die Einstellung des Betriebes in Folge außerordentlicher Zufälle, so vn. Fin verhältnißmäßiger Erlaß der Staeuer stattsinden. Die Gemeinderechner erhalten für die Einziehung der Abgabe die Gebühr von Einem Kreuzer für jeden von ihnen erhobenen Gulden. Dem üüeehrigen, geht es frei, die Steuer auf mehrere i voraus zu berichtigen. 1
is. rSs die Eeentton wegen eines Abgaberückstandes fruchtlos vpoollstreckt, so kann der Schuldner an dem ferneren Betriebe des ab⸗ abenpflichtigen Gewerbes durch Wegnahme des Blasenhelms (Hasen⸗ uts) oder durch amtliche Versiegelung des Brennapparates oder in einer sonst von der Regierung zu bestimmenden Weise bis zur voll⸗
ständigen Berichtigung des Rückstandes verhindert werden. . §. 10. Wer den Betrieb der Branntweinbrennerei beginnen will, hat dem Oberamte durch Vermittelung des Jrtoztimgelne eine von Letzterem und von dem Ortsvorstande zu beglaubigende Nachweisung einzureichen, in welcher die zur Brennerei zu benutzenden Räume, so⸗
wie die Brenngeräthe, insbesondere der Maaßinhalt der Blasen,
Maischwärmer und Maischbottige, speziell angegeben sein müssen. Die gleiche Nachweisung ist von den Inhabern der bestehenden Brennerei auf besondere oder allgemeine Aufforderung der Regierung zu den von der letzteren zu bestimmenden Terminen einzureichen. §. 11. Soll der Betrieb einer Brennerei aufhören, so ist hiervon durch Vermittelung des Ortsumgelders dem Oberamte Anzeige zu
machen. Von dem Ortsumgelder wird alsdann der Blasenhelm in,
Verwahrung genommen oder der Brennapparat versiegelt.
§. 12. Die zur Brennerei bestimmten Räume sind von Morgens 6 bis Abends 9 Uhr den Steuerbeamten zu jeder Zeit auf Verlangen zu öffnen und denselben die zur Brennerei dienenden Geräthe vor⸗ uzeigen.
8 §. 13. Wer, ohne die im §. 10 vorgeschriebene Anzeige gemacht zu haben, Branntweinbrennerei betreibt, hat eine Strafe von fünf bis vierzig Gulden und die Konfiscation der nicht angemeldeten Ge⸗ räthe verwirkt.
Wer die im §. 11 vorgeschriebene Anzeige von dem Aufhören des eingestellten Brennereibetriebes unterläßt, hat die Abgabe bis zum Ab⸗ lauf desjenigen Kalenderjahres fortzuzahlen, in welchem die vorge⸗ schriebene Anzeige erfolgt.
Sonstige Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden, sofern
dieselben nicht unter die Bestimmungen der allgemeinen Straf⸗ oder
Steuer⸗Strafgesetze fallen, mit einer Strafe von Einem bis fünf Gul⸗
den geahndet.
§. 14. Mit dem 1. Januar 1869 treten die bisherigen die Be⸗
steuerung der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen Landen betreffenden Vorschriften, insbesondere die bezüglichen Bestimmungen des Landesvergleichs für das Fürstenthum Hohenzollern⸗Hechingen vom 26. Juni 1798, so wie die §§. 32 bis 35 des maringischen Wirthschaftsabgabengesetzes vom 24.
ohenzollern⸗Sig⸗
die betreffenden Vorschriften des Gesetzes über die veränderte Bezugs⸗
weise der Wirthschaftsabgaben vom 31 August 1848, so wie die zu letzterem unterm 11. Januar 1849 verlassene Ausführungsverordnung außer Wirksamkeit. . 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Bundes⸗Insiegel. 1 ((EGegeben Berlin, den 4. Mai 1868, 8 8 (L. S.) Wilhelm. (ESFr. v. Bismarck⸗Schönhausen.
