1868 / 104 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2 8 8

Gestern Morgen begab Höchstderselbe sich mit dem Hafen⸗ Lestena Thgmas Pu ley auf der Nacht »Enchantreß⸗ nach Spithead und nahm die dort vor Anker liegenden Kriegsschiffe »Bellerophon«, »Royal Oak« und »Liffey« in Augenschein. Bei der Rückkehr ging der Prinz sodann noch an Bord des »Tunderer«, um die hier in Uebung befindliche Methode zur Erprobung von Panzerplatten aus Privatwerk⸗ stätten mit anzusehen, besichtigte auf dem »Excellent« eine Ausstellung aller in der Marine bekannten Geschütze und Ge⸗ schosse und besuchte, nachdem er vorher auf dem Thurmschiff »Royal Sovereign« gewesen, die Werfte und Werkstätten.

Von mehreren neuerdings in der Armee eingeführten Veränderungen erwähnt die »Engl. Corr.«, daß für die im vereinigten Königreiche stationirte Kavallerie eine durchgrei⸗ fende Umgestaltung des Exerzier⸗Reglements eingetreten ist. Die bestimmten rechten und linken Flügel sind für die Zukunft abgeschafft und alle Evolutionen werden auf dem nächsten Wege ohne Berücksichtigung einer bestimmten Front gemacht. Neben dieser Reform 1” auch die Bestimmung getroffen, daß alle Bewegungen im Trabe auszuführen sind, wofern nicht im inzelnen Falle durch besonderes Kommando eine andere Gang⸗ art befohlen ist.

Das Truppentransportschiff »Crocodile« hat von der Admiralität Ordre erhalten, am 11. Mai nach Alexandrien ab⸗ ugehen, um einen Theil der in Abyssinien verwendeten Truppen erüber zu befördern.

Der »Globe« meldet, daß Disraeli nach Osborne zu Ihrer Majestät der Königin abgereist sei.

Frankreich. Paris, 30. April. Nach einer Anzeige es Präfekten des Departements du Loiret wird die Reise es Kaisers und der Kaiserin nach Orleans in diesen Tagen

attfinden.

Das Kriegs⸗Ministerium hat kleine sogenannte »Fächer⸗ chaluppen« bauen lassen, die bestimmt sind, Flußübergänge zu rleichtern.

—. 1. Mai. Die Diskussion über die Interpellation Brame wird am 11. d. M. im gesetzgebenden Körper stattfinden.

Der heutige »Moniteur« meldet die Ernennung des Vice⸗ dmirals Lebarbier de Tinan zum Mitgliede der 2. Section

ralstabes der Flotte.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. Trriest, Sonnabend, 2. Mai, Mittags. Der Lloyddampfer Saturn«, welcher heute Vormittag die ostindische Ueberland⸗ post gebracht hat, ist wegen eines an Bord vorgekommenen Todesfalles in Quarantaine gelegt worden. 8

Fortsetzung des Michtamtlichen in der Weilage.

8

Zollparlaments⸗Angelegenheiten.

Berlin, 2. Mai. Aus der Denkschrift, welche dem am 28. v. M. dem Deutschen Zollparlamente vorgelegten Handels⸗ und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Zollverein einerseits und Spanien andererseits zur Erläuterung beigefügt ist, heben wir das Folgende hervor:

Die Spanische Tarifgesetzgebung hat im Laufe des letzten Viertel⸗ jahrhunderts mehrfachen Umgestaltungen unterlegen, ihren Charakter aber wesentlich nicht geändert.

Das Tarifgesetz vom 9. Juli 1841 ging davon aus: 1) fremde Waaren, welche Spanien bedürfe und in nicht hinreichender Menge produzire, mit 15 Prozent des Werthes; 2) solche Waaren, deren es nicht dringend bedürfe, und deren einheimische Verfertigung im Vor⸗ schreiten begriffen sei, mit 20 Prozent; endlich 3) solche Waaren, welche entbehrlich seien oder in Spanien im Ueberfluß produzirt werden, mit 25 50 Prozent vom Werthe zu besteuern; es nahm aber zugleich die Werthe, nach welchen die Prozentsätze sich bestimmten, so hoch an, daß sie den wahren Werth durchweg sehr bedeutend, in nicht seltenen Fällen um das Drei⸗ und Vierfache überstiegen.

