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desselben bis zur definitiven Entscheidung der nächsten General⸗Ver⸗ fammlung angeordnet werden, in welchem Falle der Verwaltungs⸗ rath zur interimistischen Wahl eines anderen Mitgliedes schreiten kann.
1 Has Protokoll über eine solche Wahl muß gleichfalls unter Zu⸗ ziehung einer Gerichtsperson oder eines Notars aufgenommen werden. 8 §. 54. Die Mitglieder des Verwaltungsraths erhalten, außer der Erstattung Phrer ipcgshe Aus gafe 7 eine Kemunfratipn, welche durch die General⸗Versammlung festgesett wird. §. 55. Ueber die Einrichtun und Verwaltung vierbenvesens wird von dem Verwaltungsrathe eine „6* gesetzt. — szug auf die Zusammensetzung des Verwaltungs⸗ 1 ₰ℳb. 56. Ar Direction eintretenden Veränderungen, sowie die Na⸗ Rmeh der Vorsitzenden und deren Stellvertreter, sind durch die Gesell⸗ schaftsblätter rechtzeitig bekannt zu machen. 9 §. 57. Für die ersten fünf Jahre besteht der Verwaltungsrath der Gesellschaft kraft dieses Statuts, aus nachstehend genann⸗ ten elf Personen, welche das ganze Actien⸗Unternehmen ins Leben gerufen haben und die während der Bauzeit be⸗ rechtigt, aber nicht verpflichtet sind, na Allerhöchster Be⸗ stätigung dieses Statuts ihre Zahl unter Berück ichtigung der im §. 45 vorgeschriebenen Nationalität bis auf funfzehn zu erhöhen: 1) Seiner Durchlaucht dem Fürsten Hugo zu Hohenlohe⸗Oehringen, Herzog von Ujest, zu Berlin, 2) Seiner Fce enz dem Wirklichen Geheimen Rath, General⸗Major und Kanzler des St. Johanniter⸗Ordens, Eberhard Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, 3) Seiner Durchlaucht Wilhelm Für und Herr zu Putbus, 4) dem Banquier, Bank⸗Direr⸗ tor Hermann Henckel, zu Berlin, 5) Constant d'Hoffschmidt de Resteigne, Staats ⸗Minister und Senator zu rüssel, 6) Leopold Graf d'Aerschot de Schoonhoven⸗Loyaerts zu Bas. 2) Adrien Carton de Wiart auf Schloß Waterloo zu Brüssel, 8) Jules Lejeune, Administrator der Industrie⸗Bank zu Antwerpen, 9) Guillaume Hoorickr, Direktor der Versicherungs⸗Gesellschaft »les Belges réunis« zu Brüssel, 10) Charles Antoine Hennequin, Comte de Villermont, Administrateur de la société anonyme d'exploitation des chemins de ser, Commissaire à la Banque de l'Union à Bruxelles, 11) Jules Goddyn, Directeur de la socicté anonyme d'exploitation des chemins de fer à Bruxelles. Dieselben bleiben in Function bis zu der nach Ablauf von fünf
ahren stattfindenden nächsten ordentlichen Generalversammlung (§. 28).
. Plesch scheiden dann vier der vorgenannten Mitglieder nach
. 52 aus.
Sollten sich bis zum Ablaufe der Bauzeit Vakanzen in dem vor⸗ edachten Verwaltungsrathe ereignen, so haben die übrig gebliebenen itglieder die Senczh⸗ ihre Zahl unter Beobachtung der Bestim⸗ mung im §. 46 dieses Statuts durch eine in ihrer Mitte zu voll⸗ ziehende Wahl zu ergänzen. Die solchergestalt gewählten Mitglieder bleiben ebenfalls bis zu der oben bezeichneten Generalversammlung in Function.
Die Mitglieder des Verwaltungsraths haben das Recht, sich durch ein anderes Mitglied kraft einer demselben zu ertheilenden Vollmacht vertreten zu lassen, jedoch darf kein Mitglied mehr als drei solcher Vertretungen gleichzeitig übernehmen.