8 8
Bekanntmachung, betreffend die Enthebung des Königlich bayeri⸗ schen Staatsministers von Schlör von seiner Function als Bevoll⸗ mäüchtigter zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins. g Vom 8. Mai 1868. G Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundes⸗Gesetzblatt S. 14) wird zur oͤffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß Se. Majestät der König von Bayern geruht haben, den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins, Königlich bagyerischen Staatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten von Schlör, in Folge der Wahl desselben zum Abgeordneten zum deutschen Zollparlament seiner Function als Bevollmächtigter zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins zu entheben. —7—Berlin, den 8. Mai 1868. Der Vorsitzende des Bundesrathes des deutschen Zollvereins. u““ Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. “
Ministerlum für Handel, Gewerbe und öffentliche
1 Arbeiten.
2 Dem Herrn Wm. Colshorn zu Frankfurt a. M. ist unter dem 7. Mai 1868 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, in ihrer ganzen Zusammensetzung für neu erkannte Maschine zum Entkernen der Kirschen, ohne Jemand in der Anwen⸗ dung bekannter Theile zu beschränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den
Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 8
44 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8
5 9 9†
„Demñ jetzigen Vorsteher der städtischen höheren Töchterschule
4 und Lehrerinnen⸗Bildungsanstalt zu Elberfeld, Schornstein, ist der Titel »Direktor, verliehen worden. Ahn der Realschule der Franckeschen Stiftungen in Halle a. S. ist dien Beförderung, des ordentlichen Lehrers Geist II. zum Oberlehrer genehmigt worden
1843 d. anuar ugs. 93,463. 93,735 und 94,543.
Beerlin, den I1. Mai 1868.
16“ I
8
In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember v. Js.z betreffend die Abhülfe des in den Regierunggkehrken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes, Ges. S. S. 1929), bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß am 30. d. Mts. 2,215,836 Thlr. Darlehnskassenscheine sich im Umlauf befunden haben. “ erlin, den 4. Mai 188. 1““ ö1114.“ Bei der heute beendigten Ziehung der 4. Klasse 137ster Königlicher Klassen⸗Lotterie fielen 3 Gewinn von 5000 Thlr. auf
Nr. 4978. 22,757 und 92,344. 4 Gewinn von 2000 Thlr. auf
Nr. 28,376. 47,071. 62,639 und 74,747.
x39 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 372. 1526. 6441. 8313. 11,335. 11,345. 21,515. 22,445. 23,260. 25,613. 27,641. 33,062. 34,716. 35,245. 38,274. 42,414. 42,785. 43,590. 49,323. 49,745. 60,471. 60,685. 60,837. 63,148. 67,017. 67,40 1. 67,859. 71,204. 77,196. 78,388. 81,332, 89,298. 89,633. 89,941. 90,936. 91,352. 92,372. 92,531 und 93,625.
61 Gewinne von 500) Thlr. auf Nr. 303. 1426. 2000. 3977. 4172. 4718. 5210. 6556. 9760. 11,331. 11,950. 12,247. 13,910. 15,341. 18,758. 19,821. 21,252. 21,306. 21,608. 22,027. 22,420. 24,189. 26,461. 29,549. 30,090. 30,656. 30,957. 32,622.
34,825. 35,399. 35,859. 38,211. 38,420. 38,927. 43,872. 45,815.
49,868. 53,416, 53,856. 57,224. 57,401. 59,290. 60,199. 262,968. 66,376. 68,009. 69,709. 71,280. 73,714. 76,596. 77,711. 78,314 78,407. 79,594. 80,590. 82,050. 82,334. 83,373. 84,303. 87,636 und 91,648.
81 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 1010. 1285. 1301, 2538. 3413, 4313. 4971, 6000. 6300. 6703, 7166. 7870. 8299. 9576. 10,253. 10,683. 11,558. 12,180. 12,425. 12,431. 12,656. 14,114. 14,772. 15,223. 16,368. 16,650. 17,002. 18,483. 19,749. 20,733. 24,334. 26,942. 26,980. 28,630. 29,352, 32,449, 35,476. 36,815. 36,941. 39,363. 39,393. 41,373. 42,581. 42,698. 43,419. 43,731. 47,164. 54,921. 56,233. 56,288. 56,830. 62,344. 62,631. 693,169. 63,989. 64,379. 64,935. 65,305. 66,661. 67,485. 70,067. 75,504. 75,754. 75,949. 80,587. 80,869. 81,154. 82,098. 82,957. 83,218. 85,474. 86,406. 87,181. 88,237. 88,720. 89,847. 91,713.
P. 8 7 ö“ 8*
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗Minister, Freiherr von der Heydt, nach Bonn.
Se. Excellenz der General der Infanterie und General⸗In specteur des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, von Peucker, nach Ploen.
