11“ “ “ zu bauen: Leipzig⸗Chemnitz, Radeberg bis zur Landesgrenze, Großschönau⸗Warnsdorf, Warnsdorf⸗Löbau, Aue⸗Jägersgrün. — Um die Kosten für die Herstellung der Bahnen zu beschaf⸗ en, schlägt die Deputation eine Anleihe von 14 Millionen vor. — Außerdem sollen die Strecken Neugersdorf⸗Sohland, Chem⸗ nitz⸗Aue, Plauen⸗Oelsnitz, Freiberg⸗Nossen, sowie die Flöha⸗ Thalbahn auf Staatskosten übernommen werden. Eine größere Anzahl der Bahnlinien, darunter auch die Müldenthalbahn, sollen Privatunternehmern in Entreprise gegeben werden, so⸗ vald dieselben die erforderlichen Baumittel nachweisen.
Weimar, 21. April. Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzo in ist mit der Prinzessin Marie gestern Abend von 1888 nach Dresden und Altenburg wiederhierher zurück⸗ gekehrt.
Gotha, 20. April. Die Ausführung der Uebereinkunft wegen des Anschlusses der Herzogthümer Coburg⸗Gotha an das gemeinsame Appellationsgericht zu Eisenach ist davon abhängig, daß vorerst eine Anzahl diesseitiger Gesetze geprüft und fest⸗ gestellt wird, ob und welche Abänderung sich nöthig macht, um sie mit der Gesetzgebung der übrigen betheiligten Staaten in Einklang zu bringen. Seit einigen Tagen ist ein weimarischer Regierungs⸗Kommissar hier anwesend und beschäftigt, in Ge⸗ G mit hiesigen Beamten eine solche Prüfung vorzu⸗ nehmen.
Anbalt. Dessau, 21. April. Der heutige »Staats⸗ 1e e eine amtliche Bekanntmachung, der zufolge der Wirkliche Geheime Rath und Vorsitzende des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums, Dr. jur. Carl Sintenis, auf seie An⸗ suchen wegen geschwächter Gesundheit aus dem Herzoglichen activen Dienste entlassen und in den Ruhestand versetzt, und an seine Stelle der frühere Herzoglich Sachsen⸗Altenburgische Staatsminister, Dr. jur. Carl August Alfred von Larisch, zum Wirklichen Geheimen Rathe mit dem Prädikat »Excellenz⸗ und zum Vorsitzenden des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums ernannt worden ist.
Hessen. Darmstadt, 21. April. Die »Darmstädter Zeitung« schreibt: Der zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Hessen, vorbehältlich der Zustimmung der Bundes⸗ und beziehungsweise Landesvertretung, am 9. d. M.
abgeschlossene Vertrag, die Besteuerung des Branntweins und
Biers betreffend, ist von dem Großherzoglichen Ministerium der des Großherzogthums vorgelegt worden.
ö den Ständen Nach dem Inhalte dieses Vertrages soll die Besteuerung des Branntweins nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften,
welche in Preußen und den meisten übrigen Staaten des Nord⸗ deutschen Bundes bestehen, von dem Zeitpunkte an, wo deren Einführung in den zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums (auf Grund des Art. 38 der Verfassung des Norddeutschen Bundes) erfolgt, jedoch nicht vor dem 1. Juli d. J., auch in den nicht zu diesem Bunde gehörigen Landestheilen des Großherzogthums eingeführt und gleichzeitig zwischen diesen Landestheilen und den derselben Besteuerung unterliegenden Ländern des Norddeutschen Bundes völlige Freiheit des Ver⸗ kehrs mit Branntwein hergestellt werden. Zugleich soll eine Gemeinschaft des Ertrags der Branntweinsteuer, nach Abzug er Rückerstattungen und eines Pauschquantums von 15 Pro⸗ zent für Erhebungs⸗ und Verwaltungskosten, nach dem Maßstab der Bevölkerung eintreten.
