1868 / 91 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bath, Hauptmann aggr.

rangirt. Lambrecht, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 1. Bats. (Jauer) 2. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 7, in das Landw. Bat. Hannover Nr. 73, Grubitz, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. des Keserve⸗Landw. Bats. Magdeburg Nr. 36, Gerlach, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. 1. Bats. (Minden) 2. Westf. Landw. Regts. Nr. 15, in das 2. Bat. (Göttingen) 3. Hann. Landw. Regts. Nr. 79 einran⸗ girt. Koenig, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. des Reserve⸗Landw. Bats. (Frankfurt a. M.) Nr. 80, unter Zurückversetzung in das 1. Aufg., zum Pr. Lt., Scherer, Vice⸗Feldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. bei der Inf. 1. Aufg. befördert. Hohensee, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. 1. Bats. (Erfurt) 1. Thür. Landw. Regts. Nr. 31, Stell⸗ bogen, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. 2. Bats. (Stralsund) 1. Pom⸗ merschen Landw. Regts. Nr. 2, Vowinkel, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 1. Bats. (Wesel) 5. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 53, Cor⸗ nelius, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. 1. Bats. (Tilsit) 1. Ostpr. Landw. Regiments. Nr. 1, Benkendorff, Rittmeister vom Train 2. Aufg. 1. Bats. (Danzig) 8. Ostpreußischen Landwehr⸗Regiments Nr. 45, in das Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon Frankfurt a. M. Nr. 80, v. Meyer, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufg. 2 Bats. rhta⸗ 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1, in das 2. Bat. (Attendorn) 2. Hess. Landw. Regts. Nr. 82, einrangirt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.

Den 4. April. v. Knobelsdorf, Gen. Lt. von der Armee, seines Abschiedsgesuchs, mit Pension zur Disposition gestellt.

Den 7. April. Krause, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. Frhr. Gans Edler zu Putlitz, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Garde⸗Gren. Regt. Königin, als halbinvalide mit Pens. ausgeschieden und zu den beurl. Offiz. der Inf. 2. Aufg. des 1. Bats. (Berlin) 2. Garde⸗Landw. Regts. überge⸗ treten. v. Bismarck, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Drag. Regt., ausge⸗ schieden und zu den beurlaubten Offizieren der Kavallerie 1. Aufge⸗ bots des 1. Bats. (Berlin) 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments über⸗ etreten. Foersterling, pens. Wachtm., bisher beim 2. Garde⸗

lanen⸗Regt., der Char. als Sec. Lt. nebst Aussicht auf Anstellung als Sec. Lt. im Berliner Invalidenhause verliehen. Doöͤnniges, Sec. Lt. vom 8. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 45, als Pr. Lt. mit Pension nehst Aussicht auf Civilvers. und der Armee⸗Unif. der Abschied be⸗ willigt. v. Frankenberg⸗Proschlitz, Ob. Lt. zur Disp., zuletzt

im 4. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 5, als Oberst mit Pens. und der Unif. d. Regts. d. Abschied bewilligt. v. Reichenbach, Oberst u. Commdr. des Gren. Regts. König Friedr. Wilh. IV. (1. Pomm.) Nr. 2) in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit Pension und der Regiments⸗ v. Sanden, Maj. z. Hiss zuletzt

Uniform zur Disp. gestellt. Hauptm. u. Platzmajor in Colberg, mit seiner bish. Pension nebst Aussicht auf Civilvers. und der Unif. des 1. Ostpr. Gren. Regts. Nr. 1 Kronprinz, der Abschied bewilligt. Frhr. v. Neukirchen, gen. von Ryvenheim, Major vom 3. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 20, mit Peas. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Stechow, bec. Lt. à la suite des 2. Brandenb. Drag. Regts. Nr. 12, ausge⸗ schieden und zu den beurl. Offiz. der Kav. 1. Aufg. 1. Bats. (Pots⸗ dam) 3. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 20 übergetreten. dem Schlesw. Holst. Füsilier⸗Regiment

