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8 en Forsten naht das Einschlagen des Holzes zwar mit vaian e Inde, doch wir durch Inangriffnahme der von der Forstverwaltung in großem Umfange amgeordneten Meliora⸗ tionen, durch Verbesserung der Wege, Ziehung von Gräben und son⸗ stigen Erdarbeiten, ferner durch Ausführung der Kulturen auch ferner ein erhebliches Kontingent von Arbeitskräften beschäftigt bleiben. In manchen Forstrevieren übersteigt das Angebot der Arbeit die Nach⸗ frage; es könnten von Arbeitern noch durch Stubbenroden mit einem Verdienste von 10 bis 12 Sgr. beschäftigt werden, doch ziehen sie es vor, zu ruhen und von der allgemeinen Wohlthätigkeit sich ernähren zu lestn. Diesem gefährlichen Zustande wird bald ein
nde zu machen sein. 1 “
8 Ie Feerah der landwirthschaftlichen Meliorationen und Chausseebauten wird mit größter Energie betrieben und ist die Zahl der Arbeiten bei einzelnen Unternehmungen nach Hunderten gewachsen. Die nach dem Gesetz vom 23. Dezember v. J. bewilligten Dar⸗ lehne an kleinländliche Besitzer sind der roͤßten Mehrzahl nach be⸗ reits in den Händen der Empfänger, der Rest wird in kürzester Frist vertheilt werden. Auch mit der Austheilung der nach dem Gesetz vom 3. v. Mts. bewilligten Saatvorschüsse ist bereits der Anfang ge⸗ macht und wird dieselbe hoffentlich fkchtzeitig zum Abschluß gebracht werden. Die durch diese Gesetze bewilligten Summen entsprechen dem wirklich vorhandenen Bedürfnisse an Saatgetreide und Kartoffeln voll⸗ ständig; Klagen über dan Gegentheil würden nur durch die Art der Vertheilung erklärlich sein. . 8 Die Thatigkeit der Kreise und Gemeinden zur Linderung der Noth dauert in ungeschwächter Kraft fort. Die sehr zahlreichen, bei der Königlichen Regierung eingehenden Beschwerden einzelner Personen über deeeweina Handhabung der Armenpflege erweisen sich bei näherer Untersuchung, mit geringen Ausnahmen, als völlig ungerecht⸗ fertigt und finden ihre Erkl Ec theils in der Arbeitsscheu der Bitt⸗ steller, theils in ihren übertriebenen Anforderungen. Die Winkel⸗ schriftsteller haben sich der Abfassung derartiger Gesuche als einer an⸗ scheinend ergiebigen Nahrungsquelle bemächtigt. 1 Die Privatvereine sind fortdauernd sehr rührig und bisher stets in der Lage gewesen, die Vereinszwecke lebendig zu fördern. Die Spinnereien beschäftigen noch jetzt eine Anzahl von mindestens 50,000 Personen und auch die Suppenanstalten sind in ungestörtem Betriebe, doch hat die Zahl der verabreichten Portionen bei den zunehmend günstigeren Verhältnissen der unteren Volksklassen bereits beschränkt werden können. In Feg nächsten Wochen werden viele derselben vor⸗ aussichtlich eingehen können. 1 1 sichit Preise 82 Lebensmittel sind für Hafer und Kartoffeln und im Kreise Pillkallen auch für Brodfrucht um ein Geringes zurück⸗ egangen. Durch die Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit aarmitteln dürfte auf vermehrte Zufuhren und ein ferneres Weichen der Preise zu rechnen sein. 8 Der Witterungswechsel bewegt sich in mäßigen Grenzen, einige Nächte waren bereits ohne Frost und der Feuchtigkeits⸗Niederschlag cring. Der Boden ist bereits so trocken, daß namentlich auf höher elegenen Feldern und thonigem Boden mit der Bestellung in um⸗ fassendem Maße vorgegangen werden konnte. 1 Die ärztlichen Berichte über den Typhus lauten günstig und verstärken de Hoffnung auf ein baldiges gänzliches Erlöschen der Epidemie. Die leichte Form, unter weicher die Krankheit fast allge⸗ mein auftritt, nimmt die Thätigkeit der Aerzte nur wenig in Anspruch, so daß die von außerhalb hierher gekommenen zum Theil ihren Abgang bereits vorbereiten. Die Diakonen aus Duisburg fahren fort, sich zu bewähren. Am ausgebreitetsten ist die Krankheit immer noch in den Kreifen Loetzen und Lyck und wird namentlich in letzterem Kreise durch die daselbst angesammelten Bahnarbeiter unterhalten, unter welchen auch wieder mehrere Todesfälle vorgekommen sind. Im Uebrigen ist der Gesundheitszustand durchaus befriedigend.
