d Holstein nebst dem Fürstenthum Lübeck, sowie aus Ham⸗ vabeaf nebst drae ss nach Dänemark bei Be⸗ trägen unter und bis 25 Thaler eine Gebühr von 2 Groschen Anwendung findet. Die Gebühr ist stets vom Absender zu entrichten, unlichft unter Verwendung von Postfreimarken.
Expreßbriefe sind zulässig nach solchen Orten in Däne⸗ mark, an denen sich eine Post⸗Anstalt befindet. Für dergleichen Briefe ist das Porto und die Expreßgebühr stets vom Absender im Voraus zu entrichten; es beträgt die Expreßgebühr bei Briefen nach Dänemark 2 Sgr.
Ueber die Behandlung und Taxirung der Fahrpostsendun⸗ gen nach Dänemark ertheilen die Post⸗Anstalten auf Verlangen
Auskunft. 16“ e““] Im Auftrage: v. Thile.
Berlin, den 24. April 1868. General⸗Post⸗Amt.
AAX““ U 0 n P hi ’ ip 8 b D 18 n.
Das 9. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr. 88 den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Luxemburg. Vom 13. November 1867; unter
Nr. 89 die Beglaubigung des außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers der Ottomanischen Pforte, Aristarchi Bey, in gedachter Eigenschaft beim Norddeutschen Blunde, und unter 51 Nr. 90 die Beglaubigung des bisherigen Königlich preußi⸗ schen Ministerresidenten am Kaiserlich brasilianischen Hofe Saint Pierre als Ministerresident des Norddeutschen Bundes.
Berlin, den 25. April 1868. “
8— eitungs⸗Comto—rr.
6 ”“ 11
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ressortverhältnisse wegen ddes Lehnswesens in den neuen Landestheilen. Vom 11. April 1868.
88 Auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums vom 8. d. M. bestimme Ich, daß in den durch das Gesetz vom 20. September 1866, Gesetzsammlung Seite 555, mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen das landesherrliche Lehnswesen mit Ausschluß von Thronlehnen, bezüglich deren der Allerhöchste Erlaß vom 3. Oktober 1848, Gesetzsammlung Seite 269, An⸗ wendung findet, sowie von Erbämterlehnen, deren Ressort⸗ verhältniß zu regeln vorbehalten bleibt, unter der ressortmäßigen Aufsicht des Finanz⸗Ministers und, soweit das landespolizei⸗ liche und politische Interesse betheiligt ist, des Ministers des Innern der Domainen⸗Verwaltungsbehörde von Hannover be⸗ iehungsweise den Regierungen zu Cassel und Wiesbaden zur
earbeitung nach Maßgabe ihrer Geschäfts⸗Instructionen über⸗ tragen werde. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ sammlung zu veröffentlichen. ““
Graf von Bismarck. Freiherr von der Heydt. von Itzenplitz. von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardtt. ““ eh 11““ „
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung, betreffend die mit Sachsen⸗Meiningen ge⸗ troffene Uebereinkunft wegen Ausdehnung des über die gegen⸗ seitigen Gerichtsbarkeitsverhältnisse unterm 2. Mai 1859 abge⸗ schlossenen Vertrages auf die neu erworbenen Landestheile.
Vom 18. April 18s68.
8 Die Königlich preußische und die Herzoglich sachsen⸗mei⸗ ningensche Regierung sind übereingekommen, daß der zwischen ihnen unterm 2. Mai 1859 abgeschlossene Vertrag zur Regelung der gegenseitigen Gerichtsbarkeitsverhältnisse für die Dauer seiner Gültigkeit (Artikel 49) auch Wirksamkeit haben soll für die durch das preußische Gesetz vom 20. September 1866 und durch die beiden preußischen Gesetze vom 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile, jedoch mit der Einschränkung, daß in Beziehung auf die Provinz Hannover nur die Artikel 34 bis 42 inkl. und die Bestimmun⸗ gen der Artikel 1, 43 bis 46 inkl. und 48 insoweit, als sich diese Bestimmungen auf die Strafgerichtsbarkeit beziehen, in Geltung treten. Hinsichtlich der Forst⸗, Jagd⸗, Feld⸗, Baum⸗ und Fischerei⸗ frevel behält es in Bezug auf das Gebiet des vormaligen Kur⸗ fürstenthums Hessen bei der wegen deren Untersuchung und Bestrafung getroffenen Uebereinkunft vom 26. Oktober 1840 sein Bewenden. Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ministerial⸗Erklä⸗
v“
klärung des Herzoglich sachsen⸗meiningenschen Staatsministeriums
ausgewechselt zu werden. Berlin, den 18. April 1868.
