Allerhöchster Erlaß vom 20. April 1868, betreffend die Aen⸗
derung der im §. 8 der Polizei⸗Ordnung für die Häfen und Binnen⸗
gewässer von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1833 ent⸗ haltenen Vorschrift bezüglich der Meldung der Schiffer.
Auf Ihren Bericht vom 16. April d. J. will Ich die im §. 8 der Polizei⸗Ordnung für die Häfen und Binnengewässer von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1833 entbaltene Vorschrift, nach welcher der Schiffer sogleich, nachdem ein Schiff im Hafen vor Anker gelegt ist, sich mit dem Lootsen ans Land begeben und durch seine Schiffs⸗ papiere auf dem Schifffahrts⸗Polizeibüreau sich legitimiren muß, hier⸗ durch aufheben und genehmigen, daß über die Meldung der Schiffer das Geeignete durch lokalpolizeiliche Anordnung festgesetzt werde. Berlin, den 20. April 1868. 1“ Wilhelm.
1146““ An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Allerhöchster Erlaß vom 4. Mai 1868, betreffend die Abän⸗ derung des §. 54 des Revidirten Reglements für die Provinzial⸗Feuer⸗ 8 Sozietät der Rheinprovinz vom 1. September 1852.
Auf den Bericht vom 28. April d. J. will Ich nach dem An⸗ trage in der beiliegenden Adresse des 19. Rheinischen Provinzialland⸗ ages vom 2. April d. J. den letzten Satz im §. 54 des »Revidirten Reglements für die Provinzial⸗Feuer⸗Sozietät der Rheinprovinz⸗« vom 1. September 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 668) hiermit dahin abändern:
»Auch Gas⸗Explosionen werden als Brandschäden behandelt. Die nicht durch Feuer entstandenen Schäden dagegen, welche von Erdbeben, Sturm, Pulver und sonstigen Explosionen, oder ähnlichen Natur⸗ Ereignissen herrühren, sind von der Vergütung ausgeschlossen. Die Sozietäts⸗Direction ist jedoch ermächtigt, auch in diesen Fällen gegen Explosions⸗Gefahr zu versichern, wenn ein besonderer durch Verein⸗ barung zu bemessender Beitrag dafür übernommen wird.⸗
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen. Berlin, den 4. Mai 1868.
“ Wilhelm. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innerr.
Das 32. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 7080 den Allerhöchsten Erlaß vom 28. März 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau einer Kreis⸗Chaussee von Dalheim, im Kreise Büren, Regie⸗ rrungsbezirk Minden, über Merhoff und Oisdorf bis zur Arns⸗ berg⸗Beverunger Staatsstraße bei Westheim; unter Nr. 7081 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden In⸗ haber lautender Obligationen der Stadt Eisleben, Regierungs⸗ bezirk Merseburg, zum Betrage von 25,000 Thalern. Vom 17. April 1868; unter Nr. 7082 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. April 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Ge⸗ meinden Greven und Nordwalde für den Bau und die Unter⸗ haltung einer Gemeinde⸗Chaussee vom Bahnhofe Greven an der Westfälischen Eisenbahn im Kreise Münster nach Nord⸗ walde, im Kreise Steinfurt, Regierungsbezirks Münster; unter Nr. 7083 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. April 1868, betreffend die Aenderung der im §. 8 der Polizei⸗Ordnung für die Häfen und Binnengewässer von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1833 enthaltenen Vorschrift bezüglich der Mel⸗ dungen der Schiffer; und unter Nr. 7084 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Mai 1868, be⸗ treffend die Abänderung des §. 54 des Revidirten Reglements für die Provinzial⸗Feuersozietät der Rheinprovinz vom 1. September 1852. “ Berlin, den 20. Mai 1868. 8 1“ Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
LL 98
Ministerium für Handel, Gewerb und öffentliche ö“
Ddie Baumeister Oberbeck und Middeldorf sind zu Königlichen Eisenbahn⸗Baumeistern ernannt und im Bezirk der Oberschlesischen Eisenbahn angestellt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Privatdocent Lic. theol. Goorg Wilhelm Her⸗ mann Weingarten ist zum außerordentlichen Professor in der theologischen Fakultät hiesiger Universität ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 5. Mai 1868 — betreffend die straffreie Rück⸗ kehr der Militairpflichtigen und Personen des Beurlaubten⸗ standes aus der Provinz Hannover.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. d. Mts. Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß den⸗
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jenigen Militairpflichtigen und Personen des Beurlaubtenstan⸗
es aus der Provinz Hannover, welche, ohne anderweiter straf⸗ barer Handlungen schuldig zu sein, sich der militairischen Dienst⸗ pflicht entzogen haben, die straffreie Rückkehr in die Heimath bis zu einem demnächst von Sr. Majestät zu bestimmenden Termine gestattet werde.
„Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung auf die⸗ jenigen Militairpersonen, welche aus dem aktiven Dienste desertirt sind, sowie auf die ehemals hannöverschen Offiziere und Unter⸗ offiziere, welche sich an militairisch organisirten Vereinigungen im Auslande betheiligt haben.
„Ew. Erlaucht setze ich mit Bezugnahme auf meine Ver⸗ fügung vom 3. d. Mts. zur gefälligen weiteren Veranlassung in Ihrem Ressort hiervon gans ergebenst in Kenntniß.
Berlin, den 5. Mai 1868. 8 Der Minister des Innern. 1 Graf zu Eulenburg. An den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Provinz Hannover, Herrn Otto Grafen zu Stolberg⸗ Wernigerode, Erlaucht in Hannover.
1.“ 3
Ich lasse Ihnen beifolgend Abschrift Meiner heute an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten erlassenen Ordre zu⸗ gehen, worin Ich der darin bezeichneten Kategorie von Militair⸗ pflichtigen und Personen des Beurlaubtenstandes aus der Pro⸗ vinz Hannover, welche sich ihrer militairischen Dienstpflicht ent⸗ zogen haben, die straffreie Rückkehr in ihre Heimath gestatte. Sie haben hiernach in Ihrem Ressort das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 3. Mai 1868.
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An den Minister des Innern.
Graf zu Eulenburg. “
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Auuf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich genehmigen, daß denjenigen Militairpflichtigen und Personen des Beurlaub⸗ tenstandes aus der Provinz Hannover, welche, ohne anderweiter strafbarer Handlungen schuldig zu sein, sich der militairischen Dienstpflicht entzogen haben, die straffreie Rückkehr in die Hei⸗ math bis zu einem demnächst von Mir zu bestimmenden Ter⸗ mine zugesagt werde. Auf diejenigen Militairpersonen, welche aus dem aktiven Dienste desertirt sind, so wie auf die ehemals hannöverschen Offiziere und Unteroffiziere, welche sich an mili⸗ tairisch organisirten Vereinigungen im Auslande betheiligt haben, findet diese Bestimmung keine Anwendung. Ich überlasse Ihnen biernach in Ihrem Ressort das Weitere zu veranlassen. Die Minister des Krieges, des Innern und der ZJustiz, so wie den
kommandirenden General des 10. Armee⸗Corps habe Ich hier⸗ “ v“ 8 v111416“ 8
von in Kenntniß gesetzt. “ 8
b (gez.) Wilhelm. 8 Graf von Bismarck⸗Schönhausen. An den Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
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„Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Zur Anlegung der dem General⸗Lieutenant Grafen von Bismarck⸗Bohlen, Kommandanten von Ber⸗ lin, und dem Hauptmann Freiherrn von Ende vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, Adjutanten beim Goöuvernement von Berlin, von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen Decorationen, resp. des St. Annen⸗Ordens erster Klasse und des St. Wladimir⸗Ordens vierter Klasse, Aller⸗ höchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Berlin, 19. Mai. Se. Maäjestät der König nahmen heute Vormittag den Vortrag des Generals der Infanterie und General⸗Adjutanten von Brauchitsch und darnach den des Geheimen Kabinetsraths von Mühler entgegen. Um 31 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Major Fretherrn von Quadt und Huchtenbruck vom 1. Westfälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 13, welcher die Ehre hatte, Sr. Majestat die Orden seines verstorbenen Vaters, des Generals der Infanterie a. D. Frhrn. von Quadt und Hüchtenbruck, zurückzureichen. Um 2 Uhr ertheilten Se. Majestät dem Wirklichen Geheimen Rath von Olfers und um 14 Uhr dem Staatsminister a. D. von Bodelschwingh Audienz.
