1868 / 115 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e Be ilage ds(ddes Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeigeer.s

2 111“ N 115 ꝓM,.; v1“

Mecklenb 7 - 1 öb 1 ahn 8 ——21Ij die Jahresberichte des Ausschusses und der Direction, 1116“ Zu . vom 16. Mai 1868. 12 98 Hi t. tonatte Rer Meclenburgischen Sisenbahn.. die Aich sion der Rechnung ds Jabrganges vro 187, ——— 1

der Action erZefellfchaft. 3) die Ergänzun des ussschtsfes. Inhalts⸗Verzeichni ß: Der internationale Schutz des geistigen Eigenthumes der in Deutschland erscheinenden Schrift⸗ und Kunstwerke.

der Aetionaire der Meck⸗ Schwerin, den 20. Apri . 8 Das Fabrikwesen Berlins in den Jahren 1849 1861. (IV.) Die Banken im Norddeutschen Bunde. (I.) Die Wohn⸗

ie deebe in der General⸗Versammlung werden sein:

vabarafchen Efenbahnechefelsca 18 üb. ai d. 3 88 88 der Meckl enburgsegen vifeeahn⸗Ge heaͤhser des niedersächsischen Volksstammes. Die Bildnisse Lessings. Sonnabend, den 23. . J./ 1“ ; im E sgebäude auf dem Bahn- 11X 1 2 zu Schwerin, Mittags 12 Uhr, im Empfangsgebä Actionaire In Berlin ist das Legitimations⸗Bureau im Geschäftslokal des z 1— 97

etzt worden und ladet der Ausschuß die Herren Actionai b b Nr. Der internationale Schutz des geistigen Eigenthumes letzteren die Erwerbung des geistigen Eigenthums durch Er⸗ bofe anges 19, wüginrations⸗Bureau werden in Schwerin, Wismar, Rechtsanwalts und Notars Herrn Lewald, Wilhelmsstraße Nr. 8 dder in Deutschland erscheinenden Schrift⸗ und füllung der am Ursprungsorte ven. für

E“ eröffnet, wo in der Zeit vom 25. April bisü rung 8 row, Rostock, Hamburg und Berlin eingerichtet werden, worüber Wei Fre e hoche afh des Vormittags von 9 bis 12 und decl Kunstwerke. das ganze Bundesgebiet wirksam wird; in dem Gebiete der vertrags⸗

st z i den wird

das Nähere in den betreffenden Lokalblättern angezeigt werden . 1 is 6 Uhr, die Actien abgestempelt und die Em, Nach der Schrift des Ober⸗B thes Kl über das geisti mäßigen Gemeinschaft dage en müss d 8 1 vor dem Be⸗ Nachmittags von 3 bi hr, g n (Na r Schrift de er⸗Bergrathe ostermann über das geistige tdageg üssen außer en am Ursprungsorte

8 Ia e Ge Seb 2 aber nur bis trittskarten in Ffapshnc gecer gne werden können. 8 8 . Eigenthum.) Eerr. vorgcsctiebener noch die besonderen Förmlichkei⸗

zum Tage vor derselben stattfinden, zu welchem Zwecke die vorzu Schwerin, en p Der Ausschuß 1 Das geistige Eigenthum der in Deutschland öFechecger 85 62 84 en Iene ee ..se 9ee.

eigenden Actien abgestempelt und dagegen Legitimationskarten, welche : isenbahn⸗Gesellschaft. Schrift⸗ und Kunstwerke findet gegenwärtig in drei vers 1 5 Namen lauten, ertheilt wedenn. der Mecklenburgischen Eisenbah sellschaf nen Rechtsgebieten einen verschiedenartigen Schutz andern e. verfolgt werden kann. 8 ““ 8 Für das Gebiet des ehemaligen Deutschen Bundes ist der Die weiteste Rechtsgemeinschaft ist die der sogenannten

8 8 8 8 S materiellen Reciprocität. Nach §. 38 des Gesetzes vom 11. uni 5 Bundesbeschluß vom 6. September 1832 maßgebend. Nach 1837 soll dasselbe nämlich auch auf die .

a sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. 5 8 demselben soll bei Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und in einem fremden Madbasher Fewerveasrch-a, 12 * . Maßregeln wider den Nachdruck der Unterschied zwischen den Staate erschienenen Werke in dem Maße Anwendung finden,

fuͤr v“““ als die in dem fremden Staate festgestellten Rechte durch die das Geschäftsjahr 1867 ö] gehoben werden, daß die Schriftsteller, Herausgeber und Ver⸗

Unterthanen der verschiedenen Bundesstaaten in der Art auf⸗ Gesetze desselben auch den preußischen Werken gewährt werden Bundesstaate an Durch diese Bestimmung wird einerseits der Rechtsschutz auch

leger eines Bundesstaates in jedem anderen 13 1 - ar 111144* . r. Pf. Sgr. mMf. dem dort bestehenden Schutze gegen den Nachdruck Theil haben. 5 . ““ daß in dem Maße der Schutzfristen A. Einnahme. 8 ““ . h Soweit die Territorialgesetzgebungen übereinstimmen, ist hierdurch Pggo⸗ S7 vI Un E der ausländischen Ge⸗ ) Prämien⸗Reserve aus 1866 (frei von Provisionen und Rückversicherung⸗- ein vollständiger Schutz des geistigen Eigenthumes hergestellt sezgebung 1,ESJe des erersei 28 derselbe überall da fort, ntheilen) worden; insofern dieselben aber von einander abweichen, ent⸗ wo die Verfolgung des geistigen Eigenthumes an besondere Be⸗

8z88. 52⸗ ; 1 8 don di G h, ; 8 3 . dingungen und Förmlichkeiten geknuͤpft ist, die dem preußischen Prämien⸗Einnahme (abzüglich Ristorni's) in 1867 G scheiden die allgemeinen Grundsätze über die örtliche Herrschaft . 2 m preu 29 aus dem direkten Geschaf inkl. Spiegelglaszasrüichenungen Lon einer ¹ 8 der Rechtsvorschriften, wie solche auf dem Gebiete des Civilrechts bE eee

V ungssumme von 88 Füeg ersicherungss Thlr. 75,226,548 1““ Geltung haben. Die Bedingungen der Entstehung und Endi besteht. Daher kam z. B. diese Vorschrift den in Frankreich

8 8 E“ t ung des Rechtes werden daher in diesem Falle nach den Ge⸗ 8 b) aus dem Rückversicherungs⸗Geschäft von einer Versicherun ssumme Pr. ür die Ver⸗ erschienenen Werken vor dem Abschlusse der Literar⸗Convention Thlr. 993,239 sten des Ortes der Entstehung beurtheilt, während für die Ver nicht zu statten, weil nach dem dort gültigen Dekrete von

8 8 . 1 olgung des Rechts die Gesetze des Ortes maßgebend sind 1 1, . . 8 Brandschaden⸗Reserve aus 1866 . G v““ sersung g Rech 1“ 2 ben dünce, Sin 28. März 1852 den auslandischen Werken in Frankreich nu

4) Ertrag der Geldanlagen 1 1. erbst. ; unter der Bedingung der Hinterlegung von zwei Pflichtexem 2. 1 1. . ist dadurch bei einer Verschiedenheit der Schutzfristen beider b 8. 145 1s vö- -5. Diperse andere Einnahmen h J2. Staaten im praktischen Erfolge auf die kürzere Frist beschränkt. hdrxn 24. eberh 1 voc ee igse us e ewühr g. Ausggaehe. .“ Ferkas in Pde Nenehszüng. de egner Tenes Hehre ünce keit der Gesetgebung bezüglich der Erfordernise das 1) Prämien⸗Reserve für 1868 und spätere Jahre (frei von Provisionen und 8 werden, weil das österreichische Gesetz das ausschließliche Recht Schutzes des geistigen Eigenthums, wie sie das preußische N Kückversicherungs⸗Antheilen)... ägtich Riorci unskss.6 der Uebersetzung auf diese Frist beschränkt; für ein in Preußen drucksgesetz fordert, rutki ”85 28 . 8 2) Pesmen für übertragene Rückversicherungen, abzüglich Ristorni und E“ erschienenes Werk bleibt dagegen das Recht der Uebersetzung für dieser Rechlsgengeinschaft ed bisher S dis 3) Schäden: * 11 8 u“ die, Dacher von 30 Jaͤhren in Kraft. Gegen c fortgesetzte ten von Nordamerika,; doch ist deren Eintritt in den internatio⸗ a) regulirte: 1 8 h .“ ““ 89 Septf ese n 1 nalen Verband auf diesem Gebiete dem Anscheine nach bald auls 1865 und 1866 im direkten Geschäft.... Thlr. 13881. . 1” wecelh 5. sgasägngh de Weitschen ucne üi Pherrantaen zu 11“ ist nämlich 1 wie —y 1 in diesem Bl. mitgetheilt worden, eine Bi zur