Durch Gesetz vom 17. Juli 1849 wurde, unter Aufhebung ver⸗ schiedener Einfuhr⸗Verbote, eine Revision des Tarifs auf folgenden Grundlagen angeordnet: 1) Maschinen und Geräthschaften für Acker⸗ bau, Bergbau und Fabrik⸗Industrie sollten 1—14 Prozent vom Werthe zahlen, 2) Urstoffe, welche gleichartig in reichlicher Menge in Spanien erzeugt werden, ferner die Hebel der Production, welche sich in gleicher Lage befinden, wie Steinkohlen, Coakes ꝛc., und diejenigen Artikel der ausländischen Manufakturen, welche mit den Erzeugnissen der ein⸗ heimischen Industrie zu konkurriren vermögen, sollten 25 50 Prozent entrichten, 3) diejenigen Artikel des Auslandes, welche der inländische Bedarf erheischt, und welche die einheimische Industrie nicht liefert, sollten einen Eingangszoll von 15 und ausnahmsweise höchstens von 20 Prozent entrichten.

Auf diesen Grundlagen wurde ein meist auf spezifischen Zoͤllen beruhender Tarif ausgearbeitet und am 5. Oktober 1849 verkündet.

Dieser Tarif nahm wiederum die Werthe der Waaren durchweg so

hoch an, daß auch die Zollsätze, die nach mäßigen Prozentsätzen be⸗ rechnet waren, einen in hohem Grade proteclionistischen Charakter an sich trugen und die legitime Einfuhr auf das engste Maß einschränkten.

Die tarifmäßigen Einfuhrzölle gelten nur für die Einfuhr zur

8 8

88 1804 h1.“

See auf spanischen Schiffen; für die Einfuhr zu Lande und zur See unter fremder Flagge bestehen Zuschläge, welche 1841 meist auf 33 ½ pCt. festgesetzt waren, in dem Tarife von 1849 durchweg 20 pCt. betrugen.

Durch diesen, von dem System der strengsten Proteckion einheimi⸗ scher Industrie und nationaler Schifffahrt diktirten Tarif wurde der früher ausgedehnte Absatz deutscher Erzeugnisse nach Spanien, nament⸗ lich von Weber⸗ und Wirkwaaren, Posamentierwaaren und Eisen⸗ und Stahlfabrikaten auf ein sehr geringes Maß beschränkt und die deutsche Industrie beklagte diesen Verlust um so mehr, als die spani⸗

schen Kaufleute zu den reellsten und solidesten gehörten, und aus diesem

Grunde die Geschäfte mit denselben beliebter waren, als mit denen

vieler anderer europäischen Länder.

Waren die den Tarifsätzen zu Grunde gelegten Werthe der Ein⸗ fuhrartikel schon von vorn herein zu hoch angenommen, so wurde das Mißverhältniß im Laufe der Funfziger Jahre noch größer, da in Folge des rapiden Fortschrittes der Industrie die zeugnisse der Fabrikation in den meisten Zweigen erheblich herab⸗ gingen.

so konnte die Spanische Regierung nicht umhin, im Anfang der sechziger Jahre eine Revision anzuordnen, die, unter Zugrundelegung neu berechneter Werthe, sich in den P sätze von 1849 hielt, die damals festgestellten Sätze für Baumwollen⸗ waaren unverändert ließ und im Uebrigen das System der ad-valorem- Zölle von Neuem wesentlich einschränkte. Gleichzeitig wurden die Zoll⸗ sätze auf das metrische Dezimalsostem in Maßen und Gewichten zu⸗ rückgeführt. Der revidirte Tarif trat am 1. Januar 1863 in Kraft. Auch diese Tarifrevision war wenig geeignet, den Beschwerden unserer exportirenden Industrie abzuhelfen. In einzelnen Fällen hatte die Umrechnung der Werthe in Seeeesvr sogar eine Erschwerung der Einfuhr zur Folge, obgleich es die Königlich preußische Regierung nicht an den eifrigsten Bemühungen zu Gunsten liberalerer Grund⸗ sätze hatte fehlen lassen.