Sachsen. Dresden, 14. April. (Dresd. Journ.) Die Erste Kammer wird nächsten Donnerstag in -die Berathung des Berichts ihrer ersten Deputation über das Königliche Dekret, den Entwurf eines Gesetzes, einige Abänderungen der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831, und den Ent⸗ wurf eines Gesetzes, die Wahlen für den Landtag be⸗ treffend, eintreten. Im Allgemeinen befürwortet die Deputation die Annahme der Besetzentwürfe und tritt in den meisten Punkten den von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen bei.
Bayern. München, 13. April. Der bereits in der
8 gestrigen Nr. d. Bl. kurz erwähnte, unterm 21. v. M. an die
Regierungs⸗Präsidenten gerichtete Erlaß des Ministeriums des
Innern beider Abtheilungen, die Agitation gegen das Volks⸗
schulgesetz betreffend, hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Um keinen Zweifel über die Meinung der unterzeichneten Staats⸗
Ministerien und das hiernach von Seite der Vollzugsorgane zu beob⸗ achtende Verhalten zu lassen, wird dem Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten im Einzelnen Folgendes bemerkt: 1¹) Wie überhaupt, so
st auch bei der vorwürfigen Agitation vor Allem die unverrückte Ein⸗ haltung des gesetzlichen Standpunktes von Seiten der Staatsorgane in das Auge zu fassen. Es kann nicht die Absicht sein, der freien Aeuße⸗ ung einer, wenn auch direkt entgegengesetzten, Meinung der Staats⸗
angehörigen, soweit solche nach Form und Inhalt die durch die Gesetze ge⸗ zogenen Grenzen nicht überschreitet, hindernd entgegenzutreten. Dies gilt
owohl von dem Gebrauch der Presse wie von dem Ausdruck der Wünsche und Meinungen auf dem Wege der Adressen. 2) Wenn hiernach die Staatsorgane zunächst bezüglich ihres Verhaltens und des Vorgehens m einzelnen Fällen die Bestirmmungen der Staatsgesetze zu
beobachten verpflichtet sind, so erscheinen dieselben hierdurch feineswegs
der Aufgabe enthoben, den Vorgängen, welche auf diesen Gegenstand
Bezug haben, sorgfältige Aufmerksamkeit zuzuwenden, und wo 82 5 eit geboten ist, zur Berich igung irrthümlicher Meinungen, zur Be⸗ söwichtiaung unbegründeter Besorgnisse mitzuwirken, und da wo in einzelnen Faͤllen eine Uebertretung gesetzlicher Bestimmungen wahrzu⸗ nehmen, die geeigneten Einleitungen zu treffen. Noch weniger kann zugegeben ee daß Staatsdiener bei Maßnahmen wie die vorlie⸗ gende, welche der Berathung und Feststellung durch die verfassungs⸗ mäßig hierzu berufenen Organe unterliegen, Partei gegen die Staats⸗ Regierung nehmen und an Agitationen in diesem Sinn sich betheiligen, oder gar ihre amtliche Stellung in dieser Richtung mißbrauchen. Die Regierungspräsidenten haben einem solchen Vorgehen, wann und wo dasselbe wahrgenommen wird, mit aller Energie und unter Anwen⸗
dung disziplinärer Mittel entgegenzutreten, oder sonst das Geeignete vorzukehren. 