ö“ heeüas Thlr. 58,035. 271 Deutschen Bunde gehörigen Staaten als Landesgesetz publizirt s. S. aus 1867 im direkten Geschäft r. 58,935. 21. 1“ 9 ke gehbfig 1 SS 17 Einrichtung eines internationalen Verlagsrechtes eingebracht Antheil der Rückversicherer 14,404. 24. 1rsn 8 worden ist, so ist die Rechtskraft da, wo der Beschluß in Ge⸗ worden, deren Bestimmungen auf dem Prinzipe der Gegen⸗

im Rückpersicherungs⸗Geschäft .. Thir. 35,238. 1. . 8 setesform jen allgemeinen Kenntniß gebracht ist, wohl nicht in seitigkeit beruhen. Ausländische Schriftsteller sollen in der Union b) beim Jahresschlusse schwebende Thlr. 35, 1 e“ Frage zu stellen. . t werd den bet d den⸗Staat Antheil der Rückversicherer. 4294. 8. 12 Die vertragsmäßige Rechtsgemeinschaft umfaßt diejenigen geschäit Lna. 7 etsch nisch 8— e Fechamn bn⸗ . . 28, 8 Staaten, welche durch besondere Verträge mit Preußen in ein dessen vcht vncen Fsorbes 31 8 sasente. 5 1 3 Pervisioneng,o len... vin 1” ““ Verhältniß des gemeinschaftlichen Rechtsschutzes gegen den Nach⸗ 899 von 8 nerikantschen Werle ern herausgegeben werden Das 6 Abfchreivunt 8b. 8 8 druck getreten sind. Der erste dieser Verträge wurde am 13ten vech en 1n recht soll Aust 1 orbe a) auf Mobilien und Utensilien...... vX“ 8 1 8 Mai 1846 zwischen Preußen und Großbritannien abgeschlossen 8 eb rsets ingsrecht under ehalte 2 & itr9, b „das Original in einem amerikanischen Distriktsgerichtshofe bin⸗ b) » Einrichtungskosten. ... 90 b und nach erfolgtem Beitritte von Sachsen, Braunschweig, An⸗ nen vier Monaten nach seinem Erscheinen registrirt, und zu⸗ 189 1 8 . 2 1u1““ halt, den sächsischen Herzogthümern, den reußischen und schwarz⸗ nen vier Mo vv⸗ ; heg49 3 8 8 ““ 1 ““ 2 b gleich der Kongreßbibliothek in Washington ein Exemplar zu⸗ 8 . h r burgischen Fürstenthümern durch den Zusatzvertrag vom 14ten ücd;d der V die Absicht 1 .“ . n Fns⸗ JZuni 1855 erweitert. Der zweite Vertrag wurde zwischen gewiesen wird; doch muß hier der Verfasser die Absicht, Preußen und Frankreich am 2. August 1862 abgeschlossen das Werk zu übersetzen, im Original ausgesprochen und binnen und mit dem Zusatz⸗Protokolle vom 14. Dezember sechs Monaten seine Absicht ausgeführt, d. h. die Uebersetzung 1864 am 5. Mai 1865 ratifizirt. Der Beitritt zu diesem einem amerikanischen Verleger resp. einem amerikanischen 1 Ffitrage wurde düllen Söeheseh stngten offen segalen Drucker überwiesen haben. 11“ 8 und bis jetzt von den saͤchsischen Herzogthümern, den schwarz⸗ 1b gnes. 1u“ 1) Sola⸗Wechsel der Actionaire.. .... 2 Actien⸗Kapital... kurgischen 8 reusischen Ischen Hürzoath von Hraunschwelg, Das Fabrikwesen Berlins inden Jahren 2) Guthaben bei den 1““ 3 adeenhefserve. Adenburg und Waldeck erklärt. Bayern, Württemberg, E“ 8 68 Bes. Beil. zu Nr. 109 d. Bl.) 1e üen den cgenuren. 4) Scverse Krebltoren Fachsen, Luvemburg, Baden, das Großherzogthum Hessen, Iv. 5) Wechfel und Baar 1 5) Gewinn⸗Vortrag auf 1868. ““ Mecklenburg⸗Schwerin und die freien Städte haben mit der Die Fabrikation von Kupfer⸗ und Messing⸗Waaren hat 6) Effekten⸗Conto ö“““ ö“ Literar⸗Convention vom 2. August 1862 ungefähr gleichlautende durch den ausgedehnten Bedarf für Eisenbahnen, Telegraphie 7) Hypotheken .. 1““ 8 1.“ . Verträge mit Frankreich abgeschlossen. Der Vertrag mit Belgien und Brennerei in diesen Artikeln sehr an Umfang gewonnen. 8 vennehälen hee. I 8 vom 28. März 1863 enthält ebenfalls den Vorbehalt des Bei⸗ In der Herstellung der Bronzewaaren sind in neuerer Zeit . trittes zu Gunsten aller Staaten des Zollvereins. Doch hat Felentüiche Fortschritte gemacht. Bedeutend hat die Fabrikation

