1868 / 127 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Mittel zu be⸗ schränken, 1 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 8

Justiz⸗Ministerium. -8 Allgemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers vom 29. Mai 1868 betreffend die Vorbereitung zur Ausfüh⸗

rung des zu erwartenden Bundesgesetzes über die Aufhebung 8 der Schuldhaft.

Der von dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes an⸗ genommene und sodann dem Reichstage zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Auf⸗ hebung der Schuldhaft ist vom Reichstage mit einer geringen Aenderung in der Fassung des §. 2 dahin angenommen worden:

§. 1. Der Personal⸗Arrest ist als Executionsmittel in bürgerlichen Rechtssachen in soweit nicht mehr statthaft, als dadurch die Zahlung einer Geldsumme oder die Leistung einer Quantität vertretbarer Sachen oder Werthpapiere erzwungen werden soll.

§. 2. Die gesetzlichen Vorschriften, arrest gestatten, um die Einleitun zeßverfahrens oder die gefährdete des Schuldners zu sichern (Sicherun S” bleiben unberührt.

§. 3. Die Bestimmung des §. 1 findet auch auf die vor Erlassung dieses Gesetzes entstandenen Verbindlichkeiten Anwen⸗ dung, selbst wenn auf Personalarrest rechtskräftig erkannt, oder mit dessen Vollstreckung begonnen ist.

§. 4. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Vorschriften

treten außer Kraft. außerdem beschlossen, dem Gesetze die

welche den Personal⸗ oder Fortsetzung des Pro⸗ xecution in das Vermögen

Der Reichstag hat

Bestimmung anzufügen: daß dasselbe an dem Tage in Kraft 9 welchem es durch das Bundesgesetz⸗Blatt publi⸗ zirt wird. In der Voraussetzung, daß der Bundesrath den vom Reichs⸗ tage beschlossenen Aenderungen beitreten und alsdann die Pu⸗ blication des Gesetzes unverzüglich erfolgen werde, ist überall die geeignete Vorsorge zu treffen, daß saͤmmtliche Schuldgefan⸗ gene, deren Haft nach den Bestimmungen des Gesetzes nicht wese statthaft sein wird, unmittelbar Gesetzes in Freiheit gesetzt werden. er Justiz⸗Minister. Leonhardt. 8

Berlin,

An sämmtliche Gerichtsbehörden erster Instanz.

8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

An der Realschule in Posen ist die Beförderung des ordent⸗ 5 Lehrers, von Studniarski, zum Oberlehrer genehmigt worden.

An der Waisen⸗ und Schul⸗Anstalt zu Bunzlau ist der 111““ Waldemar Wolff als o dentlicher ehrer angestellt worden. v“

heit, niedergeschlagen, wenn die Gegenstände nach einer beizubringen. den Bescheinigung der Eisenbahn⸗Verwaltung auf der Eisenbahn weiter befördert worden sind. In allen Fällen wird das Krahngeld erhoben für die nachbenannten Gegenstände: Steinkohlen, Braunkohlen, Coke lose Holzkohlen, Torf, Borke, Reith, Lohe, Lohkuchen, Sägespäͤhne, unverpacktes Töpfergeschirr und Steingut, lose Glasflaschen und De. miohns, lose Hörner sowie für folgende Gegenstände im unverpack. ten Zustande: rohe Kreide, Traß, Salpeter, Schwefel, Eis, Erze, Er. den und Thon aller Art, Theerkohle, Muschelschaalen, Salz, Kalk, Gyps Phosphorit, Düngemittel aller Art, Oelkuchen, Knochen und sor animalische Abfaͤlle, ferner für Roheisen, Brucheisen und Bruchsta Glasscherben, Bruchsteine, Pflastersteine, gebrannte Mauersteine Chamottsteine, Dachziegel, Lehmsteine, Drains und sonstige röhren, rohe und bearbeitete Bausteine, rohen und 1 ten Marmor, Schiefer, Platten oder Fliesen von Stein Krippen und Tröge, Mühlen⸗ und grobe Schleifsteine, auch nische Steine, Brennholz, sowie europäisches Bau⸗ und aller Art. Berlin, den 18. Mai 1868.

Der Finanz⸗Minister.

8 hon⸗ earbeite. steinerne brasilia. Nutzholz

von der Heydt.

Angekommen: Der General⸗Major und Inspecteur der 2. Ingenieur⸗Inspection, Schulz, von Glatz.

Der General⸗Major und Inspecteur der Gewehrfabriken, Wolff, aus Thüringen. .“

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 34. Infanterie⸗Brigade (Großherzoglich mecklenburgische), von Pritzelwitz, nach Schwerin.