Hinsichtlich der Besteuerung des Biers bestimmt der Ver⸗ baß⸗ daß, wenn im Norddeutschen Bunde eine gemeinsame Gesetzgebung für die innere Besteuerung des Biers zu Stande ommt, dieselbe, gleichzeitig mit ihrer Einführung in den zu
dem Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums, auch auf die übrigen Landestheile ausgedehnt werden und alsdann eine Steuergemeinschaft, wie bei der Branntweinsteuer eintreten soll. Eine alsbaldige Aenderung der dermaligen Besteuerung des Biers im Großherzogthum ist durch den Vertrag nicht bedingt, dagegen ist in demselben einstweilen die Herstellung des freien Verkehrs mit Bier zwischen dem Großherzogthum und den⸗ jenigen Theilen des Norddeutschen Bundes, in welchen hin⸗ sichtlich des Biers freier Verkehr besteht, und eine Steuer⸗ gemeinschaft in Bezug auf die Uebergangsabgaben von dem aus anderen Zollvereinsstaaten übergehenden Bier, unter Theilung des Ertrags, wie bei der Branntweinsteuer, von einem noch vetm ftle chen Zeitpunkte an vorgesehen. Die Bestimmungen über die Dauer des Vertrags stimmen mit den in dem Zoll⸗
eea herthag vom 8. Juli v. J. enthaltenen überein. aden. Karlsruhe, 20. April. Das heute erschienene Aeesrehen las Nr. 27 enthält folgende die Einberufung des S aments betreffende Bekanntmachung des Großherzogl. 88 Userums des Innern: »Se. Majestät der König Wilhelm -. Fren haben auf Grund der nach dem Vertrag zwischen Heste orddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und 8 svilnib vom 8. Juli 1867 der Krone Preußen zustehenden Prä⸗ 1 ialbefugniß durch höchste Verordnung vom 13. April d. J.
das Zollparlament berufen, am 27. April d. J. in Berlin zu⸗ sammenzutreten. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.«
Bayern. München, 20. April. Heute hat die Kammer der Abgeordneten den Gesetz⸗Entwurf über die Dissidenten⸗Ehen in der Fassung der Kammer der Reichsräthe angenommen, und ist somit Gesammtbeschluß darüber erzielt. Ferner wurden der Gesetzentwurf über die Versorgung invalider Unteroffiziere und Soldaten, so wie die Unterstützung der Wittwen und Waisen dieser Gräade mit einigen unwesentlichen Modificationen, und die Budget⸗Voranschläge der Königl. Eisenbahn⸗, Post⸗ und Telegraphen⸗Anstalten den Ausschußanträgen entsprechend ange⸗ nommen.
— Der Kriegsminister beabsichtigt eine Equitationsanstalt zu errichten, welche für die berittenen Waffen eine Unterricht⸗ schule und für die berittenen Offiziere der Fußtruppen ein Depot bilden soll, aus welchem denselben gegen Entrichtung des Remontepreises berittene Pferde abgegeben werden können, da die Abgabe solcher Pferde aus den berittenen Abtheilungen der Armee ohne Beeinträchtigung ihres dienstfähigen Pferdestandes
nicht wohl möglich ist. Für diese Anstalt ist im Militairbudget für die IX. Finanzperiode ein Postulat von 42,608 Fl. ..
gesetzt.
12 April. Um die beschleunigte Vorlegung der ili⸗ tairstrafgesetz⸗Entwürfe an die Kammern zu ö mügli, nach der »Augsb. Allg. Ztg.«, auf Anregung des Kriegs⸗ Ministeriums zwischen diesem und dem Justiz⸗Ministerium die Schlußberathung über dieselben gemeinsam statt. Diese Bera⸗ thungen begannen gestern unter dem Vorsitz des Kriegs⸗Ministers mit dem Entwurf, des Militairstrafgesetzbuchs. Zu diesen ge⸗ meinschaftlichen Sitzungen sind von Seite des Justiz⸗Ministe⸗ riums Ministerial⸗Rath Dr. Weis und von Seite des Kriegs⸗ Ministeriums Ober⸗Auditor von Menz wom General⸗Audi⸗ toriat, Major Reschreiter vom 2. Infanterie⸗Regiment und 11“ O . 1n. nied 8 88 yer im Kriegs⸗Ministe⸗
mübestimmt, welch letzterer a erfasser der Entwü . trag erstattet. 8 — “ hS DOesterreich. Wien, 20. April. Von der Regierung ist ein »Gesetz, wodurch das Ministerium der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zum Abschlusse eines Ueber⸗ einkommens wegen Ausprägung neuer Scheidemünzen und Einziehung der Münzscheine mit dem Ministerium der ungari⸗ schen Krone ermächtigt wird« im Abgeordnetenhause als Re⸗ gierunge norlage eingedegch⸗ worden.
