1868 / 126 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ie Gerichte seiner Heimath die inländischen Urtheile in einer Weise respektiren, daß er aber wohl in der Fremde nreichendes Vermögen besitzt, um sofort dem inländischen Gläubiger gerecht zu werden. Es ist, meine Herren, von der

größten Wichtigkeit, daß für solche Fälle der Sicherheitsaxrest

icht unmöglich sei. Der Bundesrath hat, bevor er in dieser wichtigen Frage sich schlüssig machte, eine große Zahl der an⸗ esehensten Organe des Handels⸗ und Gewerbestandes des gesamm⸗ ten Bundesgebiets zur gutachtlichen Aeußerung darüber veranlaßt, ob die Beibehaltung der Schuldhaft etwa insoweit geboten sei, ls es sich darum handle, Ausländer zur Erfüllung der von hnen gegen Inländer eingegangenen Verbindlichkeiten zu zwingen. Für die Beibehaltung des Personalarrestes gegen Fremde haben sich nicht allein die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin in der Petition vom 20 November v. J. ausge⸗ sprochen, sondern außerdem das Vorsteheramt der Kaufmann⸗ schaft zu Königsberg, die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Danzig, die Vorsteher der Kaufmannschaft zu Stettin, der Ausschuß der Handelskammern zu Leipzig, so wie die Handelskammern in Breslau, Bremen und Hamburg, die beiden letzteren jedoch mit gewissen Modisicationen. Umgekehrt ist die Gleichstellung der Ausländer mit den In⸗ ländern nur befürwortet worden Seitens der Handelskammern zu Frankfurt a. M. und Cöln, von der Letzteren jedoch nur mit der Maaßgabe, daß die Vorbehaltung der Retorsion ver⸗ langt wird und von der Ersteren, wie es scheint, nur insofern, daß die unbedingte Gleichstellung der unter der Bedingung der Reciprocität vorgezogen wird. Sie sehen also, meine Herren, wie gefährlich es sein würde, den §. 2 abzulehnen, welcher voll⸗ kommen genügt, um dem von der competentesten Seite geltend gemachten Bedürfniß abzuhelfen. Freilich bleibt noch der Ausweg, die Fremden von den Wohlthaten des neuen Gesetzes auszuschließen, wie dies in dem Vorschlage der Herren Abgeordneten von Blankenburg und Genossen we⸗

nigstens im gewissen Maße geschieht, Aber es wäre im höch⸗

sten Maße unerwünscht, auf die Fremden das Gesetz für nicht anwendbar zu erklären. Es läge hierin eine ungleiche Behand⸗

lung der Fremden und der Inländer, vor welcher um so drin⸗ gender gewarnt werden muß, als das neue französische und

sterreichische Gesetz zwischen Fremden und Inländern nicht unter⸗

scheiden. Uebrigens bemerke ich, wie auch schon der Herr Refe⸗

ent hervorgehoben hat, daß das österreichische Gesetz den Sicher⸗

itsarrest noch in einem weit größeren Umfange aufrecht erhält, wie der §. 2 der Vorlage und daß das französische Gesetz über den Sicherheitsarrest schweigt und daß es mir wenigstens völlig unklar ist, wie in dieser Beziehung das französische Gesetz zu erstehen sei. Anlangend nun die vorgeschlagenen Zusätze zu . 2, so halte ich, wie aus dem Angegebenen hervorgeht,

diese Zusätze für richtig, aber fur entbehrlich. Da es jedoch

einmal zweifelhaft geworden ist, ob das Executionsverfahren durch den §. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage mit ge⸗ troffen sei, so kann ich der Annahme eines verdeutlichenden Zusatzes in der Form des ersten Kommissionsvorschlages oder vielleicht in der Form des Amendements der Herren Abgg. Lasker und Genossen gerade nicht entgegentreten. Anlangend aber den zweiten Zusatz im Vorschlage der Kommission, so muß ich offen bekennen, daß ich diesen Zusatz zunächst nicht allein für völlig überflüssig erachte, weil er ja nur eine einfache Exemplification enthält, sondern noch mehr, ich halte diesen Zusatz für in hohem Grade mißlich, weil er der Mißdeutung aus⸗ gesetzt ist und, wie ich besorge, das Mißverständniß in der Praxis unausbleiblich hervorrufen wird, daß die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes die Fremden anders und zwar un⸗ günstiger habe behandeln wollen als den Inländer, und davor kann ich, wie ich wiederhole, nicht dringend genug waren.