Waͤhrend und bis zum Ablaufe der Bauzeit (§. 26) werden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen die aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsraths zur Wahrnehmung der Geschäfte desselben be⸗ voaeheig, dieses Auft sind
ermöge dieses Auftrages sind die Herren: 1) Constant d'Hoff⸗ chmidt de Resteigne, 2) Comte Léopold deenho) 8 2ee g h Eöh
Loyaerts, 3) Adrien Carton de Wiart, 4) Jules Lejeune, 5) Guillaume Hoorickh „ 6) Charles Antoine Hennequin, Comte de Villermont, ) Jules Goddyn, die den Sitz ihrer Thätigkeit in Halle, resp. Berlin (efr. §. 4) haben, ermächtigt, Namens des gesammten Verwaltungs⸗ raths und der Gesellschaft als Comité für die Finanz⸗Angelegenbeilen der Gesellschaft: 1) die auf sämmtliche Actien zu leistenden Einzah⸗ lungen, nach Bedürfniß resp. nach Bestimmung der Staatsregierung auszuschreiben, die Actien auszugeben, gegen Vollzahlung auszuhän⸗ digen und die darauf gezahlten Gelder bis zu deren Verwendung sicher zu asserviren, auch sich hierüber auf Erfordern der Staatsregierung ge⸗ nügend auszuweisen; 2) den Bau der von der Gesell⸗ schaft nach F. 1 seg er Eisenbahn, sowie die Beschaf⸗ fung der gesammten Betriebsmittel für dieselbe, überhaupt alles Dasjenige, was zur vollständigen Herstellung der Bahn und ihrer Zubehörung bis zum Betriebe derselben in ihrer ganzen Aus⸗ dehnung erforderlich ist, ganz oder theilweise in Entreprise zu geben und alle Kontrakte sebbststandg abzuschließen, welche über alle Gegen⸗ söah erforderlich sind; der Abschluß von Verträgen, welche Ueber⸗ chreitungen des Anschlages involviren oder nach sich ziehen, setzt die Zustimmung des Revisions⸗Comités voraus; 3) endlich in Gemein⸗ schaft mit dem Revisions⸗Comité und mit Genehmigung der Staats⸗ regierung den Betrieb der in Rede stehenden Eisenbahn noch vor dem Beginn desselben auf Rechnung der Gesellschaft einer anderen Gesell⸗ ee- oder v. Staate zu übertragen.
S§. 58. Die Herren: 1) Hugo Fürst zu Hohenlohe, Herzo 1 Ujest, 2) Eberhard, Graf zu Stolberg. ergagcdode 3) Wardenad, uürs und Herr zu Putbus, 4) Bank⸗Direktor Hermann Henckel, die den üc ihrer Thatigkeit in Halle resp. Berlin (ecfr. §. 4) haben, bilden 88 zur esten nach Ablauf der Bauzeit stattfindenden ordentlichen Fehichs Sh emetush ein Rfvistons Epchite und sind ermäͤchtigt,
nens und Auftrag JFerw gor . Ausführung der Beteragärnes Perwaltungsrathes: 1) die
gesammten V
auf der Bahnlinie und die Erfü der von dem Comite auf b id die Erfüllung Unternehmer
858 für Finanz »Angelegenheiten oder dem Bau⸗ — gegangenen Verpflich 1 Umfange zu 8 erpflichtungen in g Foren eingezahlte Grund⸗Kapital, 4
beaufsichtigen, husß deer zu wachen, das ahlte seitens des Finanz⸗Comités bestim⸗ mungsmäßig verwendet wird, die an den etwaigen Bauunter⸗
nehmer geleisteten Zahlungen in richtigem Verhältnisse zu dessen Leistungen, wie der Anschlagssummen stehen, auch die ganze Thaätig⸗ keit des Finanz⸗Comites durch Delegirte aus ibrer Mitte prüfen un weiter verfolgen zu lassen; 2) das der E⸗fellschaft vom Staate zu perleihende Expropriations⸗M⸗⸗„t Mamens dieser Gesellschaft aus⸗
zuüben., ZDie Mitglieder beider Comites sind bei eigener Vertre⸗