Nr. 86, als Maj. mit Pens. und der Regts. Unif. der Ahschied be⸗

willigt. v. Wickede II., Sec. Lieut. vom Westpr. Ul. Regt. Nr. 1,

ausgeschieden und zu den beurlaubt. Off. der Kav. 1. Aufg. 1. Bats. (Jauer) 2. Westpr. Landw. Rgts. Nr. 7 übergetreten. Kaup, Maj. vom Schles. Füs. Rgt. Nr. 38, mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Tresckow, Gen. Maj. und Commandeur der 13. Kav. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension ur Disposition gestellt. v. Fischer⸗Treuenfeld, Oberst, aggr. em Gen. Stabe der Armee, unter Stellung zur Disposition mit Pens., zum Bezirks⸗Commdr. des 2. Bats. (Borken) 5. Westf. Landw. Regts. Nr. 53 ernannt. v. Schachtmeyer, Hauptm. und Comp.

Chef im Ostpreuß. Füs. Regt. Nr. 33, mit Pension ausgeschieden.

8

schied bewilligt.

Müller, Hauptm. und Comp. Chef im Hohenzoll. Füs. Regt. Nr. 40, mit Pens. und der Regts. Unif., Reuter, Maj., aggr. dem 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, mit Pension und der Regts. Uniform, der Ab⸗ Heinke, Sec. Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70,

der Abschied bewilligt. Michaelis, Sec. Lt. im 4. Rhein. Inf. Rgt.

Nr. 30, gänzlich aus den Königl. Diensten entlassen. Grimm, Port. Fähnr. vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, zur Reserve entlassen. Hecking, Pr. Lt. vom 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17, als Hauptm. nit Pens. nebst Aussicht auf Eivilvers. und der Regts. Unif. der Ab⸗ chied bewilligt. v. Wrede, Gen. Maj. z. Disp., früher Brigadier er ehemals Hann. 3. Kav. Brig., mit seiner bisher. Pens., v. Bran⸗ is, Ob. Lt. z. Disp., früher Major im ehemals Hann. 7. Inf. Rgt., git seiner bish. Pens., Kreis, Rittm. z. D., früher in der ehemal. Hann. Gardes du Corps, mit seiner bish. Pens., Niemann, Prem. t. z. D., früher im ehem. Hann. 3. Jäger⸗Bat., mit seiner bish. Pen. ebst Anssicht auf Anstellung im Civildienst, der Abschied bewilligt. Düring, Maj. a. D., früher im ehemals Hann. 3. Inf. Regt., zngehe im 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, mit seiner Pension zur Disp. 8 Beii der Landwehr“r.— Den 7. April. v. Koß, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots Bats (Graudenz) 1. Garde⸗Landw. Regts., mit seiner bish. Unif. der Abschied bewilligt. Schieman n, Hauptm. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots und Comp. Führer im Reserve⸗Landw. Bataillon Königsberg Nr. 33, Korsch, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 2. Bats. (Pr. Hol⸗ land) 7. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 44, als Pr. Lt, Nippold, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 1. Bats. (Danzig) 8. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 45, Maron, Pr. Lt. von den Pion. 2. Aufg. dess. Bats., diesem als Hauptm., v. Frantzius, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. dess. Bats., als Pr. Lt., allen fünf mit ihrer bish. Unif., wie solche bis 1“ 11114“*“

1.

