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andern Bundesländern ohne Unterlage eines Reichs⸗ bb ane lusses eine Anleihe zu beschaffen wäre, angeschafft aber muß es werden, sollte auch der Bundeskanzler es auf seine Verantwor⸗ tung nehmen, in der Hoffnung auf künftige Indemnität. Wenn aber die Fragen zu juristisch aufgefaßt werden, wenn man für Handlungen der großen Politik, wie sie schwierige europäische Situationen nothwendig machen, riskiren muß, sich vor einem politisch nicht durchgebildeten, der Situation nicht zugänglichen Richter zu rechtfertigen, so wird man vielleicht vorsichtig; es ist unmöglich, dem Richter nachher das volle Bewußtsein der Situation beizubringen, unter der man gehandelt hat; denn es gehört das Selbstdurchlebthaben einer jeden Minute von vielleicht mehreren Jahren dazu, die vorangegan⸗ gen sind. Was würden die Herren sagen, wenn von Seiten der Bundesregierung der Spieß umgedreht würde?! Sie setzen bei der Bundesregierung ein lebhafteres Interesse für die Flotte voraus, als Sie selbst dokumentiren. Aber ist es wirklich eine nothwendig begründete Voraussetzung, daß der Bundesregie⸗ rung an einer Flotte mehr liegt, wie dem Volke und dem gesammten Bunde? Was würden Sie sagen, wenn wir bei Ihnen den Patriotismus voraussetzten, den Sie bei den Bun⸗ des⸗Regierungen vermuthen, und den Sie gewiß besitzen, er ist nur im Augenblick nicht erkennbar, wenn wir in dieser Vor⸗ aussetzung erklärten: Sie bekommen keine Flotte, wenn Sie dem Bundesrathe nicht diese und jene constitutionelle Konzes⸗
n machten; Sie bekommen keine Telegraphen. Wir ver⸗ langen eine Mäßigung derjenigen Redefreiheit auf der Tribüne, die wir im Kompromiß bewilligt haben, Verlängerung des Militair⸗Budgets; — und wir gingen mit agressiven Amende⸗ ments gegen Ihre verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte vor, und sagten: keine Flotte, keine Telegraphen⸗Einrichtung, wenn Sie uns das und das nicht bewilligen; Situationen muß man ausnutzen und eine Regierung, die auf die Zukunft denkt, nimmt den Augenblick des Bedürfnisses wahr, um ihre Rechte zu mehren. Ich will einen Ausdruck nicht gebrauchen, der mir in der Beurtheilung etwas zu stark auf die Lippen kommt: wir würden es eben nicht thun. Im Kleinen würde es ein analoges Verhalten der Regierungen sein, wenn wir einer Kreisstadt etwa sagten, wir hatten vielleicht die Absicht, Euch ein Telegraphenamt herzu⸗ legen, aber so lange Euer Abgeordneter im Reichstage so stimmt, wie er es thut, schneidet er uns das Geld ab und wir können es nicht. Es wäre das eine Insinuation, die so gefaßt werden könnte, daß sie sich in ganz legalen Formen bewegte. Aber Sie würden das, mild ausgedrückt, nicht hübsch finden.