rung der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die in den vo Paragraphen bestimmten Grenzen ihrer Thati keit genau — dagegen sind in den Verhältnissen zu dritten Personen, der Lheilunt ihrer Thätigkeit ungeachtet, alle Erklärungen und Verträge eines jeden der beiden Comités hn die Gesellschaft verbindlich, wenn sie unter b5 1 F “ 98 29 Vorsitzenden eines der beiden omités oder seinem Stellvertreter und mindestens it⸗ gliedes des Verrenndens aelr ses, sacs⸗ en sind. 1“ er Verwaltungsrath in seiner Gesammtheit ist übrigens berech⸗ tigt, auch schon vor Ablauf der Bauzeit vure he nn nee ve bfrach der Arbeiten und Befugnisse aufzuheben. Ein solcher Beschluß, mit welchem zugleich die Wahl eines Vorsitzenden des gesammten Verwal⸗ ünesrgis vndd ehas ieqwehüce ens veremnden sein muß, bedarf ehrheit von zwei Drittheilen des vereinigten . raths und is 1 berannt zu machen. G 9 2 ““ n Folge dessen treten dann auch innerhalb der Gesell guf die Theilung der Arbeiten und Befugnisse beider Cecfenschaf 8 lichen Bestimmungen außer Kraft. In Fällen, wo zwischen dem Finanz⸗Comité und dem Revisions⸗Comité bei Zusammentritt beider su gemeinsamer Berathung oder sonst eine Einigung nicht erzielt wird, * 8 schiedsrichterliche Verfahren nach den Porshristen dieses Sta⸗ §. 60. Die beiden Comites haben während der Bauzeit ihre Be⸗ kanntmachungen durch die im §. 12 bezeichneten Blätter' zu 8 Sollte Eins oder das Andere derselben in dieser Zeit eingehen, so müssen beide Comités gemeinschaftlich ein anderes Blatt in Stelle des
einge eeren. wwacsen d .
. 61. Der durch das gegenwärtige Statut konstituirte erste Ver⸗ waltungsrath ist ermächtigt, von der Koͤniglich reusischensceBfr. rung etwa als erforderlich zu erachtenden Abänderungen dieses Sta⸗ tuts vorzunehmen und in urkundlicher Form selbst oder durch Seine Durchlaucht Herrn Herzog von Ujest und den Bank⸗Direktor Herrn Fürmzenn Fentee, 1 nn wer fedin von 888 allein oder beide zu⸗
erbindlicher Kraft für a ionai Ge samia, onn f e Actionaire der Gesellschaft
§. 62. Wer durch AOctienzeichnung dem Unternehmen beitri unterwirft sich damit den von dem Grändun s·Comitẽé 1E. Bestimmungen dieses Statuts und erkennt alle von dem Comité als Stedventretenh de heltoschaft ingerhalt der statutenmäßigen Geanfen men und eingegangenen V ge Fescaa 28 8 gegangenen Verpflichtungen als für .63. Die Staats⸗Regierung ist berechtigt, zu spezieller techni⸗ scher Beaufsichtigung der Vauausfübrung EE“ lech ndfhnt. Kommissarius zu eege. welcher unbeschadet des allgemeinen gesetlichen Aufsichtsre zis und der daraus entspringenden Befugnisse es Staats mrmächtige sein soclI, sich zu jeder Zeit, in jeder ihm geeig⸗ net scheinenden Wei e von der vorschrlftemähigen und soliden Aus⸗ führung des Baues nach den genehmigten Plänen und Constructionen und von der Beschaffenheit der zu verwendenden Materialien und Betriebsmittel durch Einsichtnahme und Proben Ueberzeugun zu ver⸗ 89 fen. Seinen Anordnungen ist die Gesellschaft, unter Vorbehalt Pe ekurstch ’ ee “ für Handel, Gewerbe — eiten, binnen zehntägiger präk Fri . lebe pegge n biten, verseeh 11I1“ eht ihm das Recht zu, in dringenden Fällen selbstständi sonst aber mit Genehmigung der vorgesipten möftens selhsists nac “ “ Bauwerkes und die Benutzung von Betriebsmitteln Die dem Staate durch die spezielle Aufsicht erwachsenden he vienfselischaft Feaas Senmamnehechege⸗ —— „Gewerbe und öffentliche Arbeit i ich⸗ S “ ch eiten vorschußweise zu berich
3 vt WW Stam E“
der Halle⸗Sorau⸗ ubeer Eisenbahn⸗Gesellschaft über Einhundert Thaler Preußisch Courant Sr e an 1 375 Francs. 1 8 nhaber dieser Actie ist nach Verhältniß des Betra ⸗ selben an dem gesammten Eigenthum der ö“ eentna Gesenschaft und an dem Gewinne und Verluste derselben
—· —
Beilagen.
den b b Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft. (L. S.) Der Verwaltungsrath. Eingetragen Fol. - vee. Actienbuchs.
