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Diese weltlichen Gerichte haben nach denjenigen Gesetzen und Verordnungen, welche zur Zeit, als das Patent vom 8. Oktober 1856, R. G. B. Nr. 185, in Wirksamkeit getreten, für Ehestreitigkeiten was immer für einer Art bestanden und insbesondere nach den über Ehe⸗ streitigkeiten im zweiten Hauptstücke des allgemeinen bürgerlichen Ge⸗ setzbuches und im Hofdekrete vom 23. August 1819, J. G. S. Nr. 1595, enthaltenen Bestimmungen zu verfahren, so weit die letzteren nicht durch die Verfügungen des gegenwärtigen Gesetzes eine Aende⸗ rung erleiden. 3
Art. IV. Zur Einführung des gegenwärtigen Gesetzes werden folgende Uebergangsbestimmungen verfügt:
§. 1. Insofern es sich um die Giltigkeit einer Ehe handelt, welche unter der Geltung des Patentes vom 8. Oktober 1856, R. G. B. Nr. 185, geschlossen wurde, ist dieselbe nach den Bestimmungen dieses Patentes und der damit erlassenen Vorschriften zu beurtheilen.
Die Trennung, so wie die Scheidung von Tisch und Bett in An⸗ sehung einer vor Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes geschlossenen Ehe ist dagegen von dem Tage dieser Wirksamkeit nur nach den Be⸗ stimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches und nach den im gegenwär⸗ tigen Geseße getroffenen Anordnungen zu beurtheilen.
§. 2. Eben so ist das Verfahren bei Untersuchung und Verhand⸗ lung über die Ungiltigkeits⸗Erklärung ebensowohl als über die Tren⸗ nung und Scheidung von Tisch und Bett hinsichtlich einer vor Wirk⸗ samkeit dieses Gesetzes geschlossenen Ehe nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes zu pflegen.
.3. Die unter der Geltung des Patentes vom 8. Oktober 1856, R. G. B. Nr. 185, ergangenen rechtskräftigen Entscheidungen verlieren die ihnen nach Maßgabe dieses Patentes und der demselben beigege⸗ benen Gesetze zukommenden Wirkungen nicht.
§. 4. Alle am Tage der beginnenden Wirksamkeit des gegen⸗ wärtigen Gesetzes auf Grund des Patentes vom 8. Oktober 1856, R. G. B. Nr. 185, bei einem geistlichen oder weltlichen Gerichte in erster oder höherer Instanz oder bei was immer für einer Behörde anhängigen Verhandlungen sind durch die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zuständigen weltlichen Gerichte und beziehungsweise Administrativ⸗Behörden fortzuführen und dahin zu übertragen.
§. 5. Insoweit es sich um die Aufgebote und sonstigen Vorberei⸗ tungen einer Ehe handelt, ist sich bis zu dem Tage, an welchem die Wirksamkeit dieses Gesetzes beginnt, gleichfalls an die Vorschriften des Patentes vom 8. Oktober 1856, R. G. B. Nr. 185, und der demsel⸗ ben beigegebenen Gesetze zu halten, insoweit die Ehe auch noch inner⸗ halb dieses Zeitraumes zum Abschlusse kommt. Wenn dieses Letztere bdg. nicht der Fall ist, so müssen die Aufgebote, sowie die sonstigen
orbereitungen zum Ehe⸗Abschlusse während der Wirksamkeit dieses Gesetzes in Gemäßheit der Vorschriften desselben neuerlich vorgenom⸗ men werden.
Art. V. Mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes werden die Minister der Justiz, des Kultus und des Innern betraut, von welchen die erforderlichen Ausführungs⸗Verordnungen zu erlassen sind.
Wien, am 25. r 1868. vZ
ranz Joseph m. p. Auersperg m. p. Hasner m. p. Giskra m. p. Herbst m. p.
Pesth, 27. Mai. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ tafel beantwortete Justiz⸗Minister Horvath die Interpellation Gals über die Preßzustände in Siebenbürgen, der Minister erklärte, daß Anstalten getroffen seien, sofort nach Reorganisa⸗ tion der Gerichte das ungarische Preßgesetz in Siebenbürgen
einzuführen.