Der Königlich preußische Präsident des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
1 1“ (L. S.) Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.
8
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine ent⸗
prechende Erklärung des Herzoglich sachsen⸗meiningenschem
Staatsministeriums vom 6. April 1868 ausgetauscht worden
ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. . Berlin, den 18. April 1868. — Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
11“ 8
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Bekanntmachung. .
Während des bevorstehenden Sommersemesters werden an der Königlichen Bergakademie folgende Vorlesungen und Uebungen gehalten werden: 1) Bergbaukunde, II. Theil, wöchent⸗ lich 4 Stunden, Bergrath Hauchecorne. 2) Allgemeine Hüt⸗ tenkunde, wöchentlich 4 Stunden, Professor Kerl. 3) Eisen⸗ hüttenkunde, wöchentlich 4 Stunden, Bergrath Dr. Wehdüng. 4) Probirkunst, wöchentlich 6 Stunden, Professor Kerl. 5) Löth⸗ rohrprobirkunst, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe. 6) Techno⸗ logie, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe. 7) Ueber hodraulische Motoren, wöchentlich 4 Stunden, Professor Werner. 8) Ueber Arbeitsmaschinen, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe. 9) Mechanik, wöchentlich 4 Stunden, Direktor Bertram. 10) Mathema⸗ tische Repetitorien, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe. 11) Berg⸗ recht, wöchentlich 2 Stunden, Geheimer Rath Professor Dr. Achenbach. 12) Repetitorien über Geognofie des Urgebirges, wöchentlich 4 Stunden, Geh. Rath Professor Dr. G. Rose. 13) Mineralogische Uebungen, wöchentlich 4 Stunden, Dr. Eck. 14) Markscheide und Meßkunst, wöchentlich 4 Stunden, Dr. Hertzer. 15) Zeichnen und Construiren, wöchentlich 4 Stunden, Derselbe. 16) Technologie der Metalle, wöchentlich 2 Stunden, Assistent Dürre. 17) Chemische Repetitorien, wöchentlich 4 Stunden, Dr. Finkener. 18) Praktische Uebungen im Laboratorium für Mineralanalyse: a) quantitativ und qualitativ, täglich 6 Stunden; b) qualitativ, wöchentlich 4 Stunden, Derselbe.
Diejenigen, welche an den Vorlesungen oder Uebungen Theil zu nehmen beabsichtigen, wollen ihre Meldungen ent⸗ weder persönlich bei dem Unterzeichneten oder portofrei an die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie hierselbst, Lustgarten Nr. 6, einreichen.
Der Beginn der Vorlesungen wird durch die Anschläge der Dozenten im Berg⸗Akademie⸗Gebäude bekannt gemacht.
Berlin, den 17. April 1868.
Deiie Direction der Königlichen Berg⸗Akade
1818 I8 Bekanntmachung.
Das mit der Königlichen Berg⸗Akademie verbundene Mu⸗ seum für Bergbau und Hüttenwesen auf dem Grundstück der Königlichen Eisengießerei vor dem neuen Thore wird Dienstag, den 28. d. M., Morgens 8 Uhr, eröffnet werden, und von da ab vorläufig an jedem Dienstag, Donnerstag und Sonnabend in den Monaten Mai bis September von 8 bis 2 Uhr, in den Monaten Oktober bis April von 9 bis 3 Uhr und außerdem an jedem Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet sein.