Acht Facsimile⸗Unterschriften. Unterschrift des Beamten. Schema B.
g. Etamms⸗E 41ü hü-Neri⸗ er Halle⸗Sorau⸗ Güßffr Eisenbahn⸗Gesellschaft MNr. lüber Zweihundert Thaler Preußisch Courant. 11 1nn 1 Der Inhaber dieser Actie 8 nach Verhältniß des Betrages der⸗ s ben an dem gesammten Eigenthum der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisen⸗ ahn⸗Gesellschaft und an dem Gewinne und Verluste derselben mit
allen denjenigen Vorrechten betheiligt, die nach dem Gesellschafts⸗
Statute
(L. 8.)
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während der Bauzeit,
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G Dieser Coupon wird ungültig,
S. wenn de
die auf o
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“ Talon zur Stamm⸗Actie Nr... Halle⸗Sorau-Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Der Inhaber dieses Talons lieferung desselben, die zu Dividendenscheine 1 8r
„den Der Verwakltungsrath der 8
g (L. S.) Faesimile
Eingetragen — Unterschrift
Schema F.
9 HrSa⸗ Dividen
zur Stamm⸗Prio
der
Der J
ben an dem laut
für das Jahr geschrieben:
Bilanz sich erg Zehn Thaler Preuß
Ueberschuß des vertheilungsfähigen Reingewinnes, — sc 9.8n fünf Prozent, sowie demnächst fernerer sechs und zwei
ohlung
Dritte auf
Prozent pro anno
rata unter die Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien vertheilt.
den
Der Verwaltungsrath der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
(L. S.) Facsimile von
Eingetragen in das Dividendenschein⸗Register B. Fol... UMnterschrift des Beamten.
Schema G.
der H
Der Inhaber dieses Talons
lieferung desselben die zu der 18 Actie
Dividendenscheine pro
en
Der Verwaltungstath der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft. mile von zwei Unterschriften. Talon⸗Register B. Fol. Unterschrift des Beamten.
(L. S.) Fac Eingetragen in das
Herr hat sich durch Zeichnung
dae acbert einhundert
2222560955272242242245225452245—24522222—25———enee
esellschaft zu quittirenden Rate
den Inhabern der Stamm⸗Prioritäts⸗Actien zustehen, insbe⸗ ondere also mit dem prioritätischen Anspruche auf Gewährung einer Dividende von fünf Prozent pro anno aus dem Reinertrage des Unter⸗ nehmens der Gesellschaft, ehe irgend eine Dividenden⸗Zahlung an die Inhaber der ee ing g stattfinden darr. 111“
Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Der Verwaltungsrath. Eingetragen Fol. des Acht Facsimile⸗Unterschriften. Unterschrift des Beamten.⸗
——
Coupon zur Stamm⸗·Prioritäts⸗ 1u“ zur Stamm⸗)
der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft, 8 nachdem die Actie voll eingezahlt ist. Der Inhaber dieses Coupons empfängt gegen Einliefe⸗
Preuß. Courant,
geschrieben ls Zinsen der vorgedachten Actie für is zum
8182 3 sh S.) Faesimile von zwei Unterschriften. L(Eingetragen Fol... H “ Unterschrift des Beamten.
Dividenden⸗Schein 88 zur Stamm⸗Actie N». .. 8 3 der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Der Inhaber dieses Scheins duplänae gegen ige Actie fallende Dividen 1 trag vom Verwaltungsrath bekannt gemacht werden wird.
den Der Verwaltungsrath der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Faesimile von zwei Unterschriften.) (L. S.) Eingetragen in das Dividendenschein⸗Register A. Fol.. 8 des Beamten. 88
der vorbezeichneten Actie auszu
alle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
in das Talons des Beamten.
Halle⸗Sorau⸗Gubener ells nhaber dieses Dividenscheins hat gegen Einlieferung dessel⸗
einen Prioritäts⸗Anspruch
Talon z zur Stamm⸗Prioritäts⸗Actie Nrr... alle⸗Sorau⸗Gubener
QOuittungsbogen— der Halle⸗Sorau⸗ Hnbener Eisenbahn⸗Gesel r.
einer
Thalern Preußisch Courant bei der Halle⸗Sorau⸗
Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft betheiligt und auf diesen Betrag die ierunter von dem Verwaltungsrathe oder dem Finanz⸗ Comité
“
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Actienbuchs.