Die Zuschläge von 20 Prozent bei der Einfuhr zu Lande oder zur See unter fremder Flagge wurden beibehalten. Zugleich wurde eine Aenderung dahin getroffen, daß die Zuschläge, welche bisher für gewisse Consumtionsartikel im Innern des Reiches, auf Rechnung

Preise der Er⸗

Da auf diesem Wege der Charakter des Tarifs sich selbst gegen⸗ über den Grundsätzen von 1849 wesentlich strenger gestaltet hatte,

rozentsätzen streng an die Grund-

von Provinzen und Kommunen, erhoben worden waren, in Gestalt von Zuschlägen zu den entsprechenden Tarifpositionen an die Grenze verlegt wurden. Auch nach diesem neuesten Tarife wird noch eine

Reihe von Gegenständen zur Einfuhr nicht zugelassen, so namentlich Kriegswaffen, Schuhwerk, fertige Kleidungsstücke und verschiedene der gangbarsten baumwollenen Waaren.

Die Lage, in welche unsere exportirende Industrie durch den Ein⸗ fuhr⸗Zolltarif versetzt war, wurde noch wesentlich verschlimmert durch den am 18. Juni 1865 zwischen Spanien und Frankreich abgeschlosse⸗ nen Handels⸗ und Zollvertrag.

Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden deutsche Waaren

aller Art, wenn sie im Transit durch Frankreich zu Lande nach Spa-⸗ nien eingeführt werden, oder wenn sie zu den unter 2 bezeichneten Gattungen gehören, bei jeder Art der Einfuhr in Spanien ungünstiger

behandelt, als gleichartige Waaren französischen Ursprungs. Durch die Begünstigung der Konkurrenz Frankreichs war also die

Zukunft des Absatzes der deutschen Industrie⸗Erzeugnisse nach Spanien

in Frage gestellt. 1

Die Königlich preußische Regierung ergriff daher ungesäumt die Initiative, um die spanische Regierung zum Eintritt in Unterhand⸗ lungen über einen zwischen dem Zollverein und Spanien abzuschließen⸗ den Handels⸗ und Schifffahrtsvertrag zu vermögen, es gelang ihr

jedoch erst jetzt, die entgegenstehenden mannigfachen Schwierigkeiten zu

überwinden.

Deer vorliegende Vertrag beschränkt sich seinem Wesen nach auf die gegenseitige Einräumung der Behandlung auf dem Fuße der meist⸗ begünstigten Nation in Betreff des Handels und der Schifffahrt; nur rücksichtlich des Besuches der Häfen⸗ und der Schifffahrts⸗Abgaben ist Gleichstellung mit den Einheimischen festgestellt. Wenn auch ungern, ist diesseits darauf verzichtet worden, noch anderweitige Er⸗ mäßigungen des spanischen Tarifs als die mit Frankreich vereinbarten, zum Gegenstande eingehender Verhandlung zu machen. Da es zu⸗ nächst und vor Allem darauf ankam, der deutschen Industrie die Gleichstellung mit der französischen mit möglichster Beschleunigung zu sichern, so mußten alle Schritte vermieden werden, welche die Schwie⸗ rigkeiten, denen die Verhandlungen ohnehin begegnet sind, noch hätten vermehren können. Ueberdies war nicht vorauszusetzen, daß Bemü⸗ hungen um weitere Herabsetzungen des Tarifs von Erfolg sein wür⸗

den, da selbst Frankreich, dessen Kapital⸗Anlagen in Spanien einen so

großartigen Umfang erlangt haben, trotz des hierdurch unverkennbar gewonnenen überwiegenden Einflusses, sich mit wenigen Ermäßigun⸗ gen des Tarifs hätte begnügen müssen.

Um so lebhafter waren die Bemühungen darauf gerichtet, den Verhandlungen eine breitere, als die, in dem spanisch⸗französischen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrage gewählte Basis dadurch zu geben, daß gegenseitig in Ansehung des Handels und der Schifffahrt die Behandlung auf dem gleichen Fuße mit den eigenen Staats⸗ Angehörigen zugesichert werde. Auf diesem Wege würden auch bei der Einfuhr zur See die Flaggen⸗Zuschläge weggefallen und das Differenzial⸗Zollsystem Spaniens überhaupt für den Zollverein besei⸗ tigt worden sein. Indeß stießen diese Bemühungen auf so entschiede⸗ nen Widerspruch, daß sie aufgegeben werden mußten. Ebensowenig konnte die gegenseitige Zulassung zur Küstenfrachtfahrt erreicht werden.

Dagegen ist es gelungen, in Betreff der Schifffahrt wie des Handels, der Schifffahrts⸗Abgaben wie der Waarenzöͤlle, die volle Gleichstellung mit Frankreich zu erwirken, und auch die künftige Be⸗ theiligung Deutschlands an allen Vortheilen, welche anderen Nati onen etwa, sei es unentgeltlich, sei es, um den Preis von Gegen⸗Konzessio⸗

82

nen, eingeräumt werden, in gleicher Weise wie in den übrigen mi europäischen Staaten neuerdings geschlossenen Handels⸗ und Schiff⸗ fahrts⸗Verträgen zu sichern.