Berlin, 11. Mai. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, dem General der Infanterie von Bonin, die Erlaubniß zur An⸗ legung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Ludwigs⸗ Ordens zu ertheilen.
vIIII11“
Mirichtamtliches. Preußen. Berlin, 10. Mai. Se. Majestät der
König speisten gestern 14 Uhr bei Ihrer Köͤniglichen Hoheit
der Kronprinzessin im neuen Palais zu Potsdam. „Heute Vormittag nahmen Allerhöchstdieselben die Vor⸗ träge der Hofmarschälle und des Civil⸗Kabinets entgegen
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut⸗ schen Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen, so wie für Handel und Verkehr, hielten am vergangenen Sonnabend Abends
I‚smgsgs Häaümsnn
— Die heutige (10.) Sitzung des Deutschen t Parlaments wurde 10 ¾ Uhr durch den Präsidenten Dr. Sim⸗ son eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundesraths des Zoll⸗ vereins waren anwesend: Der Vorsitzende des genannten Bundes⸗ raths, Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, Ministerial⸗Direktor von Philipsborn, General⸗Steuer⸗Direktor von Pom⸗ mer⸗Esche, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Eck, der Ge⸗ sandte Freiherr Pergler von Perglas, Staatsrath von Weber, Ministerial⸗Direktor Dr. Weinlig, Minister von Linden, Ministerial⸗Rath Kilian, Staatsrath von Müller, Ministerial⸗Rath Dr. Dippe, Minister von Watzdorf, Ober⸗Finanzrath Riecke, Regierungs⸗Rath Dr. Sintenis,
Minister von Bertrab, Senator De. Kirchenpauer.
8 außer Dienst gestellt.
14 Stimmen angenommen.
Vor der Tages⸗Hrdnung ergriff der Abg. v. Hennig zu einer persönlichen Bemerkung das Wort, worauf der Abg. Mohl replieirte. Die Tages⸗Ordnung betraf: Fortsetzung der Vorberathung im Plenum über den am 9. März 1868 in Ber⸗ lin unterzeichneten Handels⸗ und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Zollverein und Oesterreich, nebst Schlußprotokoll von demselben Tage. In der Spezial⸗Debatte über die Posi⸗ tionen der Anlage B., Zollsätze für die Einfuhr aus Oester⸗ reich nach dem Zollverein, hatten bereits in der Sonn⸗ abends⸗Sitzung die Abgg. Grumbrecht, Meier (Bremen), Dr. Schaͤffle und v. Schlör zu Position 6, Eisen und Stahl, das Wort genommen. Zur Position 20, Leinengarn, Leinwand ꝛc., sprachen in heutiger Sitzung die Abgg. Waldeck, Roß, Lukas, Russell, Mohl, Buddenberg, Miquel, Dr. Schäffle, Feustel, Camphausen (Neuß). Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Delbrück, nahm nach den Abgeordneten Miquél und Camp⸗ hausen das Wort. Die Position 21 gab zu einer Diskussion keinen Anlaß. Zu Pos. 22 litt. n. (Wein) sprachen die Abgg.
Dissené, Bamberger, Braun, Roßhirt, Metz, Grumbrecht, worauf der Präsident des Bundeskanzleramtes, Delbrück, das Wort nahm. Wort.
Bei der Position 24—38 meldete sich Niemand zum (Schluß des Blattes.)
8 * 9 8 * PEE111“n
Danzig, 9. Mai. (Westpr. Ztg.) Der kommissarische
Schiffsbau⸗Direktor der hiesigen Königl. Werft, Randow, ist
seitens der Bundeskriegs⸗Marine nach Kiel entsendet, um die Panzerfregatten »Kronprinz« und »Friedrich Karl« kennen zu lernen.
Hannover, 9. Mai. (N. Hann. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen inspizirte gestern Vormittag 2 Schwadronen des 13. Ulanen⸗Regiments, unternahm Nachmittags eine Spazierfahrt nach der Vahren⸗ walder Haide und dinirte an der Offiziertafel des Militai⸗ Reitinstituts. Von 9 Uhr Abends bis gegen 12 Uhr weilte Se. Königliche Hoheit bei Sr Erlaucht dem Ober⸗Präsidenten
Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode.
Das Kanonenboot »Habicht« ist gestern
Zweite Kammer
Kiel, 9. Mai.