Bezüglich des Gesetzentwurfs des Abgeordneten Schulze,

betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirth⸗ schaftsgenossenschaften, gab der Präsident des Bundeskanzler⸗ Amts, Delbrück, folgende Erklärung ab: Mieine Herren! Die allgemeine Diskussion über den vor⸗ liegenden Gesetzentwurf ist 8 rasch eröffnet und geschlossen worden, daß ich um Verzeihung bitte, wenn ich hier den §. 9, den ersten, der eine wesentliche Aenderung des preußischen Ge⸗ setzes enthält, zur Gelegenheit nehme, um ein paar Worte zu sprechen, die, wie ich gern anerkenne, in die allgemeine Dis⸗ kussion gehört hätten.

Mit der Tendenz des vorliegenden Entwurfs, d. h. mit der virtuellen Ausdehnung des in Preußen bestehenden Genossenschafts esetzes auf die Gesammtheit des Norddeutschen Bundes, ist das Bundes⸗Präsidium vollkommen einverstanden. Die ganz überwiegende Mehrzahl der von Ihrer Kommission Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen stimmen entweder wört⸗ lich mit dem preußischen Gesetze überein, oder enthalten nur solche Aenderungen der Fassung, welche sich eben nothwendig ergeben dadurch, daß man ein preußisches Gesetz auf außer⸗

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preußische Verhältnisse anwenden will und anwenden muß Was die materiellen Aenderungen betrifft, die Ihre Kommission in dem preußischen Entwurf vorgenommen hat, und die wesent⸗ lich in späteren Paragraphen noch vorkommen, so bin ich nicht in der Lage, eine bestimmte Erklärung über deren Annahme oder Nichtannahme, genug, über die Stellung abzugeben, die der Bundesrath zu diesen Aenderungen einnehmen wird. Das Gesetz ist ein aus der Initiative des Hauses hervorgehendes, und es wird Sache des Bundesrathes sein, die vorliegenden, zum Theil wesentlichen Aenderungen in Erwägung zu ziehen, wenn von Seiten des Hauses hier darüber ein Beschluß gefaßt ist.

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Die neueste Nummer des »Preußischen Handels⸗Archivs« hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Norddeutscher Bund: Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Republik Liberia. Vom 31. Oktober 1867. Hamburg: Nachtrag zu den Verordnungen in Betreff des Auswanderungswesens. Oesterreich: Umgestaltung des Nebenzollamtes I. Klasse zu Lustenau in ein Nebenzollamt II. Klasse. Erweiterung des Wirkungskreises des Königlich ungarischen Steueramtes Kaschau als Hauptzollamt. Beginn des internationalen Zolldienstes zu Ala in Tyrol. Rußland: Verordnung, das Klariren von Fahrzeugen in den Häfen von Cronstadt und St. Petersburg betreffend, vom 1/13. Mai 1868. Dänemark: Zu⸗ lassung fremder Schiffe zur isländischen Küstenfahrt. Großbritan⸗ nien: Eingangs⸗Abgabe fuür konservirte Milch und für Eau de Cologne. Statistik: Preußen: Nachweisung der Frequenz der Provinzial⸗Ge⸗ werbeschulen in den alten Landestheilen des preußischen Staates am Schlusse des Jahres 1867. Zollverein: Provisorische Abrechnung über die zemeinschaftliche Einnahme an Rübenzuckersteuer für die Betriebsperiode vom 1. September bis 14. November 1867. Rübenzucker⸗Production des Zollvereins in den 31 Cam. pagnen 1836/37 bis 1866/67 und in den 32 Kalenderjahren 1836 bis 1867, und Zucker⸗Einfuhr und Production, Ausfuhr und Consumtion des Zollvereins in den 32 Kalenderjahren 1836 bis 1867, sowie die Zoll⸗ und Steuer⸗Einnahme von Zucker innerhalb desselben Zeitraumes. Norddeutscher Bund: Jahresbericht der Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammer zu Plauen für das Jahr 1866 (Forts.). Großbritannien: Allgemeine Handels⸗ und Finanzgeschichte Englands im Jahre 1867. Argentinische Republik: Ausfuhr der Argentinischen Republik vom 1. November 1862 bis 31. Oktober 1867 und Einwanderung im Jahre 1867. Mittheilungen: Memel. Tilsit. Königsberg. Posen. Stralsund. Gleiwitz. Magdeburg. Halle a. S. Nordhausen. Bielefeld. Emden. Osnabrück. Essen. Krefeld. Kassel. Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung in Frankreich. Literatur: Annalen des Norddeutschen Bundes und des deutschen Zollvereins für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, herausgegeben von Dr. Georg Hirth. Beilage: Aus⸗ zug aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu Wieshaden sat 1866.

