— Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen auf G Gitattit 8 — rund der in der Branntwei 3 Lnen daß seitens keiner dieser Personen eine Ueberiretung zuverlässiger Kontrol⸗Apparat hergestellt und geprüft sein w Benn st Hägdel und Verkehr trat heute Mittag zur Vermuthungen erfolgt, tritt die nnsesner, zeschgtbung vorgeschrieh ausschtigehe sahttfinden kann. Wird dem Brennereitreibenden eine an Stelle der jetzt bestehenden Besteuerung des Branntweins nach dem orhcs⸗ er das Hypothekenbankwesen, zu. freibenden nur unter ben durch 8.1 Nr. 2 Salndareit de Vrenned 6 Fahrlässigkeit rücksichtlich dieser Aufsichtspflicht nachgewiesen, so Maischraum die Besteuerung des Fabrikates zu treten hat. — Die Civil ß⸗K issi gen ein. mten Vorausstz grobr zwas die nach 88.51 bis einschließlich 65 verhängten Geldstrafen Der Referent von Hennig befürwortete den Antrag der Kom⸗ 1ö p zwozeß⸗ om missio n des Bundesraths §. 3. Zur Erlegung von Geldstrafen auf Grund der s d die vorenthaltene Steuer betrifft, mit seinem Vermögen verhaftet, mission, dem Vertrage die verfassungsmäßige Genehmigung zu Eeecher teeeet he er Aber ben Boah . . scen Haftung in Gemäßheit der Vorschriften des §. 1 F subsidin 88 die Geldstrafen und die Steuer wegen Unvermögens des eigent⸗ ertheilen und das Gesetz in der von der Kommission vorge⸗ ann der Brennereitreibende nur durch richterliches ieses Gestzes set Schuldigen nicht —,. EEö schlagenen Fassung apnehenen. Fn E11 ers ko hrichterliche theiligten sich die Abg. Oehmichen, Graf Solms⸗Laubach, Frhr.
tage angenommenen Entwu h rf eines Gesetzes, betreffend die theilt werden. Dasselbe gilt für di Erkenntnif deneie lcht varke Brennerei sselbe gilt für die Erlegung d 5 wen Haftbarkeit des 5 vvnscgen werden den ausgesh t Nordeck zur Rabenau, und der Referent, der Präsident des Bun⸗ deskanzler⸗Amtes Delbrück replicirte dem Abg. Grafen v. Solms⸗
8 8
1
privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthf — b 8 irthschafts⸗ St er vore 1 enossenschaften . euer, welche auf Grund der orenthalte sen 8 — . g chaften, in außerordentlicher Sitzung. vorgeschriebenen Vermuthungen i Fer Prangtweinsteuer Ghesehace vfitzusammentseffn mehreter Zuwiderand lungen 1 8. 8 * 827 1) In Alinca 2, Zeile 2, statt des; es: »dieser Ver⸗ 1 ö 800 Laubach. Bei der Spezialdebatte befürwortete zu §. 3 der
— Die heutige (2I.) Sitzung des Rei 2. ; Behlanit d ge (21.) Sitzung des Reichstages des Nord⸗ der Febuß hon c sebstdtar sch gerhestenc, statt der Einziehm . (eze⸗, 1 hen: »dieses Gesetzes«. 2) Alinea 3, Zeile 1, statt des eten und unter N nordnung Verordnung« zu setzen: »dieses Gesetze. 3) Alinea 3, Abgeordnete Graf v. Solms⸗Laubach seinen Antrag, zog aber den⸗
deutschen Bundes wurde durch den Prä räsid Dr. 83. Präsidenten Dr. Simson hierauf, die im Unvermögensfalle an die Stelle der Geld rrsc . Wortes: »diese Verorbes erpflich .L. 66. † eldbu inter das Wort »Verpflichteten⸗ einzuklammern: §. 66. selben, ebenso wie der Abgeordnete Frhr. Nordeck zur Rabenau
gegen 10 ⅞ Uhr eröffnet. Von den Mitgliedern des B — g n. undesraths hängende Freiheitsstra t „Belvvuße waren anwesend: der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Rrrecen zu ufsch D dgheich an demn eigenthig, Schuldiiem die d verändert wie die Vorldae. seinen Antrag zu §. 5 zurück. Die übrigen Paragraphen wur⸗
Delbrück, Ministerial⸗Direktor von Phili 1b erühr Steuerdirektor von Pommer⸗Esche, Ministerial⸗ Direktor 1 g lich. es Gesetz tritt in dem zum Norddeutschen Bunde bnmbrfes Hecsge den ehs enmehs Sbn- venchn SSnaes.