..— Die »Pesther Corr.« meldet: Auf Vorschlag der Majo⸗ rität der kroatischen Regnikolardeputation werden als gemein⸗ same, in dem ungarischen Reichstage zu behandelnde Angele⸗ genheiten bezeichnet: Das gesammte Wehr⸗, Finanz⸗ und Bud⸗ etwesen, das Geld⸗, Münz.⸗, Bank⸗, Zoll⸗ und Handelswesen, das Telegraphen⸗, Post⸗, Eisenbahn⸗, Straßen⸗, Fluß⸗, Hafen-, Schifffahrts⸗, Privilegien⸗, Industrie⸗ und Versicherungs⸗ wesen, endlich das Handels⸗, Wechsel⸗, Berg⸗ und Seerecht, die Staatsangehörigkeit und das Heimathsrecht. — Das kroatische Landesbudget gehört nicht vor den kroatischen Landtag, son⸗ dern wird auf dem Reichstage pariitätisch festgestellt. Der Banus wird von dem Könige unter Gegenzeichnung des unga⸗ rischen Ministerpräsidenten ernannt, für Kroatien wird kein besonderer Minister fungiren, sondern es steht unter dem direk⸗ ten Einflusse des gemeinsamen ungarischen Ministeriums. Die Amtssprache in Kroatien ist nur kroatisch und ist diese Sprache auch auf dem Reichstage und in der Delegation gestattet. Die Reintegrirung Fiume’s, Dalmatiens und der Militairgrenze wird verlangt.
Belgien. Brüssel, 27. Mai. Der Senat hat gestern seine Berathungen über das Budget des Innern beendet.
Großbritannien und Irland. London, 27. Mai. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses zeigte Lord Mal⸗ mesbury an, daß die Regierung das für kommenden Freitag angekündigte Dankvotum für die abyssinische Armee erst nach den Pfingstfeiertagen einzubringen beschlossen habe.
— Im Unterhause stellte Oberst Sykes eine Interpel⸗ lation über die jüngsten Vorgänge in Japan und ersuchte den Minister des Aeußern um Auskunft, ob die Mittheilungen über einen blutigen Zusammenstoß zwischen den Japanesen und der Eskorte des diesseitigen Botschafters, sowie über die Niedermetzelung von 12 Matrosen des französisch Kriegsschiffs »Dupleix« begrün⸗
det seien, und in welcher Weise die genannten Vorgänge auf die Beziehungen zwischen der französischen und englischen Regierun einerseits und der japanesischen andererseits einwirken dürften Ferner wünschte der Froßesteder zu wissen, ob der Mikado den vom Taikun mit den Mächten abgeschlossenen Vertrag rati⸗ fizirt habe. Lord Stanley erwiderte, die Eskorte, welche Harry Parks begleitete, sei allerdings von drei oder vier Japanesen angefallen worden und 8—9 Mann hätten bei dieser Gelegenheit Wunden davon getragen. Die japanesische Regierung
habe indessen alle mögliche Genugthuung gegeben, sich entschul
digt, den Schuldigen nach Kräften nachgespürt und den Ver⸗ wundeten für den Fall eintretender Erwerbsunfähigkeit Geld. entschädigung versprochen. Die freundlichen Beziehungen zwischen beiden Mächten seien sonach durchaus nicht alterirt. Auch die französische Regierung sei vollständig zufriedengestellt worden. Schließlich sei kurz vor Abgang der letzten Depeschen ein Ge⸗ sandter des Mikado bei Harry Parkes eingetroffen und habe im Auftrage seines Herrn dessen Wunsch, mit den frem. den Mächten ein freundliches Einvernehmen zu unterhalten und die Vertragsverpflichtungen des Taikun sämmtlich zu über⸗ nehmen, an den Tag gelegt. — Der Premier zeigt, wie Lord Malmesbury im Sberhause, Verschiebung des Dankvotums für die abyssinische Armee bis nach den Pfingsttagen an. — Ihre Majestät die Königin hat am 23. d. Mts. das Patent des Herzogs von Marlborough als Knight Com⸗ panion des Hosenbandordens unterzeichnet.