Im Uebrigen enthält der Vertrag rücksichtlich der Durchfuhr, des gegenseitigen Rechtsschutzes, des Schutzes der Fabrikzeichen und Muster ꝛc. alle diejenigen Bestimmungen der mit Großbritannien, Italien und anderen Staaten abgeschlossenen Verträge, welche Spanien gegenüber von Werth sind. AIe

Somit leistet der Zollverein, da er schon gegenwärtig bei der Ein⸗ und Ausfuhr einen Unterschied nach der Herkunft der Waaren nicht macht, in Betreff des Tarifs nichts, als die Zusicherung, daß er auch künftig Spanien gegenüber diesen Grundsatz aufrecht erhalten werde, und empfängt dagegen, neben der gleichen Zusicherung, den Wegfall der Zuschlags⸗Abgaben für seine Erzeugnisse bei der Einfuhr zu Lande und die Betheiligung seiner Erzeugnisse an den Vortheilen, welche den französischen Erzeugnissen durch den Vertrag vom 18. Juni 1865 ein⸗

eräumt worden sind. In den Schifffahrts⸗ und Hafen⸗Abgaben fallen giesfeits die sog. Flaggengelder, denen spanische Schiffe bisher in preu⸗ ßischen Häfen waren, weg, spanischerseits werden die deutschen Schiffe rücksichtlich der Schifffahrts⸗Abgaben, wie die eigenen Schiffe behandelt -

Da Spanien die gleichen Vortheile auch andern europäischen Staaten nicht wird versagen können, so werden die Differenzialzölle bei der Einfuhr zur See für Spanien mehr und mehr an Bedeutung verlieren. Ueberhaupt ist anzunehmen, daß der volle Eintritt Spa⸗ niens in das System der westeuropäischen Handelsverträge, der durch die Betheiligung Deutschlands an den bisher Frankreich und Portugal ausschließlich eingeräumten Vortheilen entschieden ist, auch dort, wie es anderwärts der Fall gewesen, die erleichternde Tarifreform in Fluß bringen und somit den hochschutzzöllnerischen Charakter des Tarifs mehr und mehr durchbrechen wird.

Berlin, 2. Mai. Das Resultat der gestern stattgehabten Kom⸗ missions⸗Wahlen ist folgendes:

Kommission für die Geschäftsordnung: die Abgg. Ausfeld (Vor⸗ sitzender), von Denzin (Stellvertreter des Vorsitzenden), Frhr. von Hüllessem (Schriftführer), Genast (Stellvertreter des Schriftführers), Rohland, Dennig, Dr. Becker (Dortmund), Braun (Hersfeld), Dr. Oetker, Oehmichen, Graf Hompesch, Dr. Joerg, Evelt und Nebelthau.

Kommission für Petitionen: Die Abgg. Freiherr von Vincke⸗ Olbendorff (Vorsitzender), Freiherr von Neurath (Stellvertreter des Vorsitzenden), von Seydewitz (Bitterfeld) [Schriftführer], Probst (Stell⸗ vertreter des Schriftführers), v. Neumayr, Dr. Schaffrath, Hosius, Dr. Müller (Görlitz), Freiherr von Zu⸗Rhein, Graf zu Dohna⸗Fincken⸗ stein, Dr. Harnier, Kraus, v. Kirchmann, Pfannebecker, Diffené, von Juttkamer (Sorau), Dr. Jäger, Knapp, Freiherr v. Thüngen, von Levetzow, Graf Arnim⸗Boytzenburg, von Zehmen, Dr. Köster, Keyser, Dr. Roßhirt, Albrecht, Feustel und Devens.

Das Amtsblatt der Norddeutschen Post⸗Verwaltung, Nr. 24 vom 29. April, enthält zwei General⸗Verfügungen vom 28. April: 1) betreffend die Ausdehnung der den Mitgliedern des Reichstages bewilligten Portofreiheit auf die zum Deutschen Zoll⸗ Parlament in Berlin versammelten Abgeordneten; 2) die Post⸗Dampf⸗ schiff⸗Verbindung zwischen Kiel und Korsoer betreffend.