Die Nr. 22 der »Preuß. Annal. der Landwirthschaft« enthält u. A.: Delprino's neues System der Seidenzucht. Anpflanzung des Maulbeerbaumes. Grainage. Präparation der Graines. Züchtung der Raupen. Zur Construction der Mähemaschinen. Aus⸗ stellung der süddeutschen Ackerbaugesellschaft zu Frankfurt a. M. Ueber Kreditbanken, insbesondere die preußische Boden⸗Kredit⸗Actieubank. Mittheilung aus der Provinz Brandenburg. Berichte und Korrespon⸗ denzen. Literatur: Jahrbuch der Landwirthschaft von Dr. W. Schu⸗ macher. Maulwurfs Feldweisheit. Nach Chandos Hoskyns. Vereins⸗ versammlungen. Notizen.

Statistische Nachrichten.

Ueber die Eisenproduction des Zollvereins entnehmen wir den amtlichen Tabellen für das Jahr 1866 folgende Angaben:

Eisenerzbergbau ist auf 2126 Gruben betrieben und sind von 25,216 „Arbeitern überhaupt 59,920,420 Ctr. Erze im Werthe von 5,714/771 Thlr. gefördert worden. Der Durchschnittswerth für 1 Ctr. Eisenerz berechnet sich hiernach auf 2/86 Sgr., die Production eines Arbeiters auf 2375 Ctr. im Werthe von 226 Thlr. Von der angege⸗ benen Gesammtmenge haben 1630) Gruben in Preußen (alte und neue Provinzen) allein 77 Prozent, nämlich 46,148,875 Ctr. im Werthe von 4,888,793 Thlr. geliefert. Für die älteren Provinzen kom⸗ men hierbei namentlich in Betracht: im Regierungsbezirk Oppeln 77 Gruben mit 8,524,339 Ctr., im Reg.⸗Bez. Arnsberg 243 Gruben mit 8,717,708 Ctr., im Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf 23 Gruben mit 2,313,892 Ctr., im Regierungs⸗Bezirk Coblenz 423 Gruben mit 8,836,345 Ctr. In den neuerworbenen Landestheilen lieferten: in Hannover 99 Gruben 4,750,231 Ctr. Erze (davon 4 im Landdrostei⸗ bezirk Hildesheim 1,599,387 Ctr. und 9 im Landdrosteibezirk Osna⸗ brück 2,797,436 Ctr.), in Nassau 544 Gruben 8,850,849 Ctr. Von den übkigen Vereinsstaaten hat noch Luxemburg einen umfangreichen Eisenerzbergbau, dessen Production für 1866 auf 9,979,495 Ctr. ange⸗ geben wird; doch haben die dortigen Eisenerze nur einen geringen

Werth, im Durchschnitt 1,42 Sgr. pro Ctr., während sich der Durch⸗

schnittspreis der in Preußen gewonnenen Erze auf 3,18s Sgr. ro Centner berechnet. Bayern weist 1,455,471 Centner, Sachsen 35,876 Centner, Württemberg 496,611 Centner, Baden 23,200 Centner, Großherzogthum Hessen 347,992 Centner, Thüringen 120,613 Ctr., Braunschweig 459,538 Ctr., Oldenburg 18,666 Ctr., Anhalt 3618 Ctr. und Waldeck 30,465 Ctr. Eisenerze nach. Von den im Zollverein gewonnenen Erzen sind im Jahre 1866 3,676,434 Ctr. in das Ausland geführt, von welchen Frankreich allein 3,575,789 Ctr. (86,550 von Preußen, 3,236,600 Ctr. von Luxemburg, 252,634 Ctr. von Bayern) erhalten hat; außerdem wurden exportirt 71,124 Ctr. nach Oesterreich, 16,572 Ctr. nach Holland, 6382 Ctr. nach Rußland und 6273 Ctr. nach Belgien. Vom Auslande hat der Zollverein 2,129,760