Der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Moser, nach dem Rhein.

„Berlin, 30. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, dem Landrath von Gaertner zu Saar⸗ brücken zur Führung des von des Kaisers der Franzosen Ma⸗ jestät ihm verliehenen Titels eines »officier d'académie de Francesw, sowie zur Anlegung der damit verbundenen Decora⸗ tion Allerböchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Personal-Veränderungen.

Offiziere, Porteepe⸗Fähnriche ꝛc. 8

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 22. Mai. v. Wittich, General⸗Major und Emmdr. der 5. Inf. Brig., unter Perfa ehe zu den Offizieren von der Armee, als Brig. Commdr., v. Fran enberg⸗Ludwigsdorff, Oberst⸗Lieutn. und Commdr. des Hess. Jäger⸗Bats. Nr. 11, unter Stellung à la suite dieses Bats., als Regts. Commdr., Schultz, Major vom Hannov. Füs. Regt. Nr. 73, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Bats.

Commdr., der Großherz. Hess. (25.) Div. vom 1. Juni c. ab zur

Se Fphn

en 23. Mai. v. Johnston, Major vom 3. Hess. Inf. Regt. Nr. 83, zum Commdr. des Hessischen Jäger⸗Bats. nöeecg Schor, Major, aggr. dem 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, in das zaß Inf. Regt. Nr. 83, Brandis, Major aggr. dem Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, in das Hannov. Füs. Regt. Nr. 73 einrangirt. v. Eckartsberg, Hauptm. und Comp. Chef im Hannov. Füs. Regt. Nr. 73, unter Verleihung des Char. als Major, dem Regt. aggregirt. W“ Hauptm. vom Hannov.

in

üs. Regt. Nr. 73, unter Ent⸗ ung von dem Kommdo. als Adsnt 1 unter En

Ministerium des Innern.

Die Geheimen Kanzlei⸗Assistenten Lau und Schleifer sind zu Geheimen Kanzlei⸗Secretairen im Ministerium des In⸗ nern ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Zu den mit den Bekanntmachungen des vormaligen hannoverschen Finanz⸗Ministeriums vom 6. Dezember 1857, 12. September 1860 und 21. März 1862 (Hannoversche Gesetzsammlung de 1857 Abth. I. S. 274, de 1860 Abth. I. S. 149 und de 1862 Abth. I. S. 16) publi⸗ zirten Tarifen, soweit sie die Erhebung eines Krahngeldes betreffen, tritt vom 1. Juli d. J. ab folgende Zusatz⸗Bestimmung in Kraft. Außer von den nachbezeichneten Gegenständen wird jedoch ein Krahngeld nicht erhoben 1) wenn die Güter unmittelbar nach ihrer Löschung aus dem Schiffe mit einem vorschriftsmäßigen Frachtbriefe begleitet der Eisenbahn⸗Ver⸗ waltung zum Weitertransport auf der Eisenbahn überliefert und von dieser übernommen werden, 2) wenn die Guͤter aus dem Schiffe zunächst zur einstweiligen Lagerung auf dem Bahnhofe gelangen, später aber ohne vom Bahnhofe entfernt gewesen zu sein auf der Eisenbahn weitergehen, 3) wenn die Güter, welche auf der Eisenbahn angekommen sind, ohne vom Bahnhofe entfernt gewesen zu sein, zu Schiff weitergehen, sei es, daß dieser Weitertransport gleich erfolgt oder nach einstweiliger Lagerung auf dem Bahnhofe. Rücksichtlich der aus den Schiffen zur einstweiligen Lagerung auf dem Bahnhofe ge⸗ langenden Gegenstände, welche nach Nr. 2 im Falle des Weiter⸗ transports auf der Eisenbahn, vom Krahngelde befreit sind, tritt eine Notirung und einstweilige Stundung des Krahngeldes gegen zu leistende Sicherheit ein und wird das Krahngeld erst erhoben, wenn die Gegenstände auf anderem Wege als auf der Eisenbahn weiter⸗

Inf. Regts. Nr. 93 angestellt. 1. Magdeb. Inf. Schlesw. Holst.

tair im Kriegs⸗Ministerium, vom nachgesuchten Ruhestand versetzt.

Intendantur des VIII.

Kipping, Intendantur⸗Secretariats⸗Assistent von der Intendantur des Garde⸗Corps, zu der des VIII.