6 r v §. 5. Dieses Gesetz tritt mi
Günther, Geheimer Regierungs⸗R. Hr ind von di tritt mit dem 1. Oktober 1868 in Kraft u § 70. h . .
8t anghr nceh be. “ Fraf 29 E un! enburg, LT“ Zeitpunkte ab alle entgegenstehenden Bestimmue gasdaden Jdele de eoßberbogüunden Ssen en m gechaaneen Ordnung angenommene Gesetz eingeschaltet. Zu §. 69 stellte . r. Wein⸗ Im den üvemjenigen Tage in Kraft, welchen das Präsidium für jeden der Abg. Graf v. Bassewitz zwei Ante e ; id 8 I
lig, Geheimer Finanz⸗Rath von Thü ebei u diesem Entwurf ie z h “ hümmel, Geheimer Lega⸗ Antragee vor: 1““ Abänderung dbse Staaten und Gebietstheile bestimmen wird. 8 cäss u diesem Entwurfe lagen die folgenden Abänderungs⸗ — Wie die „Spenersche Zeitung⸗ mittheilt, ist nach den
tions⸗Rath Hofmann, General⸗Major von Bi 228. ilguer, Staats-a— ebe, Senator Gildemeister, Senator Dr. Ki ““ beschließen: a) i inea⸗ läge vor: 1“*“” zniali isti üreau weit Henning und Geheimer ber⸗Regierüngs⸗Rath W insh 5 u setzen: »innerhalb der letzten 5 Jahre⸗7 b) desgleichen in zatiit Der Reichstag wolle beschließen: »den §. 66 des Kommissions⸗ in sest desch zur ortsanwesenden Zollalberuna Hom 3. Dezem⸗ Der Präsident theilte mit daß von Seiten des B Föa 5 Wort sbereits« zu streichen und dafür zu setzen: »inn bna Entwurfs zu streichen und statt dessen folgenden Paragraph anzuneh⸗ gr 1809 vorkk die Zahl (vorbehaltlich g8. o in Aus
rathes der Geh. Ober⸗Finan R es Bundes⸗ letzten 5 Jahre«. 1 erhalb da men«: H. 66. I. Wer Brennerei treibt, haftet, was die im §. 57 bis er 1867 vorliegen, een ug für den Vertrag zwischen dem Norddeutschen ö De Rechacg Lrges esen. daigg; insciießlig 8 65 80 Shg ö“ I. 88 veeeer betnn Hörts
88 1— un em 1 eichstag wolle beschli ; . — ür seine erwalter, Ge 1 18 Großherzogthum Hessen, die Besteuerung des Bieres und Brannt⸗ zwischen den Worten M güshbeßn dn de gange,n der lea h Fchngen Hausgenossen, welche in e h88“ anwesenden rech olgte dru Gewerbebetrieb Einfluß üben zu können, wenn 1) diese Geldd LBevölkerung Bevölkerun
weins betreffend, vom 9. April d und den Gese schalten: »und mit A . .J. 5 8 - 2 8 1
J., setzentwurf wegen Amtes Königsberge. usschluß des Vordergerichts Ostheim und 8 G netrieh em eigentlich S vuldigen, wegen Unvermoͤgens 11“”“
erden können, und 2) der Nachweis erbracht wird, ur Lauenburg, auf “ . 24,016,033 24,082,270