isenerze bezogen, wovon bei Preußen 1,951,057 Ctr. einge⸗ schet äüisgn 18 importixrten namentlich Frankreich 1,487,497 Ctr., die Niederande 408,390 Ctr., Belgien 172,154 Ctr., Rußland und Polen 54,000 Ctr. Zieht man die Mehrausfuhr von der Gesammtproduction des Zollvereins ab, so ergiebt sich das zum eigenen Verbrauch ge⸗ kommene Quantum Eisenerze für 1866 auf 58,373,746 Ctr. Roheisen ist im Zollverein im Jahre 1866 von 251 Eisenhütten produzirt worden, sie lieferten bei einer Arbeiterzahl von 15,386 Mann überhaupt 18,970,144 Ctr. im Werthe von 23,714,434 Thlr. Der Durch⸗ schnittswerth von 1 Ctr. Roheisen am Ursprungsorte belief sich hiernach auf 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Etwas über 87 pCt. von der angegebenen Ge⸗ sammtmenge treffen auf Preußen, wo in den alten Provinzen 110 Hütten 14,616,311 Ctr. im Werthe von 18,380,056 Thlr., in Hannover, Kur⸗ hessen und Nassau 37 Hütten 1,916,862 Centner im Werthe von 2522,661 Thlr., überhaupt also 16,533,173,Ctr. Roheisen produzirten. In den alten Provinzen lieferten namentlich in den Regierungs⸗Be⸗ sirken: Oppeln 40 Werke 3,447,513 Centner, Arnsberg 29 Werke 3526/,153 Ctr., Düsseldorf 9 Werke 3,639,330 Ctr., Köͤln 5 Werke 473,360 Centner, Koblenz 16 Werke 896,087 Ctr., Aachen 6 Werke 561,421 Ctr. und Trier 2 Werke 1,755,144 Ctr. Die Production Hannopers auf 14 Werken betrug 1,296,755 Centner, von welchen 320,178 Ctr. auf den Landdrosteibezirk Hildesheim, 709,503 Centner auf den Landdrosteibezirk Osnabrück und 67,074 Ctr. auf den Bezirk der Bergbauptmannschaft Clausthal trafen. In Kurhessen sind auf 4 Hütten 50,850 Ctr., in Nassau auf 19 Hütten 569,527 Ctr. ge⸗ wonnen. In den übrigen Vereinsstaaten war die Roheisen⸗Production erheblich geringer; es werden nachgewiesen für: Luxemburg 10 Hütten mit 929,219 Ctr., Bayern 64 mit 729,888 Ctr., Sachsen 7 mit 280,739 Ctr., Württemberg 7 mit 136,893 Ctr., Baden 1 mit 15,933 Etr., Großherzogthum Hessen 3 mit 233,202 Ctr., Thüringen 7 mit 16,665 Ctr., Braunschweig 4 mit 87,990 Ctr. und Waldeck 1 mit 6442 Ctr. Außer Roheisen sind im Jahre 1866 auch noch von 10 Hütten 964,607 Ctr. Rohstahleisen im Werthe von 1,542,036 Thlr. gewonnen; es treffen hiervon 901,792 Ctr. auf die älteren Preußischen rovinzen, 40,618 Ctr. auf Kurhessen, 20,947 Ctr. auf die Preußisch Braunschweigischen Kommunion⸗Bergwerke und 1250 Ctr. auf Thü⸗ ringen. gDie Gesammtproduction des Zollvereins an Roheisen berechnet

scch nach Vorstehendem für 1866 auf 19,934,751 Ctr. Davon sind

412,113 Ctr. in das Ausland abgesetzt und 19,522,638 Ctr. zum eige⸗ nen Bedarf verblieben. Diesen treten noch 2,809,370 Ctr. Roh⸗ eisen hinzu, welche im Jahre 1866 vom Auslande importirt wurden, so da also das zum Verbrauch des Zollvereins gekommene Quantum 22,332,008 Ctr. oder 62,2 Zollpfund für den Kopf der Bevölkerung betragen hat. Der Verbrauch ist mit 87,4 pCt, durch eigene Pro⸗ duction und mit 12, 6 pCt. durch Bezüge vom Auslande gedeckt wor⸗ den. Unter den letzteren sind für 1866 namentlich hervorzuheben: 1333,668 Ctr. Roheisen von den Niederlanden, 541,027 Ctr. von Hamburg, 507,256 Ctr. ostseewärts, 99,847 Ctr. von Belgien, 98,711 Ctr. von Oesterreich, 38,849 Ctr. nordseewärts, 29,610 Ctr. von Bremen, 22,093 Centner von Frankreich. Von der angegebenen Ausfuhr des Zollver⸗ eins waren bestimmt: 270,881 Ctr. für die Niederlande, 66,468 Ctr. für

