1868 / 117 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Fonds und Staats-Papiere.

Bank- und Industrie-Actien.

Eisenbahn-Prioritäts-Actien und Obligationen

Freiwige Anleihe.. Staats-Anl. von 1859 8 do. v. 1854,55 do von 1857 do. von 1859 do. von 1856 do. von 1864 von 1867

v. 1850,52

von 1853 do. von 1862 Staats-Schuldscheine

Pr.-Anl. 1855à 100 Th. Hess. Pr.-Sch. à 40 Th. Kur- u. Neum. Schldv. Oder-Deichb.-Obligat. Berlin. Stadt-Obligat. fdo. do. do. do. Schldv. d. Berl. Kaufm. Kur- u. Neumärk. do. [Ostpreussische...

do. Pommersche.. do. Posensche neue.. Sächsische Schlesische do. Lit. A. do. neue.. Westpreussische. do. do. neue .“ do. do. Kur- u. Neumärk. Pommersche Posensche Preussische Rhein. u. Westph. Sächsische

.

Pfandbriefe.

RKentenbriefe.

SESESIESSSS]

1/4 u. 10 [97 bz

1/4 u. 10 [95 ½3 bz do. 95 3 bz do. 95 ½ bz

1/1 u. 7 95 ½bz

1/4 u. 10 [95 6 bz do. 95 bz

88 ½ bz

88 ½¶ bz

88 5 bz

84 ⅞Q bz

79 G 97 bz

77 bz

Div. pro Berl. Cassen-V. do. Hand.-G.. do. Pferdeb..

Braunschweig..

Bremer

Coburg. Credit..

HPDPanz. Privat-B.

116 ½bz 56 ½etwbz Elrisenbahnbed..

Darmstädter... do. Zettel Dess. Credit-B.. do. Landes-B.

do. Disconto-Com...

8 Genfer Credit..

102 ½˖ B 77 2bz

fHyv.

Geraer. G. B. Schust. u. C. Gothaer Zettel]l. Hannöversche.. Hoerd. Hütt.-V. (Hübner) 1 Certificate

do. A. I. Preuss.

do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B.

Leipziger Credit LELurxemb. aMgd. F.-Ver.-G.

do.

Magdeb. Privat. Meininger Cred.

Minervà Bg.-A. HMoldauer

ank. Norddeutsche.

HOesterr. Credit.

Posener Prov.. Preussische B... Renaissance, Ges. f. Holzschnitzk. Rittersch. Priv..

Rostocker.

Sächsische Schles. B.-V... Thüringe 8 Hbg.. Weiwmarische..

12

1866 1867 9 ¼ ‚4 8 4

6 % 55 4

H OœE A

—2ö2ö————eͤönS

—Sn S A

0- —₰½ 82EnR

21 29

1818 ½

2₰ —₰ 7 S.

. fe⸗*

121

—4 Bn 0ᷣ

1

42 QꝘ

8E LIAwaEESeeeeee˙˙

[2**2*

1/1. 1/1 u. 7. 1/1u 11.

60 B 99 etwbz 114 B

137 ⅞b2 24 ½ bz

7. 96 G

101 ½ bz 92 B

7.84 B

115 ½ G 107 6

slin e- 97 ½ B 924 bz

36 bz G

113 9etw b G

92 etwbz

7. 95 zetwbz

Ffhüringer

Fünfkirchen-Bares Galiz. Carl-Ludwigsbahn.

Badische Anl. de 1866 do. Pr. Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig...

Bayer. St.-A. de 1859

do. Prämien-Anl.,

Braunsch. Anl. de 1866

hess. St.-Präm.-Anl.

Hamb. Pr.-A. de 1866

Lübecker Präm.-Anl.

Sächs. Anl. de 1866

Schwed. 10 Rthl. Pr. A.

TSsgses

111. u. 17535 5 1/2. u. 1/8./ 97 7 5bz

pr. Stück 29 B

1/6. u. 1/12./94 B

16. 100 bz

1/1. u. 1/7. 100 ³bz

1/4. 1/3.