Sachsen. Dresden, 9. Mai. Die
ist gestern in einer Abendsitzung in Bezug auf den Gesetzent⸗
wurf, die Entziehung staatsbürgerlicher Rechte in Folge der Ver⸗
übung von Verbrechen betreffend, dem Beschlusse der Ersten
Kammer beigetreten, welcher dahin geht: Die Staatsregierung zu erfuchen, den wieder zurückzuziehen und denselben nach Befinden Ständeversammlung zur Berathung vorzulegen. Sodann erledigte die Kammer Deputationsberichte. Heute hat die Kammer zunächst den Bericht ihrer außer⸗ ordentlichen Deputation, den Entwurf eines Gesetzes über die Wahl von Gerichtsschöffen und die Mitwirkung derselben bei der Verhandlung und Aburtheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen betreffend, berathen und schließlich dem Antrage der Deputationsmajorität gemäß den Gesetzentwurf mit 41 gegen Darauf kamen Petitionen zur
Erledigung.
Hessen. Darmstadt, 10. Mai. Das gestern erschie⸗ nene Regierungsblatt enthält u. A. eine Bekanntmachung Groß⸗ herzoglichen Kriegsministeriums, die Revaccination der Mili⸗ tairpersonen betreffend. Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Blatternkrankheit ist bestimmt worden, daß sämmtliche zu Dienst befindliche Mannschaften nach und nach — und die zu Dienst zu ziehenden Mannschaften nach ihrem jeweiligen Ein⸗ treffen zu revacciniren sind, insoferne nicht von dem betreffen⸗ den Soldaten, Recruten ꝛc. genügender Beweis durch einen Impfschein oder ärztliche Zeugnisse darüber erbracht wird, daß an ihm in den letzten zwei Jahren mindestens einmal mit Erfolg oder zweimal ohne Erfolg eine Revaccination vorge⸗ nommen worden ist. 1
Württemberg. Stuttgart, 8. Mai. Von dem Mi⸗ nister des Kirchen⸗ und Schulwesens ist nach dem »Staatsanz. für Württemberg« die Reform des israelitischen Kirchenwesens in Angriff genommen. Von dem Regierungs⸗Rath Jordan wurde ein Entwurf ausgearbeitet, welcher in diesen Tagen einer speziellen Berathung unterwo fen werden soll. Das Re⸗ sultat dieser Berathung soll sodann einer größeren Kommission, theils aus Laien, theils aus Geistlichen Fücssfend „ zur Begut⸗ achtung unterstellt werden. Auf diese Weise 1 der an die Stelle des betreffenden Titels des Jsraeliten⸗Gesetzes vom Jahre 1828 zu treten hätte, für die Stände vorbereitet werden. Auch ist man im Ministerium des Kirchen⸗ und Schulwesens dermalen mit einem Gesetzentwurf über Regelung der Verhältnisse der Dissidenten, der Baptisten, der Deutschka⸗ tholiken, der Jerusalemsfreunde, der Mormonen u. s. w., über⸗ haupt derjenigen, welche sich nicht zu einer der drei christlichen Konfessionen bekennen, beschäftigt. 8
edachten Gesetzentwurf der nächsten
1
oll ein Entwurf,
Bayern. München, 8. Mai. Das gestern erschienene Gesetzblatt enthält das Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen der keiner anerkannten Religionsgesellschaft angehören⸗ den Personen.
— 9. Mai. Diesen Mittag hat der König Hrn. Bancroft in feierlicher Audienz empfangen und das Schreiben entgegen- genommen, welches ihn an dem hiesigen Hof akkreditiitt.
Oesterreich. Wien, 9. Mai. Ein Consortium unab⸗
halngiges Bankactionaire hat dem Bankgouverneur Reorgani⸗
ations⸗Vorschläge in vier Schriftstücken uͤberreicht, welche sich auf die Frage der Statutenänderung, sowie auf eine neu: “ zwischen der Bank und der Stelatsvertva ethg eziehen.
Nach der heutigen »Wiener Zeitung« ist der Feld⸗ marschall⸗Lieutenant Alexander Graf Mensdorff⸗Pouilly) zum General der Kavallerie ad honores ernannt worden.