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Actie Nr. 8
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Verwaltungsrathh Gubener Eisenbahn „Gesellschaft.
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e für das Jahr.. deren Be⸗
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empfängt im Jahre.
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von 8 Unterschriften.
Kegister A. Fol..
den⸗Schein ritäts⸗Actie Nrr... Eisenbahn⸗Gesellschaft.
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is zu 10 Thlr. Pr. Crt., isch Courant. Außerdem wird der der sich nach Aus⸗
die Stamm⸗Actien herausstellt, pro
zwei Unterschriften.
Eisenbahn⸗Gesellschaft. ... gegen Ein⸗ auszufertigenden
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19. August
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alle⸗Sorau⸗Gubener Eisenba rei Facsimile⸗Unterschriften.
E
Grundstü
Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1868, betreffend die Uebertragung des Baues der Eisenbahn von Herzberg nach Osterode an die Königliche Eisenbahn⸗Direction in Hannover, so wie die Anwendung des Expropriationsrechts auf die Ausführung der gedachten Bahn erforderlichen Grundstuͤcke und des Rechts zur Fseerheßenden Benutzung fremder
e.
Auf Ihren Bericht vom 14. April d. J. ermächtige Ich Sie, den Bau der durch das Gese chrig 18 Samml. für 1868 S. 71) zur taats genehmigten Eisenbahn von Herzberg nach Osterode resp. bis zur preußisch⸗braunschweigischen Landesgrenze bei Oste⸗ öniglichen Eisenbahn⸗Direction in auch hinsichtlich dieser Bauausführung alle ten einer öffentlichen Behörde haben soll, gleich bestimme Ich, daß für die gedachte sun Expropriation derjenigen Grundstücke, welche zur Bauaus⸗ hnen festzustellenden Baupläͤnen er⸗ forderlich sind, so wie das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe der Verordnung vom 1 1867, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1830 in den neu erworbenen Landestheilen, zur Anwendung kommen soll. SSF Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen. 8 Berlin, den 17. April 1868.
zur
vom 17. Februar usführung für Rechnung
ee welche echte und Pflich⸗ u uͤbertragen. Zu⸗ isenbat, das Recht
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Nummer des Wahlkreises.
Ergebnis
Bezeichnung Wahlkreises.
8
se der Wahlen zum Zollparlament in den süddeutschen Zollvereinsstaaten.
N1—
ählt.
1.
n eingezahlt. Die Aushändigung der
Ingolstadt. Wasserburg.
u“
Weilheim.
Rosenheim.
Traunstein.
Landshut. Straubing. 8 Passau. Deggendorf. Kelheim.
5. Speyer.
Landau.
München I.
Regierungs⸗B
I. Königreich Bayern. 9 . Regierungs⸗Bezirk Oberbayern. 8 8
Gustav von Schlör, Staats⸗ Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten in München. 8 Kester, Fabrik⸗Direktor und Handelsgerichts⸗Assessor in München. 1 8 C. von Meixner, Ministerial⸗
Karl Freiherr von Aretin auf Heidenburg, Reichsrath.
Dr. Andreas Freytag, Advokat in München.
K. Freiherr von Eichthal, Käm⸗ merer in München.
Max von Neumayr, Staats⸗ Rath in München.
W. A. Freiherr von Thüngen zu Roßbach, Reichsrath.
B. Regierungs⸗Bezirk Niederbayern.
Freiherr von Ow, Regierungs⸗ Rath in Landshut.
gensburg. Dr. Krätzer, Appellationsge⸗ richts⸗Rath in Regensburg.
Zeitung« in Passau. Freiherr Al. von Hafenbrädl, Bez. G. R. in Regensburg.
Dr. Sepp, Prof. in München
ezirk Pfalz.
Römmich, Regierungs⸗Rath und Bezirks⸗Amtmann in Speyer.
Jordan, Gutsbesitzer in Dei⸗ desheim, Mitglied der Abge⸗ ordnetenkammer. b
Rath in München. —
Lukas, Feldprediger in Re⸗ 8
Bucher, Redacteur der⸗ Donau-