94 B 45 B

pr. Stück [10 B

Aachen-Mastrichter

1/4. p. Stck. 47 etwbz 31/12u. 30/6./106 G

Oesterr. Metalliques. do. National-Anl.. do. 250 Fl. 1854.. do. Credit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860 do. do. 1864 do. Silber-Anleihe.

ltalienische Rente...

Russ.-Engl. Anleihe. do. do. de 1862 do. Egl. Stücke 1864 do. Hol..F do. Engl. Anleihe.. do. Pr.-Anl. de 1864

. do. de 1866

.5. Anl. Stiegl..

. 6. do.

. 9. Anl. Engl. St.

do. Holl. - Bodenkredit...

do. Nicolai -Obligat. Russ.-Poln. Schatz. do. do. Kleine Poln. Pfandb. III. Em. do. Liquid. do. Cert. A. à 300 Fl. do. Part. Ob. à500 Fl.

verschieden

1/5. u. 1/11.

1/5. u. 141. 1/1. u. 1/7.

. Amerik. rückz. 1882

do. 1/4. pr. Stück

pr. Stück

do

1/3. u. 19. 847 1/65. u. 1/11. 84 5 bz G 1¼4. ¹. 1¼10. 88 B

. 4

1105 bz

/3. u. 1 14. ¹. 1/010 68 3 z

do. 22/6. u. 22/12 1/6. u. 1/12.54 bz G

Eisenbahn-Prioritäts-Actien u. Obligationen.

Aachen-Düsseld. d

do. do. Bergisch-Märk. do.

do.

do.

do. do. Berlin-Anhalter IG6 ““ Berlin-Görlitzer

do.

do. Berlin-Stettiner

do. do.

IV. S. VI.

1 reib.. scCoin-Mindener

1

88 III. Ser. v. Staat 3 gar. . IV. Serie VI. Serie

Dortmund-Soest..

Berlin-Hamburger

B.-Potsd.-Magd. Lit. A. u. B. Lit. C...

III. Serie. v. St. gar.

I. Em. II. Em. III. Em.

I. Serie II. Serie

Lit. B. V. Serie

II. Serie II. Serie

II Em

I Serie.

SEESESEIESETETETETETETETETTbb

do.

do. do. 1/1 u. 7.

—n

;S857 83 B

77 bz G 82 ½ B 82 B

96 B

94 ½ G 77 ½ bz G 77 ½ bz G 93 3 90 ’G 88 B 83 i G

91 B 90 ¾˖ G 96 G 95 ½⅔ B 99 ½ B

88

ssudöstl.-Bahn (Lomb.)..

.

Magdeburg-Halberstädter 4 ½ 1/4 u 1096 F do. von 1865. 4 ½ 1/1 u. 7. 94¼ B do. Wittenberge 1/1. 68 ½ B Magdeburg-Wittenberge 4 ½ 1/1 u. 7. 94 G Niederschl.-Märk. I. Serie. 4 [. do. 87 bz do. II. Ser. à 62 ½ Thlr. do. [85 bz do. Oblig. I. u. II. Ser.. do. 88 bz G do. III. Ser.. do. 84 B do. IV. Ser.. do. [94 ¾ bz G

do. [99 bz G

do. do. 78 ¼ B do. 85 1 bz do. [85 ¼1 bz 1/4. u 10 78 bz

do. 93½ G

I11A“

2ℳ

H E 0⸗

do. do. do. do. v. 62 u. 64 do. de. v. 1865. do. v. St. garant Rhein-Nahe v. St. gar... do. do. II. Em. Ruhrort.-Cr.-K.-Gld. I. Ser. do. II. Ser. do. III. Ser. Schleswig-Holsteiner Stargard-Posen

1410.

8—

8—

AE;SA -

92 ½ 6 92; G

—ebn III. Em. I. Ser. HI. Ser do. III. Ser.. . do. IV. Ser.... Wilhelmsb. Cosel-Oderb.. do. III. Em. do. IV. Em.