Die Nr. 18 (vom 1. Mai) des »ZJustiz⸗Ministerial⸗Blattes⸗« enthält u. A. folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Appel⸗ lationsgerichts zu Berlin vom 8. April 1868: »Ein auf Beweis⸗ erhebung gerichteter Antrag kann nicht als verspätet zurückgewiesen werden; der Richter muß in allen Fällen seine Erheblichkeit prüfen, insofern er nicht findet, daß derselbe nur auf Verzögerung der Sache

abzielt.«

Verkehrs⸗Anstalten.

Paris, 1. Mai. „»Presse« meldet, daß gestern der Vertrag über

den Verkauf der Luxemburger Eisenbahn an die Gesellschaft der fran⸗

zösischen Ostbahn unterzeichnet worden ist. Die gedachte Bahn wird

ausschließliches Eigenthum der Ostbahn gegen Zahlung der Zinsen der

Obligationen und Garantie von 12 ½ Fres. jährliche Dividende pro Actie.

Nach Berichten aus New⸗York sind am 14. April auf der

Eriebahn ca. 30 Menschen umgekommen und an 100 verwundet

worden. Das Unglück geschah in der Weise, daß 4 Waggons einen hohen Abhang hinabstürzten.

Königliche Schaufpiele.

Sonntag, 3. Mai. Im Opernhause. (105. Vorst.) Carlo Broschi, oder: Des Teufels Antheil. Komische Oper in 3 Akten, nach dem Französischen des Scribe. Musik von Auber. Carlo Broschi: Frl. Grün. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (120. Ab. Vorst.) Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Secribe. Mittel⸗Preise.

Montag, 4. Mai. Im Opernhause. (106. Vorst.) Don Parasol. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 5 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Plrod Rosenknospe: Frl. David. Anfang 7 Uhr.

reise.

Im Schauspielhause. (121. Ab. Vorst.) Die Erzählungen der Königin von Navarra⸗ Lustspiel in 5 Akten von E. Secribe, übersetzt von W. Friedrich. Mittel⸗Preise.

Dienstag, 5. Mai. Im Opernhause. (107. Vorst.) Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Abtheilungen, ö“

Mittel⸗

Weizen loco 88 108 Thlr. pr. Fiorellina: Frl.

nach dem Französischen des J. R. Planché, übersetzt von Th. Hell. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Hoguet. Fehia⸗ Fr. v. Voggenhuber. Fatime: Frl. Brandt. Mittel reise. Im Schauspielhause. (122. Ab. Vorst.) Maria Stuart

Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Mittel⸗Preise 1

Repertoire der Koͤniglichen Schauspiele vom 3. bis

10. Mai 1868. Berlin. Opernhaus: Sonntag, 3. Mai: Carlo Bro schi (Frl. Grün). Montag, 4.: Don Parasol (Frl. Girod, Frl. Da vid). Dienstag, 5.: Oberon (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt). Don nerstag, 7.: Der Feensee. Freitag, 8.- Wilhelm Tell. Sonntag, 10.: Der Maurer. Thea. Schauspielhaus: Sonntag, 3.: Das Glas Wasser. Montag, 4.: Die Erzählungen der Königin von Navarra. Dienstag, 5.: Maria Stuart. Donnerstag, 7.: Elisabeth Charlotte. Sonnabend, 9.: Phä⸗ dra. Sonntag, 10.: Unbestimmt.

Hannover. Sonntag, 3.: Götz von Berlichingen. Montag, 4.: Die bezähmte Widerspenstige. Tolle Fahrten. Statthalter von Bengalen. Mittwoch, 6.: Der Prophet. onnerstag, 7ten: Zum 1. Male: Ein Wort an den Minister. Der Kassenschlüssel. Wer ißt mit. Freitag, 8.- Der Troubadour. Sonntag, 10.: Wallen⸗ steins Lager. Die Piccolomini.

Cassel. Sonntag, 3.: Margarethe. Montag, 4.: Titus. Dienstag, 5.: Sie hat ihr Herz entdeckt. Die Hochzeitsreise. Mitt⸗ woch, 6.: Lohengrin. Donnerstag, 7.: Unbestimmt. Sonnabend, 9.: Der Pariser Taugenichts. Die Schauspielerin. S weiße Dame. 8

Wiesbaden. Geschlossen.

Telegraphische Witterungsberichte v. 2. Mai.