— Ihre Majestät die Königin empfing am 17. d. M., wie aus Baden gemeldet wird, daselbst den Besuch Sr. Groß⸗
herzoglichen Hoheit des Prinzen und Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Baden . 2
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— Im der gestern abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗
rathes des deutschen Zollvereins führte der Graf von Bis⸗ marck⸗Schönhausen den Vorsitz. — Der von den vereinigten Ausschüssen für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie für Handel und
Verkehr vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend den Vereins⸗Zoll⸗ tarif vom 1. Juli 1865, wurde genehmigt. Nach demselben sollen die durch den Vertrag vom 9. März d. J. für die Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverein vereinbarten Zoll⸗ befreiungen und Zollermäßigungen für die Einfuhr aus allen
Ländern mit der Einschränkung in Wirksamkeit treten, daß die
Zollermäßigung für Wein, Most, Cider nur auf die Erzeug⸗ nisse derjenigen Länder Anwendung findet, welche den Zollverein leich den meistbegünstigten Nationen behandeln. — Die von dem räsidenten Simson mitgetheilten Resolutionen des Zollparla⸗ ments, betreffend die Rinderpest und die indirekten Steuern in Hessen, wurden den Ausschüssen überwiesen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des deutschen Zollparlaments theilte der Präsident Dr. Sim⸗ son, nachdem der Schluß der General⸗Debatte unmittelbar nach der Rede des Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) angenommen worden, dem Hause mit, daß ihm während der Sitzung ein Gesetzentwurf zugegangen sei, durch welchen die durch den ster⸗ reichischen Handelsvertrag festgesetzten Zoll⸗Ermäßigungen auch auf die übrigen Staaten ausgedehnt werden, mit Ausnahme des Zolls auf Wein, Most und Cider. Der Gesetz⸗Entwurf wurde zur htthatsrvathusg im Plenum gestellt. Schluß der Sitzung 3 Uhr.
mg ie heutige (16.) Sitzung des Deutschen Zoll⸗Parla⸗ ments wurde um 102 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von Mitgliedern des Bundesraths des Zollvereins waren anwesend: der Vorsitzende des genannten Bundesraths Graf v. Bismarck⸗Schönhausen, der Präsident des Bun⸗ deskanzleramtes Delbrück, General⸗Steuer⸗Direktor von Pommer⸗Esche, Ministerial⸗Direktor v. Philipsborn, Staats⸗Rath von Weber, Geheimer Finanz Rath von Thümmel, Minister von Linden, Ober⸗Finanz⸗ Rath Riecke, Gesandter v. Türkheim, Ministerial⸗Rath Kilian, Geheimer Regierungs⸗Rath Hofmann, Geheimer Ober⸗ Steuerrath Ewald, Staats⸗Rath v. Müller, Minister von Watzdorf, Geheimer Rath von Liebe, Senator Dr. Cur⸗ tius und der Kommissarius Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Mi⸗
aelis. 1 9 Der Präsident theilte mit, daß er zu Referenten über das Sesetz, betreffend den Vereins⸗Zolltarif vom 1. Juli 1865, die Abgg. Freiherr von Patow und Diffené ernannt habe. Die Tagesordnung begann mit Fortsebens der Vorberathung im Plenum über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab⸗ aͤnderung des Vereins⸗Zolltarifes vom I. Juli 1865. Der An⸗ trag des Abg. Dr. Braun: die Debatte mit Nr. III des Gesetz⸗ entwurfes: »Mit einem Eingangszolle werden belegt: Mineralöle, roh und gereinigt, für H nir . Sgr. oder 52 ½ Kr.⸗« zu beginnen, wurde vom Hause genehmigt. zu becinnen, Beante üͤber Nr. 111. betheiligten sich die Abgeord⸗ neten Freiherr von Thadden, Freiherr von Patow, Günther, Graf Bethusy⸗Huc, welche für die Vorlage sprachen, und die Abgeordneten M. Barth, Oehmichen, Grumbrecht, Lasker, welche n erklärten. 8 Vlehrend der Rede des Abg. Günther übernahm der erste Vice⸗Präsident “ Fürst von Hohenlohe⸗Schil⸗ ürst, den Vorsitz. 1 9 gfü belage de bei sägtececher Abstimmung mit
Stimmen gegen 99 verworfen.