8

8e Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der bschied bewilligt. Bischoff, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. 1. Bats. (Danzig) 8. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 45, der Abschied bewilligt. v. Borcke, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 1. Bats. (Anklan) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, Keibel, Pr. Lt. von der Kav⸗ 2. Aufg. dess. Bats., Jaeger, Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. 2. Bats. ö“ Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, Hemptenmacher, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf. 2 Bats. (Cöslin) 2. Pomm. Landw. Regts. Nr. 9, Smalian, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 1. Bats. (Schlawe) 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, der Abschied bewilligt. v. Wedell, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 1. Bats (Inowraclaw) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, als Pr. Lt, Stettin, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 2. Bats. (Cöslin) 2. Pomm. Landw. Regts. Nr. 9, v. Versen, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. dess. Bats, dvon Fen Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats. (Stolp) 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, Beeck mann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. dess. Bats., diesem als Pr. Lt., allen fünf mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewill. v. Bernhardi, Pr. Lt. v. d. Kav. (Ausg. 1 Vats⸗ (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8, Bieler, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 2. Bats. (Woldenberg) 5. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 48, Schneggenburger, Sec. Lt. von der nf. 2. Aufg. des Reserve⸗Landw. Bats. Berlin Nr. 35, Sch midt, Sec. Lt. vom Train 2. Aufg. dess. Bats., Zenker, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 1. Bats. (Neustadt EW.) 7. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 60, v. Ri sse 8. mann, See. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats. (Havelberg) 4. Brandenb. Landw. 61 Nr. 24;, der Abschied bewilligt. Dahrenstädt, Pr. Lt. von d. Kav. 2 Aufg. 1. Bats. (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8, Pauly, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufg. des Reserve⸗Landw. Bats. Nr. 35, Schultz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 2. Bats. (Prenzlau) 8. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 64, diesem als Pr. Lt., allen drei mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. v. Winter⸗ feld, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats. (Havelberg) 4. Bran⸗ denb. Landw. Regts. Nr. 24, als Rittmeister mit seiner bish. Unif. der Abschied bewilligt. Koch II., Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. des Reserve⸗Landw. Bats. Magdeburg Nr. 36, Hildebrand I., Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. dess. Bats., Scholz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 2. Bats. (Halle) 2. Magdeburg. Landwehr⸗Regiments Nr. 27, Grevé, Prem. Lieut, von der Artillerie 2. Aufg. 1. Bats. (Sangerhausen) 1. Thüringischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 31, v. Berg, Rittmeister von der Kavallerie 2. Aufg. 2. Bats. (Burg) 1. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 26, diesem mit seiner bisher. Unif., wie solche bis zum Erlaß d. Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Kirscht, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufg. 2. Bats. —— 2. Pos. Landw. Regts. Nr. 19, Muy⸗ schel, Pr. Lt. von der Inf 2. Aufg. 1. Bats. (Lauban) 2. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 47, Richter, Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. dess. Bats., letzteren beiden mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. v. Sanden, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 3. Bat. (Löwenberg) 7. Landw. Regts., der Char. als Hptm. verliehen. Ritter „Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufg. 1. Bats. (Striegau) 1. Schles. Landw. Regts. Nr. 10, von Thaer, Seconde⸗Lieutenant von der Kavallerie Isten Aufgebots 2. Bataill. (Natibor) 1. Oberschl. Landw. Regts. Nr. 22, Röhr, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. des Reserve⸗Landw. Bats. Breslau, diesem als Pr. C. mit seiner bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. v. Wins, Maj. z. D., von dem Verhältniß 8. bs 2. S. Ehoreec) 5. Westf. Landw. Regts. r. entbunden. Frhr. v. Bodelschwingh, Sec. Lieut. von der Inf. 2. Aufg. 2. Bats. 9 Pr. Lt., Hülsenbeck, Sec. Lt. von der taillons (Iserlohn) 7. Weftfälischen von u. zur Mühlen, Rittmeister von 1. Bats. (Münster) 1. Westf. Unif. des Ostpreuß. Ulanen⸗Regts. Sauer, Sec. Lt. vom Train 1. Landw. Regts. Nr. 30, Bolle,

Art. 1. Aufgebots 2. Ba⸗

Sec.