St. Bar. Abw (Temp. Abw 1 Mg Ort. P. L. v. M. R. v. M. Wind. Himmelsansicht. Memel 336, 1 -0,7 4,3 S0.,, schwach. sbedeckt, Regen. Königsberg 336,4 -0,2 4,4 -0,8SW., s. schwach. bedeckt, Regen. Danzig 336,9 -0, 1 6,4 †ϑ0,9 WNW., mässig. bedeckt, Regen. Cöslin 336,9] *£₰1, 2% 7,5 *+ 2, 4[W. bedeeckt. Stettin 338,8 *2,2 8,7] †+4, “( WNW., mässig. bed., Nchts. Reg. Putbus 336,1¹*†₰ 1,5 8,0 †+ 2,5W., stark. bezogen. Berlin 338,2 2.6]‧6 9,8 44,8W., schwach. Fsbedeckt. Posen 335,8 + 1,7 8,4 43,4 W., mässig. trübe. Ratibor 332,6 +3,7 7,3 + 2,5 NW., schwaech. strübe. Breslau 333 3+¼1,66 8.2 W., schwach. sbed., etw. Reg. Torgau 336,4] *† 2,9 8,2 WSW., lebhaft. bed., gest. Regen. Münster 338, 6 *₰, 2 SW., schwach. sbeiter. 3 Cöln 339,2 4, 6 SW., schwach. ssehr heiter. Trier 335,9 S., schwach. heiter, Nebe Flensburg 338, 3 W., lebhaft. heiter.

340,7 0., schwach. heiter. Brüssel 340,9 S0., s. schwach. heiter. 1h 336,0 . S., schwach. bedeckt. Helsingfors Petersburg. 1 ““ Riga 3. SW., schwach. Libau Moskau. Stockholm.

Allgemeine

bedeckt.

½ESL vVvLvNvNNGCCUʒINV vVvVVUVSLNvSSNS;INS

bed., Reg., Nachts Reg. Gest. Ab. NO. schwach. 1. Max. + 8, 9. Min. + 7,2 bew., gewöhnl., S. frisch.

NW., s. schwach. heiter.

SW.,

Skudesnäs 335, s 5,6 WSW., frisch. Gröningen. 340,4 9,2 Helder 340,7 9,1 WSW., schwach. gewöhnlich.

Hernösand. 334, 3 0,3 0NO., schwach. bedeckt, Mebel. Christians. 331, 8 6,4 8SO., mässig. sbew., gewöhnl.

Produkten- und Wavnren-Börse. erlin, 2. Mai. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.): Von Bis Mittel Von] Bis Mittel thr Isg. Ipf. Ithr leg.] pf. Ithr sg.] pf. sg. Ipf. her pf. Isg. pf.

Weizen Schil. 415— 4 2 6 [Bohnen Ie 10,— : Kartoffeln 2,—

Roggen 3 —— 2 gr. Gerste V 2/11 2 Rindfleisch Pfd. 7— 1 Schweine- 7—

zu W. 1[17 Hafer fleisch 5 6 4/10

1 zu L. 1/˙22 1 Heu pr. Ctr. 27 6— 3 Hammeffleisch Stroh Schek. 10 9 Kalbfleisch 6, 4 10 Pfd. 12 9 11

110 Erbsen Metze 8 Butter Linsen V 10 6Eier Mandel 6,— 8 Mai. (Niehtamtlicher Getreideberieht.) 2100 Pfd. nach Qualit., bunt poln. 10 ½ Thlr. bez., pr. Mai 89 ¾ 88 88 ¾ Thlr. bez., Mai- Juni 88 ½ Thlr. bez., Juni-Juli 88 Thlr. bez., Juli-August 83 ½ 82 ½˖ Thlr. bez. Roggen loco 77—80pfd. 64 68 ¼ Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., pr. Mai 65 63 63 ½ ¼¾ Thlr. bez., Mai-Juni 64,—63 ¼½ ¼— ¼ Thlr. bez., Juni- Juli 642— 63 ¼ 61 63 ½ Thlr. bez., Juli-August 61 60 ¾ 61 Thlr. bez., September-Oktober 57 ½˖ Thlr. bez. 8 Gerste, grosse und kleine, 2 47 56 Thlr. per 1750 Pfd.

Berlin, 2.

Hafer loco 32 36 Thlr., galizischer 33 ½ Thlr. bez., böhmischer

3 34 ½ Thlr. bez., pr. Mai u. Mai-Juni 33 33 ½ Thlr bez., Juni-

Dienstag, 5.: Der

ntag, 10.: Die

8