— 21. April. as Subcomité des Budgetausschusses be⸗ schloß, entgegen dem Antrag des Referenten. in 8 ercf. berathung über den Regierungsentwurf, betreffend die Konver⸗ tirung der Staatsschulden, einzugehen, und eine Amendirung des Gesetzes nach folgenden Gesichtspunkten zu versuchen: Die Reduction der Zinsen kann nicht vermieden werden. Soll die⸗
selbe im Wege einer Konvertirung der Staatsschulden durch-
geführt werden, so muß diese Konvertirung zwangsweise ge⸗ schehen. Die Zinsenreduction muß im C d ückli be⸗ Käön xeicß ß Gesetze ausdrücklich be esth, 19. April. Der »Pesther Lloyd« meldet: In Betre b der Wehrfrage fand gestern in Ofen eine längere Sne statt, an welcher Baron Kuhn, Graf Andrassy, Graf Taaffe und die sonstigen zu Rathe gezogenen Fachmänner und Staats⸗ aeei - nahaben. Es kamen der Reihe nach die ver⸗ hiedenen in der Wehrfrage vorliegenden Konk »Arbeiten und ve. zur Sprache. 8 X“ „— 20. April. In der heutigen Sitzung des Unterhauses überreichte Alexander Moecsonyi eine Pinon benerdagn värer Rumänen⸗Konferenz bezüglich der Nationalitäten⸗Frage. Lonyay legte acht Hefte Budget⸗Beilagen vor. Der Gesetz⸗ G 888 “ en Gesetzen wurde in letzter L einhellig, jener über Handels⸗ und Gewerbe durch Maloric 8xöö 3 “ m weiteren Verlauf der Unterhaussitzung wurde der Ge⸗ setzentwurf bezüglich Gödöllö's in einer Entral⸗Ausschusse vorgeschlagenen ausführlicheren Fassung angenommen. Da es darin heißt, daß diese Herrschaft in den Status der unverääußer⸗ lichen Güter der ungarischen Krone aufgenommen wird, so for⸗ derte Bonis das Haus auf, zu erklären, es dürfe aus diesem Ankaufe nicht gefolgert werden, daß die auf den Güterkauf der todten Hand bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen umgestoßen würden. Das Haus stimmte diesem Vorschlage bei. Hierauf wurde der Gesetzentwurf bezüglich Prägung ungarischer Geld⸗ münzen mit geringen Modificationen angenommen. I — Der »Pesther Lloyd« meldet: Heute haben im Handels⸗ 5 garzu . exG bezüglich der asiatischen Expedition degodss ee den 9g ch dahin, für Ungarn drei Bericht⸗
öi2 dg Minister von Beust und von Becke reisen heute von
leihung des
⁊2389,290 Pfd. Sterl., 29,565
— zweite Brigade von Magdala.
EE U seiner Fesseln entledigt und wird gut behandelt.
des Innern, Secretair Normand Namens
Agram, 20. April.
morgen in Angelegenheit der kroatisch⸗ungarischen Ausgleichsfrage
über Wien nach Pesth.
Schweiz. Bern, 21. April. Der Canton Thurgau ent⸗ schied sich bei der vorgestrigen Volksabstimmung mit sehr bedeu⸗ tender Majorität für die Revision der Verfassung durch einen
Großbritannien und Irland. London, 20. April. Ueber die am ls8ten d. Mts. in Dublin stattgefundene Ver⸗ St. Patrick⸗Ordens an den Prinzen von Wales entnehmen wir der »Engl. Corr.« folgende Mittheilungen: Für die Ordens⸗Investitur am Sonnabend war die Stadt mit Flaggen geschmückt. Der Zug bewegte sich von dem Schlosse durch die vorgeschriebenen Straßen nach der St. Patricks⸗Kathe⸗ drale. der Marquis of Abercorn als Lordstatthalter und Großmeister, dem die Beamten, Würdenträger und Ritter des Ordens, hin⸗ ter ihnen der Prinz von Wales voranzogen, von dem Dechant und Kapitel der Kathedrale zuerst in den Kapitelsaal geführt, wo das Königliche Dekret verlesen wurde, die Ordens⸗ Investitur mit dem Prinzen vorzunehmen. Der Großmeister erklärte sich bereit, den Akt zu vollziehen, und der Zug be⸗ wegte sich wieder in der früheren Ordnung in das Chor, wo die Ritter ihre Plätze, jeder unter seinem Banner, einnahmen. Nach Beendigung des angestimmten Gesanges gürteten auf Befehl des Großmeisters die zwei ältesten Rikter dem Prinzen das Schwert um und bekleideten ihn mit dem Ordens⸗ mantel, wobei der Prälat die vorgeschriebene Ermahnung ver⸗ as. Der neue Ritter begab sich alsdann zu dem Großmeister, erhielt von ihm die Ordenskette und kehrte zu seinem Platze zurück, worauf des Prinzen Banner entfaltet wurde und der Wappenkönig seine Titel verkündete. Zum Schluß wurde das Banner zur Aufbewahrung in der Kathedrale dem Wappen⸗ könige übergeben und unter Chorgesang verließ der Zug die Kirche und kehrte nach dem Schlosse zurück. — Die Voranschläge für das technische und Kunst⸗ sich in dem neuen Budget auf Pfd. Sterl. mehr als im ver⸗