Belg. DbI J. de IEs.. do. Samb. u. Meuse

do. 8Ee 88 bz 96 ¼ G 82 ½ bz 90 B 88 ½ G

I

0774 G 1/1. u. 7. S2 etwhi do. 1/5. u 11167 B do. [71 B 100 bz 1/3. u. 9. 262 bz do. [261bz 1/1. u. 7. 214 bz B 1/3. u. 9. 93 G do. 89 5z do. 88 ½ G do. [85 ⅞8 bz do. [72 B do. [76 G 1/1. u. 7. 78 ½ bz 1/2. u. 8. 77 ½ bz do. S6 ¾ bz 1/4. u 1077 B 13/1u7. 1/4. u 10 80 1 bz do. 76 bz

do. do. Lemberg-Czernowitz do. II. Em. Mainz-Ludwigshafen Oestr.-franz. Staatsbahn .. do. neue

neue

do. Lomb.-Bons 1870, 74 do. do. v. 1875. do. v. 1876. do. v. 1877/78.

ℛASSAʒSOSU GC& 6⸗SnKgEö=NS

Kursk-Kiew Mosco-Rjäsan Poti-Tiflis Riga-Dünaburger Rjäsan-Koslow Schuia-Ivanovo Warschau-Terespol do. 75 ½bz

dito do. 76 ½ B Geld-Sorten und Banknoten.

kleine.

Friedrichsd'or Gold-Kronen Louisd'or

Sovereinggesss . 1 Napoleonsd'or. D .. ““ Imperials

Dollars

Imperials p. Pfd...

Fremde Banknoten ...... do. einlösb. Lei

Fremde kleine

4 1 12 etwbz G 469 bz

Oesterreichische Banknoten. ..

83 1 8 8 8g., B

Russische Banknoten

Süber in Barren u. Sort. p. Pfd. fein. Bankp: Zinsfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pCt,

für Lombard 4 ½ pCt. e

“““

11

Nedaction und Rendantur: Schwieg er. Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Ge

heimen Ober Hofbuchdruckerei

(R. v. Decker).

Folgen zwei Beilagen

4

Berlin, 19. Mai.

Hohen Hause einzubringen.

Hohen Hause stoßen würde.

seiner Zeit den

diese Frage der möglichen Beseitigung,

Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. beebbbbbPPN den 19. Maa 8

Zollparlaments⸗Angelegenheiten. 1’ In der gestrigen Sitzung des deut en Zollparlaments nahm der hessische Bevollmächtigte zum Bundesrath des Zollvereins, der Geheime Legations⸗Rath Hofmann, nach dem Abgeordneten Bamberger das Wort t: gr 8— Herr Vorredner hat bereits bei der ersten Berathung des Handelsvertrages .“ 19 S inen2 wie er , ETEö Somohl der Herr Vorredner als der Herr Abg. Metz, der den Antrag mitunterstützt hat, hatte damals bereits die Seecce Päußerte ECC“ ichtig ätrag auf die Einrede echecighh sa, n6 Wie begründet diese Befürchtung das hat der Antrag, wie er Ich wäre in 8 That schuber ieria, von dem Herrn Abg. Bamberger zu hören, in welche beise er die eeeesa. dieses Hohen Hauses in Bezug auf diesen Antrag deduziren würde. Ich muß gestehen, daß ich in dieser Beziehung aus seiner Rede so viel wie nichts habe ent⸗ nen können. ö”” 1 2 nehmon habe einige Bemerkungen gehört über die politische Lage des Großherzogthums, einige Bemerkungen auch über das Wahlgesetz zu diesem Hohen Hause, ein Wahlgesetz, welches Ständen n. Bfas er seheg Hessen bee ein Wahlgesetz, zu dem verschiedene Bei veneah söna nen sind, nur die Bemerkung nicht, die ich heute zum ersten Male aus dem Munde des Herrn Abg. Bamberger gehört habe. Ich werde über die politischen Anspielungen des Herrn Bamberger, über die JE15 der hessischen Regierung und dergleichen, über die Lage des Lande 1 welche Spott oder Mitleid verdiene, keine Silbe verlieren, schon au dem einfachen Grunde, weil dies nicht hierher gehört. ö“ Begründung der Kompetenz dieses Hauses, eine ernstliche 8 sachliche Erwägung dieser Frage habe ich nicht gehört. Da Einzige, was der Herr Antragsteller in der fraglichen gesagt hat, war Folgendes: Die Versammlung solle handeln, wie überhaupt jedes moralische Wesen, das verpflichtet sei, einen Schaden, den es angerichtet habe, auch wieder gut zu machen. Meine Herren, wenn dieser Grundsatz als Artikel in den Zoll⸗ vereinsvertrag vom 8. Juli aufgenommen wäre, würde 6 nicht Anstand nehmen, die Kompetenz dieses Hohen Hauses 18 vollem Herzen anzuerkennen. Leider hat aber der Zollvereins⸗ vertrag dergleichen Prinzipien der Moralnicht in sich aufgenom eve. Der Zollvereinsvertrag hat vielmehr mit klaren, keinesweg zweideutigen Worten die Kompetenz des Zollparlaments ge⸗ regelt und nach diesen Bestimmungen kann es auch nicht . mindesten Zweifel unterliegen, daß das System der ten Steuern in jedem Lande ein Gegenstand ist, der nur der Lan⸗