Frankreich, 32,650 Ctr. für Belgien, 28,257 Ctr. für Oesterreich, 8397

Lentner für Rußland und Polen. 8 Der Gesammtbetrag der von den Städten in England und

Wales v. 1. März 1867 1. März 1868 aufgenommenen Anleihen beläuft sich auf 1,035,512 Pfd. St. Darunter steht Birmingham mit 87,800 Pfd. St., Bradford mit 154,214 Pfd. St., Coventry 13,200 Halifax 92,096 Pfd. St., Hull 19,198 Pfd. St., Leeds 181,760 Pfd. Sta Manchester 233,703 Pfd. St., Preston 44,164 Pfd. St., Salford 41,941 Pfd. St. u. s. w. 1 London, 25. Mai. Die diesjährigen Voranschläge für die Postanstalten umfassen: für die Postbeförderung im Vereinigten Königreiche 756,035 Pfd. St., do. im Auslande 870,838 Pfd. St., Gehälter, Emolumente, Sortirung, Ablieferung und Bestellung der Briefe 1,229,133 Pfd. St., für Gehäude 90,370 Pfd. St., Pensionen 78,359 Pfd. St., Geldanweisungen 72,568 Pfd. St., für Verwaltung der Sparkassen 58/735 Pfd. St. und für Verwaltung der mit der

Post verbundenen Lebensversicherungs⸗ und Jahrgehalts⸗Institute

640 Pfd. St. Der Netto⸗Gewinn der Post vom März 1866 bis März 1867 betrug 1,865,000 Pfd. St., davon wurden etwa 30,000 bis 40,000 Pfd. St. allein durch das Besorgen von Geldanweisungen

meingebracht.

M Sonnabend, 30. Mai. Im Opernhause. 1s. Schauspiel⸗

Abonnements⸗Vorstellung.) Faust. Dramatisches Gedicht in 6 Abtheilungen von Goethe. Ouvertüre und die zur Handlung ehörige Musik ist theils vom Fuürsten Radziwill, theils vom dapellmeister Lindpaintner. Gast: Frl. Buska, vom König⸗ lichen Theater zu Wiesbaden: Margarethe. Anfang 6 Uhr. Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.

Sonntag, 31. Mai. Im Opernhause. (122. Vorst.) Fidelio. Oper in Ploth., nach dem Französischen von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. Leonore: Frau v. Voggen⸗ huber. Hierauf: Eine Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik komponirt und arrangirt von Schmidt.

Mittel⸗Preise. 88

Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.

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Telegraphische Witterungsber ehte v. 29. Mai.

Bar. Abwssemp. Abw w.. Algemeine FT. M. n.e N, Wind. Himmelaheicht, 338,0] ¼ 1,2 10,23 W., mäszig. heiter.j Königsberg 338,6 †2,0 10 9 W., schwach. Danzig 339,4 †2,6 10,8 NW., mässig. Cöslin 339,3 †¼3, 4 11,7 NW., mässig. Stettin 340,2 13,6 11,6 2,o NW., mässig. heiter. Putbus 338,0 ½3,4 ß11,7 42,5 NW., sehwach. heiter. W“ Berlin 338,6 *†£3 00 15,4] †5, 2/0., schwach. heiter. Posen 337,0 2,9 12.6/ 2,s Windstille. heiter.ß Ratibor. 332,3 †3,4 13,0 +3,3 NO., schwach. sheiter.ʒ Breslau 334,2 *+2,6 11.7 4₰ ü, 4 W., schwach. fast heiter. Torgau 336,0 †+ 2,5 13,2 †,32 NO., schwach. shalb heiter. Münster 337,4 +3,0 11,5 2, 4 NW., schwach. heiter. 28 337,3 †2,7 14, 6 †3,6 W., schwach. sehr heiter. 333,4 1,9 15,1 †+5,5 NO., mässig. heiter. Flensburg 340,0 10,0 Windstille.