Besteuerung des Branntweins in dem da. tweit zum Norddeutschen Bunde ge⸗ strafen hörigen Theile Hessens, so wie der Geh. Ober⸗Regi eg Der Abg. Dr̃. iede . b ct beigetrieben w 9h. Ober⸗Regierungsrath Wind⸗ g. Dr. Friedenthal nahm das Wort für den Gesf nicht beigetrieben ; 8 : ... G . Entwuͤrf, worauf der Präfident des Bundeskanzler Bih b 1c. Seenacsaen w 1 and nsegung EI“ 8 Herhegchn Zensbines Faürg 1“ 7 ( 8 28,679,459 28,749,334
horn als Kommissarius für die Vorla ¹ ge der Maaß⸗ und Ge⸗ . wichts⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund ernannt i Delbrück den Stand 9 2 — ist. Der punkt des Bundesraths zu d verbs⸗Gehü Fi 3 ossen si 1 “ der Tages⸗Ordnung betraf die Prüifstn der 8 An der Generaldebatte betheiligten ihz⸗ dseteh ter Cenectezehülen angdenngangen astne ce Hausgenossen sich deutschen Bundes auf... 4 ö eanstandeten Wahl des Abg. Dr. Strousberg; dieselbe v. Kirchmann, Wachenhusen, v. Luck, Meyer CThorm Krien bah Als 7 bce assigkeit gilt unter allen Umständen die wissentliche An⸗ den gesammten Norddeutschen 1 8 rde ohne Debatte für gültig erklärt. Es folgte Abstim⸗ Gosen) v. Hennig. Nachdem noch der Korreferent v. Unnn stlllung eines wegen Branntweinsteuer⸗Defraudation bereits bestraften Bund auf . . 29,888,346 29,953,628 omst für den Gesetzentwurf gespröchen hatte, wurde dis Gennn Verwalters oder Gewerbsgehülfen, sowie dessen Beibehaltung im „ den ganzen Zollverein auf.... 37,481,946 37,551,596
mung über die Geschäfts⸗Ordnung für den Reichs f chstag des debatte geschlossen. Bei der Spezialdebatte nahmen zu §. 11 Dienste nach erfolgter Bestrafung wegen Branntweinsteuer⸗Defraun-⸗ „ den Norddeut chen Bund und die — .-’’ bübrigen Zollvereinsstaaten auf 38,689,334 38,761,231
Norddeutschen Bundes nach den Beschlüssen d Nachdem der Abg. Becker Donnarch sis es Reichstages. Abgeordnete I5b 1b b . als Referent Rechen⸗ F—geordneten Meyer (Thorn), welchem der General⸗Sten dation. he WW schaft Sber die Zusamanenfllung gegeberd⸗hotter munbe hisselbt Direktor von Pommer⸗Esche antwortete, Dr. Friedens dösttangab cet teten nüat nanremncraeeen cdardegsgie e anzunehinen. den beim Ober⸗Kommando der Marine einge d — Nach den beim Ober⸗Komn ge⸗ Perhaskict eher. gangenen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonenboot »Blitze
vom Hause mit großer Majorität angenomme von Kirchmann und der Referent Abge jari Den dritten Gegenstand der Tagesor 82 — Wort. Ein v 2 1g bgeordnete Weigel das Steuerbehörde au die Verfolgung des subsidiarisch pflich⸗ berathung über bes Mana, der c Se eSn⸗ v ö“ 8 1 , uf die Einziehung der gzeldsash gr — se i. de en gen⸗ am 11. h. von Lissabon in See gegangen.