sgese terliegt. b desgesetzgebung unterlieg daß unter Umständen eine Er⸗

will gerne zugeben, daß masfgahes des Eingangszolles Einfluß haben kann auf das

System der inneren Steuer. Daß Regierung und Stände eines 8 Staates sich veranlaßt finden können, wegen der 8 mäßigung des Eingangszolles auch die inneren Steuern hera zusetzen, daß dies in gewissem Zusammenhange steht, ist n zu leugnen; aber es fragt sich: ist eine eventuelle Reform der inneren Besteuerung Sache des Zollvereins oder Sache fiszna e theiligten Landes? Nach den Bestimmungen des Zollvereins⸗ Vertrages ist das Zollparlament nicht berufen, die Konsequenzen für die innere Besteuerung zu ziehen, die aus der Ermäßigung des Eingangszolls zu ziehen sind. Ich wundere mich umsomehr, daß man diese Frage, die Seece D“ ohe Hau ingt, gebung ist, hier vor das Hoh 8 Uasezang be Lenme und Zapfgebühr im Großherzogthum Hessen selbst zwischen der Re.Sansg 29. den Ständen vor nicht langer Zeit verhandelt worden ist. Es sind dort alle möglichen Gründe geltend ge macht worden gegen die Höhe und die Art der Erhebung 8 Trank⸗ und Zapfgebühr; es waren aber Regierung und 1 8 und ich kann mich dabei auf den Abg. Metz berufen, der 8 ausdrücklich anerkannt hat, der übereinstimmenden Ansicht, daß man die Einnahmen aus dieser Besteuerung nicht See Fe. re- könne und daß man deshalb diese Steuer wie sich von se st versteht, innerhalb der Schranken, die dem Vereinsvertrage ent⸗ sprechen beibehalten müsse. Darüber aber, daß die eaee Weinsteuer, wie sie im Großherzogthum Hessen noch grn. 9 wird, nicht höher ist, als nach dem Vereinsvertrage zulässig,

Seitens der beiden Herren war, jetzt wirklich vorliegt, bewiesen.

und es kann darüber kein Zweifel bestehen. Wenn der Herr Abgeordnete Bamberger seinen Antrag dahingestellt hätte: es möchten die Zollvereins⸗Regierungen ersucht werden, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob die vereinbarten Maxi⸗ malsätze, wie sie im Art. 5 des Zollvereinsvertrags stehen, durch eine neue Vereinbarung der Zollvereins⸗Regierungen mit Rück⸗ sicht auf den Eingangszoll zu ermäßigen seien, so würde ich meinerseits keine Veranlassung haben, Ihre Kompetenz zu be⸗ streiten; wenn aber hier ein Antrag eingebracht wird, der nur das Großherzogthum Hessen berührt und dahin gerichtet ist, daß das ganze System der inneren Besteuerung im Groß⸗ herzogthum Hessen einer Revision unterzogen werde, so muß ich sagen, ich halte das Hohe Haus nicht für kompetent, über solche Anträge zu beschließen. Nach dem Abgeordneten Metz bemerkte der Vorsitzende des Bundesraths des Zollvereins Graf von Bismarck⸗Schön⸗ ausen: Ich bin natürlich ebenso wenig wie mein Großherzoglich hessischer Herr Kollege in der Lage, mich in diesem Augenblicke darüber im Namen des Bundesraths aussprechen zu können, ob derselbe oder seine Majorität glauben wird, die Kompetenz zur Beurtheilung des mir soeben erst bekannt gewordenen An⸗ trages zu besitzen. Nachdem aber von einem Mitgliede des Bundesrathes diese Kompetenz angezweifelt worden ist, ist es mir ein Bedürfniß, zu konstatiren, daß dies eben die persönliche Ansicht dieses einzelnen Mitgliedes ist, daß wir nicht im Stande sind, eine Ansicht im Namen des Bundesraths über diese Frage zu äußern, und daß mein Ein⸗ druck prima facie der eastegengeseher von dem meines Groß⸗ herzoglich hessischen Herrn Kollegen ist, indem ich mir sehr wohl denken kann, daß der Bundesrath, wenn er glaubt, daß durch die Modalität der Besteuerung im Einzelnen diejenige Ver⸗ kehrsfreiheit im Inlande beschränkt oder gefährdet ist, welche die Institutionen des Zollvereins verbürgen, daß er alsdann kompetent sein könnte, die Remedur eintreten zu lassen.