Meine Herren, ich halte es wirklich nicht für rathsam und es übersteigt meine Voraussehung, daß wir uns neun Mo⸗ nate, nachdem wir die Verfassung verkündigt haben, nicht mit dem Weiterbau derselben beschäftigen, sondern mit einem hart⸗ näͤckigen Prinzipienkampfe auf den Mauern, die eben den Erd⸗ boden zu überschreiten anfangen. Ob dieser Maueranfang es vertragen wird, daß wir diesen Machtkampf schon jetzt auf ihm auskämpfen, oder ob es nicht nützlicher wäre, wenn Sie einiges Erstarken derselben abwarteten, das wage ich hier nicht zu entscheiden, weil ich nicht in die Zukunft sehen kann, und weil ich durch die Erfahrung zu gewitzigt bin, um zu prophezeihen oder zu drohen. Aber eine gewisse Sorge beschleicht mich, wenn ich sehe, wie Sie die Mühe und Arbeit, die ungewöhnlich glücklichen Ereignisse, die bewunderungs⸗ werthen Leistungen tapferer Heere, die dazu gehörten, um uns auf den jetzigen Standpunkt zu bringen, jetzt schon nach neun Monaten vergessen haben oder als altrömische Geschichte be⸗ handeln, auf die es nicht mehr ankommt, und sich allein be⸗ schäftigen mit Machterweiterung in dem Augenblicke, wo Sie die Regierungen in Verlegenheit glauben, um ihnen eine Kon⸗ zession abzuringen. Es wird sich dazu eine andere Zeit finden; sie wird nicht ausbleiben. Lassen Sie aber erst die Fun⸗ damente der Gebäude sich besacken, und festliegen, ehe wir solche Evolutionen und Kämpfe auf ihnen vornehmen; das Bedauern, daß dies geschehen kann, hat sich mir schon bei der Diätenfrage aufgedrängt, daß, nachdem wir eben ein Kompromiß gemacht haben, es schon angefochten wird, und man sich mehr mit Machtkämpfen als mit Konsolidirung des Bundes beschäftigt. Sie stellen uns nach Ihrer Rechts⸗ auffassung durch die Annahme dieses Amendements zwischen die traurige Alternative, keine Verbesserung der Flotte oder einen Konflikt. Die Verantwortlichkeit für die Stellung dieser Alternative muß ich von den verbündeten Regierungen ab⸗ lehnen und sie denen zuschieben, die zu einem — an sich nütz⸗ lichen — Gesetz ein Amendement gestellt haben, welches lediglich auf politische Machterweiterung berechnet ist, die den Regie⸗ rungen im Augenblick, wo man sie in Verlegenheit glaubt, abgedrungen werden soll.
Ich kann nur wiederholen, was ich in der Kommission ge⸗ sagt habe, und wenn der Herr Vorredner von der Zuverlässig⸗
keit solcher Versprechungen vorher Zweifel äußerte, so glaube ich, mich doch zu erinnern, daß die Zusagen, die, seiner Meinung nach, nicht so korrekt durchgeführt waren, nicht von mir aus⸗ gegangen sind. Ich kann hier die Zusage wiederholen, daß ich noch in der heutigen Sitzung im Namen des Präsidiums und der Regierungen die ganze Gesetzesvorlage zurückziehen werde, wenn das Amendement Annahme findet.
Nach den Ausführungen des Abg. Lasker nahm der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen das Wort wie folgt: 1—
Ich habe nur zu zwei faktischen Berichtigungen das Wort ergriffen.
Wenn der Herr Vorredner meinte, daß die Einstimmigkeit im Bundesrath erst durch mehrere und, wie er anzunehmen schien, schwierige Erörterungen herbeigeführt worden sei, so ist dies ein Irrthum. Ich glaube, die ganze Frage hat sich in wenigen Minuten erledigt, weil von Hause aus alle Regierun⸗ gen übereinstimmend der Meinung waren, daß sie nicht nach⸗ eben könnten, und ich glaube, der Herr Vorredner ist darin rrthümlich berichtet.
Eine zweite faktische Berichtigung, die ich glaube jetzt gleich
anbringen zu sollen, bezieht sich auf die Frage, ob uns im Jahre 1866 das Geld zum Kriege verweigert worden ist oder nicht. Der Herr Vorredner hat sich auf eine Aeußerung, ein Sittenzeugniß, welches die Regierung bei Auflösung der Kam⸗ mer gegeben hat, bezogen. Dies bezog sich aber doch wesentlich auf die Stimmung nach dem Kriege.
Ich nehme an,ü er hat die letzte Auflösung im Sinnc, die im vorigen Jahre stattfand, und wenn ich nicht irre, befindet sich die Aeußerung in dem Manifeste.
Andernfalls bemerke ich nur, daß ich stets das Bedürfniß habe, wie der Herr Vorredner mir auch vorhin die Gerechtigkeit Wöan hat, in allen Diskussionen, so lange ich den gewöhnlichen
leichmuth nicht verliere, höflich zu sein, und daß der Ausdruck in der Auflösungsordre auch in der Kategorie der parlamenta⸗ rischen Courtoisien sehr leicht seine Erklärung findet.