— Von Robert Napier ist folgendes Telegramm, d. d. Antalo, 13. Mai, eingegangen: »Keine Beute in Magdala ge⸗ funden. Einzelne Gegenstände wurden wegen der Transport⸗ schwierigkeiten versteigert und von Offizieren zu hohen Preisen angekauft. Der Gesammtbetrag wird 3000 Pfd. Sterl. nicht übersteigen. Am 12. langte ich mit der letzten Brigade in Antalo an. Werde bei der Nachhut bleiben und alle Truppen sobald wie möglich nach Zulla marschiren lassen. 5. Batterie, 15. Brigade, Königliche Artillerie und Regiment Cameron beim Einschiffen begriffen. 18. Bombay⸗Regiment abgesegelt. Vor⸗ räthe werden schleunigst eingeschifft. Vierzehn Tage lan täg⸗ lich Regenstürme, Truppen jedoch nicht zurückgehalten. etter jetzt besser. Heftiger Regen beschaädigte “ den Weg durch n. echhigest Weg jetzt wieder in gutem Zustande. Truppen alle wohl.«
Frankreich. Paris, 27. Mai. Nach der gestrigen Vor⸗ lesung des Dr. Vulpian versammelten sich, wie der »Köln. Ztg.“« geschrieben wird, Studenten auf dem Platze vor der medizinischen Schule. Von hier begaben sich dieselben nach dem Palais du Luxembourg. Als hier eine Abtheilung Polizei⸗ diener erschien, zogen sich die Studenten zurück. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Student verwundet; das Leben des letz⸗ tern ist inzwischen, wie in dem Briefe der »Köln. Ztg.« her⸗ vorgehoben wird, nicht in Gefahr.
— 28. Mai. Im gesetzgebenden Körper brachte heute die Regierung das Rekrutirungsgesetz ein, wonach für 1869 100,000 Rekruten für das Land⸗ und Seeheer aus der dies⸗ jährigen Dienstklasse einberufen werden sollen. Der Referent lüt das Anleihegesetz, Gressier, reichte sodann seinen Be⸗ richt ein.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 26. Mai. Se. Majestät der Kaiser hat am 17. Mai den Allerhöchstihm von den kombinirten Militair⸗ und Marine⸗Gerichten vorgeleg⸗ ten neuen Militair-⸗Strafkodeg bestätigt. 1
Dänemark. Kopenhagen, 26. Mai. Der König empfing heute Vormittag in besonderer Audienz den gestern hier eingetroffenen Sir Charles Lenox Wyke, welcher bei dieser Gelegenheit die Ehre hatte, dem Könige seine Creditive als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Ihrer Majestät der Königin von Groß am hiesigen Hofe zu überreichen.
Altenburg, 28. Mai. Nach einer Bekanntmachung des Herzogl.
Ministeriums, Abth. des Innern, vom 6. Mai 1868 hat Se. Hoheit der Herzog dem Verein der Rittergutsbesitzer im Herzogthum Sachsen⸗ Altenburg auf Grund der bereits unterm 30. März 1858 landes⸗ herrlich bestätigten Statuten desselben die Rechte und Eigenschaften der Gesammtpersönlichkeit, jedoch mit Ausschluß der Rechte der Minderjährigen, mit der Maßgabe, daß dieser Verein seinen Sitz in der Stadt w und seinen Gerichtsstand vor dem dasigen Herzog⸗ lichen Gerichtsamt I. zu nehmen hat, verliehen.
— Aus dem 2. Jerichowschen Kreise, 25. Mai, wird dem »Magd. Corr.« u. A. geschrieben: Noch selten hat der Monat Mai in Garten, Wald und Feld eine so fruchtbare Thätigkeit entfaltet, als in diesem Jahre. Die Wiesen zeigen, wo hin und wieder ein sanfter Regen gefallen ist, eine große Ueppigkeit und der Winterroggen steht bereits in voller Blüthe. An der Elbe stehen noch viele Wie enflaͤchen
Nantes, Parthenay, Rouen, Rodez, Senlis und Toulouse.
(coles) mit 1233 Schülern im Ganzen.