190 Zegenstand 8 Speßlald beagete g “ I.: »Vom 1 efreit werden folgende Gegenstände.« “ 8 1 (Schluß des Blattes.) — Ueber die Zustände im Regierungs⸗Bezirk Königsberg bringt die »Prov. Corresp.« folgende weitere Mittheilungen: Auch in den letzten 14 Tagen ist die besonders günstige Witterung von wohlthätigstem Einfluß auf die Beseitigung des Nothstandes ge⸗ “ zum Arbeits⸗Verdienst für die gewöhnlichen Hand⸗ arbeiter ist in ausreichendem Maße vorhanden. In der Lage des kleinen Handwerkerstandes macht sich die allge⸗ meine Verbesserung der Situation zwar ebenfalls, jedoch nur sehr all⸗
mälig geltend, so daß hier noch immer viel Dürftigkeit anzutreffen ist.
luch der allgemeine Gesundheitszustand bessert sich allmälig S; mehr, vnd namentlich ist der Typhus fast überall in wei⸗ terem Abnehmen begriffen. “
— In Rücksicht auf die eingetretene Erweiterung der Armee ist, dem Wiitt Wochenbl. zufolge, mittelst Allerhöchster Kabi⸗ nets⸗Ordre vom 30. v. M. genehmigt worden, daß fortan all⸗ jährlich bei acht Armee⸗Corps Generalstabs⸗Uebungsreisen statt⸗
2
nden und daß in diesem Jahre die qu. Reisen bei dem 1., 3.,
2. 6., 7., 9., 10. und 11. Armee⸗Corps abgehalten werden.
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗
2017
genen Nachrichten ist S. M. S. »Niobe England nach Kiel in See gegangen.
Sachsen. Dresden, 19. Mai. In der Ersten Kam⸗ mer gelangte heute der Deputationsbericht über das Königliche Dekret, die Aufhebung beziehentlich Abänderung eini⸗ ger Artikel des Strafgesetzbuchs ꝛc. betreffend. Bezüglich der Aufhebung der Todesstrafe ist die Deputation zu einem gemeinsamen Votum nicht gelangt, indem sich die Ma⸗ jorität derselben für die Abschaffung der Todesstrafe, die Mi⸗ norität aber gegen diese Abschaffung ausspricht. Die Debatte, welche sich über diesen Gegenstand entspann, füllte die ganze Sitzung und wurde erst in der anberaumten Abend⸗ sitzung beendigt. Bei der Abstimmung wurde die Aufhebung der Todesstrafe mit 22 gegen 15 Stimmen abgelehnt. — Die vagedng der körperlichen Züchtigung wurde einstimmig genehmigt.
