gymnasium zu Magdeburg versetzt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Heyland am Gymnasium zu Burg zum Oberlehrer ist genehmigt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Schaefer am e ün zu Insterburg zum Oberlehrer ist genehmigt worden.
Am Gymnasium zu Frankfurt a. d. O. ist der ordentliche Lehrer der Realschule daselbst, Dr. Vigelius, als Oberlehrer angestellt worden.
An der Ritter⸗Akademie zu Liegnitz ist der Civil⸗Inspektor Dr. Brosin zum Oberlehrer befördert worden.
schaften wieder unter Wasser gesetzt.
Im Allgemeinen ist jedoch die für die Kreise Heydekrug und Niederung drohbend gewesene große Gefahr als beseitigt zu betrachten und durch die Eröffnung der Schifffahrt, der Fischerei und Bernstein⸗Baggerei bei Schwarzort eine bedeutende Zahl lohnen⸗ den. Erwerb sichernder Arbeitsstellen entstanden. Nur auf dem westlichen Theile des Kreises Heydekrug und im Kirchspiel Cap⸗ pienen, Kreises Niederung, behauptet der Nothstand noch eine außer⸗ gewöhnliche Höhe, theils weil die Beschaffenheit des Erdreichs die
Inangriffnahme von Arbeiten verhindert, theils weil die Besitzer für
das in der letzten Ernte gewonnene Heu seiner schlechten Beschaffen⸗ heit und des allgemeinen Geldmangels wegen nur selten Abnehmer inden. In den übrigen Theilen des Regierungs⸗Bezirks ist ein an⸗ dauerndes Fortschreiten zum Besseren nirgends zu verkennen und der unausgesetzte Kampf des Staates, der Gemeinden und Privat⸗Vereine gegen den Nothstand auch während der letzten Zeit von glücklichem Erfolge begleitet gewesen. Durch die mildere Witterung ist die wichtigste Erwerbsquelle, die Arbeiten auf dem Felde, wieder erschlossen, und wird daher die Mehrzahl der Losleute voraussichtlich in kürzester Zeit in den Stand gesetzt sein, der öffent⸗ 6 Fürsorge entbehren und den Unterhalt sich selbst beschaffen zu
8
195