Tonnen Cement (23,000 T. mehr als 1866).
r und auf eine Vormaht ist nicht bei allen zu rechnen. 85 Fasserenhäume haben vorzüglich abgesetzt und ein reiches Jahr 2 t in Aussicht, nicht so die Birnbäume; Aepfel werden wir nicht stcht erwarten können, weil die meisten Baͤume gar nicht geblüͤht haben. S Hannover, 27. Mai. Der Verein für Förderung der han⸗
noverschen Pferdezucht hat beschlossen, in den Tagen vom 6. bis
19. August d. J. ein Rennen abzuhalten.
23. Mai, schreibt man der »Ostsee⸗Ztg.«, daß die Se. 82- e Gegenden des Landes der Art lauten, daß man mit Grund annehmen kann, das Land werde sich abermals eines reichen Erntesegens zu erfreuen haben. Bööe — Im Monat April l. J. wurden in Wien durchschnittlich in iner Marktwoche 2576 Stück Rinder aufgetrieben. Im Durchschnitt tined Vein Stück Rind mit 170 Fl. 88 Kr. bezahlt. Das Dutchschnitts⸗ Gewicht eines Rindes ungarischer Race berechnet sich mit 515 Pfd.
Fleisch und 81/6 Pfd. Unschlitt, das eines Rinds galizischer Abstam⸗
nit 459,6 Pfd. Fleisch und 67,8 Pfd. Unschlitt und das eines
Rinds deutscher 5Shn mit 366,6 Pfd. Fleisch und 51,6 Pfd. Unschlitt. — Es giebt, nach den preußischen »Annal. der Landwirthschaft«,
in Frankreich drei höhere landwirthschaftliche Lehranstalten: zu Grignon, Grand⸗Jouan und La Saulsagie, welche dermalen zusammen 145 Schüler aben. Der Kursus an diesen Anstalten dauert drei Jahre; die
Person beträgt für den Schüler 750 Frs. Im Budget für 1869 sind für diese drei Instalten 561,600 Frs. ausgeworfen. Es giebt ferner
in Frankreich drei Veterinärschulen, zu Lyon, Alfort und Toulouse,
it 603 Schülern im Ganzen. Hier ist der Kursus ein vierjähriger 8 ge Schüler zahlen 450 Frs. Für diese drei Veterinärschulen sind im französischen Budget für 1869 656,500 Frs. ausgeworfen. snde merthschaßtliche Lehrstühle unterhält der französische Staat in den Städten: Amiens, Besançon, Bordeaux, Compiegne, Zuim der, ühle sind im Budget für 1869 18,300 Frcs. angesetzt. ehrsühtee sagüt man 8. Frankreich 48 niedere Ackerbauschulen (fermes- Für diese Ackerbauschulen enthält das Budget für 1869 eine Subvention von 680,000 Fres. Für Wanderlehrer sind im genannten Budget 36,000 Fres. angesetzt. — Der größte Viehmarkt der Welt ist in Chicago. Auf der Prairie, 4 englische Meilen südlich von Chicago, befinden sich die be⸗ rühmten »Stock⸗Nards« von Chicago. Der Viehmarkt, dessen Her⸗ stelung 2 Millionen Doll. kostete, ist auf einer Fläche von 315 Acres (circa a97 Magdeburger Morgen) mit Viehställen bebaut. Nahezu 3 Fünftel der Viehställe sind mit Holz gedielt. b Im März 1867 waren Stallungen vorhanden für 20,000 Schafe, 75,000 Schweine und 20,000 Stück Rindvieh. 8 Diese großartige Viehstation ist in Straßen angelegt, welche sich rechtwinklich durchschneiden. Die Hauptstraße ist eine englische Meile lang und 75 Fuß breit; sie ist durch Bretterwände in drei Wege ab⸗ getheilt, so daß die Rinder⸗, Schweine⸗ und Schafheerden bequem an einander vorüber getrieben werden können. Ein Kanal ver⸗ bindet die Ställe mit dem Chicago⸗Flusse, und die von Chicago auslaufenden Eisenbahnen haben Zweiglinien nach diesem Viehmarkt geführt. Jeden Donnerstag werden die großen Märkte ab⸗ gehalten, und seit Eröffnung der Ställe ist kein Donnerstag vorüber⸗ gegangen, an dem diese nicht gefüllt gewesen wären. u“
Gewerbe und Handel.