Sollte die Aeußerung von uns, was mir im Augenblick nicht gegenwärtig ist, vor dem Kriege geschehen sein, nun, so wird mir der Herr Vorredner zugeben, daß sie irrthümlich war, da die Voraussetzung zu keiner Erfüllung gerieth, denn man hat uns in der That kein Geld bewilligt, obgleich der Krieg vor der Thür stand; man hat uns namentlich auch in einem analogen Falle, wie der heutige, kein Geld für die Flotte be⸗ willigt. Ich erinnere nur an die damalige Forderung, wo wir Kiel in Besitz zu nehmen im Begriffe waren — es war, glaube ich, nach dem Gasteiner Vertrage — und wo man uns die 10 Millionen verweigerte. Dies ist mir genauer in Erinne⸗ rung, weil sich an die Erwähnung Hannibal Fischers damals eine ziemlich gereizte Diskussion knüpfte. 686“
Hierauf erklärte der Geh. Leg.⸗Rath Hofmann:
Meine Herren! Wenn ich in diesem vorgerückten Stadium der Spezial⸗Diskussion mir noch einen Augenblick
von die Schuld. Er hat heute, wie er auch schon einige Male vorher gethan hat, die Stellung der mit Preußen verbündeten Regierungen und ihrer Vertreter im Bundesrathe zum beson⸗ deren Gegenstande seiner Erwägungen und Erörterungen ge⸗ macht. Ich bestätige, provozirt durch diese Aeußerungen des Herrn Abgeordneten Lasker, zunächst die thatsächliche Bemer⸗ kung des Herrn Bundeskanzlers, daß von vornherein in dieser Frage vollständige Einstimmigkeit unter den Vertretern der verbündeten Regierungen geherrscht hat, und daß keineswegs etwaige Meinungsdifferenzen im Bundesrathe, sondern lediglich der Gang der parlamentarischen Geschäfte den Bundesrath zu
wiederholten Malen in die Lage versetzt haben, sich überhaupt
mit dieser Angelegenheit zu befassen. Was nun die Stellung der mit Preußen verbündeten klei⸗ neren Staaten betrifft, so erlaube ich mir, im Allgemeinen zu
bemerken, daß es gerade im Interesse dieser kleineren Staaten
liegt, dem Reichstag in finanziellen Fragen möglichst weiten Spielraum zu geben; denn, meine Herren, ich plaudre ja kein Geheimniß aus, wenn ich sage, daß wir, die kleineren Staaten, sämmtlich mit finanziellen Verlegenheiten zu kämpfen haben, die uns eben durch unser Verhältniß zum Norddeutschen Bunde bereitet sind. Wir hoffen und erwarten gerade vom Reichs⸗ tage für die Zukunft Erleichterung und Unterstützung in dieser Beziehung. Es liegt also vollständig in unserm Interesse, in finanziellen Fragen mit dem Reichstag Hand in Hand zu gehen und, soweit es möglich ist, dessen Befugnisse zu erweitern oder uns wenigstens an dem Reichstag in dieser Beziehung einen Bundesgenossen zu verschaffen. Wenn also die Frage, die hier ventilirt wird, in sinanzieller Beziehung eine große praktische Bedeu⸗ tung hätte, so müßten wir die Vertreter der kleinen Staaten, ja ent⸗ schieden auf Seiten des Reichstages stehen. Daß die Frage aber, finanziell und praktisch genommen, für den Kredit des Bundes
en für die gewissenhafte Verwaltung der Bundesschulden eine
1 . 1 Ihre Auf⸗ merksamkeit erbitte, so trägt der Herr Abgeordnete Lasker da⸗
solche Bedeutung nicht hat, das ist bereits von sachverständiger Seite so genügend erörtert, daß ich in dieser Beziehung kein Wort hinzuzufügen brauche. Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß eine direkte Verantwortlichkeit der Beamten der Bundesschulden⸗Verwaltung durchaus nicht ausgeschlossen ist gegenüber den Gläubigern. Lassen sich die Beamten der Bun⸗ desschulden⸗Verwaltung Pflichtwidrigkeiten zu Schulden kommen, und die Gläubiger sind gefährdet und ge⸗ schädigt, so wird sich — die Staatsgläubiger pflegen in dieser Beziehung ihr Interesse wohl zu wahren — sehr bald ein Konsortium bilden, welches die Klage bei einem gewöhnlichen Gericht anstellt. Die Herren, die so vielen Werth auf direkte Verantwortlichkeit legen, haben es ja vollständig in der Hand, durch eine lebhafte Betheiligung ihrer eigenen Per⸗ son bei der Bundesanleihe sich das Mittel zu verschaffen, direkt bei den Gerichten gegen die Beamten der Bundesschulden⸗Ver⸗ waltung klagen zu können.