2. Aufg. dess. Bats, diesem mit seiner bish. Erlaß der Kab. Ordre vom 2. schied bewilligt. v. Straelau, Pr. Lt. vom Train 2. Aufg. des Reserve⸗Landw. Bats. Hannover Nr. 73, der Abschied bewilligt. . Nachweisung der beim militairärztlichen Personal im Monat März d. J. eingetretenen Veränderungen: Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs⸗ und

Den 23. März.

Marine⸗Ministers. g

Auf eigenen Antrag werden versetzt: Dr.

Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des Holst. Inf. Regts. Nr. 855), in gleicher Eigenschaft zum Züs. Bat. 8. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 64 4 Dr. Klemme, Stabs⸗ u. Abth. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 11, als Stabs⸗

(Prinz Friedrich Karl von Preußen). Arzt von der 3 Fuß⸗Abth. und Bats. Arzt zum Füs. Bat. 2. Nass. Infant. Regiments Nr. 88. Dr. Mende, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs Bat. letztgenannten Regts., als Stabs⸗ und Abth. Arzt zur 3. Fuß⸗A

Regts. Nr. 11. in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat. 6. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 43. Dr. Rothe, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 1. 8 6 Oberschl. Inf. Regts. Nr. 62, als Stabsarzt zum Kadettenhause in Plön. Dr. Starcke, Stabsarzt vom med. chir. Friedr. Wilhelms⸗Institut, als Stabarzt zum Kadettenhause in Oranienstein. Dr. Richter, Stabs⸗ arzt von dems. Institut, als Stabs⸗ und Bats 3. Garde Gren. Regts. Königin Elisabeth.

Den 4. März.

Regt. Nr. 54, als solcher zum 4. Garde⸗Regiment z. F.

zum Brandenb. Füs. Regt.

2. nnde Inf. Regt. Nr. 27 persetzt. äsbengagtgrn Unterarzt bei seinem bisherigen Truppentheil unter Be⸗ lassung in seinem Kommando⸗Verhältniß bei der Königlichen Marine

angestellt.

(Unna) 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16, als

Landwehr⸗Regiments Nr. 56, der Kavallerie 2. Aufgebots Landw. Regts. Nr. 13, diesem mit der 8 Nr. 8, der Abschied bewilligt Aufg. 2. Bats. (Saarlouis) 4. Rhein. b Lt. von der Inf. 1. Aufg. des Reserve⸗Landw. Bats. Cöln Nr. 40, Lehmann, Rittm. vom Train Unif., wie solche bis db.

Bats. 6. Ostpr. Inf. Regts. Nr. 43.

Regts. Nr. 41, zum Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von

April 1857 getragen wurde, der Ab⸗ 38

und 2 bth. Hess. Feld⸗Art. Im dienstlichen Interesse werden versetzt: Dr. Zeißing, und Bats. Arzt vom 2. Bat. 1. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 22,

Worte habe ich

8- Durch Verfügung des Chefs des Militair⸗Medizinal⸗ Wesens. Stehendes eer. Dr. Fareewan, 3 issistenzarzt Femc. Westfäl. nfanterie⸗Regiment Nr. 55, zur Reserve en Ien. r. Baehren, 8 nr leaieen Unterärzte vom Garde⸗Füs. Regt., als solche,

und zwar der Dr. Baehren zum 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, der

di cke, Unterarzt vom Garde⸗Feld⸗Art. Regt., als solcher zum 3. Garde⸗

Gren. Regt. Königin Elisabeth versetzt.

unker zum 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14 versetzt. Dr. Goe⸗

Dr. Remy, Unterarzt vom 7. Pomm. Inf. versetzt. Dr. Buchholtz, Assistenzarzt vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, bisher zur Dienstl. bei der Königl. Marine komm., dahin versetzt. Den 11. März. Dr. Claussen, Assistenzarzt vom 1. Hann.

Den 7. März.