3) Es liegen einzelne W vor, welche die Annahme rechtfertigen, daß von Seite einzelner Geistlichen bei Aus⸗ ubung ihres Amtes die gesetzlichen Grenzlinien zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt, die durch die Verfassung gezogen sind, keineswegs immer beachtet, und daß von Seite des Lehrstandes in den Volks⸗ schulen, selbst bei Ertheilung des Unterrichts, die vorwürfige Angele⸗ genheit dazu mißbraucht wurde, verkehrte Vorstellungen bei der Jugend und deren Eltern hervorzurufen und das Ansehen der Staatsregierung herabzusetzen. Solchen Vorgängen ist durch geeignetes Benehmen mit den kirchlichen Oberbehörden und durch entsprechende Anweisung der Bezirksämter wie der Schulaufsichtsbehörden zu begegnen, und ist nach Umständen gegen Lokal⸗ und Distrikts⸗Schulinspektoren, welche ihre amtliche Stellung in der bezeichneten Weise mißbrauchen sollten, auf dem disziplinären Wege FPri sgen oder, wo solches geboten, deren Enthebung zu veranlassen. 4) Die Regierungs⸗Präsidenten sind er⸗ mächtigt, wo dazu geeigneter Anlaß gegeben ist, die getroffenen An⸗ ordnungen kundzugeben, und es erwarten die Köhsters Königl. Staatsministerien mit Bestimmtheit, daß von Seite der reisverwal⸗ tungs⸗Stellen diese Angelegenheit bei ihrer Tragweite und den aus einer ungeeigneten Nachsicht oder Konnivenz in einzelnen Fällen ent⸗ stehenden allgemeinen Nachtheilen nicht unbeachtet gelassen, und die oberste Verwaltungsstelle uͤber den Stand der Sache oder wichtigere Vorgänge und Verfügungen periodisch in Kenntniß gesetzt werde. — Das Korreferat des Reichsraths von Bomhard zum zweiten Buche der Civilprozeßordnung ist nunmehr vollendet. Aus dem umfassenden Vortrag sind als wesentliche Abwei⸗ chungen von den Beschlüssen des Gesetzgebungs⸗Ausschusses der Kammer der Abgeordneten hervorzuheben: die Einführung des französischen Qualitaͤtensystems ö des Sachverhalts zum Urtheil durch die Anwälte), ferner die Wiederherstellun des Entwurfs in Betreff der Untheilbarkeit des Geständnisse und der Beschränkung des Zeugenbeweises, und endlich die Re⸗ elung des Urkundenbeweises nach dem System der hannover⸗ chen Kommission. 8 — Nicht blos die Reservisten und Landwehrmänner des Bezirks Traunstein sind zu zweimonatlichen Waffenübungen nach Ingolstadt einberufen, sondern die gleiche Maßregel trifft nach der »Augsb. Allg. Ztg.“ alle Renitenten derjenigen Be⸗ irke, in welchen das excessive Benehmen der Pflichtigen die bhaltung der Kontrolversammlungen ganz oder zum Theil vereitelt und wiederholte Anberaumung solcher nothwendig gemacht hat, also auch die Renitenten von Rosenheim, Neu⸗
hausen bei München, Deggendorf, Hof, Teuschnitz u. s. w.
Niiederlande. Haag, 13. April. Die »Staatscourant⸗ berichtet von einem Gefechte, welches die Mannschaft des nieder⸗ ländischen Kriegsdampfers »Hetmetalen Kruis« mit Negern an der Küste von Guinea zu bestehen gehabt hat. Die Holländer hatten an der Küste eine Schanze aufgeworfen, und die Schwar⸗ zen widersetzten sich diesen Arbeiten. Die Holländer hatten sieben Verwundete; wie viel die Gegner verloren hatten, wußte man nicht. Dieses Gefecht fand am 24. Februar Statt am folgen⸗ den Tage versuchten die Schwarzen noch einen Anfall, wurden aber noch energischer abgewiesen. Die letzten Berichte vom 7. März melden von keinen weiteren Unruhen. Das Kriegs⸗ dampfschiff»Amstel« ist gestern von Hellvoetsluis nach der Küste von Guinea in See gegangen.
Grosfbritannien und Irland. London, 13. April. Ihre Majestät die Königin wird im Laufe dieser Woche dem Standlager in Aldershot abermals einen Besuch abstatten.
— Der Marquis of Salisbury ist am verwichenen Abend auf seinem Landsitze Hatfield House in Hertfordshire im 77. Lebensjahre plötzlich gestorben.