Aber, meine Herren, eine ganz andere Frage ist nun die, ob der Reichstag als solcher, der ja nicht als Gläubiger in seinem eigenen pekuniairen Interesse den Beamten gegenübersteht, das Recht haben soll, die Verantwortlichkeit der Beamten direkt in Anspruch zu nehmen. Diesem Antrage zu⸗ zustimmen, haben die mit Preußen verbündeten Regierungen deshalb Anstand genommen, weil sie nicht glauben, die Frage bejahen zu können, daß eine Meinungsverschiedenheit zwischen Reichstag und Bundesrath jemals Gegenstand einer richter⸗ lichen Entscheidung sein könne. Hier handelt es sich allerdings um ein Prinzip, welches so bedeutend ist, daß man auch bei dem besten Willen und Bestreben, mit dem Reichstage Hand in Hand zu gehen, doch nicht glaubte, in dieser Beziehung eine Konzession machen zu können. Ich wiederhole, die Frage ist die: können die Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesrath und Reichstag jemals Gegenstand der richterlichen Entscheidung sein? Daß das vorliegende Amendement über⸗ haupt nur praktisch werden kann unter der Voraussetzung einer Meinungsverschiedenheit zwischen Bundesrath und Reichstag oder zwischen Bundeskanzler und Reichstag, das ist ja an und für sich ganz klar. Liegen Anstände bei der Dechargirung vor, so ist entweder der Bundesrath selbst und der Bundeskanzler der Meinung, daß diese Anstände auf gerichtlichem Wege weiter zu verfolgen seien; dann wird die Frage gar nicht auf⸗ geworfen werden, ob auch der ecgsen das Recht zur Verfolgung der Mitglieder der Bundesschuldenverwaltung
Oder der Bundesrath ist nicht dieser Meinung, obwohl nach Ansicht des Reichstages Anstände bestehen. In diesem Falle werden Parteien sich bilden, die Meinungen wer⸗ den verschieden sein, Majorität und Minorität werden sich gegenüberstehen. Entschließt sich nun die Majorität des Reichstags, die Mitglieder der Bundesschuldenverwaltung, wie es das Amen⸗ dement will, auf dem Wege der gerichtlichen Klage zu verfolgen, so kommt die Meinungsverschiedenheit, die zwischen dem Bundes⸗ rath als dem Organe der Bundes⸗Regierungen und zwischen dem Reichstage obwaltet, ja sogar die Meinungsverschiedenheit zwischen Majorität und Minorität dieses Hauses zur Entschei⸗ dung der Gerichte. Nun hege ich alle Hochachtung vor der Entscheidung der Gerichte und bin weit entfernt, auch nur mit einer Spur von Zweifel dem Vertrauen zu nahe zu treten, das man den Gerichten schuldig ist; aber, meine . ob es der Würde des Reichstags wirklich entspricht, wie das hier betont worden ist, daß nun die Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichstag und Bundesrath vor Gericht ausgetragen werden, die Entscheidung also vom Ausgange eines Prozesses abhängen soll, der durch alle verschiedene Instanzen läuft, das ist eine Frage, die, glaube ich, sehr der Erwägung bedarf. Wenn es sicher wäre, daß die “ der Gerichte immer mit der Entscheidung der Majorität des Reichstags übereinstimmte, dann, gebe ich zu, würde dieses Amendement allerdings im Interesse des Reichstags liegen, aber diese Gewißheit besteht eben nicht. Ich glaube, daß, wenn man die Würde des Reichstags dabei ins Spiel bringen will, man sagen muß: der Reichstag soll es selbst in der Hand behalten, seinem Beschlusse den Bundes⸗ regierungen gegenüber Wirksamkeit zu geben. Sobald Sie die Sache den Gerichten übertragen, sind Sie nicht mehr Herren der Entscheidung. — Ich habe diese Bemerkungen gemacht, um meinerseits den Standpunkt zu beleuchten, welchen die verbün⸗ deten Regierungen einnehmen, und ich glaube, daß der hohe Reichstag aus dem, was ich bemerkt habe, wohl die Ueberzeu⸗ gung schöpfen wird, daß, wenn auch der Bundesrath sich nicht n langen Berathungen mit dieser Angelegenheit beschäftigte, doch de Fage auch Seitens des Bundesrathes reiflich erwogen worden ist.