Brässel. 338,0 15,2 No., s. schwach. jetwas bewölkt. Haparanda. 335,2 10,9 N., schwach. halb bedeckt. Helsingkors .“ Petersburg. b Riga 36 9,4 NW., mässig. sheiter. Libau

Moskau 332 6,5 Stockholm. 332 10,6

Windstille. heiter. NNW., sc heit., gest. Abd. 8 [WSW. schwach-. fFln. +8,2. [bewölkt, ruhig. W. schwach. Gröningen. 339,8 13,4 NNO., s. schw. setwas bewölkt Helder 339,7 13.9 0NO., schwach.

v v v v v vv v v=S,v,v vvv-Fv-vSSSnSeE

Skudesnäs. 9,8

Hörnesand. 336, 2 9,3 NW., mässig. ast heiter. Christians. 339, 0 8,1 080., schwach. sbewölkt, ruhig.

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Produkten- und Waaren-Börse.

Berlin, 29. Mai. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.): 1“] Mi ttel .“ van Bis Mi ttel

I Ahrles. Ef. 8. pf. Isg. IPf. 1g.]ꝑf. Weinen Sebfl. 33 27 8 3 14 5ohmen Meize 10—9,— Roggen 5 56 2 4] 5 Kartoffeln 2 Rindfleisch Pfd. 11 Schweine- 15 fleisch p 23 3HammeHleisch Stroh Schek. 20 Kalbfleisch Erbsen Metze 71 3 Butter Pfd. Linsen V 1 8, 9 Eier Mandel Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus, per 8000 pro Cent nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am! 22. Mai 1868.. ““ Thlr. 18 9 1. 23. 8 18 u“ ““ 25. » 17 ½ 26. » 17 ¾ à 17 27. » 17 28. . 1II Berlin, Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Berlin, 29. Mai. (Nichtamtlicher Getreideberieht.) Weizen loco 79 100 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualit., pr. Mai 78 79 Thlr. bez., Mai-Juni 74 75 ½ Thlr. bez., Juni-Juli 70 71 ¼ Thlr. bez., Juli-Aug. 69 ¼ —- 70 Thlr. bez. Roggen loco 76 —77pfd. 53 53 ¾˖ Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., pr. Mai 53 54 Thlr. bez., Mai-Juni 51 53 ¼ Thlr. bez., Juni-Juli 50 52 Thlr. bez., Juli-August 49 51 Thlr. bez., September-Oktober 48 ¾ 50 Thlr. bezahlt. 8 Gerste, grosse und kleine, à 43— 54 Thlr. per 1750 Pfd. Hafer loco 29 34 ½ Thlr., böhm. 31 34 ½ Thlr. ab Bahn bez., feiner uckerm. 34 ½ Thlr. do., pr. Mai. Juni 29 ½ Thlr. bez., Juni-Juli 29 ½ ThIr. bez., Juli-August 27 Thlr., September-Oktober 25 ¼ bis 26 ¼ Thlr. bez. 8 8 Erbsen, Kochwaare 62 66 Thlr., Futterwaare 57 60 Thlr. Rüböl loco 9 %2 Thlr. bez., pr. Mai und Mai-Juni 9 ¾ Thlr. bez., Juni-Juli 9 124 ½ Thlr. bez., Juli-August 9 Thlr. Br., September-Okto- ber 9 Thlr. hez., September-Oktober 95 Thlr. bez. Leinöl loco 12 ½¼ Thlr. 1 Spiritus loco ohne Fass 174% Thlr. bez., pr. Mai 17 2— ½ Thlr. bez., Mai-Juni und Juni-Juli 172½ 12 Thlr. bez., Juli-August 17½ ¾ Thlr. bez., August-September 18 ½ 18 Thlr. bez. 8 Weiten loco ohne Umsatz. Termine wesentlich höher. Für Rog- en-Termine zeigte sich heute im Gegensatz zu gestern vielseitige Fesbngg i -, die nur zu wesentlich höberem Preise Befriedigung fand. Der Markt eröffnete gleich höher über gestrige Schlusscourse, wurde alsdann im Veriauf noch ferner gesteigert, so dass wir von einer Peeis- erhöhung von ca. 3 Thlrn. pr. Wspl. für nahe Lieferung und ca. 2 Thlr. r. Wspl. fur entfernte Sichten zu berichten haben. Schluss sehr fest. Gek. 1000 Ctr. Hafer loco in feiner Waare belebt. Termine besser bezahlt. Von Rüböl blieben die nahen Sichten vernachlässigt und eher billiger käuflich, wogegen die entfernten Termine keine Aenderung er- fuhren. Spiri 5 ie Roggen wesentlich höher und mit vielseitiger

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