— Der Budgetausschuß hielt heute Sitzung. Derselben wohnten fast sämmtliche Minister an. Abg. Skene trug den General⸗ bericht vor. Der Finanzminister erklärte sich mit den Aus führungen des Subromites nicht einverstanden. Das dreijäh- rige deiic könne nur auf 150 Millionen veranschlagt werden, woraus sich die Mögniegfen ergebe, zu einem defizitlosen Bud⸗ get zu gelangen. Ein einjähriges Provisorium würde den nachtheiligsten Einfluß auf den Kredit ausüben. Ueber eine zwangsweise Staatsschuldenkonversion in Verhandlung zu treten, wolle die Regierung nicht von vorn herein ablehnen.
Sie wolle gern anstatt einer Vermögenssteuer eine Personal⸗
klassensteuer in Erwägung ziehen, in diesem Falle würde jedoch eine Erhöhung der Steuern in Jahresfrist nothwendig werden. Abg. Hopfen erklärte: Die Unifiecation der Staatsschuld werde gegenwärtig nicht als unbedingt nothwendig gefordert. Eine Einkommensteuer, verbunden mit Klassensteuer, könne eine dauernde Vermehrung der Staatseinnahmen um 12 Millionen herbeiführen. Abg. v. Winterstein betonte, daß das politische Moment maßgebend sei. Das Volk müsse zu Opfern bereit sein, die Besitzer von Staatspapieren seien nicht zu schonen, un man könne sich nicht daran stoßen, wenn noch Andere in Mit leidenschaft gezogen würden. Der Gesammtgedanke des Finanz ministers sei annehmbar, wenn man nicht zu radikal vorgehern wolle; die zwangsweise Regelung des Staatsschuldenwesens dürfe nicht aufgeschoben werden. Redner erklärte sich gegen die Vermögenssteuer und für eine dreijährige, gleichmäßige Be⸗ lastung der Staatsgläubiger. 8
Pesth, 6. Mai. Der »A. A. Stg.« wird von hier ge schrieben, daß Ungarn eine selbstständige Landwehr, wahrschein lich in 80 Bataillonen, erhalten werde.
— 8. Mai. In der heutigen Sitzung des Unterhauses legte Minister Gorove den Handelsvertrag mit dem deutschen Zoll⸗ verein und den Schifffahrtsvertrag mit England vor. Csengery verlas den Bericht der Regnicolardeputation bezüglich der Rich⸗ tung der Fiumaner Bahn. Es folgte dann die Specialdebatte über das Gesetz, betreffs der griechisch⸗orientalischen Kirche. Der §. 3 ward unverändert angenommen. 8
Im weiteren Verlaufe der Debatte wurden auch die §§. 4 bis 7 unverändert angenommen; §. 8 wurde mit einem Amen⸗ dement Deaks angenommen, wonach zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Serben und Rumänen der König ein delegirtes Gericht wählt; §K. 9 wurde unverändert ange⸗ nommen.
Hierauf referirten die Eisenbahn⸗ und Finanzkommissionen über das Konzessionsgesetz für die Eisenbahnlinien Zakany⸗ Agram, Hatvan⸗Miskolcz und die ungarische Nordostbahn.
— 9. Mai. In der heutigen Sitzung der Deputirtentafel wurde zum Gesetzentwurfe über die griechisch⸗orientalische Kirche ein vom Kultusminister empfohlener Zusatzartikel, anlangend die Verhältnisse der nicht ferbisch⸗rumänischen Mitglieder dieser Kirche, in Verhandlung gezogen und mit einem Amendement von Somssich und Genossen angenommen.
Schweiz. Genf, 9. Mai. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Preußen ist heute hier um 9 Uhr Abends ein⸗ getroffen. 8 b
1““ “ 8 4 8 W Niederlande. Haag, 8. Mai. Die Erste Kammer hielt gestern eine Sitzung zur Berathung des von Cremers und Genossen eingebrachten Antrages auf eine Adresse an den König.
Derselbe wurde mit 26 gegen 11 Stimmen angenommen.
Großdritannien und Irland. London, 9. Mai. Ihre Majestät die Königin verließ Osborne gestern Nach⸗ mittag um 3 Uhr und langte um 6 ½ Uhr in Windsor an.
— Der durch den Tod des Marquis of Salisbury vakant ge⸗ wordene Hosenbandorden ist dem Herzog von Marlborough verliehen worden.
— Vor dem Gerichtshofe der Queen's Bench kam gestern der Kompetenzkonflikt zur Erledigung, welcher aus der jüngsten