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9) Mobilien und Geschäfts⸗Utensilien: 1 1 1 4 ultimo Dezbr. 1866. Thlr. 1731. 21. 8.] 8 9 ““ bisher nur Sachsen einen im Wesentlichen gleichlautenden Ver⸗ galvanisch⸗vergoldeter und versilberter Gegenstände zugenommen.

Ahbschreibung pro 1857 1 4 v11.“ trag vom 11. März 1866 abgeschlossen. Nach dem In⸗ Allein in dem galvanisch⸗versilberten Tafelgeräthe, dem soge⸗ att der statuͤtarischen 231. 21. 8 8 halt dieser Verträge bilden Preußen, Belgien, Großbritanmten nannten Afenide, fand im Jahre 1861 ein Umsatz von min. pCt mse 1 ] 8 und Faareig nebst den beigetretenen deßeschen. cten decgens Hap lhgn nhalfen start. Die Nachftnge naͤch dieser

) Einri . 8 ein gemeinschaftliches Gebiet des Rechtsschutzes gegen den Nach⸗ aare hat auch im verflossenen Jahre zugenommen. * öx Thlr. 29,550. 8. 8. 8 8 1. druck, in welchem für die Erwerbung des Rechtes des geistigen Eigen⸗ Die Anwendung des Zinks, namentlich zu baulichen Abschreibung pro 1867 1 1 3 1 1“ thums die Gesetze des Ursprungsortes und die besonderen Vor⸗ Zwecken, hat sich bis in die neueste Zeit gesteigert. Im Jahre statt der statutarischen 8 8 schriften der interngtionalen Verträge, für die Verfolgung da⸗ 1864 gab es uüber zwanzig Zinkgießereien, welche ungefähr 5 pCt 222,550. 8. 8. 1 1A1X“ 11e*“ gegen die Gesetze desjenigen Staates zur Anwendung kommen, 200 Arbeitern Beschäftigung gewährten. Die Geiß sche Anstalt 2 270000 Ee in welchem das Recht geltend gemacht werden soll. Der Unter⸗ war noch immer die bedeutendste; es wurden in derselben in 24 Thlr. 1,141,0361 15 50 Thlr. schied zwischen dem Gebiete der vertragsmäßigen Gegenseitigkeit Jahren uͤüber 20,000 Ctr. schlesischen Rohzinks verarbeitet. Neuer⸗

und dem ehemaligen Bundesgebiete ist mithin der, daß in dem r Feuerversicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. 9 8 8 ““ ö

Die Direction. Der General⸗Direktor. W. Prinzen. FRNiedelrl..

Hier folgt die besondere Beilage