— Die dem Unterhause vorliegenden Budgetvoranschläge enthalten zum Zwecke von Bauten für Gesandtschaften und Konsulate die Posten: 6000 Pfd. St. zu einer Summe von 10,000 Pf. St. für ein Gesandtschaftsgebäude in Therapia,
8000 Pfd. St. zu dem Bau des 20,000 Pfd. St. erfordernden
Gesandtschaftshotels in Teheran, eine zweite Rate von 40,000 Pfd. St. zu dem 179,382 Pfd. St. in Anspruch nehmenden Konsulatgebäude in China und 15,000 Pfd. St. für Konsulat⸗ gebäude in Japan.
— Die Budgets von 1866 und 1867 enthielten Bewilli⸗ gungen im Betrage von 344,000 Pfd. St. behufs Ankaufs eines Terrains für das Hülfspostamt in St. Martin's le Grand. In den jetzt dem Unterhause vorliegenden Voranschlägen wird
ine fernere Bewilligung von 20,000 Pfd. St. zur Errichtung
der betreffenden Gebäulichkeiten beantragt.
Portsmouth, 13. April. An dem heutigen großen Oster⸗ Manöver der Rifle⸗Volontairs und dem damit verbundenen
cheingefecht nahmen 25,000 Mann Theil.
Frankreich. Pgris, 13. April. Die jetzt vollständige Organisirung der mobilen Nationalgarde in den Ostprovinzen imfaßt drei Militair⸗Divisionen, die 5., 6. und 7., welche zu⸗ sammen das große Militär⸗Kommando von Nancy unter
arschall Bazaine bilden. Die Departements Meurthe, Mosel, euse, Vogesen, Oberrhein, Niederrhein, Doubs, Ober⸗Saone, ber⸗Marne und Ardennen lieferten für die mobile National⸗ arde im F g; 82,000 Mann, die in 42 Bataillonen In⸗
fanterie und 44 Batterieen vertheilt wurden.
— Das neue Uebungslager für die Garde, welches vom 1. Mai ab brigadenweise je vierzehntägig bezogen werden soll, ist bei Vincennes in der Nähe des Polygons und des Terrains fuüͤr die Wettrennen gelegen.
— 14. April. Der Kaiserliche Prinz ist heute nach Cher⸗
bourg gereist.
Spanien. Madrid, 13. April. Der Finanz⸗Minister hat der Deputirtenkammer Vorlagen zugehen lassen, welche sich auf eine Modification der Gesetzgebung über das Hypotheken⸗
wesen sowie des Civilprozesses beziehen.
— Der Senat hat die Konversion der tilgbaren Schuld
mit 97 gegen 5 Stimmen angenommen.
„Portugal. Lissabon, 13. April. Die amtliche Zeitung veröffentlicht einen Erlaß, welcher die Cortes auf den 15. d. M. zusammenberuft.
— Auf telegraphischem Wege trifft die Nachricht ein, daß am letzten Montage vor dem Ministerium des Innern tumul⸗ tuarische Auftritte stattgefunden hätten.
Man meinte, das Ministerium werde von den Kammern die Autorisation verlangen, die Habeas Corpus Akte zu sus⸗ pendiren, um die Ruhe im Lande vollständig wiederherzustellen.
Italien. Florenz, 14. April. (W. T. B.) Die Kam⸗ mer tritt am 16. d. Mts. auf einige Tage wieder zusammen. Es werden jedoch nur untergeordnete Fragen zur Berathung gelangen, und die Diskussion der Finanzgesetze erst am 10. Mai beginnen.