Der Eintritt ist unentgeltlich. Die Besuchenden wollen bei dem Portier der Königlichen Eisengießerei, im Thorwege links, Eintrittskarten in Empfang nehmen, welche beim Eintritt in Berrlin, den 23. April 18c88. Die Direction der Königlichen Berg⸗Akadem
FGFarceerene..
nazse
1]
Finanz⸗Ministerium. Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 137ster Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel der 2te Hauptgewinn von 100,000 Thlrn. auf Nr. 58,494. 2 Hauptgewinne von 10,000 Thlrn. fielen auf Nr. 45,995 und 66,537. 1 Gewinn von 5000 Thlrn. fiel auf Nr. 89,420. 4 Gewinne von 2000 Thlrn. fielen auf Nr. 260. 14,977. 57,382 und 86,381.
38 Gewinne von 11,396. 11,538. 12,498. 32,937. 33,618. 36,126.
20,624. 21,483. 28,879. 32,447.
14,040. 38,523. 44,859. 45,096. 45,687.
36,481.
rung aͤusgefertigt worden, um gegen eine entsprechende Er⸗
48,373. 52,153. 54,981. 55,040. 55,673. 59,980. 66,558. 68,473.
.
1000 Thlr. auf Nr. 3082. 3108. 9223.
69,555. 74,768. 75,950. 77,965. 79,417. 80,024. 80,63
86,540. 88,932 und 91,286.
11,985. 15,210. 20,759. 21,208. 21,494. 22,358. 31,966. 33,577. 36,374. 37,420. 41,178. 44,156. 45,079. 47,702.
57,084. 64,049. 66,370. 66,838. 68,448. 69,045. 71,658.
72,847. 73,594. 73,704. 74,170. 75,482. 76,656. 77,297. 80,057. 80,520. 82,220. 84,285. 85,675. 87,877. 87,933.
88,884. 90,379. 92,001. 92,433 und 93,149.
81,193.
32,115. 49,444. 1 . 88,528.
56 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 46. 5704. 5932. 9075. 14,423. 21,429. 33,543. 51,077. 65,008. 76,870.
14,248. 19,911. 32,018. 49,944.
9852. 10,518. 12,708. 12,788. 13,252. 14,199. 14,458. 15,712. 15,806. 17,039. 17,569. 19,606. 22,124. 22,328. 23,840. 26,590. 28,218. 29,720. 36,857. 36,881. 38,461. 39,073. 40,896. 47,883. 53,574. 53,661. 56,171. 58,109. 61,350. 64,015. 64,090. 65,618. 66,203. 66,620. 67,376. 71,068. 75,094. 76,750. 78,439. 79,744. 81,203 unb 91,127, . 08
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
8 8
8½
Miinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Privatdocent Dr. Karl Binz in Bonn ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der König⸗ lichen Universität daselbst ernannt worden.
Die kombinirte Telegraphen⸗Station III. Klasse in Suderode wird
vom 1. Mai bis ultimo September d. J. wieder eröffnet werden. Hannover, den 24. April 1868. 111X“
8 Telegraphen⸗Direction.
E113“ 1“
Vom 1. Mai d. J. ab wird bei der, mit der Ortspostanstalt in
Oberhausen, Regierungsbezirk Düsseldorf, verbundenen Telegraphen⸗
Station der volle Tagesdienst eingeführt werden.
Cöln, den 24. April 1868. Der Telegraphen⸗Direktor.
E’ 1114““ Nichtamtliches. Ppreußen. Berlin, 25. April. Königin hat heute Se. Majestät den König nach Pots⸗ dam begleitet und den Babelsberg besichtigt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut⸗ schen Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr traten heut Mittag zu einer Sitzung zu⸗ sammen, in welcher die Tabacksteuer berathen wurde.