König begaben

Chef ernannt. Quassowski, Sec. Lt. Nr. 4, als Adjut. zur 6. Inf. Brig. kommandirt. v. Gustedt, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Danzig) 8. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 45, früher im 1. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 1, im ehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im Garde⸗Hus. Regt., wieder angestellt, von Kitzing, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61, als Führer der Ftof Meihetlung in Danzig angestellt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 23. Mai. Hurrelbrink, Fen. ieut. u. Commandeur der 2. Art. Brig., mit Pens., Baron Kurzbach v. Seydlitz, Maj. 16 es 1. Art. Brig., als Oberst⸗Lieut. mit Pens., zur Dc en Beamte der Militair⸗Verwaltung. 8

urch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 11. Mai. Matthai, Zahlm., bisher beim Herzoglich Anhalt. Kontingent, als Zahlm. bei dem Füs. Bat. des Anhaltischen Hobohm, Zahlm. Aspirant vom Regt. Nr. 26, zum Zahlrh. bei dem 3. Bat. des Füs. Regts. Nr. 86 ernannt.

ai. Neißert, Rechnungsrath, Geh. 1. Oktober cr. ab mit

vom 3. Ostpreuß. Gren. Regt.

Den 12 exped. Secre⸗

ens. in den

Steinbach, Intendantur⸗Seeretair von der Armee⸗Corps, zu der des III. Armee⸗Corps,

Den 16. Mai.

Armee⸗Corps versetzt.

Nichtamtliches.

Berlin, 30. Mai. Se. Majestät der Sich heute Vormittag nach 10 Uhr zu Fuß

Preußen.

gehen. Dagegen wird dasselbe, unter Rückgabe der bestellten Sicher⸗

nach der Akademie der Künste und Wissenschaften und beehrten die dort zu Zwecken der Barmherzigkeit veranstaltete Ausstellung

sonstige au

der 6. Inf. Brig., zum Comp.

1 n mit einem längeren Besuch; um 11 Uhr nah⸗ 9. AAnareleiderselbe militairische Meldungen und den Vor⸗ süee des General⸗Adjutanten von Tresckow entgegen. Nach 8 hielt der Geheime Kabinetsrath von Mühler und um 5 rg- Minister des Königlichen Hauses Vortrag, um 3 Uhr Uhr⸗ ter⸗Staats⸗Secretair im Auswaärtigen Ministerium, der iat Geheime Rath von Thile, und um 4 Uhr 5 Wirae jestät den Königlichen Botschafts⸗Secretair in Paris, Sec. fen Colms⸗Sonnenwalde. Heute Abend nimmtSe. Maͤjestät 1 Babelsberg dauernde Residenz.

orgestern stattgefundenen Plenarsitzung des Bundes⸗ rathes 89 P. g c Z fl vereins führte der Präsident Delbrück 6 Vorsitz Die Mittheilungen des Präsidenten des Deutschen dn Parkaments, betreffend die Anträge des Deutschen Zoll⸗ arlaments: wegen des Bayerischen Wahl⸗Gesetzes, wegen

asführung der Wahlen im Königreich Württemberg, egen Ausdehnung des Einpfennigtarifs der Eisenbahnen 85 8 Transport aller Rohmaterialien, wegen Aufhe hn, 5 Zehnt⸗Abgabe des Salzwerks zu Ludwigshall, wegen üf. bung des Zolls auf Steingut bei der Einführung in beih und wegen Reform des preußisch⸗portugiesischen Han s. vergrages in Bezug auf Posamentierwaaren, 1. ü 8 sofort erledigt, theils an die Ausschüsse E trag des Präsidiums, betreffend den Abschluß eine vs trages mit Japan, sowie der Antrag Ham 8 kr die Zollbehandlung von Gegenständen, welche h blcs ssef 6 als Muster bei sich faüren vetenber Sen. Eöö“ 1 überwiesen. Auf den Beri er Flar So e an.)

erwe owie für Handel und Verkehr eferen vthernefnt nehiag der Zsterreichischen Gemeinde Zunghol 88 das bayerische Zollsystenn genehmigt. Auf den Berich 6. 8 schusses für Handel und Verkehr (Referent Kirchenpauer) Wis üs Ft 8 . iisch 8 e- ö einer ierung der Hawaiischen Inseln,

1 dem Vertrage mit China vom xbbaüöe 1861 genehmigt. DM Von Württemberg ging eine nieige⸗ ft treffend di)e Normirung der Uebergangs⸗Abgaben von G wein und Bier, ein. Die Vorschläge des Präsidiums, betr 8 fend die Anschreibung der Retourwaaren in den Registern und die Kreditirung der Salzsteuer, wurden 9 von dem Referenten von Weber empfohlen en Fassung genehmigt.