— Nach dem Jahresberichte der Handelskammer zu Swine⸗ münde büch 1867 Nabr in diesem Jahre in den dortigen Hafen ein 1900 Segelschiffe mit 149,780 Last (134 Sch. mit 19,248 L. weniger als 1866), 654 Dampfer mit 104,675 Last (153 Dampfer mit 23,793 Last mehr als 1866) und 543 Küstenfahrer mit 11,257 Last 668 Schiffe mit 1279 Last weniger als 1866). 22 pCt. der Schiffe löschten ihre Ladungen (Kohlen, Coke, Roheisen) in Swinemünde.
Der Import der Kohlen betrug nur 2,763,836 Ctr., 1,133,633 Ctr. weniger als 1866, hü 1 Bett klcchang der englischen Kohle vom deutschen Markte zuzuschreiben is 8
sce Stromfrachten erhielten sich auf einem außerordentlichen nie⸗ drigen Standpunkt (nach Stettin ½ Thlr., nach dem Nieder⸗Finow⸗ Kanal 2 ½ Thlr., nach Berlin 3 ½ Thlr. pro Last = 72 Schffl. Kohlen).
Die Hafengelder sind am 1. Dezember 1867 auf die Hälfte redu⸗ zirt, weitere Ermäßigungens 18 S8hg Kabinets⸗Ordre vom 10. Fe⸗ bruar d. J. in Aussicht gestellt worden. 8.
Die Fisen 2 hat sich auf die Küsten beschränkt, die Ausdehnung
auf die hohe See ist noch nicht versucht worden. Der Heringsfang
war im Oktober außerordentlich günstig (3124 % T.)] Der Totalfang an den Fischplätzen der Insel Usedom, westlich von⸗ Swinemünde, 88 lief sich im Jahre 1867 auf 4915 Tonnen, gegen 2995 im Jahre 186 und 915 im Jahre 1865. 8
Die vn ehh von Swinemünde zählte Ende 1867 42 Segelschiffe (4633 L.) und 2 Dampfer, 5 Schiffe (156 L.) weniger als Ende 1866. dluüf den Werften wurde nur 1 kleines Küstenschiff gebaut. Die Kon 88 renz der Dampfschiffe und die billige Holzausfuhr aus russischen un
finnischen Häfen wirken nachtheilig auf die Rhederei und den Schiff⸗
bau von Swinemünde. Die Fabrication beschränkt sich auf die Verwerthung der Kalk⸗ lager in der Nähe der Stadt, namentlich in den Lebbiner Das Etablissement Kalkofen produzirte ca. 50,000 Ctr. Schlemmkreide, hc0o, e ast und 700 chachtcdo lebeste und liesene 119008 Portland⸗Cement⸗Fabrik beschäftigte Fert ned bestte Thail der roducti purde exportirt. 8 Reaicn wurde Mai. Bei dem heut hier stattgefundenen Woll⸗ markt sind circa 360 Ctr. Wolle zur Verwiegung und zum größten Theil auch zum Verkauf gekommen. Mittelfeine Wolle wurde mit 70—80 Thlr., feine mit 90 — 100 Thlr. pro Ctr. verkauft. Die Wäsche war im Allgemeinen ziemlic giuiuiuiuit.
Der Verkehr des Hafens zu Köln im Jahre 1867 ist aus fol⸗ genden Zahlen zu ersehen: Es kamen an rheinaufwärts 1,189,591 Ctr. (gegen 1,102,636 Ctr. im Jahre 1866), welche beigebracht wurden durch Schleppkähne, durch Dampfschiffe von Amsterdam, der »Nieder⸗ ländischen Rhederei«, der Düsseldorfer und der Kölner Gesellschaft und durch Segelschiffe. Von den Segelschiffen kamen 26 von Amster⸗ dam, 100 von Rotterdam mit 320,999 Ctr., 15 von anderen hollän⸗ dischen Häfen, 29 von Antwerpen, 69 von Häfen zwischen Emmerich und Düsseldorf. Von verschiedenen Plätzen oberhalb Düsseldorf kamen 129 kleinere Fahrzeuge.