Malta, 13. April. Die Fregatte »Franklin«, an deren Bord sich der Befehlshaber des amerikanischen Geschwaders in den europäischen Gewässern, Admiral Farragut, befindet, ist hier angekommen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 10. April. Der Finanzminister hat das am 24. v. M. bestätigte Reichs⸗ Budget für 1868 veröffentlicht. Nach demselben sind die Einnahmen (nach Abzug der Erhebungskosten von nahe an 55 Mill.) auf 425,965,804 R. 9 ¼ Kop. und die Ausgaben auf 480,593,517 Rub. 63 ½ Kop. veranschlagt. Zu den ge⸗ wöhnlichen Einnahmen tragen die direkten und Han⸗ delssteuern gegen 90 Millionen, die indirekten Steuern gegen 177 Mill. bei, die Regierungs⸗Regalien 2½ Mill., vom Staatseigenthum 17 Mill., verschiedene Einkünfte 52 ½ Mill., Einkünfte vom Königreich Polen, welche noch nicht in die Bud⸗ gets der Reichsministerien eingetragen sind, 12,377,710 R., die Einkünfte von Transkaukasien 4½ Mill. Dazu kommen: außer⸗ gewöhnliche Ressourcen aus den Summen der 5prozentigen engl.⸗holl. Anleihe 12,462,136 R., Betriebseinkünfte nahe an 19 Mill. und endlich speziell zum Bau von Eisenbahnen bestimmte Ressourcen 38,665,6903 R. — Von den Aus⸗ gaben nimmt das Kriegsministerium die höchste Summe mit über 131 ½ Mill. in Anspruch, ihm zunächst steht die Reichs⸗ schuld mit 76 ¾ Mill., dann das Finanzministerium mit 69 3¾ Mill., das Ministerium der Wege und Bauten 25 Mill., das Ministerium des Innern und das der Marine jedes nahe an 17 Mill., das der Posten und Telegraphen 14 ¾% Mill., das des Unterrichts 8¾ Mill. ꝛc. Die Ausgaben für Polen be⸗ tragen nahe an 14 Mill. (etwa 1 ¾ Mill. weniger als die Ein⸗ nahme), und die für den Kaukasus fast 6 Mill. Für Steuer⸗ kontrole sind 4 Mill. berechnvet. C“
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Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. April. Der Aufenthalt des Königs Karl XV. in Christiania hat eine Personal⸗Veränderung im norwegischen Kabinet zur Folge ge⸗ habt, indem der Kriegsminister, General Wergeland, seine Entlassung genommen hat, und General Irgens an seine
8 Stelle getreten ist.
Amerika. New⸗York, 2. April. Nach Mittheilungen aus dem Ministerium des Auswärtigen werden zwischen der Union und England gegenwärtig Verhandlungen zur Regelung der Auswanderungs⸗ und Naturalisationsverhältnisse gepflogen.
— Auf den hier liegenden deutschen Dampfern »Cimbria⸗, „Union« und »Borussiac hat gestern die Einführung der es in festlicher Weise statt
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Flagge des Norddeutschen Bund gefunden.
3 Telegraphische Depeschen 2us dem Wolff ’schen Telegraphen⸗Büreau. 3
Königsberg, Mittwoch, 15. April, Vormittags. Der Chef⸗Präsident des ostpreußischen Tribunals und Kanzler de Königreichs ege Dr. v. Zander, ist in der verwiche nen g üher 8
umbinnen, Mittwoch, 15. April, Vormittags. In den Marktflecken Schmalleninken, nahe der russischen e eeh Arbeiterunruhen stattgefunden. Anlaß gab die Auszahlung der Löhnungen an die Chaussee⸗Arbeiter. Gegen die Rädelsführer meist Arbeiter aus dem Pilkaller Kreise, ist die Staatsanwalt schaft eingeschritten.