bgg. Dr. Friedenthal, von stellter Antrag wurde vom Hause verworfen, dagegen der zrde berechti lich Schuldi ¹ — gt, gegen den eigentlich Schuldige .be Herwig asn, wemosgen anf. anehme E“ Geset⸗ Sa Anurag 1.. “ Tpornh vder hn saatkeen Ste der Geldstrafe zu verhängende Freiheitsfträfe von⸗ Lübeck, 10. Juni. Durch die Uebernahme der Bauaus⸗ 8 3 ng des genommen: en. ; ss aumbed se
vntth für Zuwiderhandlungen gegen zie Frarrecbeim⸗ Nach dem 2. Alinea h dem Worie⸗Gewerbsgehülfen⸗ sic uegiagchänc der in Folge einer Zuwiderhandlung gegen die fuͤhrunß der Eisenbahe Sg 1 rahc h Feoheseval c steuer⸗Gesetze durch Verwalter, Gewerbsgehülfen und Haus⸗ zuschieben: falls nicht die oberste Finanzbehörde die Anstell 1 Vorschriften dieses Gesetzes vorenthaltenen Steuer haftet der mecklen urg⸗schwerinsche Regierung ist der Abschluß eine neuen genossen. Referent A beziehungsweise die Beibehaltung eines solchen weneheaas l Prennereitreibende für n begeichneten Persenen igen ehen Lhcgessge⸗ eic . Sn . Negise ngen aden vft
er Referent Abg. Dr. Weigel befü⸗ Darau t di „; Vermögen, wenn die Steuer von em eigentlich i en Mecklenburg erforderlich geworden. i g eigel befürwortete den Antrag, hbei. Der Abarot das “ 2* . mit diesem Amendement Ueverrögens nicht beigetrieben werden kann.j 8 vorbehaltlich der Ratification vor etwa 14 Tagen erfolgt. .v. gte, §. zi streichen. Dem Grafe In denjenigen Fällen jedoch, in welchen die Berechnung die vor⸗ Der Vertrag wird der Bürgerschaft in ihrer nächsten Ver⸗ rund einer in diesem Gesetze vor, sammlung zur Mitgenehmigung der Ratification vorgelegt wer⸗
den bezeichneten Gesetz⸗Entwurf in der s 8 nachfolgenden Fassun 2 ansucri ne,n, 1““ 8 Fassung EE1“ der Präsident des Bundeskanzle. . enthaltenen Steuer lediglich auf G iner in diesem Geschar verordnen im Namen des Norddeut öö d .Danach sprachen noch die Abgg. Hennig, v. dut gscriebenen Vermuthun; erfolgt (S§. 54, 55), tritt die subsidiarische den; der Bürgerausschuß hat sich für die Gewährung der Rati⸗ stimmung des Bundedrathes Shs. aea as Sernges; 1. Zu⸗ manofng Fteeeehn Das Haus stimmte dem §. 3 zu mit Ve⸗ Haftbarkeit des Brennereitreibenden nur unter der zu I. 2 bestimmten fication in sche gutachtlichen Beschlußnahme zustimmig erklärt. vin Z nlnte siegende Gebict des Norddeutschen Pundes Fusa efah tragten Zusates. vened 8 , he v.gh e Vorara⸗ sebun Erlegung von Geldstrafen auf Grund subsidiarischer Hamburg, 11. Juni. Der Antrag des Senats, betreffend 2 9 a1Gesat vonae 4. Mai d. J., betreffend die Erhebung nommen ebenso die diebersch ift bb haftung in Gemäßheit der Vorschriften zu I. kann der Brennerei⸗ die Bewilligung von Wartegeldern für die diplomatischen Ver⸗ Landen Tebe en afr Br eneinbereltung in den Hohenzollernschen (Posen) motivirte sein 5 des Geseges. Der Abg⸗ Kriege neibende nur durch richterliches Erkenntniß verurtheilt werden. Das⸗ treter in London und Paris wurde gestern von der Bürgerschaft
Bl. S. 151), sowie das Gesetz vom heutigen der ganze Gesegentwurf an rngnc nen net Hause, sowie aulh selbe gilt für die Erlegung 5 vee hel rasanns dit mit der Maaßgabe angenommen, daß die Wartegelder nur auf
— c. Grund einer im Eefetze vorgeschriebenen Vermuthung erechne d. 5 Jahre bewilligt werden sollen. Jah schaft genehmigte das
Tage, betreffend die Besteuerung de g des Branntweins in verschieden 52297 schiedenen Die vierte Nummer der Tagesordnung betraf: Bericht de„* 2. Des Grafen zu Solms⸗Laubach u. Gen.: Bremen, 10. Juni. Die Bürger Geffcken auf drei Jahre.
zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staat jetsthei Bundes. Ges⸗Vl. S. .), Anwendun aaten und Gebietstheilen vereinigten Kommissi 8 8 1 be1. 5. Anwendung findet, was folgt: ereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und fit Reichstag wolle beschließen: §. 3 Absatz 2 des Kommissions⸗ vom S . ür Dr. . eh ““ was die durch die Brannt⸗ L und Zölle über die Vorlage des Bundesraths, 1 deekae 8s Gesetz⸗Entwurss zu streichen und an dessen Stelle ve SSe 28 Setsgel fEni Se. Hoheit der regie⸗ Bernge für seine Verwalter, Ver ebsd ülfen fa sart, gengen heefgersage hn LE“ n orddeutschen Bunde und den , ürehene Ven⸗ sandwirihschaftlnn Beennereien, weicheimnfhrdasgjahr rende Herzog von Brau nschweig ist heute Nachmittag, von ausgenossen, welche in der Lage sind, auf den Gewerbebetrieb Einfluß ins essen, die Besteuerung des Biers und Brann, er65 Monat im Betrieb sind iügem 6 1 B Venedig über Prag kommend, hier eingetroffen und im »Hotel zu üben, wenn: 1) diese Geldstrafen erbebetrieb Einfluß weins betreffend, vom 9. April d. J. nebst Schlußprotokoll und ganz geruht haben, nur selbstgewonnene Erzeugnisse zum Brennen — g c . 8 wegen Unvermögens nicht beigetrieben we n eigentlich Schuldigen Anlagen, 2) den Gesetz⸗Entwurf wegen B e Brannt⸗ verwenden und an einem Tage nicht über 900 preuß. Quart Bottich⸗ Bellevue⸗ abgestiegen. 1 2) der 8 eis en werden können, und zugleich weinsi deuts gen Besteuerung des Brann r len jedoch nur zwei Silbergroschen und 6 Pfen⸗ Altenburg, 6. Juni. Se. Hoheit der Herzog hat den * veegcacheenehcache. werde dacr dcf B erteihehoe bei Aus⸗ “ zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theile Hessens küen demgischen, sageeenum “ werden. Die Steuerverwal⸗ Wirklichen Geheimen Nath und Minister z. D. Grafen Louis Beaufsichtigung derselben, sowie der E. Gewerbsgehülfen oder bei ach dem Vorschlage der Kommission soll die Ueberschrif tung ist befugt, beim Eintritt besonders ungünstiger Verhältnisse einen von Beust von dem ihm mitübertragen gewesenen Posten genossen, fahrlässig, das heißt, nicht vnt Lin gengs bezeichneten Haus⸗ e Einleitung des Gesetzes lauten: längeren Betrieb zu verstatten, ohne daß dadurch die Eigenschaft als eines diesseitigen Minister⸗Residenten am Königlich preußischen Geschäftsmannes zu Werke gegangen ist. 1“ vac Reref ncchdie esteneragg des Branntweins in verschiedenn landwirthschaftliche Brennerei verloren geht. . Hofe abberufen und demselben gleichzeitig die aus Gesundheits⸗ Als solche Fahrlässigkeit gilt insbesondere die wissentliche Anstel 1 Se han, dnnde gchare hehanen annene Gebietstheilen 3) Des Frhrn. Nordeck zur Rabenau u. Gen. zusetzn: rücksichten nachgesuchte gänzliche Entlassung aus dem Staats⸗ wng bessehunggoveise Meibehaltung eines wegen Uannächejgftanes⸗ verordnen im Ramefn des E“ vel chr 1 1 Di salb H 8. 5 ö als Acsch, 2egnn unie dienste unter Versetzung in den Ruhestand ertheilt. 