Gestern Abend hielt der Bundesrath des Norddeut⸗

die dreizehnte Plenarsitzung ab. Peh fand 18 Bundeskanzler⸗Annte der Austausch der

Ratificationen des Handels⸗ und Zollvertrages zwischen dem

Norddeutschen Bunde und den zu letzterem nicht gehörenden

Staaten des Zollvereins einerseits und Desterreich andererseits vom 9. März d. J. statt. 8

Mehrere Zeitungen brachten in Nübh. gilt jetzt für sicher, daß die Regierung beabsichtigt, nach Been⸗

digung der Kommissions⸗Berathungen die (Hesetzvorlage wegen der Gewerbeordnung zurückzuziehen,

iesen Tagen folgende

Gesetzentwurf vorzulegen.

jese 2 t jeder thatsäcchlichen Grundlage, da 88 1nga ggiehnd des Besevbeordnungs Engwurfs der Staatsregierung weder gefaßt, noch auch nur

bisher wegen ein Beschluß angeregt worden ist.

Sachsen. Dresden, 29. Mai. nal« veröffentlicht

Darlegung über den Stand der sächsischen Staatsschuld

Derselben zufolge nühnn 1“ 55 Millionen ab, die für Eisenbahnzweck verwendet worden sind, der Staatseisenbahnen verwandte etwa 10 Millionen Thaler übrig.

j h die Eisenbahn⸗ Der Ertrag der Eisenbahnen verzinst nicht nur die Eisen ftue ce reicht noch hin zur Tilgung und Verzinsung

Die Reea Züg.⸗

ibt: en nächste anWwird ein bereits mehrfach in schreibt: In 29 nächsten vngchescaftigt G Jnchanfem. Auftrag sich zu einem längeren Aufent⸗ zer Saale (Provinz Sachsen) begeben, 1“ Var⸗ Güterzusammen⸗

der übrigen 10 Millionen. b Baden. Karlsruhe, 25. Mai.

Landeskultur Angelegenheiten Praktikant 8 1.e. halt nach Nnaumburg an 1 dach ost das preußische Verfahren u studiren. 1 lcchh . München, 28. Mai. Ein 6 Reseript vom 24. d. M. heilla das Folgende: z die Kontrolpflichtigen in den G Hestaciben asegrrendig gewordenen disziplinären Maßnahme

um dem nsächsten Reichstage einen neuen, mit Rücksicht auf die Beschlüsse der Kommmission ausgearbeiteten

Das »Dresdner Jour⸗ eine von dem Staats⸗ und Nöseeeteicifsr Frhrn. von Friesen in der Schlußsitzung der Ersten Kammer gegebene

ägt die gesanmmte vmlaufende verzinsliche I ganz 65 Millionen Thaler.

so bleibt für die nicht auf den Bau Schuld ein Betrag von

Ein Kriegsministerial⸗ In der Er⸗ in den durch ihr eigenes

1 vunt fhit ich für die Folge unbedingt die ernste Aufforderung finden, sich für die Folge u hn msle.⸗ 88 dem Gesetze zu unterwerfen, und sich P. horsame und pflichtgetreue Angehörige der bewaffneten 1 zu beweisen, sollen mit Ablauf eines Monats vom Tag de

Finrückens der Mannschaften in Ingolstadt dieselben nach vor⸗ II 8 den Se General⸗Lieutenant von Feder, wenn sie sich die w des Bataillons⸗Kommando's erworben haben, in ihre Heimath entlassen werden, und in der Erwartung ihres anständigen, gesetz⸗ und ordnungsmäßigen Benehmens soll auf dem Heim⸗ wege auch von einer Eskortirung derselben Umgang genommen werden. ““ G iese Verfügung des Kriegsministeriums hat auch auf die zu b bheceecgtann einberufenen Kontrolpflichtigen der Ka⸗ vallerie, Artillerie und des Genie⸗Regiments analog in An⸗

dung zu kommen. 1 1 8 99 Mai. Die Königin von Portugal ist, auf einer Badereise nach Ems begriffen, heute aus Italien hier einge⸗ troffen und wird einige Tage hierselbst verweilen.

1 1 Telegraphische Se s dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Breslau, Sonnabend, 30. Mai, Morgens. Gestern

Abend verstarb hierselbst der Tö1.““ Rath, Professor echte, Dr. Abegg im 73. Lebenszjahre. 1 Prhncgen, Sontabend, 30. Mai, Morgens. Bei der Nachwahl zum Zollparlament im Wahlkreise Illertissen wurde an der Stelle des verstorbenen Freiherrn von Aretin der erb⸗ liche Reichsrath Graf Sensheim⸗Sünching gewählt. b London, Sonnabend, 30. Mai, Morgens. Nach Berich⸗ ten aus New⸗York vom 19. Mai hat das Comité für aus⸗ wärtige Angelegenheiten die ““ der Kaufsumme für Hebiet Alaska befürwortet. ifs Free veer au Prince wird mitgetheilt, daß der General Salnave, daselbst iägeschlosien das englische Kriegsschiff en habe.