— Die Zweite Kammer berieth heute den Deputations⸗ bericht über das Allerhöchste Decret Nr. 106, die juristischen Personen betreffend. Ohne Debatte ist die Kammer fast überall den Beschlüssen der Ersten Kammer beigetreten, und haben dem⸗ nach sämmtliche Paragraphen des Gesetzentwurfs, welcher in der Hauptsache dahin Bestimmung trifft, daß, abgesehen von Stiftun⸗ gen und Anstalten oder Vermögensmassen, deren Ueberwachung der Natur der Sache nach zur Kompetenz der Verwaltungsbehör⸗ den gehört und bei welchen die Erlangung der juristischen Persön⸗ lichkeit nach Maßgabe des Zweckes derselben von stillschweigen⸗ der oder ausdrücklicher Anerkennung von Seiten der betreffen⸗ den Verwaltungsbehörde abhängt, die gesetzlich erforderliche Staatsanerkennung einer juristischen Person ganz einfach durch den Eintrag in ein Genossenschafts⸗Register begründet werden soll, welches bei dem betreffenden Gerichtsamte oder Handels⸗ gerichte zu halten ist, Annahme gefunden. — Hinsichtlich des Kgl. Dekrets, den Entwurf eines Gchehes für die Studirenden auf der Universität Leipzig betreffend, trat die Kammer dem von der jenseitigen Kammer gefaßten Beschlusse ohne Debatte ein⸗ stimmig bei, welcher dahin geht, die Kgl. Staatsregierung zu ersuchen, den gedachten Gesetzentwurf wiederum zurückzuziehen und denselben nach Befinden der nächsten Ständeversammlung zur Berathung vorzulegen.
Gotha, 19. Mai. Die gestern ausgegebene Nr. der »Ge⸗ setzammlung für das Herzogthum Gotha« publizirt das Gesetz, die Contrahirung einer Staatsanleihe von 850,000 Thalern betreffend, vom 5. Mai 1868.
Hessen. Darmstadt, 19. Mai. Das gestern erschie⸗ nene Regierungsblatt enthält u. A. das Gesetz, die Todeserklä⸗ rung von Personen, welche an dem Feldzuge des Jahres 1866 Theil genommen haben und vermißt werden, betreffend; sowie das Reglement, das Verfahren bei Anträgen auf Zurückstel⸗ lung Militärpflichtiger in Berücksichtigung häuslicher ꝛc. Ver⸗ hältnisse betreffend.
Baden. Karlsruhe, 18. Mai. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält u. A. eine Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Beaufsichtigung und Leitung des Mittelschul⸗ wesens im Großherzogthum betreffend.
Bayern. Muͤünchen, 18. Mai. Im Königlichen Staats⸗ ministerium des Innern wird jetzt die Vollzugs⸗Instruction zu dem Gesetz über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt, welches mit dem 1. September d. J. in Kraft und Gültigkeit tritt, ferner der Gesetzentwurf, die künftige Bürgerwehr betref⸗ fend, ausgearbeitet. In letzterem Betreff war kürzlich eine aus Stabsoffizieren und Distrikts⸗Inspektoren der jetzt noch bestehen⸗ den Landwehr älterer Formation zusammengesetzte Kommission zu Berathungen über Vorschläge hier zusammengetreten, welche der Staatsregierung über die zweckmäßigste Organisation der künftigen Bürgerwehr gutachtlich mitgetheilt werden sollen, um etwa bei der Ausarbeitung des bezüglichen Gesetzentwurfs Be⸗ rücksichtigung zu finden.
Oesterreich. Wien, 19. Mai. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden bei der Berathung über den Voranschlag des Staatshaushaltsetats für 1868 die Erfor⸗ dernisse für den Kaiserlichen Hofstaat, den Reichsrath, den Staatsrath, den Ministerrath, die Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels, des Kultus und des Unterrichts, und ebenso die Kosten für die ostasiatische Expedition unverändert bewilligt. 1b
1- Die »Oesterreichische Korrespondenz« meldet: Der neu ernannte außerordentliche Gesandte Oesterreichs am belgischen Hofe, Graf Vitzthum, hat heute den vorgeschriebenen Eid in die Hände des Kaisers geleistet. 1
Pesth, 18. Mai. In der heutigen Sitzung der Magna⸗ tentafel wurde der Antrag Tomasanyi's, das Haus möge sich in drei Sectionen theilen, angenommen. .
Der Gesetz⸗Entwurf und die Konzessions⸗Urkunde über die Alfölder Bahn wurden verlesen und der morgen zu wählenden Communications⸗Section zugewiesen.