1 audation bereits bestraften Verwalters oder Gewerbsgehülfen. stimmung des Bundes Norddeutschen Bundes, nach erfolgter —” ieselbe Rückvergütung findet seitrö n Württemberg. Stuttgart, 11 Juni. Der »Württ. Ist ein Brennereitreibender, welcher nach de verbsgehülfen. † ng des Bundesrathes und des Reichstages, für den zum Nonz, Steuer⸗Kontrolle verwendeten Spiritus, wenn die erzielten gewerblicheen⸗8 TW rg. ttgart, Masestät haben heute Geseßes subsidiarisch in Anspru ch S h den Bestimmungen dieses deutschen Bunde gehörenden Theil des Großberzogthums Hessen, füt Fabrikate nach dem Auslande ausgeführt werden — und den Bundes⸗ Staats⸗Anz.“ schreibt: Se. König iche Majes Aat hats⸗ he 8 einer von i genommen wird, bereits wegen die Großherzogthümer Mecklenburg⸗Schweri nd Mecklenburg⸗Strelil kanzle ö den zum Königlich spanischen außerordentlichen Gesandten un zung b111—“ der Steuerverkür⸗ für das Herzogthum Lauenburg, cfür herige und Neclenegtges düg 1189 da Fechg wwegen Besteuerung des Branntweins in Nordhessen E“ Minister am hiesigen Hofe ernannten Don selbe die Vermuthung fahrlässigen E111“ seen d. vadefen; Gebiet, sowie für die nach dem ersten Januar d. J. in die ers dann ins Leben treten zu lassen, wenn zuvor die hessische Gesetz. Luis Lopez de la Torre Ayllon in Audienz zu empfan⸗ sa, ats aantchenaüaestnhat e zaltens so lange gosen Fnd ienberisceregtzice d . ... preufisia † Pöun in Bezietung auf die Rechtsinitte! der Sieuervehna angn gen gen geruht, um dessen Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen. ellung beziehungsweise Bec ; ; - * ietstheile, was folgt: erfolgung der Contraventionen gegen ie Gesetze und — . i. „ Hülts gerfozials Kn Rsch scise, seingee, Eanches)e bezeichneten Ferner soll nach dem Vorschlage der Kommission §. 5 lauten, über Ctaats⸗Auflagen in der Art geändert sein wird, daß alle 3 P. SE 1eg 1 Fegan 68 .Sh 1 üecce cam Lete hat. häftsmannes an⸗ Sgcne ech “ Branntwein nach dem Auslande wird eine B“ welche der Steuer⸗ gesetzlich hat, auch den 1“ Feiisesliase 6 oheit der Prinz Napoleon mi .2. Hinsichtli er j . ; ;8. er;- ig der Steuer von 11 Silberpfenni 7 - ct zu 2 ichti 5 rden müssen ine G Se. Kal he Sod 9 8 Hinsichtlich der in Folge einer Zuwiderhandlung gegen die 50 Prozent Alkohol nach Tralles ““ ““ eneköfich gen gerwerta mmenstellung aller geltenden reglementaren Gefolge, Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Erzherzoge Rainer und Bestimmungen und prinzipiell wichtigen Geri ,rten enünh 88 Leopold, der Herzog von, Gramont, der Königlich italienische Branntweinbrennerei⸗Betrieb, und was damit unmittelbar zusammen⸗ G esandte Marquis gepoli mit dem Gesandtschaftspersonale, de Reichskanzler Freiherr v. Beust 8 a. 8 Ze Anforderungen entsprechen — Ihre Maiestät die i gestern mit Ihrer
.
SeC vorenthaltenen Steuer haftet der Sodann: Vermögen, wenn die “ L- seinem C. Vertretungsverbindlichkeit für verwirkte Geldstrafen. . gen wegen §. 66. Wer Brennerei treibt, ist verpflichtet, sein Gesinde, sein hängt, su veranlassen, n segg Ge hgccat as e eüen
c) dem Reichstage eventuell eine V
Unvermögens nicht beigetri e ent cht beigetrieben werden kann. In denjenigen Fügen Diener, Gewerbegehülfen, sowie auch jede andere Person, welche in
jedoch, in welchen die B igli erechnung der vorenthaltenen Steuer lediglich der Lage ist, auf den Gewerbebetrieb Einfluß zu üben, dahin zu be 2, wonach, TC8
8