Inf. Regt. Nr. 74, in gleicher Eigenschaft zum 8. Rhein. Inf. Regt.

Nr. 70 versetzt. 8 Nre⸗chicf geld ürd Regt. Nr. 5, vom 1. April c. ab als etatsm. Unterarzt beim 6. Westf. Inf. Regt. Nr. 55 angestellt.

Dr. Haase, bisher einjährig freiwilliger Arzt vom

Den 13. März. Dr. Breithaupt, Assistenzarzt vom Pomm. keld⸗Art. Regt. Nr. 2 und Dr. Gutschow, Assistenzarzt vom 3ten Febbe cren. Regt. Königin Elisabeth, vom 1. April c. ab zur Dienstleistung bei der Königl. Marine kommandirt. Dr. Riebau, Unterarzt vom 2. Garde⸗Drag. Regt., zum 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, Dr. Helmbold, Assistenzarzt vom 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94, in leicher Eigenschaft vom 1. April c. ab zum Thür. Ulanen⸗Regt. r. 6, Dr. Beinlich, Assistenzarzt vom Niederrh. Füs. Regt. Nr. 39, in gleicher Eigenschaft zum Schleswig⸗Holstein. Ulanen⸗Regt. Nr. 15 t. . versezt en 21. März. Dr. Meyerwisch, Assistenzarzt vom Leib⸗ Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, in gleicher Eigenschaft zum Bran⸗ denb. Feld⸗Art. 1ehch aie 3 sEeeral; eehencgcfesnnt, 8 8 henhg; e b enzarzt vom Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, in gleicher Eigenscha vv” Nr. 35, Dr. Heberling, Affistenzarzt vom Magdeb. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, in gleicher Eigenschaft zum tzt. Dr. Hadrg, bisher einjährig Arzt im Garde⸗Feld⸗Art. Regt., vom 10. April c. ab als

Den 23. März. Dr. Liscovius, bisher einjährig freiwilliger Unterarzt im Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, vom 1. Aprile. ab als etatsm. Unterarzt bei seinem bisher. Truppentheit angestellt. Dr. Hilgers, bisher einjährig freiwill. Arzt im 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, vom 15. März c. ab als etatsm. Unterarzt beim Hohenzoll. Füs. Regmt. Nr. 40 angestellt. Dr. Schaeffer, Assistenzarzt vom 7. Westf. Inf. Regmt. Nr. 56, in gleicher Eigenschaft zum Brandenb. Train⸗Bat. Nr. 3 versetzt. Dr. Müller, Assistenzarzt vom Ostpreuß. Jäger⸗Bat. Nr. 1, in gleicher Eigenschaft zum 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3 versetzt. Zierach, Unterarzt vom 3. Brandenb. Inf. Regmt. Nr. 20, vom 1. April c. ab als Ganzinvalide mit der gesetzlichen Pen⸗ n ausgeschieden.

G Den ch März. Dr. Berkhan, bisher einjährig freiwilliger Unterarzt vom 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt., vom 1. April c. ab als etats⸗ mäßiger Unterarzt bei seinem bisher. Truppentheil angestellt. .

Den 27. März. Dr. Meilly, Unterarzt vom Garde⸗Füs. Regt., vom 1. April c. ab zum 4. Garde⸗Gren. Regt. Königin ver⸗ setzt. Dr. Tornwaldt, bisher einjähr. freiwilliger Arzt im Westf. Füs. Regt. Nr. 37, vom 10. April c. ab als etatsm. Unterarzt beim 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4 angestellt.

Gestorben.

Den 5. März. Dr. Ressel, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2ten Bats. 4. Oberschl. dnf. Regts. Nr. 63.