Nach Annahme des von dem Abgeordneten Miquel ge⸗ stellten Amendements, erklärte der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen:
Im Namen des Präsidiums und in Uebereinstimmung mit den darüber im Bundesrath gefaßten Beschlüssen ziehe ich hiermit die Gesetzvorlage vom 24. März d. J. zurück.
Oeffentlicher Anzeiger.
4) Bezeichnung der Firma: Ferd. Rohde. Eingetragen zufolge Verfügung vom 18. April 1868 am selbigen
2 Neeuustadt⸗Eberswalde, den 18. April 1888S. Köoöͤnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in den
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung, zu Lübben, den 21. April 1868. Der Fuhrwerksbesitzer und Agent Carl Ferdinand Lantzsch aus Lübben soll wegen wieder⸗
holter Urkundenfälschung verhaftet werden, er ist im Betretungsfalle
anzuhalten und an uns abzuliefern.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Tischlergesellen Johann Brüchert aus Kl. Küdde bei Neustettin von mir unterm 7. d. Mts. erlassene Steckbrief ist durch die in Wittenberg bewirkte Verhaftung des Brüchert erledigt. Sorau, den 18. April 1868.
Der Staatsanwalt.
Der hinter den Handlungs⸗Commis Hermann Falkenstein aus Ermsleben unterm 19. August v. J. erlassene Steckbrief ist durch Ergreifung des zꝛc. Falkenstein erledigt. Ermsleben, den 21. April 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
Handels⸗Register.
Die unter Nr. 46 in unserm Firmen⸗Register eingetragene Firma A. Schlesinger ist durch Kauf auf den Kaufmann Carl August Schle⸗ singer zu Finsterwalde übergegangen und deshalb in unser Firmen⸗ Register sub Nr. 136 Folgendes eingetragen: 1 1 Lauf. Nr. 136, 2) Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: der Kaufmann Carl August Schlesinger zu Finsterwalde, 3) Ort der Niederlassung: Finsterwalde, 4) Bezeichnung der Firma: A. Schlesinger, 5) Zeit der Eintragung: eingetragen zufolge Verfügung vom 16. April 1868 eodem die. (Akten über das Firmen⸗Register Bd. II, S. 261.) Luckau, den 16. April 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
„Bei dem unterzeichneten Gerichte ist folgende Eintragung in das
Firmen⸗Register erfolgt:
1) Nr. 95.
2) Bezeichnung des Firmen⸗Inhabers: Kaufmann Ferdinand Leonhard Rohde,
3) Ort der Niederlassuntn; 1 Neustadt⸗Ebw.
1“ “
Angelegenheiten, betreffend die Führung des Handels⸗ und Genossen⸗
schafts⸗Registers, seit dem 1. April 1868 der Aktuar Skronn als zweite. Gerichtsperson fungirt. Neustadt⸗Eberswalde, den 20. April 1868.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Die in unserm Gesellschafts⸗Register unter Nr. 18 eingetragene
Handelsgesellschaft “ Kaplan u. Lehmann iinn Verlin, mit einer Zweigniederlassung in Sorau, ist am 1. April 1868 aufgelöst und im Gesellschafts⸗Register zufolge Verfügung vom 18. April 1868 heut gelöscht. Sorau, den 20. April 1868.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1 In unser Gesellschafts⸗Register ist unter Nr. 50 die Handels⸗
Mechanische Weberei F. A. Martin et Cgomp. mit ihrem Sitze zu Sorau - 18 auf Verfügung vom 18. April 1868 heut eingetragen: Die (Snischaft hat am 1. April 1868 begonnen und sind die Gesellschafter: 8 9 18 Cnufmamn und Leinewandfabrikant Friedrich August 1 Martin zu Sorau, t 8 2) der Feanaße Johann Friedrich Wilhelm Lehmann aus Berlin, 3) der Kaufmann August Moritz Kaplan aus Berlin. Sorau, den 20. April 1868. 88 “ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
Die hierselbst unter der Firma J. Simon Wwe. & Söhne be⸗ standene Handels⸗Gesellschaft ist durch den Tod des Gesellschafters Stadtrath Samuel Simon aufgelost worden. Activa und Passiva derselben sind auf den Gesellschafter Geheimen Kommerzien⸗Rath
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