Hierauf erklärte der Geh. Legationsrath Hofmann:

Ich muß meinerseits ein Versehen verbessern. Wenn über⸗ haupt ein Zweifel darüber hätte bestehen können, daß ich in dieser Frage nur im Namen der hessischen Regierung spreche, so hätte ich allerdings das ausdrücklich sagen müssen. J konnte nicht im Namen des Bundesrathes sprechen, da dieser Antrag überhaupt dem Bundesrathe noch nicht vorgelegen hat, und ich gebe hiermit, obgleich ich angenommen habe, daß hierüber ein Zweifel nicht bestehen könne, die ausdrückliche Erklärung ab, daß ich lediglich im Namen der hessischen Regierung gesprochen habe. Das Recht dazu glaube ich schon um deswillen zu haben, weil dieser Antrag eben speziell gegen die hessische Regierung beziehungs⸗ weise gegen das in gesfen bestehende System der indirekten Steuern gerichtet ist.

J betrifft, so kann, wie ich vorher die Ehre hatte zu bemerken, darüber gar kein Zweifel obwal⸗ ten, daß die innere Besteuevungsweise im Großherzogthum Hessen den bezüglichen Bestimmungen in Art. 5 des Zollvereins Vertrages nicht widerspricht. Da aus den Aeußerungen, die wir so eben gehört haben, ein Zweifel in dieser Beziehung hervorzugehen schien, so muß ich mir erlauben, darau nachträglich zu bemerken, daß als im Jahre 1841 die Bestimmungen über die Maximalbeträge der inneren Steuern in den Zollvereins⸗Vertrag aufgenommen wurden im Großherzogthum Hessen ein höherer Satz bestand al Mit Rücksicht auf die im Zollvereinsvertrag getroffenen Be stimmungen wurde damals die höchste Klasse der Zapfgebüͤhr abgeschafft und man kam dadurch auf einen Betrag der innern Steuern, der noch unter der Grenze des vertragsmäßigen Maximalbetrages ziemlich bedeutend zurückbleibt. Also daß die hessische Regierung mit ihrem System der innern Be steuerung nicht im Widerspruch ist mit dem Zollvereinsver⸗ trage, darüber kann kein Zweifel sein. Es ist auch von dem Abg. Metz selbst anerkannt worden, daß er nicht behaupten könne, die Sätze der innern Besteuerung seien dem Zoll⸗ vereinsvertrage zuwider. Wäre in dieser Beziehung irgend eine Beschwerde gegen die hessische Regierung begrün⸗ det, so nehme ich keinen Anstand, hiermit zu erklären daß die hessische Regierung auf die erste Anforderung in dieser Beziehung, auf den ersten Nachweis, daß sie im Widerspruche mit dem Lollvereinsvertrage sich besinde, sofort bereit sein würde, ihre Stener so weit zu ermäßigen, als es dem Zollvereinsver⸗

sind Ihnen schon die nöthigen Daten gegeben worden,

trage entspricht. Das, meine Herren, ist eine Sache, die über⸗

8