Die Haupt⸗Waaren⸗Gattungen bestanden in: 20,849 Ctr. Baum⸗ wolle, 48,059 Ctr. Roheisen, 13,138 Ctr. Eisenwaaren und Maschinen, 29,232 Ctr. Erde und Sand, 32,984 Ctr. Cement, 5229 Ctr. Farb⸗ waaren, 25,267 Ctr. Fischwaaren, 5751 Ctr. Garn, 163,883 Ctr. Ge⸗ treide (Roggen), 6408 Ctr. Gummi, 8451 Ctr. Harz, 14,273 Ctr. Häute, 54,928 Ctr. Holz, (Bau. und Nutß⸗), 11,506 TCtr. Holz (Farb⸗), 2655 Ctr. Hörner, 101,215 Ctr. Kaffee, 5930 Ctr. Korinthen, 16,599 Ctr. Kreide, 4571 Ctr. Kupfer und Messing, 11,265 Ctr. Materialwaaren, 7630 Ctr. Oel (Rüb⸗), 67,685 Ctr. Oel (Lein⸗, Palm⸗, Cocos-), 3389 Ctr. Pottasche, 20,504 Ctr. Reis, 3661 Ctr. Rosinen, 27,531 Ctr. Sal⸗ peter, 4576 Ctr. Schwefel, 244,537 Ctr. Steinkohlen und Geriß, 4539 Ctr. Tabak, 3580 Ctr. Theer, 21,047 Ctr. Thran, 4941 Ctr. Wein, 4877 Ctr. Weingeist, 3618 Ctr. Zinn, 42,581 Ctr. Zucker De ge
Rheinabwärts kamen im Kölner Hafen an: 2,003,473 Ctr. (gegen 1,997,782 Ctr. im Jahre 1866) durch die Dampfboote der obengenannten Gesellschaften und der Niederländischen Rhederei und durch Fahrzeuge von Plätzen zwischen Koblenz und Köln, Koblenz und der Mosel, Mainz und Koblenz, Mainz und dem Main, Mannheim und dem Neckar. Durch Holzflöße langten 290,987 Ctr. an. Die Hauptwaaren⸗ gattungen bestanden in: 5940 Ctr. Bier, 5308 Ctr. Blech, 3956 Ctr. Blei, 5847 Ctr. Butter, 9184 Ctr. Eisen (verarbeitetes), 129,135 Ctr. Erde und Sand, 36,328 Ctr. Cement, 6071 Ctr. Erze, 11,117 Ctr. Farbwaaren, 131,530 Ctr. Getreide (Gerste), 18,310 Ctr. Hafer, 5968 Centner Roggen und 44,108 Ctr. Weizen, 34,526 Ctr. Gyps und Gypssteine, 182,523 Ctr. Holz (Bau⸗ und Nut⸗), 29,231 Ctr. Holz (Brenn⸗), 284,869 Ctr. Holz (Bretter), 5664 Ctr. Hopfen, 3381 Ctr. Käse, 9686 Ctr. Lumpen, 16,885 Ctr. Manufakturwaaren, 8463 Ctr. Materialwaaren, 19,728 Ctr. Mehl, 3966 Ctr. Mineralwasser, 7146 Ctr. Oel (Rüb⸗), 16,581 Ctr. Papier, 8959 Ctr. Samen (Rüb⸗), 83,235 Centner Salz, 9659 Ctr. Schwerspath, 8470 Ctr. Seife, 164,630 Ctr. Steine (behauene), 10,712 Ctr. Steine (Mühl⸗), 216,015 Ctr. Steine Centner Wein, 4863 Ctr. Cichorien. 8
Von Köln wurden rheinaufwärts gefahren: 468,657 Ctr. (gegen 480,903 Ctr. im Jahre 1866); unter diesen Ladungen befanden sich: 12,427 Ctr. Blei, 10,117 Ctr. Bleiwaaren, 4331 Ctr. Bleiweiß, 6266 Ctr. Branntwein und Liqueur, 3766 Ctr. Draht, 16,736 ECtr. Eisen (verarbeitetes), 25,624 Ctr. Eisenwaaren, 5085 Ctr. Erze, 5503 Ctr. Farbwaaren, 28,672 Ctr. Getreide (Roggen), 4498 Ctr. Weizen, 5927 Ctr. Harz, 5098 Ctr. Häute, 20,606 Ctr. Kaffee, 4349 Ctr. Lum⸗ pen, 8424 Ctr. Materialwaaren, 6552 Ctr. Oel (Rüb⸗), 21,213 Ctr. Oel (Lein⸗, Palm⸗, Cocos-), 9640 Ctr. Na.e, 856 Ctr. Reis, 6132 Ctr. Salpeter, 3381 Ctr. Syrup, 3001 Ctr. Tabak, 4062 Ctr. Talg, 3354 Ctr. Thran, 7262 Ctr. Zink, 95,667 Ctr. Zucker (Melis⸗), 20,214 Ctr. Candis und 3370 Ctr. Farin. 8