— Die heutige (12.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 12 ¼ Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes⸗ kommissarien befanden sich der Präsident des Bundeskanzler⸗ Amtes Delbrück, Geh. Regierungs⸗Rath Graf zu Eulen⸗ burg, Generalmajor von Bilguer, Geheimer Legations⸗Rath bG Minister von Harbou, Senator Dr. Kirchen⸗
auer.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Abstim⸗ mung über den Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollern⸗ schen Landen nach den gestrigen Beschlüssen des Reichstags. Der Gesetzentwurf wurde vom Hause einstimmig angenommen.
Der Referent der 4. Abtheilung empfahl die Gültigkeits⸗ erklärung der Wahl (Abg. Devens) im 5. Düsseldorfer Wahl⸗ bezirk. Das Haus trat diesem Antrage bei. Der Präsident zeigte darauf an, daß drei Vorlagen des Bundespräsidiums in mehr oder weniger naher Aussicht ständen: 1)betr. die Aufhebung der Schuldhaft, 2) betr. den Entwurf einer Maaß⸗ u. Gewichtsordnung, 3) betreffend Uebernahme einer Kollektiv⸗Garantie zur Correction der Donau⸗Mündungen. Das Haus beschloß, die Vorlage ad 2 einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern und die Vorlage ad 3 der Kommission für Finanzen und Zölle zur Vorberathung zu überweisen. Schluß der Sitzung 1 Uhr.
— Der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt hat die Sommerwohnung auf seiner Villa bezogen.
— In der Bundeskriegs⸗Marine ist, wie das »Militair⸗ Wochenblatt« mittheilt, ein neuer Reglements⸗Entwurf für den Sanitätsdienst an Bord ausgearbeitet und den Schiffen zur Begutachtung überwiesen worden.
„— Das Transportschiff von der Jade »Neptun« wird während dieses Sommers bei den in der Nordsee stattfindenden
Vermessungen Verwendung finden.
Sachsen. Dresden, 24. April. In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer wurde ein allerhöchstes Dekret vorgetragen, welches den Schluß der Sitzungen des gegenwärtigen Landtags
1““ lb 8
48 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 3894. 5361. 5406.
hre Majestät die
212 ½*
auf den 16. Mai und die Verabschiedung der Stände auf den 18. Mai d. J. festsetzt. — Hauptgegenstand der . war der Gesetzentwurf, die juristischen Personen betreffend, welcher mit einigen von der Deputation vorgeschlagenen Aen⸗ derungen en bloc einstimmig angenommen wurde.
Die Zweite Kammer hat heute die Berathung über das K. Dekret, das Eisenbahnwesen betreffend, fortgesetzt, die Spezialdebatte über die Linie Chemnitz⸗Leipzig zu Ende geführt und diese Linie über Burgstädt und Borna mit Zweigbahnen nach Limbach, Rochlitz und Penig genehmigt.
Weimar, 24. April. Ihre Königliche Hoheit die Groß herzogin hat sich mit den Prinzessinnen Marie und Eli sabeth heute nach ihren Besitzungen in Schlesien begeben.