Paris, Mittwoch, 15. April, Morgens. Der heutig »Moniteur« bringt einen Bericht über die feierliche Grund steinlegung für die neue Kirche in Rambouillet und theil gleichzeitig die Rede mit, welche der Justiz⸗ und Kultus⸗ minister Baroche bei dem an die Feierlichkeit sich anschließenden Bankett gehalten hat. Der Minister erwähnte zunächst der Vorbereitungen, welche getroffen würden, um den Ausbau der Vizinalwege in Angriff zu nehmen und fügte alsdann hinzu: »Diese wichtige Arbeit ist ein Werk des Friedens und würde nicht in einer Zeit begonnen werden können, wo der Friede nicht gesichert, oder der Krieg als bevorstehend oder auch nur als wahrscheinlich angesehen werden koͤnnte. Der Eifer, mit welchem die Regierung die Ausführung dieses Projektes betreibt, ist somit ein Beweis dafür, daß sie den Frieden wünscht und an die Möglichkeit eines Krieges nicht Der Kaiser will einen ehrenwerthen, einer gro en Nation würdigen Frieden. Frankreich, im Vertrauen auf seine Stärke, durch die Entwickelung seiner mili tairischen Organisationen auf alle Eventualitäten gerüstet sucht den Krieg nicht, und wir haben die Ueberzeugung, daß Niemand daran denkt, uns den Krieg erklären zu wollen. Der Frieden Europas wird mithin nicht gestört werden. Glauben ie daher nicht jenen Alarmrufen und Kriegsphrasen, welch Irrthum und Uebelwollen in periodischer Wiederkehr wieder laut werden lassen. Ueberlassen Sie sich in Ruhe und Sicher⸗ heit den Arbeiten der Industrie und des Ackerbaues.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 15. April. Am 13. d. M. sind dem Reichstage des Norddeutschen Bundes Seitens des Bundeskanzlers folgende Vorlagen zugegangen: Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Hessen, die Besteuerung des Biers und Branntweins betreffend — Entwurf eines Gesetzes wegen Besteuerung des Branntweins in dem zum Norddeutschen Bunde gehöͤrigen Theile Hessens, — Entwurf eines Ge⸗ setzes wegen Erhebung der Steuer vom inländischen Tabak in dem zum Norddeutschen Bunde gehörenden Theile Hessens.
Der Metallvorrath der Preußischen Bank, der Oesterreichischen Nationalbank, der Hamburger Bank, der Bank von Frankreich und der Englischen Bank “ im Jahre 1867. Die Preußische Bank. 1¹
„Der Metallvorrath der Preußischen Bank nahm im Jahre 1867 während des 1. Halbjahrs — mit Ausnahme nur des einzigen Mo⸗ nats April, wo er am Schluß des Monats gegen den Anfang des⸗ selben sich um 600,000 Thlr. vermindert hatte, — von Monat zu Mongt stetig zu, und zwar um 2, 3, 4 oder sogar um mehr als 5 Mill. Thaler. Er betrug zu Anfang des Jahres 69,8 Mill. Thlr. (69,758,000), zu Anfang Februar 72/7 Mill., zu Anf. März 78,1 Mill, zu Anf. April 81 Mill., zu Anf. Mai 80,4 Mill., zu Anf. Juni 86 Mill., zu Anf. Juli 90 Mill., zu Anf. August 92,5 Mill. Den höchsten Betrag er⸗ reichte der Metallvorrath am 7. August mit 92,887,000. — Im 2. Halbjahr zeigt sich gerade die entgegengesetzte Erscheinung. Während der Metallvorrath wie wir sahen, im 1. Halbjahre von Monat zu Monat zugenommen hatte, so nahm er dagegen im 2. Halbjahre von Monat zu Mong stetig ab. Er betrug zu Anfang des Septembers nur noch 89,6 Mill., zu Anfang Oktober 88,1 Mill., zu Anfang November 85 Mill., zu Anfang Dezember 84,2 Mill. und zu Ende des Jahres 1867 82,7 Mill. (82,682,000) Thlr. Er hatte also am Ende Dezember nur noch die Höhe, die er um die Mitte des Monats Mai (82,7 Mill.) behaupte hatte, stand aber hinter den Beträgen der Monate Juni und Juli um 7 resp. 10 Mill. Thlr. zurück. Dennoch hatte sich, trotz dieser stetigen Abnahme während des 2. Halbjahres, im Laufe des Jahres 1867 der Metallvorrath der preuß. Bank um rund 12 Mill. Thlr. (11,924,000) vermehrt. Im Vergleich zu dem Metallvorrath der preuß. Bank vor 10 Jahren, oder am 31. Dezember 1858, ist derselbe seitdem um 37,4 Mill. (37,358,000) gewachsen und steht während des letzten Jahrzehnts an Höhe nur dem Metallvorrath am Schluß des Jahres 1861 (mit 88,899,000) nach; denn keines der übrigen Jahre während des letzten Decenniums erreichte den Betrag von 82 Mill. — Schließlich fügen wir noch den Metallvorrath der Preußischen Bank während des letzten
Ende 1867 Thlr. 82,682, „» 69,758
Jahrzehnts im Nachfolgenden bei. Derselbe 8 b 8„ 8a. 000,