Den 7. März. Dr. Helmrich, Stabs⸗ und Bats. Arzt des

Füs. Bats. 3. Garde⸗Gren. Regts. Königin Elisabeth. Feh Den 9. März. Dr. Otto, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2ten

Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Stumm, Zahlm. vom 2. Bat. 5. Ostpr. Inf. Gnabs, Zahlm. Weerand, zum Zahlm. beim 2. Bat. 5. Ostpr. Inf. Regts. Nr. 41 ernannt. G

Den 3. ve Fnf Herford, Sekretariats⸗Applikanten bei der Intendantur des I. Armee⸗Corps, ersterer unter Versetzung zu der Intendantur des XI. Armee⸗Corps, letzterer unter Versetzung zu der Intendantur des IX. Armee⸗Corps, zu Intendantur⸗Sekretariats⸗

Assistenten ernannt.

Preußen) versetzt.

Rieeichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 17. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags des Norddeutschen Bundes nahm in der Diskussion über den Gesetzentwurf, die Aufhebung der polizeilichen Beschraänkun⸗ gen der Befugniß zur Eheschließung betreffend, der Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath Graf zu Eulenburg nach dem Abgeordneten von Diest das Wort wie folgt: Meine Herren! Auf eine allgemeine, nochmalige Begrün⸗ dung der Nothwendigkeit und Opportunität des Gesetzentwurfs glaube ich verzichten zu dürfen, nachdem die hauptsächlichsten Gründe in dieser Richtung, sowohl in der heutigen Debatte, als in dem Berichte Ihrer Kommission, so wie auch in den Mo⸗ tiven des Gesetzentwurfs näher erörtert worden sind. Einige nur hinzuzufügen in Beziehung auf das, was

89

1

5

5 I1p1““ 8 38 von dem Herrn Abgeordneten für Osnabrück gesagt ist, daß man nämlich bei einer v .. wohlwollenden Interpretation

des Freizügigkeitsgesetzes, des vorliegenden Gesetzes gänzlich ent⸗ Ich glaube, dieser Ansicht widersprechen zu

behren könne. müssen. 1 welche einer freien Eheschließung entgegenstehen, finden sich in den einzelnen Gebieten nicht allein zerstreut in verschiedenen Gesetzen, sondern beruhen zum Theil auch auf verschiedenen Voraussetzungen, und schon hiermit allein, glaube ich, ist der genügende Nachweis geführt, daß man aus dem Freizügigkeitsgesetze nicht die Auf⸗ hebung sämmtlicher Ehehindernisse, soweit das vorliegende Gesetz sie zu seinem Gegenstande macht, folgern kann. b Während ich mir im Uebrigen die Erklärung auf die ein⸗

Die Bestimmungen, welche der Freizügigkeit und

gebrachten Amendements zur Spezialdebatte vorbehalte, muß ich

zwei Punkte jetzt gleich vorwegnehmen; Oekonomie des Gesetzes im Allgemeinen Bereich seiner Wirksamkeit.

Es ist eine legislative Frage, möglichst allgemein zu fassen, oder Exemplification oder Enumeration derjenigen Fälle hinzuzu⸗ fügen, die hauptsächlich davon betroffen werden sollen. Der Bundesrath hat geglaubt, den ersteren Weg einschlagen zu sollen; Ihre Kommission ist der Meinung gewesen, daß der zweite Weg vorzuziehen sei. Von meinem Standpunkte muß ich auch jetzt noch den ersteren Weg für den vorzüglicheren erachten, gerade mit Rücksicht darauf, was von einer Seite in der heutigen Debatte schon angeführt worden ist, daß nämlich die Gesetz⸗ gebung auf diesem Gebiete in den einzelnen Staaten eine ungemein verschiedene sei, und daß es daher kaum

der erste betrifft die

möglich sei, in erschöpfender Vollständigkeit alle diejenigen klei⸗ nen und großen Riegel zu be hnes und zu beseitigen, welche Ländern noch entgegen⸗

der Eheschließung in den verschiedenen stehen. Mit Rücksicht hierauf glaube ich allerdings, daß es praktischer gewesen wäre, mit einer gewissen allgemeinen Fas⸗ sung dasjenige zu treffen und auszudrücken, was beseitigt wer⸗ den soll. Indessen muß ich erklären,

und der zweite den 1

ob es zweckmäßig sei, Gesetze zur Verdeutlichung eine

daß auch die Fassung, welche die Kommission gewaͤhlt hat, zu wesentlichen Bedenken,

abgesehen von Einzelheiten, welche in der Spezial⸗Diskussion zu 8

erwähnen sein werden, keinen Anlaß giebt.