Departement belaufen
gangenen Jahre. — 21. April. Das indische Amt hat folgende Depesche aus dem Hauptquartier Abdiciom vom 1. d. erhalten: Die steht am linken Ufer des Jimma, 30 Miles Der Gesundheitszustand der Truppen ist be⸗ friedigend. Von den Gefangenen sind Nachrichten bis zum Dieselben befinden sich wohl. Ras sam wurde
Frankreich. Paris, 21. April. Die „France⸗ theilt mit, der Senat auf Ersuchen der Kardinäle die Diskussion über
8 19. April ver⸗
die Petitionen betreffs der Lehrfreiheit bis zum tagt hat. ““ Für jede Infanterie⸗Compagnie sind jetzt zweirädrige einspannige Karren angefertigt worden, welche zum Transport der Cartouchen für die Chassepot⸗Gewehre dienen sollen. Der heutige »Moniteur⸗« veröffentlicht im amtlichen Theile mehrere Ernennungen von Präfekten, Unter⸗Präfekten, General⸗ Secretairen und Mitgliedern von Präfektur⸗Räthen. b Weiter enthält das offizielle Blatt unter den amtlichen Nachrichten einen Bericht über die Lage der Genossenschaften zu gegenseitiger Unterstützung, der at dem Berichterstatter Vicomte de Melun und dem der obersten Kommission zur Be⸗ lebung und Aufsicht für diese Genossenschaften erstattet ist. Der Bericht ist der 15te seit dem Bestehen der Kommission und begreift die Resultate des Jahres 1866. “ 1 Aus diesen ergiebt sich, daß am Schlusse des Jahres 1866 in Frankreich überhaupt 5614 Genossenschaften unter staatlicher Genehmigung bestanden. 326 mehr als im Vorjahre. Von letzteren waren 285 approbirte und 41. autorisirte. Der Per⸗ sonen⸗Bestand der beiden Kategorieen von Genossenschaften war
um 54,657 Mitglieder gewachsen, da derselbe am 31. Dezember V 31. Dezember 1866 aber 837,155 Hiervon waren 732,918 ordentliche und
1865 782,498 Mitglieder, am Mitglieder betrug. H b dentlich 104,237 Ehren⸗Mitglieder, 618,944 Menner und 113,974 Frauen. Die approbirten Genossenschaften besitzen zur Zeit ein Kapital⸗ Vermögen von 28,516,261 Fr. 59 Ce. ,25 73 Cent. Reservefonds) und die autorisirten 14,546,922 Fr. 37 Cent., zusammen also 43,063,253 Fr. 96 Cent. Die Ausgaben beider Kategorieen beliefen sich für das Jahr 1866 im Ganzen auf 13,945,824 Fr. 99 Cent. Die Einnahmen überstiegen die Aus⸗
gaben um 1,979,666 Fr. 18 C. Die Zahl der Kranken war 195,728
Personen (163,855 männlichen und 31,873 weiblichen Geschlochts), etwa 27 pCt. der Genossenschafter. Auf diese treffen 3,856,155 Verpflegungstage. 10,867 Sterbefälle ereigneten sich während des Jahres, etwa 1 ½ †Ct. auf sämmtliche Genossenschafter.
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an den Kaiser vom Minister
Der Statthalter Baron Rauch reist
V
1— 8 ʒ Gouverneur Nach den Vorschriften des Ordensceremoniells wurde
vX“ 1““ 8— Die Zahlen für die 3 algeris artements sind hier nich miteinbegriffen. Der Kaiser nahm am Sonntage den Bericht der Kommission persönlich aus den Händen des Vorsitzenden derselben, Ministers des Innern, Pinard, entgegen und sprach seine lebhafte Befriedigung über den durch den Bericht kon⸗ statirten Aufschwung der genossenschaftlichen Hülfsinstitute aus Italien.
lien. Florenz, 21. April. An der Universität Bo logna sind die in Folge der jüngsten Störungen suspendirten Vorlesungen nunmehr wieder aufgenommen.