I 8 b . 29. Mai. Die »Correspondance ita⸗ lienne« schreibt: Die italienische Regierung hat von der fran⸗ ösischen befriedigende Mittheilungen uͤber die Differenz mit dem Bey von Tunis erhalten.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.

National⸗Dan fk. hxe8 „Königliche Hoheit der Kronprinz haben im Namen Sr. Majestät des Seatges gliche Hoheitfe chtigsten Protektors des National⸗Danks für Veteranen, folgende Per onen zu Verwaltungs⸗ begiehungerorsse zu Ehrenmitgliedern der Stiftung zu ernennen und die Paten 1 für dieselben de dato Neues Palais bei Potsdam, den 17. Mai 187,5 chst eigenhändig zu vosstishfen geruhet: I. Zu Verwaltungs⸗M teie⸗ dern: 1) den Königlichen Staats⸗Anwalt Staudy in Angert urg zum Kreis⸗Kommissarius für den Kreis Angerburg, 2) den König⸗ lichen Oberst und Kommandanten von Stralsund, von Bischoffshau⸗ sen in Stralsund, zum Regierungsbezirks⸗Kommissarius für ben Regierungsbezirk Stralsund, 3) den Königlichen Major und ett. rath a. D. von der Lancken zu Bergen zum Kreis⸗Kommissariu für den Kreis Rügen, +4) den Königlichen Justizrath Ode⸗ brecht zu Bergen zum Schatzmeister für den Kreis Rügei 5) den Königlichen Kreis⸗Secretair Haas in Bergen zum fuͤhrer fuür den Kreis Rügen, 6) den Oberpfarrer Raabe in Rani zum Kreis⸗Kommissarius für den Kreis Ziegenrück, 7) den Kegtglißsen Kreisgerichts⸗Salarien⸗Kassen⸗Rendanten Bro semang in Gee e⸗ mühl zum Schatzmeister für den Kreis Chodziesen, 8) den König 68 Landrath von Bönning hausen in Coesfeld zum Kreis⸗Kommissarius für den Kreis Coesfeld, 9) den Königlichen Lieutenant der Landwehr⸗ Kavallerie, Kaufmann Horten in Kempen, zum Lokal⸗Kommissarius für die Buͤrgermeistereien Kempen und Schmalbroich, 10) den Bezirks⸗Commandeur, Königlichen Major von epekine 82 sund, zum Verwaltungs⸗Mitgliede des Regierungs⸗Bezir . Stralsund, 11) den Koͤniglichen Landrath, Major a. S . Platen in Reischvitz, Kreis Rügen, und 12) den K niglichen Rittmeister a D. von Hertel zu Teschenhagen, hst Rögen zu Verwaltungs⸗Mitgliedern des Kreis⸗Kommissariats à göe. e II. Zu Ehrenmitgliedern: 1) den Königlichen Pesctentgne b und Mittergutsbesitzer Friese auf Plonchau, Kreis Culm, S 8 richtsrath a. D. und Bürgermeister der Stadt Stolp, H. 5 ben el, 3) den Domainen⸗Pächter R. Hbls n in ö“ 1 hIgen, 4) den Königlichen Kreis⸗Secretair Meyer in Ber nseod begter en⸗Rendanten Troitzsch in Torgau, 6) den Gener⸗ fektor 5 8ng 88 n in Ma fia / 8g. Sproktau, 1 denchpf 88n 8 ig in2 cf, Krei rottau, 8) d reis⸗Physikus, itäts- shet n G dhahehag 9) den Kreisgerichts⸗Direktor Pa zschke in Sprottau, 10) den Rittergutsbesitzer J. von Sto ckhausen auf tockhausen. Sreeehas Amtsblafs der Norddeutschen Post⸗Verwaltung Nr. 31 vom 28. Mai) enthält General⸗Verfügungen: 1) vom 8 Mai, die Abänderung der he . 88 Aemnutelkeng won · en Telegraphen betreffend; 2) vom 27. Mai; 1““ üben Berlin transitirenden unmittelbaren Fahr⸗ post⸗Kartenwechsels der Eisenbahn⸗Postanstalten betreffend; 3) vom 27 Mai,; betreffend die Verwendung der aus nicht benutzten Franco⸗ n. Couverts ausgeschnittenen Werechstemipek.