Hessen. Darmstadt, 23. April. Die Erste Kammer der Stände trat heute zu einer Sitzung zusammen. Der Praä⸗ sident verlas eine Zuschrift der Regierung, worin dem Hause von den stattgefundenen Personalveränderungen im Kriegs⸗ Ministerium Mittheilung sesnacht und die Ernennung der nun⸗ mehrigen Mitglieder dieses Ministeriums zu Regierungs⸗ Kommissären in Militairangelegenheiten bei dem Landtage an⸗ gezeigt ward. Die Regierungsvorlagen bezüglich des mit Preußen abgeschlossenen Telegraphenvertrages vom 27./29. August d. J. nebst Schlußprotokoll, sowie der Zusatzbestimmungen zu dem hessisch⸗preußischen Postvertrag vom 10. Juli v. J., wurden ohne Diskussion angenommen. Zu der Vorlage des Mini⸗ steriums des Innern, den Gesetzentwurf über das Civildiener⸗ Wittwen⸗Instmut betreffend, stellte der Vertreter der Universität, Kanzler Dr. Birnbaum, den Antrag, »die Regierung zu er⸗ suchen, die Aufnahme der sogenannten Honorarprofessoren in die Wittwenkassen zu veranlassen, da dieselben ebenso gut als Pro- fessoren anzusehen seien, wie die andern akademischen Lehrer, welche an den Vortheilen des fraglichen Instituts Theil nähmen.⸗ Von Seiten des Re ierungs⸗Commissairs ward erklärt, daß der Aufnahme der onorar⸗Professoren in die Wittwenkasse kein Hinderniß entgegen stände, falls sich aus den bezüglichen Gesetzes⸗Bestimmungen ergebe, daß dieselben als wirkliche Professoren zu betrachten seien. In Folge dieser Erklärung zog der Antragsteller seinen Antrag zurück und nahm die Kam⸗ mer die Vorlage, wie sie aus den Berathungen der zweiten Kammer hervorgegangen ist, mit einigen unwesentlichen Ab⸗ änderungen an. Fernere Gegenstände der Tagesordnung waren: Der Gesetzentwurf über die Todeserklärung von Personen, welche an dem Feldzuge des Jahres 1866 Theil genommen haben und vermißt werden; die Ausgleichung und Vergütung der in dem Jahre 1866 durch die preußischen und die mit denselben verbündeten Truppen verursachten Kriegslasten; die Gesetzentwürfe über die Einführung mehrerer Ge⸗ setze des Großherzogthums in den in Folge des Friedensvertrages vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstheilen; die Ausdehnung des Gesetzes vom 19. Februar 1853 über die Er⸗ richtung von Provinzial⸗Schulfonds auf die neuen Gebiets⸗ theile. Die Kammer trat den bezüglichen Beschlüssen des an⸗ deren Hauses in allen diesen Gegenständen bei.
Bayern. München, 23. April. (A. A. Z.) Se. Majestät der König hat heute bei dem fast sommerlichen Wetter die erste Ausfahrt gemacht. Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert, dessen Namensfest heute am Königlichen Hofe begangen wurde, wird im Anfang des Mai mit seiner Familie wieder die ge⸗ 1 Sommerwohnung im Schlosse zu Nymphenburg be⸗ iehen.
Die heutige Sitzung der Kammer der Abgeordneten war von kurzer Dauer. Es wurden die noch übrigen Positionen des Budgets der Staatseinnahmen den Ausschußanträgen ent⸗ sprechend angenommen, ebenso dem Ausschußantrag auf Ab⸗ lehnung des Antrags des Abgeordneten Rühl, »den Nürnberger Güterbahnhof betreffend«, beigestimmt, nicht minder den Aus⸗ schußanträgen über eine Anzahl vom sechsten Ausschusse ge⸗ prüfter Anträge von Abgeordneten. ö 1
HOesterreich. Wien, 24. April. In der heutigen Sitzung des Finanz⸗Comités, in welcher die Berathung über die Uni⸗ fizirung der Staatsschuld fortgesetzt wurde, entschied man sich für die Beibehaltung des bisherigen Verzinsungsmodus in Silber und Papier. Der Referent Peter Groß legte außerdem fol⸗ gende Abänderungsvorschläge vor: Alle Lotterie⸗Anlehen sollen in die Konvertirung hineingezogen werden. Die Zinsen für die schwebende Schuld sind zu reduziren; für die Hypothekenanwei⸗ sungen soll ebenfalls eine Herabsetzung des Zinsfußes statt⸗ finden, durch welche eine Ersparniß im Betrage von 500,000 Fl. erzielt wird; die Rentenschuld soll statt 4 ¼ Prozent nur 4 Pro⸗ zent Zinsen tragen; der Kapitalwerth der Obligationen des 1866er Anlehens ist auf 100 Fl. herabzusetzen. Ueber diese Vorschläge wurde eine lebhafte Debatte eröffnet, welche jedoch heute noch zu keiner Beschlußfassung führte. Eine Annahme der Anträge würde eine Ersparniß von 14 Mill. an Zinsen und 15 Millionen an Amortisationsbeiträgen, mithin eine Ge-