Türkei. Konstantinopel, 20. April. glied des Staatsraths (bisher General⸗Gouverneur von Epirus Edhem Pascha, der neue Kriegsminister Namyk Pascha (bisher General⸗Gouverneur von Bagdad) und der General des Libanon Daud Pascha sind hier eingetroffen
Der Sultan wird sich heute nach Pera begeben, um den im österreichischen Gesandtschaftsgebäude wohnenden drei Erz herzogen Rainer, Ernst und Karl Ferdinand einen Besuch zu machen, denen zu Ehren der Groß⸗Vezir morgen ein Staats Bankett veranstaltttt. .““ 86
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“ 16“ 6“ Mußland und Polen. St. Petersburg, 20. April Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroß⸗ herzog von Sachsen⸗Weimar sind gestern Nachmittag hier
eingetroffen. 1
Amerika. Washington, 9. April. er Präsident hat dem Kongreß die diplomatische Korrespondenz über der eben ratifizirten Naturalisationsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde vorgelegt.
— Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf angenommen wonach für diejenigen, welche im Uebrigen qualifizirt sind, al Geschworene in Prozessen wegen Vergehen gegen die Vereinigte Staaten zu fungiren, durch die Berichterstattung für die öffent⸗ lichen Blätter eine Untüchtigkeit zu dieser Function nicht ein⸗ treten soll. — Die neue Constitution ist in dem Staate Ar cansas angenommen.
— 11. April. Das Anklageverfahren gegen den Präsiden ten Johnson wurde, wie telegraphisch gemeldet, am 9. d. M. wieder aufgenommen. Die mit der Führung der Anklage be⸗ auftragten Mitglieder des Repräsentantenhauses bezogen sich zur Verstärkung der Beweise auf eine Zeugenaussage, daß Johnson einen Bewerber um eine amtliche Stellung zurück⸗ gewiesen habe, weil derselbe mit dem Kongreß sympathisire. General Butler bezeichnete darauf die Anklage als geschlossen. — Der Richter Curtis eröffnete die Vertheidigung mit einer größeren Rede, in welcher er bestritt, daß die Tenure of Offce- Bill auf den Stanton’'schen Fall anzuwenden sei. Stanton sei nicht von Johnson eingesetzt und seine Ernennung durch Lincoln berechtige ihn nicht zur Beibehaltung seines Amtes. Johnson habe in Uebereinstimmung mit den verfassunasmäßigen Rathgebern des Kabinets gehandelt. Die Anklage gegen John⸗ son, daß derselbe den General Emory zur Verletzung des Ge⸗ setzes habe veranlassen wollen, sei auf einer nicht unter Beweis gestellten Annahme begründet. Die Reden Johnsons enthielten keine Anklagen gegen den Kongreß, sondern nur gegen die do⸗ minirende Majorität desselben. Außerdem wären sie in gesetz⸗ mäßiger Ausübung der Redefreiheit gehalten.
— 20. April. (Kabel⸗Telegramm aus Reuters Office.) Das Anklageverfahren gegen den Präsidenten Johnson wurde von dem Senatsgerichtshofe fortgesetzt. Der Gerichtshof ver⸗ warf das Zeugniß des Secretairs der Marine Welles und Anderer, welche von der Vertheidigung zum Beweise dafür aufgeführt waren, daß das Ministerium in Uebereinstimmung mit Stanton dem Präsidenten den Rath gegeben, das Aemter⸗ Besetzungsgesetz mit dem ihm zustehenden Veto zu belegen, und daß das Kabinet auch spaäͤter übereinstimmend der Ansicht ge⸗ wesen, daß das erwähnte Gesetz auf den Fall in Betreff Stan⸗ ton's nicht Anwendung finden könne. Die Beweisaufnahme ist geschlossen. Das mit der Führung des Prozesses beauftragte
8
Cent. (11,659,259 Fr.
Comité des Repräsentantenhauses wird Mittwoch seine Anträge vor dem Senatsgerichtshof weiter begründen.
Gewerbe und Handel.
— Die Suez⸗Kanal⸗Gesellschaft hat ein provisorisches Reglement für die Schifffahrt auf dem Canal maritime während der Arbeiten veröffentlicht. Darnach ist die Schifffahrt blos den Fahrzeugen der Gesellschaft und ihrer Unternehmer, ferner den ausschließlich zur Ver⸗ proviantirung der Arbeitsplätze am Isthmus verwendeten Booten ge⸗ stattet. Die Rückfahrt von einem Meere zum anderen kann nur mit einem Erlaubnißscheine der Gesellschaft geschehen, für welchen ohne Unterschied der Größe und der Gattung des betreffenden Fahrzeuges, mag dieses unter Ballast oder beladen fahren, zehn Franes pr. Tonne zu zahlen sind. Die Eigenthümer der Fahrzeuge sind für jeden Scha⸗ den verantwortlich, den ihre Schiffe den Arbeiten oder dem Materiale der Gesellschaft und ihrem Unternehmen zufügen sollten. Das Re⸗ glement trat mit 15. d. M. in Wirksamkeit.