Was den zweiten Punkt anbetrifft, den Bereich des Ge⸗ setzes, so kommen hier hauptsächlich in Betracht diejenigen Ver⸗ besserungsanträge, welche zum §. 5 gestellt worden sind, wenn man sie vergleicht mit den Bestimmungen des §. 1. Es i ganz richtig, wie von einem der Herren Vorredner bereits an⸗

geführt worden ist, daß die Ziehung der Grenzen zwischen bür⸗

gerlichen und polizeilichen Ehehindernissen nicht ganz leicht ist, wenigstens insofern nicht 1 treffende allgemeine Definition davon verlangt werden sollte. Indessen glaube ich, daß, auch wie der Gesetzentwurf aus den Berathungen der Kommission hervorgegangen ist, ein wesent⸗ licher Zweifel in dieser Beziehung nicht besteht. Es ist erstens im §. 1. nach der Enumeration der spe⸗ ziellen Ehehindernisse gesagt, daß aus diesen und anderen polizeilichen Gründen die Ehe nicht versagt werden dürfe. Dem gegenüber steht der Ausdruck im §. 5: »Die Bestimmungen des bürgerlichen Eherechts werden durch dieses Gesetz nicht be⸗ rührt.“ Und noch zur näheren Erläuterung, was damit eigent⸗ lich gemeint sein soll, dient der Ausdruck im §. 3, in welchem

ganz leicht, als eine vollkommen zu-⸗

es heißt, daß die Bescheinigungen, von welchen die Eheschließung 8 abhängig gemacht werden dürfe, nur solche Voraussetzun⸗

durch dieses daß in der That bei

betrefften dürfen, welche Gesetz berührt werden. Ich glaube, 1 einem Zusammenhalten dieser Bestimmungen ein Zwei⸗ fel nicht mehr bestehen kann, und ich kann in den Amendements, welche von den Herren Abg. Kratz und Evelt gestellt worden sind, weiter nichts erblicken, als eine andere Umschreibung desjenigen, was im §. 5 des Gesetzes im Ver⸗ gleich mit §. 1 gesagt ist. Es ist ja sehr natürlich, daß die eine Fassung den Einen, die andere Fassung den Anderen deut⸗ licher erscheinen mag; für nothwendig kann ich jedoch keinen der Verbesserungsvorschläge erachten, und ich glaube, daß die Fas⸗ sung der Kommission als die einfachste den Vorzug verdienen möchte.

Ich habe in dieser Richtung noch Eins anzuführen. Wenn von dem Hrn. Abg. Kratz namentlich hervorgehoben ist, daß

gen

nicht

1

seine Fassung dazu dienen würde, die Unterscheidung zwischen

bürgerlichen und polizeilichen Ehehindernissen zu erleichtern, so glaube ich, daß dies nicht der Fall ist. Denn wenn sein Amen⸗ dement so lautet:

»Die Bestimmungen des bürgerlichen Eherechts bleiben in Kraft, soweit sie nicht Verfügungen enthalten, welche mit dem §. 1 in Widerspruch stehen⸗« 8 e

so wird immer eine Erörterung eintreten müssen, ob nicht ein solcher Widerspruch in concreto vorhanden sei und zur Ent⸗ scheidung dieser Frage wird man doch immer wieder untersuchen

00 9ã„ 8 200 8 ““ v1.“