Von Köln wurden rheinabwärts versendet: 532,799 Cent⸗ ner (gegen 594,684 Centner im Jahre 1866); die Hauptartikel waren: 3157 Centner Alaun, 3938 Centner Bier, 4206 Centner Blech, 90,102 Ctr. Blei, 5303 Ctr. Bleiwaaren, 10,104 Ctr. Bleiweiß/ 4145 Ctr. Braunstein, 38,207 Ctr. Eisenbahnschienen, 12/727 Ctr. Eisenwaaren und Maschinen, 9261 Ctr. Erze, 9651 Ctr. Farbwaaren, 61,874 Ctr. Getreide (Weizen), 4181 Ctr. Holzwaaren, 8613 Ctr. Cölnisches Wasser, 10,940 Ctr. Mehl, 5693 Ctr. Mineralwasser, 29,537 Ctr. Papier, 6335 Ctr. Pottasche, 8520 Ctr. Schwerspath, 14,941 Ctr. Stein⸗ und Töpferwaaren, 43,507 Ctr. Syrup, 8887 Ctr. Tabak, 13,854 Ctr. Wein, 26,142 Ctr. Zink. b
Im Ganzen ergiebt sich folgendes Resultat: angekommen sind rheinaufwärts 1,189,591 Centner; angekommen rheinabwärts 2,003/473 Centner; abgefahren sind rheinaufwärts 468,657 Centner; abgefahren sind rheinabwärts 532,779 Centner — in Summa 4/,194,500 Centner — gegen 4176,005 Centner im Jahre 1866.
Hannover, 27. Mai. vn vergangener Nacht starb der bekannte
ielle Georg Egestorff in Linden. Industrielle g 25. Peas lor Jahresversammlung des Ausschusses der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wurde heut hier eröffnet. Präsident war der Konsul Meier aus Bremen. Nach Vorlage des Jahresberichts wurde die Jahresrechnung mitge⸗ theilt und das Verzeichniß der Stiftungsgelder vorgelegt. — Daran schlossen sich eine Reihe von Anträgen der Bezirksvereine und Anträge des Vorstandes. Von den vier Propositionen gelangte nur die erste, betreffend die revidirten Satzungen der Gesell⸗ schaft, zur Erörterung. Ein den Anwesenden vorgelegter Entwurf der revidirten Statuten umfaßte 46 Paragraphen. Von Wichtigkeit war die Spezialdiskussion über die §§. 35 — 37. Dieselben betrafen das neu einzuführende Institut der Inspektoren und wurden acceptirt, die revidirten Statuten wurden in der von der Versammlung kom⸗ mentirten Fassung angenommen. Endlich einigte man sich dahin, dem Vorstand die Ermächtigung zu ertheilen, mit den in die Gesellschaft bisher nicht recipirten Vereinen von Ostfriesland, Stralsund und Hamburg zu verhandeln zur Herbeiführung ihres Anschlusses. Dabei machte man denselben das Zugeständniß, daß ihnen verstattet sein solle, für einige Zeit provisorisch ihre engeren Einnahmen nach eignem Ermessen zu verwenden. “ “